21.3.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 85/9


BESCHLUSS 2014/153/GASP DES RATES

vom 20. März 2014

zur Änderung des Beschlusses 2011/172/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 21. März 2011 den Beschluss 2011/172/GASP (1) angenommen.

(2)

Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2011/172/GASP sollten die in diesem Beschluss geregelten restriktiven Maßnahmen bis zum 22. März 2015 verlängert werden.

(3)

Der Beschluss 2011/172/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2011/172/GASP erhält folgende Fassung:

„Dieser Beschluss gilt bis zum 22. März 2015.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 20. März 2014.

Im Namen des Rates

Der Präsident

D. KOURKOULAS


(1)  Beschluss 2011/172/GASP des Rates vom 21. März 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten (ABl. L 76 vom 22.3.2011, S. 63).