20.2.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 51/1 |
ENDGÜLTIGER ERLASS
des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014
(2014/67/EU, Euratom)
DER PRÄSIDENT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,
gestützt auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (1),
gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (2),
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (3),
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit in Haushaltsangelegenheiten und die wirtschaftliche Haushaltsführung (4),
gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (5),
in Kenntnis des von der Kommission am 28. Juni 2013 vorgelegten Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014,
in Kenntnis des Standpunkts zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union, der vom Rat am 2. September 2013 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 12. September 2013 zugeleitet wurde,
in Kenntnis der Berichtigungsschreiben Nr. 1/2014 und 2/2014 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014, die am 18. September 2013 bzw. am 16. Oktober 2013 von der Kommission vorgelegt wurden,
unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2013 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 in der vom Rat geänderten Fassung,
unter Hinweis auf die vom Europäischen Parlament am 23. Oktober 2013 angenommenen Abänderungen am Entwurf des Gesamthaushaltsplans,
in Kenntnis des Schreibens des Präsidenten vom 23. Oktober 2013 zur Einberufung einer Sitzung des Vermittlungsausschusses am 4. November 2013 im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Rates,
in Kenntnis des Schreibens des Präsidenten des Rates vom 23. Oktober 2013, in dem dieser mitgeteilt hat, dass der Rat nicht alle vom Parlament angenommenen Abänderungen billigen kann,
unter Hinweis darauf, dass sich der Vermittlungsausschuss binnen der in Artikel 314 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Frist von 21 Tagen auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt hat,
in Kenntnis der Billigung des gemeinsamen Entwurfs durch den Rat am 19. November 2013,
unter Hinweis auf die Billigung des gemeinsamen Entwurfs durch das Europäische Parlament am 20. November 2013,
gestützt auf die Artikel 75b, 75d und 75e der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments —
STELLT FEST:
Einziger Artikel
Das Verfahren gemäß Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist abgeschlossen, und der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 ist endgültig erlassen.
Geschehen zu Straßburg am 20. November 2013.
Der Präsident
M. SCHULZ
(1) ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.
(2) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(3) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
(4) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(5) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
INHALT
GESAMTEINNAHMEN
A. Einleitung und Finanzierung des Gesamthaushaltsplans
B. Einnahmen nach Haushaltslinien
C. Stellenplan
D. Immobilienbestand
EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN
Einzelplan I: Parlament
— Einnahmen
— Ausgaben
— Personal
Einzelplan II: Europäischer Rat und Rat
— Einnahmen
— Ausgaben
— Personal
Einzelplan III: Kommission (Band II)
— Einnahmen
— Ausgaben
— Personal
Einzelplan IV: Gerichtshof der Europäischen Union
— Einnahmen
— Ausgaben
— Personal
Einzelplan V: Rechnungshof
— Einnahmen
— Ausgaben
— Personal
Einzelplan VI: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
— Einnahmen
— Ausgaben
— Personal
Einzelplan VII: Ausschuss der Regionen
— Einnahmen
— Ausgaben
— Personal
Einzelplan VIII: Europäischer Bürgerbeauftragter
— Einnahmen
— Ausgaben
— Personal
Einzelplan IX: Europäischer Datenschutzbeauftragter
— Einnahmen
— Ausgaben
— Personal
Einzelplan X: Europäischer Auswärtiger Dienst
— Einnahmen
— Ausgaben
— Personal
INHALT
GESAMTEINNAHMEN
A. Einleitung und Finanzierung des Gesamthaushaltsplans
B. Einnahmen nach Haushaltslinien
— Titel 1: |
Eigene Mittel |
— Titel 3: |
Überschüsse, Salden und Anpassungen |
— Titel 4: |
Einnahmen im Zusammenhang mit den Beamten und Bediensteten der Organe und anderer Einrichtungen der Union |
— Titel 5: |
Einnahmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit der Organe |
— Titel 6: |
Beiträge und Erstattungen im Rahmen von Abkommen und Programmen der Union |
— Titel 7: |
Verzugszinsen und Geldbußen |
— Titel 8: |
Anleihen und Darlehen |
— Titel 9: |
Sonstige Einnahmen |
C. Stellenplan
D. Immobilienbestand
EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN
Einzelplan I: Parlament
— Einnahmen
— Titel 4: |
Einnahmen von Mitgliedern und Personal der Organe und sonstigen Einrichtungen der Union |
— Titel 5: |
Einnahmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Organs |
— Titel 6: |
Beiträge und Erstattungen im Rahmen von Abkommen und Programmen der Union |
— Titel 9: |
Sonstige Einnahmen |
— Ausgaben
— Titel 1: |
Mitglieder und Personal des Organs |
— Titel 2: |
Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben |
— Titel 3: |
Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der allgemeinen Aufgaben des Organs |
— Titel 4: |
Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung spezifischer Aufgaben durch das Organ |
— Titel 10: |
Sonstige Ausgaben |
— Personal
Einzelplan II: Europäischer Rat und Rat
— Einnahmen
— Titel 4: |
Verschiedene von der Union erhobene Steuern, Abschöpfungen und Gebühren |
— Titel 5: |
Erlöse aus dem Verwaltungsbetrieb des Organs |
— Titel 6: |
Beiträge und Erstattungen im Rahmen von Abkommen und Programmen der Union |
— Titel 7: |
Verzugszinsen |
— Titel 9: |
Sonstige Einnahmen |
— Ausgaben
— Titel 1: |
Personal des Organs |
— Titel 2: |
Gebäude, Material und Sachausgaben |
— Titel 10: |
Sonstige Ausgaben |
— Personal
Einzelplan IV: Gerichtshof der Europäischen Union
— Einnahmen
— Titel 4: |
Einnahmen von Mitgliedern und Personal der Organe und sonstigen Einrichtungen der Union |
— Titel 5: |
Erlöse aus dem Verwaltungsbetrieb des Organs |
— Titel 9: |
Verschiedene Einnahmen |
— Ausgaben
— Titel 1: |
Mitglieder und Personal des Organs |
— Titel 2: |
Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und sonstige Sachausgaben |
— Titel 3: |
Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung spezifischer Aufgaben durch das Organ |
— Titel 10: |
Andere Ausgaben |
— Personal
Einzelplan V: Rechnungshof
— Einnahmen
— Titel 4: |
Einnahmen von Mitgliedern und Personal des Organs |
— Titel 5: |
Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit des Organs |
— Titel 9: |
Sonstige Einnahmen |
— Ausgaben
— Titel 1: |
Mitglieder und Personal des Organs |
— Titel 2: |
Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben |
— Titel 10: |
Sonstige Ausgaben |
— Personal
Einzelplan VI: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
— Einnahmen
— Titel 4: |
Einnahmen von Mitgliedern und Personal der Organe und sonstigen Einrichtungen der Union |
— Titel 5: |
Verschiedene Einnahmen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Einrichtung |
— Titel 9: |
Verschiedene Einnahmen |
— Ausgaben
— Titel 1: |
Personal der Einrichtung |
— Titel 2: |
Gebäude, Mobiliar, Ausrüstungen und diverse Ausgaben für den Dienstbetrieb |
— Titel 10: |
Sonstige Ausgaben |
— Personal
Einzelplan VII: Ausschuss der Regionen
— Einnahmen
— Titel 4: |
Einnahmen von Mitgliedern und Personal der Organe und sonstigen Einrichtungen der Union |
— Titel 5: |
Einnahmen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Einrichtung |
— Titel 9: |
Verschiedene Einnahmen |
— Ausgaben
— Titel 1: |
Mitglieder und Personal der Einrichtung |
— Titel 2: |
Gebäude, Mobiliar, Ausrüstungen und diverse Ausgaben für den Dienstbetrieb |
— Titel 10: |
Sonstige Ausgaben |
— Personal
Einzelplan VIII: Europäischer Bürgerbeauftragter
— Einnahmen
— Titel 4: |
Einnahmen im Zusammenhang mit den Beamten und Bediensteten der Organe und sonstigen Einrichtungen der Union |
— Titel 6: |
Beiträge und Erstattungen im Rahmen von Abkommen und Programmen der Union |
— Titel 9: |
Verschiedene Einnahmen |
— Ausgaben
— Titel 1: |
Ausgaben für Mitglieder und Personal der Einrichtung |
— Titel 2: |
Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben |
— Titel 3: |
Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der allgemeinen Aufgaben der Einrichtung |
— Titel 10: |
Sonstige Ausgaben |
— Personal
Einzelplan IX: Europäischer Datenschutzbeauftragter
— Einnahmen
— Titel 4: |
Verschiedene von der Union erhobene Abgaben, Abzüge und Gebühren |
— Titel 9: |
Verschiedene Einnahmen |
— Ausgaben
— Titel 1: |
Ausgaben für Mitglieder und Personal der Einrichtung |
— Titel 2: |
Gebäude, Material und mit dem Dienstbetrieb verbundene Sachausgaben |
— Titel 3: |
Europäischer Datenschutzausschuss |
— Titel 10: |
Sonstige Ausgaben |
— Personal
Einzelplan X: Europäischer Auswärtiger Dienst
— Einnahmen
— Titel 4: |
Von der Union erhobene Steuern, Abschöpfungen und Gebühren |
— Titel 5: |
Erlöse aus dem Verwaltungsbetrieb des Organs |
— Titel 6: |
Beiträge und Erstattungen im Rahmen von Abkommen und Programmen der Union |
— Titel 7: |
Verzugszinsen |
— Titel 9: |
Sonstige Einnahmen |
— Ausgaben
— Titel 1: |
Bedienstete in den zentralen Dienststellen |
— Titel 2: |
Gebäude, Sach- und Betriebsausgaben der zentralen Dienststellen |
— Titel 3: |
Delegationen |
— Titel 10: |
Sonstige Ausgaben |
— Personal
A. EINLEITUNG UND FINANZIERUNG DES GESAMTHAUSHALTSPLANS
EINLEITUNG
Im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union werden für jedes Haushaltsjahr sämtliche als erforderlich erachteten Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft veranschlagt und bewilligt.
Bei der Aufstellung und Ausführung des Gesamthaushaltsplans sind folgende Grundsätze zu beachten: Einheit und Haushaltswahrheit, Jährlichkeit, Haushaltsausgleich, Rechnungseinheit, Gesamtdeckung, Spezialität, Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und Transparenz.
— |
Gemäß dem Grundsatz der Einheit und dem Grundsatz der Haushaltswahrheit müssen alle Einnahmen und Ausgaben der Union, sofern sie zu Lasten des Haushalts gehen, in einem einzigen Haushaltsdokument ausgewiesen werden. |
— |
Der Grundsatz der Jährlichkeit besagt, dass der Haushaltsplan für jeweils ein Haushaltsjahr angenommen wird und die Mittel dieses Haushaltsjahres — sowohl bei den Mitteln für Verpflichtungen als auch bei den Mitteln für Zahlungen — grundsätzlich während des betreffenden Jahres verwendet werden müssen. |
— |
Nach dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs müssen die für ein Haushaltsjahr veranschlagten Einnahmen den Mitteln für Zahlungen für dasselbe Haushaltsjahr entsprechen; ein etwaiges Haushaltsdefizit darf nicht durch Kreditaufnahme gedeckt werden, da dies mit dem Eigenmittelsystem unvereinbar ist. |
— |
In Anwendung des Grundsatzes der Rechnungseinheit ist sowohl bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans als auch bei der Rechnungslegung der Euro zu verwenden. |
— |
Der Grundsatz der Gesamtdeckung bedeutet einerseits, dass die Gesamtheit der Haushaltseinnahmen der Deckung der Gesamtheit der Haushaltsausgaben dient und nur in Ausnahmefällen einzelne Einnahmen zweckgebunden für die Finanzierung bestimmter Ausgaben zugewiesen werden dürfen, und andererseits, dass die Einnahmen und Ausgaben in voller Höhe ohne vorhergehende Verrechnung in den Haushaltsplan einzusetzen sind. |
— |
Der Grundsatz der Spezialität besagt, dass jeder Mittelansatz eine spezifische Zweckbestimmung haben muss und bestimmten Ausgaben zuzuweisen ist, um jegliche Verwechslung zwischen verschiedenen Mittelkategorien zu vermeiden. |
— |
Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung definiert sich unter Bezugnahme auf die Gebote der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit. |
— |
Der Grundsatz der Transparenz besagt, dass eine zuverlässige Unterrichtung über den Haushaltsvollzug und die Rechnungsführung erfolgen muss. |
Im Interesse einer größeren Transparenz der Haushaltsführung unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, insbesondere der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit, werden die Mittel auf der Grundlage der nach Tätigkeitsbereichen gegliederten ABB-Struktur (Activity-Based Budgeting) veranschlagt.
Die in diesem Haushaltsplan bewilligten Ausgabenmittel belaufen sich auf insgesamt 142 640 479 571 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und 135 504 613 000 EUR an Zahlungsermächtigungen, was einem Wachstum von –6,21 % bzw. einem Rückgang um –6,19 % gegenüber dem Haushaltsplan 2013 entspricht.
Die Haushaltseinnahmen beziffern sich auf insgesamt 135 504 613 000 EUR. Der einheitliche Abrufsatz für die Mehrwertsteuereigenmittel beträgt 0,30 % der Abrufsatz für die BNE-Eigenmittel 0,7390 %. Der Haushaltsplan 2014 wird zu 12,04 % aus traditionellen Eigenmitteln (Zölle und Zuckerabgaben) finanziert. Die Finanzierungsanteile der MwSt.- und BNE-Eigenmittel belaufen sich auf 13,20 % bzw. 73,63 %. Die sonstigen Einnahmen für dieses Haushaltsjahr werden auf 1 544 428 277 EUR veranschlagt.
Die zur Finanzierung des Haushaltsplans 2014 erforderlichen Eigenmittel entsprechen 0,99 % des gesamten Bruttonationaleinkommens (BNE) und liegen damit unter der Obergrenze von 1,23 % des BNE, die sich nach der Berechnungsformel in Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17) ergibt.
Anhand der folgenden Tabellen lässt sich Schritt für Schritt nachvollziehen, wie die Finanzierung des Haushaltsplans 2014 berechnet wurde
FINANZIERUNG DES GESAMTHAUSHALTSPLANS
Mittelansätze für das Haushaltsjahr 2014, die gemäß Artikel 1 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften zu decken sind
AUSGABEN
Bezeichnung |
Haushalt 2014 |
Haushalt 2013 (1) |
Differenz (in %) |
||
|
62 392 787 058 |
69 127 255 205 |
–9,74 |
||
|
56 458 930 369 |
57 814 298 094 |
–2,34 |
||
|
1 677 039 976 |
1 894 151 766 |
–11,46 |
||
|
6 191 238 421 |
6 731 869 945 |
–8,03 |
||
|
8 406 017 176 |
8 417 791 740 |
–0,14 |
||
|
28 600 000 |
75 000 000 |
–61,87 |
||
Besondere Instrumente |
350 000 000 |
390 465 192 |
–10,36 |
||
Gesamtbetrag der Ausgaben (2) |
135 504 613 000 |
144 450 831 942 |
–6,19 |
EINNAHMEN
Bezeichnung |
Haushalt 2014 |
Haushalt 2013 (3) |
Differenz (in %) |
Verschiedene Einnahmen (Titel 4 bis 9) |
1 544 428 277 |
3 067 967 007 |
–49,66 |
Verfügbarer Überschuss aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr (Kapitel 3 0, Artikel 3 0 0) |
p.m. |
1 023 276 526 |
— |
Eigenmittelüberschuss aufgrund der Rückzahlung der Überschüsse des Garantiefonds im Zusammenhang mit den Maßnahmen im Außenbereich (Kapitel 3 0, Artikel 3 0 2) |
p.m. |
34 000 000 |
— |
Überschuss der für frühere Haushaltsjahre abgeführten MwSt.- und BSP/BNE-Eigenmittel (Kapitel 3 1 und 3 2) |
p.m. |
p.m. |
— |
Gesamtbetrag der Einnahmen der Titel 3 bis 9 |
1 544 428 277 |
4 125 243 533 |
–62,56 |
Nettobetrag — Zölle und Zuckerabgaben (Kapitel 1 1 und 1 2) |
16 310 700 000 |
14 822 700 000 |
+10,04 |
MwSt.-Eigenmittel zum einheitlichen Satz (Tabellen 1 und 2, Kapitel 1 3) |
17 882 179 650 |
14 680 052 250 |
+21,81 |
Über die zusätzliche Einnahme (BNE-Eigenmittel, Tabelle 3, Kapitel 1 4) zu finanzierender Restbetrag |
99 767 305 073 |
110 822 836 159 |
–9,98 |
Durch die Eigenmittel gemäß Artikel 2 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom zu deckende Mittelansätze (4) |
133 960 184 723 |
140 325 588 409 |
–4,54 |
Gesamtbetrag der Einnahmen (5) |
135 504 613 000 |
144 450 831 942 |
–6,19 |
TABELLE 1
Berechnung der Begrenzung der harmonisierten MwSt.-Bemessungsgrundlagen gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom
Mitgliedstaaten |
1 % der nicht begrenzten MwSt.-Bemessungsgrundlage |
1 % des Bruttonationaleinkommens |
Begrenzungssatz (in %) |
1 % des Bruttonationaleinkommens, multipliziert mit dem Begrenzungssatz |
1 % der begrenzten MwSt.-Bemessungsgrundlage (6) |
Mitgliedstaaten mit begrenzter MwSt.-Bemessungsgrundlage |
|
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
(6) |
Belgien |
1 675 608 000 |
3 995 217 000 |
50 |
1 997 608 500 |
1 675 608 000 |
|
Bulgarien |
206 005 000 |
414 657 000 |
50 |
207 328 500 |
206 005 000 |
|
Tschechische Republik |
645 752 000 |
1 428 027 000 |
50 |
714 013 500 |
645 752 000 |
|
Dänemark |
1 020 116 000 |
2 641 773 000 |
50 |
1 320 886 500 |
1 020 116 000 |
|
Deutschland |
12 384 113 000 |
28 440 033 000 |
50 |
14 220 016 500 |
12 384 113 000 |
|
Estland |
87 252 000 |
184 233 000 |
50 |
92 116 500 |
87 252 000 |
|
Irland |
653 931 000 |
1 384 808 000 |
50 |
692 404 000 |
653 931 000 |
|
Griechenland |
650 120 000 |
1 813 897 000 |
50 |
906 948 500 |
650 120 000 |
|
Spanien |
4 561 628 000 |
10 515 414 000 |
50 |
5 257 707 000 |
4 561 628 000 |
|
Frankreich |
9 681 072 000 |
21 602 716 000 |
50 |
10 801 358 000 |
9 681 072 000 |
|
Kroatien |
277 716 000 |
438 824 000 |
50 |
219 412 000 |
219 412 000 |
Kroatien |
Italien |
6 568 051 000 |
16 020 137 000 |
50 |
8 010 068 500 |
6 568 051 000 |
|
Zypern |
107 177 000 |
154 720 000 |
50 |
77 360 000 |
77 360 000 |
Zypern |
Lettland |
82 650 000 |
249 297 000 |
50 |
124 648 500 |
82 650 000 |
|
Litauen |
141 652 000 |
353 042 000 |
50 |
176 521 000 |
141 652 000 |
|
Luxemburg |
272 111 000 |
340 956 000 |
50 |
170 478 000 |
170 478 000 |
Luxemburg |
Ungarn |
410 328 000 |
977 036 000 |
50 |
488 518 000 |
410 328 000 |
|
Malta |
52 918 000 |
68 120 000 |
50 |
34 060 000 |
34 060 000 |
Malta |
Niederlande |
2 661 465 000 |
6 274 369 000 |
50 |
3 137 184 500 |
2 661 465 000 |
|
Österreich |
1 487 892 000 |
3 296 730 000 |
50 |
1 648 365 000 |
1 487 892 000 |
|
Polen |
1 924 394 000 |
3 938 971 000 |
50 |
1 969 485 500 |
1 924 394 000 |
|
Portugal |
775 448 000 |
1 615 868 000 |
50 |
807 934 000 |
775 448 000 |
|
Rumänien |
544 383 000 |
1 507 998 000 |
50 |
753 999 000 |
544 383 000 |
|
Slowenien |
176 664 000 |
349 637 000 |
50 |
174 818 500 |
174 818 500 |
Slowenien |
Slowakei |
259 706 000 |
759 723 000 |
50 |
379 861 500 |
259 706 000 |
|
Finnland |
972 177 000 |
2 066 821 000 |
50 |
1 033 410 500 |
972 177 000 |
|
Schweden |
1 990 462 000 |
4 549 119 000 |
50 |
2 274 559 500 |
1 990 462 000 |
|
Vereinigtes Königreich |
9 546 932 000 |
19 611 871 000 |
50 |
9 805 935 500 |
9 546 932 000 |
|
Insgesamt |
59 817 723 000 |
134 994 014 000 |
|
67 497 007 000 |
59 607 265 500 |
|
TABELLE 2
Aufteilung der MwSt.-Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom (Kapitel 1 3)
Mitgliedstaat |
1 % der begrenzten MwSt.-Bemessungsgrundlage |
Einheitlicher Satz für die MwSt.-Eigenmittel (in %) |
MwSt.-Eigenmittel zum einheitlichen Satz |
|
(1) |
(2) |
(3) = (1) × (2) |
Belgien |
1 675 608 000 |
0,300 |
502 682 400 |
Bulgarien |
206 005 000 |
0,300 |
61 801 500 |
Tschechische Republik |
645 752 000 |
0,300 |
193 725 600 |
Dänemark |
1 020 116 000 |
0,300 |
306 034 800 |
Deutschland |
12 384 113 000 |
0,300 |
3 715 233 900 |
Estland |
87 252 000 |
0,300 |
26 175 600 |
Irland |
653 931 000 |
0,300 |
196 179 300 |
Griechenland |
650 120 000 |
0,300 |
195 036 000 |
Spanien |
4 561 628 000 |
0,300 |
1 368 488 400 |
Frankreich |
9 681 072 000 |
0,300 |
2 904 321 600 |
Kroatien |
219 412 000 |
0,300 |
65 823 600 |
Italien |
6 568 051 000 |
0,300 |
1 970 415 300 |
Zypern |
77 360 000 |
0,300 |
23 208 000 |
Lettland |
82 650 000 |
0,300 |
24 795 000 |
Litauen |
141 652 000 |
0,300 |
42 495 600 |
Luxemburg |
170 478 000 |
0,300 |
51 143 400 |
Ungarn |
410 328 000 |
0,300 |
123 098 400 |
Malta |
34 060 000 |
0,300 |
10 218 000 |
Niederlande |
2 661 465 000 |
0,300 |
798 439 500 |
Österreich |
1 487 892 000 |
0,300 |
446 367 600 |
Polen |
1 924 394 000 |
0,300 |
577 318 200 |
Portugal |
775 448 000 |
0,300 |
232 634 400 |
Rumänien |
544 383 000 |
0,300 |
163 314 900 |
Slowenien |
174 818 500 |
0,300 |
52 445 550 |
Slowakei |
259 706 000 |
0,300 |
77 911 800 |
Finnland |
972 177 000 |
0,300 |
291 653 100 |
Schweden |
1 990 462 000 |
0,300 |
597 138 600 |
Vereinigtes Königreich |
9 546 932 000 |
0,300 |
2 864 079 600 |
Insgesamt |
59 607 265 500 |
|
17 882 179 650 |
TABELLE 3
Bestimmung des einheitlichen Satzes und Aufteilung der BNE-Eigenmittel nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom (Kapitel 1 4)
Mitgliedstaaten |
1 % des Bruttonational-einkommens |
Auf die zusätzliche Bemessungsgrundlage zu erhebender einheitlicher Satz, Eigenmittel |
Einnahmen gemäß der zusätzlichen Bemessungsgrundlage zum einheitlichen Satz |
|
(1) |
(2) |
(3) = (1) × (2) |
Belgien |
3 995 217 000 |
|
2 952 664 503 |
Bulgarien |
414 657 000 |
|
306 452 191 |
Tschechische Republik |
1 428 027 000 |
|
1 055 383 132 |
Dänemark |
2 641 773 000 |
|
1 952 401 925 |
Deutschland |
28 440 033 000 |
|
21 018 601 971 |
Estland |
184 233 000 |
|
136 157 370 |
Irland |
1 384 808 000 |
|
1 023 442 137 |
Griechenland |
1 813 897 000 |
|
1 340 560 296 |
Spanien |
10 515 414 000 |
|
7 771 415 083 |
Frankreich |
21 602 716 000 |
|
15 965 483 903 |
Kroatien |
438 824 000 |
|
324 312 809 |
Italien |
16 020 137 000 |
|
11 839 679 761 |
Zypern |
154 720 000 |
|
114 345 792 |
Lettland |
249 297 000 |
0,7390498 (7) |
184 242 909 |
Litauen |
353 042 000 |
|
260 915 635 |
Luxemburg |
340 956 000 |
|
251 983 479 |
Ungarn |
977 036 000 |
|
722 078 304 |
Malta |
68 120 000 |
|
50 344 075 |
Niederlande |
6 274 369 000 |
|
4 637 071 435 |
Österreich |
3 296 730 000 |
|
2 436 447 794 |
Polen |
3 938 971 000 |
|
2 911 095 906 |
Portugal |
1 615 868 000 |
|
1 194 206 994 |
Rumänien |
1 507 998 000 |
|
1 114 485 688 |
Slowenien |
349 637 000 |
|
258 399 171 |
Slowakei |
759 723 000 |
|
561 473 165 |
Finnland |
2 066 821 000 |
|
1 527 483 739 |
Schweden |
4 549 119 000 |
|
3 362 025 690 |
Vereinigtes Königreich |
19 611 871 000 |
|
14 494 150 216 |
Insgesamt |
134 994 014 000 |
|
99 767 305 073 |
TABELLE 4
Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs (Haushaltsjahr 2013) gemäß Artikel 4 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom (Kapitel 1 5)
Bezeichnung |
Koeffizient (8) (%) |
Betrag |
||
|
16,2077 |
|
||
|
6,5970 |
|
||
|
9,6107 |
|
||
|
|
133 640 172 409 |
||
|
|
31 848 333 003 |
||
|
|
101 791 839 406 |
||
|
|
6 456 694 911 |
||
|
|
1 176 577 247 |
||
|
|
5 280 117 664 |
||
|
|
–17 223 040 |
||
|
|
5 297 340 704 |
TABELLE 5
Berechnung der Finanzierung des Korrekturbetrags zugunsten des Vereinigten Königreichs –5 297 340 704 EUR (Kapitel 1 5)
Mitgliedstaaten |
Anteile an den BNE-Grundlagen |
Anteile ohne Vereinigtes Königreich |
Anteile ohne Deutschland, Niederlande, Österreich, Schweden und Vereinigtes Königreich |
3/4 des Anteils Deutschlands, der Niederlande, Österreichs und Schwedens in „Anteile ohne Vereinigtes Königreich“ |
Spalte 4 umgelegt gemäß Schlüssel der Spalte 3 |
Finanzierungsschlüssel |
Finanzierungsschlüssel, angewandt auf den Korrekturbetrag |
|
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
(6) = (2) + (4) + (5) |
(7) |
Belgien |
2,96 |
3,46 |
5,49 |
|
1,52 |
4,98 |
263 826 803 |
Bulgarien |
0,31 |
0,36 |
0,57 |
|
0,16 |
0,52 |
27 382 150 |
Tschechische Republik |
1,06 |
1,24 |
1,96 |
|
0,54 |
1,78 |
94 300 710 |
Dänemark |
1,96 |
2,29 |
3,63 |
|
0,99 |
3,29 |
174 451 231 |
Deutschland |
21,07 |
24,65 |
0,— |
–18,49 |
0,— |
6,16 |
326 429 505 |
Estland |
0,14 |
0,16 |
0,25 |
|
0,07 |
0,23 |
12 165 948 |
Irland |
1,03 |
1,20 |
1,90 |
|
0,53 |
1,73 |
91 446 714 |
Griechenland |
1,34 |
1,57 |
2,49 |
|
0,69 |
2,26 |
119 781 891 |
Spanien |
7,79 |
9,11 |
14,44 |
|
3,99 |
13,11 |
694 392 334 |
Frankreich |
16,— |
18,72 |
29,67 |
|
8,21 |
26,93 |
1 426 549 672 |
Kroatien |
0,33 |
0,38 |
0,60 |
|
0,17 |
0,55 |
28 978 034 |
Italien |
11,87 |
13,88 |
22,— |
|
6,09 |
19,97 |
1 057 900 367 |
Zypern |
0,11 |
0,13 |
0,21 |
|
0,06 |
0,19 |
10 217 038 |
Lettland |
0,18 |
0,22 |
0,34 |
|
0,09 |
0,31 |
16 462 493 |
Litauen |
0,26 |
0,31 |
0,48 |
|
0,13 |
0,44 |
23 313 363 |
Luxemburg |
0,25 |
0,30 |
0,47 |
|
0,13 |
0,43 |
22 515 255 |
Ungarn |
0,72 |
0,85 |
1,34 |
|
0,37 |
1,22 |
64 519 220 |
Malta |
0,05 |
0,06 |
0,09 |
|
0,03 |
0,08 |
4 498 349 |
Niederlande |
4,65 |
5,44 |
0,— |
–4,08 |
0,— |
1,36 |
72 016 062 |
Österreich |
2,44 |
2,86 |
0,— |
–2,14 |
0,— |
0,71 |
37 839 265 |
Polen |
2,92 |
3,41 |
5,41 |
|
1,50 |
4,91 |
260 112 561 |
Portugal |
1,20 |
1,40 |
2,22 |
|
0,61 |
2,01 |
106 704 915 |
Rumänien |
1,12 |
1,31 |
2,07 |
|
0,57 |
1,88 |
99 581 648 |
Slowenien |
0,26 |
0,30 |
0,48 |
|
0,13 |
0,44 |
23 088 511 |
Slowakei |
0,56 |
0,66 |
1,04 |
|
0,29 |
0,95 |
50 168 812 |
Finnland |
1,53 |
1,79 |
2,84 |
|
0,79 |
2,58 |
136 483 895 |
Schweden |
3,37 |
3,94 |
0,— |
–2,96 |
0,— |
0,99 |
52 213 958 |
Vereinigtes Königreich |
14,53 |
0,— |
0,— |
|
0,— |
0,— |
0 |
Insgesamt |
100,— |
100,— |
100,— |
–27,66 |
27,66 |
100,— |
5 297 340 704 |
Die Beträge werden bis zur 15. Dezimalstelle berechnet.
TABELLE 6
Überblick über die Finanzierung (12) des Gesamthaushaltsplans — nach Eigenmittelarten und Mitgliedstaaten
Mitgliedstaat |
Traditionelle Eigenmittel (TEM) |
MwSt.- und BNE-Eigenmittel, einschließlich Anpassungen |
Eigenmittel insgesamt (13) |
|||||||
Zuckerabgaben netto (75 %) |
Zölle netto (75 %) |
Traditionelle Eigenmittel insgesamt netto (75 %) |
Erhebungskosten (25 % des TEM-Bruttobetrags) (p.m.) |
MwSt.-Eigenmittel |
BNE-Eigenmittel |
VK-Korrektur |
Beiträge der Mitgliedstaaten insgesamt |
Anteil am Gesamtbetrag der Beiträge der Mitgliedstaaten |
||
|
(1) |
(2) |
(3) = (1) + (2) |
(4) |
(5) |
(6) |
(7) |
(8) = (5) + (6) + (7) |
(9) |
(10) = (3) + (8) |
Belgien |
6 600 000 |
1 585 000 000 |
1 591 600 000 |
530 533 333 |
502 682 400 |
2 952 664 503 |
263 826 803 |
3 719 173 706 |
3,16 |
5 310 773 706 |
Bulgarien |
400 000 |
53 700 000 |
54 100 000 |
18 033 333 |
61 801 500 |
306 452 191 |
27 382 150 |
395 635 841 |
0,34 |
449 735 841 |
Tschechische Republik |
3 400 000 |
173 400 000 |
176 800 000 |
58 933 333 |
193 725 600 |
1 055 383 132 |
94 300 710 |
1 343 409 442 |
1,14 |
1 520 209 442 |
Dänemark |
3 400 000 |
295 900 000 |
299 300 000 |
99 766 667 |
306 034 800 |
1 952 401 925 |
174 451 231 |
2 432 887 956 |
2,07 |
2 732 187 956 |
Deutschland |
26 300 000 |
3 386 600 000 |
3 412 900 000 |
1 137 633 332 |
3 715 233 900 |
21 018 601 971 |
326 429 505 |
25 060 265 376 |
21,30 |
28 473 165 376 |
Estland |
0 |
23 700 000 |
23 700 000 |
7 900 000 |
26 175 600 |
136 157 370 |
12 165 948 |
174 498 918 |
0,15 |
198 198 918 |
Irland |
0 |
213 300 000 |
213 300 000 |
71 100 000 |
196 179 300 |
1 023 442 137 |
91 446 714 |
1 311 068 151 |
1,11 |
1 524 368 151 |
Griechenland |
1 400 000 |
114 600 000 |
116 000 000 |
38 666 667 |
195 036 000 |
1 340 560 296 |
119 781 891 |
1 655 378 187 |
1,41 |
1 771 378 187 |
Spanien |
4 700 000 |
1 030 900 000 |
1 035 600 000 |
345 200 000 |
1 368 488 400 |
7 771 415 083 |
694 392 334 |
9 834 295 817 |
8,36 |
10 869 895 817 |
Frankreich |
30 900 000 |
1 468 900 000 |
1 499 800 000 |
499 933 333 |
2 904 321 600 |
15 965 483 903 |
1 426 549 672 |
20 296 355 175 |
17,25 |
21 796 155 175 |
Kroatien |
1 700 000 |
35 500 000 |
37 200 000 |
12 400 000 |
65 823 600 |
324 312 809 |
28 978 034 |
419 114 443 |
0,36 |
456 314 443 |
Italien |
4 700 000 |
1 498 800 000 |
1 503 500 000 |
501 166 667 |
1 970 415 300 |
11 839 679 761 |
1 057 900 367 |
14 867 995 428 |
12,64 |
16 371 495 428 |
Zypern |
0 |
16 000 000 |
16 000 000 |
5 333 333 |
23 208 000 |
114 345 792 |
10 217 038 |
147 770 830 |
0,13 |
163 770 830 |
Lettland |
0 |
22 100 000 |
22 100 000 |
7 366 667 |
24 795 000 |
184 242 909 |
16 462 493 |
225 500 402 |
0,19 |
247 600 402 |
Litauen |
800 000 |
53 900 000 |
54 700 000 |
18 233 334 |
42 495 600 |
260 915 635 |
23 313 363 |
326 724 598 |
0,28 |
381 424 598 |
Luxemburg |
0 |
12 300 000 |
12 300 000 |
4 100 000 |
51 143 400 |
251 983 479 |
22 515 255 |
325 642 134 |
0,28 |
337 942 134 |
Ungarn |
2 000 000 |
94 500 000 |
96 500 000 |
32 166 667 |
123 098 400 |
722 078 304 |
64 519 220 |
909 695 924 |
0,77 |
1 006 195 924 |
Malta |
0 |
9 600 000 |
9 600 000 |
3 200 000 |
10 218 000 |
50 344 075 |
4 498 349 |
65 060 424 |
0,06 |
74 660 424 |
Niederlande |
7 300 000 |
1 938 600 000 |
1 945 900 000 |
648 633 333 |
798 439 500 |
4 637 071 435 |
72 016 062 |
5 507 526 997 |
4,68 |
7 453 426 997 |
Österreich |
3 200 000 |
164 700 000 |
167 900 000 |
55 966 667 |
446 367 600 |
2 436 447 794 |
37 839 265 |
2 920 654 659 |
2,48 |
3 088 554 659 |
Polen |
12 800 000 |
369 400 000 |
382 200 000 |
127 400 000 |
577 318 200 |
2 911 095 906 |
260 112 561 |
3 748 526 667 |
3,19 |
4 130 726 667 |
Portugal |
200 000 |
120 500 000 |
120 700 000 |
40 233 334 |
232 634 400 |
1 194 206 994 |
106 704 915 |
1 533 546 309 |
1,30 |
1 654 246 309 |
Rumänien |
1 000 000 |
106 200 000 |
107 200 000 |
35 733 333 |
163 314 900 |
1 114 485 688 |
99 581 648 |
1 377 382 236 |
1,17 |
1 484 582 236 |
Slowenien |
0 |
66 400 000 |
66 400 000 |
22 133 333 |
52 445 550 |
258 399 171 |
23 088 511 |
333 933 232 |
0,28 |
400 333 232 |
Slowakei |
1 400 000 |
85 500 000 |
86 900 000 |
28 966 667 |
77 911 800 |
561 473 165 |
50 168 812 |
689 553 777 |
0,59 |
776 453 777 |
Finnland |
800 000 |
136 600 000 |
137 400 000 |
45 800 000 |
291 653 100 |
1 527 483 739 |
136 483 895 |
1 955 620 734 |
1,66 |
2 093 020 734 |
Schweden |
2 600 000 |
485 100 000 |
487 700 000 |
162 566 667 |
597 138 600 |
3 362 025 690 |
52 213 958 |
4 011 378 248 |
3,41 |
4 499 078 248 |
Vereinigtes Königreich |
9 500 000 |
2 623 900 000 |
2 633 400 000 |
877 800 000 |
2 864 079 600 |
14 494 150 216 |
–5 297 340 704 |
12 060 889 112 |
10,25 |
14 694 289 112 |
Insgesamt |
125 100 000 |
16 185 600 000 |
16 310 700 000 |
5 436 900 000 |
17 882 179 650 |
99 767 305 073 |
0 |
117 649 484 723 |
100,— |
133 960 184 723 |
B. EINNAHMEN NACH HAUSHALTSLINIEN
Titel |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
1 |
EIGENE MITTEL |
133 960 184 723 |
140 325 588 409 |
128 885 857 664,04 |
3 |
ÜBERSCHÜSSE, SALDEN UND ANPASSUNGEN |
p.m. |
1 057 276 526 |
2 040 909 497,04 |
4 |
EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN BEAMTEN UND BEDIENSTETEN DER ORGANE UND ANDERER EINRICHTUNGEN DER UNION |
1 274 999 230 |
1 278 186 868 |
1 235 616 931,89 |
5 |
EINNAHMEN AUS DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DER ORGANE |
53 752 047 |
53 884 139 |
611 990 393,22 |
6 |
BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN VON ABKOMMEN UND PROGRAMMEN DER UNION |
60 000 000 |
60 000 000 |
2 928 076 292,34 |
7 |
VERZUGSZINSEN UND GELDBUSSEN |
123 000 000 |
1 642 000 000 |
3 807 403 447,63 |
8 |
ANLEIHEN UND DARLEHEN |
2 477 000 |
3 696 000 |
0,— |
9 |
SONSTIGE EINNAHMEN |
30 200 000 |
30 200 000 |
30 686 945,77 |
|
GESAMTBETRAG |
135 504 613 000 |
144 450 831 942 |
139 540 541 171,93 |
TITEL 1
EIGENE MITTEL
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||||||
KAPITEL 1 1 |
|||||||||||||||||
1 1 0 |
Produktionsabgaben im Wirtschaftsjahr 2005/2006 und in den Vorjahren |
p.m. |
– 214 000 000 |
–4 511,18 |
— |
||||||||||||
1 1 1 |
Abgaben in Verbindung mit der Lagerung von Zucker |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||
1 1 3 |
Auf nicht ausgeführte C-Zucker-, C-Isoglucose- und C-Inulinsirup-Mengen sowie auf Substitutions-C-Zucker und Substitutions-C-Isoglucose erhobene Beträge |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||
1 1 7 |
Produktionsabgabe |
125 100 000 |
123 400 000 |
123 467 843,47 |
98,70 |
||||||||||||
1 1 8 |
Einmalige Beträge aus der zusätzlichen Zuckerquote und der ergänzenden Isoglucosequote |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||
1 1 9 |
Überschussbetrag |
p.m. |
56 000 000 |
69 090 606,73 |
— |
||||||||||||
|
KAPITEL 1 1 — INSGESAMT |
125 100 000 |
–34 600 000 |
192 553 939,02 |
153,92 |
||||||||||||
KAPITEL 1 2 |
|||||||||||||||||
1 2 0 |
Zölle und andere Abgaben gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom |
16 185 600 000 |
14 857 300 000 |
16 260 836 002,26 |
100,46 |
||||||||||||
|
KAPITEL 1 2 — INSGESAMT |
16 185 600 000 |
14 857 300 000 |
16 260 836 002,26 |
100,46 |
||||||||||||
KAPITEL 1 3 |
|||||||||||||||||
1 3 0 |
Eigenmittel aus der Mehrwertsteuer gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom |
17 882 179 650 |
14 680 052 250 |
14 648 213 838,73 |
81,92 |
||||||||||||
|
KAPITEL 1 3 — INSGESAMT |
17 882 179 650 |
14 680 052 250 |
14 648 213 838,73 |
81,92 |
||||||||||||
KAPITEL 1 4 |
|||||||||||||||||
1 4 0 |
Unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens abgeführte Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom |
99 767 305 073 |
110 822 836 159 |
97 856 493 452,85 |
98,08 |
||||||||||||
|
KAPITEL 1 4 — INSGESAMT |
99 767 305 073 |
110 822 836 159 |
97 856 493 452,85 |
98,08 |
||||||||||||
KAPITEL 1 5 |
|||||||||||||||||
1 5 0 |
Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs gemäß den Artikeln 4 und 5 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom |
0,— |
0,— |
–73 816 421,48 |
— |
||||||||||||
|
KAPITEL 1 5 — INSGESAMT |
0,— |
0,— |
–73 816 421,48 |
— |
||||||||||||
KAPITEL 1 6 |
|||||||||||||||||
1 6 0 |
Bruttokürzung der jährlichen BNE-Beiträge der Niederlande und Schwedens gemäß Artikel 2 Absatz 5 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom |
p.m. |
0,— |
1 576 852,66 |
— |
||||||||||||
|
KAPITEL 1 6 — INSGESAMT |
p.m. |
0,— |
1 576 852,66 |
— |
||||||||||||
|
Titel 1 — Insgesamt |
133 960 184 723 |
140 325 588 409 |
128 885 857 664,04 |
96,21 |
||||||||||||
|
KAPITEL 1 1 — ABGABEN, DIE IM RAHMEN DER GEMEINSAMEN MARKTORGANISATION FÜR ZUCKER VORGESEHEN SIND (ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE A DES BESCHLUSSES 2007/436/EG, EURATOM)
1 1 0 Produktionsabgaben im Wirtschaftsjahr 2005/2006 und in den Vorjahren
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
– 214 000 000 |
–4 511,18 |
Erläuterungen
Gemäß der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker mussten die Zucker-, Isoglucose- und Inulinsiruperzeuger Grundproduktionsabgaben und B-Produktions-Abgaben zahlen. Diese Abgaben sollten die Ausgaben für die Stützung des Marktes decken. Die zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei diesem Artikel eingesetzten Mittel sind auf die Anpassung der in der Vergangenheit festgesetzten Abgaben zurückzuführen. Abgaben für die Wirtschaftsjahre 2007/2008 und Folgejahre werden bei Artikel 117 dieses Kapitels als „Produktionsabgabe“ eingesetzt.
Bei diesen Zahlen handelt es sich um Nettobeträge, also um Beträge nach Abzug der Erhebungskosten.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates vom 19. Juni 2001 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (ABl. L 178 vom 30.6.2001, S. 1).
Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a.
Mitgliedstaaten |
Haushaltsplan 2014 |
Haushaltsplan 2013 |
Ausführung 2012 |
Belgien |
p.m. |
–13 608 187 |
0,— |
Bulgarien |
— |
— |
0,— |
Tschechische Republik |
p.m. |
– 680 683 |
0,— |
Dänemark |
p.m. |
–8 437 845 |
0,— |
Deutschland |
p.m. |
–71 022 930 |
–4 511,18 |
Estland |
— |
— |
0,— |
Irland |
p.m. |
–1 628 671 |
0,— |
Griechenland |
p.m. |
– 907 524 |
0,— |
Spanien |
p.m. |
–3 951 238 |
0,— |
Frankreich |
p.m. |
–66 471 563 |
0,— |
Kroatien |
— |
— |
|
Italien |
p.m. |
–5 433 959 |
0,— |
Zypern |
— |
— |
0,— |
Lettland |
p.m. |
–37 322 |
0,— |
Litauen |
p.m. |
–52 455 |
0,— |
Luxemburg |
— |
— |
0,— |
Ungarn |
p.m. |
– 343 310 |
0,— |
Malta |
— |
— |
0,— |
Niederlande |
p.m. |
–16 005 676 |
0,— |
Österreich |
p.m. |
–6 487 560 |
0,— |
Polen |
p.m. |
–3 906 994 |
0,— |
Portugal |
p.m. |
– 551 346 |
0,— |
Rumänien |
— |
— |
0,— |
Slowenien |
p.m. |
–4 160 |
0,— |
Slowakei |
p.m. |
– 767 751 |
0,— |
Finnland |
p.m. |
–1 207 994 |
0,— |
Schweden |
p.m. |
–3 009 989 |
0,— |
Vereinigtes Königreich |
p.m. |
–9 482 843 |
0,— |
Artikel 1 1 0 insgesamt |
p.m. |
– 214 000 000 |
–4 511,18 |
1 1 1 Abgaben in Verbindung mit der Lagerung von Zucker
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Dieser Artikel dient dazu, die Erträge zu erfassen, die von den neuen Mitgliedsstaaten für den Fall berechnet werden, dass der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 60/2004 der Kommission vom 14. Januar 2004 mit Übergangsmaßnahmen für den Zuckersektor infolge des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Lettlands, Litauens, Maltas, Polens, Sloweniens, der Slowakei, Ungarns und Zyperns (ABl. L 9 vom 15.1.2004, S. 8) als Überschussmenge geltende Zucker nicht vom Markt genommen wird.
Bei diesem Artikel werden die restlichen Einnahmen aus den Lagerkostenabgaben für Zucker erfasst, nachdem mit der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates vom 19. Juni 2001 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (ABl. L 178 vom 30.6.2001, S. 1) diese Abgaben abgeschafft wurden.
Dieser Artikel dient außerdem zur Erfassung der ausstehenden Beträge, die gemäß Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 65/82 der Kommission vom 13. Januar 1982 mit Durchführungsbestimmungen zur Übertragung von Zucker auf das folgende Wirtschaftsjahr (ABl. L 9 vom 14.1.1982, S. 14) im Fall der Nichteinhaltung der Lagerverpflichtung zu zahlen sind, sowie die bei Nichtbeachtung der allgemeinen Vorschriften für Mindestlagerbestände im Zuckersektor geschuldeten Beträge gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1789/81 des Rates vom 30. Juni 1981 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Mindestlagermengen von Zucker (ABl L 177 vom 1.7.1981, S. 39).
Bei diesen Zahlen handelt es sich um Nettobeträge, also um Beträge nach Abzug der Erhebungskosten.
Rechtsgrundlagen
Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a.
Mitgliedstaaten |
Haushaltsplan 2014 |
Haushaltsplan 2013 |
Ausführung 2012 |
Belgien |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Bulgarien |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Tschechische Republik |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Dänemark |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Deutschland |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Estland |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Irland |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Griechenland |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Spanien |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Frankreich |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Kroatien |
p.m. |
p.m. |
|
Italien |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Zypern |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Lettland |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Litauen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Luxemburg |
— |
— |
0,— |
Ungarn |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Malta |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Niederlande |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Österreich |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Polen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Portugal |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Rumänien |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Slowenien |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Slowakei |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Finnland |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Schweden |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Vereinigtes Königreich |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Artikel 1 1 1 insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
1 1 3 Auf nicht ausgeführte C-Zucker-, C-Isoglucose- und C-Inulinsirup-Mengen sowie auf Substitutions-C-Zucker und Substitutions-C-Isoglucose erhobene Beträge
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Auf nicht ausgeführte C-Zucker-, C-Isoglucose- und C-Inulinsirup-Mengen erhobene Beträge. Sie beinhalten auch die auf Substitutions-C-Zucker und Substitutions-C-Isoglucose erhobenen Beträge.
Bei diesen Zahlen handelt es sich um Nettobeträge, also um Beträge nach Abzug der Erhebungskosten.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EWG) Nr. 2670/81 der Kommission vom 14. September 1981 mit Durchführungsvorschriften für die Erzeugung außerhalb der Quoten im Zuckersektor (ABl. L 262 vom 16.9.1981, S. 14).
Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a.
Mitgliedstaaten |
Haushaltsplan 2014 |
Haushaltsplan 2013 |
Ausführung 2012 |
Belgien |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Bulgarien |
— |
— |
0,— |
Tschechische Republik |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Dänemark |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Deutschland |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Estland |
— |
— |
0,— |
Irland |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Griechenland |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Spanien |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Frankreich |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Kroatien |
— |
— |
|
Italien |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Zypern |
— |
— |
0,— |
Lettland |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Litauen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Luxemburg |
— |
— |
0,— |
Ungarn |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Malta |
— |
— |
0,— |
Niederlande |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Österreich |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Polen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Portugal |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Rumänien |
— |
— |
0,— |
Slowenien |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Slowakei |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Finnland |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Schweden |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Vereinigtes Königreich |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Artikel 1 1 3 insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
1 1 7 Produktionsabgabe
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
125 100 000 |
123 400 000 |
123 467 843,47 |
Erläuterungen
Die derzeitige gemeinsame Marktorganisation für Zucker sieht vor, dass die Zucker, Isoglucose und Inulinsirup erzeugenden Unternehmen eine Produktionsabgabe zahlen müssen.
Bei diesen Zahlen handelt es sich um Nettobeträge, also um Beträge nach Abzug der Erhebungskosten.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 1), insbesondere Artikel 16.
Verordnung (EG) Nr. 952/2006 der Kommission vom 29. Juni 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates hinsichtlich der Binnenmarktordnung und Quotenregelung für Zucker (ABl. L 178 vom 1.7.2006, S. 39).
Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a.
Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 zur Errichtung einer gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1), insbesondere Artikel 51.
Mitgliedstaaten |
Haushaltsplan 2014 |
Haushaltsplan 2013 |
Ausführung 2012 |
Belgien |
6 600 000 |
6 600 000 |
6 601 725,90 |
Bulgarien |
400 000 |
400 000 |
401 391,— |
Tschechische Republik |
3 400 000 |
3 400 000 |
3 332 477,82 |
Dänemark |
3 400 000 |
3 400 000 |
3 354 241,56 |
Deutschland |
26 300 000 |
26 300 000 |
26 339 173,20 |
Estland |
— |
— |
0,— |
Irland |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Griechenland |
1 400 000 |
1 400 000 |
1 428 318,— |
Spanien |
4 700 000 |
4 700 000 |
4 728 467,63 |
Frankreich |
30 900 000 |
30 900 000 |
30 933 280,80 |
Kroatien |
1 700 000 |
p.m. |
|
Italien |
4 700 000 |
4 700 000 |
3 962 693,25 |
Zypern |
— |
— |
0,— |
Lettland |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Litauen |
800 000 |
800 000 |
812 268,— |
Luxemburg |
— |
— |
0,— |
Ungarn |
2 000 000 |
2 000 000 |
1 959 534,60 |
Malta |
— |
— |
0,— |
Niederlande |
7 300 000 |
7 300 000 |
7 243 992,— |
Österreich |
3 200 000 |
3 200 000 |
3 159 246,60 |
Polen |
12 800 000 |
12 800 000 |
13 662 147,58 |
Portugal |
200 000 |
200 000 |
56 250,— |
Rumänien |
1 000 000 |
1 000 000 |
960 460,15 |
Slowenien |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Slowakei |
1 400 000 |
1 400 000 |
1 317 300,75 |
Finnland |
800 000 |
800 000 |
728 991,— |
Schweden |
2 600 000 |
2 600 000 |
2 767 357,— |
Vereinigtes Königreich |
9 500 000 |
9 500 000 |
9 718 526,63 |
Artikel 1 1 7 insgesamt |
125 100 000 |
123 400 000 |
123 467 843,47 |
1 1 8 Einmalige Beträge aus der zusätzlichen Zuckerquote und der ergänzenden Isoglucosequote
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Auf die zusätzlichen Zuckerquoten und die ergänzenden Isoglucosequoten, die den Unternehmen gemäß Artikel 58 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 zugeteilt werden, wird ein einmaliger Betrag erhoben.
Bei diesen Zahlen handelt es sich um Nettobeträge, also um Beträge nach Abzug der Erhebungskosten.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 1), insbesondere Artikel 8 und Artikel 9 Absätze 2 und 3.
Verordnung (EG) Nr. 952/2006 der Kommission vom 29. Juni 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates hinsichtlich der Binnenmarktordnung und Quotenregelung für Zucker (ABl. L 178 vom 1.7.2006, S. 39).
Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a.
Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 zur Errichtung einer gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1).
Mitgliedstaaten |
Haushaltsplan 2014 |
Haushaltsplan 2013 |
Ausführung 2012 |
Belgien |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Bulgarien |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Tschechische Republik |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Dänemark |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Deutschland |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Estland |
— |
— |
0,— |
Irland |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Griechenland |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Spanien |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Frankreich |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Kroatien |
— |
— |
|
Italien |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Zypern |
— |
— |
0,— |
Lettland |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Litauen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Luxemburg |
— |
— |
0,— |
Ungarn |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Malta |
— |
— |
0,— |
Niederlande |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Österreich |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Polen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Portugal |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Rumänien |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Slowenien |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Slowakei |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Finnland |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Schweden |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Vereinigtes Königreich |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Artikel 1 1 8 insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
1 1 9 Überschussbetrag
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
56 000 000 |
69 090 606,73 |
Erläuterungen
Gemäß Artikel 64 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 erheben die Mitgliedstaaten bei den betreffenden, auf ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Unternehmen einen Überschussbetrag.
Bei diesen Zahlen handelt es sich um Nettobeträge, also um Beträge nach Abzug der Erhebungskosten.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 1), insbesondere Artikel 15.
Verordnung (EG) Nr. 967/2006 der Kommission vom 29. Juni 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 hinsichtlich der Binnenmarktordnung und Quotenregelung für Zucker (ABl. L 176 vom 30.6.2006, S. 22).
Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a.
Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 zur Errichtung einer gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1).
Mitgliedstaaten |
Haushaltsplan 2014 |
Haushaltsplan 2013 |
Ausführung 2012 |
Belgien |
p.m. |
1 900 774 |
14 335 953,71 |
Bulgarien |
p.m. |
p.m. |
158 244,71 |
Tschechische Republik |
p.m. |
3 428 647 |
4 952 955,23 |
Dänemark |
p.m. |
1 610 092 |
691 763,36 |
Deutschland |
p.m. |
9 214 737 |
10 163 317,33 |
Estland |
— |
— |
0,— |
Irland |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Griechenland |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Spanien |
p.m. |
655 744 |
3 209 259,75 |
Frankreich |
p.m. |
9 029 301 |
7 177 450,— |
Kroatien |
p.m. |
p.m. |
|
Italien |
p.m. |
767 696 |
1 303 897,90 |
Zypern |
— |
— |
0,— |
Lettland |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Litauen |
p.m. |
3 871 433 |
1 099 273,06 |
Luxemburg |
— |
— |
0,— |
Ungarn |
p.m. |
128 973 |
918 904,51 |
Malta |
— |
— |
0,— |
Niederlande |
p.m. |
2 930 016 |
2 449 406,70 |
Österreich |
p.m. |
p.m. |
2 585 675,29 |
Polen |
p.m. |
11 488 496 |
9 594 394,09 |
Portugal |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Rumänien |
p.m. |
2 925 266 |
1 388 326,59 |
Slowenien |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Slowakei |
p.m. |
1 610 099 |
3 281 684,01 |
Finnland |
p.m. |
2 037 430 |
691 056,89 |
Schweden |
p.m. |
2 888 956 |
2 483 480,48 |
Vereinigtes Königreich |
p.m. |
1 512 340 |
2 605 563,12 |
Artikel 1 1 9 insgesamt |
p.m. |
56 000 000 |
69 090 606,73 |
KAPITEL 1 2 — ZÖLLE UND ANDERE ABGABEN GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE A DES BESCHLUSSES 2007/436/EG, EURATOM
1 2 0 Zölle und andere Abgaben gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
16 185 600 000 |
14 857 300 000 |
16 260 836 002,26 |
Erläuterungen
Die Verwendung der Zölle als Eigenmittel zur Finanzierung der Ausgaben der Union ist die logische Folge des freien Warenverkehrs innerhalb der Union. Dieser Artikel kann Abschöpfungen, Prämien, Zusatz- oder Ausgleichsbeträge, zusätzliche Teilbeträge und andere Abgaben, Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs und andere Zölle auf den Warenverkehr mit Drittländern, die von den Organen der Europäischen Union eingeführt worden sind oder noch eingeführt werden, sowie Zölle auf die unter den ausgelaufenen Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallenden Erzeugnisse umfassen.
