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15.4.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 111/84 |
BESCHLUSS 2014/214/GASP DES RATES
vom 14. April 2014
zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 22. April 2013 den Beschluss 2013/184/GASP (1) erlassen. |
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(2) |
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. April 2015 verlängert werden. |
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(3) |
Der Beschluss 2013/184/GASP sollte entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2013/184/GASP wird wie folgt geändert:
Artikel 3 erhält folgende Fassung:
„Artikel 3
Dieser Beschluss gilt bis zum 30. April 2015. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 14. April 2014.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. ASHTON
(1) Beschluss 2013/184/GASP des Rates vom 22. April 2013 betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung des Beschlusses 2010/232/GASP (ABl. L 111 vom 23.4.2013, S. 75).