24.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 183/56


BESCHLUSS 2014/381/GASP DES RATES

vom 23. Juni 2014

zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 27. September 2010 den Beschluss 2010/573/GASP (1) erlassen.

(2)

Am 27. September 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/477/GASP (2) erlassen, mit dem die restriktiven Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2010/573/GASP bis zum 30. September 2014 verlängert wurden.

(3)

Die restriktiven Maßnahmen sollten bis zum 31. Oktober 2014 verlängert werden.

(4)

Der Beschluss 2010/573/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses 2010/573/GASP erhält folgende Fassung:

„2.   Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2014. Er wird fortlaufend überprüft. Er kann gegebenenfalls verlängert oder geändert werden, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 23. Juni 2014.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. ASHTON


(1)  Beschluss 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau (ABl. L 253 vom 28.9.2010, S. 54).

(2)  Beschluss 2013/477/GASP des Rates vom 27. September 2013 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau (ABl. L 257 vom 28.9.2013, S. 18).