Bei diesen Zahlen handelt es sich um Nettobeträge, also um Beträge nach Abzug der Erhebungskosten.
Rechtsgrundlagen
Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a.
Mitgliedstaaten |
Haushaltsplan 2014 |
Haushaltsplan 2013 |
Ausführung 2012 |
Belgien |
1 585 000 000 |
1 352 365 025 |
1 579 914 329,47 |
Bulgarien |
53 700 000 |
44 250 631 |
45 374 999,54 |
Tschechische Republik |
173 400 000 |
170 476 673 |
190 165 510,05 |
Dänemark |
295 900 000 |
290 087 469 |
302 339 893,06 |
Deutschland |
3 386 600 000 |
3 044 800 988 |
3 357 072 220,49 |
Estland |
23 700 000 |
20 918 480 |
22 129 726,07 |
Irland |
213 300 000 |
188 355 716 |
203 528 935,31 |
Griechenland |
114 600 000 |
102 268 125 |
121 720 666,16 |
Spanien |
1 030 900 000 |
974 318 437 |
1 076 996 377,57 |
Frankreich |
1 468 900 000 |
1 529 194 530 |
1 461 177 634,09 |
Kroatien |
35 500 000 |
16 359 324 |
|
Italien |
1 498 800 000 |
1 337 263 006 |
1 558 082 820,99 |
Zypern |
16 000 000 |
14 482 025 |
20 261 808,43 |
Lettland |
22 100 000 |
23 153 360 |
24 378 656,82 |
Litauen |
53 900 000 |
46 306 721 |
47 294 541,46 |
Luxemburg |
12 300 000 |
10 816 821 |
11 763 042,25 |
Ungarn |
94 500 000 |
85 104 244 |
93 891 707,51 |
Malta |
9 600 000 |
9 118 312 |
9 411 541,40 |
Niederlande |
1 938 600 000 |
1 763 856 967 |
1 897 252 625,81 |
Österreich |
164 700 000 |
161 894 732 |
171 367 985,58 |
Polen |
369 400 000 |
357 133 880 |
359 676 232,79 |
Portugal |
120 500 000 |
111 028 856 |
119 440 329,10 |
Rumänien |
106 200 000 |
126 851 809 |
128 681 784,52 |
Slowenien |
66 400 000 |
57 481 123 |
64 984 091,48 |
Slowakei |
85 500 000 |
91 272 513 |
92 011 350,59 |
Finnland |
136 600 000 |
129 623 060 |
138 236 243,67 |
Schweden |
485 100 000 |
437 589 572 |
459 665 271,20 |
Vereinigtes Königreich |
2 623 900 000 |
2 360 927 601 |
2 704 015 676,85 |
Artikel 1 2 0 insgesamt |
16 185 600 000 |
14 857 300 000 |
16 260 836 002,26 |
KAPITEL 1 3 — EIGENMITTEL AUS DER MEHRWERTSTEUER GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE B DES BESCHLUSSES 2007/436/EG, EURATOM
1 3 0 Eigenmittel aus der Mehrwertsteuer gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
17 882 179 650 |
14 680 052 250 |
14 648 213 838,73 |
Erläuterungen
Für alle Mitgliedstaaten wurde ein einheitlicher Satz von 0,30 % auf die nach Maßgabe der Vorschriften der Union ermittelten einheitlichen MwSt.-Bemessungsgrundlagen festgelegt. Die für diese Zwecke heranzuziehende Bemessungsgrundlage darf 50 % des BNE eines jeden Mitgliedstaats nicht überschreiten.
Lediglich im Zeitraum 2007-2013 beträgt der Abrufsatz für die MwSt.-Eigenmittel für Österreich 0,225 %, für Deutschland 0,15 % und für die Niederlande und Schweden 0,10 %.
Rechtsgrundlagen
Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4.
Mitgliedstaaten |
Haushaltsplan 2014 |
Haushaltsplan 2013 |
Ausführung 2012 |
Belgien |
502 682 400 |
489 384 900 |
492 601 800,— |
Bulgarien |
61 801 500 |
58 248 300 |
53 834 700,02 |
Tschechische Republik |
193 725 600 |
193 411 500 |
198 296 858,51 |
Dänemark |
306 034 800 |
297 404 700 |
297 118 992,97 |
Deutschland |
3 715 233 900 |
1 797 675 750 |
1 748 253 000,— |
Estland |
26 175 600 |
25 017 000 |
23 641 500,— |
Irland |
196 179 300 |
194 340 000 |
185 366 100,— |
Griechenland |
195 036 000 |
199 643 100 |
268 480 800,— |
Spanien |
1 368 488 400 |
1 354 325 100 |
1 437 471 000,— |
Frankreich |
2 904 321 600 |
2 836 607 100 |
2 862 885 900,— |
Kroatien |
65 823 600 |
32 187 750 |
|
Italien |
1 970 415 300 |
1 929 954 300 |
1 958 027 700,— |
Zypern |
23 208 000 |
23 936 850 |
25 856 250,— |
Lettland |
24 795 000 |
23 444 400 |
20 727 403,99 |
Litauen |
42 495 600 |
39 907 500 |
34 265 700,06 |
Luxemburg |
51 143 400 |
49 310 850 |
46 604 700,— |
Ungarn |
123 098 400 |
118 106 400 |
111 261 187,45 |
Malta |
10 218 000 |
9 823 050 |
8 928 450,— |
Niederlande |
798 439 500 |
259 068 800 |
268 334 100,— |
Österreich |
446 367 600 |
325 186 200 |
312 221 700,— |
Polen |
577 318 200 |
567 817 500 |
543 696 549,43 |
Portugal |
232 634 400 |
230 820 900 |
235 144 500,50 |
Rumänien |
163 314 900 |
150 611 400 |
143 782 207,32 |
Slowenien |
52 445 550 |
51 960 900 |
52 206 000,— |
Slowakei |
77 911 800 |
75 870 000 |
75 223 500,— |
Finnland |
291 653 100 |
283 354 200 |
272 974 500,— |
Schweden |
597 138 600 |
190 320 100 |
180 951 631,96 |
Vereinigtes Königreich |
2 864 079 600 |
2 872 313 700 |
2 790 057 106,52 |
Artikel 1 3 0 insgesamt |
17 882 179 650 |
14 680 052 250 |
14 648 213 838,73 |
KAPITEL 1 4 — UNTER ZUGRUNDELEGUNG DES BRUTTONATIONALEINKOMMENS ABGEFÜHRTE EIGENMITTEL GEMÄSS ARTIKEL 2 ABSATZ 1 BUCHSTABE C DES BESCHLUSSES 2007/436/EG, EURATOM
1 4 0 Unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens abgeführte Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
99 767 305 073 |
110 822 836 159 |
97 856 493 452,85 |
Erläuterungen
Die BNE-Einnahme ist eine „zusätzliche Einnahme“, die den Teil der Ausgaben decken soll, der durch die traditionellen Eigenmittel und die MwSt.-Einnahmen sowie durch andere Einnahmen in einem Jahr nicht finanziert werden kann. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Unionshaushalt stets von vornherein ausgeglichen ist.
Der BNE-Abrufsatz wird anhand der zusätzlichen Mittel bestimmt, die zur Finanzierung der erwarteten Ausgaben erforderlich sind, die durch andere Mittel (MwSt.-Einnahmen, traditionelle Eigenmittel und andere Einnahmen) nicht gedeckt werden können. Somit wird auf das BNE jedes einzelnen Mitgliedstaats ein BNE-Abrufsatz angewandt.
Der auf das Bruttonationaleinkommen der Mitgliedstaaten für dieses Haushaltsjahr anzuwendende Satz beträgt 0,7390 %.
Rechtsgrundlagen
Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c.
Mitgliedstaaten |
Haushaltsplan 2014 |
Haushaltsplan 2013 |
Ausführung 2012 |
Belgien |
2 952 664 503 |
3 269 456 218 |
2 900 914 595,— |
Bulgarien |
306 452 191 |
335 554 542 |
290 309 850,05 |
Tschechische Republik |
1 055 383 132 |
1 202 426 613 |
1 085 892 561,22 |
Dänemark |
1 952 401 925 |
2 159 215 216 |
1 914 227 153,38 |
Deutschland |
21 018 601 971 |
23 193 444 042 |
20 189 170 789,— |
Estland |
136 157 370 |
145 129 074 |
119 901 016,— |
Irland |
1 023 442 137 |
1 129 478 837 |
948 017 408,— |
Griechenland |
1 340 560 296 |
1 536 393 391 |
1 509 513 772,— |
Spanien |
7 771 415 083 |
8 713 469 013 |
7 832 364 178,— |
Frankreich |
15 965 483 903 |
17 697 582 270 |
15 709 240 443,— |
Kroatien |
324 312 809 |
180 940 199 |
|
Italien |
11 839 679 761 |
13 151 631 037 |
11 922 352 958,— |
Zypern |
114 345 792 |
134 558 595 |
130 214 700,— |
Lettland |
184 242 909 |
198 322 972 |
158 910 956,02 |
Litauen |
260 915 635 |
279 846 193 |
236 036 287,42 |
Luxemburg |
251 983 479 |
277 195 984 |
234 706 001,— |
Ungarn |
722 078 304 |
800 700 329 |
711 382 494,60 |
Malta |
50 344 075 |
55 219 288 |
44 964 581,— |
Niederlande |
4 637 071 435 |
5 151 354 871 |
4 596 562 680,— |
Österreich |
2 436 447 794 |
2 684 283 716 |
2 330 821 606,— |
Polen |
2 911 095 906 |
3 252 126 568 |
2 802 176 760,12 |
Portugal |
1 194 206 994 |
1 344 995 702 |
1 215 218 351,30 |
Rumänien |
1 114 485 688 |
1 168 871 074 |
1 020 904 959,78 |
Slowenien |
258 399 171 |
292 092 973 |
262 914 717,— |
Slowakei |
561 473 165 |
611 070 009 |
529 977 419,— |
Finnland |
1 527 483 739 |
1 683 693 730 |
1 512 918 428,— |
Schweden |
3 362 025 690 |
3 673 202 833 |
3 130 360 388,37 |
Vereinigtes Königreich |
14 494 150 216 |
16 500 580 870 |
14 516 518 399,59 |
Artikel 1 4 0 — insgesamt |
99 767 305 073 |
110 822 836 159 |
97 856 493 452,85 |
KAPITEL 1 5 — KORREKTUR DER HAUSHALTSUNGLEICHGEWICHTE
1 5 0 Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs gemäß den Artikeln 4 und 5 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
0,— |
0,— |
–73 816 421,48 |
Erläuterungen
Der Mechanismus zur Korrektur des Haushaltsungleichgewichts zugunsten des Vereinigten Königreichs (VK-Korrektur) wurde vom Europäischen Rat in Fontainebleau (Juni 1984) beschlossen und mit dem anschließenden Eigenmittelbeschluss von 1985 eingeführt. Ziel dieses Mechanismus war es, das Haushaltsungleichgewicht des Vereinigten Königreichs mit Hilfe einer Reduzierung seiner Zahlungen an die EU zu verringern.
Rechtsgrundlagen
Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17), insbesondere die Artikel 4 und 5.
Mitgliedstaaten |
Haushaltsplan 2014 |
Haushaltsplan 2013 |
Ausführung 2012 |
Belgien |
263 826 803 |
230 617 663 |
198 203 463,— |
Bulgarien |
27 382 150 |
23 669 014 |
19 835 268,— |
Tschechische Republik |
94 300 710 |
84 815 577 |
74 188 324,42 |
Dänemark |
174 451 231 |
152 304 583 |
130 786 144,71 |
Deutschland |
326 429 505 |
284 710 504 |
241 497 563,— |
Estland |
12 165 948 |
10 236 971 |
8 192 174,— |
Irland |
91 446 714 |
79 670 059 |
64 772 790,— |
Griechenland |
119 781 891 |
108 372 594 |
103 136 734,— |
Spanien |
694 392 334 |
614 622 042 |
535 142 160,— |
Frankreich |
1 426 549 672 |
1 248 334 520 |
1 073 325 585,— |
Kroatien |
28 978 034 |
12 762 980 |
|
Italien |
1 057 900 367 |
927 676 717 |
814 588 491,— |
Zypern |
10 217 038 |
9 491 361 |
8 896 851,— |
Lettland |
16 462 493 |
13 989 109 |
10 858 962,16 |
Litauen |
23 313 363 |
19 739 513 |
16 127 055,— |
Luxemburg |
22 515 255 |
19 552 576 |
16 036 164,— |
Ungarn |
64 519 220 |
56 479 006 |
48 736 263,22 |
Malta |
4 498 349 |
3 895 003 |
3 072 181,— |
Niederlande |
72 016 062 |
63 235 319 |
54 982 877,— |
Österreich |
37 839 265 |
32 950 853 |
27 880 676,— |
Polen |
260 112 561 |
229 395 281 |
191 561 658,25 |
Portugal |
106 704 915 |
94 871 974 |
83 029 154,— |
Rumänien |
99 581 648 |
82 448 669 |
69 669 333,55 |
Slowenien |
23 088 511 |
20 603 365 |
17 963 510,— |
Slowakei |
50 168 812 |
43 103 051 |
36 210 428,— |
Finnland |
136 483 895 |
118 762 720 |
103 369 355,— |
Schweden |
52 213 958 |
45 090 304 |
37 456 719,70 |
Vereinigtes Königreich |
–5 297 340 704 |
–4 631 401 328 |
–4 063 336 306,49 |
Artikel 1 5 0 — insgesamt |
0 |
0 |
–73 816 421,48 |
KAPITEL 1 6 — BRUTTOKÜRZUNG DER JÄHRLICHEN BNE-BEITRÄGE DER NIEDERLANDE UND SCHWEDENS
1 6 0 Bruttokürzung der jährlichen BNE-Beiträge der Niederlande und Schwedens gemäß Artikel 2 Absatz 5 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
0,— |
1 576 852,66 |
Erläuterungen
Lediglich im Zeitraum 2007-2013 werden der jährliche BNE-Beitrag der Niederlande um brutto 605 Mio. EUR und der jährliche BNE-Beitrag Schwedens um brutto 150 Mio. EUR gekürzt (zu Preisen von 2004). Diese Beträge werden an die gegenwärtigen Preise angepasst.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1), insbesondere Artikel 10 Absatz 9.
Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17), insbesondere Artikel 2 Absatz 5.
Mitgliedstaaten |
Haushaltsplan 2014 |
Haushaltsplan 2013 |
Ausführung 2012 |
Belgien |
p.m. |
25 535 591 |
25 260 463,— |
Bulgarien |
p.m. |
2 620 798 |
2 527 947,96 |
Tschechische Republik |
p.m. |
9 391 370 |
9 456 101,24 |
Dänemark |
p.m. |
16 864 223 |
16 670 812,69 |
Deutschland |
p.m. |
181 148 872 |
175 802 420,— |
Estland |
p.m. |
1 133 509 |
1 044 069,— |
Irland |
p.m. |
8 821 623 |
8 255 106,— |
Griechenland |
p.m. |
11 999 767 |
13 144 481,— |
Spanien |
p.m. |
68 055 226 |
68 202 334,— |
Frankreich |
p.m. |
138 224 279 |
136 792 269,— |
Kroatien |
p.m. |
1 413 206 |
|
Italien |
p.m. |
102 718 817 |
103 816 968,— |
Zypern |
p.m. |
1 050 949 |
1 133 878,— |
Lettland |
p.m. |
1 548 971 |
1 383 741,08 |
Litauen |
p.m. |
2 185 696 |
2 055 347,04 |
Luxemburg |
p.m. |
2 164 997 |
2 043 763,— |
Ungarn |
p.m. |
6 253 748 |
6 192 829,83 |
Malta |
p.m. |
431 282 |
391 541,— |
Niederlande |
p.m. |
– 653 364 512 |
– 638 798 259,— |
Österreich |
p.m. |
20 965 190 |
20 296 231,— |
Polen |
p.m. |
25 400 241 |
24 368 979,62 |
Portugal |
p.m. |
10 504 885 |
10 581 827,50 |
Rumänien |
p.m. |
9 129 290 |
8 890 360,06 |
Slowenien |
p.m. |
2 281 348 |
2 289 398,— |
Slowakei |
p.m. |
4 772 669 |
4 614 915,— |
Finnland |
p.m. |
13 150 234 |
13 174 128,— |
Schweden |
p.m. |
– 143 277 550 |
– 144 481 874,96 |
Vereinigtes Königreich |
p.m. |
128 875 281 |
126 467 075,60 |
Artikel 1 6 0 — insgesamt |
p.m. |
0 |
1 576 852,66 |
TITEL 3
ÜBERSCHÜSSE, SALDEN UND ANPASSUNGEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||||||
KAPITEL 3 0 |
|||||||||||||||||
3 0 0 |
Verfügbarer Überschuss aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr |
p.m. |
1 023 276 526 |
1 496 968 014,23 |
— |
||||||||||||
3 0 2 |
Eigenmittelüberschuss aufgrund der Rückzahlung der Überschüsse des Garantiefonds im Zusammenhang mit den Maßnahmen im Außenbereich |
p.m. |
34 000 000 |
0,— |
— |
||||||||||||
|
KAPITEL 3 0 — INSGESAMT |
p.m. |
1 057 276 526 |
1 496 968 014,23 |
— |
||||||||||||
KAPITEL 3 1 |
|||||||||||||||||
3 1 0 |
|||||||||||||||||
Ergebnis der Anwendung von Artikel 10 Absätze 4, 5 und 8 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 auf die Haushaltsjahre ab 1995 |
|||||||||||||||||
3 1 0 3 |
Ergebnis der Anwendung von Artikel 10 Absätze 4, 5 und 8 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 auf die Haushaltsjahre ab 1995 |
p.m. |
p.m. |
222 970 336,39 |
— |
||||||||||||
|
Artikel 3 1 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
222 970 336,39 |
— |
||||||||||||
|
KAPITEL 3 1 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
222 970 336,39 |
— |
||||||||||||
KAPITEL 3 2 |
|||||||||||||||||
3 2 0 |
|||||||||||||||||
Ergebnis der Anwendung von Artikel 10 Absätze 6 bis 8 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 auf die Haushaltsjahre ab 1995 |
|||||||||||||||||
3 2 0 3 |
Ergebnis der Anwendung von Artikel 10 Absätze 6 bis 8 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 auf die Haushaltsjahre ab 1995 |
p.m. |
p.m. |
306 477 219,83 |
— |
||||||||||||
|
Artikel 3 2 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
306 477 219,83 |
— |
||||||||||||
|
KAPITEL 3 2 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
306 477 219,83 |
— |
||||||||||||
KAPITEL 3 4 |
|||||||||||||||||
3 4 0 |
Anpassung infolge der Nichtbeteiligung einzelner Mitgliedstaaten an bestimmten Massnahmen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht |
p.m. |
p.m. |
–2 788 620,55 |
— |
||||||||||||
|
KAPITEL 3 4 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
–2 788 620,55 |
— |
||||||||||||
KAPITEL 3 5 |
|||||||||||||||||
3 5 0 |
|||||||||||||||||
Ergebnis der endgültigen Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs |
|||||||||||||||||
3 5 0 4 |
Ergebnis der endgültigen Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs |
p.m. |
p.m. |
2 555 227,38 |
— |
||||||||||||
|
Artikel 3 5 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
2 555 227,38 |
— |
||||||||||||
|
KAPITEL 3 5 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
2 555 227,38 |
— |
||||||||||||
KAPITEL 3 6 |
|||||||||||||||||
3 6 0 |
|||||||||||||||||
Ergebnis von Aktualisierungen der Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs |
|||||||||||||||||
3 6 0 4 |
Ergebnis von Aktualisierungen der Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs |
p.m. |
p.m. |
14 727 319,76 |
— |
||||||||||||
|
Artikel 3 6 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
14 727 319,76 |
— |
||||||||||||
|
KAPITEL 3 6 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
14 727 319,76 |
— |
||||||||||||
|
Titel 3 — Insgesamt |
p.m. |
1 057 276 526 |
2 040 909 497,04 |
— |
||||||||||||
|
KAPITEL 3 0 — VERFÜGBARER ÜBERSCHUSS AUS DEM VORHERGEHENDEN HAUSHALTSJAHR
3 0 0 Verfügbarer Überschuss aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
1 023 276 526 |
1 496 968 014,23 |
Erläuterungen
Nach Artikel 18 der Haushaltsordnung wird der Saldo jedes Haushaltsjahres — je nachdem, ob es sich um einen Überschuss oder ein Defizit handelt — als Einnahme oder Ausgabe im Haushaltsplan des darauf folgenden Haushaltsjahres verbucht.
Die geschätzten Einnahmen- oder Ausgabenbeträge werden im Verlauf des Haushaltsverfahrens in den Haushaltsplan eingesetzt; gegebenenfalls wird das Verfahren des Berichtigungsschreibens gemäß Artikel 39 der Haushaltsordnung angewendet. Die Schätzungen werden entsprechend den Richtlinien in Artikel 15 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 vorgenommen.
Nach Abschluss der Rechnungen des jeweiligen Haushaltsjahres wird der gegenüber den Schätzungen verzeichnete Unterschiedsbetrag im Wege eines Berichtigungshaushaltsplans, der von der Kommission innerhalb von 15 Tagen nach Vorlage der vorläufigen Rechnungen vorgelegt werden muss, in den Haushaltsplan des darauf folgenden Jahres eingesetzt.
Ein Fehlbetrag wird bei Artikel 27 02 01 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1).
Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17), insbesondere Artikel 7.
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1), insbesondere Artikel 18.
3 0 2 Eigenmittelüberschuss aufgrund der Rückzahlung der Überschüsse des Garantiefonds im Zusammenhang mit den Maßnahmen im Außenbereich
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
34 000 000 |
0,— |
Erläuterungen
Dieser Artikel dient der Verbuchung — gemäß den Artikeln 3 und 4 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 — der nach Erreichen des Zielbetrags des Garantiefonds eventuell anfallenden Überschüsse.
Rechtsgrundlagen
Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17).
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 10).
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1), insbesondere Artikel 7 Absatz 2.
KAPITEL 3 1 — SALDEN UND ANPASSUNGEN DER SALDEN DER GEMÄSS ARTIKEL 10 ABSÄTZE 4, 5 UND 8 DER VERORDNUNG (EG, EURATOM) NR. 1150/2000 FÜR FRÜHERE HAUSHALTSJAHRE ABGEFÜHRTEN MEHRWERTSTEUER-EIGENMITTEL
3 1 0 Ergebnis der Anwendung von Artikel 10 Absätze 4, 5 und 8 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 auf die Haushaltsjahre ab 1995
3 1 0 3 Ergebnis der Anwendung von Artikel 10 Absätze 4, 5 und 8 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 auf die Haushaltsjahre ab 1995
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
222 970 336,39 |
Erläuterungen
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 des Rates übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission vor dem 31. Juli eine Übersicht, aus der der Gesamtbetrag der für das vorhergehende Kalenderjahr berechneten Grundlage der MwSt.-Eigenmittel hervorgeht.
Entsprechend den Unionsvorschriften werden jedem Mitgliedstaat der Betrag, der sich aus dieser Übersicht ergibt, angelastet und die im Laufe des vorhergehenden Haushaltsjahres tatsächlich erfolgten zwölf Gutschriften angerechnet. Die Kommission stellt den Saldo für jeden Mitgliedstaat fest und teilt ihn dem betreffenden Mitgliedstaat so rechtzeitig mit, dass dieser den Saldo am ersten Arbeitstag des Monats Dezember desselben Jahres auf dem in Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 genannten Konto der Kommission gutschreiben kann.
Die im Einklang mit Artikel 9 der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 aufgrund von Kommissionskontrollen erfolgten Berichtigungen der genannten Übersichten oder/und die an dem BNE der vorhergehenden Haushaltsjahre vorgenommenen Änderungen, die sich auf die Begrenzung der MwSt.-Bemessungsgrundlage auswirken, können Anpassungen der MwSt.-Eigenmittelsalden nach sich ziehen.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 des Rates vom 29. Mai 1989 über die endgültige einheitliche Regelung für die Erhebung der Mehrwertsteuereigenmittel (ABl. L 155 vom 7.6.1989, S. 9).
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1), insbesondere Artikel 10 Absätze 4, 5 und 8.
Mitgliedstaaten |
Haushaltsplan 2014 |
Haushaltsplan 2013 |
Ausführung 2012 |
Belgien |
p.m. |
p.m. |
–16 820 717,65 |
Bulgarien |
p.m. |
p.m. |
– 998 469,74 |
Tschechische Republik |
p.m. |
p.m. |
– 171 500,48 |
Dänemark |
p.m. |
p.m. |
–4 211 702,92 |
Deutschland |
p.m. |
p.m. |
54 932 404,29 |
Estland |
p.m. |
p.m. |
– 629 876,36 |
Irland |
p.m. |
p.m. |
5 742 052,25 |
Griechenland |
p.m. |
p.m. |
–52 894 063,13 |
Spanien |
p.m. |
p.m. |
– 120 330 441,04 |
Frankreich |
p.m. |
p.m. |
14 165 175,77 |
Kroatien |
p.m. |
— |
|
Italien |
p.m. |
p.m. |
336 360 666,55 |
Zypern |
p.m. |
p.m. |
43 500,— |
Lettland |
p.m. |
p.m. |
1 369 178,33 |
Litauen |
p.m. |
p.m. |
2 418 971,88 |
Luxemburg |
p.m. |
p.m. |
–5 719 604,37 |
Ungarn |
p.m. |
p.m. |
–22 272 989,56 |
Malta |
p.m. |
p.m. |
382 050,— |
Niederlande |
p.m. |
p.m. |
–11 026 528,34 |
Österreich |
p.m. |
p.m. |
14 762 805,39 |
Polen |
p.m. |
p.m. |
209 962,29 |
Portugal |
p.m. |
p.m. |
122 250,— |
Rumänien |
p.m. |
p.m. |
3 281 559,79 |
Slowenien |
p.m. |
p.m. |
– 350 265,02 |
Slowakei |
p.m. |
p.m. |
8 726 946,82 |
Finnland |
p.m. |
p.m. |
4 264 524,76 |
Schweden |
p.m. |
p.m. |
7 362 660,94 |
Vereinigtes Königreich |
p.m. |
p.m. |
4 251 785,94 |
Posten 3 1 0 3 insgesamt |
p.m. |
p.m. |
222 970 336,39 |
KAPITEL 3 2 — SALDEN UND ANPASSUNGEN DER SALDEN DER GEMÄSS ARTIKEL 10 ABSÄTZE 6 BIS 8 DER VERORDNUNG (EG, EURATOM) NR. 1150/2000 FÜR FRÜHERE HAUSHALTSJAHRE AUF DER GRUNDLAGE DES BRUTTONATIONALEINKOMMENS/BRUTTOSOZIALPRODUKTS ABGEFÜHRTEN EIGENMITTEL
3 2 0 Ergebnis der Anwendung von Artikel 10 Absätze 6 bis 8 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 auf die Haushaltsjahre ab 1995
3 2 0 3 Ergebnis der Anwendung von Artikel 10 Absätze 6 bis 8 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 auf die Haushaltsjahre ab 1995
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
306 477 219,83 |
Erläuterungen
Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 übermittelten Zahlen für das Aggregat BNE des vorhergehenden Haushaltsjahres und seine Bestandteile werden jedem Mitgliedstaat ein entsprechend den Unionsvorschriften festgesetzter Betrag angelastet und die im Laufe des vorhergehenden Haushaltsjahres erfolgten zwölf Gutschriften angerechnet.
Die Kommission stellt den Saldo für jeden Mitgliedstaat fest und teilt ihn dem betreffenden Mitgliedstaat so rechtzeitig mit, dass dieser den Saldo am ersten Arbeitstag des Monats Dezember desselben Jahres auf dem in Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 genannten Konto der Kommission gutschreiben kann.
Etwaige Änderungen am Bruttosozialprodukt/Bruttonationaleinkommen vorhergehender Jahre gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates, vorbehaltlich Artikel 4 und 5 dieser Verordnung, führen zu einer Anpassung des nach Artikel 10 Absatz 7 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 festgesetzten Saldos.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1), insbesondere Artikel 10 Absätze 6, 7 und 8.
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates vom 15. Juli 2003 zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen (ABl. L 181 vom 19.7.2003, S. 1).
Mitgliedstaaten |
Haushaltsplan 2014 |
Haushaltsplan 2013 |
Ausführung 2012 |
Belgien |
p.m. |
p.m. |
50 376 510,12 |
Bulgarien |
p.m. |
p.m. |
4 961 140,90 |
Tschechische Republik |
p.m. |
p.m. |
26 595 891,85 |
Dänemark |
p.m. |
p.m. |
49 360 472,78 |
Deutschland |
p.m. |
p.m. |
414 890 997,74 |
Estland |
p.m. |
p.m. |
1 420 179,46 |
Irland |
p.m. |
p.m. |
30 341 387,90 |
Griechenland |
p.m. |
p.m. |
– 145 806 031,67 |
Spanien |
p.m. |
p.m. |
–59 671 242,71 |
Frankreich |
p.m. |
p.m. |
64 017 365,54 |
Kroatien |
p.m. |
— |
|
Italien |
p.m. |
p.m. |
– 126 290 339,05 |
Zypern |
p.m. |
p.m. |
199 703,19 |
Lettland |
p.m. |
p.m. |
11 384 582,92 |
Litauen |
p.m. |
p.m. |
2 568 398,34 |
Luxemburg |
p.m. |
p.m. |
–27 121 232,07 |
Ungarn |
p.m. |
p.m. |
–18 940 424,83 |
Malta |
p.m. |
p.m. |
1 811 881,36 |
Niederlande |
p.m. |
p.m. |
–95 838 959,66 |
Österreich |
p.m. |
p.m. |
58 625 149,88 |
Polen |
p.m. |
p.m. |
–20 305 239,68 |
Portugal |
p.m. |
p.m. |
102 906 780,63 |
Rumänien |
p.m. |
p.m. |
76 474 527,66 |
Slowenien |
p.m. |
p.m. |
– 218 593,42 |
Slowakei |
p.m. |
p.m. |
–5 778 649,34 |
Finnland |
p.m. |
p.m. |
–43 538 610,19 |
Schweden |
p.m. |
p.m. |
79 104 615,68 |
Vereinigtes Königreich |
p.m. |
p.m. |
– 125 053 043,50 |
Posten 3 2 0 3 insgesamt |
p.m. |
p.m. |
306 477 219,83 |
KAPITEL 3 4 — ANPASSUNG INFOLGE DER NICHTBETEILIGUNG EINZELNER MITGLIEDSTAATEN AN BESTIMMTEN MASSNAHMEN IM BEREICH FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT
3 4 0 Anpassung infolge der Nichtbeteiligung einzelner Mitgliedstaaten an bestimmten Massnahmen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
–2 788 620,55 |
Erläuterungen
Artikel 3 des Protokolls über die Position Dänemarks und Artikel 5 des Protokolls über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sehen vor, dass diese Länder keine finanziellen Folgen bestimmter Maßnahmen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht zu tragen haben, mit Ausnahme der sich ergebenden Verwaltungskosten. Es kann daher eine Anpassung der gezahlten Eigenmittel für jedes Jahr ihrer Nichtbeteiligung vorgenommen werden.
Der Beitrag jedes Mitgliedstaats zum Anpassungsmechanismus wird berechnet, indem die für diese Maßnahme oder Politik getätigten Ausgaben entsprechend dem Verhältnis des BNE-Gesamtaggregats und seiner Bestandteile — wie von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates vom 15. Juli 2003 zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen (ABl. L 181 vom 19.7.2003, S. 1) für das Vorjahr vorgelegt — umgelegt wird.
Gemäß Artikel 10a der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 Die Kommission stellt den Saldo für jeden Mitgliedstaat fest und teilt ihn dem betreffenden Mitgliedstaat so rechtzeitig mit, dass dieser den Saldo am ersten Arbeitstag des des Monats Dezember desselben Jahres dem in Artikel 9 Absatz 1 derselben Verordnung genannten Konto gutschreiben kann.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1), insbesondere Artikel 10a.
Protokoll über die Position Dänemarks im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 3, und Protokoll über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands über die Politik in den Bereichen Justiz und Inneres im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 5.
Mitgliedstaaten |
Haushaltsplan 2014 |
Haushaltsplan 2013 |
Ausführung 2012 |
Belgien |
p.m. |
p.m. |
1 819 750,07 |
Bulgarien |
p.m. |
p.m. |
182 393,10 |
Tschechische Republik |
p.m. |
p.m. |
689 207,07 |
Dänemark |
p.m. |
p.m. |
–3 242 190,40 |
Deutschland |
p.m. |
p.m. |
12 853 399,60 |
Estland |
p.m. |
p.m. |
73 589,56 |
Irland |
p.m. |
p.m. |
–3 225 605,45 |
Griechenland |
p.m. |
p.m. |
985 486,84 |
Spanien |
p.m. |
p.m. |
5 070 963,06 |
Frankreich |
p.m. |
p.m. |
9 900 589,35 |
Kroatien Italien |
p.m. p.m. |
— p.m. |
7 629 718,75 |
Zypern |
p.m. |
p.m. |
87 275,66 |
Lettland |
p.m. |
p.m. |
100 325,78 |
Litauen |
p.m. |
p.m. |
144 387,18 |
Luxemburg |
p.m. |
p.m. |
149 671,04 |
Ungarn |
p.m. |
p.m. |
461 929,61 |
Malta |
p.m. |
p.m. |
29 562,37 |
Niederlande |
p.m. |
p.m. |
2 951 140,85 |
Österreich |
p.m. |
p.m. |
1 458 577,18 |
Polen |
p.m. |
p.m. |
1 734 319,35 |
Portugal |
p.m. |
p.m. |
801 537,29 |
Rumänien |
p.m. |
p.m. |
616 226,98 |
Slowenien |
p.m. |
p.m. |
173 607,12 |
Slowakei |
p.m. |
p.m. |
328 948,25 |
Finnland |
p.m. |
p.m. |
926 649,27 |
Schweden |
p.m. |
p.m. |
2 008 436,76 |
Vereinigtes Königreich |
p.m. |
p.m. |
–47 498 516,79 |
Artikel 3 4 0 insgesamt |
p.m. |
p.m. |
–2 788 620,55 |
KAPITEL 3 5 — ERGEBNIS DER ENDGÜLTIGEN BERECHNUNG DER FINANZIERUNG DER KORREKTUR DER HAUSHALTSUNGLEICHGEWICHTE ZUGUNSTEN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS
3 5 0 Ergebnis der endgültigen Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs
3 5 0 4 Ergebnis der endgültigen Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
2 555 227,38 |
Erläuterungen
Ergebnis der endgültigen Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs.
Die Zahlenangaben für 2012 entsprechen dem Ergebnis der endgültigen Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsgleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für das Haushaltsjahr 2008.
Die Zahlenangaben für 2013 entsprechen dem Ergebnis der endgültigen Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsgleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für das Haushaltsjahr 2009.
Rechtsgrundlagen
Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42), insbesondere Artikel 4 und 5.
Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17), insbesondere Artikel 4 und 5.
Mitgliedstaaten |
Haushaltsplan 2014 |
Haushaltsplan 2013 |
Ausführung 2012 |
Belgien |
p.m. |
–1 560 520 |
–2 436 633,— |
Bulgarien |
p.m. |
347 361 |
1 220 805,96 |
Tschechische Republik |
p.m. |
638 761 |
1 771 024,47 |
Dänemark |
p.m. |
–2 771 664 |
–3 868 897,95 |
Deutschland |
p.m. |
–5 926 083 |
–4 774 265,— |
Estland |
p.m. |
– 102 455 |
47 930,— |
Irland |
p.m. |
–1 276 162 |
492 015,— |
Griechenland |
p.m. |
–11 973 529 |
–4 953 249,— |
Spanien |
p.m. |
–19 472 383 |
–5 638 762,— |
Frankreich |
p.m. |
–44 165 819 |
–19 594 776,— |
Kroatien |
— |
— |
|
Italien |
p.m. |
–25 357 823 |
8 439 585,— |
Zypern |
p.m. |
– 337 011 |
– 497 841,— |
Lettland |
p.m. |
85 188 |
– 257 571,33 |
Litauen |
p.m. |
– 214 388 |
318 425,04 |
Luxemburg |
p.m. |
– 694 287 |
– 714 690,— |
Ungarn |
p.m. |
–2 506 364 |
–1 198 154,27 |
Malta |
p.m. |
7 989 |
–66 212,— |
Niederlande |
p.m. |
–2 758 821 |
– 305 503,— |
Österreich |
p.m. |
– 712 461 |
– 238 031,— |
Polen |
p.m. |
–3 037 695 |
–2 794 963,22 |
Portugal |
p.m. |
– 244 526 |
2 383 572,— |
Rumänien |
p.m. |
23 753 |
1 159 230,93 |
Slowenien |
p.m. |
– 485 496 |
39 130,— |
Slowakei |
p.m. |
–1 338 212 |
– 868 292,— |
Finnland |
p.m. |
–1 122 623 |
2 996 972,— |
Schweden |
p.m. |
2 136 996 |
–1 877 049,63 |
Vereinigtes Königreich |
p.m. |
122 818 274 |
33 771 427,38 |
Posten 3 5 0 4 insgesamt |
p.m. |
0 |
2 555 227,38 |
KAPITEL 3 6 — ERGEBNIS VON AKTUALISIERUNGEN DER BERECHNUNG DER FINANZIERUNG DER KORREKTUR DER HAUSHALTSUNGLEICHGEWICHTE ZUGUNSTEN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS
3 6 0 Ergebnis von Aktualisierungen der Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs
3 6 0 4 Ergebnis von Aktualisierungen der Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
14 727 319,76 |
Erläuterungen
Dieser Posten dient der Verbuchung des Differenzbetrags zwischen der vorläufigen Schätzung und der zuletzt vorgenommenen Aktualisierung des VK-Korrekturbetrags, bevor der endgültige Betrag berechnet wird.
Die Zahlenangaben für 2012 entsprechen dem Ergebnis der vorläufigen Berechnung der Finanzierung der Korrektur der Haushaltsgleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs für das Haushaltsjahr 2010.
Rechtsgrundlagen
Artikel 4 und 5 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17), insbesondere Artikel 4 und 5.
Mitgliedstaat |
Haushaltsplan 2014 |
Haushaltsplan 2013 |
Ausführung 2012 |
Belgien |
p.m. |
p.m. |
–7 206 164,— |
Bulgarien |
p.m. |
p.m. |
– 874 899,— |
Tschechische Republik |
p.m. |
p.m. |
–1 200 038,99 |
Dänemark |
p.m. |
p.m. |
–5 748 682,57 |
Deutschland |
p.m. |
p.m. |
–12 395 478,— |
Estland |
p.m. |
p.m. |
– 159 399,— |
Irland |
p.m. |
p.m. |
–4 114 974,— |
Griechenland |
p.m. |
p.m. |
–10 261 013,— |
Spanien |
p.m. |
p.m. |
–31 026 737,— |
Frankreich |
p.m. |
p.m. |
–53 804 546,— |
Kroatien |
p.m. |
— |
|
Italien |
p.m. |
p.m. |
–44 693 441,— |
Zypern |
p.m. |
p.m. |
– 988 357,— |
Lettland |
p.m. |
p.m. |
233 974,76 |
Litauen |
p.m. |
p.m. |
– 468 726,96 |
Luxemburg |
p.m. |
p.m. |
–1 321 483,— |
Ungarn |
p.m. |
p.m. |
–4 026 276,84 |
Malta |
p.m. |
p.m. |
– 289 108,— |
Niederlande |
p.m. |
p.m. |
–3 588 342,— |
Österreich |
p.m. |
p.m. |
– 764 191,— |
Polen |
p.m. |
p.m. |
–15 319 082,81 |
Portugal |
p.m. |
p.m. |
–4 186 172,— |
Rumänien |
p.m. |
p.m. |
1 288 310,43 |
Slowenien |
p.m. |
p.m. |
–1 504 459,— |
Slowakei |
p.m. |
p.m. |
–2 287 722,— |
Finnland |
p.m. |
p.m. |
–4 814 952,— |
Schweden |
p.m. |
p.m. |
–1 711 938,05 |
Vereinigtes Königreich |
p.m. |
p.m. |
225 961 217,79 |
Posten 3 6 0 4 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
14 727 319,76 |
TITEL 4
EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN BEAMTEN UND BEDIENSTETEN DER ORGANE UND ANDERER EINRICHTUNGEN DER UNION
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||||
KAPITEL 4 0 |
|||||||||||
4 0 0 |
Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger sowie der Mitglieder der Organe der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Zentralbank, des Europäischen Investitionsfonds, ihres Personals und ihrer Ruhegehaltsempfänger |
654 290 626 |
644 173 746 |
602 326 471,69 |
92,06 |
||||||
4 0 3 |
Ertrag aus der befristeten Abgabe auf die Amts- bzw. Dienstbezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
p.m. |
p.m. |
68 936,02 |
— |
||||||
4 0 4 |
Ertrag aus der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
68 333 233 |
43 887 871 |
64 279 932,19 |
94,07 |
||||||
|
KAPITEL 4 0 — INSGESAMT |
722 623 859 |
688 061 617 |
666 675 339,90 |
92,26 |
||||||
KAPITEL 4 1 |
|||||||||||
4 1 0 |
Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung |
435 628 040 |
472 648 608 |
449 267 223,91 |
103,13 |
||||||
4 1 1 |
Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal |
92 862 947 |
98 306 299 |
101 041 750,27 |
108,81 |
||||||
4 1 2 |
Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung |
110 000 |
110 000 |
71 523,84 |
65,02 |
||||||
|
KAPITEL 4 1 — INSGESAMT |
528 600 987 |
571 064 907 |
550 380 498,02 |
104,12 |
||||||
KAPITEL 4 2 |
|||||||||||
4 2 0 |
Arbeitgeberbeitrag der dezentralisierten Einrichtungen und internationalen Organisationen zur Versorgungsordnung |
23 774 384 |
19 060 344 |
18 541 927,07 |
77,99 |
||||||
4 2 1 |
Beitrag der Mitglieder des Europäischen Parlaments zur Versorgungsordnung |
p.m. |
p.m. |
19 166,90 |
— |
||||||
|
KAPITEL 4 2 — INSGESAMT |
23 774 384 |
19 060 344 |
18 561 093,97 |
78,07 |
||||||
|
Titel 4 — Insgesamt |
1 274 999 230 |
1 278 186 868 |
1 235 616 931,89 |
96,91 |
||||||
|
KAPITEL 4 0 — VERSCHIEDENE STEUERN UND ABZÜGE
4 0 0 Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger sowie der Mitglieder der Organe der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Zentralbank, des Europäischen Investitionsfonds, ihres Personals und ihrer Ruhegehaltsempfänger
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
654 290 626 |
644 173 746 |
602 326 471,69 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen umfassen alle Erträge aus Steuern auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge, mit Ausnahme der Leistungen und Familienbeihilfen für Kommissionsmitglieder, Beamte und sonstige Bedienstete und für Personen, die die in Kapitel 01 jedes Titels des Ausgabenplans bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses vorgesehenen Ausgleichszahlungen erhalten, sowie für Ruhegehaltsempfänger.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8).
Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 1860/76 des Rates vom 29. Juni 1976 zur Festlegung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (ABl. L 214 vom 6.8.1976, S. 24).
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1).
Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15).
Beschluss Nr. 1247/2002/EG des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom 1. Juli 2002 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten (ABl. L 183 vom 12.7.2002, S. 1).
Beschluss Nr. 2009/909/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 über die Beschäftigungsbedingungen des Präsidenten des Europäischen Rates (ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 35).
Beschluss Nr. 2009/910/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 über die Beschäftigungsbedingungen des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 36).
Beschluss Nr. 2009/912/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 über die Beschäftigungsbedingungen des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union (ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 38).
Europäisches Parlament |
|
72 232 824 |
Rat |
|
22 524 000 |
Kommission |
|
431 201 921 |
— Verwaltung |
(351 548 000) |
|
— Forschung und technologische Entwicklung |
(14 631 182) |
|
— Forschung (indirekte Maßnahmen) |
(15 381 881) |
|
— Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) |
(2 981 000) |
|
— Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO) |
(650 000) |
|
— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Brüssel (OIB) |
(2 313 000) |
|
— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Luxemburg (OIL) |
(850 000) |
|
— Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) |
(1 132 000) |
|
— Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (OP) |
(3 225 000) |
|
— Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) |
(239 850) |
|
— Agentur für das Betriebsmanagement großer JLS-Informationssysteme |
(268 136) |
|
— Gemeinsames Unternehmen Artemis — Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme (Artemis JU) |
(93 599) |
|
— Gemeinsame Unternehmen „Biobasierte Industriezweige“ |
(46 743) |
|
— Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) |
(67 383) |
|
— Gemeinsame Technologieinitiative „Clean Aeronautics and Air“ (Clean Sky) |
(171 512) |
|
— Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO) |
(217 205) |
|
— Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit und Lebensmittel (CHAFEA ex-EAHC) |
(185 260) |
|
— Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) |
(1 029 027) |
|
— Europäische Agentur für Wiederaufbau |
(p.m.) |
|
— Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) |
(230 922) |
|
— Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex) |
(866 038) |
|
— Europäisches Unterstützungsbüro für Asylangelegenheiten (EASO) |
(146 426) |
|
— Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) |
(3 747 041) |
|
— Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) |
(894 882) |
|
— Eurojust |
(608 236) |
|
— Europäisches Zentrum für die Prävention und Bekämpfung von Seuchen (ECDC) |
(1 097 302) |
|
— Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) |
(543 119) |
|
— Europäische Chemikalienagentur (ECHA) |
(2 935 177) |
|
— Europäische Umweltagentur (EEA) |
(1 139 840) |
|
— Europäische Fischereiaufsichtsagentur (CFCA) |
(275 605) |
|
— Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) |
(1 366 953) |
|
— Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) |
(567 399) |
|
— Aufsichtsbehörde für das europäische GNSS (Galileo) |
(435 913) |
|
— Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) |
(129 853) |
|
— Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT) |
(153 177) |
|
— Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) |
(474 087) |
|
— Europäisches Gemeinsames Unternehmen für ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (F4E) |
(1 654 563) |
|
— Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) |
(891 211) |
|
— Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) |
(3 979 957) |
|
— Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) |
(500 368) |
|
— Beirat für die Nanoelektronik-Initiative (ENIAC) |
(93 486) |
|
— Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) |
(249 629) |
|
— Europäische Polizeiakademie (CEPOL) |
(103 557) |
|
— Europäisches Polizeiamt (Europol) |
(2 324 699) |
|
— Europäische Eisenbahnagentur (ERA) |
(790 771) |
|
— Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA) |
(865 474) |
|
— Europäische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (ESMA) |
(546 965) |
|
— Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) |
(758 977) |
|
— Europäische Agentur für Grundrechte (FRA) |
(432 845) |
|
— Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME ex-EACI) |
(703 756) |
|
— Gemeinsames Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ (FCH) |
(105 426) |
|
— Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA ex-TEN-T EA) |
(390 885) |
|
— Gemeinsame Technologieinitiative für Innovative Arzneimittel (IMI) |
(216 660) |
|
— Europäisches Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation JU (SESAR) |
(228 585) |
|
— Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (OHIM) |
(3 713 455) |
|
— Exekutivagentur für die Forschung (REA) |
(951 621) |
|
— Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT) |
(1 056 283) |
|
Gerichtshof |
|
24 204 000 |
Rechnungshof |
|
10 004 000 |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
4 521 290 |
Ausschuss der Regionen |
|
3 188 444 |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
593 147 |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
489 000 |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
21 542 000 |
Europäische Investitionsbank |
|
38 090 000 |
Europäische Zentralbank |
|
23 000 000 |
Europäischer Investitionsfonds |
|
2 700 000 |
|
Insgesamt |
654 290 626 |
4 0 3 Ertrag aus der befristeten Abgabe auf die Amts- bzw. Dienstbezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
68 936,02 |
Erläuterungen
Die Bestimmungen über die befristete Abgabe wurden bis zum 30. Juni 2003 angewandt. Bei dieser Haushaltslinie werden daher alle Einnahmen aus Restzahlungen im Zusammenhang mit der befristeten Abgabe auf die Amts- und Dienstbezüge der Mitglieder der Kommission, der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst verbucht.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1).
Europäisches Parlament |
|
p.m. |
Rat |
|
p.m. |
Kommission: |
|
p.m. |
— Verwaltung |
(p.m.) |
|
— Forschung und technologische Entwicklung |
(p.m.) |
|
— Forschung (indirekte Maßnahmen) |
(p.m.) |
|
— Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO) |
(p.m.) |
|
— Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) |
(p.m.) |
|
— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Brüssel (OIB) |
(p.m.) |
|
— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Luxemburg (OIL) |
(p.m.) |
|
— Amt für die Abwicklung finanzieller Ansprüche (PMO) |
(p.m.) |
|
— Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (OP) |
(p.m.) |
|
— Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO) |
(p.m.) |
|
— Eurojust |
(p.m.) |
|
— Europäische Agentur für Wiederaufbau |
(p.m.) |
|
— Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) |
(p.m.) |
|
— Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA) |
(p.m.) |
|
— Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) |
(p.m.) |
|
— Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) |
(p.m.) |
|
— Europäische Umweltagentur (EEA) |
(p.m.) |
|
— Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) |
(p.m.) |
|
— Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) |
(p.m.) |
|
— Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) |
(p.m.) |
|
— Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) |
(p.m.) |
|
— Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) |
(p.m.) |
|
— Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) |
(p.m.) |
|
— Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (OHIM) |
(p.m.) |
|
— Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT) |
(p.m.) |
|
Gerichtshof der Europäischen Union |
|
p.m. |
Rechnungshof |
|
p.m. |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
p.m. |
Ausschuss der Regionen |
|
p.m. |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
p.m. |
|
Insgesamt |
p.m. |
4 0 4 Ertrag aus der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
68 333 233 |
43 887 871 |
64 279 932,19 |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Erträge der Sonderabgabe auf die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst gemäß Artikel 66a des Statuts veranschlagt.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 66a.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts erster Instanz sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1).
Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15).
Beschluss Nr. 1247/2002/EG des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom 1. Juli 2002 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten (ABl. L 183 vom 12.7.2002, S. 1).
Beschluss Nr. 2009/909/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 über die Beschäftigungsbedingungen des Präsidenten des Europäischen Rates (ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 35).
Beschluss Nr. 2009/910/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 über die Beschäftigungsbedingungen des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 36).
Beschluss Nr. 2009/912/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 über die Beschäftigungsbedingungen des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union (ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 38).
Europäisches Parlament |
|
8 967 490 |
Rat |
|
2 793 000 |
Kommission |
|
46 994 080 |
— Verwaltung |
(32 200 000) |
|
— Forschung und technologische Entwicklung |
(2 948 707) |
|
— Forschung (indirekte Maßnahmen) |
(2 678 317) |
|
— Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) |
(615 000) |
|
— Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO) |
(134 000) |
|
— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Brüssel (OIB) |
(433 000) |
|
— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Luxemburg (OIL) |
(147 000) |
|
— Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) |
(238 000) |
|
— Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (OP) |
(673 000) |
|
— Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) |
(40 469) |
|
— Agentur für das Betriebsmanagement großer JLS-Informationssysteme |
(55 706) |
|
— Gemeinsames Unternehmen Artemis — Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme (Artemis JU) |
(17 198) |
|
— Gemeinsame Unternehmen „Biobasierte Industriezweige“ |
(8 250) |
|
— Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) |
(13 527) |
|
— Gemeinsame Technologieinitiative „Clean Aeronautics and Air“ (Clean Sky) |
(33 052) |
|
— Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO) |
(43 219) |
|
— Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit und Lebensmittel (CHAFEA ex-EAHC) |
(22 882) |
|
— Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) |
(162 385) |
|
— Europäische Agentur für Wiederaufbau |
(p.m.) |
|
— Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) |
(41 848) |
|
— Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex) |
(209 801) |
|
— Europäisches Unterstützungsbüro für Asylangelegenheiten (EASO) |
(17 386) |
|
— Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) |
(797 361) |
|
— Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) |
(90 699) |
|
— Eurojust |
(62 153) |
|
— Europäisches Zentrum für die Prävention und Bekämpfung von Seuchen (ECDC) |
(178 466) |
|
— Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) |
(113 519) |
|
— Europäische Chemikalienagentur (ECHA) |
(504 455) |
|
— Europäische Umweltagentur (EEA) |
(174 403) |
|
— Europäische Fischereiaufsichtsagentur (CFCA) |
(61 189) |
|
— Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) |
(259 917) |
|
— Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) |
(103 104) |
|
— Aufsichtsbehörde für das Europäische GNSS (Galileo) |
(64 055) |
|
— Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) |
(28 724) |
|
— Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT) |
(26 744) |
|
— Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) |
(82 604) |
|
— Europäisches Gemeinsames Unternehmen für ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (F4E) |
(319 586) |
|
— Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) |
(205 568) |
|
— Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) |
(535 484) |
|
— Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) |
(115 541) |
|
— Beirat für die Nanoelektronik-Initiative (ENIAC) |
(16 501) |
|
— Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) |
(51 149) |
|
— Europäische Polizeiakademie (CEPOL) |
(17 078) |
|
— Europäisches Polizeiamt (Europol) |
(540 831) |
|
— Europäische Eisenbahnagentur (ERA) |
(152 947) |
|
— Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA) |
(157 797) |
|
— Europäische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (ESMA) |
(70 823) |
|
— Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) |
(140 363) |
|
— Europäische Agentur für Grundrechte (FRA) |
(84 681) |
|
— Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME ex-EACI) |
(101 052) |
|
— Gemeinsames Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ (FCH) |
(29 382) |
|
— Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA ex-TEN-T EA) |
(65 287) |
|
— Gemeinsame Technologieinitiative für Innovative Arzneimittel (IMI) |
(43 210) |
|
— Europäisches Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation JU (SESAR) |
(38 441) |
|
— Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (OHIM) |
(668 203) |
|
— Exekutivagentur für die Forschung (REA) |
(142 415) |
|
— Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT) |
(217 601) |
|
Gerichtshof |
|
4 402 000 |
Rechnungshof |
|
1 500 000 |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
871 316 |
Ausschuss der Regionen |
|
622 780 |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
64 567 |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
77 000 |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
2 041 000 |
|
Insgesamt |
68 333 233 |
KAPITEL 4 1 — BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG
4 1 0 Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
435 628 040 |
472 648 608 |
449 267 223,91 |
Erläuterungen
Die Einnahmen umfassen die Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 1860/76 des Rates vom 29. Juni 1976 zur Festlegung der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (ABl. L 214 vom 6.8.1976, S. 24).
