5.9.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 266/318


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 3. April 2014

betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky für das Haushaltsjahr 2012

(2014/623/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky für das Haushaltsjahr 2012,

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2012 des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky, zusammen mit der Antwort des Gemeinsamen Unternehmens (1),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 18. Februar 2014 (05851/2014 — C7-0053/2014),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3), insbesondere auf Artikel 208,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 71/2008 des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Gründung des Gemeinsamen Unternehmens Clean Sky (4), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 4,

unter Hinweis auf die Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky, die durch Beschluss seines Verwaltungsrats am 7. November 2008 angenommen wurde,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (6), insbesondere auf Artikel 108,

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0210/2014),

1.

erteilt dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2012;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Martin SCHULZ

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)  ABl. C 369 vom 17.12.2013, S. 10.

(2)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

(4)  ABl. L 30 vom 4.2.2008, S. 1.

(5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(6)  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.