8.2.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 39/59


BESCHLUSS DES RATES

vom 28. Januar 2014

zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Latvijas Banka

(2014/68/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 4 über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

gestützt auf die Empfehlung EZB/2013/42 der Europäischen Zentralbank vom 15. November 2013 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Latvijas Banka (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken des Eurosystems werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden, geprüft.

(2)

Gemäß Artikel 1 des Beschlusses 2013/387/EU des Rates (2) erfüllt Lettland die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro, und die für Lettland nach Artikel 4 der Beitrittsakte von 2003 (3) geltende Ausnahmeregelung wird zum 1. Januar 2014 aufgehoben.

(3)

Der EZB-Rat hat empfohlen, SIA Ernst & Young Baltic als externe Rechnungsprüfer der Latvijas Banka für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.

(4)

Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG des Rates (4) sollte entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

In Artikel 1 des Beschlusses 1999/70/EG wird folgender Absatz angefügt:

„(18)   SIA Ernst & Young Baltic werden als externe Rechnungsprüfer der Latvijas Banka für das Geschäftsjahr 2014 anerkannt.“

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Europäische Zentralbank gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 28. Januar 2014.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. STOURNARAS


(1)   ABl. C 342 vom 22.11.2013, S. 1.

(2)  Beschluss 2013/387/EU des Rates vom 9. Juli 2013 über die Einführung des Euro in Lettland am 1. Januar 2014 (ABl. L 195 vom 18.7.2013, S. 24).

(3)   ABl. L 236 vom 23.9.2003, S. 33.

(4)  Beschluss 1999/70/EG des Rates vom 25. Januar 1999 über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken (ABl. L 22 vom 29.1.1999, S. 69).