Europäisches Parlament |
|
64 473 150 |
Rat |
|
30 581 000 |
Kommission |
|
289 546 122 |
— Verwaltung |
(179 070 000) |
|
— Forschung und technologische Entwicklung |
(16 530 951) |
|
— Forschung (indirekte Maßnahmen) |
(16 259 308) |
|
— Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) |
(3 148 000) |
|
— Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO) |
(945 000) |
|
— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Brüssel (OIB) |
(4 544 000) |
|
— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Luxemburg (OIL) |
(1 424 000) |
|
— Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) |
(2 497 000) |
|
— Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (OP) |
(4 311 000) |
|
— Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) |
(394 537) |
|
— Agentur für das Betriebsmanagement großer JLS-Informationssysteme |
(403 416) |
|
— Gemeinsames Unternehmen Artemis — Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme (Artemis JU) |
(116 408) |
|
— Gemeinsame Unternehmen „Biobasierte Industriezweige“ |
(54 571) |
|
— Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) |
(131 101) |
|
— Gemeinsame Technologieinitiative „Clean Aeronautics and Air“ (Clean Sky) |
(226 901) |
|
— Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO) |
(334 999) |
|
— Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit und Lebensmittel (CHAFEA ex-EAHC) |
(308 517) |
|
— Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) |
(2 341 170) |
|
— Europäische Agentur für Wiederaufbau |
(p.m.) |
|
— Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) |
(406 579) |
|
— Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex) |
(1 581 417) |
|
— Europäisches Unterstützungsbüro für Asylangelegenheiten (EASO) |
(314 309) |
|
— Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) |
(5 852 005) |
|
— Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) |
(862 486) |
|
— Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) |
(1 201 091) |
|
— Europäisches Zentrum für die Prävention und Bekämpfung von Seuchen (ECDC) |
(1 807 878) |
|
— Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) |
(874 699) |
|
— Europäische Chemikalienagentur (ECHA) |
(4 004 575) |
|
— Europäische Umweltagentur (EEA) |
(1 392 106) |
|
— Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (CFCA) |
(431 988) |
|
— Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) |
(2 264 340) |
|
— Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) |
(807 424) |
|
— Aufsichtsbehörde für das Europäische GNSS (Galileo) |
(905 050) |
|
— Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) |
(267 209) |
|
— Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT) |
(323 115) |
|
— Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) |
(717 060) |
|
— Europäisches Gemeinsames Unternehmen für ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (F4E) |
(2 519 044) |
|
— Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) |
(1 680 039) |
|
— Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) |
(4 698 435) |
|
— Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) |
(820 170) |
|
— Beirat für die Nanoelektronik-Initiative (ENIAC) |
(109 141) |
|
— Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) |
(412 198) |
|
— Europäische Polizeiakademie (CEPOL) |
(201 968) |
|
— Europäisches Polizeiamt (Europol) |
(3 955 037) |
|
— Europäische Eisenbahnagentur (ERA) |
(1 123 903) |
|
— Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA) |
(1 957 729) |
|
— Europäische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (ESMA) |
(688 136) |
|
— Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF) |
(1 017 660) |
|
— Europäische Agentur für Grundrechte (FRA) |
(672 837) |
|
— Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME ex-EACI) |
(1 488 750) |
|
— Gemeinsames Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“ (FCH) |
(175 061) |
|
— Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA ex-TEN-T EA) |
(789 280) |
|
— Gemeinsame Technologieinitiative für Innovative Arzneimittel (IMI) |
(291 419) |
|
— Europäisches Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation JU (SESAR) |
(289 973) |
|
— Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (OHIM) |
(5 494 308) |
|
— Exekutivagentur für die Forschung (REA) |
(2 459 221) |
|
— Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT) |
(1 647 603) |
|
Gerichtshof |
|
18 697 000 |
Rechnungshof |
|
8 097 000 |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
5 493 786 |
Ausschuss der Regionen |
|
4 115 471 |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
532 511 |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
434 000 |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
13 658 000 |
|
Insgesamt |
435 628 040 |
4 1 1 Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
92 862 947 |
98 306 299 |
101 041 750,27 |
Erläuterungen
Die Einnahmen umfassen die Zahlungen an die Union des versicherungsmathematischen Gegenwerts oder des pauschalen Rückkaufwerts der Ruhegehaltsansprüche aus früheren Tätigkeiten der Beamten.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.
Europäisches Parlament |
|
9 100 000 |
Rat |
|
p.m. |
Kommission |
|
83 762 947 |
Gerichtshof der Europäischen Union |
|
p.m. |
Rechnungshof |
|
p.m. |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
p.m. |
Ausschuss der Regionen |
|
p.m. |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Insgesamt |
92 862 947 |
4 1 2 Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
110 000 |
110 000 |
71 523,84 |
Erläuterungen
Beamte oder sonstige Bedienstete, die sich in Urlaub aus persönlichen Gründen befinden, können weiterhin Ruhegehaltsansprüche erwerben, sofern sie auch den Arbeitgeberbeitrag entrichten.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
Europäische Parlament |
|
10 000 |
Rat |
|
p.m. |
Kommission |
|
100 000 |
Gerichtshof der Europäischen Union |
|
p.m. |
Rechnungshof |
|
p.m. |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
p.m. |
Ausschuss der Regionen |
|
p.m. |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Insgesamt |
110 000 |
KAPITEL 4 2 — SONSTIGE BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG
4 2 0 Arbeitgeberbeitrag der dezentralisierten Einrichtungen und internationalen Organisationen zur Versorgungsordnung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
23 774 384 |
19 060 344 |
18 541 927,07 |
Erläuterungen
Die Einnahmen umfassen den Arbeitgeberbeitrag der dezentralisierten Einrichtungen und internationalen Organisationen zur Versorgungsordnung.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Kommission |
|
23 774 384 |
4 2 1 Beitrag der Mitglieder des Europäischen Parlaments zur Versorgungsordnung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
19 166,90 |
Erläuterungen
Die Einnahmen umfassen den Beitrag der Mitglieder des Europäischen Parlaments zur Versorgungsordnung.
Rechtsgrundlagen
Regelung betreffend die Kosten und Entschädigungen für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere Anhang III.
Europäisches Parlament |
|
p.m. |
TITEL 5
EINNAHMEN AUS DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DER ORGANE
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||||||||
KAPITEL 5 0 |
|||||||||||||||||||
5 0 0 |
|||||||||||||||||||
Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (Material) |
|||||||||||||||||||
5 0 0 0 |
Einnahmen aus dem Verkauf von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
52 915,01 |
— |
||||||||||||||
5 0 0 1 |
Einnahmen aus dem Verkauf von sonstigen beweglichen Vermögensgegenstände — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
207 463,45 |
— |
||||||||||||||
5 0 0 2 |
Einnahmen aus der Lieferung von Gütern für andere Organe oder Einrichtungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
1 375 098,50 |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 5 0 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
1 635 476,96 |
— |
||||||||||||||
5 0 1 |
Einnahmen aus dem Verkauf von unbeweglichen Vermögensgegenständen |
p.m. |
p.m. |
360 000,— |
— |
||||||||||||||
5 0 2 |
Einnahmen aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
1 600 368,01 |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
3 595 844,97 |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 1 |
|||||||||||||||||||
5 1 0 |
Einnahmen aus der Vermietung von Mobiliar und Material — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 1 1 |
|||||||||||||||||||
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung der Mietnebenkosten |
|||||||||||||||||||
5 1 1 0 |
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
21 484 887,45 |
— |
||||||||||||||
5 1 1 1 |
Erstattung der Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
571 247,47 |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 5 1 1 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
22 056 134,92 |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 1 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
22 056 134,92 |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 2 |
|||||||||||||||||||
5 2 0 |
Erträge aus Anlage- oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben der Organe |
1 752 047 |
1 884 139 |
9 684 757,61 |
552,77 |
||||||||||||||
5 2 1 |
An die Kommission abgeführte Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben subventionierter Einrichtungen |
10 000 000 |
10 000 000 |
14 252 759,85 |
142,53 |
||||||||||||||
5 2 2 |
Zinserträge aus Vorfinanzierungen |
40 000 000 |
40 000 000 |
36 373 677,44 |
90,93 |
||||||||||||||
5 2 3 |
Einnahmen aus Treuhandkonten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
8 931 169,74 |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 2 — INSGESAMT |
51 752 047 |
51 884 139 |
69 242 364,64 |
133,80 |
||||||||||||||
KAPITEL 5 5 |
|||||||||||||||||||
5 5 0 |
Einnahmen aus Vergütungen für Dienstleistungen und Arbeit, die für andere Organe oder Einrichtungen ausgeführt werden, einschließlich der für andere Organe oder Einrichtungen verauslagten und von diesen zurück erstatteten Dienstreisekosten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
32 853 099,68 |
— |
||||||||||||||
5 5 1 |
Einnahmen aus Vergütungen für im Auftrag Dritter ausgeführte Dienstleistungen oder Arbeit — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
3 887 716,14 |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 5 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
36 740 815,82 |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 7 |
|||||||||||||||||||
5 7 0 |
Einnahmen aus der Rückzahlung von rechtsgrundlos gezahlten Beträgen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
50 438 450,70 |
— |
||||||||||||||
5 7 1 |
Einnahmen mit festgelegter Zweckbestimmung wie Einkünfte aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der spezifischen zweckgebundenen Einnahmen jedes der Organe — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
284 365,32 |
— |
||||||||||||||
5 7 2 |
Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt wurden |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 7 3 |
Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Organe — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
153 997 642,30 |
— |
||||||||||||||
5 7 4 |
Einnahmen aus dem Beitrag der Kommission an den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) für in Delegationen der Union tätige Kommissionsbedienstete — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
268 262 884,51 |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 7 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
472 983 342,83 |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 8 |
|||||||||||||||||||
5 8 0 |
Einnahmen aus der Vermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
723 982,47 |
— |
||||||||||||||
5 8 1 |
Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
1 370 800,04 |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 8 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
2 094 782,51 |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 9 |
|||||||||||||||||||
5 9 0 |
Sonstige Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit |
2 000 000 |
2 000 000 |
5 277 107,53 |
263,86 |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 9 — INSGESAMT |
2 000 000 |
2 000 000 |
5 277 107,53 |
263,86 |
||||||||||||||
|
Titel 5 — Insgesamt |
53 752 047 |
53 884 139 |
611 990 393,22 |
1 138,54 |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 0 — EINNAHMEN AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN (MATERIAL) UND UNBEWEGLICHEN VERMÖGENSGEGENSTÄNDEN
5 0 0 Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (Material)
5 0 0 0 Einnahmen aus dem Verkauf von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
52 915,01 |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von Fahrzeugen der Organe verbucht.
Ferner werden die Einnahmen aus dem Verkauf von Fahrzeugen eingesetzt, die nach ihrer vollständigen Abschreibung ersetzt oder verschrottet werden.
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a und b der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Europäisches Parlament |
|
p.m. |
Rat |
|
p.m. |
Kommission |
|
p.m. |
Gerichtshof der Europäischen Union |
|
p.m. |
Rechnungshof |
|
p.m. |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
p.m. |
Ausschuss der Regionen |
|
p.m. |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Insgesamt |
p.m. |
5 0 0 1 Einnahmen aus dem Verkauf von sonstigen beweglichen Vermögensgegenstände — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
207 463,45 |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von beweglichen Sachen der Organe mit Ausnahme von Fahrzeugen verbucht.
Ferner werden die Einnahmen aus dem Verkauf von Ausrüstungen, Anlagen, Werkstoffen sowie technischen und wissenschaftlichen Geräten eingesetzt, die nach ihrer vollständigen Abschreibung ersetzt oder verschrottet werden.
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a und b der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Europäisches Parlament |
|
p.m. |
Rat |
|
p.m. |
Kommission |
|
p.m. |
Gerichtshof der Europäischen Union |
|
p.m. |
Rechnungshof |
|
p.m. |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
p.m. |
Ausschuss der Regionen |
|
p.m. |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Insgesamt |
p.m. |
5 0 0 2 Einnahmen aus der Lieferung von Gütern für andere Organe oder Einrichtungen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
1 375 098,50 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Europäisches Parlament |
|
p.m. |
Rat |
|
p.m. |
Kommission |
|
p.m. |
Gerichtshof der Europäischen Union |
|
p.m. |
Rechnungshof |
|
p.m. |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
p.m. |
Ausschuss der Regionen |
|
p.m. |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Insgesamt |
p.m. |
5 0 1 Einnahmen aus dem Verkauf von unbeweglichen Vermögensgegenständen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
360 000,— |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen der Organe verbucht.
5 0 2 Einnahmen aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
1 600 368,01 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe h der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Dieser Artikel umfasst auch die Erlöse aus der Veräußerung dieser Veröffentlichungen über elektronische Medien.
Europäisches Parlament |
|
p.m. |
Rat |
|
p.m. |
Kommission |
|
p.m. |
Gerichtshof der Europäischen Union |
|
p.m. |
Rechnungshof |
|
p.m. |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
p.m. |
Ausschuss der Regionen |
|
p.m. |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Insgesamt |
p.m. |
KAPITEL 5 1 — MIETEINNAHMEN
5 1 0 Einnahmen aus der Vermietung von Mobiliar und Material — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe a der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Europäisches Parlament |
|
p.m. |
Rat |
|
p.m. |
Kommission |
|
p.m. |
Gerichtshof der Europäischen Union |
|
p.m. |
Rechnungshof |
|
p.m. |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
p.m. |
Ausschuss der Regionen |
|
p.m. |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Insgesamt |
p.m. |
5 1 1 Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung der Mietnebenkosten
5 1 1 0 Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
21 484 887,45 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe a der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Europäisches Parlament |
|
p.m. |
Rat |
|
p.m. |
Kommission |
|
p.m. |
Gerichtshof der Europäischen Union |
|
p.m. |
Rechnungshof |
|
p.m. |
Wirtschafts- und Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
p.m. |
Ausschuss der Regionen |
|
p.m. |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Insgesamt |
p.m. |
5 1 1 1 Erstattung der Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
571 247,47 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe a der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Europäisches Parlament |
|
p.m. |
Rat |
|
p.m. |
Kommission |
|
p.m. |
Gerichtshof der Europäischen Union |
|
p.m. |
Rechnungshof |
|
p.m. |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
p.m. |
Ausschuss der Regionen |
|
p.m. |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Insgesamt |
p.m. |
KAPITEL 5 2 — ERTRÄGE AUS ANLAGE- ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN
5 2 0 Erträge aus Anlage- oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben der Organe
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
1 752 047 |
1 884 139 |
9 684 757,61 |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Erträge aus Anlagemitteln und Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige Zinsen auf Guthaben des Organs verbucht.
Europäisches Parlament |
|
1 000 000 |
Rat |
|
p.m. |
Kommission |
|
450 000 |
Gerichtshof der Europäischen Union |
|
p.m. |
Rechnungshof |
|
p.m. |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
40 000 |
Ausschuss der Regionen |
|
12 047 |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
250 000 |
|
Insgesamt |
1 752 047 |
5 2 1 An die Kommission abgeführte Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben subventionierter Einrichtungen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
10 000 000 |
10 000 000 |
14 252 759,85 |
Erläuterungen
Dieser Artikel umfasst die Erträge aus der Rückzahlung von Zinsen subventionierter Einrichtungen, die die von der Kommission erhaltenen Vorschüsse auf verzinslichen Konten angelegt haben. Werden diese Vorschüsse und die daraus resultierenden Zinsen nicht verwendet, müssen sie an die Kommission zurückgezahlt werden.
Kommission |
|
10 000 000 |
5 2 2 Zinserträge aus Vorfinanzierungen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
40 000 000 |
40 000 000 |
36 373 677,44 |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Zinserträge aus Vorfinanzierungen eingesetzt.
Gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe d der Haushaltsordnung können diese Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt werden, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Zinserträge aus Vorfinanzierungsbeträgen, die aus dem Haushaltsplan der Union gezahlt wurden, fließen nicht in den Haushalt der Union ein, es sei denn, dies ist in den Übertragungsvereinbarungen vorgesehen — mit Ausnahme solcher Vereinbarungen, die mit Drittländern oder von ihnen benannten Einrichtungen geschlossen wurden. In den Fällen, in denen es vorgesehen ist, werden die Zinseinnahmen entweder für das jeweilige Programm wiederverwendet, bei den Zahlungsaufforderungen gemäß Artikel 23 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c in Abzug gebracht oder eingezogen.
Die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 enthält ferner Vorschriften über die Verbuchung der Zinserträge aus Vorfinanzierungen.
Kommission |
|
40 000 000 |
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1), insbesondere Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe d.
Delegierte Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1).
5 2 3 Einnahmen aus Treuhandkonten — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
8 931 169,74 |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Zinsen und sonstigen Einnahmen aus Treuhandkonten eingesetzt.
Die Treuhandkonten werden für die Union von internationalen Finanzinstitutionen (Europäischer Investitionsfonds, Europäische Investitionsbank, Entwicklungsbank des Europarats/Kreditanstalt für Wiederaufbau, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) geführt, die Programme der Union verwalten; die von der Union eingezahlten Beträge verbleiben auf dem Konto, bis sie den Empfängern (u. a. kleinen und mittleren Unternehmen sowie Einrichtungen, die Projekte in Beitrittsländern verwalten) im Rahmen des jeweiligen Einzelprogramms zur Verfügung gestellt werden.
Gemäß Artikel 21 Absatz 4 der Haushaltsordnung gelten die Einnahmen aus Treuhandkonten, die für Unionsprogramme genutzt werden, als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten ursprünglich die Ausgaben getätigt wurden, die zu den betreffenden Einnahmen geführt haben.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1), insbesondere Artikel 21 Absatz 4.
Delegierte Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1).
KAPITEL 5 5 — EINNAHMEN AUS VERGÜTUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN UND ARBEIT
5 5 0 Einnahmen aus Vergütungen für Dienstleistungen und Arbeit, die für andere Organe oder Einrichtungen ausgeführt werden, einschließlich der für andere Organe oder Einrichtungen verauslagten und von diesen zurück erstatteten Dienstreisekosten — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
32 853 099,68 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Europäisches Parlament |
|
p.m. |
Rat |
|
p.m. |
Kommission |
|
p.m. |
Gerichtshof der Europäischen Union |
|
p.m. |
Rechnungshof |
|
p.m. |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
p.m. |
Ausschuss der Regionen |
|
p.m. |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Insgesamt |
p.m. |
5 5 1 Einnahmen aus Vergütungen für im Auftrag Dritter ausgeführte Dienstleistungen oder Arbeit — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
3 887 716,14 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe a der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Europäisches Parlament |
|
p.m. |
Rat |
|
p.m. |
Kommission |
|
p.m. |
Gerichtshof der Europäischen Union |
|
p.m. |
Rechnungshof |
|
p.m. |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
p.m. |
Ausschuss der Regionen |
|
p.m. |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Insgesamt |
p.m. |
KAPITEL 5 7 — SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DER ORGANE
5 7 0 Einnahmen aus der Rückzahlung von rechtsgrundlos gezahlten Beträgen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
50 438 450,70 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe c der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Europäisches Parlament |
|
p.m. |
Rat |
|
p.m. |
Kommission |
|
p.m. |
Gerichtshof der Europäischen Union |
|
p.m. |
Rechnungshof |
|
p.m. |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
p.m. |
Ausschuss der Regionen |
|
p.m. |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Insgesamt |
p.m. |
5 7 1 Einnahmen mit festgelegter Zweckbestimmung wie Einkünfte aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der spezifischen zweckgebundenen Einnahmen jedes der Organe — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
284 365,32 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe d der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Europäisches Parlament |
|
p.m. |
Rat |
|
p.m. |
Kommission |
|
p.m. |
Gerichtshof der Europäischen Union |
|
p.m. |
Rechnungshof |
|
p.m. |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
p.m. |
Ausschuss der Regionen |
|
p.m. |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Insgesamt |
p.m. |
5 7 2 Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt wurden
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
In diesem Artikel werden Einnahmen aus der Erstattung von Sozialausgaben verbucht, die für Rechnung eines anderen Organs geleistet worden sind.
Europäisches Parlament |
|
p.m. |
Rat |
|
p.m. |
Kommission |
|
p.m. |
Gerichtshof der Europäischen Union |
|
p.m. |
Rechnungshof |
|
p.m. |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
p.m. |
Ausschuss der Regionen |
|
p.m. |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Total |
p.m. |
5 7 3 Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Organe — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
153 997 642,30 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Europäisches Parlament |
|
p.m. |
Rat |
|
p.m. |
Kommission |
|
p.m. |
Gerichtshof der Europäischen Union |
|
p.m. |
Rechnungshof |
|
p.m. |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
p.m. |
Ausschuss der Regionen |
|
p.m. |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Total |
p.m. |
5 7 4 Einnahmen aus dem Beitrag der Kommission an den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) für in Delegationen der Union tätige Kommissionsbedienstete — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
268 262 884,51 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen ergeben sich aus einem Beitrag der Kommission an den EAD und dienen der Deckung der auf lokaler Ebene verwalteten Ausgaben für in Delegationen der Union tätige Kommissionsbedienstete, einschließlich aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanzierter Kommissionsbediensteter.
Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei Posten 3 0 0 5 des Ausgabenplans des Einzelplans X „Europäischer Auswärtiger Dienst“ eingesetzt.
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
KAPITEL 5 8 — VERSCHIEDENE VERGÜTUNGEN
5 8 0 Einnahmen aus der Vermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
723 982,47 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe g der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Europäisches Parlament |
|
p.m. |
Rat |
|
p.m. |
Kommission |
|
p.m. |
Gerichtshof der Europäischen Union |
|
p.m. |
Rechnungshof |
|
p.m. |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
p.m. |
Ausschuss der Regionen |
|
p.m. |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Insgesamt |
p.m. |
5 8 1 Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
1 370 800,04 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe f der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Dieser Artikel umfasst auch Einnahmen durch die Erstattung der einem verunfallten Beamten weitergezahlten Dienstbezüge durch eine Versicherung.
Europäisches Parlament |
|
p.m. |
Rat |
|
p.m. |
Kommission |
|
p.m. |
Gerichtshof der Europäischen Union |
|
p.m. |
Rechnungshof |
|
p.m. |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
p.m. |
Ausschuss der Regionen |
|
p.m. |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Insgesamt |
p.m. |
KAPITEL 5 9 — SONSTIGE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
5 9 0 Sonstige Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
2 000 000 |
2 000 000 |
5 277 107,53 |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit eingesetzt.
Europäisches Parlament |
|
p.m. |
Rat |
|
p.m. |
Kommission |
|
2 000 000 |
Gerichtshof der Europäischen Union |
|
p.m. |
Rechnungshof |
|
p.m. |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
p.m. |
Ausschuss der Regionen |
|
p.m. |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Insgesamt |
2 000 000 |
TITEL 6
BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN VON ABKOMMEN UND PROGRAMMEN DER UNION
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||||||||
KAPITEL 6 0 |
|||||||||||||||||||
6 0 1 |
|||||||||||||||||||
Verschiedene Forschungsprogramme |
|||||||||||||||||||
6 0 1 1 |
Kooperationsabkommen Schweiz-Euratom im Bereich der kontrollierten thermonuklearen Fusion und der Plasmaphysik — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
21 841 488,58 |
— |
||||||||||||||
6 0 1 2 |
Europa-Abkommen über die Fusionsentwicklung (EFDA) — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
17 388 000,— |
— |
||||||||||||||
6 0 1 3 |
Kooperationsabkommen mit Drittländern im Rahmen der Forschungsprogramme der Union — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
403 389 137,16 |
— |
||||||||||||||
6 0 1 5 |
Kooperationsabkommen mit Einrichtungen in Drittstaaten im Rahmen wissenschaftlicher und technologischer Projekte von Unionsinteresse (Eureka und andere) — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
6 0 1 6 |
Abkommen über europäische Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen und technischen Forschung — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 6 0 1 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
442 618 625,74 |
— |
||||||||||||||
6 0 2 |
|||||||||||||||||||
Sonstige Programme |
|||||||||||||||||||
6 0 2 1 |
Verschiedene, für Maßnahmen im Bereich der humanitären Hilfe bestimmte Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 6 0 2 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
6 0 3 |
|||||||||||||||||||
Assoziationsabkommen zwischen der Union und Drittstaaten |
|||||||||||||||||||
6 0 3 1 |
Einnahmen aus der Beteiligung der beitrittswilligen Länder und der potenziellen Bewerberländer des Westbalkans an Programmen der Union — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
242 255 043,26 |
— |
||||||||||||||
6 0 3 2 |
Einnahmen aus der Beteiligung von Drittländern, die keine beitrittswilligen Länder oder potenziellen Bewerberländer des Westbalkans sind, an Abkommen über Zusammenarbeit im Zollbereich — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
399 942,03 |
— |
||||||||||||||
6 0 3 3 |
Beteiligung Dritter an Tätigkeiten der Union — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
31 092 007,37 |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 6 0 3 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
273 746 992,66 |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 6 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
716 365 618,40 |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 6 1 |
|||||||||||||||||||
6 1 1 |
|||||||||||||||||||
Erstattung von Beträgen, die für Rechnung eines oder mehrerer Mitgliedstaaten verauslagt wurden |
|||||||||||||||||||
6 1 1 3 |
Einnahmen aus der Anlage von Vermögenswerten gemäß Artikel 4 der Entscheidung 2003/76/EG — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
61 921 310,65 |
— |
||||||||||||||
6 1 1 4 |
Einnahmen aus Einziehungen im Rahmen des Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 6 1 1 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
61 921 310,65 |
— |
||||||||||||||
6 1 2 |
Erstattung von Beträgen, die bei der Ausführung von entgeltlichen Auftragsarbeiten verauslagt wurden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
2 322,75 |
— |
||||||||||||||
6 1 4 |
|||||||||||||||||||
Rückzahlung der finanziellen Unterstützung der Union bei Vorhaben und Maßnahmen, deren Ergebnisse kommerziell genutzt werden konnten |
|||||||||||||||||||
6 1 4 3 |
Rückzahlung von Finanzhilfen, die zur Förderung einer europäischen Risikokapitaltätigkeit für kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
6 1 4 4 |
Rückzahlung des Beitrags der Union zu den aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds finanzierten Risikoteilungsinstrumenten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 6 1 4 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
6 1 5 |
|||||||||||||||||||
Rückzahlung nicht verwendeter Zuschüsse der Union |
|||||||||||||||||||
6 1 5 0 |
Rückzahlung nicht verwendeter finanzieller Beiträge des Europäischen Sozialfonds, des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei, des Kohäsionsfonds, des Solidaritätsfonds, des ISPA, des IPA, des EFF und des EMFF — zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
108 746 581,17 |
— |
||||||||||||||
6 1 5 1 |
Rückzahlung von im Interesse des Haushaltsausgleichs gezahlten, jedoch nicht in Anspruch genommenen Zuschüssen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
6 1 5 2 |
Rückzahlung von nicht verwendeten Zinszuschüssen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
6 1 5 3 |
Rückzahlung von Beträgen, die im Rahmen der vom Organ geschlossenen Verträge nicht verwendet wurden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
18 882,18 |
— |
||||||||||||||
6 1 5 7 |
Rückzahlung von Vorauszahlungen im Rahmen der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds, des Europäischen Fischereifonds und des Europäischen Meeres- und Fischereifonds — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
80 691 610,16 |
— |
||||||||||||||
6 1 5 8 |
Rückzahlung sonstiger nicht verwendeter Zuschüsse der Union — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
665 623,32 |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 6 1 5 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
190 122 696,83 |
— |
||||||||||||||
6 1 6 |
Rückzahlung von Beträgen, die für Rechnung der Internationalen Atomenergiebehörde verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
6 1 7 |
|||||||||||||||||||
Rückzahlung von Beträgen, die im Rahmen von Hilfen der Union an Drittländer gezahlt worden sind |
|||||||||||||||||||
6 1 7 0 |
Rückzahlungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit Südafrika — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
414 945,67 |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 6 1 7 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
414 945,67 |
— |
||||||||||||||
6 1 8 |
|||||||||||||||||||
Rückzahlung von im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe gezahlten Beträgen |
|||||||||||||||||||
6 1 8 0 |
Rückzahlung der an Nahrungsmittellieferanten oder -empfänger zu viel gezahlten Beträge — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
258 631,12 |
— |
||||||||||||||
6 1 8 1 |
Erstattung der von den Nahrungsmittelhilfeempfängern verursachten zusätzlichen Kosten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
788 367,25 |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 6 1 8 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
1 046 998,37 |
— |
||||||||||||||
6 1 9 |
|||||||||||||||||||
Erstattung sonstiger Beträge, die für Rechnung Dritter verauslagt worden sind |
|||||||||||||||||||
6 1 9 1 |
Erstattung sonstiger Beträge, die gemäß der Entscheidung 77/270/Euratom des Rates für Rechnung Dritter verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
23 893,— |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 6 1 9 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
23 893,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 6 1 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
253 532 167,27 |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 6 2 |
|||||||||||||||||||
6 2 0 |
Entgeltliche Lieferung von Ausgangsstoffen oder besonderen spaltbaren Stoffen (Artikel 6 Buchstabe b des Euratom-Vertrags) — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
6 2 2 |
|||||||||||||||||||
Einnahmen aus Leistungen, die von der Gemeinsamen Forschungsstelle gegen Vergütung für Dritte erbracht werden |
|||||||||||||||||||
6 2 2 1 |
Einnahmen aus dem Betrieb des HFR, die als zusätzliche Mittel in den Ausgabenplan eingesetzt werden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
7 716 477,47 |
— |
||||||||||||||
6 2 2 3 |
Sonstige Einnahmen aus von der Gemeinsamen Forschungsstelle gegen Vergütung für Dritte erbrachten Dienstleistungen, die als zusätzliche Mittel in den Ausgabenplan eingesetzt werden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
7 800 567,04 |
— |
||||||||||||||
6 2 2 4 |
Einnahmen aus Lizenzen der Kommission für patentfähige oder nicht patentfähige Erfindungen, die aus der Forschungstätigkeit der Union hervorgegangen sind — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
405 973,22 |
— |
||||||||||||||
6 2 2 5 |
Sonstige Einnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
6 2 2 6 |
Einnahmen aus von der Gemeinsamen Forschungsstelle im Wege des Wettbewerbs für andere Dienststellen der Kommission erbrachten Dienstleistungen, die als zusätzliche Mittel eingesetzt werden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
60 562 810,73 |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 6 2 2 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
76 485 828,46 |
— |
||||||||||||||
6 2 4 |
Einnahmen aus Lizenzen der Kommission auf patentfähige oder nicht patentfähige Erfindungen, die aus der Forschungstätigkeit der Union (indirekte Maßnahmen) stammen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 6 2 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
76 485 828,46 |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 6 3 |
|||||||||||||||||||
6 3 0 |
Beiträge der Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelszone im Rahmen des Abkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
249 594 532,— |
— |
||||||||||||||
6 3 1 |
|||||||||||||||||||
Beiträge im Rahmen des Schengen-Besitzstandes |
|||||||||||||||||||
6 3 1 1 |
Beiträge zu den Verwaltungsausgaben im Rahmen des Übereinkommens mit Island und Norwegen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
513 098,46 |
— |
||||||||||||||
6 3 1 2 |
Beiträge zur Entwicklung groß angelegter Informationssysteme im Rahmen des Übereinkommens mit Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
3 391 696,04 |
— |
||||||||||||||
6 3 1 3 |
Sonstige Beiträge im Rahmen des Schengen-Besitzstandes (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein) — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
21 018 000,— |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 6 3 1 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
24 922 794,50 |
— |
||||||||||||||
6 3 2 |
Beitrag des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zu den gemeinsamen Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
79 408 905,33 |
— |
||||||||||||||
6 3 3 |
|||||||||||||||||||
Beiträge zu bestimmten Außenhilfeprogrammen |
|||||||||||||||||||
6 3 3 0 |
Beiträge der Mitgliedstaaten, einschließlich ihrer staatlichen Einrichtungen, sowie Beiträge von Stellen oder natürlichen Personen zu bestimmten von der Union finanzierten und in deren Namen von der Kommission verwalteten Außenhilfeprogrammen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
18 948 230,26 |
— |
||||||||||||||
6 3 3 1 |
Beiträge von Drittländern, einschließlich ihrer staatlichen Einrichtungen, sowie Beiträge von Stellen oder natürlichen Personen zu bestimmten von der Union finanzierten und in deren Namen von der Kommission verwalteten Außenhilfeprogrammen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
6 3 3 2 |
Beiträge von internationalen Organisationen zu bestimmten von der Union finanzierten und in deren Namen von der Kommission verwalteten Außenhilfeprogrammen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 6 3 3 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
18 948 230,26 |
— |
||||||||||||||
6 3 4 |
|||||||||||||||||||
Beiträge von Treuhandfonds und Finanzierungsinstrumenten — Zweckgebundene Einnahmen |
|||||||||||||||||||
6 3 4 0 |
Beiträge von Treuhandfonds zu den Verwaltungsausgaben der Kommission — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
|
— |
||||||||||||||
6 3 4 1 |
Beiträge von Finanzierungsinstrumenten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
|
|
— |
||||||||||||||
|
Artikel 6 3 4 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
|
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 6 3 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
372 874 462,09 |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 6 5 |
|||||||||||||||||||
6 5 0 |
|||||||||||||||||||
Finanzkorrekturen |
|||||||||||||||||||
6 5 0 0 |
Finanzkorrekturen im Rahmen des EFRE, des ESF, des EAGFL Abteilung Ausrichtung, des FIAF, des Kohäsionsfonds, des EFF und des EMFF — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
42 874 716,75 |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 6 5 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
42 874 716,75 |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 6 5 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
42 874 716,75 |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 6 6 |
|||||||||||||||||||
6 6 0 |
|||||||||||||||||||
Sonstige Beiträge und Erstattungen |
|||||||||||||||||||
6 6 0 0 |
Sonstige Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
477 695 827,44 |
— |
||||||||||||||
6 6 0 1 |
Sonstige nicht zweckgebundene Beiträge und Erstattungen |
60 000 000 |
60 000 000 |
30 650 167,73 |
51,08 |
||||||||||||||
|
Artikel 6 6 0 — Insgesamt |
60 000 000 |
60 000 000 |
508 345 995,17 |
847,24 |
||||||||||||||
|
KAPITEL 6 6 — INSGESAMT |
60 000 000 |
60 000 000 |
508 345 995,17 |
847,24 |
||||||||||||||
KAPITEL 6 7 |
|||||||||||||||||||
6 7 0 |
|||||||||||||||||||
Einnahmen betreffend den EGFL |
|||||||||||||||||||
6 7 0 1 |
Rechnungsabschluss EGFL — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
674 797 108,67 |
— |
||||||||||||||
6 7 0 2 |
Unregelmäßigkeiten EGFL — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
168 572 555,38 |
— |
||||||||||||||
6 7 0 3 |
Zusätzliche Abgabe der Milcherzeuger — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
64 071 461,67 |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 6 7 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
907 441 125,72 |
— |
||||||||||||||
6 7 1 |
|||||||||||||||||||
Einnahmen betreffend den ELER |
|||||||||||||||||||
6 7 1 1 |
Rechnungsabschluss ELER — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
50 156 378,48 |
— |
||||||||||||||
6 7 1 2 |
Unregelmäßigkeiten ELER — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 6 7 1 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
50 156 378,48 |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 6 7 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
957 597 504,20 |
— |
||||||||||||||
|
Titel 6 — Insgesamt |
60 000 000 |
60 000 000 |
2 928 076 292,34 |
4 880,13 |
||||||||||||||
|
KAPITEL 6 0 — BEITRÄGE ZU DEN PROGRAMMEN DER UNION
6 0 1 Verschiedene Forschungsprogramme
6 0 1 1 Kooperationsabkommen Schweiz-Euratom im Bereich der kontrollierten thermonuklearen Fusion und der Plasmaphysik — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
21 841 488,58 |
Erläuterungen
Einnahmen aus Kooperationsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere dem Abkommen vom. 14. September 1978.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen nach Maßgabe der zu deckenden Ausgaben als zusätzliche Mittel bei Artikel 08 03 50 (indirekte Maßnahmen) in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.
6 0 1 2 Europa-Abkommen über die Fusionsentwicklung (EFDA) — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
17 388 000,— |
Erläuterungen
Einnahmen aus dem multilateralen EFDA-Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren 26 assoziierten Fusionspartnern.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen nach Maßgabe der zu deckenden Ausgaben als zusätzliche Mittel bei Artikel 08 03 50 (indirekte Maßnahmen) in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.
6 0 1 3 Kooperationsabkommen mit Drittländern im Rahmen der Forschungsprogramme der Union — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
403 389 137,16 |
Erläuterungen
Einnahmen aus den Kooperationsabkommen, die zwischen der Union und Drittländern, insbesondere den Staaten, die sich an der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung beteiligen, im Hinblick auf ihre Mitwirkung an Forschungsprogrammen der Union geschlossen worden sind.
Die etwaigen Beiträge sind zur Deckung der Ausgaben für Sitzungen, Gutachterverträge und Forschungstätigkeiten im Rahmen der jeweiligen Programme bestimmt.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen nach Maßgabe der zu deckenden Ausgaben als zusätzliche Mittel bei den Artikeln 02 04 50, 05 09 50, 06 03 50, 08 02 50, 08 03 50, 08 04 50, 09 04 50, 15 03 50 und 32 04 50 (indirekte Maßnahmen) sowie bei den Artikeln 10 02 50 und 10 03 50 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.
Rechtsgrundlagen
Beschluss 2008/372/EG des Rates vom 12. Februar 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Staates Israel an den Programmen der Gemeinschaft (ABl. L 129 vom 17.5.2008, S. 39).
Beschluss 2011/28/EU des Rates vom 12. Juli 2010 über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Moldau an den Programmen der Union (ABl. L 14 vom 19.1.2011, S. 5).
Ein umfassendes Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits, mit dem die Schweizerische Eidgenossenschaft mit Horizont 2020 — dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2014-2020) — sowie mit dem Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung von Horizont 2020 assoziiert wird und die Beteiligung der Schweiz am ITER-Vorhaben für die Jahre 2014-2018 geregelt wird, ist noch im Verhandlungsstadium.
Die Vereinbarung über die Assoziierung Israels mit Horizont 2020 — dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2014-2020) — ist noch im Verhandlungsstadium.
Die Vereinbarung über die Assoziierung der Republik Moldau mit Horizont 2020 — dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2014-2020) — ist noch im Verhandlungsstadium.
Der Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Färöer, mit dem die Färöer mit Horizont 2020 — dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2014-2020) — assoziiert werden.
6 0 1 5 Kooperationsabkommen mit Einrichtungen in Drittstaaten im Rahmen wissenschaftlicher und technologischer Projekte von Unionsinteresse (Eureka und andere) — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Einnahmen aus Kooperationsabkommen zwischen der Union und Einrichtungen von Drittländern im Rahmen wissenschaftlicher und technologischer Projekte von Unionsinteresse (Eureka und andere).
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Artikeln 02 04 50, 05 09 50, 06 03 50, 08 02 50, 09 04 50, 15 03 50 und 32 04 50 (indirekte Maßnahmen) in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.
6 0 1 6 Abkommen über europäische Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen und technischen Forschung — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Beiträge eingesetzt, die die Drittländer im Rahmen ihrer Beteiligung an der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen und technischen Forschung leisten.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Artikeln 02 04 50, 05 09 50, 06 03 50, 08 02 50, 09 04 50, 15 03 50 und 32 04 50 (indirekte Maßnahmen) in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.
Verweise
Entschließung der Minister der an der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen Forschung teilnehmenden Staaten (COST) (am 21. November 1991 in Wien unterzeichnet) (ABl. C 333 vom 24.12.1991, S. 1).
6 0 2 Sonstige Programme
6 0 2 1 Verschiedene, für Maßnahmen im Bereich der humanitären Hilfe bestimmte Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Etwaige Beteiligungen Dritter an Aktionen der humanitären Hilfe.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei Titel 23 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe (ABl. L 163 vom 2.7.1996, S. 1).
6 0 3 Assoziationsabkommen zwischen der Union und Drittstaaten
6 0 3 1 Einnahmen aus der Beteiligung der beitrittswilligen Länder und der potenziellen Bewerberländer des Westbalkans an Programmen der Union — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
242 255 043,26 |
Erläuterungen
Einnahmen aus der Beteiligung von beitrittswilligen Ländern an verschiedenen Programmen der Union aufgrund der nachstehenden Assoziierungsabkommen zwischen der Union und den untenstehenden Ländern. Einnahmen aus der Beteiligung von Ländern, die inzwischen Mitgliedstaaten geworden sind, betreffen Maßnahmen aus der Zeit vor ihrem Beitritt.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.
Verweise
Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik der Türkei über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik der Türkei an Programmen der Gemeinschaft (ABl. L 61 vom 2.3.2002, S. 29).
Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik Albanien an Programmen der Gemeinschaft (ABl. L 192 vom 22.7.2005, S. 2).
Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme Bosniens und Herzegowinas an Programmen der Gemeinschaft (ABl. L 192 vom 22.7.2005, S. 9).
Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Serbien und Montenegro über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme Serbiens und Montenegros an Programmen der Gemeinschaft (ABl. L 192 vom 22.7.2005, S. 29).
Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien an Programmen der Gemeinschaft (ABl. L 192 vom 22.7.2005, S. 23).
Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls Nr. 8 zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Montenegros an den Programmen der Gemeinschaft (ABl. L 43 vom 19.2.2008, S. 11).
Ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Kosovo über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Kosovos an den Programmen der Union (COM(2013) 218 final) wird vermutlich in Kürze unterzeichnet, so dass, sobald dieses unterzeichnet ist, die Vereinbarung über die Assoziierung des Kosovos mit Horizont 2020 ausgehandelt werden könnte..
Zusatzprotokolle zu den Europa-Abkommen (Artikel 228 und 238) zwecks Öffnung der Gemeinschaftsprogramme für beitrittswillige Länder.
6 0 3 2 Einnahmen aus der Beteiligung von Drittländern, die keine beitrittswilligen Länder oder potenziellen Bewerberländer des Westbalkans sind, an Abkommen über Zusammenarbeit im Zollbereich — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
399 942,03 |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Finanzbeiträge von Drittländern zu den Abkommen zur Zusammenarbeit im Zollbereich verbucht. Es handelt sich dabei insbesondere um Beiträge im Rahmen des Transit-Projekts sowie des Vorhabens zur (computergestützten) Verbreitung von Informationsdaten zum Zolltarif u. Ä.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden diese Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Artikeln 14 03 03, 14 04 01, 14 04 02 und 14 05 03 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.
Rechtsgrundlagen
Übereinkommen vom 20. Mai 1987 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über ein gemeinsames Versandverfahren (ABl. L 226 vom 13.8.1987, S. 2).
Beschluss 2000/305/EG des Rates vom 30. März 2000 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz über die Ausdehnung des „Common Communications Network/Common Systems Interface“ ((CCN/CSI) Gemeinsames Kommunikationsnetz/Gemeinsame Systemschnittstelle) im Rahmen des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren (ABl. L 102 vom 27.4.2000, S. 50).
Beschluss 2000/506/EG des Rates vom 31. Juli 2000 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Norwegen über die Ausdehnung des „Common Communications Network/Common Systems Interface“ (CCN/CSI) (Gemeinsames Kommunikationsnetz/Gemeinsame Systemschnittstelle) im Rahmen des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren (ABl. L 204 vom 11.8.2000, S. 35).
Beschluss des Rates vom 19. März 2001 zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Europäischen Gemeinschaft eine Änderung des am 15. Dezember 1950 in Brüssel unterzeichneten Abkommens über die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens auszuhandeln, die es der Europäischen Gemeinschaft ermöglicht, Mitglied der genannten Organisation zu werden.
Entscheidung Nr. 253/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2003 über ein Aktionsprogramm für das Zollwesen der Gemeinschaft (Zoll 2007) (ABl. L 36 vom 12.2.2003, S. 1).
Entscheidung Nr. 624/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung eines Aktionsprogramms für das Zollwesen in der Gemeinschaft (Zoll 2013) (ABl. L 154 vom 14.6.2007, S. 25).
6 0 3 3 Beteiligung Dritter an Tätigkeiten der Union — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
31 092 007,37 |
Erläuterungen
Etwaige Beteiligungen Dritter an Tätigkeiten der Union.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.
KAPITEL 6 1 — ERSTATTUNG VERSCHIEDENER AUSGABEN
6 1 1 Erstattung von Beträgen, die für Rechnung eines oder mehrerer Mitgliedstaaten verauslagt wurden
6 1 1 3 Einnahmen aus der Anlage von Vermögenswerten gemäß Artikel 4 der Entscheidung 2003/76/EG — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
61 921 310,65 |
Erläuterungen
Die Entscheidung 2003/76/EG des Rates sieht vor, dass die Kommission mit der Abwicklung der am Ende der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags noch laufenden Finanzoperationen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl beauftragt wird.
Gemäß Artikel 4 der Entscheidung 2003/76/EG gelten die Nettobeträge aus der Anlage von Vermögenswerten als Einnahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union. Diese Einnahmen unterliegen einer Zweckbindung, d. h., sie sind für die Finanzierung der Forschungsprojekte in den mit der Kohle- und Stahlindustrie verbundenen Sektoren über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl bestimmt.
Die für die Finanzierung von Forschungsprojekten des Jahres n+2 verfügbaren Nettoeinnahmen werden zunächst auf der Aktivseite der Bilanz der in Abwicklung befindlichen EGKS für das Jahr n und — nach erfolgter Abwicklung — bei den Aktiva des Forschungsfonds für Kohle und Stahl ausgewiesen. Dieser Finanzierungsmechanismus gilt seit 2003. Die Einnahmen des Jahres 2012 werden im Haushaltsjahr 2014 für die Forschung bereitgestellt. Um etwaige Schwankungen des Finanzierungsvolumens im Forschungsbereich infolge der Entwicklung der Finanzmärkte auf ein Mindestmaß zu reduzieren, wird eine Nivellierung vorgenommen. Die im Haushaltsjahr 2014 für Forschungszwecke verfügbaren Mittel werden mit 48 366 250 EUR (netto) veranschlagt.
Gemäß Artikel 4 der Entscheidung 2003/76/EG sind 72,8 % der Fondsmittel für den Stahlsektor und 27,2 % für den Kohlesektor bestimmt.
Gemäß Artikel 21 und Artikel 181 Absatz 2 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei Kapitel 08 23 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.
Rechtsgrundlagen
Entscheidung 2003/76/EG des Rates vom 1. Februar 2003 zur Festlegung der Bestimmungen für die Durchführung des Protokolls zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft über die finanziellen Folgen des Ablaufs der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl (ABl. L 29 vom 5.2.2003, S. 22).
6 1 1 4 Einnahmen aus Einziehungen im Rahmen des Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Die Entscheidung 2003/76/EG des Rates sieht vor, dass die Kommission mit der Abwicklung der am Ende der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags noch laufenden Finanzoperationen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl beauftragt wird.
Gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Entscheidung 2003/76/EG fließen die Einziehungen zunächst dem Vermögen der EGKS in Abwicklung und nach erfolgter Abwicklung den Guthaben des Forschungsfonds für Kohle und Stahl zu.
Rechtsgrundlagen
Entscheidung 2003/76/EG des Rates vom 1. Februar 2003 zur Festlegung der Bestimmungen für die Durchführung des Protokolls zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft über die finanziellen Folgen des Ablaufs der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl (ABl. L 29 vom 5.2.2003, S. 22).
6 1 2 Erstattung von Beträgen, die bei der Ausführung von entgeltlichen Auftragsarbeiten verauslagt wurden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
2 322,75 |
Erläuterungen
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.
Kommission |
|
p.m. |
Rat |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Insgesamt |
p.m. |
6 1 4 Rückzahlung der finanziellen Unterstützung der Union bei Vorhaben und Maßnahmen, deren Ergebnisse kommerziell genutzt werden konnten
6 1 4 3 Rückzahlung von Finanzhilfen, die zur Förderung einer europäischen Risikokapitaltätigkeit für kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Rückzahlung der gesamten oder eines Teils der finanziellen Unterstützung für kommerziell erfolgreiche Projekte, mit einer möglichen Beteiligung an den Erträgen aus Finanzhilfen, die kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen der Förderung einer europäischen Risikokapitaltätigkeit über die Instrumente „Venture Consort“ und „Eurotech Capital“ erhalten.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.
6 1 4 4 Rückzahlung des Beitrags der Union zu den aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds finanzierten Risikoteilungsinstrumenten — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Wiedereinsetzung von Rückflüssen und Restbeträgen aus den Beiträgen, die die Union an die aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds finanzierten Risikoteilungsinstrumente abgeführt hat.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25), insbesondere Artikel 14 und 36a.
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).
6 1 5 Rückzahlung nicht verwendeter Zuschüsse der Union
6 1 5 0 Rückzahlung nicht verwendeter finanzieller Beiträge des Europäischen Sozialfonds, des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei, des Kohäsionsfonds, des Solidaritätsfonds, des ISPA, des IPA, des EFF und des EMFF — zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
108 746 581,17 |
Erläuterungen
Rückzahlung nicht verwendeter finanzieller Beiträge des Europäischen Sozialfonds, des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei, des Kohäsionsfonds, des Solidaritätsfonds, des Strukturpolitischen Instruments zur Vorbereitung auf den Beitritt (ISPA), des Instruments für Heranführungshilfe (IPA), des Europäischen Fischereifonds (EFF) und des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF).
Diese Einnahmen werden gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
6 1 5 1 Rückzahlung von im Interesse des Haushaltsausgleichs gezahlten, jedoch nicht in Anspruch genommenen Zuschüssen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
6 1 5 2 Rückzahlung von nicht verwendeten Zinszuschüssen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
6 1 5 3 Rückzahlung von Beträgen, die im Rahmen der vom Organ geschlossenen Verträge nicht verwendet wurden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
18 882,18 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
6 1 5 7 Rückzahlung von Vorauszahlungen im Rahmen der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds, des Europäischen Fischereifonds und des Europäischen Meeres- und Fischereifonds — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
80 691 610,16 |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Rückzahlungen von Vorfinanzierungen im Rahmen der Strukturfonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Europäischer Sozialfonds), des Kohäsionsfonds und des Europäischen Fischereifonds und des Europäischen Meeres- und Fischereifonds veranschlagt.
Gemäß den Artikeln 21 und 177 der Haushaltsordnung werden diese Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den entsprechenden Linien der Titel 04, 11 und 13 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt, um eine Kürzung der Beteiligung der Fonds an der betreffenden Intervention zu vermeiden.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1164/94 vom 16. Mai 1994 zur Errichtung des Kohäsionsfonds (ABl. L 130 vom 25.5.1994, S. 1), insbesondere Artikel D von Anhang II.
Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25), insbesondere Artikel 82 Absatz 2 und Kapitel II.
Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates vom 27. Juli 2006 über den Europäischen Fischereifonds (ABl. L 223 vom 15.8.2006, S. 1).
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).
6 1 5 8 Rückzahlung sonstiger nicht verwendeter Zuschüsse der Union — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
665 623,32 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
6 1 6 Rückzahlung von Beträgen, die für Rechnung der Internationalen Atomenergiebehörde verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Rückzahlung der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) der Beträge, die die Kommission für die von der IAEO im Rahmen der Verifizierungsabkommen durchgeführten Kontrollen vorgeschossen hat (siehe Artikel 32 05 01 und 32 05 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“).
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.
Verweise
Übereinkommen zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Absätze 1 und 4 des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (ABl. L 51 vom 22.2.1978, S. 1), insbesondere Artikel 15 dieses Abkommens.
Dreiseitige Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft, dem Vereinigten Königreich und der IAEO.
Dreiseitige Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft, Frankreich und der IAEO.
6 1 7 Rückzahlung von Beträgen, die im Rahmen von Hilfen der Union an Drittländer gezahlt worden sind
6 1 7 0 Rückzahlungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit Südafrika — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
414 945,67 |
Erläuterungen
Rückzahlung von im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Südafrika zu viel gezahlten Beträgen durch Auftragnehmer bzw. Begünstigte.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Posten 21 02 05 01 und 21 02 05 02 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.
Verweise
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (KOM(2011) 840 endg.).
6 1 8 Rückzahlung von im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe gezahlten Beträgen
6 1 8 0 Rückzahlung der an Nahrungsmittellieferanten oder -empfänger zu viel gezahlten Beträge — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
258 631,12 |
Erläuterungen
Rückzahlungen nach Maßgabe der Bestimmungen in den Ausschreibungen oder in den finanziellen Bedingungen, die den Schreiben der Kommission mit den Kriterien für die Gewährung der Nahrungsmittelhilfe an die Empfänger beigefügt sind.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe (ABl. L 163 vom 2.7.1996, S. 1).
6 1 8 1 Erstattung der von den Nahrungsmittelhilfeempfängern verursachten zusätzlichen Kosten — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
788 367,25 |
Erläuterungen
Erstattungen nach Maßgabe der Lieferbedingungen, die den Schreiben der Kommission mit den Kriterien für die Gewährung der Nahrungsmittelhilfe an die Empfänger beigefügt sind.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates vom 20. Juni 1996 über die humanitäre Hilfe (ABl. L 163 vom 2.7.1996, S. 1).
6 1 9 Erstattung sonstiger Beträge, die für Rechnung Dritter verauslagt worden sind
6 1 9 1 Erstattung sonstiger Beträge, die gemäß der Entscheidung 77/270/Euratom des Rates für Rechnung Dritter verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
23 893,— |
Erläuterungen
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Posten 19 06 04 01 und 22 02 05 01 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 82).
Verordnung (Euratom) Nr. 300/2007 des Rates vom 19. Februar 2007 zur Schaffung eines Instruments für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit (ABl. L 81 vom 22.3.2007, S. 1).
KAPITEL 6 2 — VERGÜTUNGEN FÜR ENTGELTLICHE LEISTUNGEN
6 2 0 Entgeltliche Lieferung von Ausgangsstoffen oder besonderen spaltbaren Stoffen (Artikel 6 Buchstabe b des Euratom-Vertrags) — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Einnahmen aus der entgeltlichen Lieferung von Rohstoffen und spaltbarem Material an die Mitgliedstaaten zur Durchführung ihrer Forschungsprogramme.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingestellt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.
Rechtsgrundlagen
Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere Artikel 6 Buchstabe b.
6 2 2 Einnahmen aus Leistungen, die von der Gemeinsamen Forschungsstelle gegen Vergütung für Dritte erbracht werden
6 2 2 1 Einnahmen aus dem Betrieb des HFR, die als zusätzliche Mittel in den Ausgabenplan eingesetzt werden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
7 716 477,47 |
Erläuterungen
Einnahmen aus dem Betrieb des HFR (High-flux reactor) in der Forschungsanstalt Petten der Gemeinsamen Forschungsstelle.
Von Dritten abgeführte Beträge, die zur Deckung von Ausgaben verschiedener Art, die der Gemeinsamen Forschungsstelle für den Betrieb des HFR entstehen, bestimmt sind.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Artikeln 10 01 05 und 10 04 04 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.
Abschluss früherer Programme
Die Einnahmen werden von Belgien, Frankreich und den Niederlanden bereitgestellt.
6 2 2 3 Sonstige Einnahmen aus von der Gemeinsamen Forschungsstelle gegen Vergütung für Dritte erbrachten Dienstleistungen, die als zusätzliche Mittel in den Ausgabenplan eingesetzt werden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
7 800 567,04 |
Erläuterungen
Es handelt sich um Einnahmen, die von Personen, Unternehmen und staatlichen Einrichtungen abgeführt werden, für die die Gemeinsame Forschungsstelle gegen Entgelt Forschungsarbeiten durchführt und/oder Dienstleistungen erbringt.
Gemäß Artikel 21 und Artikel 183 Absatz 2 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen bis zur Höhe der für jeden Dienstleistungsvertrag mit Dritten anfallenden Ausgaben als zusätzliche Mittel bei den Artikeln 10 01 05, 10 02 01, 10 02 51, 10 02 52, 10 03 01, 10 03 51, 10 03 52 und 10 04 02 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.
6 2 2 4 Einnahmen aus Lizenzen der Kommission für patentfähige oder nicht patentfähige Erfindungen, die aus der Forschungstätigkeit der Union hervorgegangen sind — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
405 973,22 |
Erläuterungen
Gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, und insbesondere Artikel 12, können die Mitgliedstaaten sowie Personen und Unternehmen gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung nichtausschließliche Lizenzen an den Patenten, vorläufig geschützten Rechten, Gebrauchsmustern oder Patentanmeldungen erhalten, deren Inhaberin die Europäische Atomgemeinschaft ist.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Kapiteln 10 02 und 10 03 sowie bei den Artikeln 10 01 05, 10 04 02 und 10 04 03 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.
Rechtsgrundlagen
Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft.
Verordnung (EWG) Nr. 2380/74 des Rates vom 17. September 1974 über die Regelung für die Verbreitung von Kenntnissen im Rahmen der Forschungsprogramme der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. L 255 vom 20.9.1974, S. 1).
6 2 2 5 Sonstige Einnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Einnahmen aus Beiträgen, Schenkungen oder Vermächtnissen Dritter zugunsten verschiedener Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei Artikel 10 01 05 sowie bei den Kapiteln 10 02, 10 03 und 10 04 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.
