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2.4.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 97/7 |
Beschluss des Rates
vom 24. März 2014
zur Ernennung bzw. Ersetzung von Mitgliedern des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung
2014/C 97/02
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (1), insbesondere auf Artikel 4,
in Anbetracht der von der Regierung des Vereinigten Königreichs unterbreiteten Kandidatur,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat mit seinem Beschluss vom 16. Juli 2012 (2) die Mitglieder des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für den Zeitraum vom 18. September 2012 bis zum 17. September 2015 ernannt. |
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(2) |
Der Sitz eines britischen Mitglieds des Verwaltungsrates des Zentrums in der Kategorie der Vertreter der Regierungen ist aufgrund des Rücktritts von Frau Marilyn EAST frei geworden. |
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(3) |
Die Mitglieder im Verwaltungsrat des genannten Zentrums sollten für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 17. September 2015, ernannt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Einziger Artikel
Zu Mitgliedern des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung werden für die verbleibende Amtszeit bis zum 17. September 2015 die folgenden Personen ernannt:
REGIERUNGSVERTRETER
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VEREINIGTES KÖNIGREICH |
Herr Ian PEGG |
Geschehen zu Brüssel am 24. März 2014.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. TSAFTARIS
(1) ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2051/2004 (ABl. L 355 vom 1.12.2004, S. 1).
(2) ABl. C 228 vom 31.7.2012, S. 3.