14.2.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 44/50 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 11. Februar 2014
zur Ernennung eines deutschen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen
(2014/81/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
auf Vorschlag der deutschen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 22. Dezember 2009 und am 18. Januar 2010 die Beschlüsse 2009/1014/EU (1) und 2010/29/EU (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2010 bis zum 25. Januar 2015 angenommen. |
(2) |
Infolge des Ablaufs der Amtszeit von Frau Ursula MÄNNLE ist der Sitz eines Stellvertreters im Ausschuss der Regionen frei geworden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Ernannt wird zum Stellvertreter im Ausschuss der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2015,
— |
Dr. Franz RIEGER, Mitglied des Landtags. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 11. Februar 2014.
Im Namen des Rates
Der Präsident
E. VENIZELOS
(1) ABl. L 348 vom 29.12.2009, S. 22.
(2) ABl. L 12 vom 19.1.2010, S. 11.