6 2 2 6 Einnahmen aus von der Gemeinsamen Forschungsstelle im Wege des Wettbewerbs für andere Dienststellen der Kommission erbrachten Dienstleistungen, die als zusätzliche Mittel eingesetzt werden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
60 562 810,73 |
Erläuterungen
Es handelt sich um Einnahmen aus Forschungsarbeiten und/oder Dienstleistungen, die die Gemeinsame Forschungsstelle für andere Dienststellen der Kommission ausführt bzw. erbringt, sowie um Einnahmen aus der Beteiligung an Maßnahmen der FTE-Rahmenprogramme.
Gemäß Artikel 21 und Artikel 183 Absatz 2 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen bis zur Höhe der für jeden Dienstleistungsvertrag mit anderen Kommissionsdienststellen anfallenden Ausgaben als zusätzliche Mittel bei den Artikeln 10 01 05, 10 02 01, 10 02 51, 10 02 52, 10 03 01, 10 03 51, 10 03 52 und 10 04 03 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.
6 2 4 Einnahmen aus Lizenzen der Kommission auf patentfähige oder nicht patentfähige Erfindungen, die aus der Forschungstätigkeit der Union (indirekte Maßnahmen) stammen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere Artikel 12, können die Mitgliedstaaten sowie Personen und Unternehmen gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung nichtausschließliche Lizenzen an den Patenten, vorläufig geschützten Rechten, Gebrauchsmustern oder Patentanmeldungen erhalten, deren Inhaberin die Europäische Atomgemeinschaft ist.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingesetzt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.
Rechtsgrundlagen
Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft.
Verordnung (EWG) Nr. 2380/74 des Rates vom 17. September 1974 über die Regelung für die Verbreitung von Kenntnissen im Rahmen der Forschungsprogramme der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. L 255 vom 20.9.1974, S. 1).
KAPITEL 6 3 — BEITRÄGE IM RAHMEN SPEZIFISCHER ABKOMMEN
6 3 0 Beiträge der Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelszone im Rahmen des Abkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
249 594 532,— |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Beiträge der EFTA-Staaten erfasst, die gemäß Artikel 82 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie gemäß dem zugehörigen Protokoll 32 im Rahmen ihrer finanziellen Beteiligung an bestimmten Aktionen der Union zu leisten sind.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen finanziellen Beteiligung ist in der Zusammenfassung in einem Anhang zum Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ ausgewiesen.
Die Beiträge der EFTA-Staaten werden der Kommission gemäß den Artikeln 1 bis 3 des Protokolls Nr. 32 zum Abkommen zur Verfügung gestellt.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingesetzt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.
Verweise
Abkommen zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums (ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3).
6 3 1 Beiträge im Rahmen des Schengen-Besitzstandes
6 3 1 1 Beiträge zu den Verwaltungsausgaben im Rahmen des Übereinkommens mit Island und Norwegen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
513 098,46 |
Erläuterungen
Beitrag zu den Verwaltungskosten aufgrund des Übereinkommens vom 18. Mai 1999 zwischen dem Rat der Europäischen Union sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung der beiden letztgenannten Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 36), insbesondere Artikel 12.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingesetzt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.
Rat |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Insgesamt |
p.m. |
Rechtsgrundlagen
Beschluss 1999/437/EG des Rates vom 17. Mai 1999 zum Erlass bestimmter Durchführungsvorschriften zu dem Übereinkommen zwischen dem Rat der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung dieser beiden Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 31).
6 3 1 2 Beiträge zur Entwicklung groß angelegter Informationssysteme im Rahmen des Übereinkommens mit Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
3 391 696,04 |
Erläuterungen
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden diese Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Artikeln 18 02 07, 18 02 08, 18 02 09 und 18 03 03 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.
Rechtsgrundlagen
Beschluss 1999/437/EG des Rates vom 17. Mai 1999 zum Erlass bestimmter Durchführungsvorschriften zu dem Übereinkommen zwischen dem Rat der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung dieser beiden Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 31).
Beschluss 1999/439/EG des Rates vom 17. Mai 1999 über den Abschluss des Übereinkommens mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung dieser beiden Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 35).
Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 des Rates vom 11. Dezember 2000 über die Einrichtung von „Eurodac“ für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens (ABl. L 316 vom 15.12.2000, S. 1).
Beschluss 2001/258/EG des Rates vom 15. März 2001 über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in Island oder Norwegen gestellten Asylantrags (ABl. L 93 vom 3.4.2001, S. 38), insbesondere Artikel 9 des Übereinkommens.
Beschluss 2001/886/JI des Rates vom 6. Dezember 2001 über die Entwicklung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 328 vom 13.12.2001, S. 1).
Verordnung (EG) Nr. 2424/2001 des Rates vom 6. Dezember 2001 über die Entwicklung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 328 vom 13.12.2001, S. 4).
Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist (ABl. L 50 vom 25.2.2003, S. 1).
Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission vom 2. September 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist (ABl. L 222 vom 5.9.2003, S. 3).
Entscheidung 2004/512/EG des Rates vom 8. Juni 2004 zur Einrichtung des Visa-Informationssystems (VIS) (ABl. L 213 vom 15.6.2004, S. 5).
Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Zugang von für die Ausstellung von Kfz-Zulassungsbescheinigungen zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 381 vom 28.12.2006, S. 1).
Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 381 vom 28.12.2006, S. 4).
Beschluss 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 205 vom 7.8.2007, S. 63).
Beschluss 2008/146/EG des Rates vom 28. Januar 2008 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 53 vom 27.2.2008, S. 1).
Beschluss 2008/147/EG des Rates vom 28. Januar 2008 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags (ABl. L 53 vom 27.2.2008, S. 3).
Beschluss 2008/149/EG des Rates vom 28. Januar 2008 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 53 vom 27.2.2008, S. 50).
Beschluss 2008/633/JI des Rates vom 23. Juni 2008 über den Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 129).
Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 60).
Verordnung (EG) Nr. 1104/2008 des Rates vom 24. Oktober 2008 über die Migration vom Schengener Informationssystem (SIS 1+) zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 299 vom 8.11.2008, S. 1).
Beschluss 2008/839/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 über die Migration vom Schengener Informationssystem (SIS 1+) zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 299 vom 8.11.2008, S. 43).
Beschluss 2011/349/EU des Rates vom 7. März 2011 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands, insbesondere in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die polizeiliche Zusammenarbeit (ABl. L 160 vom 18.6.2011, S. 1).
Beschluss 2011/350/EU des Rates vom 7. März 2011 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands in Bezug auf die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen und den freien Personenverkehr (ABl. L 160 vom 18.6.2011, S. 19).
Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (ABl. L 286 vom 1.11.2011, S. 1).
6 3 1 3 Sonstige Beiträge im Rahmen des Schengen-Besitzstandes (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein) — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
21 018 000,— |
Erläuterungen
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei den Artikeln 18 02 51 und 18 03 02 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.
Rechtsgrundlagen
Beschluss 1999/437/EG des Rates vom 17. Mai 1999 zum Erlass bestimmter Durchführungsvorschriften zu den Übereinkommen zwischen dem Rat der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung dieser beiden Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 31).
Beschluss 1999/439/EG des Rates vom 17. Mai 1999 über den Abschluss des Übereinkommens mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung dieser beiden Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 35).
Beschluss 2001/258/EG des Rates vom 15. März 2001 über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in Island oder Norwegen gestellten Asylantrags (ABl. L 93 vom 3.4.2001, S. 38), insbesondere Artikel 9 dieses Übereinkommens.
Entscheidung Nr. 574/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung des Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms Solidarität und Steuerung der Migrationsströme (ABl. L 144 vom 6.6.2007, S. 22).
Beschluss 2008/146/EG des Rates vom 28. Januar 2008 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 53 vom 27.2.2008, S. 1).
Beschluss 2008/147/EG des Rates vom 28. Januar 2008 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags, (ABl. L 53 vom 27.2.2008, S. 3).
Beschluss 2008/149/EG des Rates vom 28. Januar 2008 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 53 vom 27.2.2008, S. 50).
Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (ABl. L 132 vom 29.5.2010, S. 11).
Beschluss 2011/305/EU des Rates vom 21. März 2011 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Außengrenzenfonds für den Zeitraum 2007 bis 2013 (ABl. L 137 vom 25.5.2011, S. 1).
Beschluss 2011/349/EU des Rates vom 7. März 2011 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands, insbesondere in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und die polizeiliche Zusammenarbeit (ABl. L 160 vom 18.6.2011, S. 1).
Beschluss 2011/350/EU des Rates vom 7. März 2011 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands in Bezug auf die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen und den freien Personenverkehr (ABl. L 160 vom 18.6.2011, S. 19).
Beschluss 2012/192/EU des Rates vom 12. Juli 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung dieser Staaten an der Arbeit der Ausschüsse, die die Europäische Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands unterstützen (ABl. L 103 vom 13.4.2012, S. 1).
Beschluss 2012/193/EU des Rates vom 13. März 2012 über den Abschluss — im Namen der Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung dieser Staaten an der Arbeit der Ausschüsse, die die Europäische Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands unterstützen (ABl. L 103 vom 13.4.2012, S. 3).
Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates vom 7. Oktober 2013 zur Einführung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur Aufhebung des Beschlusses des Exekutivausschusses vom 16. September 1998 bezüglich der Errichtung des Ständigen Ausschusses Schengener Durchführungsübereinkommen (ABl. L 295 vom 6.11.2013, S. 27).
6 3 2 Beitrag des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zu den gemeinsamen Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
79 408 905,33 |
Erläuterungen
Die Beiträge der Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zu den gemeinsamen Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben werden gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei Posten 21 01 04 10 im Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ verwendet.
Verweise
Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008-2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet (ABl. L 247 vom 9.9.2006, S. 32).
6 3 3 Beiträge zu bestimmten Außenhilfeprogrammen
6 3 3 0 Beiträge der Mitgliedstaaten, einschließlich ihrer staatlichen Einrichtungen, sowie Beiträge von Stellen oder natürlichen Personen zu bestimmten von der Union finanzierten und in deren Namen von der Kommission verwalteten Außenhilfeprogrammen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
18 948 230,26 |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten, einschließlich ihrer staatlichen Einrichtungen, sowie die Finanzbeiträge von Stellen oder natürlichen Personen zu bestimmten von der Union finanzierten und in deren Namen von der Kommission verwalteten Außenhilfeprogrammen eingesetzt.
Gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingesetzt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.
6 3 3 1 Beiträge von Drittländern, einschließlich ihrer staatlichen Einrichtungen, sowie Beiträge von Stellen oder natürlichen Personen zu bestimmten von der Union finanzierten und in deren Namen von der Kommission verwalteten Außenhilfeprogrammen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Finanzbeiträge von Drittländern, einschließlich ihrer staatlichen Einrichtungen, sowie die Finanzbeiträge von Stellen oder natürlichen Personen zu bestimmten von der Union finanzierten und in deren Namen von der Kommission verwalteten Außenhilfeprogrammen eingesetzt.
Gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingesetzt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.
6 3 3 2 Beiträge von internationalen Organisationen zu bestimmten von der Union finanzierten und in deren Namen von der Kommission verwalteten Außenhilfeprogrammen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Finanzbeiträge internationaler Organisationen zu bestimmten von der Union finanzierten und in deren Namen von der Kommission verwalteten Außenhilfeprogrammen eingesetzt.
Gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingesetzt, für die die Zweckbindung der betreffenden Einnahmen gilt.
6 3 4 Beiträge von Treuhandfonds und Finanzierungsinstrumenten — Zweckgebundene Einnahmen
6 3 4 0 Beiträge von Treuhandfonds zu den Verwaltungsausgaben der Kommission — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
|
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Verwaltungsgebühren eingestellt, für die die Kommission zur Deckung ihrer Verwaltungskosten aus den Jahren, in denen die Beiträge zu jedem Treuhandfonds anfänglich verwendet wurden, bis zu 5 % der in die Treuhandfonds eingezahlten Beträge abbuchen kann.
Solche Verwaltungsgebühren werden während der Laufzeit des Treuhandfonds zweckgebundenen Einahmen gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung gleichgestellt.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1), insbesondere Artikel 187 Absatz 7.
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1), insbesondere Artikel 259.
6 3 4 1 Beiträge von Finanzierungsinstrumenten — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
|
|
Erläuterungen
Neuer Posten
Jährliche Erstattungen, einschließlich Rückflüsse, freigegebene Garantien und Erstattungen auf den Darlehensbetrag, die der Kommission erstattet werden, oder Treuhandkonten, die für Finanzierungsinstrumente eingerichtet wurden und der Unterstützung aus dem Haushalt im Rahmen eines Finanzierungsinstruments zugerechnet werden können, stellen interne zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung dar und werden unbeschadet des Artikels 140 Absatz 9 der Haushaltsordnung für dasselbe Finanzierungsinstrument für einen Zeitraum verwendet, der nicht länger sein darf als der Zeitraum der Mittelbindungen plus zwei Jahre, es sei denn, der Basisrechtsakt sieht etwas anderes vor.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1), insbesondere Artikel 140 Absatz 6.
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1).
KAPITEL 6 5 — FINANZKORREKTUREN
6 5 0 Finanzkorrekturen
6 5 0 0 Finanzkorrekturen im Rahmen des EFRE, des ESF, des EAGFL Abteilung Ausrichtung, des FIAF, des Kohäsionsfonds, des EFF und des EMFF — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
42 874 716,75 |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden Finanzkorrekturen eingestellt, die im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Europäischen Sozialfonds, des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (Abteilung Ausrichtung), des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei, des Kohäsionsfonds, des Europäischen Fischereifonds und des Europäischen Meeres- und Fischereifonds vereinnahmt werden.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung können die bei diesem Posten veranschlagten Mittel als zusätzliche Mittel bei den entsprechenden Linien der Titel 04, 05, 11 und 13 in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt werden.
Gemäß Artikel 105 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 berührt diese Verordnung weder die Fortsetzung noch die Änderung, einschließlich der vollständigen oder teilweisen Aufhebung, einer durch die Strukturfonds kofinanzierten Intervention oder eines durch den Kohäsionsfonds kofinanzierten Projekts, die von der Kommission auf der Grundlage der Verordnungen (EWG) Nr. 2052/88, (EWG) Nr. 4253/88, (EG) Nr. 1164/94 und (EG) Nr. 1260/1999 sowie jeder sonstigen für diese Interventionen am 31. Dezember 2006 geltenden Rechtsvorschrift genehmigt worden sind und für die dementsprechend bis zu dem Abschluss der betreffenden Förderung oder Projekte die genannten Rechtsvorschriften gelten.
Gemäß Artikel 152 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 berührt diese Verordnung weder die Fortsetzung oder Änderung, einschließlich der vollständigen oder teilweisen Einstellung, der Unterstützung, die von der Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 oder einer anderen Rechtsvorschrift, die am 31. Dezember 2013 für diese Unterstützung galt, genehmigt wurde.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 des Rates vom 24. Juni 1988 über Aufgaben und Effizienz der Strukturfonds und über die Koordinierung ihrer Interventionen untereinander sowie mit denen der Europäischen Investitionsbank und der anderen vorhandenen Finanzinstrumente (ABl. L 185 vom 15.7.1988, S. 9).
Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 des Rates vom 19. Dezember 1988 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 hinsichtlich der Koordinierung der Interventionen der verschiedenen Strukturfonds einerseits und zwischen diesen und den Interventionen der Europäischen Investitionsbank und der sonstigen vorhandenen Finanzinstrumente andererseits (ABl. L 374 vom 31.12.1988, S. 1), insbesondere Artikel 24.
Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen (ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 80).
Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds (ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1), insbesondere Artikel 39 Absatz 2.
Verordnung (EG) Nr. 1263/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 über das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 54).
Verordnung (EG) Nr. 448/2001 der Kommission vom 2. März 2001 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates hinsichtlich des Verfahrens für die Vornahme von Finanzkorrekturen bei Strukturfondsinterventionen (ABl. L 64 vom 6.3.2001, S. 13).
Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25).
Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates vom 27. Juli 2006 über den Europäischen Fischereifonds (ABl. L 223 vom 15.8.2006, S. 1).
Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ABl. L 371 vom 27.12.2006, S. 1).
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).
KAPITEL 6 6 — SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN
6 6 0 Sonstige Beiträge und Erstattungen
6 6 0 0 Sonstige Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
477 695 827,44 |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung etwaige, in den übrigen Teilen von Titel 6 nicht vorgesehene Einnahmen als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben eingesetzt, denen diese Einnahmen zugewiesen sind.
Europäisches Parlament |
|
p.m. |
Rat |
|
p.m. |
Kommission |
|
p.m. |
Bürgerbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Insgesamt |
p.m. |
6 6 0 1 Sonstige nicht zweckgebundene Beiträge und Erstattungen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
60 000 000 |
60 000 000 |
30 650 167,73 |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden etwaige, in den übrigen Teilen von Titel 6 nicht vorgesehene Einnahmen eingesetzt, die nicht gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung verwendet werden.
Europäisches Parlament |
|
p.m. |
Kommission |
|
60 000 000 |
|
Insgesamt |
60 000 000 |
KAPITEL 6 7 — EINNAHMEN BETREFFEND DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT (EGFL) UND DEN EUROPÄISCHEN LANDWIRTSCHAFTSFONDS FÜR DIE ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS (ELER)
6 7 0 Einnahmen betreffend den EGFL
6 7 0 1 Rechnungsabschluss EGFL — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
674 797 108,67 |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden Einnahmen im Zusammenhang mit Konformitäts- und Rechnungsabschlussbeschlüssen zugunsten des Haushaltsplans der Union eingestellt, die für Ausgaben des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung unter der Rubrik 1 der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 und für Ausgaben des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) unter der Rubrik 2 der Mehrjährigen Finanzrahmen 2007-2013 und 2014-2020 gemäß den Artikeln 30 und 31 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 und gemäß den Artikeln 53 und 54 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 anfallen.
Bei diesem Posten werden ferner Einnahmen im Zusammenhang mit Konformitäts- und Rechnungsabschlussbeschlüssen zugunsten des Haushaltsplans der Union eingestellt, die für Ausgaben im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 eingerichteten und bis 30. September 2012 befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie in der Gemeinschaft (Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie) anfallen.
Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 und Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 gelten diese Einnahmen als zweckgebundene Einnahmen im Sinne der Artikel 21 und 174 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien des EGFL in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.
Die Einnahmen bei diesem Posten werden mit 1 008 000 000 EUR veranschlagt und beinhalten 370 000 000 EUR, die gemäß Artikel 14 der Haushaltsordnung vom Haushaltsjahr 2013 auf das Haushaltsjahr 2014 übertragen werden. Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2014 wurde ein Betrag von 464 000 000 EUR zur Finanzierung der Maßnahmen nach Artikel 05 02 08 und der Restbetrag von 544 000 000 EUR zur Finanzierung der Maßnahmen nach Artikel 05 03 01 vorgesehen.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1).
Verordnung (EG) Nr. 320/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 mit einer befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie in der Europäischen Gemeinschaft und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 42).
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549).
6 7 0 2 Unregelmäßigkeiten EGFL — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
168 572 555,38 |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden Beträge eingesetzt, die infolge der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten oder Versäumnissen eingezogen werden, einschließlich der auf diese Beträge fällig gewordenen Verzugszinsen. Es handelt sich insbesondere um Beträge aus Unregelmäßigkeiten oder Betrugsfällen, um Zwangsgelder und Zinsen, um verfallene Sicherheiten, Einlagen und Garantien im Zusammenhang mit Ausgaben des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung unter der Rubrik 1 der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 und im Zusammenhang mit Ausgaben des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) unter der Rubrik 2 der Mehrjährigen Finanzrahmen 2007-2013 und 2014-2020 gemäß Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 und gemäß den Artikeln 54 und 55 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013.
Bei diesem Posten werden ferner Beträge eingesetzt, die infolge von Unregelmäßigkeiten oder Irrtümern im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 eingerichteten und am 30. September 2012 beendeten, befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie in der Gemeinschaft (Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie) angefallen sind; dazu gehören auch Zwangsgelder, Zinsen und Sicherheiten.
Bei diesem Posten werden auch die eingezogenen Nettobeträge eingesetzt, für die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 32 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 20 % bzw. gemäß Artikel 55 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 10 % einbehalten können. Außerdem werden Beträge aus Abschlussbeschlüssen eingesetzt, die in Anwendung von Artikel 32 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 bzw. von Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 eingezogen werden.
Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005, Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 und Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 gelten diese Einnahmen als zweckgebundene Einnahmen im Sinne der Artikel 21 und 174 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien des EGFL in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.
Die Einnahmen bei diesem Posten werden mit 331 000 000 EUR veranschlagt und beinhalten 166 000 000 EUR, die gemäß Artikel 14 der Haushaltsordnung vom Haushaltsjahr 2013 auf das Haushaltsjahr 2014 übertragen werden. Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2014 wurde dieser Betrag zur Finanzierung der Maßnahmen nach Artikel 05 03 01 vorgesehen.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1).
Verordnung (EG) Nr. 320/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 mit einer befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie in der Europäischen Gemeinschaft und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 42).
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549).
6 7 0 3 Zusätzliche Abgabe der Milcherzeuger — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
64 071 461,67 |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden Beträge eingesetzt, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates, gemäß Artikel 78 sowie Teil II Titel I Kapitel III Abschnitt III der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und gemäß Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 erhoben oder eingezogen werden.
Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 und Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 gelten diese Einnahmen als zweckgebundene Einnahmen im Sinne der Artikel 21 und 174 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien des EGFL in den Ausgabenplan des Einzelplans III „Kommission“ eingesetzt.
Die Einnahmen bei diesem Posten werden mit 125 000 000 EUR veranschlagt und beinhalten 79 000 000 EUR, die gemäß Artikel 14 der Haushaltsordnung vom Haushaltsjahr 2013 auf das Haushaltsjahr 2014 übertragen werden.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2014 wurde dieser Betrag zur Finanzierung von Maßnahmen nach Artikel 05 03 01 vorgesehen.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1).
Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1).
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549).
6 7 1 Einnahmen betreffend den ELER
6 7 1 1 Rechnungsabschluss ELER — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
50 156 378,48 |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden Einnahmen im Zusammenhang mit Konformitäts- und Rechnungsabschlussbeschlüssen zugunsten des Haushaltsplans der Union eingestellt, die für Ausgaben des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gemäß den Artikeln 30 und 31 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 und gemäß den Artikeln 51 und 52 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 anfallen. Bei diesem Posten werden außerdem Einnahmen aus der Rückzahlung von Vorfinanzierungen im Rahmen des ELER eingesetzt.
Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 und Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 gelten diese Einnahmen als zweckgebundene Einnahmen im Sinne des Artikels 21 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien des ELER in den Ausgabenplan dieses Einzelplans eingesetzt.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2014 wurde bei den Artikeln 05 04 05 und 05 04 60 kein bestimmter Betrag vorgesehen.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1).
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549).
6 7 1 2 Unregelmäßigkeiten ELER — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden Beträge eingesetzt, die infolge der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten oder Versäumnissen eingezogen werden, einschließlich der auf diese Beträge fällig gewordenen Verzugszinsen. Es handelt sich insbesondere um Beträge aus Unregelmäßigkeiten oder Betrugsfällen, um Zwangsgelder und Zinsen und um verfallene Sicherheiten, die für Ausgaben des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 und gemäß den Artikeln 54 und 56 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 anfallen.
Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 und Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 gelten diese Einnahmen als zweckgebundene Einnahmen im Sinne des Artikels 21 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien des ELER in den Ausgabenplan dieses Einzelplans eingesetzt.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 2014 wurde bei den Artikeln 05 04 05 und 05 04 60 kein bestimmter Betrag vorgesehen.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1).
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549).
TITEL 7
VERZUGSZINSEN UND GELDBUSSEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||||
KAPITEL 7 0 |
|||||||||||
7 0 0 |
|||||||||||
Verzugszinsen |
|||||||||||
7 0 0 0 |
Infolge verspäteter Gutschriften auf den Konten bei den Haushaltsverwaltungen der Mitgliedstaaten fällige Zinsen |
5 000 000 |
5 000 000 |
160 458 864,89 |
3 209,18 |
||||||
7 0 0 1 |
Sonstige Verzugszinsen |
3 000 000 |
3 000 000 |
1 044 458,23 |
34,82 |
||||||
|
Artikel 7 0 0 — Insgesamt |
8 000 000 |
8 000 000 |
161 503 323,12 |
2 018,79 |
||||||
7 0 1 |
Verzugszinsen und sonstige Zinserträge aus Geldbußen |
15 000 000 |
142 000 000 |
294 301 251,95 |
1 962,01 |
||||||
|
KAPITEL 7 0 — INSGESAMT |
23 000 000 |
150 000 000 |
455 804 575,07 |
1 981,76 |
||||||
KAPITEL 7 1 |
|||||||||||
7 1 0 |
Geldbußen, Zwangsgelder und Strafen |
100 000 000 |
1 472 000 000 |
3 292 301 928,56 |
3 292,30 |
||||||
7 1 1 |
Abgabe für Emissionsüberschreitungen bei neuen Personenkraftwagen |
p.m. |
p.m. |
|
— |
||||||
7 1 2 |
Zwangsgelder und Pauschalbeträge, die den Mitgliedstaaten bei Nichtbefolgen eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Feststellung von Verstößen gegen Verpflichtungen aus dem Vertrag auferlegt werden |
p.m. |
20 000 000 |
59 296 944,— |
— |
||||||
|
KAPITEL 7 1 — INSGESAMT |
100 000 000 |
1 492 000 000 |
3 351 598 872,56 |
3 351,60 |
||||||
KAPITEL 7 2 |
|||||||||||
7 2 0 |
|||||||||||
Zinserträge aus Einlagen und Geldbußen |
|||||||||||
7 2 0 0 |
Zinserträge aus Einlagen und Geldbußen infolge der Anwendung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
Artikel 7 2 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
KAPITEL 7 2 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
Titel 7 — Insgesamt |
123 000 000 |
1 642 000 000 |
3 807 403 447,63 |
3 095,45 |
||||||
|
KAPITEL 7 0 — VERZUGSZINSEN
7 0 0 Verzugszinsen
7 0 0 0 Infolge verspäteter Gutschriften auf den Konten bei den Haushaltsverwaltungen der Mitgliedstaaten fällige Zinsen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
5 000 000 |
5 000 000 |
160 458 864,89 |
Erläuterungen
Bei verspäteter Gutschrift auf dem in Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 genannten Konto, das für die Kommission eingerichtet wurde, hat der betreffende Mitgliedstaat Zinsen zu zahlen.
Für die an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten gilt der in der C-Reihe des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlichte Satz, der am ersten Tag des Fälligkeitsmonats von der Europäischen Zentralbank bei ihren Kapitalrefinanzierungen angewandt wird, zuzüglich zwei Prozentpunkten. Dieser Satz erhöht sich um 0,25 Prozentpunkte für jeden Verzugsmonat. Der erhöhte Satz wird auf den gesamten Verzugszeitraum angewendet.
Für die nicht an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten gilt der Satz, der am ersten Tag des Fälligkeitsmonats von den Zentralbanken bei ihren Kapitalrefinanzierungen angewandt wird, zuzüglich zwei Prozentpunkten, oder für Mitgliedstaaten, für die der Zentralbanksatz nicht vorliegt, der am ersten Tag des Fälligkeitsmonats auf dem Geldmarkt des jeweiligen Mitgliedstaats angewandte Satz, der dem vorgenannten Satz am ehesten entspricht, zuzüglich zwei Prozentpunkten. Dieser Satz erhöht sich um 0,25 Prozentpunkte für jeden Verzugsmonat. Der erhöhte Satz wird auf den gesamten Verzugszeitraum angewendet.
Der Zinssatz wird auf alle in Artikel 10 Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 genannten Eigenmittelgutschriften angewandt.
Rat |
|
p.m. |
Kommission |
|
5 000 000 |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Insgesamt |
5 000 000 |
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1).
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1), insbesondere Artikel 78 Absatz 4.
7 0 0 1 Sonstige Verzugszinsen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
3 000 000 |
3 000 000 |
1 044 458,23 |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden Verzugszinsen aus anderen Forderungen als Eigenmittelforderungen eingesetzt.
Kommission |
|
3 000 000 |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Total |
3 000 000 |
Rechtsgrundlagen
Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (ABl. L 1 vom 3.1.1994, S. 3), insbesondere Artikel 2 Absatz 5 des Protokolls 32.
Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25), insbesondere Artikel 102.
Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ABl. L 371 vom 27.12.2006, S. 1).
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1), insbesondere Artikel 78 Absatz 4.
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1), insbesondere Artikel 83.
7 0 1 Verzugszinsen und sonstige Zinserträge aus Geldbußen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
15 000 000 |
142 000 000 |
294 301 251,95 |
Erläuterungen
Dieser Artikel dient der Einstellung von auf Sonderkonten für Geldbußen auflaufenden Zinserträgen sowie von Verzugszinsen im Zusammenhang mit Geldbußen.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1.
Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1), insbesondere Artikel 14 und 15.
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1), insbesondere Artikel 78 Absatz 4.
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1), insbesondere Artikel 83.
KAPITEL 7 1 — GELDBUSSEN
7 1 0 Geldbußen, Zwangsgelder und Strafen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
100 000 000 |
1 472 000 000 |
3 292 301 928,56 |
Erläuterungen
Die Kommission kann Unternehmen und Unternehmensvereinigungen Geldbußen, Zwangsgelder und Strafen auferlegen, wenn diese Verbote nicht beachten oder den Verpflichtungen, die ihnen aus den im Folgenden genannten Verordnungen oder den Artikeln 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erwachsen, nicht nachkommen.
In der Regel sind diese Geldbußen innerhalb von drei Monaten ab Mitteilung des Kommissionsbeschlusses zu entrichten. Die Kommission erhebt den Betrag jedoch nicht, wenn das Unternehmen Einspruch beim Gerichtshof eingelegt hat. Der Unternehmer muss berücksichtigen, dass nach dem Fälligkeitsdatum Zinsen für die Schuld anfallen. Er muss der Kommission zum Fälligkeitsdatum eine Bankgarantie über den Betrag der Geldbuße zuzüglich Zinsen und Zuschlägen vorlegen.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1).
Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1), insbesondere Artikel 14 und 15.
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1).
7 1 1 Abgabe für Emissionsüberschreitungen bei neuen Personenkraftwagen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
|
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die von der Kommission erhobenen Abgaben für Emissionsüberschreitungen eingesetzt.
Ziel der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 ist die Festsetzung von Emissionsnormen für in der Union zugelassene neue Personenkraftwagen, um auf diese Weise einen Beitrag zum Gesamtkonzept der Union zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen zu leisten und gleichzeitig das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten.
Übersteigen die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen eines Herstellers im Kalenderjahr 2012 oder einem folgenden Kalenderjahr die Zielvorgabe für die spezifischen Emissionen des Herstellers in dem betreffenden Jahr, so erhebt die Kommission von ihm bzw., im Falle einer Emissionsgemeinschaft, vom Vertreter der Emissionsgemeinschaft eine Abgabe wegen Emissionsüberschreitung.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 1), insbesondere Artikel 9.
Beschluss 2012/100/EU der Kommission vom 17. Februar 2012 über ein Verfahren für die Erhebung der Abgaben wegen Überschreitung der CO2 -Emissionen neuer Personenkraftwagen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 47 vom 18.2.2012, S. 71).
7 1 2 Zwangsgelder und Pauschalbeträge, die den Mitgliedstaaten bei Nichtbefolgen eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Feststellung von Verstößen gegen Verpflichtungen aus dem Vertrag auferlegt werden
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
20 000 000 |
59 296 944,— |
Rechtsgrundlagen
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 260 Absatz 2.
KAPITEL 7 2 — ZINSERTRÄGE AUS EINLAGEN UND GELDBUSSEN
7 2 0 Zinserträge aus Einlagen und Geldbußen
7 2 0 0 Zinserträge aus Einlagen und Geldbußen infolge der Anwendung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Zinserträge aus Einlagen und Geldbußen infolge der Anwendung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit.
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6), insbesondere Artikel 16.
TITEL 8
ANLEIHEN UND DARLEHEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
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KAPITEL 8 0 |
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8 0 0 |
Garantie der Europäischen Union für Anleihen der Union zur Stützung der Zahlungsbilanzen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||
8 0 1 |
Garantie der Europäischen Union für Euratom-Anleihen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||
8 0 2 |
Garantie der Europäischen Union für Anleihen der Union zum Zweck des finanziellen Beistands im Rahmen des europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||
|
KAPITEL 8 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||
KAPITEL 8 1 |
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8 1 0 |
Rückfluss und Zinserlös bei im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit mit Drittländern des Mittelmeerraums gewährten Sonderdarlehen und Risikokapital |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
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8 1 3 |
Rückfluss und Zinsertrag im Rahmen der Darlehen und des Risikokapitals, das die Kommission im Rahmen der Aktion „European Union Investment Partners“ in den Entwicklungsländern des Mittelmeerraums sowie in Südafrika gewährt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||
|
KAPITEL 8 1 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||
KAPITEL 8 2 |
|||||||||||||||
8 2 7 |
Garantie der Europäischen Union für die Anleiheprogramme der Union zur Gewährung einer Finanzhilfe zugunsten von Drittländern |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||
8 2 8 |
Garantie für Euratom-Darlehen zur Finanzierung der Verbesserung des Wirkungsgrades und der Sicherheit der Kernkraftanlagen in den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||
|
KAPITEL 8 2 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||
KAPITEL 8 3 |
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8 3 5 |
Garantie der Europäischen Union für Darlehen der Europäischen Investitionsbank an Drittländer |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||
|
KAPITEL 8 3 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||
KAPITEL 8 5 |
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8 5 0 |
Vom Europäischen Investitionsfonds ausgeschüttete Dividenden |
2 477 000 |
3 696 000 |
0,— |
0,— |
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|
KAPITEL 8 5 — INSGESAMT |
2 477 000 |
3 696 000 |
0,— |
0,— |
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|
Titel 8 — Insgesamt |
2 477 000 |
3 696 000 |
0,— |
0,— |
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KAPITEL 8 0 — EINNAHMEN IN VERBINDUNG MIT DER GARANTIE DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DIE ANLEIHEN UND DARLEHEN IN DEN MITGLIEDSTAATEN
8 0 0 Garantie der Europäischen Union für Anleihen der Union zur Stützung der Zahlungsbilanzen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Die Garantie der Union betrifft die auf den Kapitalmärkten oder bei Finanzinstitutionen aufgenommenen Anleihen. Der Kapitalbetrag der Darlehen, die damit den Mitgliedstaaten gewährt werden können, ist auf 50 000 000 000 EUR begrenzt.
Dieser Artikel dient der Verbuchung etwaiger Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 01 02 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.
Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist der Anlage „Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III „Kommission“ zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 332/2002 des Rates vom 18. Februar 2002 zur Einführung einer Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten (ABl. L 53 vom 23.2.2002, S. 1).
Entscheidung 2009/102/EG des Rates vom 4. November 2008 über einen mittelfristigen finanziellen Beistand der Gemeinschaft für Ungarn (ABl. L 37 vom 6.2.2009, S. 5).
Entscheidung 2009/290EG des Rates vom 20. Januar 2009 über einen mittelfristigen finanziellen Beistand der Gemeinschaft für Lettland (ABl. L 79 vom 25.3.2009, S. 39).
Entscheidung 2009/459/EG des Rates vom 6. Mai 2009 über einen mittelfristigen finanziellen Beistand der Gemeinschaft für Rumänien (ABl. L 150 vom 13.6.2009, S. 8).
Beschluss des Rates vom 12. Mai 2011 über einen vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistand der EU für Rumänien (ABl. L 132 vom 19.5.2011, S. 15).
Beschluss des Rates vom 22. Oktober 2013 über einen vorsorglichen mittelfristigen finanziellen Beistand der Union für Rumänien (ABl. L 286 vom 29.10.2013, S. 1).
8 0 1 Garantie der Europäischen Union für Euratom-Anleihen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Dieser Artikel dient der Verbuchung etwaiger Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 01 04 01 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.
Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist der Anlage „Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III „Kommission“ zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen
Beschluss 77/270/Euratom des Rates vom 29. März 1977 zur Ermächtigung der Kommission, im Hinblick auf einen Beitrag zur Finanzierung von Kernkraftanlagen Euratom-Anleihen aufzunehmen (ABl. L 88 vom 6.4.1977, S. 9).
Beschluss 77/271/Euratom des Rates vom 29. März 1977 zur Durchführung des Beschlusses 77/270/Euratom zur Ermächtigung der Kommission, im Hinblick auf einen Beitrag zur Finanzierung von Kernkraftanlagen Euratom-Anleihen aufzunehmen (ABl. L 88 vom 6.4.1977, S. 11).
8 0 2 Garantie der Europäischen Union für Anleihen der Union zum Zweck des finanziellen Beistands im Rahmen des europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Die Garantie der Union betrifft die auf den Kapitalmärkten oder bei Finanzinstituten aufgenommenen Anleihen. Der Betrag der ausstehenden Darlehen oder Kreditlinien, die Mitgliedstaaten gewährt werden, ist auf den in der Rechtsgrundlage vorgeschriebenen Höchstbetrag begrenzt.
Dieser Artikel dient der Verbuchung etwaiger Einnahmen, die bei der Ausübung von Rechten im Zusammenhang mit einer Garantie gemäß Posten 01 04 01 03 entstehen, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.
Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist der Anlage „Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III „Kommission“ zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1).
Durchführungsbeschluss 2011/77/EU des Rates vom 7. Dezember 2010 über einen finanziellen Beistand der Union für Irland (ABl. L 030 vom 4.2.2011, S. 34).
Durchführungsbeschluss 2011/344/EU des Rates vom 30. Mai 2011 über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal (ABl. L 159 vom 17.6.2011, S. 88).
KAPITEL 8 1 — VON DER KOMMISSION GEWÄHRTE DARLEHEN
8 1 0 Rückfluss und Zinserlös bei im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit mit Drittländern des Mittelmeerraums gewährten Sonderdarlehen und Risikokapital
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden Rückzahlungen von Hauptschuld und Zinserträgen eingesetzt, die für Sonderdarlehen und Risikokapital anfallen, die aus den Mitteln der Kapitel 21 03 und 22 02 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“ an Drittländer des Mittelmeerraums gewährt werden.
Hierzu gehören auch Kapitalrückzahlungen und Zinserträge aus Sonderdarlehen und Risikokapitalbeträgen, die an bestimmte Mitgliedstaaten des Mittelmeerraums vergeben wurden. Diese machen jedoch nur einen geringen Teil des Gesamtbetrags aus. Die Darlehen bzw. das Risikokapital wurde(n) zu einem Zeitpunkt vergeben, zu dem die Länder noch nicht Mitglied der Union waren.
Die tatsächlichen Einnahmen sind wegen der Zahlung der Zinsen für Sonderdarlehen, die noch im vorhergehenden Haushaltsjahr und im laufenden Haushaltsjahr ausgezahlt werden können, normalerweise höher als die Mittelansätze im Haushaltsplan. Die Zinsen für die Sonderdarlehen und das Risikokapital werden ab Auszahlung fällig; erstere sind halbjährlich, die zweiten in der Regel jährlich zahlbar.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 1).
Verordnung (EU) Nr. …/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom … über die Einrichtung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA II) (ABl. L … vom …, S. …).
Verordnung (EU) Nr. …/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ABl. L … vom …, S.…).
8 1 3 Rückfluss und Zinsertrag im Rahmen der Darlehen und des Risikokapitals, das die Kommission im Rahmen der Aktion „European Union Investment Partners“ in den Entwicklungsländern des Mittelmeerraums sowie in Südafrika gewährt
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Dieser Artikel dient der Verbuchung der Kapitalrückzahlungen und Zinserträgen aus Darlehen und haftendem Kapital, die aus den Mitteln der Posten 21 02 51 und 21 03 51 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“ (European Union Investment Partners) vergeben werden.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 1).
Verordnung (EU) Nr. …/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ABl. L… vom …, S …).
Verordnung (EU) Nr. …/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom … zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit für die Jahre 2014-2020 (ABl. L… vom …, S …).
KAPITEL 8 2 — EINNAHMEN IN VERBINDUNG MIT DER GARANTIE DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DIE ANLEIHEN UND DARLEHEN ZUGUNSTEN VON DRITTLÄNDERN
8 2 7 Garantie der Europäischen Union für die Anleiheprogramme der Union zur Gewährung einer Finanzhilfe zugunsten von Drittländern
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Dieser Artikel dient der Verbuchung etwaiger Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 01 03 03 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.
Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist der Anlage „Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III „Kommission“ zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen
Beschluss 97/471/EG des Rates vom 22. Juli 1997 über eine Finanzhilfe für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (ABl. L 200 vom 29.7.1997, S. 59).
Beschluss 97/472/EG des Rates vom 22. Juli 1997 über eine Finanzhilfe für Bulgarien (ABl. L 200 vom 29.7.1997, S. 61).
Beschluss 97/787/EG des Rates vom 17. November 1997 über eine Sonderfinanzhilfe für Armenien und Georgien (ABl. L 322 vom 25.11.1997, S. 37).
Beschluss 98/592/EG des Rates vom 15. Oktober 1998 über eine ergänzende Finanzhilfe für die Ukraine (ABl. L 284 vom 22.10.1998, S. 45).
Beschluss 1999/325/EG des Rates vom 10. Mai 1999 über eine Finanzhilfe für Bosnien und Herzegowina (ABl. L 123 vom 13.5.1999, S. 57).
Beschluss 1999/731/EG des Rates vom 8. November 1999 über eine weitere Finanzhilfe für Bulgarien (ABl. L 294 vom 16.11.1999, S. 27).
Beschluss 1999/732/EG des Rates vom 8. November 1999 über eine weitere Finanzhilfe für Rumänien (ABl. L 294 vom 16.11.1999, S. 29).
Beschluss 1999/733/EG des Rates vom 8. November 1999 über eine weitere Finanzhilfe für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (ABl. L 294 vom 16.11.1999, S. 31).
Beschluss 2001/549/EG des Rates vom 16. Juli 2001 über eine Finanzhilfe für die Bundesrepublik Jugoslawien (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 38).
Beschluss 2002/639/EG des Rates vom 12. Juli 2002 über eine weitere Makro-Finanzhilfe für die Ukraine (ABl. L 209 vom 6.8.2002, S. 22).
Beschluss 2002/882/EG des Rates vom 5. November 2002 über eine weitere Finanzhilfe für die Bundesrepublik Jugoslawien (ABl. L 308 vom 9.11.2002, S. 25).
Beschluss 2002/883/EG des Rates vom 5. November 2002 über eine weitere Finanzhilfe für Bosnien und Herzegowina (ABl. L 308 vom 9.11.2002, S. 28).
Beschluss 2004/580/EG des Rates vom 29. April 2004 über eine Finanzhilfe für Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 1999/282/EG (ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 116).
Beschluss 2007/860/EG des Rates vom 10. Dezember 2007 über eine Makrofinanzhilfe der Gemeinschaft für Libanon (ABl. L 337 vom 21.12.2007, S. 111).
Beschluss 2009/890/EG des Rates vom 30. November 2009 über eine Makrofinanzhilfe für Armenien (ABl. L 320 vom 5.12.2009, S. 3).
Beschluss 2009/891/EG des Rates vom 30. November 2009 über eine Mikrofinanzhilfe für Bosnien und Herzegowina (ABl. L 320 vom 5.12.2009, S. 6).
Beschluss 2009/892/EG des Rates vom 30. November 2009 über eine Mikrofinanzhilfe für Serbien (ABl. L 320 vom 5.12.2009, S. 9).
Beschluss Nr. 778/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. August 2013 über eine weitere Makrofinanzhilfe für Georgien (ABl. L 218 vom 14.8.2013, S. 15).
Beschluss Nr. 1025/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 über eine Makrofinanzhilfe für die Kirgisische Republik (ABl. L 283 vom 25.10.2013, S. 1).
8 2 8 Garantie für Euratom-Darlehen zur Finanzierung der Verbesserung des Wirkungsgrades und der Sicherheit der Kernkraftanlagen in den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Dieser Artikel dient der Verbuchung etwaiger Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 01 03 04 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.
Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist der Anlage „Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III „Kommission“ zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen
Beschluss 94/179/Euratom des Rates vom 21. März 1994 zur Änderung des Beschlusses 77/270/Euratom zwecks Ermächtigung der Kommission, im Hinblick auf einen Finanzbeitrag zur Verbesserung der Sicherheit und des Wirkungsgrads von Kernkraftanlagen in bestimmten Drittländern Euratom-Anleihen aufzunehmen (ABl. L 84 vom 29.3.1994, S. 41).
Zur Rechtsgrundlage der Euratom-Anleihen für Mitgliedstaaten siehe auch Erläuterungen zu Artikel 8 0 1.
KAPITEL 8 3 — EINNAHMEN IN VERBINDUNG MIT DER GARANTIE DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR ANLEIHEN UND DARLEHEN VON FINANZINSTITUTIONEN IN DRITTLÄNDERN
8 3 5 Garantie der Europäischen Union für Darlehen der Europäischen Investitionsbank an Drittländer
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Dieser Artikel dient der Verbuchung etwaiger Einnahmen aus den Rechten bei Inanspruchnahme der Garantie bei Posten 01 03 05 des Ausgabenplans des Einzelplans III „Kommission“, sofern diese Einnahmen nicht von den Ausgaben abgezogen worden sind.
Eine Zusammenfassung der Anleihe- und Darlehenstransaktionen einschließlich des Schuldendienstes (Kapital und Zinsen) ist der Anlage „Anleihe- und Darlehenstransaktionen“ des Einzelplans III „Kommission“ zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen
Beschluss des Rates vom 8. März 1977 (Mittelmeerprotokolle).
Verordnung (EWG) Nr. 1273/80 des Rates vom 23. Mai 1980 über den Abschluss des Interimsprotokolls zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien betreffend die vorzeitige Inkraftsetzung des Protokolls Nr. 2 des Kooperationsabkommens (ABl. L 130 vom 27.5.1980, S. 98).
Beschluss des Rates vom 19. Juli 1982 (zusätzliche Soforthilfe für den Wiederaufbau im Libanon).
Verordnung (EWG) Nr. 3180/82 des Rates vom 22. November 1982 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik (ABl. L 337 vom 29.11.1982, S. 22).
Verordnung (EWG) Nr. 3183/82 des Rates vom 22. November 1982 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik (ABl. L 337 vom 29.11.1982, S. 43).
Beschluss des Rates vom 9. Oktober 1984 (Darlehen außerhalb des Protokolls mit Jugoslawien).
Beschluss 87/604/EWG des Rates vom 21. Dezember 1987 über den Abschluss des zweiten Protokolls über die finanzielle Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (ABl. L 389 vom 31.12.1987, S. 65).
Beschluss 88/33/EWG des Rates vom 21. Dezember 1987 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik (ABl. L 22 vom 27.1.1988, S. 25).
Beschluss 88/34/EWG des Rates vom 21. Dezember 1987 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik (ABl. L 22 vom 27.1.1988, S. 33).
Beschluss 88/453/EWG des Rates vom 30. Juni 1988 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko (ABl. L 224 vom 13.8.1988, S. 32).
Beschluss 90/62/EWG des Rates vom 12. Februar 1990 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben in Ungarn und Polen (ABl. L 42 vom 16.2.1990, S. 68).
Beschluss 91/252/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 zur Ausdehnung des Beschlusses 90/62/EWG über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben in Ungarn und Polen auf solche in der Tschechoslowakei, Bulgarien und Rumänien (ABl. L 123 vom 18.5.1991, S. 44).
Beschluss 92/44/EWG des Rates vom 19. Dezember 1991 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik (ABl. L 18 vom 25.1.1992, S. 34).
Beschluss 92/207/EWG des Rates vom 16. März 1992 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten (ABl. L 94 vom 8.4.1992, S. 21).
Beschluss 92/208/EWG des Rates vom 16. März 1992 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien (ABl. L 94 vom 8.4.1992, S. 29).
Beschluss 92/209/EWG des Rates vom 16. März 1992 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Libanesischen Republik (ABl. L 94 vom 8.4.1992, S. 37).
Beschluss 92/210/EWG des Rates vom 16. März 1992 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Staat Israel (ABl. L 94 vom 8.4.1992, S. 45).
Verordnung (EWG) Nr. 1763/92 des Rates vom 29. Juni 1992 über die finanzielle Zusammenarbeit mit allen Drittländern im Mittelmeerraum (ABl. L 181 vom 1.7.1992, S. 5), aufgehoben durch die Verordnung (EG) Nr. 1488/96 (ABl. L 189 vom 30.7.1996, S. 1).
Beschluss 92/548/EWG des Rates vom 16. November 1992 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko (ABl. L 352 vom 2.12.1992, S. 13).
Beschluss 92/549/EWG des Rates vom 16. November 1992 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien (ABl. L 352 vom 2.12.1992, S. 21).
Beschluss 93/115/EWG des Rates vom 15. Februar 1993 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse in bestimmten Drittländern (ABl. L 45 vom 23.2.1993, S. 27).
Beschluss 93/166/EWG des Rates vom 15. März 1993 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Investitionsvorhaben in Estland, Lettland und Litauen (ABl. L 69 vom 20.3.1993, S. 42).
Beschluss 93/408/EWG des Rates vom 19. Juli 1993 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Slowenien (ABl. L 189 vom 29.7.1993, S. 152).
Beschluss 93/696/EG des Rates vom 13. Dezember 1993 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben in den mittel- und osteuropäischen Ländern (Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Rumänien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen und Albanien) (ABl. L 321 vom 23.12.1993, S. 27).
Beschluss 94/67/EG des Rates vom 24. Januar 1994 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien (ABl. L 32 vom 5.2.1994, S. 44).
Beschluss 95/207/EG des Rates vom 1. Juni 1995 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben in Südafrika (ABl. L 131 vom 15.6.1995, S. 31).
Beschluss 95/485/EG des Rates vom 30. Oktober 1995 über den Abschluss des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Zypern (ABl. L 278 vom 21.11.1995, S. 22).
Beschluss 96/723/EG des Rates vom 12. Dezember 1996 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse in den Ländern Lateinamerikas und Asiens, mit denen die Gemeinschaft Kooperationsabkommen geschlossen hat (Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay und Venezuela; Bangladesch, Brunei, China, Indien, Indonesien, Macao, Malaysia, Pakistan, Philippinen, Singapur, Sri Lanka, Thailand und Vietnam) (ABl. L 329 vom 19.12.1996, S. 45).
Beschluss 97/256/EG des Rates vom 14. April 1997 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank (EIB) aus Darlehen für Vorhaben in Drittländern (mittel- und osteuropäische Länder, Mittelmeerländer, Länder Lateinamerikas und Asiens, Südafrika, ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien und Bosnien-Herzegowina) (ABl. L 102 vom 19.4.1997, S. 33).
Beschluss 98/348/EG des Rates vom 19. Mai 1998 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und zur Änderung des Beschlusses 97/256/EG über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben in Drittländern (mittel- und osteuropäische Länder, Mittelmeerländer, Länder Lateinamerikas und Asiens, Südafrika) (ABl. L 155 vom 29.5.1998, S. 53).
Beschluss 1999/786/EG des Rates vom 29. November 1999 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank (EIB) aus Darlehen für Vorhaben zum Wiederaufbau der erdbebengeschädigten Gebiete der Türkei (ABl. L 308 vom 3.12.1999, S. 35).
Beschluss 2000/24/EG des Rates vom 22. Dezember 1999 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank (EIB) aus Darlehen für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft (Mittel- und Osteuropa, Mittelmeerländer, Lateinamerika und Asien sowie Republik Südafrika) (ABl. L 9 vom 13.1.2000, S. 24), geändert durch den Beschluss 2006/174/EG (ABl. L 9 vom 13.1.2000, S. 24).
Beschluss 2001/777/EG des Rates vom 6. November 2001 über eine Garantie der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus einer Darlehenssonderaktion für ausgewählte Umweltprojekte im russischen Ostseebecken im Rahmen der Nördlichen Dimension (ABl. L 292 vom 9.11.2001, S. 41).
Beschluss 2005/48/EG des Rates vom 22. Dezember 2004 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für bestimmte Vorhaben in Russland, der Ukraine, der Republik Moldau und Belarus (ABl. L 21 vom 25.1.2005, S. 11).
Beschluss 2006/1016/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 414 vom 30.12.2006, S. 95).
Beschluss Nr. 633/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der (ABl. L 190 vom 22.7.2009, S. 1).
Beschluss Nr. 1080/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Union (ABl. L 280 vom 27.10.2011, S. 1).
KAPITEL 8 5 — EINNAHMEN AUS BETEILIGUNGEN DER GARANTIEEINRICHTUNGEN
8 5 0 Vom Europäischen Investitionsfonds ausgeschüttete Dividenden
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
2 477 000 |
3 696 000 |
0,— |
Erläuterungen
Dieser Artikel dient der Verbuchung von Dividenden, die der Europäische Investitionsfonds gegebenenfalls für diese Beteiligung ausschüttet.
Rechtsgrundlagen
Beschluss 94/375/EG des Rates vom 6. Juni 1994 über die Mitgliedschaft der Gemeinschaft im Europäischen Investitionsfonds (ABl. L 173 vom 7.7.1994, S. 12).
Beschluss 2007/247/EG des Rates vom 19. April 2007 über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Aufstockung des Kapitals des europäischen Investitionsfonds (ABl. L 107 vom 25.4.2007, S. 5).
TITEL 9
SONSTIGE EINNAHMEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||
KAPITEL 9 0 |
|||||||
9 0 0 |
Sonstige Einnahmen |
30 200 000 |
30 200 000 |
30 686 945,77 |
101,61 |
||
|
KAPITEL 9 0 — INSGESAMT |
30 200 000 |
30 200 000 |
30 686 945,77 |
101,61 |
||
|
Titel 9 — Insgesamt |
30 200 000 |
30 200 000 |
30 686 945,77 |
101,61 |
||
|
GESAMTBETRAG |
135 504 613 000 |
144 450 831 942 |
139 540 541 171,93 |
102,98 |
||
|
KAPITEL 9 0 — SONSTIGE EINNAHMEN
9 0 0 Sonstige Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
30 200 000 |
30 200 000 |
30 686 945,77 |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen verbucht.
