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29.3.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 95/30 |
BESCHLUSS EUTM MALI/1/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 18. März 2014
zur Ernennung des Befehlshabers der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und zur Aufhebung des Beschlusses EUTM MALI/1/2013
(2014/174/GASP)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,
gestützt auf den Beschluss 2013/34/GASP des Rates vom 17. Januar 2013 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (1), insbesondere auf Artikel 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Nach Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses 2013/34/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee ermächtigt, gemäß Artikel 38 des Vertrags über die Europäische Union geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der EUTM Mali zu fassen, einschließlich der Beschlüsse zur Ernennung der aufeinanderfolgenden Befehlshaber der EU-Mission. |
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(2) |
Am 19. Juli 2013 hat das PSK den Beschluss EUTM MALI/1/2013 (2) zur Ernennung von Brigadegeneral Bruno GUIBERT zum Befehlshaber der EU-Mission EUTM Mali angenommen. |
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(3) |
Am 15. Februar 2014 hat Frankreich Brigadegeneral Marc RUDKIEWICZ als neuen Befehlshaber der EU-Mission EUTM Mali in der Nachfolge von Brigadegeneral Bruno GUIBERT benannt. |
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(4) |
Am 21. Februar 2014 hat der EU-Militärausschuss dem PSK empfohlen, Brigadegeneral Marc RUDKIEWICZ in der Nachfolge von Brigadegeneral Bruno GUIBERT zum Befehlshaber der EU-Mission EUTM Mali zu ernennen. |
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(5) |
Der Beschluss EUTM MALI/1/2013 sollte aufgehoben werden. |
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(6) |
Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Brigadegeneral Marc RUDKIEWICZ wird mit Wirkung ab dem 1. April 2014 zum Befehlshaber der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) ernannt.
Artikel 2
Der Beschluss EUTM MALI/1/2013 wird aufgehoben.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am 1. April 2014 in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 18. März 2014.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Der Vorsitzende
W. STEVENS
(1) ABl. L 14 vom 18.1.2013, S. 19.
(2) Beschluss EUTM Mali/1/2013 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 19. Juli 2013 zur Ernennung eines Befehlshabers der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (ABl. L 202 vom 27.7.2013, S. 22).