25.1.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 22/41


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RATES

vom 21. Januar 2014

zur Ernennung eines Mitglieds des Direktoriums der Europäischen Zentralbank

(2014/37/EU)

DER EUROPÄISCHE RAT —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 283 Absatz 2,

gestützt auf das Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 11.2,

auf Empfehlung des Rates der Europäischen Union (1),

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2),

nach Stellungnahme des Rates der Europäischen Zentralbank (3),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Schreiben vom 17. Dezember 2013 hat der Präsident der Europäischen Zentralbank, Herr Mario DRAGHI, mitgeteilt, dass Herr Jörg ASMUSSEN entschieden hat, sein Amt im Direktorium vor dem Ende seiner am 31. Dezember 2019 ablaufenden Amtszeit niederzulegen. Sein Rücktritt wurde am 7. Januar 2014 wirksam. Daher ist es notwendig, ein neues Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank zu ernennen.

(2)

Der Europäische Rat möchte Frau Sabine LAUTENSCHLÄGER ernennen, die nach seiner Auffassung sämtliche Anforderungen des Artikels 283 Absatz 2 des Vertrags erfüllt —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Frau Sabine LAUTENSCHLÄGER wird mit Wirkung vom 27. Januar 2014 für eine Amtszeit von acht Jahren zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 21. Januar 2014.

Im Namen des Europäischen Rates

Der Präsident

H. VAN ROMPUY


(1)   ABl. C 8 vom 11.1.2014, S. 1.

(2)  Stellungnahme vom 16. Januar 2014 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(3)  Stellungnahme vom 8. Januar 2014 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).