Europäisches Parlament |
|
p.m. |
Rat |
|
p.m. |
Kommission |
|
30 000 000 |
Gerichtshof der Europäischen Union |
|
p.m. |
Rechnungshof |
|
200 000 |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|
p.m. |
Ausschuss der Regionen |
|
p.m. |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|
p.m. |
Europäischer Auswärtiger Dienst |
|
p.m. |
|
Insgesamt |
30 200 000 |
C. STELLENPLAN
Genehmigter Personalbestand
Organe |
2014 |
2013 |
||||
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
|||
Europäisches Parlament |
5 622 |
1 151 |
5 592 |
1 151 |
||
Europäischer Rat und Rat |
3 065 |
36 |
3 117 |
36 |
||
Kommission: |
24 463 |
438 |
24 502 |
442 |
||
|
18 897 |
364 |
18 906 |
364 |
||
|
3 757 |
|
3 773 |
|
||
|
655 |
|
669 |
|
||
|
310 |
71 |
303 |
75 |
||
|
121 |
3 |
122 |
3 |
||
|
180 |
|
182 |
|
||
|
400 |
|
403 |
|
||
|
143 |
|
144 |
|
||
Gerichtshof der Europäischen Union |
1 555 |
436 |
1 578 |
417 |
||
Rechnungshof |
743 |
139 |
752 |
139 |
||
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
685 |
35 |
692 |
35 |
||
Ausschuss der Regionen |
489 |
43 |
494 |
43 |
||
Europäischer Bürgerbeauftragter |
45 |
22 |
39 |
28 |
||
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
45 |
|
45 |
|
||
Europäischer Auswärtiger Dienst |
1 660 |
1 |
1 669 |
1 |
||
Insgesamt |
38 372 |
2 301 |
38 480 |
2 292 |
Genehmigter Personalbestand
Von der Union geschaffene Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit |
2014 |
2013 |
||
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
|
Dezentrale Agenturen |
128 |
4 977 |
133 |
4 988 |
Europäische gemeinsame Unternehmen |
62 |
319 |
62 |
319 |
Europäisches Innovations- und Technologieinstitut |
|
39 |
|
34 |
Exekutivagenturen |
|
427 |
|
425 |
Insgesamt |
190 |
5 762 |
195 |
5 766 |
D. IMMOBILIENBESTAND
Institutionen |
Angemietete Immobilien |
Erworbene Immobilien |
||
Mittel 2014 (14) |
Mittel 2013 (15) |
|||
Einzelplan I |
Europäisches Parlament |
49 173 000 |
60 041 999 |
1 219 461 360 (16) |
Einzelplan II |
Europäischer Rat und Rat |
9 153 000 (17) |
8 785 000 (18) |
421 942 118 (19) |
Einzelplan III |
Kommission (20) |
|
|
1 650 818 711,51 (21) |
|
— Sitze (Brüssel und Luxemburg) |
248 212 000 |
243 683 000 |
1 475 984 748,22 |
|
— Büros in der Union |
12 873 000 |
12 685 000 |
36 023 303,21 |
|
— Lebensmittel- und Veterinäramt |
2 385 000 |
2 385 000 |
20 408 203,31 |
|
— Delegationen der Union (22) |
30 915 000 |
31 450 000 |
— |
|
— Gemeinsame Forschungsstelle |
— |
— |
118 402 456,77 |
|
— Amt für Veröffentlichungen |
7 614 000 |
7 445 000 |
— |
|
— Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung |
4 830 000 |
4 790 000 |
— |
|
— Europäisches Amt für Personalauswahl |
2 765 000 |
2 721 000 |
— |
|
— Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche |
3 542 000 |
3 480 000 |
— |
|
— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Brüssel |
5 520 000 |
5 433 000 |
— |
|
— Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik, Luxemburg |
2 450 000 |
2 690 000 |
— |
Einzelplan IV |
Gerichtshof der Europäischen Union |
45 180 000 |
42 128 000 |
354 574 038,22 (23) |
Einzelplan V |
Rechnungshof |
4 195 000 |
3 942 000 |
36 057 853,04 |
Einzelplan VI |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
13 145 527 |
12 910 167 |
130 582 862 (24) |
Einzelplan VII |
Ausschuss der Regionen |
9 569 296 |
9 260 838 |
89 570 342 (25) |
Einzelplan VIII |
Europäischer Bürgerbeauftragter |
479 200 |
488 000 |
— |
Einzelplan IX |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
728 067 |
586 437 |
— |
Einzelplan X |
Europäischer Auswärtiger Dienst (26) |
|
|
59 307 691,05 (27) |
|
— Sitz (Brüssel) |
6 616 000 |
5 901 000 |
|
|
— Delegationen der Union |
55 679 000 |
53 655 000 |
|
|
Insgesamt |
515 024 090 |
514 460 441 |
3 962 314 975,82 |
Organe |
Standort |
Erwerbsjahr |
Beträge |
|
Zwischensumme |
Summe |
|||
Europäisches Parlament |
Brüssel |
|
|
774 458 110 |
|
Grundstück |
|
118 147 754 |
|
|
Paul-Henri Spaak (D1) |
1998 |
45 010 408 |
|
|
Paul-Henri Spaak (D2) |
1998 |
20 824 433 |
|
|
Altiero Spinelli (D3) WIB (D4) JAN (D5) |
1998 2007 2008 |
288 356 087 83 989 722 119 636 914 |
|
|
Atrium |
1999 |
22 245 830 |
|
|
Atrium II |
2004 |
7 402 088 |
|
|
Montoyer 75 |
2006 |
20 466 161 |
|
|
Trèves 1 |
2011 |
12 000 000 |
|
|
Eastman |
2008 |
16 218 333 |
|
|
Kathedrale |
2005 |
1 845 894 |
|
|
Wayenberg (Marie Haps) |
2003 |
5 734 319 |
|
|
Remard |
2010 |
12 580 167 |
|
|
Straßburg (Louise Weiss) |
1998 |
|
233 606 190 |
|
Straßburg (WIC, SDM, IPE III) |
2006 |
|
113 068 752 |
|
Luxemburg (KAD) |
2003 |
|
40 870 667 |
|
Luxemburg (KAD Z) |
2010 |
|
1 688 452 |
|
Jean-Monnet-Gebäude (Bazoches) |
1982 |
|
0 |
|
Lissabon |
1986 |
|
499 860 |
|
Athen |
1991 |
|
4 124 139 |
|
Kopenhagen |
2005 |
|
3 801 404 |
|
Den Haag |
2006 |
|
4 679 484 |
|
Valletta |
2006 |
|
2 170 474 |
|
Nikosia Wien London Budapest |
2006 2008 2008 2010 |
|
2 732 651 22 101 300 12 285 982 3 373 894 |
Europäischer Rat und Rat |
Brüssel |
|
|
421 942 118 |
|
Grundstück |
|
67 525 000 |
|
|
Justus Lipsius |
1995 |
161 313 281 |
|
|
Kinderkrippe |
2006 |
12 774 286 |
|
|
Lex |
2007 |
180 329 551 |
|
Kommission (28) |
Brüssel |
|
|
1 388 165 631,55 |
|
Overijse |
1997 |
1 052 607,87 |
|
|
Loi 130 |
1987 |
51 675 538,48 |
|
|
Breydel |
1989 |
11 862 869,31 |
|
|
Haren |
1993 |
6 326 774,60 |
|
|
Clovis |
1995 |
9 379 039,17 |
|
|
Cours Saint-Michel 1 |
1997 |
16 794 003,11 |
|
|
Belliard 232 (29) |
1997 |
18 615 279,32 |
|
|
Demot 24 (30) |
1997 |
29 159 246,83 |
|
|
Breydel II |
1997 |
34 839 563,68 |
|
|
Beaulieu 29/31/33 |
1998 |
33 454 310,59 |
|
|
Charlemagne |
1997 |
105 739 431,33 |
|
|
Demot 28 (31) |
1999 |
23 216 095,67 |
|
|
Joseph II 99 (32) |
1998 |
16 425 266,65 |
|
|
Loi 86 |
1998 |
27 124 393,90 |
|
|
Luxembourg 46 (33) |
1999 |
34 551 831,69 |
|
|
Montoyer 59 (34) |
1998 |
17 185 948,10 |
|
|
Froissart 101 (35) |
2000 |
18 238 129,24 |
|
|
VM 18 (36) |
2000 |
16 524 906,83 |
|
|
Joseph II 70 (37) |
2000 |
37 173 409,36 |
|
|
Loi 41 (38) |
2000 |
61 299 498,49 |
|
|
SC 11 (39) |
2000 |
19 383 996,06 |
|
|
Joseph II 30 (40) |
2000 |
32 565 609,08 |
|
|
Joseph II 54 (41) |
2001 |
39 732 354,41 |
|
|
Joseph II 79 (42) |
2002 |
37 824 257,80 |
|
|
VM2 (43) |
2001 |
36 961 543,59 |
|
|
Palmerston |
2002 |
6 684 609,77 |
|
|
SPA 3 (44) |
2003 |
26 849 545,— |
|
|
Berlaymont (45) |
2004 |
385 372 275,32 |
|
|
Konferenzzentrum Albert Borschette (46) |
2005 |
42 178 685,07 |
|
|
BU-25 |
2006 |
48 814 381,74 |
|
|
Cornet-Leman |
2006 |
20 282 189,29 |
|
|
Madou |
2006 |
110 771 225,05 |
|
|
WALI |
2009 |
10 106 815,15 |
|
|
Luxemburg |
|
|
87 819 116,67 |
|
Euroforum (47) |
2004 |
80 535 450,— |
|
|
Gebäude Foyer Europeen |
2009 |
7 283 666,67 |
|
|
Büros in der Union |
|
|
36 023 303,21 |
|
Lissabon |
1986 1993 |
— 309 159,18 |
|
|
Marseille |
1991 1993 |
55 579,46 16 284,30 |
|
|
Mailand |
1986 |
— |
|
|
Kopenhagen |
2005 |
3 601 760,05 |
|
|
Valletta |
2006 |
2 181 906,90 |
|
|
Nikosia (Byron) |
2006 |
2 651 382,17 |
|
|
Den Haag |
2006 |
4 476 209,29 |
|
|
London |
2008 |
17 741 811,96 |
|
|
Budapest |
2010 |
4 989 209,90 |
|
|
Gemeinsame Forschungsstelle |
|
|
118 402 456,77 |
|
Ispra |
|
70 543 559,97 |
|
|
Geel |
|
17 452 217,51 |
|
|
Karlsruhe |
|
20 699 139,93 |
|
|
Petten |
|
9 707 539,36 |
|
|
Lebensmittel- und Veterinäramt |
|
|
20 408 203,31 |
|
Grange (Irland) (48) |
2002 |
20 408 203,31 |
|
|
Kommission insgesamt |
|
|
1 650 818 711,51 |
Gerichtshof der Europäischen Union |
Luxemburg |
|
|
354 574 038,22 |
|
Nebengebäude A — Erasmus, Nebengebäude B — Thomas More und Nebengebäude C Gebäudekomplex des neuen Justizpalastes (renovierter alter Justizpalast, 2 Türme und verbindende Galerie) |
1994 2008 |
31 064 561,69 323 509 476,53 |
|
Rechnungshof |
Luxemburg |
|
|
36 057 853,04 |
|
Grundstück |
1990 |
776 630,— |
|
|
Luxemburg (K1) |
1990 |
10 217 402,47 |
|
|
Luxemburg (K2) |
2004 |
19 494 897,93 |
|
|
Luxemburg (K3) |
2009 |
5 568 922,64 |
|
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
Brüssel |
|
|
130 582 862 |
|
Montoyer 92-102 |
2001 |
31 623 145 |
|
|
Belliard 99-101 |
2001 |
77 170 978 |
|
|
Belliard 68-72 |
2004 |
9 119 580 |
|
|
Trèves 74 |
2005 |
8 042 131 |
|
|
Belliard 93 |
2005 |
4 627 028 |
|
Ausschuss der Regionen |
Brüssel |
|
|
89 570 342 |
|
Montoyer |
2001 |
16 634 179 |
|
|
Belliard 101-103 |
2001 |
40 720 622 |
|
|
Belliard 68 |
2004 |
14 488 532 |
|
|
Trèves 74 |
2004 |
12 835 044 |
|
|
Belliard 93 |
2005 |
4 891 965 |
|
Europäischer Auswärtiger Dienst (49) |
— Delegationen der Union (50) |
|
|
61 633 226,30 (51) |
|
Buenos Aires (Argentinien) |
1992 |
419 669,68 |
|
|
Canberra (Australien) |
1983 |
— |
|
|
|
1990 |
449 874,26 |
|
|
Cotonou (Benin) |
1992 |
150 125,39 |
|
|
Gaborone (Botsuana) |
1982 |
— |
|
|
|
1985 1986 |
— 131,40 |
|
|
|
1987 |
5 308,28 |
|
|
Brasilia (Brasilien) |
1994 |
295 626,83 |
|
|
Ouagadougou (Burkina Faso) |
1984 |
— |
|
|
|
1997 |
1 193 091,32 |
|
|
Bujumbura (Burundi) |
1982 |
— |
|
|
|
1986 |
12 380,75 |
|
|
Phnom Penh (Kambodscha) |
2005 |
580 319,88 |
|
|
Ottawa (Kanada) |
1977 |
— |
|
|
Praia (Kap Verde) |
1981 |
— |
|
|
Bangui (Zentralafrikanische Republik) |
1983 |
— |
|
|
N'Djamena (Tschad) |
1991 2009 |
15 954,34 361 840,50 |
|
|
Beijing (China) |
1995 |
2 513 727,80 |
|
|
Moroni (Komoren) |
1988 |
11 750,04 |
|
|
Brazzaville (Kongo) |
1994 |
122 816,16 |
|
|
San José (Costa Rica) |
1995 |
318 246,16 |
|
|
Abidjan (Elfenbeinküste) |
1993 |
142 065,32 |
|
|
|
1994 |
187 327,97 |
|
|
Malabo (Äquatorialguinea) |
1986 |
6 090,77 |
|
|
Paris (Frankreich) |
1990 |
1 455 857,68 |
|
|
|
1991 |
69 230,12 |
|
|
Libreville (Gabun) |
1996 |
253 943,96 |
|
|
Banjul (Gambia) |
1989 |
20 753,72 |
|
|
Bissau (Guinea-Bissau) |
1995 |
251 329,45 |
|
|
Tokio (Japan) |
2006 |
34 008 178,59 |
|
|
Nairobi (Kenia) |
2005 |
641 653,07 |
|
|
Maseru (Lesotho) |
1985 |
— |
|
|
|
1990 |
113 420,51 |
|
|
|
1991 |
199 528,91 |
|
|
|
2006 |
215 316,60 |
|
|
Lilongwe (Malawi) |
1982 |
— |
|
|
|
1988 |
7 493,49 |
|
|
Mexiko-Stadt (Mexiko) |
1995 |
1 353 701,12 |
|
|
Rabat (Marokko) |
1987 |
31 965,52 |
|
|
Maputo (Mosambik) |
2008 |
4 121 447,03 |
|
|
Windhuk (Namibia) |
1992 |
302 207,22 |
|
|
|
1993 2009 |
96 253,39 1 370 072,92 |
|
|
Niamey (Niger) |
1997 |
91 168,26 |
|
|
Abuja (Nigeria) |
1992 |
294 672,84 |
|
|
|
2005 |
4 004 315,73 |
|
|
Port Moresby (Papua-Neuguinea) |
1982 |
48 274,53 |
|
|
Kigali (Ruanda) |
1980 |
— |
|
|
Dakar (Senegal) |
1984 |
— |
|
|
Honiara (Salomonen) |
1990 |
29 305,80 |
|
|
Pretoria (Südafrika) |
1994 |
458 247,25 |
|
|
|
1996 |
504 896,74 |
|
|
Mbabane (Swasiland) |
1987 1988 |
43 244,49 27 397,74 |
|
|
Dar-es-Salam (Tansania) |
2002 |
3 187 782,85 |
|
|
Kampala (Uganda) |
1986 |
10 589,59 |
|
|
Montevideo (Uruguay) |
1990 |
148 463,34 |
|
|
New York (USA) |
1987 |
95 578,20 |
|
|
Washington (USA) |
1997 |
1 118 286,25 |
|
|
Lusaka (Sambia) |
1982 |
— |
|
|
Harare (Simbabwe) |
1990 |
93 554,81 |
|
|
|
1994 |
178 747,73 |
|
Insgesamt |
|
|
|
3 964 640 510,07 |
EINZELPLAN I
PARLAMENT
EINNAHMEN
Beitrag der Europäischen Union zur Finanzierung der Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2014
Bezeichnung |
Betrag |
Ausgaben |
1 755 631 742 |
Eigene Einnahmen |
– 155 783 464 |
Ausstehender Betrag |
1 599 848 278 |
EIGENE EINNAHMEN
TITEL 4
EINNAHMEN VON MITGLIEDERN UND PERSONAL DER ORGANE UND SONSTIGEN EINRICHTUNGEN DER UNION
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||||
KAPITEL 4 0 |
|||||||||||
4 0 0 |
Ertrag aus der Besteuerung der Gehälter, Löhne und andere Bezüge der Mitglieder des Organs, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Personen, die ein Ruhegehalt empfangen |
72 232 824 |
65 835 934 |
62 494 113,90 |
86,52 |
||||||
4 0 3 |
Ertrag aus der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
p.m. |
p.m. |
10 395,83 |
— |
||||||
4 0 4 |
Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
8 967 490 |
4 612 253 |
8 109 639,28 |
90,43 |
||||||
|
KAPITEL 4 0 — INSGESAMT |
81 200 314 |
70 448 187 |
70 614 149,01 |
86,96 |
||||||
KAPITEL 4 1 |
|||||||||||
4 1 0 |
Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung |
64 473 150 |
62 231 768 |
61 600 377,23 |
95,54 |
||||||
4 1 1 |
Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal |
9 100 000 |
9 134 938 |
19 610 522,63 |
215,50 |
||||||
4 1 2 |
Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung |
10 000 |
10 000 |
0,— |
0,— |
||||||
|
KAPITEL 4 1 — INSGESAMT |
73 583 150 |
71 376 706 |
81 210 899,86 |
110,37 |
||||||
KAPITEL 4 2 |
|||||||||||
4 2 1 |
Beitrag der Mitglieder des Parlaments zu einer Versorgungsordnung |
p.m. |
p.m. |
19 166,90 |
— |
||||||
|
KAPITEL 4 2 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
19 166,90 |
— |
||||||
|
Titel 4 — Insgesamt |
154 783 464 |
141 824 893 |
151 844 215,77 |
98,10 |
||||||
|
KAPITEL 4 0 — STEUERN UND VERSCHIEDENE ABZÜGE
4 0 0 Ertrag aus der Besteuerung der Gehälter, Löhne und andere Bezüge der Mitglieder des Organs, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Personen, die ein Ruhegehalt empfangen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
72 232 824 |
65 835 934 |
62 494 113,90 |
Erläuterungen
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8).
4 0 3 Ertrag aus der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
10 395,83 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 66a in der Fassung in Kraft bis 15. Dezember 2003.
4 0 4 Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
8 967 490 |
4 612 253 |
8 109 639,28 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 66a.
KAPITEL 4 1 — BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG
4 1 0 Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
64 473 150 |
62 231 768 |
61 600 377,23 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.
4 1 1 Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
9 100 000 |
9 134 938 |
19 610 522,63 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 4, Artikel 11 Absätze 2 und 3 und Artikel 48 des Anhangs VIII.
4 1 2 Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
10 000 |
10 000 |
0,— |
KAPITEL 4 2 — SONSTIGE BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG
4 2 1 Beitrag der Mitglieder des Parlaments zu einer Versorgungsordnung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
19 166,90 |
Erläuterungen
Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere Anlage III.
TITEL 5
EINNAHMEN AUS DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DES ORGANS
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||||||
KAPITEL 5 0 |
|||||||||||||||||
5 0 0 |
|||||||||||||||||
Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen) |
|||||||||||||||||
5 0 0 0 |
Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||
5 0 0 1 |
Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
11 000,— |
— |
||||||||||||
5 0 0 2 |
Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
37 926,69 |
— |
||||||||||||
|
Artikel 5 0 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
48 926,69 |
— |
||||||||||||
5 0 1 |
Erlös aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||
5 0 2 |
Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
213 014,40 |
— |
||||||||||||
|
KAPITEL 5 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
261 941,09 |
— |
||||||||||||
KAPITEL 5 1 |
|||||||||||||||||
5 1 1 |
|||||||||||||||||
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung von Mietnebenkosten |
|||||||||||||||||
5 1 1 0 |
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
1 863 176,82 |
— |
||||||||||||
5 1 1 1 |
Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
29 273,99 |
— |
||||||||||||
|
Artikel 5 1 1 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
1 892 450,81 |
— |
||||||||||||
|
KAPITEL 5 1 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
1 892 450,81 |
— |
||||||||||||
KAPITEL 5 2 |
|||||||||||||||||
5 2 0 |
Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs |
1 000 000 |
1 200 000 |
409 865,02 |
40,99 |
||||||||||||
|
KAPITEL 5 2 — INSGESAMT |
1 000 000 |
1 200 000 |
409 865,02 |
40,99 |
||||||||||||
KAPITEL 5 5 |
|||||||||||||||||
5 5 0 |
Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
3 892 377,47 |
— |
||||||||||||
5 5 1 |
Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
3 863 422,49 |
— |
||||||||||||
|
KAPITEL 5 5 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
7 755 799,96 |
— |
||||||||||||
KAPITEL 5 7 |
|||||||||||||||||
5 7 0 |
Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
2 125 168,31 |
— |
||||||||||||
5 7 1 |
Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||
5 7 2 |
Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt worden sind |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||
5 7 3 |
Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
2 766 941,76 |
— |
||||||||||||
|
KAPITEL 5 7 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
4 892 110,07 |
— |
||||||||||||
KAPITEL 5 8 |
|||||||||||||||||
5 8 1 |
Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
901 334,01 |
— |
||||||||||||
|
KAPITEL 5 8 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
901 334,01 |
— |
||||||||||||
|
Titel 5 — Insgesamt |
1 000 000 |
1 200 000 |
16 113 500,96 |
1 611,35 |
||||||||||||
|
KAPITEL 5 0 — ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN (LIEFERUNGEN) UND UNBEWEGLICHEN SACHEN
5 0 0 Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen)
5 0 0 0 Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von Fahrzeugen des Organs verbucht.
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe a der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 0 0 1 Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
11 000,— |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von beweglichen Sachen des Organs mit Ausnahme von Fahrzeugen verbucht.
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe a der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 0 0 2 Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
37 926,69 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Haushaltspostens ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.
5 0 1 Erlös aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen des Organs verbucht.
5 0 2 Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
213 014,40 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe h der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Dieser Artikel enthält auch die Einnahmen aus dem Verkauf dieser Produkte in elektronischer Form.
KAPITEL 5 1 — MIETEINNAHMEN
5 1 1 Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung von Mietnebenkosten
5 1 1 0 Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
1 863 176,82 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe a der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Haushaltspostens ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.
5 1 1 1 Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
29 273,99 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe a der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 2 — ERTRÄGE AUS ANLAGEMITTELN ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN
5 2 0 Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
1 000 000 |
1 200 000 |
409 865,02 |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs verbucht.
KAPITEL 5 5 — EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN ARBEITEN
5 5 0 Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
3 892 377,47 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe e der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 5 1 Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
3 863 422,49 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe a der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 7 — SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DES ORGANS
5 7 0 Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
2 125 168,31 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe c der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 7 1 Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel gelten die Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe d der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 7 2 Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt worden sind
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus der Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt wurden, verbucht.
5 7 3 Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
2 766 941,76 |
KAPITEL 5 8 — VERSCHIEDENE ENTSCHÄDIGUNGEN
5 8 1 Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
901 334,01 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe f der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Dieser Artikel enthält auch die Erstattung der Dienstbezüge der Beamten durch die Versicherungen im Fall von Unfällen.
TITEL 6
BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN VON ABKOMMEN UND PROGRAMMEN DER UNION
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||
KAPITEL 6 6 |
|||||||
6 6 0 |
|||||||
Sonstige Beiträge und Erstattungen |
|||||||
6 6 0 0 |
Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
6 571 206,66 |
— |
||
6 6 0 1 |
Sonstige nicht zweckgebundene Beiträge und Erstattungen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||
|
Artikel 6 6 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
6 571 206,66 |
— |
||
|
KAPITEL 6 6 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
6 571 206,66 |
— |
||
|
Titel 6 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
6 571 206,66 |
— |
||
|
KAPITEL 6 6 — SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN
6 6 0 Sonstige Beiträge und Erstattungen
6 6 0 0 Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
6 571 206,66 |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung die etwaigen Einnahmen verbucht, die nicht an anderer Stelle des Titels 6 vorgesehen sind und die als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben, denen diese Einnahmen zugewiesen sind, bereitgestellt werden.
6 6 0 1 Sonstige nicht zweckgebundene Beiträge und Erstattungen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
TITEL 9
SONSTIGE EINNAHMEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||
KAPITEL 9 0 |
|||||||
9 0 0 |
Sonstige Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
|
— |
||
|
KAPITEL 9 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
|
— |
||
|
Titel 9 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
|
— |
||
|
GESAMTBETRAG |
155 783 464 |
143 024 893 |
174 528 923,39 |
112,03 |
||
|
KAPITEL 9 0 — SONSTIGE EINNAHMEN
9 0 0 Sonstige Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
|
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen verbucht.
Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Artikels ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.
AUSGABEN
Gesamtübersicht über die Mittel (2014 und 2013) und Ausgaben (2012)
Titel Kapitel |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
||
1 |
|||||||
MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS |
|||||||
1 0 |
MITGLIEDER DES ORGANS |
224 292 069 |
224 292 069 |
206 880 378 |
206 880 378 |
204 267 111,57 |
204 267 111,57 |
Reserven (10 0) |
|
|
1 216 926 |
1 216 926 |
|
|
|
|
224 292 069 |
224 292 069 |
208 097 304 |
208 097 304 |
204 267 111,57 |
204 267 111,57 |
|
1 2 |
BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT |
595 102 338 |
595 102 338 |
582 928 309 |
582 928 309 |
560 700 761,81 |
560 700 761,81 |
Reserven (10 0) |
|
|
9 604 000 |
9 604 000 |
|
|
|
|
595 102 338 |
595 102 338 |
592 532 309 |
592 532 309 |
560 700 761,81 |
560 700 761,81 |
|
1 4 |
SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNES PERSONAL |
98 177 439 |
98 177 439 |
116 297 560 |
116 297 560 |
102 483 097,89 |
102 483 097,89 |
Reserven (10 0) |
|
|
545 839 |
545 839 |
|
|
|
|
98 177 439 |
98 177 439 |
116 843 399 |
116 843 399 |
102 483 097,89 |
102 483 097,89 |
|
1 6 |
SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS |
18 839 000 |
18 839 000 |
19 179 850 |
19 179 850 |
16 699 822,81 |
16 699 822,81 |
|
Titel 1 — Insgesamt |
936 410 846 |
936 410 846 |
925 286 097 |
925 286 097 |
884 150 794,08 |
884 150 794,08 |
Reserven (10 0) |
|
|
11 366 765 |
11 366 765 |
|
|
|
|
936 410 846 |
936 410 846 |
936 652 862 |
936 652 862 |
884 150 794,08 |
884 150 794,08 |
|
2 |
|||||||
GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN |
|||||||
2 0 |
GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN |
201 643 000 |
201 643 000 |
213 328 268 |
213 328 268 |
248 864 928,49 |
248 864 928,49 |
2 1 |
INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR |
140 958 877 |
140 958 877 |
136 973 588 |
136 973 588 |
147 260 586,60 |
147 260 586,60 |
2 3 |
LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB |
6 232 500 |
6 232 500 |
7 311 000 |
7 311 000 |
5 020 605,99 |
5 020 605,99 |
|
Titel 2 — Insgesamt |
348 834 377 |
348 834 377 |
357 612 856 |
357 612 856 |
401 146 121,08 |
401 146 121,08 |
3 |
|||||||
AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG DER ALLGEMEINEN AUFGABEN DES ORGANS |
|||||||
3 0 |
SITZUNGEN UND KONFERENZEN |
35 554 960 |
35 554 960 |
36 580 010 |
36 580 010 |
32 624 325,03 |
32 624 325,03 |
3 2 |
FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG |
124 220 929 |
124 220 929 |
128 954 011 |
128 954 011 |
105 967 314,31 |
105 967 314,31 |
|
Titel 3 — Insgesamt |
159 775 889 |
159 775 889 |
165 534 021 |
165 534 021 |
138 591 639,34 |
138 591 639,34 |
4 |
|||||||
AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER AUFGABEN DURCH DAS ORGAN |
|||||||
4 0 |
BESONDERE AUSGABEN EINIGER ORGANE UND EINRICHTUNGEN |
100 994 200 |
100 994 200 |
92 944 200 |
92 944 200 |
87 917 638,62 |
87 917 638,62 |
4 2 |
AUSGABEN FÜR PARLAMENTARISCHE ASSISTENZ |
196 216 430 |
196 216 430 |
185 799 000 |
185 799 000 |
180 871 822,33 |
180 871 822,33 |
Reserven (10 0) |
|
|
1 546 000 |
1 546 000 |
|
|
|
|
196 216 430 |
196 216 430 |
187 345 000 |
187 345 000 |
180 871 822,33 |
180 871 822,33 |
|
4 4 |
SITZUNGEN UND ANDERE AKTIVITÄTEN VON MITGLIEDERN UND EHEMALIGEN MITGLIEDERN |
400 000 |
400 000 |
375 000 |
375 000 |
360 000,— |
360 000,— |
|
Titel 4 — Insgesamt |
297 610 630 |
297 610 630 |
279 118 200 |
279 118 200 |
269 149 460,95 |
269 149 460,95 |
Reserven (10 0) |
|
|
1 546 000 |
1 546 000 |
|
|
|
|
297 610 630 |
297 610 630 |
280 664 200 |
280 664 200 |
269 149 460,95 |
269 149 460,95 |
|
10 |
|||||||
SONSTIGE AUSGABEN |
|||||||
10 0 |
VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL |
p.m. |
p.m. |
12 912 765 |
12 912 765 |
0,— |
0,— |
10 1 |
RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN |
13 000 000 |
13 000 000 |
9 000 000 |
9 000 000 |
0,— |
0,— |
10 3 |
RESERVE FÜR DIE ERWEITERUNG |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
0,— |
0,— |
10 4 |
RESERVE FÜR DIE INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSPOLITIK |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
0,— |
0,— |
10 5 |
VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL FÜR GEBÄUDE |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
0,— |
0,— |
10 6 |
RESERVE FÜR VORRANGIGE PROJEKTE IN DER ENTWICKLUNGSPHASE |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
0,— |
0,— |
10 8 |
RESERVE FÜR EMAS |
p.m. |
p.m. |
1 000 000 |
1 000 000 |
0,— |
0,— |
|
Titel 10 — Insgesamt |
13 000 000 |
13 000 000 |
22 912 765 |
22 912 765 |
0,— |
0,— |
|
GESAMTBETRAG |
1 755 631 742 |
1 755 631 742 |
1 750 463 939 |
1 750 463 939 |
1 693 038 015,45 |
1 693 038 015,45 |
TITEL 1
MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||
KAPITEL 1 0 |
|||||||||||||
1 0 0 |
|||||||||||||
Entschädigungen und Vergütungen |
|||||||||||||
1 0 0 0 |
Entschädigungen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
73 643 709 |
71 393 074 |
69 107 537,75 |
93,84 |
|||||||||
Reserven (10 0) |
|
1 216 926 |
|
|
|||||||||
|
73 643 709 |
72 610 000 |
69 107 537,75 |
|
|||||||||
1 0 0 4 |
Normale Reisekosten |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
65 400 000 |
72 343 140 |
72 103 309,— |
110,25 |
|||||||||
1 0 0 5 |
Sonstige Reisekosten |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
6 800 000 |
5 054 639 |
6 731 097,— |
98,99 |
|||||||||
1 0 0 6 |
Allgemeine Kostenvergütung |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
43 418 000 |
39 388 525 |
39 000 931,50 |
89,83 |
|||||||||
1 0 0 7 |
Amtszulage |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
180 000 |
184 000 |
173 914,— |
96,62 |
|||||||||
|
Artikel 1 0 0 — Insgesamt |
189 441 709 |
188 363 378 |
187 116 789,25 |
98,77 |
||||||||
Reserven (10 0) |
|
1 216 926 |
|
|
|||||||||
|
189 441 709 |
189 580 304 |
187 116 789,25 |
|
|||||||||
1 0 1 |
|||||||||||||
Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialmaßnahmen |
|||||||||||||
1 0 1 0 |
Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialkosten |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
3 368 000 |
2 769 000 |
2 447 378,97 |
72,67 |
|||||||||
1 0 1 2 |
Spezifische Maßnahmen für Mitglieder mit Behinderungen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
301 000 |
384 000 |
241 863,83 |
80,35 |
|||||||||
|
Artikel 1 0 1 — Insgesamt |
3 669 000 |
3 153 000 |
2 689 242,80 |
73,30 |
||||||||
1 0 2 |
Übergangsgelder |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
15 784 819 |
800 000 |
566 485,13 |
3,59 |
|||||||||
1 0 3 |
|||||||||||||
Versorgungsbezüge |
|||||||||||||
1 0 3 0 |
Ruhegehälter |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
11 744 000 |
10 818 000 |
10 086 746,81 |
85,89 |
|||||||||
1 0 3 1 |
Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
310 000 |
395 000 |
333 370,72 |
107,54 |
|||||||||
1 0 3 2 |
Hinterbliebenenversorgung |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
2 810 541 |
2 820 000 |
2 759 882,02 |
98,20 |
|||||||||
1 0 3 3 |
Freiwillige Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
32 000 |
31 000 |
35 653,70 |
111,42 |
|||||||||
|
Artikel 1 0 3 — Insgesamt |
14 896 541 |
14 064 000 |
13 215 653,25 |
88,72 |
||||||||
1 0 5 |
Sprach- und EDV-Kurse |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
500 000 |
500 000 |
678 941,14 |
135,79 |
|||||||||
1 0 9 |
Vorläufig eingesetzte Mittel |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||
|
KAPITEL 1 0 — INSGESAMT |
224 292 069 |
206 880 378 |
204 267 111,57 |
91,07 |
||||||||
Reserven (10 0) |
|
1 216 926 |
|
|
|||||||||
|
224 292 069 |
208 097 304 |
204 267 111,57 |
|
|||||||||
KAPITEL 1 2 |
|||||||||||||
1 2 0 |
|||||||||||||
Dienstbezüge und sonstige Ansprüche |
|||||||||||||
1 2 0 0 |
Dienstbezüge und Vergütungen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
589 687 598 |
577 124 909 |
555 375 070,21 |
94,18 |
|||||||||
Reserven (10 0) |
|
9 604 000 |
|
|
|||||||||
|
589 687 598 |
586 728 909 |
555 375 070,21 |
|
|||||||||
1 2 0 2 |
Vergütete Überstunden |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
436 740 |
400 000 |
174 999,95 |
40,07 |
|||||||||
1 2 0 4 |
Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
4 400 000 |
4 460 000 |
3 835 000,— |
87,16 |
|||||||||
|
Artikel 1 2 0 — Insgesamt |
594 524 338 |
581 984 909 |
559 385 070,16 |
94,09 |
||||||||
Reserven (10 0) |
|
9 604 000 |
|
|
|||||||||
|
594 524 338 |
591 588 909 |
559 385 070,16 |
|
|||||||||
1 2 2 |
|||||||||||||
Vergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst |
|||||||||||||
1 2 2 0 |
Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
396 000 |
391 400 |
363 779,83 |
91,86 |
|||||||||
1 2 2 2 |
Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für Beamte und Bedienstete auf Zeit |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
182 000 |
552 000 |
951 911,82 |
523,03 |
|||||||||
|
Artikel 1 2 2 — Insgesamt |
578 000 |
943 400 |
1 315 691,65 |
227,63 |
||||||||
1 2 4 |
Vorläufig eingesetzte Mittel |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||
|
KAPITEL 1 2 — INSGESAMT |
595 102 338 |
582 928 309 |
560 700 761,81 |
94,22 |
||||||||
Reserven (10 0) |
|
9 604 000 |
|
|
|||||||||
|
595 102 338 |
592 532 309 |
560 700 761,81 |
|
|||||||||
KAPITEL 1 4 |
|||||||||||||
1 4 0 |
|||||||||||||
Sonstige Bedienstete und externes Personal |
|||||||||||||
1 4 0 0 |
Sonstige Bedienstete |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
43 796 448 |
38 578 161 |
34 790 887,56 |
79,44 |
|||||||||
Reserven (10 0) |
|
545 839 |
|
|
|||||||||
|
43 796 448 |
39 124 000 |
34 790 887,56 |
|
|||||||||
1 4 0 2 |
Ausgaben für Dolmetschleistungen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
39 428 991 |
53 000 000 |
46 000 000,— |
116,67 |
|||||||||
1 4 0 4 |
Praktika und Austausch von Beamten |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
7 573 000 |
8 097 950 |
6 264 848,03 |
82,73 |
|||||||||
1 4 0 6 |
Beobachter |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
447 449 |
465 000,— |
— |
|||||||||
|
Artikel 1 4 0 — Insgesamt |
90 798 439 |
100 123 560 |
87 520 735,59 |
96,39 |
||||||||
Reserven (10 0) |
|
545 839 |
|
|
|||||||||
|
90 798 439 |
100 669 399 |
87 520 735,59 |
|
|||||||||
1 4 2 |
|||||||||||||
Externe Übersetzungsleistungen |
|||||||||||||
1 4 2 0 |
Externe Übersetzungsleistungen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
7 000 000 |
15 800 000 |
14 587 632,99 |
208,39 |
|||||||||
1 4 2 2 |
Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Sprachbereich |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
379 000 |
374 000 |
374 729,31 |
98,87 |
|||||||||
|
Artikel 1 4 2 — Insgesamt |
7 379 000 |
16 174 000 |
14 962 362,30 |
202,77 |
||||||||
1 4 4 |
Vorläufig eingesetzte Mittel |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||
|
KAPITEL 1 4 — INSGESAMT |
98 177 439 |
116 297 560 |
102 483 097,89 |
104,39 |
||||||||
Reserven (10 0) |
|
545 839 |
|
|
|||||||||
|
98 177 439 |
116 843 399 |
102 483 097,89 |
|
|||||||||
KAPITEL 1 6 |
|||||||||||||
1 6 1 |
|||||||||||||
Ausgaben für Personalverwaltung |
|||||||||||||
1 6 1 0 |
Ausgaben für Personaleinstellung |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
446 000 |
378 850 |
280 000,— |
62,78 |
|||||||||
1 6 1 2 |
Berufliche Fortbildung |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
4 990 000 |
4 850 000 |
4 177 428,46 |
83,72 |
|||||||||
|
Artikel 1 6 1 — Insgesamt |
5 436 000 |
5 228 850 |
4 457 428,46 |
82,— |
||||||||
1 6 3 |
|||||||||||||
Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs |
|||||||||||||
1 6 3 0 |
Sozialer Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
719 500 |
718 000 |
528 784,06 |
73,49 |
|||||||||
1 6 3 1 |
Mobilität |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
800 000 |
1 000 000 |
619 772,38 |
77,47 |
|||||||||
1 6 3 2 |
Soziale Beziehungen zwischen den Bediensteten und sonstige soziale Tätigkeiten |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
271 000 |
305 000 |
290 634,40 |
107,25 |
|||||||||
|
Artikel 1 6 3 — Insgesamt |
1 790 500 |
2 023 000 |
1 439 190,84 |
80,38 |
||||||||
1 6 5 |
|||||||||||||
Tätigkeiten, die die Mitglieder und das Personal des Organs betreffen |
|||||||||||||
1 6 5 0 |
Ärztlicher Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 285 000 |
1 285 000 |
1 002 407,93 |
78,01 |
|||||||||
1 6 5 2 |
Kosten für den laufenden Betrieb der Restaurants und Kantinen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
4 050 000 |
3 960 000 |
3 960 000,— |
97,78 |
|||||||||
1 6 5 4 |
Kleinkinderzentrum und private Kinderkrippen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
6 277 500 |
6 683 000 |
5 840 795,58 |
93,04 |
|||||||||
|
Artikel 1 6 5 — Insgesamt |
11 612 500 |
11 928 000 |
10 803 203,51 |
93,03 |
||||||||
|
KAPITEL 1 6 — INSGESAMT |
18 839 000 |
19 179 850 |
16 699 822,81 |
88,64 |
||||||||
|
Titel 1 — Insgesamt |
936 410 846 |
925 286 097 |
884 150 794,08 |
94,42 |
||||||||
Reserven (10 0) |
|
11 366 765 |
|
|
|||||||||
|
936 410 846 |
936 652 862 |
884 150 794,08 |
|
|||||||||
|
KAPITEL 1 0 — MITGLIEDER DES ORGANS
1 0 0 Entschädigungen und Vergütungen
1 0 0 0 Entschädigungen
|
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 0 0 0 |
73 643 709 |
71 393 074 |
69 107 537,75 |
Reserven (10 0) |
|
1 216 926 |
|
Insgesamt |
73 643 709 |
72 610 000 |
69 107 537,75 |
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 9 und 10.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 1 und 2.
Diese Mittel dienen der Finanzierung der im Abgeordnetenstatut vorgesehenen Entschädigung.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
1 0 0 4 Normale Reisekosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
65 400 000 |
72 343 140 |
72 103 309,— |
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 10 bis 21 und 24.
Diese Mittel sind zur Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit Reisen zu und von den Arbeitsorten und anderen Missionen bestimmt.
Ein Teil dieser Mittel dient der Berücksichtigung von reduzierten Reisekosten infolge der Entschließung des Parlaments vom 10. Mai 2011 (ABl. L 250 vom 27.9.2011, S. 3), wonach Flugmeilen, die im Zusammenhang mit dienstlichen Reisen angesammelt wurden, zum Kauf von Flugtickets verwendet werden sollen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.
1 0 0 5 Sonstige Reisekosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
6 800 000 |
5 054 639 |
6 731 097,— |
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 22 und 23.
Diese Mittel dienen zur Erstattung der zusätzlichen Reisekosten und der Kosten für Reisen in dem Mitgliedstaat, in dem das Mitglied gewählt wurde.
1 0 0 6 Allgemeine Kostenvergütung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
43 418 000 |
39 388 525 |
39 000 931,50 |
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 25 bis 28.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten der parlamentarischen Tätigkeiten der Mitglieder gemäß den vorgenannten Artikeln der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 25 000 EUR veranschlagt.
1 0 0 7 Amtszulage
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
180 000 |
184 000 |
173 914,— |
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Beschluss des Präsidiums vom 16./17. Juni 2009.
Diese Mittel sind zur Deckung der mit dem Amt des Präsidenten des Europäischen Parlaments verbundenen pauschalen Aufenthalts- und Aufwandsentschädigungen bestimmt.
1 0 1 Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialmaßnahmen
1 0 1 0 Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialkosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
3 368 000 |
2 769 000 |
2 447 378,97 |
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 18 und 19.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 3 bis 9 und 29.
Gemeinsame Regelung zur Sicherung der Beamten der Europäischen Union bei Unfällen und Berufskrankheiten.
Gemeinsame Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Union.
Beschluss der Kommission zur Festlegung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen für die Erstattung der Krankheitskosten.
Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 21 und Anlage IV (vorübergehende Anwendung während 18 Monaten nach dem Ende der 6. Wahlperiode).
Diese Mittel sind zur Sicherung der Mitglieder bei Unfällen, zur Erstattung der Krankheitskosten der Mitglieder und zur Deckung der Risiken des Verlusts und des Diebstahls persönlicher Gegenstände der Mitglieder bestimmt.
Es wird auch die Versicherung und Unterstützung der Mitglieder für den Fall finanziert, dass bei Dienstreisen eine Rückführung erforderlich wird, infolge einer schweren Krankheit, einen Unfall oder unvorhergesehener Ereignisse, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Reise verhindern. Die Unterstützung umfasst die Organisation der Rückführung und die Übernahme der entsprechenden Kosten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 140 000 EUR veranschlagt.
1 0 1 2 Spezifische Maßnahmen für Mitglieder mit Behinderungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
301 000 |
384 000 |
241 863,83 |
Erläuterungen
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 30.
Diese Mittel dienen zur Deckung gewisser Ausgaben, die zur Unterstützung eines schwerbehinderten Mitglieds erforderlich sind.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
1 0 2 Übergangsgelder
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
15 784 819 |
800 000 |
566 485,13 |
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 13.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 45 bis 48 und 77.
Diese Mittel sind zur Finanzierung des Übergangsgelds nach Ende des Mandats eines Mitglieds bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
1 0 3 Versorgungsbezüge
1 0 3 0 Ruhegehälter
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
11 744 000 |
10 818 000 |
10 086 746,81 |
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 14 und 28.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 49, 50 und 75.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung eines Ruhegehalts nach Ende des Mandats eines Mitglieds.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
1 0 3 1 Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
310 000 |
395 000 |
333 370,72 |
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 15.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 51 bis 57 und 75.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung eines Ruhegehalts im Fall einer während des Mandats entstandenen Invalidität eines Mitglieds.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
1 0 3 2 Hinterbliebenenversorgung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 810 541 |
2 820 000 |
2 759 882,02 |
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 17.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 58 bis 60 und 75.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung im Fall des Todes eines Mitglieds oder eines ehemaligen Mitglieds.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 15 000 EUR veranschlagt.
1 0 3 3 Freiwillige Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
32 000 |
31 000 |
35 653,70 |
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 27.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 76.
Diese Mittel dienen zur Deckung des Beitrags des Organs zur zusätzlichen (freiwilligen) Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
1 0 5 Sprach- und EDV-Kurse
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
500 000 |
500 000 |
678 941,14 |
Erläuterungen
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 44.
Beschluss des Präsidiums vom 4. Mai 2009 über Sprach- und EDV-Kurse für die Mitglieder.
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Sprach- und EDV-Kurse der Mitglieder bestimmt.
1 0 9 Vorläufig eingesetzte Mittel
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Auswirkungen etwaiger Anpassungen der Leistungen für die Mitglieder des Organs.
Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel oder Posten übertragen worden sind.
KAPITEL 1 2 — BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT
1 2 0 Dienstbezüge und sonstige Ansprüche
1 2 0 0 Dienstbezüge und Vergütungen
|
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 2 0 0 |
589 687 598 |
577 124 909 |
555 375 070,21 |
Reserven (10 0) |
|
9 604 000 |
|
Insgesamt |
589 687 598 |
586 728 909 |
555 375 070,21 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Bei diesem Posten ist für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, im Wesentlichen Folgendes veranschlagt:
— |
die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängenden Zulagen, |
— |
die Kranken- und Unfallversicherung, die Versicherung gegen Berufskrankheiten und sonstige Sozialkosten, |
— |
die pauschalen Vergütungen für Überstunden, |
— |
die sonstigen Zulagen und verschiedene Vergütungen, |
— |
die Zahlung der Reisekosten des Beamten oder Bediensteten auf Zeit, seines Ehegatten und seiner unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort, |
— |
die Auswirkungen von Berichtigungskoeffizienten auf die Dienstbezüge und den Anteil der Bezüge, der in ein anderes Land als das Land der dienstlichen Verwendung überwiesen wird, |
— |
die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss. |
Diese Mittel dienen ferner zur Deckung der Versicherungsprämien für Sportunfälle für die Nutzer des Sportzentrums des Europäischen Parlaments in Brüssel und in Straßburg.
Ein Teil der Mittel ist für die Einstellung von Bediensteten auf Zeit mit Behinderungen und mit Fachkenntnissen im Bereich der Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Politik der Nichtdiskriminierung zu verwenden, um den vom Präsidium im Einklang mit Artikel 26 der Charta der Grundrechte der EU und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen angenommenen Aktionsplan 2009-2013 zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Vielfalt im Sekretariat des Europäischen Parlaments (PE413.568/BUR) umzusetzen. Über die Verwendung der Mittel für diesen Zweck wird ein Jahresbericht erstellt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 800 000 EUR veranschlagt.
1 2 0 2 Vergütete Überstunden
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
436 740 |
400 000 |
174 999,95 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 56 und Anhang VI.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel dienen zur Zahlung von Überstunden nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen.
1 2 0 4 Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
4 400 000 |
4 460 000 |
3 835 000,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel decken:
— |
die Zahlung der Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind, |
— |
die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen, |
— |
die Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen, |
— |
die Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Fall offensichtlich unzulänglicher Leistungen, |
— |
die Vergütung bei Kündigung des Vertrages eines Bediensteten auf Zeit durch das Organ, |
— |
die Differenz zwischen den Beiträgen von Vertragsbediensteten an das Rentenversicherungssystem eines Mitgliedstaates und den im Falle der vertraglichen Neueinstufung des Bediensteten für das Vorsorgesystem der Union fälligen Beiträgen. |
1 2 2 Vergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst
1 2 2 0 Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
396 000 |
391 400 |
363 779,83 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 41 und 50 sowie Anhang IV.
Veranschlagt sind die Vergütungen für Beamte, die
— |
im Zuge einer Maßnahme zur Verminderung der Zahl der Dienstposten des Organs in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, |
— |
Dienstposten der Besoldungsgruppen AD 16 und AD 15 innehaben und dieser Stellen aus dienstlichen Gründen enthoben werden. |
Die Mittel decken zudem den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung und die Auswirkungen der auf diese Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.
1 2 2 2 Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für Beamte und Bedienstete auf Zeit
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
182 000 |
552 000 |
951 911,82 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 64 und 72.
Die Mittel dienen der Finanzierung folgender Ausgaben:
— |
in Anwendung des Statuts oder der Verordnungen (EG, Euratom, EGKS) Nr. 2689/95 und (EG, Euratom) Nr. 1748/2002 des Rates zu zahlende Vergütungen, |
— |
Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung für die Empfänger der Vergütungen, |
— |
Auswirkungen der auf die einzelnen Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten. |
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG, Euratom, EGKS) Nr. 2689/95 des Rates vom 17. November 1995 zur Einführung von Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Bediensteten auf Zeit der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst aufgrund des Beitritts Österreichs, Finnlands und Schwedens (ABl. L 280 vom 23.11.1995, S. 4).
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1748/2002 des Rates vom 30. September 2002 zur Einführung, im Rahmen der Modernisierung des Organs, von Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Gemeinschaften, die auf eine unbefristete Stelle des Europäischen Parlaments ernannt wurden, und von Bediensteten auf Zeit der Fraktionen des Europäischen Parlaments aus dem Dienst (ABl. L 264 vom 2.10.2002, S. 9).
1 2 4 Vorläufig eingesetzte Mittel
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres zu beschließenden etwaigen Anpassungen der Dienstbezüge zu decken.
Es handelt sich um vorläufig eingesetzte Mittel, die erst nach Übertragung auf die entsprechenden Linien dieses Kapitels verwendet werden können.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 65 und Anhang XI.
KAPITEL 1 4 — SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNES PERSONAL
1 4 0 Sonstige Bedienstete und externes Personal
1 4 0 0 Sonstige Bedienstete
|
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 4 0 0 |
43 796 448 |
38 578 161 |
34 790 887,56 |
Reserven (10 0) |
|
545 839 |
|
Insgesamt |
43 796 448 |
39 124 000 |
34 790 887,56 |
Erläuterungen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel decken im Wesentlichen:
— |
die Bezüge, einschließlich Zulagen und Vergütungen, der sonstigen Bediensteten, namentlich der Vertragsbediensteten, örtlichen Bediensteten und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen und die Auswirkungen der auf die Bezüge dieser Bediensteten anwendbaren Berichtigungskoeffizienten, |
— |
die Beschäftigung von Leiharbeitskräften. |
Ein Teil der Mittel ist für die Einstellung von Vertragsbediensteten mit Behinderungen und mit Fachkenntnissen im Bereich der Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Politik der Nichtdiskriminierung zu verwenden, um den vom Präsidium im Einklang mit Artikel 26 der Charta der Grundrechte der EU und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen angenommenen Aktionsplan 2009-2013 zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Vielfalt im Sekretariat des Europäischen Parlaments (PE413.568/BUR) umzusetzen. Über die Verwendung der Mittel für diesen Zweck wird ein Jahresbericht erstellt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 3 500 EUR veranschlagt.
1 4 0 2 Ausgaben für Dolmetschleistungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
39 428 991 |
53 000 000 |
46 000 000,— |
Erläuterungen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Übereinkunft über Konferenzdolmetscherhilfskräfte.
Diese Mittel sind bestimmt für
— |
Vergütungen, Sozialabgaben, Reisekosten und Tagegelder für Konferenzhilfsdolmetscher, die vom Europäischen Parlament für vom Parlament oder anderen Organen anberaumte Sitzungen verpflichtet werden, wenn die erforderlichen Leistungen nicht von als Beamte oder Bedienstete auf Zeit beschäftigten Dolmetschern des Europäischen Parlaments erbracht werden können, |
— |
Ausgaben für Konferenzleiharbeitsfirmen, Konferenztechniker und Konferenzoperateure für die vorgenannten Sitzungen, wenn die erforderlichen Dienstleistungen nicht von Beamten, Bediensteten auf Zeit oder sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments erbracht werden können, |
— |
Leistungen von Dolmetschern (Beamte oder Bedienstete auf Zeit) der anderen Organe für das Europäischen Parlament, |
— |
Ausgaben in Verbindung mit Leistungen, die von Dolmetschern regionaler, nationaler oder internationaler Institutionen für das Europäische Parlament erbracht werden, |
— |
interinstitutionelle Zusammenarbeit im Sprachbereich, |
— |
Ausgaben für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Dolmetschleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Sitzungen, der Ausbildung und der Auswahl von Dolmetschern, |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 300 000 EUR veranschlagt.
Die zweckgebundenen Einnahmen betreffen insbesondere Erstattungen, die von anderen Organisationen und Institutionen für vom Parlament erbrachte Dolmetschleistungen vorgenommen werden.
1 4 0 4 Praktika und Austausch von Beamten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
7 573 000 |
8 097 950 |
6 264 848,03 |
Erläuterungen
Regelung für die Zurverfügungstellung von Beamten des Europäischen Parlaments und Bediensteten auf Zeit der Fraktionen an nationale Verwaltungen, diesen gleichgestellte Einrichtungen und internationale Organisationen (Beschluss des Präsidiums vom 7. März 2005).
Interne Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments (Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 1. Februar 2006).
Regelung für die Abordnung nationaler Sachverständiger zum Europäischen Parlament (Beschluss des Präsidiums vom 4. Mai 2009).
Diese Mittel decken:
— |
Vergütungen für Praktikanten (Stipendien), einschließlich eventueller Haushaltszulagen, |
— |
Reisekosten für alle Praktikanten, |
— |
die Kosten für einen aufgrund einer Behinderung gezahlten Zuschlag (bis zu 50 % des Stipendienbetrags), |
— |
die Vergütung für die Praktikanten in Ausbildung, |
— |
die Kosten einer Kranken- und Unfallversicherung für alle Praktikanten, |
— |
die Ausgaben, die aufgrund des Austausches von Personal zwischen dem Parlament und dem öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten oder anderer in der Regelung genannter Staaten entstehen, |
— |
die Kosten im Zusammenhang mit der Abordnung nationaler Sachverständiger zum Europäischen Parlament, |
— |
die Organisation von Ausbildungsprogrammen für Konferenzdolmetscher und Übersetzer, unter anderem in Zusammenarbeit mit Ausbildungsstätten für Dolmetscher und Übersetzer ausbildenden Hochschulen sowie Stipendien für die Ausbildung und berufliche Fortbildung von Dolmetschern und Übersetzern, den Kauf didaktischer Hilfsmittel und die damit verbundenen Nebenkosten, |
— |
gemäß Artikel 20 Absatz 8 der Internen Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments die zusätzlichen Kosten von Praktikanten im Rahmen des Pilotprogramms „Praktika für Menschen mit Behinderungen“, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Behinderung stehen. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
1 4 0 6 Beobachter
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
447 449 |
465 000,— |
Erläuterungen
Die Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit Beobachtern auf der Grundlage von Artikel 11 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments.
1 4 2 Externe Übersetzungsleistungen
1 4 2 0 Externe Übersetzungsleistungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
7 000 000 |
15 800 000 |
14 587 632,99 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für auf Dienstleistungsbasis nach außerhalb zu vergebende Übersetzungs-, Schreib- und Kodierungsarbeiten sowie für technische Hilfsleistungen bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 200 000 EUR veranschlagt.
1 4 2 2 Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Sprachbereich
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
379 000 |
374 000 |
374 729,31 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
Ausgaben für Maßnahmen des Interinstitutionellen Ausschusses für Übersetzen und Dolmetschen zur Förderung der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Sprachbereich; |
— |
Ausgaben für Veröffentlichungen, Informationstätigkeiten, Öffentlichkeitsarbeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Ausstellungen und Sprachmessen. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 20 000 EUR veranschlagt.
1 4 4 Vorläufig eingesetzte Mittel
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres zu beschließenden etwaigen Anpassungen der Dienstbezüge zu decken.
Es handelt sich um vorläufig eingesetzte Mittel, die erst nach Übertragung auf die entsprechenden Linien dieses Kapitels verwendet werden können.
Rechtsgrundlagen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
KAPITEL 1 6 — SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS
1 6 1 Ausgaben für Personalverwaltung
1 6 1 0 Ausgaben für Personaleinstellung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
446 000 |
378 850 |
280 000,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang III.
Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53) und Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofes, der Generalsekretäre des Rechnungshofes, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).
Diese Mittel decken:
— |
die Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG vorgesehenen Auswahlverfahren sowie die Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Einstellungsgesprächen und ärztlichen Einstellungsuntersuchungen, |
— |
die Ausgaben für die Organisation von Ausleseverfahren zur Auswahl von Bediensteten. |
In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Konsultation des Amtes für Personalauswahl können sie für vom Organ selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden.
1 6 1 2 Berufliche Fortbildung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
4 990 000 |
4 850 000 |
4 177 428,46 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 24a.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel decken Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Fertigkeiten des Personals sowie die Leistungsfähigkeit und die Effizienz des Organs zu verbessern, z. B. Sprachkurse für die offiziellen Arbeitssprachen.
1 6 3 Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs
1 6 3 0 Sozialer Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
719 500 |
718 000 |
528 784,06 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 9 Absatz 3 Unterabsatz 3 und Artikel 76.
