3.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 164/43


BESCHLUSS EUCAP SAHEL MALI/1/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 26. Mai 2014

zur Ernennung des Leiters der GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)

(2014/310/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2014/219/GASP des Rates vom 15. April 2014 über eine GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach dem Beschluss 2014/219/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse zur Wahrnehmung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Mission EUCAP Sahel Mali zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat vorgeschlagen, Herrn Albrecht CONZE für einen Zeitraum von zwölf Monaten zum Leiter der Mission EUCAP Sahel Mali zu ernennen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Albrecht CONZE wird vom 26. Mai 2014 bis zum 14. Januar 2015 zum Leiter der GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 26. Mai 2014.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

W. STEVENS


(1)  ABl. L 113 vom 16.4.2014 S. 21.