Diese Mittel decken:
— |
im Rahmen einer interinstitutionellen Politik zugunsten von Personen mit Behinderungen in den folgenden Kategorien:
die Erstattung von Ausgaben, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen, ordnungsgemäß nachgewiesen werden und nicht im Rahmen des gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems erstattet werden, soweit Haushaltsmittel verfügbar sind und nachdem etwaige Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland ausgeschöpft wurden, |
— |
die Maßnahmen für Beamte oder Bedienstete, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden, |
— |
die Gewährung eines Zuschusses für den Personalrat und kleinere Ausgaben der sozialen Dienste. Zuschüsse oder Kostenübernahmen des Personalrats für Teilnehmer an einer sozialen Tätigkeit zielen auf die Finanzierung von Aktivitäten ab, die eine soziale, kulturelle oder linguistische Dimension aufweisen, stellen aber keine Zuschüsse für einzelne Bedienstete oder Haushalte dar. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 8 000 EUR veranschlagt.
1 6 3 1 Mobilität
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
800 000 |
1 000 000 |
619 772,38 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Mobilitätsplans an den verschiedenen Arbeitsorten.
1 6 3 2 Soziale Beziehungen zwischen den Bediensteten und sonstige soziale Tätigkeiten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
271 000 |
305 000 |
290 634,40 |
Erläuterungen
Mit diesen Mitteln sollten alle Initiativen finanziell gefördert und unterstützt werden, die dazu dienen, die sozialen Beziehungen zwischen den Bediensteten verschiedener Nationalität zu entwickeln; hierzu gehören Zuschüsse an Clubs sowie an Vereinigungen des Personals auf kulturellem und sportlichem Gebiet usw. sowie ein Beitrag zu den Kosten einer ständigen Einrichtung für Freizeitaktivitäten (kulturelle und sportliche Aktivitäten, Freizeitbeschäftigung, Restaurant).
Diese Mittel decken außerdem die finanzielle Beteiligung an den interinstitutionellen sozialen Tätigkeiten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 800 000 EUR veranschlagt.
1 6 5 Tätigkeiten, die die Mitglieder und das Personal des Organs betreffen
1 6 5 0 Ärztlicher Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 285 000 |
1 285 000 |
1 002 407,93 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 59 und Artikel 8 des Anhangs II.
Diese Mittel decken die Verwaltungskosten für den ärztlichen Dienst an den drei Arbeitsorten, einschließlich des Kaufs von Material, Arzneimitteln usw., die Kosten für die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, die Verwaltungsausgaben für den Invaliditätsausschuss sowie die Ausgaben für externe Leistungen von Fachärzten, die von den Vertrauensärzten für erforderlich erachtet werden.
Sie decken außerdem die Ausgaben für den Kauf von bestimmtem als medizinisch notwendig erachtetem Arbeitsgerät und die Ausgaben für medizinisches oder paramedizinisches Personal, das im Rahmen von Dienstleistungsverträgen oder als kurzfristige Vertretung beschäftigt wird.
1 6 5 2 Kosten für den laufenden Betrieb der Restaurants und Kantinen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
4 050 000 |
3 960 000 |
3 960 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die Bewirtschaftung der Restaurants und Kantinen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 2 000 000 EUR veranschlagt.
1 6 5 4 Kleinkinderzentrum und private Kinderkrippen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
6 277 500 |
6 683 000 |
5 840 795,58 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung des Beitrags des Europäischen Parlaments zu den Gesamtausgaben für das Kleinkinderzentrum und die privaten Kinderkrippen, mit denen eine Vereinbarung geschlossen wurde.
Die aus den Beiträgen der Eltern stammenden zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 2 200 000 EUR veranschlagt.
TITEL 2
GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||||
KAPITEL 2 0 |
|||||||||||
2 0 0 |
|||||||||||
Gebäude |
|||||||||||
2 0 0 0 |
Mieten |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
30 653 000 |
33 032 000 |
30 359 988,33 |
99,04 |
|||||||
2 0 0 1 |
Erbpachtzahlungen |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
5 419 000 |
16 141 000 |
33 910 000,— |
625,76 |
|||||||
2 0 0 3 |
Erwerb von Immobilien |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
38 753 000,— |
— |
|||||||
2 0 0 5 |
Bau von Gebäuden |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
25 465 000 |
7 213 000 |
4 583 615,66 |
18,— |
|||||||
2 0 0 7 |
Herrichtung der Diensträume |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
25 471 000 |
39 459 000 |
34 811 824,36 |
136,67 |
|||||||
2 0 0 8 |
Besondere Ausgaben für Gebäudeverwaltung |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
5 278 000 |
4 210 000 |
4 207 679,39 |
79,72 |
|||||||
|
Artikel 2 0 0 — Insgesamt |
92 286 000 |
100 055 000 |
146 626 107,74 |
158,88 |
||||||
2 0 2 |
|||||||||||
Ausgaben für Gebäude |
|||||||||||
2 0 2 2 |
Unterhaltung, Wartung, Betrieb und Reinigung der Gebäude |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
60 095 000 |
57 264 000 |
48 638 644,47 |
80,94 |
|||||||
2 0 2 4 |
Energieverbrauch |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
20 937 000 |
18 975 000 |
17 692 010,38 |
84,50 |
|||||||
2 0 2 6 |
Sicherheit und Bewachung der Gebäude |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
27 305 000 |
36 043 268 |
35 023 713,60 |
128,27 |
|||||||
2 0 2 8 |
Versicherungskosten |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 020 000 |
991 000 |
884 452,30 |
86,71 |
|||||||
|
Artikel 2 0 2 — Insgesamt |
109 357 000 |
113 273 268 |
102 238 820,75 |
93,49 |
||||||
|
KAPITEL 2 0 — INSGESAMT |
201 643 000 |
213 328 268 |
248 864 928,49 |
123,42 |
||||||
KAPITEL 2 1 |
|||||||||||
2 1 0 |
|||||||||||
Datenverarbeitung und Telekommunikation |
|||||||||||
2 1 0 0 |
Datenverarbeitung und Telekommunikation: wiederkehrende betriebliche Tätigkeiten |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
25 862 503 |
25 820 534 |
26 253 905,10 |
101,51 |
|||||||
2 1 0 1 |
Datenverarbeitung und Telekommunikation: wiederkehrende infrastrukturbezogene Tätigkeiten |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
27 478 949 |
26 553 271 |
39 048 835,40 |
142,10 |
|||||||
2 1 0 2 |
Datenverarbeitung und Telekommunikation: wiederkehrende Tätigkeiten zur allgemeinen Unterstützung der Nutzer |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
13 315 983 |
13 453 322 |
12 731 130,91 |
95,61 |
|||||||
2 1 0 3 |
Datenverarbeitung und Telekommunikation: wiederkehrende Tätigkeiten zur Unterhaltung der IKT-Anwendungen |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
13 202 000 |
13 481 040 |
7 215 561,44 |
54,66 |
|||||||
2 1 0 4 |
Datenverarbeitung und Telekommunikation: Infrastrukturinvestitionen |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
15 743 215 |
16 481 461 |
18 992 549,97 |
120,64 |
|||||||
2 1 0 5 |
Datenverarbeitung und Telekommunikation: Investitionen in Projekte |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
11 977 727 |
12 298 460 |
15 310 539,51 |
127,83 |
|||||||
|
Artikel 2 1 0 — Insgesamt |
107 580 377 |
108 088 088 |
119 552 522,33 |
111,13 |
||||||
2 1 2 |
Mobiliar |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
3 180 000 |
3 232 500 |
2 040 859,17 |
64,18 |
|||||||
2 1 4 |
Material und technische Anlagen |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
22 933 500 |
19 585 000 |
19 562 814,54 |
85,30 |
|||||||
2 1 6 |
Fahrzeuge |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
7 265 000 |
6 068 000 |
6 104 390,56 |
84,02 |
|||||||
|
KAPITEL 2 1 — INSGESAMT |
140 958 877 |
136 973 588 |
147 260 586,60 |
104,47 |
||||||
KAPITEL 2 3 |
|||||||||||
2 3 0 |
Papier- und Bürobedarf sowie verschiedene Verbrauchsmaterialien |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
2 021 000 |
2 339 500 |
2 010 713,84 |
99,49 |
|||||||
2 3 1 |
Finanzkosten |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
65 000 |
75 000 |
16 864,— |
25,94 |
|||||||
2 3 2 |
Gerichtskosten und Schadenersatz |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 035 000 |
1 714 000 |
1 433 604,29 |
138,51 |
|||||||
2 3 6 |
Postgebühren und Zustellungskosten |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
510 000 |
357 000 |
271 282,65 |
53,19 |
|||||||
2 3 7 |
Umzüge |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 620 000 |
1 100 000 |
760 359,86 |
46,94 |
|||||||
2 3 8 |
Sonstige Ausgaben für den Verwaltungsbetrieb |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
731 500 |
661 500 |
438 222,80 |
59,91 |
|||||||
2 3 9 |
Ausgleich für die CO2-Emissionen des Europäischen Parlaments |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
250 000 |
1 064 000 |
89 558,55 |
35,82 |
|||||||
|
KAPITEL 2 3 — INSGESAMT |
6 232 500 |
7 311 000 |
5 020 605,99 |
80,56 |
||||||
|
Titel 2 — Insgesamt |
348 834 377 |
357 612 856 |
401 146 121,08 |
115,— |
||||||
|
Erläuterungen
Da die Versicherungsgesellschaften den Versicherungsschutz gekündigt haben, muss das Risiko von Arbeitskämpfen und Terroranschlägen für die Gebäude des Europäischen Parlaments im Gesamthaushalt der Europäischen Union abgedeckt werden.
Die Mittelansätze dieses Titels decken folglich alle Ausgaben im Zusammenhang mit Schäden ab, die aus Arbeitskämpfen und Terroranschlägen resultieren.
KAPITEL 2 0 — GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN
2 0 0 Gebäude
2 0 0 0 Mieten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
30 653 000 |
33 032 000 |
30 359 988,33 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Mieten für die vom Europäischen Parlament genutzten Gebäude oder Gebäudeteile.
Sie decken gleichzeitig die Ausgaben für die Immobiliensteuern. Die Mieten werden auf 12 Monate und auf der Grundlage der bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Verträge berechnet, bei denen normalerweise eine Anpassung an die Lebenshaltungskosten bzw. an die Baukosten vorgesehen ist.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 500 000 EUR veranschlagt.
Die Finanzbeiträge, die die Mitgliedstaaten oder ihre Behörden oder öffentlichen Stellen als Finanzierung oder als Erstattung der Kosten für den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden oder der Kosten für Gebäude oder Ausrüstungen des Organs überweisen, sind als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu betrachten.
2 0 0 1 Erbpachtzahlungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
5 419 000 |
16 141 000 |
33 910 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Erbpachtzinsen für Gebäude oder Gebäudeteile aufgrund von geltenden bzw. im Vorbereitungsstadium befindlichen Verträgen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.
Die Finanzbeiträge, die die Mitgliedstaaten oder ihre Behörden oder öffentlichen Stellen als Finanzierung oder als Erstattung der Kosten für den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden oder der Kosten für Gebäude oder Ausrüstungen des Organs überweisen, sind als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu betrachten.
2 0 0 3 Erwerb von Immobilien
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
38 753 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für den Erwerb von Immobilien. Die Zuschüsse betreffend die Grundstücke und ihre Erschließung werden gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung behandelt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.
Die Finanzbeiträge, die die Mitgliedstaaten oder ihre Behörden oder öffentlichen Stellen als Finanzierung oder als Erstattung der Kosten für den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden oder der Kosten für Gebäude oder Ausrüstungen des Organs überweisen, sind als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu betrachten.
2 0 0 5 Bau von Gebäuden
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
25 465 000 |
7 213 000 |
4 583 615,66 |
Erläuterungen
Bei diesem Posten können Mittel für die Errichtung von Gebäuden (Bauarbeiten, Honorare für Gutachten und alle damit zusammenhängenden Kosten) eingesetzt werden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Die Finanzbeiträge, die die Mitgliedstaaten oder ihre Behörden oder öffentlichen Stellen als Finanzierung oder als Erstattung der Kosten für den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden oder der Kosten für Gebäude oder Ausrüstungen des Organs überweisen, sind als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu betrachten.
2 0 0 7 Herrichtung der Diensträume
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
25 471 000 |
39 459 000 |
34 811 824,36 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Umbauarbeiten sowie der übrigen damit zusammenhängenden Ausgaben, insbesondere Architekten- und Ingenieurkosten usw.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 543 000 EUR.
Die Finanzbeiträge, die die Mitgliedstaaten oder ihre Behörden oder öffentlichen Stellen als Finanzierung oder als Erstattung der Kosten für den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden oder der Kosten für Gebäude oder Ausrüstungen des Organs überweisen, sind als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu betrachten.
2 0 0 8 Besondere Ausgaben für Gebäudeverwaltung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
5 278 000 |
4 210 000 |
4 207 679,39 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung von Ausgaben für die Gebäudeverwaltung, die in den anderen Artikeln dieses Kapitels nicht eigens vorgesehen sind, insbesondere in folgenden Bereichen:
— |
Abfallentsorgung, |
— |
obligatorische Kontrollen, Qualitätskontrollen, Gutachten, Audits, Überwachung der Einhaltung der Vorschriften usw., |
— |
technische Bibliothek, |
— |
Unterstützung der Gebäudeverwaltung (Gebäude-Helpdesk), |
— |
Verwaltung der Gebäudepläne und Informationsträger, |
— |
sonstige Ausgaben. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.
2 0 2 Ausgaben für Gebäude
2 0 2 2 Unterhaltung, Wartung, Betrieb und Reinigung der Gebäude
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
60 095 000 |
57 264 000 |
48 638 644,47 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Ausgaben für Unterhaltung, Wartung, Betrieb und Reinigung der vom Europäischen Parlament als Mieter oder Eigentümer genutzten Gebäude (Räumlichkeiten und technische Einrichtung) gemäß den laufenden Verträgen.
Vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen stimmt sich das Organ nach Maßgabe von Artikel 104 der Haushaltsordnung mit den übrigen Organen über die von jedem einzelnen Organ jeweils durchgesetzten vertraglichen Bedingungen (Preise, gewählte Währung, Indexierung, Dauer, sonstige Klauseln) ab.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 75 000 EUR veranschlagt.
2 0 2 4 Energieverbrauch
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
20 937 000 |
18 975 000 |
17 692 010,38 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen unter anderem zur Deckung der Kosten für den Verbrauch von Wasser, Gas, Strom und Heizung.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 82 000 EUR veranschlagt.
2 0 2 6 Sicherheit und Bewachung der Gebäude
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
27 305 000 |
36 043 268 |
35 023 713,60 |
Erläuterungen
Die Mittel dienen im Wesentlichen zur Deckung der Kosten für die Sicherheit und Bewachung der Dienstgebäude des Europäischen Parlaments an den drei üblichen Arbeitsorten, seiner Informationsbüros innerhalb der Union und seiner Außenbüros in Drittländern.
Vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen stimmt sich das Organ nach Maßgabe von Artikel 104 der Haushaltsordnung mit den übrigen Organen über die von jedem einzelnen Organ jeweils durchgesetzten vertraglichen Bedingungen (Preise, gewählte Währung, Indexierung, Dauer, sonstige Klauseln) ab.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 120 000 EUR veranschlagt.
2 0 2 8 Versicherungskosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 020 000 |
991 000 |
884 452,30 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Versicherungsprämien bestimmt.
KAPITEL 2 1 — INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR
Erläuterungen
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Vertragsbedingungen.
2 1 0 Datenverarbeitung und Telekommunikation
2 1 0 0 Datenverarbeitung und Telekommunikation: wiederkehrende betriebliche Tätigkeiten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
25 862 503 |
25 820 534 |
26 253 905,10 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erwerb, Anmietung, Instandhaltung und Unterhaltung von EDV-Hardware und -Software sowie der Ausgaben für Dienstleistungs- und Beratungsfirmen im Zusammenhang mit wiederkehrenden Tätigkeiten, die für das Funktionieren der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme des Europäischen Parlaments erforderlich sind. Diese Ausgaben betreffen insbesondere die Systeme des Datenverarbeitungs- und Telekommunikationszentrums, die EDV-Ausrüstung der einzelnen Dienststellen und den Betrieb des Netzes.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 155 000 EUR veranschlagt.
2 1 0 1 Datenverarbeitung und Telekommunikation: wiederkehrende infrastrukturbezogene Tätigkeiten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
27 478 949 |
26 553 271 |
39 048 835,40 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erwerb, Anmietung, Instandhaltung und Unterhaltung von EDV-Hardware und -Software sowie der Ausgaben für Dienstleistungs- und Beratungsfirmen im Zusammenhang mit wiederkehrenden Tätigkeiten zum Betrieb und zur Instandhaltung der Infrastrukturen für die Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme des Europäischen Parlaments. Diese Ausgaben betreffen hauptsächlich die Infrastrukturen für Netze, Leitungen, Telekommunikation, individuelle Ausstattungen und Abstimmungsanlagen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 164 000 EUR veranschlagt.
2 1 0 2 Datenverarbeitung und Telekommunikation: wiederkehrende Tätigkeiten zur allgemeinen Unterstützung der Nutzer
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
13 315 983 |
13 453 322 |
12 731 130,91 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Kauf, Miete, Unterhaltung und Wartung von Hardware und Software sowie der Ausgaben für Dienstleistungs- und IT-Beratungsfirmen im Zusammenhang mit wiederkehrenden Tätigkeiten zur allgemeinen Unterstützung der Nutzer der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme des Europäischen Parlaments. Diese Ausgaben betreffen insbesondere die Dienste zur Unterstützung der Mitglieder und die Dienste im Zusammenhang mit Anwendungen im Bereich Verwaltung und Rechtsetzung.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 77 000 EUR veranschlagt.
2 1 0 3 Datenverarbeitung und Telekommunikation: wiederkehrende Tätigkeiten zur Unterhaltung der IKT-Anwendungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
13 202 000 |
13 481 040 |
7 215 561,44 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Kauf, Miete, Unterhaltung und Wartung von Hardware und Software sowie der Ausgaben für Dienstleistungs- und Beratungsfirmen im Zusammenhang mit wiederkehrenden Tätigkeiten zur Unterhaltung der IKT-Anwendungen des Europäischen Parlaments. Diese Ausgaben betreffen insbesondere die Anwendungen für die Mitglieder und für Kommunikationszwecke sowie die Anwendungen im Bereich Verwaltung und Rechtsetzung.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 70 000 EUR veranschlagt.
2 1 0 4 Datenverarbeitung und Telekommunikation: Infrastrukturinvestitionen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
15 743 215 |
16 481 461 |
18 992 549,97 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für den Kauf von Hardware und Software sowie der Ausgaben für Dienstleistungs- und Beratungsfirmen im Zusammenhang mit Investitionen in die Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsinfrastruktursysteme des Europäischen Parlaments. Die Investitionen betreffen hauptsächlich die Systeme des Datenverarbeitungs- und Telekommunikationszentrums, Netze, Leitungen und Videokonferenzsysteme.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 94 000 EUR veranschlagt.
2 1 0 5 Datenverarbeitung und Telekommunikation: Investitionen in Projekte
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
11 977 727 |
12 298 460 |
15 310 539,51 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für den Kauf von Hardware und Software sowie der Ausgaben für Dienstleistungs- und Beratungsfirmen im Zusammenhang mit Investitionen in bestehende oder neue IKT-Projekte. Die Investitionen betreffen hauptsächlich die Anwendungen für die Mitglieder, die Anwendungen in den Bereichen Rechtsetzung, Verwaltung und Finanzen und die Anwendungen zur Steuerung der IKT-Ausstattung.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 72 000 EUR veranschlagt.
2 1 2 Mobiliar
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
3 180 000 |
3 232 500 |
2 040 859,17 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Mobiliar, insbesondere für den Kauf ergonomischer Büromöbel, sowie für den Ersatz von veraltetem und nicht mehr verwendbarem Mobiliar und von Büromaschinen bestimmt. Sie dienen auch zur Finanzierung verschiedener Ausgaben für die Verwaltung der beweglichen Sachen des Europäischen Parlaments.
Bei Kunstwerken decken diese Mittel sowohl die Ausgaben für den Erwerb und Ankauf von spezifischem Material als auch die damit zusammenhängenden laufenden Kosten, wie z. B Kosten für Gutachten, Konservierung, Rahmung, Restaurierung, Reinigung, Versicherungen und gelegentlich anfallende Transportkosten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR.
2 1 4 Material und technische Anlagen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
22 933 500 |
19 585 000 |
19 562 814,54 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur sowie die Verwaltung von Material und technischen Einrichtungen, insbesondere:
— |
von verschiedenem Material und festen und beweglichen technischen Einrichtungen für Veröffentlichung, Sicherheit, Kantinen, Gebäude usw., |
— |
von Ausstattungsgegenständen, insbesondere für Druckerei, Telefondienst, Kantinen, Einkaufszentralen, Sicherheit, Konferenztechnik, den audiovisuellen Sektor usw., |
— |
von spezifischem (elektronischem, computertechnischem, elektrischem) Material einschließlich der damit zusammenhängenden externen Leistungen, |
— |
der Einrichtung zweier zusätzlicher Telefonleitungen in den Büros der Mitglieder auf Antrag. |
Diese Mittel decken außerdem die Kosten für Annoncen betreffend den Weiterverkauf oder die Verschrottung ausgesonderter Güter.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 205 000 EUR veranschlagt.
2 1 6 Fahrzeuge
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
7 265 000 |
6 068 000 |
6 104 390,56 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für Kauf, Unterhaltung, Betrieb und Reparatur von Fahrzeugen (Kraftfahrzeug- und Fahrradbestand) und die Miete von Fahrzeugen, Taxis, Omnibussen und Lastkraftwagen mit oder ohne Fahrer bestimmt, einschließlich der damit zusammenhängenden Versicherungen und anderer Verwaltungskosten. Beim Ersatz des Kraftfahrzeugbestands oder beim Kauf oder der Miete von Fahrzeugen werden Kraftfahrzeuge, die die Umwelt möglichst wenig belasten, wie beispielsweise Hybridfahrzeuge, bevorzugt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 175 000 EUR veranschlagt.
KAPITEL 2 3 — LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB
Erläuterungen
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Vertragsbedingungen.
2 3 0 Papier- und Bürobedarf sowie verschiedene Verbrauchsmaterialien
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 021 000 |
2 339 500 |
2 010 713,84 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für den Kauf von Papier, Umschlägen, Büromaterial, Erzeugnissen für die Druckerei und die Vervielfältigung von Dokumenten usw. sowie für die damit zusammenhängenden Verwaltungskosten bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 15 000 EUR veranschlagt.
2 3 1 Finanzkosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
65 000 |
75 000 |
16 864,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Bankkosten (Gebühren, Agios, verschiedene Kosten) und sonstigen Finanzkosten einschließlich der Nebenkosten für die Finanzierung von Gebäuden.
2 3 2 Gerichtskosten und Schadenersatz
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 035 000 |
1 714 000 |
1 433 604,29 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
etwaige Verurteilungen des Europäischen Parlaments durch den Gerichtshof, das Gericht und das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union und durch einzelstaatliche Gerichte zu den Kosten, |
— |
die Hinzuziehung externer Rechtsanwälte zur Vertretung des Europäischen Parlaments vor den Gerichten der Union und den einzelstaatlichen Gerichten und die Hinzuziehung von Rechtsberatern oder Sachverständigen zwecks Unterstützung des Juristischen Dienstes, |
— |
die Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit Disziplinarverfahren und ähnlichen Verfahren, |
— |
die Ausgaben für Schadenersatz und Zinsen, |
— |
die bei gütlichen Beilegungen gemäß den Artikeln 69 und 70 der Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vereinbarten Entschädigungen und Vergütungen. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
2 3 6 Postgebühren und Zustellungskosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
510 000 |
357 000 |
271 282,65 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Postgebühren, Bearbeitung und Beförderung durch die nationalen Postdienste oder durch Kurierdienste.
Diese Mittel dienen ferner zur Deckung der Kosten für Postdienstleistungen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
2 3 7 Umzüge
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 620 000 |
1 100 000 |
760 359,86 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Umzugs- und Transportarbeiten, die von Umzugsfirmen oder mit Hilfe vorübergehend beschäftigter Transporteure durchgeführt werden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 40 000 EUR veranschlagt.
2 3 8 Sonstige Ausgaben für den Verwaltungsbetrieb
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
731 500 |
661 500 |
438 222,80 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
die Versicherungen, die nicht eigens unter einem anderen Posten vorgesehen sind, |
— |
den Kauf und die Instandhaltung von Arbeitskleidung für Amtsboten, Kraftfahrer, Empfangspersonal, Lager- und Umzugspersonal sowie Personal der Dienststelle Besuche und Seminare, der Dienststelle Parlamentarium, des ärztlichen Dienstes, der Dienststellen zur Unterhaltung der Gebäude und verschiedener technischer Dienststellen, |
— |
verschiedene Sachausgaben, Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die nicht eigens unter einem anderen Posten vorgesehen sind, |
— |
verschiedene Ankäufe für Tätigkeiten im Rahmen des Systems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (Werbemaßnahmen usw.). |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
2 3 9 Ausgleich für die CO2-Emissionen des Europäischen Parlaments
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
250 000 |
1 064 000 |
89 558,55 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit möglichen Ausgleichszahlungen für CO2-Emissionen, wie in dem vom Präsidium verabschiedeten Unionssystem für EMAS-Aktionsplans festgelegt.
TITEL 3
AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG DER ALLGEMEINEN AUFGABEN DES ORGANS
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% Zahlungen 2012/2014 |
|||||||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
|||||||
KAPITEL 3 0 |
||||||||||||
3 0 0 |
Kosten für vom Personal unternommene Dienstreisen und Reisen zwischen den drei Arbeitsorten |
|
|
|
|
|
|
|
||||
Getrennte Mittel |
27 600 000 |
27 600 000 |
27 616 000 |
27 616 000 |
25 600 000,— |
25 600 000,— |
92,75 |
|||||
3 0 2 |
Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke |
|
|
|
|
|
|
|
||||
Getrennte Mittel |
1 333 260 |
1 333 260 |
1 361 350 |
1 361 350 |
997 012,13 |
997 012,13 |
74,78 |
|||||
3 0 4 |
||||||||||||
Verschiedene Ausgaben für Sitzungen |
||||||||||||
3 0 4 0 |
Verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen |
|
|
|
|
|
|
|
||||
Getrennte Mittel |
2 250 000 |
2 250 000 |
2 600 000 |
2 600 000 |
2 598 000,— |
2 598 000,— |
115,47 |
|||||
3 0 4 2 |
Sitzungen, Kongresse und Konferenzen |
|
|
|
|
|
|
|
||||
Getrennte Mittel |
1 232 500 |
1 232 500 |
1 405 000 |
1 405 000 |
927 388,14 |
927 388,14 |
75,24 |
|||||
3 0 4 3 |
Verschiedene Organisationskosten parlamentarischer Versammlungen, interparlamentarischer Delegationen und anderer Delegationen |
|
|
|
|
|
|
|
||||
Getrennte Mittel |
1 039 200 |
1 039 200 |
1 473 000 |
1 473 000 |
495 311,40 |
495 311,40 |
47,66 |
|||||
3 0 4 9 |
Kosten für Leistungen des Reisebüros |
|
|
|
|
|
|
|
||||
Getrennte Mittel |
2 100 000 |
2 100 000 |
2 124 660 |
2 124 660 |
2 006 613,36 |
2 006 613,36 |
95,55 |
|||||
|
Artikel 3 0 4 — Insgesamt |
6 621 700 |
6 621 700 |
7 602 660 |
7 602 660 |
6 027 312,90 |
6 027 312,90 |
91,02 |
||||
|
KAPITEL 3 0 — INSGESAMT |
35 554 960 |
35 554 960 |
36 580 010 |
36 580 010 |
32 624 325,03 |
32 624 325,03 |
91,76 |
||||
KAPITEL 3 2 |
||||||||||||
3 2 0 |
Beschaffung von Fachwissen |
|
|
|
|
|
|
|
||||
Getrennte Mittel |
10 386 000 |
10 386 000 |
11 530 000 |
11 530 000 |
9 802 864,80 |
9 802 864,80 |
94,39 |
|||||
3 2 2 |
||||||||||||
Informationsbeschaffung und Archivierung |
||||||||||||
3 2 2 0 |
Dokumentation und Bibliothek |
|
|
|
|
|
|
|
||||
Getrennte Mittel |
6 632 676 |
6 632 676 |
4 927 111 |
4 927 111 |
3 974 137,06 |
3 974 137,06 |
59,92 |
|||||
3 2 2 2 |
Ausgaben für Archivbestände |
|
|
|
|
|
|
|
||||
Getrennte Mittel |
1 600 000 |
1 600 000 |
1 965 000 |
1 965 000 |
1 600 767,67 |
1 600 767,67 |
100,05 |
|||||
|
Artikel 3 2 2 — Insgesamt |
8 232 676 |
8 232 676 |
6 892 111 |
6 892 111 |
5 574 904,73 |
5 574 904,73 |
67,72 |
||||
3 2 3 |
Beziehungen zu den Parlamenten von Drittstaaten, Förderung der parlamentarischen Demokratie und der Menschenrechte |
|
|
|
|
|
|
|
||||
Getrennte Mittel |
637 500 |
637 500 |
750 000 |
750 000 |
409 935,96 |
409 935,96 |
64,30 |
|||||
3 2 4 |
||||||||||||
Produktion und Verbreitung |
||||||||||||
3 2 4 0 |
Amtsblatt |
|
|
|
|
|
|
|
||||
Getrennte Mittel |
4 586 000 |
4 586 000 |
4 000 000 |
4 000 000 |
4 055 500,— |
4 055 500,— |
88,43 |
|||||
3 2 4 1 |
Digitale Veröffentlichungen und Veröffentlichungen in traditioneller Form |
|
|
|
|
|
|
|
||||
Getrennte Mittel |
5 703 318 |
5 703 318 |
5 175 000 |
5 175 000 |
5 689 768,59 |
5 689 768,59 |
99,76 |
|||||
3 2 4 2 |
Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen |
|
|
|
|
|
|
|
||||
Getrennte Mittel |
21 036 912 |
21 036 912 |
23 755 900 |
23 755 900 |
22 124 435,38 |
22 124 435,38 |
105,17 |
|||||
3 2 4 3 |
Parlamentarium — Besucherzentrum des Europäischen Parlaments |
|
|
|
|
|
|
|
||||
Getrennte Mittel |
4 978 023 |
4 978 023 |
3 916 000 |
3 916 000 |
3 462 167,79 |
3 462 167,79 |
69,55 |
|||||
3 2 4 4 |
Organisation und Empfang von Besuchergruppen, Euroscola und Einladung von Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern |
|
|
|
|
|
|
|
||||
Getrennte Mittel |
30 120 500 |
30 120 500 |
29 996 000 |
29 996 000 |
27 985 491,28 |
27 985 491,28 |
92,91 |
|||||
3 2 4 5 |
Veranstaltung von Kolloquien, Seminaren und kulturellen Aktionen |
|
|
|
|
|
|
|
||||
Getrennte Mittel |
6 725 000 |
6 725 000 |
6 830 300 |
6 830 300 |
3 664 747,54 |
3 664 747,54 |
54,49 |
|||||
3 2 4 6 |
Fernsehkanal des Parlaments (WebTV) |
|
|
|
|
|
|
|
||||
Getrennte Mittel |
5 000 000 |
5 000 000 |
8 000 000 |
8 000 000 |
8 391 152,02 |
8 391 152,02 |
167,82 |
|||||
3 2 4 7 |
Haus der europäischen Geschichte |
|
|
|
|
|
|
|
||||
Getrennte Mittel |
9 650 000 |
9 650 000 |
6 400 000 |
6 400 000 |
|
|
— |
|||||
3 2 4 8 |
Ausgaben für audiovisuelle Informationen |
|
|
|
|
|
|
|
||||
Getrennte Mittel |
15 620 000 |
15 620 000 |
20 133 700 |
20 133 700 |
13 576 010,67 |
13 576 010,67 |
86,91 |
|||||
3 2 4 9 |
Informationsaustausch mit den nationalen Parlamenten |
|
|
|
|
|
|
|
||||
Getrennte Mittel |
445 000 |
445 000 |
475 000 |
475 000 |
130 335,55 |
130 335,55 |
29,29 |
|||||
|
Artikel 3 2 4 — Insgesamt |
103 864 753 |
103 864 753 |
108 681 900 |
108 681 900 |
89 079 608,82 |
89 079 608,82 |
85,77 |
||||
3 2 5 |
Ausgaben für Informationsbüros |
|
|
|
|
|
|
|
||||
Getrennte Mittel |
1 100 000 |
1 100 000 |
1 100 000 |
1 100 000 |
1 100 000,— |
1 100 000,— |
100,— |
|||||
|
KAPITEL 3 2 — INSGESAMT |
124 220 929 |
124 220 929 |
128 954 011 |
128 954 011 |
105 967 314,31 |
105 967 314,31 |
85,31 |
||||
|
Titel 3 — Insgesamt |
159 775 889 |
159 775 889 |
165 534 021 |
165 534 021 |
138 591 639,34 |
138 591 639,34 |
86,74 |
||||
|
KAPITEL 3 0 — SITZUNGEN UND KONFERENZEN
3 0 0 Kosten für vom Personal unternommene Dienstreisen und Reisen zwischen den drei Arbeitsorten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
27 600 000 |
27 616 000 |
25 600 000,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 71 und die Artikel 11, 12 und 13 des Anhangs VII.
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit Reisen des Personals des Organs, abgeordneter nationaler Sachverständiger oder Praktikanten zwischen dem Ort der dienstlichen Verwendung und einem der drei Arbeitsorte des Europäischen Parlaments (Brüssel, Luxemburg und Straßburg) und Dienstreisen zu anderen Orten als den drei Arbeitsorten bestimmt. Die Ausgaben betreffen die Fahrtkosten, die Tagegelder, die Kosten der Unterbringung und die Ausgleichszahlungen für die Einhaltung fest vorgegebener Arbeitszeiten. Die Mittel decken ferner die Nebenkosten (einschließlich der Annullierung von Fahrausweisen und Hotelreservierungen, der Kosten im Zusammenhang mit dem elektronischen Fakturierungssystem und der Kosten für die Dienstreiseversicherung).
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 360 000 EUR veranschlagt.
3 0 2 Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 333 260 |
1 361 350 |
997 012,13 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
die Ausgaben im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des Organs in Bezug auf Empfänge, einschließlich Empfängen im Zusammenhang mit den Arbeiten des für die Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen Entscheidungen (STOA) zuständigen Referats des Organs, und für Repräsentationszwecke der Mitglieder des Organs, |
— |
die Ausgaben des Präsidenten für Repräsentationszwecke anlässlich seiner Reisen außerhalb der Arbeitsorte, |
— |
die Repräsentationskosten und die Beteiligung an den Sekretariatskosten des Kabinetts des Präsidenten, |
— |
die Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke des Generalsekretariats, einschließlich des Erwerbs von Repräsentationsartikeln und Medaillen für die Beamten mit 15 bzw. 25 Dienstjahren, |
— |
verschiedene Ausgaben für protokollarische Zwecke wie Fahnen, Schaugestelle, Einladungskarten, den Druck von Speisekarten usw., |
— |
Reise- und Aufenthaltskosten von hochrangigen Persönlichkeiten, die das Organ besuchen, |
— |
die Visakosten der Mitglieder und Bediensteten des Europäischen Parlaments im Zusammenhang mit Dienstreisen, |
— |
Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke und sonstige spezifische Ausgaben für Mitglieder, die innerhalb des Europäischen Parlaments ein offizielles Amt ausüben. |
3 0 4 Verschiedene Ausgaben für Sitzungen
3 0 4 0 Verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 250 000 |
2 600 000 |
2 598 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erfrischungen und andere Getränke sowie gelegentliche Imbisse während der Sitzungen des Organs sowie für die Verwaltung dieser Dienste.
3 0 4 2 Sitzungen, Kongresse und Konferenzen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 232 500 |
1 405 000 |
927 388,14 |
Erläuterungen
Veranschlagt sind insbesondere Mittel für:
— |
die Kosten im Zusammenhang mit der Organisation der Sitzungen außerhalb der Arbeitsorte (Ausschüsse oder deren Delegationen, Fraktionen), gegebenenfalls einschließlich Repräsentationsausgaben, |
— |
die Beiträge für die internationalen Organisationen, denen das Europäische Parlament oder eines seiner Organe angehört (Interparlamentarische Union, Vereinigung der Generalsekretäre der Parlamente, Gruppe der Zwölf Plus bei der Interparlamentarischen Union). |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 20 000 EUR veranschlagt.
3 0 4 3 Verschiedene Organisationskosten parlamentarischer Versammlungen, interparlamentarischer Delegationen und anderer Delegationen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 039 200 |
1 473 000 |
495 311,40 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind vor allem zur Finanzierung der nicht durch Kapitel 1 0 und Artikel 3 0 0 gedeckten Kosten im Zusammenhang mit der Organisation der Sitzungen:
— |
der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, der Parlamentarischen Versammlung EuroLat und der Parlamentarischen Versammlung Euronest sowie deren Organen, |
— |
der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM), ihrer Ausschüsse und ihres Präsidiums; diese Ausgaben beinhalten den Beitrag des Europäischen Parlaments zum Haushalt des eigenständigen Sekretariats der PV-UfM bzw. der direkten Übernahme der anteilsmäßigen Kosten des Europäischen Parlaments am Haushaltsplan der PV-UfM, |
— |
der interparlamentarischen Delegationen, der Ad-hoc-Delegationen, der gemischten parlamentarischen Ausschüsse, der parlamentarischen Kooperationsausschüsse, der parlamentarischen Delegationen bei der WTO sowie der Parlamentarischen Konferenz zur WTO und ihres Lenkungsausschusses. |
3 0 4 9 Kosten für Leistungen des Reisebüros
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 100 000 |
2 124 660 |
2 006 613,36 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Ausgaben für den Betrieb des beim Europäischen Parlament unter Vertrag stehenden Reisebüros zu decken.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
KAPITEL 3 2 — FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG
3 2 0 Beschaffung von Fachwissen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
10 386 000 |
11 530 000 |
9 802 864,80 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
die Kosten von Verträgen mit qualifizierten Sachverständigen und Forschungsinstituten über Studien und andere Forschungstätigkeiten (Workshops, Round-Table-Konferenzen, Expertenpanels, Konferenzen), die für die Parlamentsorgane und die Verwaltung, u. a. für die Errichtung des Hauses der europäischen Geschichte, durchgeführt werden, |
— |
die Kosten für die Auswertung von Studien und die Mitwirkung der Gruppe für die Bewertung wissenschaftlicher und technologischer Entscheidungen (STOA-Gruppe) an den Tätigkeiten wissenschaftlicher Einrichtungen, |
— |
die Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten der Sachverständigen und sonstigen Personen — einschließlich Personen, die eine Petition an das Europäische Parlament gerichtet haben —, die zu Sitzungen der Ausschüsse, der Delegationen und der Studien- und Arbeitsgruppen eingeladen werden, |
— |
die Ausgaben im Zusammenhang mit der Einberufung von dem Organ nicht angehörenden Personen zur Teilnahme an den Arbeiten von Gremien wie dem Disziplinarrat oder dem Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten. |
3 2 2 Informationsbeschaffung und Archivierung
3 2 2 0 Dokumentation und Bibliothek
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
6 632 676 |
4 927 111 |
3 974 137,06 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
die Erweiterungen und Ersatzbeschaffungen im Bereich der allgemeinen Nachschlagewerke und die laufende Ergänzung des Grundstocks der Bibliothek, |
— |
die Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften und bei Informationsagenturen, Abonnements für deren Online-Veröffentlichungen und Online-Dienste, einschließlich der Urheberrechtsgebühren für die Vervielfältigung und Verbreitung dieser Abonnements in schriftlicher und/oder elektronischer Form, und die Dienstleistungsverträge für Presseübersichten und Zeitungsausschnitte, |
— |
die Abonnements oder Dienstleistungsverträge für die Lieferung von Inhaltsübersichten und -analysen von Zeitschriften oder die Erfassung der aus diesen Zeitschriften entnommenen Artikel auf optischen Datenträgern, |
— |
die Kosten für die Nutzung externer dokumentarischer und statistischer Datenbanken (ohne EDV-Anlagen und Fernmeldegebühren), |
— |
die Kosten im Zusammenhang mit den vom Europäischen Parlament im Rahmen der internationalen und/oder interinstitutionellen Zusammenarbeit übernommenen Verpflichtungen, |
— |
den Kauf oder die Anmietung von spezifischen Materialien, einschließlich elektrischen, elektronischen und computertechnischen Materialien und/oder Systemen für Bibliothek, Dokumentation und Mediathek sowie von externen Dienstleistungen für den Erwerb, die Entwicklung, die Installation, die Nutzung und die Wartung dieser Materialien und Systeme, |
— |
im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Bibliothek stehende Leistungen, insbesondere was die Beziehungen zu ihren Kunden (Umfragen, Analysen), das Qualitätsmanagement-System usw. betrifft, |
— |
Einbinde- und Konservierungsmaterialien und -arbeiten für die Bibliothek, die Dokumentation und die Mediathek, |
— |
die Kosten und das Material für Veröffentlichungen sowohl interner Natur (Broschüren, Studien usw.) als auch zu Kommunikationszwecken (Newsletters, Videos, CD-ROM usw.), |
— |
den Kauf neuer Wörterbücher und Lexika bzw. die Anschaffung neuerer Auflagen dieser Werke — auf allen Arten von Trägermedien — auch für die neuen Sprachabteilungen sowie anderer Werke für die Sprachendienste und die Referate Qualität der Rechtsakte. |
Mittel in Höhe von 10 000 EUR können zur Deckung der Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten der Autoren verwendet werden, die zur Präsentation ihrer Werke vor dem Buchklub der Mitglieder des Europäischen Parlaments eingeladen werden.
3 2 2 2 Ausgaben für Archivbestände
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 600 000 |
1 965 000 |
1 600 767,67 |
Erläuterungen
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43) und die hierzu innerhalb des Europäischen Parlaments angenommenen Durchführungsmaßnahmen.
Beschluss des Präsidiums vom 16. Dezember 2002 über die Verbesserung von Information und Transparenz: die Archive des Europäischen Parlaments.
Vom Präsidium am 4. Juli 2011 angenommene Regelung über die Behandlung der Archive der Mitglieder und ehemaligen Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Diese Mittel decken die Kosten externer Archivierungsleistungen, wie z. B.:
— |
die Kosten für die Übertragung der Archivbestände auf verschiedene Datenträger (Mikrofilme, CDs, Kassetten usw.), den Kauf, die Anmietung, Wartung und Instandsetzung von spezifischen (elektronischen, computertechnischen und elektrischen) Materialien sowie Büchern und Zeitschriften und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen, |
— |
die Kosten für Veröffentlichungen auf Trägermedien jeder Art (Broschüren, CD-ROM usw.), |
— |
die Kosten externer Tätigkeiten zum Zweck des Erwerbs archivalischer Primärquellen (Zeugenaussagen, die von Journalisten und/oder Historikern und/oder Archivaren zusammengetragen wurden) oder archivalischer Sekundärquellen (Dokumente auf Trägermedien jeder Art). |
Ferner decken sie die Kosten für die Verarbeitung der Archive, die europäische Abgeordnete in Ausübung ihres Mandats angelegt haben.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 20 000 EUR veranschlagt.
3 2 3 Beziehungen zu den Parlamenten von Drittstaaten, Förderung der parlamentarischen Demokratie und der Menschenrechte
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
637 500 |
750 000 |
409 935,96 |
Erläuterungen
Schlussfolgerungen des Vorsitzes der Konferenz der EU-Parlamentspräsidenten, Kopenhagen 2006 und Bratislava 2007.
Beschluss des Präsidiums vom 18. Juni 2007.
Erfasste geografische Region: Länder außerhalb der Europäischen Union mit Ausnahme von Kandidatenländern und Ländern, die einen Kandidatenstatus anstreben.
Diese Mittel decken die Ausgaben zur Förderung der Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den demokratisch gewählten nationalen Parlamenten in Drittländern sowie entsprechenden regionalen parlamentarischen Organisationen. Es handelt sich insbesondere um Tätigkeiten zur Stärkung der parlamentarischen Kapazitäten in neuen und noch entstehenden Demokratien, Tätigkeiten zur Förderung der Menschenrechte und Tätigkeiten zur Förderung der Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnik durch Parlamente.
3 2 4 Produktion und Verbreitung
3 2 4 0 Amtsblatt
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
4 586 000 |
4 000 000 |
4 055 500,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken den Anteil des Organs an den Veröffentlichungs- und Verbreitungskosten und sonstigen Nebenkosten des Amts für amtliche Veröffentlichungen im Zusammenhang mit den im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichenden Texten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.
3 2 4 1 Digitale Veröffentlichungen und Veröffentlichungen in traditioneller Form
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
5 703 318 |
5 175 000 |
5 689 768,59 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
sämtliche Kosten für digitale Veröffentlichungen (Intranet-Sites) sowie für Veröffentlichungen in traditioneller Form (Dokumente und verschiedene Druckerzeugnisse, deren Herstellung an Dritte vergeben wird), einschließlich des Vertriebs, |
— |
die Aktualisierung, Weiterentwicklung und Verbesserung der Veröffentlichungs- und Übersetzungssysteme. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 15 000 EUR veranschlagt.
3 2 4 2 Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
21 036 912 |
23 755 900 |
22 124 435,38 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben für der Information dienende Veröffentlichungen, einschließlich elektronischer Veröffentlichungen, für Informationstätigkeiten, Öffentlichkeitsarbeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen in den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und den Ländern, in denen das Europäische Parlament ein Verbindungsbüro unterhält, sowie für die Aktualisierung des Observatoire Législatif/Legislative Observatory (OEIL).
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
3 2 4 3 Parlamentarium — Besucherzentrum des Europäischen Parlaments
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
4 978 023 |
3 916 000 |
3 462 167,79 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen der Finanzierung des Parlamentariums — Besucherzentrums des Europäischen Parlaments.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
3 2 4 4 Organisation und Empfang von Besuchergruppen, Euroscola und Einladung von Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
30 120 500 |
29 996 000 |
27 985 491,28 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben für die Zuschüsse an Besuchergruppen sowie die damit verbundenen Betreuungs- und Infrastrukturkosten, die Kosten für die Durchführung des Programms Euroscola und die Finanzierung von Praktika für Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern (EUVP). Sie werden jedes Jahr unter Heranziehung eines Deflators erhöht, der den Veränderungen beim Bruttonationaleinkommen und bei den Preisen Rechnung trägt.
Jedes Mitglied des Europäischen Parlaments ist berechtigt, pro Kalenderjahr bis zu fünf Gruppen und insgesamt bis zu 110 Besucher einzuladen. Die Teilnehmerzahl je Besuchergruppe kann zwischen mindestens 10 und höchstens 110 Teilnehmern schwanken.
Für Besucher mit Behinderungen ist ein angemessener Betrag vorgesehen.
3 2 4 5 Veranstaltung von Kolloquien, Seminaren und kulturellen Aktionen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
6 725 000 |
6 830 300 |
3 664 747,54 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
die Ausgaben oder Zuschüsse im Zusammenhang mit der Veranstaltung von nationalen oder multinationalen Kolloquien und Seminaren für Meinungsmultiplikatoren aus den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und den Ländern, in denen das Europäische Parlament ein Verbindungsbüro unterhält, sowie die Kosten für die Veranstaltung von parlamentarischen Kolloquien und Symposien; sie decken ferner die Finanzierung kultureller Initiativen von europäischem Interesse, wie des LUX-Filmpreises des Europäischen Parlaments für den europäischen Film, |
— |
das Preisgeld, die Reisekosten und die Tagegelder für den Sacharow-Preisträger und die laufenden Ausgaben des Netzes der Sacharow-Preisträger und die Reisekosten seiner Mitglieder, |
— |
Ausgaben für gemeinsame Tagungen von jungen europäischen, israelischen und palästinensischen Politikern und Politikern der Staaten in der Nachbarschaft der Europäischen Union, |
— |
die Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von „Plenarsaal-Veranstaltungen“ in Straßburg und Brüssel gemäß dem vom Präsidium angenommenen Jahresprogramm, |
— |
die Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit, wie Seminaren und Konferenzen, Treffen mit Anbietern von Dolmetscherausbildung, Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Mehrsprachigkeit und den Dolmetscherberuf, einschließlich eines Stipendienprogramms für Universitäten, Schulen und andere Einrichtungen, die Kurse für Dolmetscher anbieten, Lösungen für virtuelle Kommunikation, Maßnahmen im Rahmen der interinstitutionellen und internationalen Zusammenarbeit und Beteiligung an vergleichbaren Maßnahmen, die im Rahmen der interinstitutionellen und internationalen Zusammenarbeit gemeinsam mit anderen Stellen organisiert werden, |
Diese Mittel decken ferner die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation dieser Tätigkeiten, einschließlich der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und der Bewirtungskosten in Verbindung mit Einladungen an Journalisten, damit diese über die Tätigkeiten des Europäischen Parlaments zu berichten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
3 2 4 6 Fernsehkanal des Parlaments (WebTV)
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
5 000 000 |
8 000 000 |
8 391 152,02 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen der Finanzierung der Kosten für Produktion und Übernahme von Internet-Clips und verbreitungsfertigem audiovisuellem Material durch das Europäische Parlament (EuroparlTV) entsprechend der Kommunikationsstrategie des Europäischen Parlaments.
3 2 4 7 Haus der europäischen Geschichte
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
9 650 000 |
9 650 000 |
6 400 000 |
6 400 000 |
|
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen der Finanzierung der Tätigkeiten des Hauses der europäischen Geschichte, u. a. spezielle Innenausstattung, Erwerb von Sammlungen und Veranstaltung von Ausstellungen sowie laufende Kosten, einschließlich der Kosten für den Ankauf von Büchern, Zeitschriften und sonstigen Veröffentlichungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Hauses der europäischen Geschichte.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 000 EUR veranschlagt.
3 2 4 8 Ausgaben für audiovisuelle Informationen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
15 620 000 |
20 133 700 |
13 576 010,67 |
Erläuterungen
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2002 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2003 (ABl. C 47 E vom 27.2.2003, S. 72).
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2002 zu dem Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2003 (ABl. C 180 E vom 31.7.2003, S. 150).
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2003 zu dem Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2004 (ABl. C 67 E vom 17.3.2004, S. 179).
Diese Mittel decken:
— |
die Verwaltungsausgaben für den Bereich audiovisuelle Medien (Eigenleistungen und externe Unterstützung wie technische Leistungen für Rundfunk- und Fernsehstationen, Produktion, Koproduktion und Verbreitung von audiovisuellen Programmen, Miete von Kanälen und Übermittlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, weitere Maßnahmen zur Entwicklung der Beziehungen des Organs zu Audio-Video-Anbietern), |
— |
die Ausgaben für die Live-Übertragung der Plenartagungen und der Ausschusssitzungen im Internet, |
— |
die Einrichtung eines geeigneten Archivs, damit die Medien und die Bürger jederzeit auf diese Informationen zugreifen können. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 13 000 EUR veranschlagt.
3 2 4 9 Informationsaustausch mit den nationalen Parlamenten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
445 000 |
475 000 |
130 335,55 |
Erläuterungen
Konferenzen der Präsidenten europäischer parlamentarischer Versammlungen (Juni 1977) und der Parlamente der Europäischen Union (September 2000, März 2001). Erfasste geografische Region: Länder der Europäischen Union sowie Kandidatenländer und Länder, die einen Kandidatenstatus anstreben.
Diese Mittel decken:
— |
die Ausgaben zur Förderung der Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten. Sie betreffen die parlamentarischen Beziehungen, die nicht unter die Kapitel 1 0 und 3 0 fallen, den Informations- und Dokumentationsaustausch sowie die Unterstützung bei der Analyse und Verwaltung dieser Informationen, u. a. mit dem Europäischen Zentrum für parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation (EZPWD), |
— |
die Finanzierung von Programmen für eine Zusammenarbeit sowie von Maßnahmen zur Ausbildung von Beamten der oben erwähnten Parlamente und von Tätigkeiten zur Stärkung ihrer parlamentarischen Strukturen im Allgemeinen. Diese Maßnahmen umfassen Informationsbesuche beim Europäischen Parlament in Brüssel, Luxemburg und Straßburg; die Mittel decken, vollständig oder teilweise, die Kosten der Teilnehmer, insbesondere Reise, Unterkunft und Tagegelder, |
— |
die Ausgaben für Kooperationsmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Legislativtätigkeit, sowie für Aktionen im Zusammenhang mit der Dokumentations-, Analyse- und Informationstätigkeit und der Sicherung der Domäne www.ipex.eu, u. a. Maßnahmen des EZPWD. |
Mit diesen Mitteln soll die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten bei der parlamentarischen Kontrolle der GASP/GSVP gemäß den Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie insbesondere von Artikel 9 und 10 des Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union finanziert werden.
3 2 5 Ausgaben für Informationsbüros
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 100 000 |
1 100 000 |
1 100 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen der Finanzierung aller Ausgaben (Bürobedarf, Telekommunikation, Porto, Handhabung, Transport, verschiedene Kleinausgaben) in Verbindung mit den Informationsbüros des Europäischen Parlaments.
TITEL 4
AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER AUFGABEN DURCH DAS ORGAN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||||
KAPITEL 4 0 |
|||||||||||
4 0 0 |
Verwaltungsausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit den politischen Tätigkeiten und Informationstätigkeiten der Fraktionen und der fraktionslosen Mitglieder |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
59 800 000 |
58 750 000 |
57 062 366,62 |
95,42 |
|||||||
4 0 2 |
Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
27 794 200 |
21 794 200 |
18 900 000,— |
68,— |
|||||||
4 0 3 |
Finanzierung der politischen Stiftungen auf europäischer Ebene |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
13 400 000 |
12 400 000 |
11 955 272,— |
89,22 |
|||||||
|
KAPITEL 4 0 — INSGESAMT |
100 994 200 |
92 944 200 |
87 917 638,62 |
87,05 |
||||||
KAPITEL 4 2 |
|||||||||||
4 2 2 |
Parlamentarische Assistenz |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
196 216 430 |
185 799 000 |
180 871 822,33 |
92,18 |
|||||||
Reserven (10 0) |
|
1 546 000 |
|
|
|||||||
|
196 216 430 |
187 345 000 |
180 871 822,33 |
|
|||||||
|
KAPITEL 4 2 — INSGESAMT |
196 216 430 |
185 799 000 |
180 871 822,33 |
92,18 |
||||||
Reserven (10 0) |
|
1 546 000 |
|
|
|||||||
|
196 216 430 |
187 345 000 |
180 871 822,33 |
|
|||||||
KAPITEL 4 4 |
|||||||||||
4 4 0 |
Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten von ehemaligen Mitgliedern |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
200 000 |
200 000 |
200 000,— |
100,— |
|||||||
4 4 2 |
Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten der Europäischen Parlamentarischen Gesellschaft |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
200 000 |
175 000 |
160 000,— |
80,— |
|||||||
|
KAPITEL 4 4 — INSGESAMT |
400 000 |
375 000 |
360 000,— |
90,— |
||||||
|
Titel 4 — Insgesamt |
297 610 630 |
279 118 200 |
269 149 460,95 |
90,44 |
||||||
Reserven (10 0) |
|
1 546 000 |
|
|
|||||||
|
297 610 630 |
280 664 200 |
269 149 460,95 |
|
|||||||
|
KAPITEL 4 0 — BESONDERE AUSGABEN EINIGER ORGANE UND EINRICHTUNGEN
4 0 0 Verwaltungsausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit den politischen Tätigkeiten und Informationstätigkeiten der Fraktionen und der fraktionslosen Mitglieder
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
59 800 000 |
58 750 000 |
57 062 366,62 |
Erläuterungen
Regelung, erlassen durch Beschluss des Präsidiums vom 30. Juni 2003, zuletzt geändert am 2. Juli 2012.
Diese Mittel decken folgende Ausgaben der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder:
— |
die Sekretariats- und Verwaltungsausgaben, |
— |
die Ausgaben im Zusammenhang mit ihren politischen Aktivitäten und Informationstätigkeiten im Rahmen der politischen Tätigkeiten der Union. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
4 0 2 Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
27 794 200 |
21 794 200 |
18 900 000,— |
Erläuterungen
Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 10 Absatz 4.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 224.
Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung (ABl. L 297 vom 15.11.2003, S. 1).
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 29. März 2004 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung (ABl. C 112 vom 9.4.2011, S. 1).
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene.
4 0 3 Finanzierung der politischen Stiftungen auf europäischer Ebene
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
13 400 000 |
12 400 000 |
11 955 272,— |
Erläuterungen
Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 10 Absatz 4.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 224.
Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung (ABl. L 297 vom 15.11.2003, S. 1).
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 29. März 2004 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung (ABl. C 112 vom 9.4.2011, S. 1).
Diese Mittel dienen zur Finanzierung politischer Stiftungen auf europäischer Ebene.
KAPITEL 4 2 — AUSGABEN FÜR PARLAMENTARISCHE ASSISTENZ
4 2 2 Parlamentarische Assistenz
|
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
4 2 2 |
196 216 430 |
185 799 000 |
180 871 822,33 |
Reserven (10 0) |
|
1 546 000 |
|
Insgesamt |
196 216 430 |
187 345 000 |
180 871 822,33 |
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 21.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 33 bis 44.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 5a und 125 bis 139.
Vom Präsidium angenommene Durchführungsmaßnahmen zu Titel VII der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union.
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für parlamentarische Assistenz bestimmt.
Diese Mittel decken gemäß den Bestimmungen über die Rückerstattung der Kosten für parlamentarische Assistenz die Kursdifferenzen zulasten des Haushalts des Europäischen Parlaments.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 400 000 EUR veranschlagt.
KAPITEL 4 4 — SITZUNGEN UND ANDERE AKTIVITÄTEN VON MITGLIEDERN UND EHEMALIGEN MITGLIEDERN
4 4 0 Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten von ehemaligen Mitgliedern
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
200 000 |
200 000 |
200 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für Sitzungen des Vereins der ehemaligen Mitglieder des Europäischen Parlaments und gegebenenfalls andere in diesem Zusammenhang anfallende Kosten.
4 4 2 Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten der Europäischen Parlamentarischen Gesellschaft
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
200 000 |
175 000 |
160 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für Sitzungen der Europäischen Parlamentarischen Gesellschaft und gegebenenfalls andere in diesem Zusammenhang anfallende Kosten.
TITEL 10
SONSTIGE AUSGABEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||||||||
|
KAPITEL 10 0 |
p.m. |
12 912 765 |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 10 0 — INSGESAMT |
p.m. |
12 912 765 |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 10 1 |
13 000 000 |
9 000 000 |
0,— |
0,— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 10 1 — INSGESAMT |
13 000 000 |
9 000 000 |
0,— |
0,— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 10 3 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 10 3 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 10 4 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 10 4 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 10 5 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 10 5 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 10 6 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 10 6 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 10 8 |
p.m. |
1 000 000 |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 10 8 — INSGESAMT |
p.m. |
1 000 000 |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
Titel 10 — Insgesamt |
13 000 000 |
22 912 765 |
0,— |
0,— |
||||||||||||||
|
GESAMTBETRAG |
1 755 631 742 |
1 750 463 939 |
1 693 038 015,45 |
96,43 |
||||||||||||||
|
KAPITEL 10 0 — VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
12 912 765 |
0,— |
KAPITEL 10 1 — RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
13 000 000 |
9 000 000 |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung nicht vorhersehbarer Ausgaben, die sich aus Haushaltsentscheidungen im Laufe des Haushaltsjahres ergeben, bestimmt.
KAPITEL 10 3 — RESERVE FÜR DIE ERWEITERUNG
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Vorbereitung des Organs auf die Erweiterung bestimmt.
KAPITEL 10 4 — RESERVE FÜR DIE INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSPOLITIK
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die Informations- und Kommunikationspolitik bestimmt.
KAPITEL 10 5 — VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL FÜR GEBÄUDE
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Immobilieninvestitionen und Herrichtungsarbeiten des Organs bestimmt. Das Präsidium des Europäischen Parlaments wird aufgefordert, eine schlüssige und verantwortungsbewusste langfristige Strategie im Bereich Immobilien und Gebäude zu verabschieden, die dem besonderen Problem der steigenden Instandhaltungskosten, des zunehmenden Renovierungsbedarfs und der steigenden Kosten für Sicherheit Rechnung trägt und Gewähr für die Nachhaltigkeit des Haushalts des Europäischen Parlaments bietet.
KAPITEL 10 6 — RESERVE FÜR VORRANGIGE PROJEKTE IN DER ENTWICKLUNGSPHASE
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für vorrangige Projekte des Organs bestimmt, die sich in der Entwicklungsphase befinden.
KAPITEL 10 8 — RESERVE FÜR EMAS
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
1 000 000 |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind entsprechend den Beschlüssen zur Umsetzung des EMAS-Aktionsplans, die das Präsidium insbesondere nach der Erstellung der CO2-Bilanz des Europäischen Parlaments fassen wird, in die entsprechenden operativen Haushaltslinien einzusetzen.
PERSONAL
Einzelplan I — Europäisches Parlament
Funktions- und Besoldungsgruppen |
2013 |
|||
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
|||
Sonstige |
Fraktionen |
|||
Sondergruppe |
1 |
|
|
|
AD 16 |
11 |
|
1 |
7 |
AD 15 |
35 |
|
1 |
4 |
AD 14 |
209 |
2 |
6 |
25 |
AD 13 |
459 |
8 |
2 |
37 |
AD 12 |
203 |
|
12 |
65 |
AD 11 |
131 |
|
5 |
35 |
AD 10 |
191 |
|
6 |
27 |
AD 9 |
166 |
|
6 |
21 |
AD 8 |
297 |
|
7 |
24 |
AD 7 |
405 |
|
6 |
37 |
AD 6 |
179 |
|
3 |
57 |
AD 5 |
299 |
|
11 |
76 |
AD insgesamt |
2 585 |
10 |
66 |
415 |
AST 11 |
151 |
10 |
|
33 |
AST 10 |
81 |
|
17 |
25 |
AST 9 |
215 |
|
4 |
31 |
AST 8 |
485 |
|
4 |
48 |
AST 7 |
518 |
|
1 |
48 |
AST 6 |
424 |
|
6 |
64 |
AST 5 |
284 |
|
8 |
68 |
AST 4 |
296 |
|
22 |
65 |
AST 3 |
322 |
|
7 |
73 |
AST 2 |
140 |
|
|
72 |
AST 1 |
90 |
|
|
74 |
AST insgesamt |
3 006 |
10 |
69 |
601 |
Insgesamt |
5 592 (52) |
20 (53) |
135 |
1 016 |
Gesamtzahl |
6 743 (54) |
Funktions- und Besoldungsgruppen |
2014 |
|||
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
|||
Sonstige |
Fraktionen |
|||
Sondergruppe |
1 |
|
|
|
AD 16 |
11 |
|
1 |
7 |
AD 15 |
35 |
|
1 |
4 |
AD 14 |
227 |
2 |
6 |
26 |
AD 13 |
478 |
8 |
2 |
41 |
AD 12 |
167 |
|
12 |
63 |
AD 11 |
170 |
|
5 |
32 |
AD 10 |
200 |
|
11 |
27 |
AD 9 |
190 |
|
2 |
21 |
AD 8 |
335 |
|
6 |
28 |
AD 7 |
418 |
|
7 |
47 |
AD 6 |
213 |
|
2 |
56 |
AD 5 |
211 |
|
11 |
63 |
AD insgesamt |
2 655 |
10 |
66 |
415 |
AST 11 |
149 |
10 |
|
33 |
AST 10 |
96 |
|
18 |
28 |
AST 9 |
290 |
|
5 |
41 |
AST 8 |
450 |
|
7 |
43 |
AST 7 |
498 |
|
1 |
45 |
AST 6 |
353 |
|
6 |
66 |
AST 5 |
285 |
|
10 |
65 |
AST 4 |
295 |
|
15 |
70 |
AST 3 |
319 |
|
6 |
74 |
AST 2 |
159 |
|
|
65 |
AST 1 |
56 |
|
|
71 |
AST insgesamt |
2 950 |
10 |
68 |
601 |
AST/SC 6 |
|
|
|
|
AST/SC 5 |
|
|
|
|
AST/SC 4 |
|
|
|
|
AST/SC 3 |
|
|
|
|
AST/SC 2 |
25 |
|
|
|
AST/SC 1 |
5 |
|
|
|
AST/SC total |
30 |
|
|
|
Insgesamt |
5 636 (55) |
20 (56) |
134 |
1 016 |
Gesamtzahl |
6 786 (57) |
EINZELPLAN II
EUROPÄISCHER RAT UND RAT
EINNAHMEN
Beitrag der Europäischen Union zur Finanzierung der Ausgaben des Europäischen Rates und des Rates für das Haushaltsjahr 2014
Bezeichnung |
Betrag |
Ausgaben |
534 202 300 |
Eigene Einnahmen |
–55 898 000 |
Zu vereinnahmender Beitrag |
478 304 300 |
EIGENE EINNAHMEN
TITEL 4
VERSCHIEDENE VON DER UNION ERHOBENE STEUERN, ABSCHÖPFUNGEN UND GEBÜHREN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||
KAPITEL 4 0 |
|||||||||
4 0 0 |
Ertrag aus der Besteuerung der Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten |
22 524 000 |
22 452 000 |
21 507 411,— |
95,49 |
||||
4 0 3 |
Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
4 0 4 |
Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
2 793 000 |
2 797 000 |
3 730 252,— |
133,56 |
||||
|
KAPITEL 4 0 — INSGESAMT |
25 317 000 |
25 249 000 |
25 237 663,— |
99,69 |
||||
KAPITEL 4 1 |
|||||||||
4 1 0 |
Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung |
30 581 000 |
31 521 000 |
25 797 599,— |
84,36 |
||||
4 1 1 |
Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal |
p.m. |
p.m. |
5 693 412,— |
— |
||||
4 1 2 |
Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten zur Versorgungsordnung |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
KAPITEL 4 1 — INSGESAMT |
30 581 000 |
31 521 000 |
31 491 011,— |
102,98 |
||||
|
Titel 4 — Insgesamt |
55 898 000 |
56 770 000 |
56 728 674,— |
101,49 |
||||
|
KAPITEL 4 0 — GEHALTSABZÜGE
4 0 0 Ertrag aus der Besteuerung der Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
22 524 000 |
22 452 000 |
21 507 411,— |
Erläuterungen
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8).
4 0 3 Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 66a in der bis zum 15. Dezember 2003 geltenden Fassung.
4 0 4 Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
2 793 000 |
2 797 000 |
3 730 252,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 66a.
KAPITEL 4 1 — BEITRAG ZUR VERSORGUNGSORDNUNG
4 1 0 Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
30 581 000 |
31 521 000 |
25 797 599,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.
4 1 1 Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
5 693 412,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 4 und Artikel 11 Absatz 2 des Anhangs VIII.
4 1 2 Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten zur Versorgungsordnung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 11 Absatz 2 und Artikel 48 des Anhangs VIII.
TITEL 5
ERLÖSE AUS DEM VERWALTUNGSBETRIEB DES ORGANS
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||||||||
KAPITEL 5 0 |
|||||||||||||||||||
5 0 0 |
|||||||||||||||||||
Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen |
|||||||||||||||||||
5 0 0 0 |
Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
2 290,— |
— |
||||||||||||||
5 0 0 1 |
Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
2 400,— |
— |
||||||||||||||
5 0 0 2 |
Einnahmen aus Lieferungen an andere Organe oder Stellen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 5 0 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
4 690,— |
— |
||||||||||||||
5 0 2 |
Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
4 690,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 1 |
|||||||||||||||||||
5 1 0 |
Einnahmen aus der Vermietung von Mobiliar und Material |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 1 1 |
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von unbeweglichen Sachen und Erstattung von Mietkosten |
p.m. |
p.m. |
322 152,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 1 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
322 152,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 2 |
|||||||||||||||||||
5 2 0 |
Ertrag aus Anlagemitteln oder gewährten Darlehen, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Konten des Organs |
p.m. |
p.m. |
92 525,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 2 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
92 525,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 5 |
|||||||||||||||||||
5 5 0 |
Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
6 497 741,— |
— |
||||||||||||||
5 5 1 |
Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
20 261,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 5 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
6 518 002,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 7 |
|||||||||||||||||||
5 7 0 |
Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
31 288 828,— |
— |
||||||||||||||
5 7 1 |
Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
58 931,— |
— |
||||||||||||||
5 7 2 |
Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 7 3 |
Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
1 902 555,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 7 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
33 250 314,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 8 |
|||||||||||||||||||
5 8 0 |
Verschiedene Entschädigungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
563 761,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 8 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
563 761,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 9 |
|||||||||||||||||||
5 9 0 |
Sonstige Einnahmen aus der Verwaltung |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 9 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
Titel 5 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
40 751 444,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 0 — ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN UND UNBEWEGLICHEN SACHEN
5 0 0 Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
5 0 0 0 Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
2 290,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 0 0 1 Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
2 400,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 0 0 2 Einnahmen aus Lieferungen an andere Organe oder Stellen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 0 2 Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 1 — MIETEINNAHMEN
5 1 0 Einnahmen aus der Vermietung von Mobiliar und Material
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 1 1 Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von unbeweglichen Sachen und Erstattung von Mietkosten
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
322 152,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 2 — ERTRAG AUS ANLAGE- ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN
5 2 0 Ertrag aus Anlagemitteln oder gewährten Darlehen, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Konten des Organs
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
92 525,— |
KAPITEL 5 5 — EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN ARBEITEN
5 5 0 Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
6 497 741,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 5 1 Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
20 261,— |
KAPITEL 5 7 — SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DES ORGANS
5 7 0 Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
31 288 828,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 7 1 Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
58 931,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 7 2 Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 7 3 Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
1 902 555,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 8 — VERSCHIEDENE ENTSCHÄDIGUNGEN
5 8 0 Verschiedene Entschädigungen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
563 761,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 9 — SONSTIGE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNG
5 9 0 Sonstige Einnahmen aus der Verwaltung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
TITEL 6
BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN VON ABKOMMEN UND PROGRAMMEN DER UNION
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||||
KAPITEL 6 1 |
|||||||||||
6 1 2 |
Erstattung von Beträgen, die in Durchführung von Auftragsarbeiten gegen Vergütung verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
KAPITEL 6 1 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
KAPITEL 6 3 |
|||||||||||
6 3 1 |
|||||||||||
Beitrag im Rahmen des Schengen-Besitzstands — Zweckgebundene Einnahmen |
|||||||||||
6 3 1 1 |
Beitrag zu den Verwaltungskosten aus dem Rahmenübereinkommen mit Island und Norwegen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
1 147 035,— |
— |
||||||
|
Artikel 6 3 1 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
1 147 035,— |
— |
||||||
|
KAPITEL 6 3 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
1 147 035,— |
— |
||||||
KAPITEL 6 6 |
|||||||||||
6 6 0 |
|||||||||||
Sonstige Beiträge und Erstattungen |
|||||||||||
6 6 0 0 |
Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
Artikel 6 6 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
KAPITEL 6 6 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
Titel 6 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
1 147 035,— |
— |
||||||
|
KAPITEL 6 1 — ERSTATTUNG VERSCHIEDENER BETRÄGE
6 1 2 Erstattung von Beträgen, die in Durchführung von Auftragsarbeiten gegen Vergütung verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 6 3 — BEITRÄGE IM RAHMEN DER SPEZIFISCHEN ÜBEREINKÜNFTE
6 3 1 Beitrag im Rahmen des Schengen-Besitzstands — Zweckgebundene Einnahmen
6 3 1 1 Beitrag zu den Verwaltungskosten aus dem Rahmenübereinkommen mit Island und Norwegen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
1 147 035,— |
Erläuterungen
Beschluss 1999/437/EG des Rates vom 17. Mai 1999 zum Erlass bestimmter Durchführungsvorschriften zu dem Übereinkommen zwischen dem Rat der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung dieser beiden Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 31).
Beitrag zu den Verwaltungskosten aufgrund des Übereinkommens vom 18. Mai 1999 zwischen dem Rat der Europäischen Union sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung der beiden letztgenannten Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands — Schlussakte (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 36), insbesondere Artikel 12.
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 6 6 — SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN
6 6 0 Sonstige Beiträge und Erstattungen
6 6 0 0 Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung die etwaigen Einnahmen verbucht, die nicht an anderer Stelle des Titels 6 vorgesehen sind und die als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben, denen diese Einnahmen zugewiesen sind, bereitgestellt werden.
TITEL 7
VERZUGSZINSEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||
KAPITEL 7 0 |
|||||||
7 0 0 |
Verzugszinsen |
p.m. |
p.m. |
395,— |
— |
||
|
KAPITEL 7 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
395,— |
— |
||
|
Titel 7 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
395,— |
— |
||
|
KAPITEL 7 0 — VERZUGSZINSEN
7 0 0 Verzugszinsen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
395,— |
TITEL 9
SONSTIGE EINNAHMEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||
KAPITEL 9 0 |
|||||||
9 0 0 |
Sonstige Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
1 586,— |
— |
||
|
KAPITEL 9 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
1 586,— |
— |
||
|
Titel 9 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
1 586,— |
— |
||
|
GESAMTBETRAG |
55 898 000 |
56 770 000 |
98 629 134,— |
176,44 |
||
|
KAPITEL 9 0 — SONSTIGE EINNAHMEN
9 0 0 Sonstige Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
1 586,— |
AUSGABEN
Gesamtübersicht über die Mittel (2014 und 2013) und Ausgaben (2012)
Titel Kapitel |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 |
||||
PERSONAL DES ORGANS |
||||
1 0 |
MITGLIEDER DES ORGANS |
1 230 000 |
1 138 000 |
765 560,— |
1 1 |
BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT |
292 989 059 |
300 244 000 |
281 848 183,— |
1 2 |
SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNE LEISTUNGEN |
13 039 000 |
13 763 000 |
10 381 685,— |
1 3 |
SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS |
8 949 480 |
8 657 000 |
8 411 067,— |
|
Titel 1 — Insgesamt |
316 207 539 |
323 802 000 |
301 406 495,— |
2 |
||||
GEBÄUDE, MATERIAL UND SACHAUSGABEN |
||||
2 0 |
GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN |
45 537 800 |
44 233 000 |
53 906 427,— |
Reserven (10 0) |
700 000 |
700 000 |
|
|
|
46 237 800 |
44 933 000 |
53 906 427,— |
|
2 1 |
INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR |
42 921 887 |
42 209 000 |
41 150 650,— |
2 2 |
VERWALTUNGSAUSGABEN |
126 835 074 |
122 567 300 |
93 458 735,— |
|
Titel 2 — Insgesamt |
215 294 761 |
209 009 300 |
188 515 812,— |
Reserven (10 0) |
700 000 |
700 000 |
|
|
|
215 994 761 |
209 709 300 |
188 515 812,— |
|
10 |
||||
SONSTIGE AUSGABEN |
||||
10 0 |
VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL |
700 000 |
700 000 |
0,— |
10 1 |
RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN |
2 000 000 |
2 000 000 |
0,— |
|
Titel 10 — Insgesamt |
2 700 000 |
2 700 000 |
0,— |
|
GESAMTBETRAG |
534 202 300 |
535 511 300 |
489 922 307,— |
TITEL 1
PERSONAL DES ORGANS
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||
KAPITEL 1 0 |
|||||||||||||
1 0 0 |
|||||||||||||
Dienstbezüge und andere Ansprüche |
|||||||||||||
1 0 0 0 |
Grundgehälter |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
316 000 |
316 000 |
304 221,— |
96,27 |
|||||||||
1 0 0 1 |
Ansprüche im Zusammenhang mit dem Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
65 000 |
65 000 |
62 650,— |
96,38 |
|||||||||
1 0 0 2 |
Ansprüche im Zusammenhang mit der persönlichen Situation |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
20 000 |
20 000 |
8 131,— |
40,66 |
|||||||||
1 0 0 3 |
Sozialversicherung |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
13 000 |
13 000 |
11 877,— |
91,36 |
|||||||||
1 0 0 4 |
Sonstige Verwaltungsausgaben |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
675 000 |
675 000 |
378 681,— |
56,10 |
|||||||||
1 0 0 6 |
Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
77 000 |
p.m. |
0,— |
0,— |
|||||||||
|
Artikel 1 0 0 — Insgesamt |
1 166 000 |
1 089 000 |
765 560,— |
65,66 |
||||||||
1 0 1 |
|||||||||||||
Ausscheiden aus dem Dienst |
|||||||||||||
1 0 1 0 |
Versorgungsbezüge |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
15 000 |
p.m. |
0,— |
0,— |
|||||||||
|
Artikel 1 0 1 — Insgesamt |
15 000 |
p.m. |
0,— |
0,— |
||||||||
1 0 2 |
|||||||||||||
Vorläufig eingesetzte Mittel |
|||||||||||||
1 0 2 0 |
Vorläufig eingesetzte Mittel für Änderungen bei den Ansprüchen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
49 000 |
49 000 |
0,— |
0,— |
|||||||||
|
Artikel 1 0 2 — Insgesamt |
49 000 |
49 000 |
0,— |
0,— |
||||||||
|
KAPITEL 1 0 — INSGESAMT |
1 230 000 |
1 138 000 |
765 560,— |
62,24 |
||||||||
KAPITEL 1 1 |
|||||||||||||
1 1 0 |
|||||||||||||
Dienstbezüge und sonstige Ansprüche |
|||||||||||||
1 1 0 0 |
Grundgehälter |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
219 581 059 |
221 770 000 |
211 616 174,— |
96,37 |
|||||||||
1 1 0 1 |
Statutarische Ansprüche im Zusammenhang mit dem Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
2 054 000 |
2 141 000 |
1 937 144,— |
94,31 |
|||||||||
1 1 0 2 |
Statutarische Ansprüche im Zusammenhang mit persönlichen Situation des Bediensteten |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
56 747 000 |
58 072 000 |
54 770 834,— |
96,52 |
|||||||||
1 1 0 3 |
Sozialversicherung |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
9 178 000 |
9 713 000 |
8 788 420,— |
95,76 |
|||||||||
1 1 0 4 |
Berichtigungskoeffizienten |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
50 000 |
50 000 |
67 976,— |
135,95 |
|||||||||
1 1 0 5 |
Überstunden |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 587 000 |
1 700 000 |
1 538 692,— |
96,96 |
|||||||||
1 1 0 6 |
Statutarische Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
2 991 000 |
3 050 000 |
2 226 661,— |
74,45 |
|||||||||
|
Artikel 1 1 0 — Insgesamt |
292 188 059 |
296 496 000 |
280 945 901,— |
96,15 |
||||||||
1 1 1 |
|||||||||||||
Ausscheiden aus dem Dienst |
|||||||||||||
1 1 1 0 |
Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen (gemäß den Artikeln 41 und 50 des Statuts) |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
200 000 |
424 000 |
303 473,— |
151,74 |
|||||||||
1 1 1 1 |
Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
74 000 |
258 000 |
236 508,— |
319,61 |
|||||||||
1 1 1 2 |
Ansprüche der ehemaligen Generalsekretäre |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
527 000 |
542 000 |
362 301,— |
68,75 |
|||||||||
|
Artikel 1 1 1 — Insgesamt |
801 000 |
1 224 000 |
902 282,— |
112,64 |
||||||||
1 1 2 |
|||||||||||||
Vorläufig eingesetzte Mittel |
|||||||||||||
1 1 2 0 |
Vorläufig eingesetzte Mittel (Beamte und Bedienstete auf Zeit) |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
2 513 000 |
0,— |
— |
|||||||||
1 1 2 1 |
Vorläufig eingesetzte Mittel (Personal im Ruhestand und freigesetztes Personal) |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
11 000 |
0,— |
— |
|||||||||
|
Artikel 1 1 2 — Insgesamt |
p.m. |
2 524 000 |
0,— |
— |
||||||||
|
KAPITEL 1 1 — INSGESAMT |
292 989 059 |
300 244 000 |
281 848 183,— |
96,20 |
||||||||
KAPITEL 1 2 |
|||||||||||||
1 2 0 |
|||||||||||||
Sonstige Bedienstete und externe Leistungen |
|||||||||||||
1 2 0 0 |
Sonstige Bedienstete |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
9 022 000 |
9 536 000 |
6 952 902,— |
77,07 |
|||||||||
1 2 0 1 |
Abgeordnete nationale Sachverständige |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
953 000 |
1 148 000 |
860 728,— |
90,32 |
|||||||||
1 2 0 2 |
Praktika |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
583 000 |
464 000 |
558 463,— |
95,79 |
|||||||||
1 2 0 3 |
Externe Leistungen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
2 306 000 |
2 343 000 |
2 009 592,— |
87,15 |
|||||||||
1 2 0 4 |
Aushilfsleistungen für den Übersetzungsdienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
175 000 |
145 000 |
0,— |
0,— |
|||||||||
|
Artikel 1 2 0 — Insgesamt |
13 039 000 |
13 636 000 |
10 381 685,— |
79,62 |
||||||||
1 2 2 |
Vorläufig eingesetzte Mittel |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
127 000 |
0,— |
— |
|||||||||
|
KAPITEL 1 2 — INSGESAMT |
13 039 000 |
13 763 000 |
10 381 685,— |
79,62 |
||||||||
KAPITEL 1 3 |
|||||||||||||
1 3 0 |
|||||||||||||
Ausgaben für Personalverwaltung |
|||||||||||||
1 3 0 0 |
Verschiedene Ausgaben für Einstellungen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
166 000 |
166 000 |
150 250,— |
90,51 |
|||||||||
1 3 0 1 |
Berufliche Fortbildung |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 930 000 |
1 925 000 |
1 703 964,— |
88,29 |
|||||||||
|
Artikel 1 3 0 — Insgesamt |
2 096 000 |
2 091 000 |
1 854 214,— |
88,46 |
||||||||
1 3 1 |
|||||||||||||
Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs |
|||||||||||||
1 3 1 0 |
Außergewöhnliche Unterstützungen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
30 000 |
30 000 |
26 866,— |
89,55 |
|||||||||
1 3 1 1 |
Gesellschaftliche Beziehungen des Personals |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
117 000 |
119 000 |
106 480,— |
91,01 |
|||||||||
1 3 1 2 |
Zusätzliche Hilfe für Behinderte |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
139 000 |
115 000 |
42 046,— |
30,25 |
|||||||||
1 3 1 3 |
Sonstige Sozialaufwendungen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
66 000 |
66 000 |
75 600,— |
114,55 |
|||||||||
|
Artikel 1 3 1 — Insgesamt |
352 000 |
330 000 |
250 992,— |
71,30 |
||||||||
1 3 2 |
|||||||||||||
Tätigkeiten, die alle Mitglieder und das gesamte Personal des Organs betreffen |
|||||||||||||
1 3 2 0 |
Ärztlicher Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
460 480 |
431 000 |
399 457,— |
86,75 |
|||||||||
1 3 2 1 |
Restaurants und Kantinen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
1 031 872,— |
— |
|||||||||
1 3 2 2 |
Kinderkrippen und Kindertagesstätten |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
2 250 000 |
2 014 000 |
1 629 000,— |
72,40 |
|||||||||
|
Artikel 1 3 2 — Insgesamt |
2 710 480 |
2 445 000 |
3 060 329,— |
112,91 |
||||||||
1 3 3 |
|||||||||||||
Dienstreisen |
|||||||||||||
1 3 3 1 |
Dienstreisekosten des Generalsekretariats des Rates |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
3 191 000 |
3 191 000 |
2 712 267,— |
85,— |
|||||||||
1 3 3 2 |
Dienstreisekosten des Personals im Zusammenhang mit dem Europäischen Rat |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
600 000 |
600 000 |
533 265,— |
88,88 |
|||||||||
|
Artikel 1 3 3 — Insgesamt |
3 791 000 |
3 791 000 |
3 245 532,— |
85,61 |
||||||||
|
KAPITEL 1 3 — INSGESAMT |
8 949 480 |
8 657 000 |
8 411 067,— |
93,98 |
||||||||
|
Titel 1 — Insgesamt |
316 207 539 |
323 802 000 |
301 406 495,— |
95,32 |
||||||||
|
KAPITEL 1 0 — MITGLIEDER DES ORGANS
1 0 0 Dienstbezüge und andere Ansprüche
1 0 0 0 Grundgehälter
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
316 000 |
316 000 |
304 221,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Grundgehälter der Mitglieder des Organs „Europäischer Rat“ bestimmt.
Rechtsgrundlagen
Beschluss 2009/909/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 über die Beschäftigungsbedingungen des Präsidenten des Europäischen Rates (ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 35).
1 0 0 1 Ansprüche im Zusammenhang mit dem Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
65 000 |
65 000 |
62 650,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ansprüche der Mitglieder des Organs „Europäischer Rat“ im Zusammenhang mit dem Dienst bestimmt.
Rechtsgrundlagen
Beschluss 2009/909/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 über die Beschäftigungsbedingungen des Präsidenten des Europäischen Rates (ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 35).
1 0 0 2 Ansprüche im Zusammenhang mit der persönlichen Situation
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
20 000 |
20 000 |
8 131,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ansprüche im Zusammenhang mit der persönlichen Situation der Mitglieder des Organs „Europäischer Rat“ bestimmt.
Rechtsgrundlagen
Beschluss 2009/909/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 über die Beschäftigungsbedingungen des Präsidenten des Europäischen Rates (ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 35).
1 0 0 3 Sozialversicherung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
13 000 |
13 000 |
11 877,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung der Mitglieder des Organs „Europäischer Rat“ bestimmt.
Rechtsgrundlagen
Beschluss 2009/909/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 über die Beschäftigungsbedingungen des Präsidenten des Europäischen Rates (ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 35).
1 0 0 4 Sonstige Verwaltungsausgaben
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
675 000 |
675 000 |
378 681,— |
Erläuterungen
Dieser Mittelansatz soll Folgendes decken:
— |
Fahrtkosten und Dienstreisetagegelder sowie die bei der Durchführung einer Dienstreise des Präsidenten des Europäischen Rates anfallenden zusätzlichen oder außergewöhnlichen Auslagen; |
— |
Repräsentationsausgaben des Präsidenten des Europäischen Rates, die sich aus der Erfüllung seiner oder ihrer Aufgaben ergeben und Teil der Tätigkeiten des Organs sind. |
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
1 0 0 6 Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
77 000 |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ansprüche der Mitglieder des Organs „Europäischer Rat“ bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst bestimmt.
1 0 1 Ausscheiden aus dem Dienst
1 0 1 0 Versorgungsbezüge
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
15 000 |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung folgender Kosten bestimmt:
— |
die Ruhegehälter der ehemaligen Mitglieder des Organs „Europäischer Rat“, |
— |
die Auswirkungen der Berichtigungskoeffizienten auf die Ruhegehälter der ehemaligen Mitglieder des Organs „Europäischer Rat“. |
Rechtsgrundlagen
Beschluss 2009/909/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 über die Beschäftigungsbedingungen des Präsidenten des Europäischen Rates (ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 35).
1 0 2 Vorläufig eingesetzte Mittel
1 0 2 0 Vorläufig eingesetzte Mittel für Änderungen bei den Ansprüchen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
49 000 |
49 000 |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die finanziellen Auswirkungen der Änderungen bei den Ansprüchen der Mitglieder des Organs „Europäischer Rat“ zu decken.
Rechtsgrundlagen
Beschluss 2009/909/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 über die Beschäftigungsbedingungen des Präsidenten des Europäischen Rates (ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 35).
KAPITEL 1 1 — BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT
Erläuterungen
Die Mittel dieses Kapitels sind auf der Grundlage des Stellenplans des Europäischen Rates und des Rates für das laufende Haushaltsjahr veranschlagt.
Die Gehälter, Zulagen und Entschädigungen wurden pauschal um 6 % gekürzt, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass zu keinem Zeitpunkt alle im Stellenplan des Europäischen Rates und des Rates vorgesehenen Planstellen besetzt sind.
1 1 0 Dienstbezüge und sonstige Ansprüche
1 1 0 0 Grundgehälter
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
219 581 059 |
221 770 000 |
211 616 174,— |
Erläuterungen
Veranschlagt sind Mittel für die Grundgehälter, die Abgeltung von nicht in Anspruch genommenem Jahresurlaub und die Managementzulagen der Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
1 1 0 1 Statutarische Ansprüche im Zusammenhang mit dem Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 054 000 |
2 141 000 |
1 937 144,— |
Erläuterungen
Veranschlagt sind Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, in erster Linie für:
— |
Sekretariatszulagen, |
— |
Miet- und Fahrkostenzulagen, |
— |
Pauschalabgeltung von Fahrkosten, |
— |
Vergütungen für Schichtarbeit oder für Bereitschaft am Arbeitsplatz und/oder zu Hause, |
— |
sonstige Zulagen und Erstattungen, |
— |
Überstunden (Fahrer, Sicherheitsbedienstete, Sekretäre/Sekretärinnen für den Generalsekretär/Präsidenten des Europäischen Rates). |
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
1 1 0 2 Statutarische Ansprüche im Zusammenhang mit persönlichen Situation des Bediensteten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
56 747 000 |
58 072 000 |
54 770 834,— |
Erläuterungen
Veranschlagt sind Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, in erster Linie für:
— |
Auslands- und Expatriierungszulagen, |
— |
Haushaltszulagen, Zulagen für unterhaltsberechtigte Kinder und Erziehungszulagen, |
— |
die Vergütung bei Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen, |
— |
die Zahlung der Reisekosten des Beamten oder Bediensteten auf Zeit, für seinen Ehegatten und für die unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort, |
— |
sonstige Zulagen und Beihilfen. |
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
1 1 0 3 Sozialversicherung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
9 178 000 |
9 713 000 |
8 788 420,— |
Erläuterungen
Veranschlagt sind im Wesentlichen Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, für:
— |
die Kranken- und Unfallversicherung, die Versicherung gegen Berufskrankheiten und sonstige Sozialkosten, |
— |
die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss. |
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
1 1 0 4 Berichtigungskoeffizienten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
50 000 |
50 000 |
67 976,— |
Erläuterungen
Veranschlagt sind Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, um die Auswirkungen von Berichtigungskoeffizienten auf die Dienstbezüge und den Anteil der Bezüge, der in ein anderes Land als das Land der dienstlichen Verwendung überwiesen wird, zu decken.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
1 1 0 5 Überstunden
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 587 000 |
1 700 000 |
1 538 692,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Zahlung von Überstunden nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 56 sowie Anhang VI.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
1 1 0 6 Statutarische Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 991 000 |
3 050 000 |
2 226 661,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
die Zahlung der Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind, |
— |
die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen, |
— |
die zeitweiligen Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln mussten, |
— |
die Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Fall offensichtlich unzulänglicher Leistungen, |
— |
die Vergütung bei Kündigung des Vertrags eines Bediensteten auf Zeit durch das Organ. |
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
1 1 1 Ausscheiden aus dem Dienst
1 1 1 0 Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen (gemäß den Artikeln 41 und 50 des Statuts)
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
200 000 |
424 000 |
303 473,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sollen die Vergütungen decken, die den Beamten zu zahlen sind, die
— |
im Anschluss an eine Maßnahme zur Verringerung der Zahl der Planstellen des Organs in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, |
— |
Dienstposten der Besoldungsgruppen AD 16 und AD 15 innehaben und dieser Stellen aus dienstlichen Gründen enthoben werden. |
Die Mittel decken ferner den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung und die Auswirkungen der auf diese Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 41 und 50 sowie Anhang IV.
1 1 1 1 Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
74 000 |
258 000 |
236 508,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
die in Anwendung des Statuts oder der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1747/2002 zu zahlenden Vergütungen, |
— |
den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung für die Empfänger der Vergütungen, |
— |
die Auswirkungen der auf die verschiedenen Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten. |
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 64 und 72.
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1747/2002 des Rates vom 30. September 2002 zur Einführung von Sondermaßnahmen im Zuge der Reform des Organs betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Union, die auf eine unbefristete Stelle des Rates ernannt wurden, aus dem Dienst (ABl. L 264 vom 2.10.2002, S. 5).
1 1 1 2 Ansprüche der ehemaligen Generalsekretäre
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
527 000 |
542 000 |
362 301,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
die Ruhegehälter der ehemaligen Generalsekretäre des Organs, |
— |
die Hinterbliebenenversorgung für die überlebenden Ehegatten und die Waisen der ehemaligen Generalsekretäre des Organs, |
— |
die Anwendung der Berichtigungskoeffizienten auf die Ruhegehälter der ehemaligen Generalsekretäre des Organs. |
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).
1 1 2 Vorläufig eingesetzte Mittel
1 1 2 0 Vorläufig eingesetzte Mittel (Beamte und Bedienstete auf Zeit)
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
2 513 000 |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der eventuellen vom Rat während des Haushaltsjahres zu beschließenden Anpassungen der Dienstbezüge zu decken.
Sie sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie auf die geeigneten Artikel oder Posten dieses Kapitels übertragen worden sind.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 65 und Anhang XI.
1 1 2 1 Vorläufig eingesetzte Mittel (Personal im Ruhestand und freigesetztes Personal)
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
11 000 |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der eventuellen vom Rat während des Haushaltsjahres zu beschließenden Anpassungen der Dienstbezüge zu decken.
Sie sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie auf die geeigneten Artikel oder Posten dieses Kapitels übertragen worden sind.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 65 und Anhang XI.
KAPITEL 1 2 — SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNE LEISTUNGEN
1 2 0 Sonstige Bedienstete und externe Leistungen
1 2 0 0 Sonstige Bedienstete
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
9 022 000 |
9 536 000 |
6 952 902,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken im Wesentlichen die Bezüge der sonstigen Bediensteten, namentlich der Hilfskräfte, Vertragsbediensteten, örtlichen Bediensteten und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen und die Auswirkungen der auf die Bezüge dieser Bediensteten anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
1 2 0 1 Abgeordnete nationale Sachverständige
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
953 000 |
1 148 000 |
860 728,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Vergütungen und Verwaltungsausgaben für abgeordnete nationale Sachverständige.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Beschluss 2007/829/EG des Rates vom 5. Dezember 2007 über die Regelung für zum Generalsekretariat des Rates abgeordnete nationale Sachverständige und Militärexperten und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/479/EG (ABl. L 327 vom 13.12.2007, S. 10).
1 2 0 2 Praktika
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
583 000 |
464 000 |
558 463,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken eine Vergütung und die Kosten von Studien- und Dienstreisen für die Praktikanten sowie die Kosten einer Kranken- und Unfallversicherung während der Praktika.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
1 2 0 3 Externe Leistungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 306 000 |
2 343 000 |
2 009 592,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für alle Dienstleistungen von Personen bestimmt, die nicht bei dem Organ beschäftigt sind, darunter insbesondere:
— |
Interimspersonal für verschiedene Dienstleistungen, |
— |
Aushilfspersonal für die Tagungen in Luxemburg und Straßburg, |
— |
Sachverständige auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen. |
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
1 2 0 4 Aushilfsleistungen für den Übersetzungsdienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
175 000 |
145 000 |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben für Übersetzungsleistungen externer Übersetzungsbüros, die in Anspruch genommen werden, um einerseits die punktuelle Überlastung des Sprachendienstes des Rates zu bewältigen und um andererseits Übereinkünfte, Verträge und sonstige Vereinbarungen mit Drittländern, die in Nichtunionssprachen abgefasst sind, zu überprüfen.
Etwaige Leistungen des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union werden ebenfalls unter diesem Posten erfasst.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
1 2 2 Vorläufig eingesetzte Mittel
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
127 000 |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der eventuellen vom Rat während des Haushaltsjahres zu beschließenden Anpassungen der Dienstbezüge zu decken.
Sie sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie auf die geeigneten Artikel oder Posten dieses Kapitels übertragen worden sind.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
KAPITEL 1 3 — SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS
1 3 0 Ausgaben für Personalverwaltung
1 3 0 0 Verschiedene Ausgaben für Einstellungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
166 000 |
166 000 |
150 250,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
die Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG vorgesehenen Auswahlverfahren sowie der Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Einstellungsgesprächen und ärztlichen Einstellungsuntersuchungen, |
— |
Ausgaben für die Organisation von Verfahren zur Auswahl der Bediensteten auf Zeit, Hilfskräfte und örtlichen Bediensteten, |
— |
Ausgaben im Zusammenhang mit der Arbeit von Auswahlausschüssen und -jurys, insbesondere Ausgaben für spezielle Prüfungen zur Beurteilung der Fähigkeiten der Bewerber. |
In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Konsultation des Europäischen Amtes für Personalauswahl können sie für vom Organ selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden,
— |
Ausgaben für die Organisation von Outplacement-Maßnahmen. |
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang III.
Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53) und Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofs, der Generalsekretäre des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).
1 3 0 1 Berufliche Fortbildung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 930 000 |
1 925 000 |
1 703 964,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
Organisation von Kursen zur beruflichen Fortbildung und Umschulung, einschließlich Sprachkursen, auf interinstitutioneller Grundlage sowie auch innerhalb des Organs, und Kompetenztests, |
— |
Anmeldegebühren für die Teilnahme von Beamten an Seminaren und Konferenzen. |
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 24a.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
1 3 1 Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs
1 3 1 0 Außergewöhnliche Unterstützungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
30 000 |
30 000 |
26 866,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Zuwendungen für Beamte und Bedienstete zu finanzieren, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 24 und 76.
1 3 1 1 Gesellschaftliche Beziehungen des Personals
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
117 000 |
119 000 |
106 480,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Finanzierung der Kosten für die gesellschaftlichen Beziehungen zwischen den Bediensteten bestimmt.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
1 3 1 2 Zusätzliche Hilfe für Behinderte
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
139 000 |
115 000 |
42 046,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind im Rahmen von Maßnahmen zu ihren Gunsten für folgende behinderte Personen bestimmt:
— |
Beamte im aktiven Dienst, |
— |
Ehegatten von Beamten im aktiven Dienst, |
— |
alle im Sinne des Statuts der Beamten der Europäischen Union unterhaltsberechtigten Kinder. |
Aus diesen Mitteln können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland Ausgaben erstattet werden, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen und ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
1 3 1 3 Sonstige Sozialaufwendungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
66 000 |
66 000 |
75 600,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der sonstigen sozialen Zuwendungen zugunsten der Bediensteten und ihrer Familien.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
1 3 2 Tätigkeiten, die alle Mitglieder und das gesamte Personal des Organs betreffen
1 3 2 0 Ärztlicher Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
460 480 |
431 000 |
399 457,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind insbesondere für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
Ausgaben für den ärztlichen Dienst im Zusammenhang mit dem Europäischen Rat, |
— |
Betriebskosten der Krankenbehandlungsstellen, Ausgaben für Verbrauchsmaterial, medizinische Versorgung und medizinische Geräte, |
— |
Ausgaben für ärztliche Untersuchungen (Einstellungs- und Jahresuntersuchungen), |
— |
Ausgaben für die Invaliditätsausschüsse sowie für Fachkompetenz; |
— |
Ausgaben für die Erstattung der Kosten für Bildschirmarbeitsplatzbrillen. |
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 33 und 59, Anhang II Artikel 8 und Anhang VII Artikel 2 Absatz 5.
Interne Richtlinie Nr. 2/2010 des Generalsekretariats über die Erstattung der Ausgaben für Bildschirmarbeitsplatzbrillen.
1 3 2 1 Restaurants und Kantinen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
1 031 872,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die vom Betreiber der Restaurants und Kantinen erbrachten Leistungen.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
1 3 2 2 Kinderkrippen und Kindertagesstätten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 250 000 |
2 014 000 |
1 629 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
den Anteil des Rates an den Kosten der Kleinkindertagesstätte und sonstiger Krippen und Kindertagesstätten (an die Kommission zu zahlen), |
— |
die Verwaltungskosten für den Betrieb der Kinderkrippe des Rates. |
Die Einnahmen aus dem Elternbeitrag und aus den Beiträgen der Einrichtungen, bei denen die Eltern beschäftigt sind, stellen zweckgebundene Einnahmen dar.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
1 3 3 Dienstreisen
1 3 3 1 Dienstreisekosten des Generalsekretariats des Rates
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
3 191 000 |
3 191 000 |
2 712 267,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Dienstreisekosten der Beamten des Generalsekretariats des Rates und die Ausgaben für Fahrtkosten, die Zahlung der Tagegelder bei Dienstreisen sowie zusätzliche oder außergewöhnliche Auslagen bei der Durchführung von Dienstreisen.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Anhang VII Artikel 11, 12 und 13.
1 3 3 2 Dienstreisekosten des Personals im Zusammenhang mit dem Europäischen Rat
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
600 000 |
600 000 |
533 265,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Dienstreisekosten der Beamten des Generalsekretariats des Rates im Zusammenhang mit speziellen Tätigkeiten des Europäischen Rates und die Ausgaben für Fahrtkosten, die Zahlung der Tagegelder bei Dienstreisen sowie zusätzliche oder außergewöhnliche Auslagen bei der Durchführung von Dienstreisen.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Anhang VII Artikel 11, 12 und 13.
TITEL 2
GEBÄUDE, MATERIAL UND SACHAUSGABEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||||
KAPITEL 2 0 |
|||||||||||
2 0 0 |
|||||||||||
Gebäude |
|||||||||||
2 0 0 0 |
Mieten |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 692 000 |
1 631 000 |
1 527 297,— |
90,27 |
|||||||
Reserven (10 0) |
700 000 |
700 000 |
|
|
|||||||
|
2 392 000 |
2 331 000 |
1 527 297,— |
|
|||||||
2 0 0 1 |
Erbpachtzahlungen |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||
2 0 0 2 |
Erwerb von Immobilien |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
5 000 000 |
5 000 000 |
15 000 000,— |
300,— |
|||||||
2 0 0 3 |
Herrichtungs- und Installationsarbeiten |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
7 462 000 |
7 860 000 |
9 478 257,— |
127,02 |
|||||||
2 0 0 4 |
Arbeiten zur Sicherung |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
410 000 |
490 000 |
778 230,— |
189,81 |
|||||||
2 0 0 5 |
Ausgaben, die vor dem Erwerb, dem Bau und der Herrichtung von Gebäuden anfallen |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
440 000 |
470 000 |
539 628,— |
122,64 |
|||||||
|
Artikel 2 0 0 — Insgesamt |
15 004 000 |
15 451 000 |
27 323 412,— |
182,11 |
||||||
Reserven (10 0) |
700 000 |
700 000 |
|
|
|||||||
|
15 704 000 |
16 151 000 |
27 323 412,— |
|
|||||||
2 0 1 |
|||||||||||
Ausgaben für Gebäude |
|||||||||||
2 0 1 0 |
Reinigung und Instandhaltung |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
14 324 000 |
13 823 000 |
12 330 690,— |
86,08 |
|||||||
2 0 1 1 |
Wasser, Gas, Strom und Heizung |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
4 163 000 |
4 405 000 |
3 728 976,— |
89,57 |
|||||||
2 0 1 2 |
Sicherheit und Überwachung der Gebäude |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
11 309 800 |
9 906 000 |
9 895 735,— |
87,50 |
|||||||
2 0 1 3 |
Versicherungen |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
250 000 |
210 000 |
195 605,— |
78,24 |
|||||||
2 0 1 4 |
Sonstige Ausgaben für Gebäude |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
487 000 |
438 000 |
432 009,— |
88,71 |
|||||||
|
Artikel 2 0 1 — Insgesamt |
30 533 800 |
28 782 000 |
26 583 015,— |
87,06 |
||||||
|
KAPITEL 2 0 — INSGESAMT |
45 537 800 |
44 233 000 |
53 906 427,— |
118,38 |
||||||
Reserven (10 0) |
700 000 |
700 000 |
|
|
|||||||
|
46 237 800 |
44 933 000 |
53 906 427,— |
|
|||||||
KAPITEL 2 1 |
|||||||||||
2 1 0 |
|||||||||||
Informatik und Telekommunikation |
|||||||||||
2 1 0 0 |
Anschaffung von Ausrüstung und Software |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
8 890 430 |
9 759 000 |
8 795 827,— |
98,94 |
|||||||
2 1 0 1 |
Externe Dienstleistungen für Betrieb und Entwicklung von EDV-Systemen |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
20 135 000 |
17 895 000 |
18 612 853,— |
92,44 |
|||||||
2 1 0 2 |
Wartung und Unterhaltung der Ausrüstung und der Software |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
5 214 000 |
5 131 000 |
5 191 643,— |
99,57 |
|||||||
2 1 0 3 |
Telekommunikation |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
3 143 000 |
4 006 000 |
3 387 176,— |
107,77 |
|||||||
|
Artikel 2 1 0 — Insgesamt |
37 382 430 |
36 791 000 |
35 987 499,— |
96,27 |
||||||
2 1 1 |
Mobiliar |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
806 850 |
930 000 |
806 545,— |
99,96 |
|||||||
2 1 2 |
|||||||||||
Technisches Material und technische Anlagen |
|||||||||||
2 1 2 0 |
Ankauf und Ersatzbeschaffung von technischem Material und technischen Anlagen |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 686 740 |
2 445 000 |
3 039 475,— |
180,20 |
|||||||
2 1 2 1 |
Externe Dienstleistungen für Betrieb und Entwicklung von technischem Material und technischen Anlagen |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
66 700 |
60 000 |
64 025,— |
95,99 |
|||||||
2 1 2 2 |
Anmietung, Unterhaltung, Wartung und Reparatur von technischem Material und technischen Anlagen |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
832 950 |
1 065 000 |
744 283,— |
89,36 |
|||||||
|
Artikel 2 1 2 — Insgesamt |
2 586 390 |
3 570 000 |
3 847 783,— |
148,77 |
||||||
2 1 3 |
Fahrzeuge |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
2 146 217 |
918 000 |
508 823,— |
23,71 |
|||||||
|
KAPITEL 2 1 — INSGESAMT |
42 921 887 |
42 209 000 |
41 150 650,— |
95,87 |
||||||
KAPITEL 2 2 |
|||||||||||
2 2 0 |
|||||||||||
Sitzungen und Konferenzen |
|||||||||||
2 2 0 0 |
Reisekosten der Delegationen |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
20 302 000 |
19 972 000 |
5 425 528,— |
26,72 |
|||||||
2 2 0 1 |
Sonstige Reisekosten |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
456 000 |
445 000 |
284 104,— |
62,30 |
|||||||
2 2 0 2 |
Dolmetschkosten |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
86 991 444 |
83 962 300 |
73 648 026,— |
84,66 |
|||||||
2 2 0 3 |
Ausgaben für Repräsentationszwecke |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
2 997 560 |
2 351 000 |
2 137 953,— |
71,32 |
|||||||
2 2 0 4 |
Verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
3 679 000 |
3 717 000 |
2 787 218,— |
75,76 |
|||||||
2 2 0 5 |
Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen und Sitzungen |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 588 010 |
1 320 000 |
172 461,— |
10,86 |
|||||||
|
Artikel 2 2 0 — Insgesamt |
116 014 014 |
111 767 300 |
84 455 290,— |
72,80 |
||||||
2 2 1 |
|||||||||||
Information |
|||||||||||
2 2 1 0 |
Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 261 000 |
1 232 000 |
840 232,— |
66,63 |
|||||||
2 2 1 1 |
Amtsblatt |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
4 967 000 |
5 467 000 |
4 306 791,— |
86,71 |
|||||||
2 2 1 2 |
Veröffentlichungen allgemeinen Charakters |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
455 000 |
455 000 |
287 331,— |
63,15 |
|||||||
2 2 1 3 |
Information und öffentliche Veranstaltungen |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
2 207 660 |
1 978 000 |
1 735 062,— |
78,59 |
|||||||
|
Artikel 2 2 1 — Insgesamt |
8 890 660 |
9 132 000 |
7 169 416,— |
80,64 |
||||||
2 2 3 |
|||||||||||
Sonstige Ausgaben |
|||||||||||
2 2 3 0 |
Bürobedarf |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
533 700 |
530 000 |
312 427,— |
58,54 |
|||||||
2 2 3 1 |
Postgebühren |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
90 000 |
110 000 |
79 976,— |
88,86 |
|||||||
2 2 3 2 |
Kosten für Untersuchungen, Erhebungen und Konsultationen |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
45 000 |
45 000 |
33 000,— |
73,33 |
|||||||
2 2 3 3 |
Interinstitutionelle Zusammenarbeit |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||
2 2 3 4 |
Umzüge |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
20 000 |
20 000 |
0,— |
0,— |
|||||||
2 2 3 5 |
Finanzkosten |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
10 000 |
10 000 |
10 180,— |
101,80 |
|||||||
2 2 3 6 |
Streitsachen, Gerichtskosten, Schadenersatz |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 000 000 |
700 000 |
1 189 990,— |
119,— |
|||||||
2 2 3 7 |
Sonstige Sachausgaben |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
231 700 |
253 000 |
208 456,— |
89,97 |
|||||||
|
Artikel 2 2 3 — Insgesamt |
1 930 400 |
1 668 000 |
1 834 029,— |
95,01 |
||||||
|
KAPITEL 2 2 — INSGESAMT |
126 835 074 |
122 567 300 |
93 458 735,— |
73,69 |
||||||
|
Titel 2 — Insgesamt |
215 294 761 |
209 009 300 |
188 515 812,— |
87,56 |
||||||
Reserven (10 0) |
700 000 |
700 000 |
|
|
|||||||
|
215 994 761 |
209 709 300 |
188 515 812,— |
|
|||||||
|
KAPITEL 2 0 — GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN
2 0 0 Gebäude
2 0 0 0 Mieten
|
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 0 0 0 |
1 692 000 |
1 631 000 |
1 527 297,— |
Reserven (10 0) |
700 000 |
700 000 |
|
Insgesamt |
2 392 000 |
2 331 000 |
1 527 297,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Bezahlung der Mieten und Steuern für die vom Europäischen Rat und vom Rat benutzten Gebäude sowie für die Miete von Sälen, eines Lagers und von Parkplätzen bestimmt:
— |
in Brüssel benutzte Räumlichkeiten, |
— |
in Luxemburg benutzte Räumlichkeiten (Kirchberg). |
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: 135 000 EUR.
Die Mittelansätze wurden unter Berücksichtigung der geschätzten zweckgebundenen Einnahmen verringert.
2 0 0 1 Erbpachtzahlungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Erbpachtzahlungen für Gebäude oder Gebäudeteile aufgrund von geltenden bzw. im Vorbereitungsstadium befindlichen Verträgen.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 0 0 2 Erwerb von Immobilien
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
5 000 000 |
5 000 000 |
15 000 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für den Erwerb von Gebäuden bestimmt.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 0 0 3 Herrichtungs- und Installationsarbeiten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
7 462 000 |
7 860 000 |
9 478 257,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für insbesondere folgende Umbauarbeiten bestimmt:
— |
Anpassung und Umgestaltung der Diensträume entsprechend den betrieblichen Erfordernissen, |
— |
Anpassung der Diensträume und der technischen Anlagen an die geltenden Sicherheits- und Hygieneanforderungen und -normen. |
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 0 0 4 Arbeiten zur Sicherung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
410 000 |
490 000 |
778 230,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für die Herrichtung der Gebäude zur Gewährleistung des physischen und materiellen Schutzes von Personen und Sachgütern bestimmt.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 0 0 5 Ausgaben, die vor dem Erwerb, dem Bau und der Herrichtung von Gebäuden anfallen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
440 000 |
470 000 |
539 628,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind insbesondere für die Hinzuziehung von Sachverständigen bei Studien für Umbau- und Ausbauarbeiten der Gebäude des Organs bestimmt.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 0 1 Ausgaben für Gebäude
2 0 1 0 Reinigung und Instandhaltung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
14 324 000 |
13 823 000 |
12 330 690,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der folgenden Reinigungs- und Instandhaltungskosten bestimmt:
— |
Gebäudereinigung, |
— |
verschiedene Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, |
— |
technisches Material, |
— |
Verträge über die Instandhaltung der verschiedenen technischen Anlagen (Klimaanlage, Heizung, Handhabung der Abfälle, Aufzüge, elektrische Anlagen und Sicherheitseinrichtungen), |
— |
Pflege von Gartenanlagen und Pflanzen. |
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 0 1 1 Wasser, Gas, Strom und Heizung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
4 163 000 |
4 405 000 |
3 728 976,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für den Verbrauch von Wasser, Gas, Strom und Heizung.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 0 1 2 Sicherheit und Überwachung der Gebäude
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
11 309 800 |
9 906 000 |
9 895 735,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind im Wesentlichen zur Deckung der Kosten für die Sicherheit und Überwachung der Dienstgebäude des Europäischen Rates und des Rates vorgesehen.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 0 1 3 Versicherungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
250 000 |
210 000 |
195 605,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Bezahlung der Versicherungsprämien für die vom Europäischen Rat und vom Rat benutzten Gebäude bestimmt.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 0 1 4 Sonstige Ausgaben für Gebäude
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
487 000 |
438 000 |
432 009,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung sonstiger laufender Ausgaben für Gebäude bestimmt, die nicht speziell in anderen Artikeln dieses Kapitels vorgesehen sind, insbesondere für die Entsorgung der Abfälle, Leitsysteme, Kontrollen durch spezialisierte Stellen usw.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
KAPITEL 2 1 — INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR
2 1 0 Informatik und Telekommunikation
2 1 0 0 Anschaffung von Ausrüstung und Software
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
8 890 430 |
9 759 000 |
8 795 827,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die Anschaffung oder die Anmietung der Hard- und Software für EDV-Systeme und -Anwendungen bestimmt.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 1 0 1 Externe Dienstleistungen für Betrieb und Entwicklung von EDV-Systemen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
20 135 000 |
17 895 000 |
18 612 853,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen im Bereich Informatik für Unterstützung und Ausbildung in Bezug auf Betrieb und Entwicklung von EDV-Systemen und -Anwendungen, einschließlich der Nutzerunterstützung, bestimmt.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 1 0 2 Wartung und Unterhaltung der Ausrüstung und der Software
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
5 214 000 |
5 131 000 |
5 191 643,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die Wartung und Unterhaltung der Ausrüstung und der Software der EDV-Systeme und -Anwendungen bestimmt.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 1 0 3 Telekommunikation
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
3 143 000 |
4 006 000 |
3 387 176,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Anschluss- und Kommunikationskosten bestimmt.
Bei der Aufstellung dieser Voranschläge wurden die wieder verwendbaren Beträge, die sich aus der Rückforderung von Kosten für Telefongespräche ergeben, berücksichtigt.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 1 1 Mobiliar
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
806 850 |
930 000 |
806 545,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
Ankauf von Möbeln und Spezialmöbeln, |
— |
Ersetzung eines Teils des vor mindestens 15 Jahren erworbenen bzw. nicht mehr verwendbaren Mobiliars, |
— |
Anmietung von Mobiliar, |
— |
Unterhaltung und Instandsetzung des Mobiliars. |
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 1 2 Technisches Material und technische Anlagen
2 1 2 0 Ankauf und Ersatzbeschaffung von technischem Material und technischen Anlagen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 686 740 |
2 445 000 |
3 039 475,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für den Ankauf oder die Ersatzbeschaffung von verschiedenem festem und beweglichem technischem Material und verschiedenen festen und beweglichen technischen Anlagen, insbesondere für Archive, Ankaufsdienst, Sicherheit, Konferenztechnik, Kantinen und Gebäude, bestimmt.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 1 2 1 Externe Dienstleistungen für Betrieb und Entwicklung von technischem Material und technischen Anlagen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
66 700 |
60 000 |
64 025,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für technische Unterstützung und Kontrolle insbesondere in Bezug auf Konferenztechnik und Kantinen bestimmt.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 1 2 2 Anmietung, Unterhaltung, Wartung und Reparatur von technischem Material und technischen Anlagen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
832 950 |
1 065 000 |
744 283,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Anmietung von technischem Material und technischen Anlagen sowie für die Unterhaltung, Wartung und Reparatur dieses technischen Materials und dieser technischen Anlagen bestimmt.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 1 3 Fahrzeuge
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 146 217 |
918 000 |
508 823,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind unter anderem zur Deckung folgender Kosten bestimmt:
— |
Ankauf, Leasing und Ersatzbeschaffungen für den Fahrzeugbestand, |
— |
Anmietung von Fahrzeugen, |
— |
Unterhaltung und Reparatur von Dienstwagen (Kauf von Treibstoff, Reifen usw.), |
— |
Kosten der Mobilitätspolitik des Generalsekretariats des Rates. |
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
KAPITEL 2 2 — VERWALTUNGSAUSGABEN
2 2 0 Sitzungen und Konferenzen
2 2 0 0 Reisekosten der Delegationen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
20 302 000 |
19 972 000 |
5 425 528,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen der Erstattung der Reisekosten des Vorsitzes und der Delegationen, insbesondere bei:
— |
Ratstagungen, |
— |
Sitzungen im Rahmen des Rates. |
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Verfügung Nr. 32/2011 des Generalsekretärs des Rates zur Erstattung der Reisekosten der Delegierten der Mitgliedstaaten.
2 2 0 1 Sonstige Reisekosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
456 000 |
445 000 |
284 104,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Reise- und Aufenthaltskosten der Sachverständigen, die zu Sitzungen eingeladen oder vom Generalsekretär des Rates oder vom Präsidenten des Europäischen Rates auf Dienstreise entsandt werden.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Verfügung Nr. 21/2009 des Stellvertretenden Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union betreffend die Erstattung der Dienstreisekosten von Personen, die nicht Mitglieder des Personals des Rates der Europäischen Union sind.
2 2 0 2 Dolmetschkosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
86 991 444 |
83 962 300 |
73 648 026,— |
Erläuterungen
Mit diesen Mitteln sollen die Dienstleistungen abgedeckt werden, die dem Generalsekretariat des Rates von der GD Dolmetschen der Kommission (SCIC) gemäß dem Beschluss 111/07 des Generalsekretärs des Rates für Tagungen des Europäischen Rates, des Rates und der Vorbereitungsgremien erbracht werden.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Verfügung Nr. 111/2007 des Generalsekretärs des Rates über Dolmetschdienstleistungen für den Europäischen Rat, den Rat und die Vorbereitungsgremien des Rates.
2 2 0 3 Ausgaben für Repräsentationszwecke
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 997 560 |
2 351 000 |
2 137 953,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des Organs im Bereich der Ausgaben für Repräsentationszwecke.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 2 0 4 Verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
3 679 000 |
3 717 000 |
2 787 218,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Bewirtungsleistungen und Speisen, die bei Sitzungen gereicht werden, bestimmt.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 2 0 5 Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen und Sitzungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 588 010 |
1 320 000 |
172 461,— |
Erläuterungen
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 2 1 Information
2 2 1 0 Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 261 000 |
1 232 000 |
840 232,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
Anschaffung von Büchern und sonstigen Werken für die Bibliothek auf Papierträger und/oder digitalen Datenträgern, |
— |
Abonnements für Zeitungen, Zeitschriften, Zeitungs-/Zeitschriftenauswertungsdiensten und Online-Veröffentlichungen (mit Ausnahme der Presseagenturen); diese Mittel dienen ebenfalls zur Finanzierung etwaiger Urheberrechtsgebühren für die Vervielfältigung und die schriftliche und/oder elektronische Verbreitung dieser Veröffentlichungen, |
— |
Ausgaben für die Benutzung externer dokumentarischer und statistischer Datenbanken, |
— |
Abonnements bei Presseagenturen über Fernschreiber, |
— |
Buchbindearbeiten und sonstige Kosten für die Erhaltung der Bücher und Zeitschriften. |
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 2 1 1 Amtsblatt
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
4 967 000 |
5 467 000 |
4 306 791,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für die Vorbereitung, Herausgabe und Verbreitung der Texte, die der Rat nach Artikel 297 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und im Hinblick auf das Inkrafttreten der Rechtsakte der Union im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen hat.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 2 1 2 Veröffentlichungen allgemeinen Charakters
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
455 000 |
455 000 |
287 331,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für die Vorbereitung, die traditionelle (auf Papier oder Mikrofilm) oder elektronische Herausgabe in den Amtssprachen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Verbreitung der Veröffentlichungen des Europäischen Rates und des Rates, die nicht im Amtsblatt der Europäischen Union erscheinen.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 2 1 3 Information und öffentliche Veranstaltungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 207 660 |
1 978 000 |
1 735 062,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
Ausgaben unter anderem für öffentliche Sitzungen des Rates und die Unterstützung der audiovisuellen Medien bei der Berichterstattung über die Arbeit des Organs (Miete von Material und Dienstleistungsverträge mit Rundfunk- und Fernsehanstalten, Erwerb, Unterhaltung und Reparatur des Materials für Rundfunk- und Fernsehübertragungen, externe Dienstleistungen für Fotografie usw.), |
— |
die Kosten für sonstige Informationstätigkeiten und Öffentlichkeitsarbeit, |
— |
Ausgaben für die Verbreitung von Informationen und die Förderung von Veröffentlichungen und öffentlichen Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Organs, einschließlich der Ausgaben für Personalausstattung und Infrastruktur. |
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 2 3 Sonstige Ausgaben
2 2 3 0 Bürobedarf
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
533 700 |
530 000 |
312 427,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
Erwerb von Papier, |
— |
Fotokopien (Papier und Gebühren), |
— |
spezifische Schreibwaren und Büromaterial (laufender Bedarf), |
— |
Drucksachen, |
— |
Material für den Postversand (Briefumschläge, Packpapier, Platten für die Frankiermaschine, Stempel, Rahmen), |
— |
Material für die Vervielfältigungsabteilung (Druckerschwärze, Offsetplatten, Filme und Chemikalien für die Vorbereitung von Platten). |
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 2 3 1 Postgebühren
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
90 000 |
110 000 |
79 976,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für den Versand der Post bestimmt.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 2 3 2 Kosten für Untersuchungen, Erhebungen und Konsultationen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
45 000 |
45 000 |
33 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Untersuchungen, Erhebungen und Konsultationen, zu deren Durchführung Verträge mit hoch qualifizierten Sachverständigen geschlossen werden.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 2 3 3 Interinstitutionelle Zusammenarbeit
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Die Mittel dieses Postens dienen der Deckung der Kosten für interinstitutionelle Tätigkeiten.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 2 3 4 Umzüge
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
20 000 |
20 000 |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Verlagerung und Transport von Material bestimmt.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 2 3 5 Finanzkosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
10 000 |
10 000 |
10 180,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung sämtlicher Finanzkosten, insbesondere der Bankkosten.
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 2 3 6 Streitsachen, Gerichtskosten, Schadenersatz
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 000 000 |
700 000 |
1 189 990,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
Finanzierung etwaiger Verurteilungen des Rates durch eines der Gerichte, aus denen der Gerichtshof der Europäischen Union besteht (d.h. durch den Gerichtshof, das Gericht und das Gericht für den öffentlichen Dienst), |
— |
Gebühren, die von externen Rechtsanwälten für die Vertretung des Rates vor Gericht oder die Beratung der Rates in Verwaltungs- und Vertragsfragen erhoben werden, |
— |
Schadenersatz, der dem Rat angelastet werden kann. |
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 2 3 7 Sonstige Sachausgaben
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
231 700 |
253 000 |
208 456,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
Versicherungskosten, die nicht die Gebäude betreffen (die Gebäudeversicherungskosten sind unter Posten 2 0 1 3 verbucht), |
— |
Kosten für den Kauf der Dienstkleidung für das Personal entsprechend den von der GD A festgelegten Vorschriften, der Arbeitskleidung für das in den technischen Arbeitsräumen und den internen Diensten tätige Personal und für die Instandsetzung und Instandhaltung der Arbeits- und Dienstkleidung, |
— |
Beteiligung des Rates an den Ausgaben einiger Vereinigungen, deren Tätigkeiten in engem Zusammenhang mit denjenigen der Institutionen der Union stehen, |
— |
sonstige, unter den vorhergehenden Haushaltslinien nicht ausdrücklich vorgesehene Sachausgaben (Flaggen, verschiedene Dienstleistungen). |
Gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
TITEL 10
SONSTIGE AUSGABEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||
|
KAPITEL 10 0 |
700 000 |
700 000 |
0,— |
0,— |
||||
|
KAPITEL 10 0 — INSGESAMT |
700 000 |
700 000 |
0,— |
0,— |
||||
|
KAPITEL 10 1 |
2 000 000 |
2 000 000 |
0,— |
0,— |
||||
|
KAPITEL 10 1 — INSGESAMT |
2 000 000 |
2 000 000 |
0,— |
0,— |
||||
|
Titel 10 — Insgesamt |
2 700 000 |
2 700 000 |
0,— |
0,— |
||||
|
GESAMTBETRAG |
534 202 300 |
535 511 300 |
489 922 307,— |
91,71 |
||||
|
KAPITEL 10 0 — VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
700 000 |
700 000 |
0,— |
Erläuterungen
Die Mittel dieses Kapitels haben vorläufigen Charakter und können erst verwendet werden, wenn sie gemäß der Haushaltsordnung auf andere Kapitel übertragen worden sind.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
KAPITEL 10 1 — RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 000 000 |
2 000 000 |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung nicht vorhersehbarer Ausgaben bestimmt, die sich aus Haushaltsentscheidungen ergeben, die im Laufe des Haushaltsjahres gefasst werden.
PERSONAL
Einzelplan II — Europäischer Rat und Rat
Funktions- und Besoldungsgruppe |
2013 |
||
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
||
Präsident des Europäischen Rates |
Sonstige |
||
Sondergruppe |
1 |
— |
— |
AD 16 |
8 |
1 |
— |
AD 15 |
33 (58) |
1 |
— |
AD 14 |
126 (59) |
2 |
1 |
AD 13 |
193 |
3 |
— |
AD 12 |
158 |
2 |
2 |
AD 11 |
108 |
— |
— |
AD 10 |
80 |
3 |
— |
AD 9 |
107 |
1 |
— |
AD 8 |
122 |
— |
— |
AD 7 |
189 |
1 |
— |
AD 6 |
133 |
3 |
— |
AD 5 |
135 |
— |
— |
AD insgesamt |
1 392 |
17 |
3 |
AST 11 |
36 |
2 |
— |
AST 10 |
35 |
1 |
— |
AST 9 |
70 |
— |
— |
AST 8 |
107 |
1 |
— |
AST 7 |
308 |
2 |
— |
AST 6 |
218 |
2 |
— |
AST 5 |
186 |
3 |
— |
AST 4 |
197 |
1 |
— |
AST 3 |
229 |
3 |
— |
AST 2 |
218 |
1 |
— |
AST 1 |
120 |
— |
— |
AST insgesamt |
1 724 |
16 |
— |
Insgesamt |
3 117 |
33 |
3 |
Gesamtzahl |
3 153 |
Funktions- und Besoldungsgruppe |
2014 |
||
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
||
Präsident des Europäischen Rates |
Sonstige |
||
Sondergruppe |
1 |
— |
— |
AD 16 |
8 |
1 |
— |
AD 15 |
33 (60) |
1 |
— |
AD 14 |
125 (61) |
2 |
1 |
AD 13 |
193 |
3 |
— |
AD 12 |
158 |
2 |
2 |
AD 11 |
108 |
— |
— |
AD 10 |
80 |
3 |
— |
AD 9 |
106 |
1 |
— |
AD 8 |
122 |
— |
— |
AD 7 |
188 |
1 |
— |
AD 6 |
133 |
3 |
— |
AD 5 |
140 |
— |
— |
AD insgesamt |
1 394 |
17 |
3 |
AST 11 |
43 |
2 |
— |
AST 10 |
36 |
1 |
— |
AST 9 |
83 |
— |
— |
AST 8 |
155 |
1 |
— |
AST 7 |
241 |
2 |
— |
AST 6 |
196 |
2 |
— |
AST 5 |
198 |
3 |
— |
AST 4 |
222 |
1 |
— |
AST 3 |
242 |
3 |
— |
AST 2 |
181 |
1 |
— |
AST 1 |
58 |
— |
— |
AST insgesamt |
1 655 |
16 |
— |
AST/SC 6 |
|
|
|
AST/SC 5 |
|
|
|
AST/SC 4 |
|
|
|
AST/SC 3 |
|
|
|
AST/SC 2 |
|
|
|
AST/SC 1 |
15 |
|
|
AST/SC total |
15 |
|
|
Insgesamt |
3 065 |
33 |
3 |
Gesamtzahl |
3 101 |
EINZELPLAN IV
GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION
EINNAHMEN
Beitrag der Europäischen Union zur Finanzierung der Ausgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014
Bezeichnung |
Betrag |
Ausgaben |
355 367 500 |
Eigene Einnahmen |
–47 303 000 |
Zu vereinnahmender Beitrag |
308 064 500 |
EIGENE EINNAHMEN
TITEL 4
EINNAHMEN VON MITGLIEDERN UND PERSONAL DER ORGANE UND SONSTIGEN EINRICHTUNGEN DER UNION
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||
KAPITEL 4 0 |
|||||||||
4 0 0 |
Ertrag aus der Besteuerung der Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder des Organs, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger |
24 204 000 |
23 277 000 |
21 834 376,16 |
90,21 |
||||
4 0 3 |
Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
4 0 4 |
Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
4 402 000 |
3 393 000 |
3 234 667,72 |
73,48 |
||||
|
KAPITEL 4 0 — INSGESAMT |
28 606 000 |
26 670 000 |
25 069 043,88 |
87,64 |
||||
KAPITEL 4 1 |
|||||||||
4 1 0 |
Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung |
18 697 000 |
18 124 000 |
18 123 205,39 |
96,93 |
||||
4 1 1 |
Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal |
p.m. |
p.m. |
6 558 524,01 |
— |
||||
4 1 2 |
Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
KAPITEL 4 1 — INSGESAMT |
18 697 000 |
18 124 000 |
24 681 729,40 |
132,01 |
||||
|
Titel 4 — Insgesamt |
47 303 000 |
44 794 000 |
49 750 773,28 |
105,17 |
||||
|
KAPITEL 4 0 — VERSCHIEDENE ABGABEN UND ABZÜGE
4 0 0 Ertrag aus der Besteuerung der Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder des Organs, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
24 204 000 |
23 277 000 |
21 834 376,16 |
Erläuterungen
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8).
4 0 3 Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 66a in der bis zum 15. Dezember 2003 geltenden Fassung.
4 0 4 Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
4 402 000 |
3 393 000 |
3 234 667,72 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 66a.
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).
KAPITEL 4 1 — BEITRÄGE ZU DEN VERSORGUNGSORDNUNGEN
4 1 0 Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
18 697 000 |
18 124 000 |
18 123 205,39 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.
4 1 1 Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
6 558 524,01 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Anhang VIII Artikel 11 Absatz 2 und Artikel 48.
4 1 2 Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
TITEL 5
ERLÖSE AUS DEM VERWALTUNGSBETRIEB DES ORGANS
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||||||||
KAPITEL 5 0 |
|||||||||||||||||||
5 0 0 |
|||||||||||||||||||
Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen) |
|||||||||||||||||||
5 0 0 0 |
Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
122 275,75 |
— |
||||||||||||||
5 0 0 1 |
Erlös aus der Veräußerung von sonstigen beweglichen Sachen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 5 0 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
122 275,75 |
— |
||||||||||||||
5 0 2 |
Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
217 119,72 |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
339 395,47 |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 1 |
|||||||||||||||||||
5 1 1 |
|||||||||||||||||||
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung von Mietnebenkosten |
|||||||||||||||||||
5 1 1 0 |
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 1 1 1 |
Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 5 1 1 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 1 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 2 |
|||||||||||||||||||
5 2 0 |
Erträge aus Anlagemitteln und Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige Zinsen von Konten des Organs |
p.m. |
p.m. |
11 779,87 |
— |
||||||||||||||
5 2 2 |
Zinserträge der Vorfinanzierungen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 2 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
11 779,87 |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 5 |
|||||||||||||||||||
5 5 0 |
Einnahmen aus dem Erlös von Dienstleistungen und Arbeiten, die für andere Organe oder Einrichtungen durchgeführt worden sind, einschließlich des Betrags der für die Rechnung anderer Organe oder Einrichtungen gezahlten und von diesen erstatteten Dienstreisekosten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 5 1 |
Von Dritten stammende Einnahmen für auf deren Antrag durchgeführte Dienstleistungen oder Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 5 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 7 |
|||||||||||||||||||
5 7 0 |
Einnahmen aus der Erstattung von ohne Rechtsgrund gezahlten Beträgen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
110 239,61 |
— |
||||||||||||||
5 7 1 |
Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 7 3 |
Sonstige Beiträge und Erstattungen in Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit des Organs — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
578 046,04 |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 7 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
688 285,65 |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 8 |
|||||||||||||||||||
5 8 0 |
Einnahmen aus dem Erlös aus der Vermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 8 1 |
Einnahmen aus vereinnahmten Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
2 669,97 |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 8 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
2 669,97 |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 9 |
|||||||||||||||||||
5 9 0 |
Sonstige Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 9 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
Titel 5 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
1 042 130,96 |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 0 — ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN UND UNBEWEGLICHEN SACHEN
5 0 0 Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen)
5 0 0 0 Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
122 275,75 |
Erläuterungen
Unter diesem Posten werden die Erträge aus dem Verkauf oder der Inzahlungnahme von Fahrzeugen des Organs verzeichnet. Ferner sind hier die Erträge aus dem Verkauf von Fahrzeugen verzeichnet, die ausgetauscht oder verschrottet werden, wenn ihr Buchwert zur Gänze abgeschrieben ist.
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 0 0 1 Erlös aus der Veräußerung von sonstigen beweglichen Sachen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Dieser Posten soll die Erträge aus dem Verkauf oder der Inzahlungnahme anderer beweglicher Gegenstände des Organs als Fahrzeuge aufnehmen.
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 0 2 Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
217 119,72 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 1 — MIETEINNAHMEN
5 1 1 Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung von Mietnebenkosten
5 1 1 0 Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe a der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 1 1 1 Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe a der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 2 — ERTRÄGE AUS ANLAGEMITTELN UND DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGE ZINSEN
5 2 0 Erträge aus Anlagemitteln und Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige Zinsen von Konten des Organs
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
11 779,87 |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Erträge aus Anlagemitteln und Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige Zinsen verbucht.
5 2 2 Zinserträge der Vorfinanzierungen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
KAPITEL 5 5 — EINNAHMEN AUS DEM ERLÖS VON DIENSTLEISTUNGEN UND ARBEITEN
5 5 0 Einnahmen aus dem Erlös von Dienstleistungen und Arbeiten, die für andere Organe oder Einrichtungen durchgeführt worden sind, einschließlich des Betrags der für die Rechnung anderer Organe oder Einrichtungen gezahlten und von diesen erstatteten Dienstreisekosten — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 5 1 Von Dritten stammende Einnahmen für auf deren Antrag durchgeführte Dienstleistungen oder Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 7 — SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IN ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DES ORGANS
5 7 0 Einnahmen aus der Erstattung von ohne Rechtsgrund gezahlten Beträgen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
110 239,61 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 7 1 Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 7 3 Sonstige Beiträge und Erstattungen in Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit des Organs — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
578 046,04 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 8 — VERSCHIEDENE VERGÜTUNGEN
5 8 0 Einnahmen aus dem Erlös aus der Vermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 8 1 Einnahmen aus vereinnahmten Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
2 669,97 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 9 — SONSTIGE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
5 9 0 Sonstige Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit verbucht.
TITEL 9
VERSCHIEDENE EINNAHMEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||
KAPITEL 9 0 |
|||||||
9 0 0 |
Verschiedene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||
|
KAPITEL 9 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||
|
Titel 9 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||
|
GESAMTBETRAG |
47 303 000 |
44 794 000 |
50 792 904,24 |
107,38 |
||
|
KAPITEL 9 0 — VERSCHIEDENE EINNAHMEN
9 0 0 Verschiedene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
AUSGABEN
Gesamtübersicht über die Mittel (2014 und 2013) und Ausgaben (2012)
Titel Kapitel |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 |
||||
MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS |
||||
1 0 |
MITGLIEDER DES ORGANS |
33 749 500 |
33 357 000 |
30 895 975,25 |
1 2 |
BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT |
212 686 000 |
208 399 500 |
196 730 313,46 |
1 4 |
SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN |
16 977 000 |
19 686 500 |
14 919 828,06 |
1 6 |
SONSTIGE DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS BETREFFENDE AUSGABEN |
5 447 500 |
5 806 500 |
5 572 466,83 |
|
Titel 1 — Insgesamt |
268 860 000 |
267 249 500 |
248 118 583,60 |
2 |
||||
GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND SONSTIGE SACHAUSGABEN |
||||
2 0 |
GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN |
62 655 000 |
62 265 000 |
70 358 308,36 |
2 1 |
INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR: KAUF, ANMIETUNG UND UNTERHALTUNG |
18 314 500 |
18 632 500 |
18 611 025,71 |
2 3 |
LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB |
1 487 500 |
2 843 000 |
1 710 641,60 |
2 5 |
AUSGABEN FÜR SITZUNGEN UND KONFERENZEN |
587 500 |
696 500 |
507 756,20 |
2 7 |
INFORMATION: ERWERB, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG |
3 411 000 |
3 148 500 |
4 231 054,65 |
|
Titel 2 — Insgesamt |
86 455 500 |
87 585 500 |
95 418 786,52 |
3 |
||||
AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER AUFGABEN DURCH DAS ORGAN |
||||
3 7 |
BESONDERE AUSGABEN BESTIMMTER ORGANE UND EINRICHTUNGEN |
52 000 |
45 000 |
30 322,40 |
|
Titel 3 — Insgesamt |
52 000 |
45 000 |
30 322,40 |
10 |
||||
ANDERE AUSGABEN |
||||
10 0 |
VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL |
p.m. |
p.m. |
0,— |
10 1 |
RÜCKLAGE FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN |
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Titel 10 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
GESAMTBETRAG |
355 367 500 |
354 880 000 |
343 567 692,52 |
TITEL 1
MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||
KAPITEL 1 0 |
|||||||||||||
1 0 0 |
|||||||||||||
Amtsbezüge und sonstige Ansprüche |
|||||||||||||
1 0 0 0 |
Dienstbezüge und Zulagen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
23 185 000 |
22 849 000 |
21 629 589,62 |
93,29 |
|||||||||
1 0 0 2 |
Mit dem Amtsantritt, der Versetzung und dem Ausscheiden aus dem Amt verbundene Ansprüche |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
553 000 |
565 000 |
476 943,05 |
86,25 |
|||||||||
|
Artikel 1 0 0 — Insgesamt |
23 738 000 |
23 414 000 |
22 106 532,67 |
93,13 |
||||||||
1 0 2 |
Übergangsgelder |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
2 579 000 |
2 279 000 |
2 268 749,19 |
87,97 |
|||||||||
1 0 3 |
Ruhegehälter |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
6 700 000 |
6 666 000 |
5 980 525,17 |
89,26 |
|||||||||
1 0 4 |
Dienstreisen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
293 000 |
288 000 |
284 000,— |
96,93 |
|||||||||
1 0 6 |
Fortbildung |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
439 500 |
435 000 |
256 168,22 |
58,29 |
|||||||||
1 0 9 |
Vorläufig eingesetzte Mittel |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
275 000 |
0,— |
— |
|||||||||
|
KAPITEL 1 0 — INSGESAMT |
33 749 500 |
33 357 000 |
30 895 975,25 |
91,54 |
||||||||
KAPITEL 1 2 |
|||||||||||||
1 2 0 |
|||||||||||||
Dienstbezüge und sonstige Ansprüche |
|||||||||||||
1 2 0 0 |
Dienstbezüge und Zulagen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
209 556 000 |
202 805 000 |
193 977 059,68 |
92,57 |
|||||||||
1 2 0 2 |
Bezahlte Überstunden |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
689 500 |
728 500 |
670 334,49 |
97,22 |
|||||||||
1 2 0 4 |
Mit dem Dienstantritt, der Versetzung und dem Ausscheiden aus dem Dienst verbundene Ansprüche |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
2 210 500 |
2 908 000 |
1 990 214,84 |
90,03 |
|||||||||
|
Artikel 1 2 0 — Insgesamt |
212 456 000 |
206 441 500 |
196 637 609,01 |
92,55 |
||||||||
1 2 2 |
|||||||||||||
Vergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst |
|||||||||||||
1 2 2 0 |
Vergütungen bei Stellenenthebungen aus dienstlichen Gründen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
230 000 |
230 000 |
92 704,45 |
40,31 |
|||||||||
1 2 2 2 |
Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für Beamte und Bedienstete auf Zeit |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||
|
Artikel 1 2 2 — Insgesamt |
230 000 |
230 000 |
92 704,45 |
40,31 |
||||||||
1 2 9 |
Vorläufig eingesetzte Mittel |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
1 728 000 |
0,— |
— |
|||||||||
|
KAPITEL 1 2 — INSGESAMT |
212 686 000 |
208 399 500 |
196 730 313,46 |
92,50 |
||||||||
KAPITEL 1 4 |
|||||||||||||
1 4 0 |
|||||||||||||
Sonstige Bedienstete und externes Personal |
|||||||||||||
1 4 0 0 |
Sonstige Bedienstete |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
5 309 000 |
5 200 000 |
4 705 146,42 |
88,63 |
|||||||||
1 4 0 4 |
Praktika und Personalaustausch |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
670 500 |
676 000 |
560 000,— |
83,52 |
|||||||||
1 4 0 5 |
Sonstige externe Leistungen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
269 500 |
309 000 |
251 500,— |
93,32 |
|||||||||
1 4 0 6 |
Externe Leistungen im Sprachbereich |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
10 728 000 |
13 454 500 |
9 403 181,64 |
87,65 |
|||||||||
|
Artikel 1 4 0 — Insgesamt |
16 977 000 |
19 639 500 |
14 919 828,06 |
87,88 |
||||||||
1 4 9 |
Vorläufig eingesetzte Mittel |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
47 000 |
0,— |
— |
|||||||||
|
KAPITEL 1 4 — INSGESAMT |
16 977 000 |
19 686 500 |
14 919 828,06 |
87,88 |
||||||||
KAPITEL 1 6 |
|||||||||||||
1 6 1 |
|||||||||||||
Die Personalverwaltung betreffende Ausgaben |
|||||||||||||
1 6 1 0 |
Verschiedene Ausgaben bei Einstellungen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
207 000 |
278 500 |
174 234,32 |
84,17 |
|||||||||
1 6 1 2 |
Berufliche Fortbildung |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 540 500 |
1 534 000 |
1 483 465,47 |
96,30 |
|||||||||
|
Artikel 1 6 1 — Insgesamt |
1 747 500 |
1 812 500 |
1 657 699,79 |
94,86 |
||||||||
1 6 2 |
Dienstreisen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
348 000 |
346 500 |
336 000,— |
96,55 |
|||||||||
1 6 3 |
|||||||||||||
Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs |
|||||||||||||
1 6 3 0 |
Sozialdienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
21 000 |
43 000 |
0,— |
0,— |
|||||||||
1 6 3 2 |
Soziale Beziehungen innerhalb des Personals und sonstige Sozialmaßnahmen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
242 000 |
267 500 |
210 560,66 |
87,01 |
|||||||||
|
Artikel 1 6 3 — Insgesamt |
263 000 |
310 500 |
210 560,66 |
80,06 |
||||||||
1 6 5 |
|||||||||||||
Mitglieder und das Personal des Organs in ihrer Gesamtheit betreffende Tätigkeiten |
|||||||||||||
1 6 5 0 |
Ärztlicher Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
181 000 |
189 000 |
217 153,60 |
119,97 |
|||||||||
1 6 5 2 |
Restaurants und Kantinen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
80 000 |
198 000 |
74 052,78 |
92,57 |
|||||||||
1 6 5 4 |
Kleinkindertagesstätte |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
2 828 000 |
2 950 000 |
3 077 000,— |
108,80 |
|||||||||
|
Artikel 1 6 5 — Insgesamt |
3 089 000 |
3 337 000 |
3 368 206,38 |
109,04 |
||||||||
|
KAPITEL 1 6 — INSGESAMT |
5 447 500 |
5 806 500 |
5 572 466,83 |
102,29 |
||||||||
|
Titel 1 — Insgesamt |
268 860 000 |
267 249 500 |
248 118 583,60 |
92,29 |
||||||||
|
KAPITEL 1 0 — MITGLIEDER DES ORGANS
1 0 0 Amtsbezüge und sonstige Ansprüche
1 0 0 0 Dienstbezüge und Zulagen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
23 185 000 |
22 849 000 |
21 629 589,62 |
Erläuterungen
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), insbesondere Artikel 3, 4, 4a, 11 und 14.
Dieser Mittelansatz soll für die Mitglieder des Organs decken:
— |
die Grundgehälter, |
— |
die Residenzzulagen, |
— |
die Familienzulagen, d. h. die Haushaltszulage, die Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder und die Erziehungszulage, |
— |
die Aufwandsentschädigungen und die Amtszulagen, |
— |
den Arbeitgeberbeitrag (0,87 %) zur Versicherung gegen Berufskrankheiten und Unfälle, den Arbeitgeberbeitrag (3,4 %) zur Krankenversicherung, |
— |
die Geburtszulage, |
— |
die bei Tod eines Mitglieds des Organs vorgesehenen Beihilfen, |
— |
die Zahlung der Berichtigungskoeffizienten, die angewendet werden auf die Grundgehälter, die Residenzzulagen, die Familienzulagen und die Überweisungen eines Teils der Amtsbezüge von Mitgliedern des Organs ins Ausland (entsprechende Anwendung des Artikels 17 des Anhangs VII des Statuts der Beamten der Europäischen Union). |
1 0 0 2 Mit dem Amtsantritt, der Versetzung und dem Ausscheiden aus dem Amt verbundene Ansprüche
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
553 000 |
565 000 |
476 943,05 |
Erläuterungen
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), insbesondere Artikel 5.
Dieser Mittelansatz soll decken:
— |
die Reisekosten der Mitglieder des Organs (einschließlich ihrer Familienangehörigen) bei ihrem Amtsantritt oder ihrem Ausscheiden aus dem Amt, |
— |
die den Mitgliedern des Organs bei ihrem Amtsantritt oder Ausscheiden aus dem Amt zustehenden Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfen, |
— |
die Umzugskosten der Mitglieder des Organs bei ihrem Amtsantritt oder ihrem Ausscheiden aus dem Amt. |
1 0 2 Übergangsgelder
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 579 000 |
2 279 000 |
2 268 749,19 |
Erläuterungen
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), insbesondere Artikel 7.
Diese Mittel decken die Übergangsgelder, die Familienzulagen sowie die Berichtigungskoeffizienten der Wohnsitzländer ehemaliger Mitglieder des Organs.
1 0 3 Ruhegehälter
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
6 700 000 |
6 666 000 |
5 980 525,17 |
Erläuterungen
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), insbesondere Artikel 8, 9, 15 und 18.
Dieser Mittelansatz soll decken:
— |
die Ruhegehälter der ehemaligen Mitglieder des Organs sowie die Berichtigungskoeffizienten ihres jeweiligen Wohnsitzlandes, |
— |
die Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit, |
— |
die Hinterbliebenenversorgung der überlebenden Ehegatten und/oder der Waisen der ehemaligen Mitglieder des Organs sowie die Berichtigungskoeffizienten ihres jeweiligen Wohnsitzlandes. |
1 0 4 Dienstreisen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
293 000 |
288 000 |
284 000,— |
Erläuterungen
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), insbesondere Artikel 6.
Diese Mittel decken die Ausgaben für Reisekosten, die Zahlung der Tagegelder bei Dienstreisen sowie zusätzliche oder außergewöhnliche Auslagen bei der Durchführung von Dienstreisen.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
1 0 6 Fortbildung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
439 500 |
435 000 |
256 168,22 |
Erläuterungen
Dieser Mittelansatz soll die Kosten der Teilnahme von Mitgliedern des Organs an Sprachkursen oder anderen Kursen zur beruflichen Fortbildung decken.
1 0 9 Vorläufig eingesetzte Mittel
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
275 000 |
0,— |
Erläuterungen
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
Diese Mittel decken die Auswirkungen von Anpassungen der Amts- und Versorgungsbezüge, die der Rat möglicherweise während des Haushaltsjahres beschließt.
Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel oder Posten übertragen worden sind.
KAPITEL 1 2 — BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT
Erläuterungen
Auf die Mittelansätze in diesem Kapitel wurde ein Pauschalabschlag von 3,7 % angewandt.
1 2 0 Dienstbezüge und sonstige Ansprüche
1 2 0 0 Dienstbezüge und Zulagen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
209 556 000 |
202 805 000 |
193 977 059,68 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 62, 64, 65, 66, 67, 68 sowie Anhang VII Abschnitt I, Artikel 69 sowie Anhang VII Artikel 4, Anhang XIII Artikel 18, Artikel 72 und 73 und Anhang VIII Artikel 15, Artikel 70, 74 und 75, Anhang VII Artikel 8 sowie Artikel 34.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 28a, 42, 47 und 48.
Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 23.
Dieser Mittelansatz soll decken:
— |
das Grundgehalt der Beamten und Zeitbediensteten, |
— |
die Familienzulagen, die die Haushaltszulage, die Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder und die Erziehungszulage der Beamten und Zeitbediensteten umfassen, |
— |
die Auslands- und die Expatriierungszulage der Beamten und Zeitbediensteten, |
— |
die Sekretariatszulage der Beamten der Laufbahngruppe AST, die den Dienstposten eines Bürosekretärs, Fernschreibers, Maschinenschreibers, Bürohauptsekretärs oder Hauptsekretärs bekleiden, |
— |
Arbeitgeberbeitrag (3,4 % des Grundgehalts) zur Krankenversicherung; der Beitrag der Bediensteten beläuft sich auf 1,7 % des Grundgehalts, |
— |
Arbeitgeberbeitrag zur Versicherung gegen Berufskrankheiten und Unfälle (0,87 % des Grundgehalts) und die sich aus der Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des Statuts ergebenden zusätzlichen Ausgaben, |
— |
die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit, |
— |
die von dem Organ zugunsten der Bediensteten auf Zeit zu leistenden Zahlungen zur Bildung oder Aufrechterhaltung ihrer Versorgungsansprüche in ihren Herkunftsländern, |
— |
die Geburtenzulage und bei Tod eines Beamten die vollen Dienstbezüge eines Verstorbenen bis zum Ende des dritten auf den Sterbemonat folgenden Monats sowie die Kosten der Überführung des Verstorbenen zum Herkunftsort, |
— |
die Reisekosten der Beamten und Zeitbediensteten, ihrer Ehegatten und ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen vom Dienstort zum Herkunftsort aus Anlass des Jahresurlaubs, |
— |
die Entschädigung für einen wegen offenkundig unzulänglicher Leistungen entlassenen Beamten auf Probe, die Entschädigung für einen Zeitbediensteten bei Kündigung seines Vertrags durch das Organ, die Übertragung der Ansprüche aus der Altersversorgung der ehemaligen Hilfskräfte, die zu Bediensteten auf Zeit oder zu Beamten ernannt worden sind, |
— |
Auswirkungen der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Besoldung der Beamten und der Hilfskräfte sowie auf Überstunden anwendbar sind, |
— |
die Miet- und Fahrkostenzulagen, |
— |
die pauschalen Amtszulagen, |
— |
die Pauschalabgeltung von Fahrkosten, |
— |
die Vergütung für Schichtarbeit oder für Bereitschaft am Arbeitsplatz und/oder in der Wohnung. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
1 2 0 2 Bezahlte Überstunden
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
689 500 |
728 500 |
670 334,49 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 56 und Anhang VI.
Dieser Mittelansatz soll die Pauschalvergütungen und die Vergütungen zum Stundensatz für Überstunden der Beamten und Hilfskräfte sowie der örtlichen Bediensteten decken, die nicht nach den vorgesehenen Regelungen durch Dienstbefreiung abgegolten werden konnten.
1 2 0 4 Mit dem Dienstantritt, der Versetzung und dem Ausscheiden aus dem Dienst verbundene Ansprüche
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 210 500 |
2 908 000 |
1 990 214,84 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 20 und 71 sowie Anhang VII Artikel 5, 6, 7, 9 und 10.
Dieser Mittelansatz soll decken:
— |
die Reisekosten der Bediensteten (einschließlich der Familienangehörigen) bei ihrem Dienstantritt oder ihrem Ausscheiden aus dem Dienst, |
— |
die Einrichtungs- und die Wiedereinrichtungsbeihilfen, die den Bediensteten zustehen, die nach ihrem Dienstantritt sowie bei ihrem endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst mit anschließender Wiedereinrichtung an einem anderen Ort ihren Wohnsitz wechseln mussten, |
— |
die Umzugskosten der Bediensteten, die nach ihrem Dienstantritt sowie bei ihrem endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst mit anschließender Wiedereinrichtung an einem anderen Ort ihren Wohnsitz wechseln mussten, |
— |
die Tagegelder der Bediensteten, die nachweisen, dass sie nach ihrem Dienstantritt ihren Wohnsitz wechseln mussten. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
1 2 2 Vergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst
1 2 2 0 Vergütungen bei Stellenenthebungen aus dienstlichen Gründen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
230 000 |
230 000 |
92 704,45 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 41, 50 und 72 sowie Anhang IV.
Dieser Mittelansatz soll die Vergütungen decken, die den nach einer Verringerung der Zahl der Planstellen des Organs in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten und den Inhabern einer Planstelle der Besoldungsgruppen AD 16, AD 15 oder AD 14, die dieser Planstelle aus dienstlichen Gründen enthoben worden sind, zu zahlen sind.
1 2 2 2 Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für Beamte und Bedienstete auf Zeit
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 64 und 72.
Dieser Mittelansatz ist bestimmt für:
— |
die nach dem Statut oder anderen Verordnungen zu zahlenden Vergütungen, |
— |
den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung der Empfänger der Vergütungen, |
— |
die Auswirkungen der für die verschiedenen Vergütungen geltenden Berichtigungskoeffizienten. |
1 2 9 Vorläufig eingesetzte Mittel
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
1 728 000 |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 65.
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
Dieser Mittelansatz soll die Auswirkungen von Anpassungen der Dienstbezüge und Vergütungen decken, die der Rat möglicherweise im Laufe des Haushaltsjahres beschließt.
Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel oder Posten übertragen worden sind.
KAPITEL 1 4 — SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN
1 4 0 Sonstige Bedienstete und externes Personal
1 4 0 0 Sonstige Bedienstete
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
5 309 000 |
5 200 000 |
4 705 146,42 |
Erläuterungen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 3 sowie Titel III und IV, Artikel 4 und Titel V, Artikel 5 und Titel VI.
Dieser Mittelansatz soll decken:
— |
die Bezüge sowie den Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung der Hilfskräfte, der Hilfsdolmetscher, der örtlichen Bediensteten und der Hilfsübersetzer, |
— |
die Vergütungen und die Kosten von Sonderberatern, einschließlich der Honorare des Vertrauensarztes, |
— |
die Ausgaben für die etwaige Inanspruchnahme von Vertragsbediensteten. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
1 4 0 4 Praktika und Personalaustausch
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
670 500 |
676 000 |
560 000,— |
Erläuterungen
Dieser Mittelansatz soll decken:
— |
die Ausgaben im Zusammenhang mit der Abordnung von Beamten von Mitgliedstaaten oder anderer nationaler Sachverständiger an den Gerichtshof der Europäischen Union, |
— |
die Finanzierung der den Praktikanten in den Dienststellen des Organs gewährten Stipendien. |
1 4 0 5 Sonstige externe Leistungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
269 500 |
309 000 |
251 500,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben für sonstige Aushilfsleistungen, die nicht vom Personal des Organs erbracht werden können.
1 4 0 6 Externe Leistungen im Sprachbereich
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
10 728 000 |
13 454 500 |
9 403 181,64 |
Erläuterungen
Diese Mittelansätze sollen decken:
— |
die Ausgaben für die vom Interinstitutionellen Übersetzungs- und Dolmetscherausschuss (CITI) beschlossenen Maßnahmen zur Förderung der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Sprachbereich, |
— |
die Bezahlung der freiberuflichen Dolmetscher der Generaldirektion Dolmetschen der Europäischen Kommission, |
— |
die Bezahlung der Vertrags-Konferenzdolmetscher, |
— |
die Bezahlung der Leistungen von Konferenzoperateuren, die von Fall zu Fall auf Vertragsbasis tätig sind, |
— |
die Aushilfsleistungen im Bereich des Korrekturlesens von Texten, insbesondere Honorare, Versicherungs-, Fahrt-, Aufenthalts- und Dienstreisekosten der freiberuflichen Korrektoren sowie die damit verbundenen Verwaltungskosten, |
— |
die Ausgaben für die Leistungen freiberuflicher oder vorübergehend beschäftigter Übersetzer oder für vom Übersetzungsdienst nach außen vergebene Schreib- oder sonstige Arbeiten. |
1 4 9 Vorläufig eingesetzte Mittel
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
47 000 |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 65 und 65a sowie Anhang XI.
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
Diese Mittel decken die Auswirkungen etwaiger Anpassungen der Dienstbezüge, die der Rat im Laufe des Haushaltsjahrs beschließt.
Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel oder Posten dieses Kapitels übertragen worden sind.
KAPITEL 1 6 — SONSTIGE DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS BETREFFENDE AUSGABEN
1 6 1 Die Personalverwaltung betreffende Ausgaben
1 6 1 0 Verschiedene Ausgaben bei Einstellungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
207 000 |
278 500 |
174 234,32 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben für die Veröffentlichung, die Einberufung der Bewerber, die Miete von Sälen und Material bei der Veranstaltung allgemeiner Auswahlverfahren auf interinstitutioneller Grundlage. In ausreichend durch betriebliche Anforderungen begründeten Fällen und nach Konsultation mit dem Europäischen Amt für Personalauswahl können Teilbeträge aus diesen Mitteln auch zur Veranstaltung von Auswahlverfahren durch das Organ selbst verwendet werden.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
1 6 1 2 Berufliche Fortbildung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 540 500 |
1 534 000 |
1 483 465,47 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 24a.
Diese Mittel decken die Organisation von Kursen zur beruflichen Fortbildung und zur Umschulung auf interinstitutioneller Grundlage einschließlich Sprachkursen.
Diese Mittel decken ebenfalls die Ausgaben für didaktisches und technisches Material.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
1 6 2 Dienstreisen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
348 000 |
346 500 |
336 000,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Anhang VII Artikel 11 bis 13.
Diese Mittel decken die Ausgaben für Fahrtkosten, die Zahlung der Tagegelder bei Dienstreisen sowie zusätzliche oder außergewöhnliche Auslagen bei der Durchführung von Dienstreisen.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
1 6 3 Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs
1 6 3 0 Sozialdienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
21 000 |
43 000 |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 76.
Diese Mittel decken die Zuwendungen für Bedienstete, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden.
Sie sind im Rahmen von Maßnahmen zu Gunsten von behinderten Personen ebenfalls für folgende Personengruppen bestimmt:
— |
Beamte und Bedienstete auf Zeit im aktiven Dienst, |
— |
Ehegatten von Beamten und Bediensteten auf Zeit im aktiven Dienst, |
— |
alle unterhaltsberechtigten Kinder im Sinne des Statuts der Beamten der Europäischen Union. |
Damit werden im Rahmen der Möglichkeiten des Haushalts und nach Ausschöpfung der Ansprüche im Aufenthaltsland bzw. Herkunftsland Erstattungen von als notwendig anerkannten Kosten (außer Arztkosten), die sich aus der Behinderung ergeben und nachweislich belegt sind, gedeckt.
1 6 3 2 Soziale Beziehungen innerhalb des Personals und sonstige Sozialmaßnahmen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
242 000 |
267 500 |
210 560,66 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind dazu bestimmt,
— |
Initiativen zur Förderung der sozialen Kontakte zwischen den Bediensteten verschiedener Staatsangehörigkeit finanziell zu fördern und zu unterstützen, so durch Zuschüsse an Klubs, Sportgruppen und kulturelle Vereinigungen des Personals, |
— |
sonstige Maßnahmen und Zuschüsse zugunsten der Bediensteten und deren Familien zu decken. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
1 6 5 Mitglieder und das Personal des Organs in ihrer Gesamtheit betreffende Tätigkeiten
1 6 5 0 Ärztlicher Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
181 000 |
189 000 |
217 153,60 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 59 und Anhang II Artikel 8.
Die Mittelansätze dieses Postens sind dazu bestimmt, die Kosten der jährlichen ärztlichen Kontrolluntersuchung aller Beamten einschließlich der im Rahmen dieser Kontrolluntersuchungen angeforderten medizinischen Analysen und Untersuchungen sowie die Betriebskosten der Sanitätsstation zu decken.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
1 6 5 2 Restaurants und Kantinen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
80 000 |
198 000 |
74 052,78 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Beschaffung und Unterhaltung von Material im Restaurant und in der Cafeteria sowie einen Teil von deren Betriebskosten.
Der Mittelansatz deckt auch die Kosten der Umgestaltung und der Renovierung der Anlagen der Restaurants und Kantinen.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
1 6 5 4 Kleinkindertagesstätte
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 828 000 |
2 950 000 |
3 077 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken den Anteil des Gerichtshofs an der Kleinkindertagesstätte und dem Studienzentrum in Luxemburg.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
TITEL 2
GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND SONSTIGE SACHAUSGABEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||||
KAPITEL 2 0 |
|||||||||||||||
2 0 0 |
|||||||||||||||
Gebäude |
|||||||||||||||
2 0 0 0 |
Mieten |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
9 531 500 |
13 132 000 |
12 758 042,02 |
133,85 |
|||||||||||
2 0 0 1 |
Miete/Kauf |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
32 790 000 |
30 030 000 |
42 019 048,39 |
128,15 |
|||||||||||
2 0 0 3 |
Erwerb von Immobilien |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||||
2 0 0 5 |
Errichtung von Gebäuden |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||||
2 0 0 7 |
Herrichtung der Diensträume |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 350 000 |
1 520 000 |
310 585,27 |
23,01 |
|||||||||||
2 0 0 8 |
Mit Bauvorhaben zusammenhängende Studien und technische Unterstützung |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
976 000 |
1 440 000 |
1 405 703,29 |
144,03 |
|||||||||||
|
Artikel 2 0 0 — Insgesamt |
44 647 500 |
46 122 000 |
56 493 378,97 |
126,53 |
||||||||||
2 0 2 |
|||||||||||||||
Ausgaben für Gebäude |
|||||||||||||||
2 0 2 2 |
Reinigung und Unterhaltung |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
7 962 000 |
7 153 000 |
5 852 316,07 |
73,50 |
|||||||||||
2 0 2 4 |
Energieverbrauch |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
3 852 500 |
2 870 000 |
2 379 087,37 |
61,75 |
|||||||||||
2 0 2 6 |
Sicherheit und Überwachung der Gebäude |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
5 776 000 |
5 684 000 |
5 239 200,84 |
90,71 |
|||||||||||
2 0 2 8 |
Versicherungskosten |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
112 000 |
112 000 |
107 536,03 |
96,01 |
|||||||||||
2 0 2 9 |
Sonstige mit Gebäuden zusammenhängende Ausgaben |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
305 000 |
324 000 |
286 789,08 |
94,03 |
|||||||||||
|
Artikel 2 0 2 — Insgesamt |
18 007 500 |
16 143 000 |
13 864 929,39 |
77,— |
||||||||||
|
KAPITEL 2 0 — INSGESAMT |
62 655 000 |
62 265 000 |
70 358 308,36 |
112,29 |
||||||||||
KAPITEL 2 1 |
|||||||||||||||
2 1 0 |
|||||||||||||||
Ausrüstung, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung und der Telekommunikation |
|||||||||||||||
2 1 0 0 |
Kauf, Unterhaltung und Wartung der Ausrüstung und der Software |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
5 307 500 |
5 371 000 |
4 889 910,88 |
92,13 |
|||||||||||
2 1 0 2 |
Externe Leistungen für die Nutzung, die Erstellung und die Wartung der Software und der Systeme |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
9 914 000 |
9 883 000 |
10 069 258,71 |
101,57 |
|||||||||||
2 1 0 3 |
Telekommunikation |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
801 000 |
800 000 |
926 615,30 |
115,68 |
|||||||||||
|
Artikel 2 1 0 — Insgesamt |
16 022 500 |
16 054 000 |
15 885 784,89 |
99,15 |
||||||||||
2 1 2 |
Mobiliar |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
636 000 |
926 000 |
1 026 692,06 |
161,43 |
|||||||||||
2 1 4 |
Material und technische Anlagen |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
252 500 |
244 000 |
398 717,83 |
157,91 |
|||||||||||
2 1 6 |
Fahrzeuge |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 403 500 |
1 408 500 |
1 299 830,93 |
92,61 |
|||||||||||
|
KAPITEL 2 1 — INSGESAMT |
18 314 500 |
18 632 500 |
18 611 025,71 |
101,62 |
||||||||||
KAPITEL 2 3 |
|||||||||||||||
2 3 0 |
Schreibwaren, Bürobedarf und verschiedene Verbrauchsartikel |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
649 500 |
736 000 |
699 844,79 |
107,75 |
|||||||||||
2 3 1 |
Finanzkosten |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
50 000 |
20 000 |
15 086,25 |
30,17 |
|||||||||||
2 3 2 |
Rechtsschutzkosten und Schadensersatz |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
20 000 |
20 000 |
8 579,— |
42,90 |
|||||||||||
2 3 6 |
Postgebühren |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
350 000 |
350 000 |
635 000,— |
181,43 |
|||||||||||
2 3 8 |
Sonstige Verwaltungsausgaben |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
418 000 |
1 717 000 |
352 131,56 |
84,24 |
|||||||||||
|
KAPITEL 2 3 — INSGESAMT |
1 487 500 |
2 843 000 |
1 710 641,60 |
115,— |
||||||||||
KAPITEL 2 5 |
|||||||||||||||
2 5 2 |
Ausgaben für Empfänge und für Repräsentationszwecke |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
149 000 |
197 000 |
131 153,51 |
88,02 |
|||||||||||
2 5 4 |
Sitzungen, Kongresse und Konferenzen |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
291 000 |
326 000 |
239 529,94 |
82,31 |
|||||||||||
2 5 6 |
Unterrichtung der Öffentlichkeit und öffentliche Veranstaltungen |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
147 500 |
173 500 |
137 072,75 |
92,93 |
|||||||||||
2 5 7 |
Juristische Dokumentation |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||||
|
KAPITEL 2 5 — INSGESAMT |
587 500 |
696 500 |
507 756,20 |
86,43 |
||||||||||
KAPITEL 2 7 |
|||||||||||||||
2 7 0 |
Konsultationen, Untersuchungen und Erhebungen über Einzelprobleme |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||||
2 7 2 |
Ausgaben für Dokumentation, Bibliothek und Archivierung |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 349 000 |
1 333 500 |
1 263 606,74 |
93,67 |
|||||||||||
2 7 4 |
|||||||||||||||
Produktion und Verbreitung |
|||||||||||||||
2 7 4 0 |
Amtsblatt |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
650 000 |
630 000 |
600 000,— |
92,31 |
|||||||||||
2 7 4 1 |
Allgemeine Veröffentlichungen |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 412 000 |
1 185 000 |
2 367 447,91 |
167,67 |
|||||||||||
|
Artikel 2 7 4 — Insgesamt |
2 062 000 |
1 815 000 |
2 967 447,91 |
143,91 |
||||||||||
|
KAPITEL 2 7 — INSGESAMT |
3 411 000 |
3 148 500 |
4 231 054,65 |
124,04 |
||||||||||
|
Titel 2 — Insgesamt |
86 455 500 |
87 585 500 |
95 418 786,52 |
110,37 |
||||||||||
|
KAPITEL 2 0 — GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN
2 0 0 Gebäude
2 0 0 0 Mieten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
9 531 500 |
13 132 000 |
12 758 042,02 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Mieten für die vom Gerichtshof genutzten Gebäude.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 0 0 1 Miete/Kauf
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
32 790 000 |
30 030 000 |
42 019 048,39 |
Erläuterungen
Dieser Mittelansatz soll die Geldleistungen für die Gebäude decken, die Gegenstand von Mietkaufverträgen sind.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 0 0 3 Erwerb von Immobilien
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
2 0 0 5 Errichtung von Gebäuden
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Dieser Posten ist für die etwaige Aufnahme eines für die Errichtung von Gebäuden bestimmten Mittelansatzes bestimmt.
2 0 0 7 Herrichtung der Diensträume
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 350 000 |
1 520 000 |
310 585,27 |
Erläuterungen
Diese Mittel sollen decken:
— |
die Ausführung verschiedener Einrichtungsarbeiten, wie u. a. Einbau von Trennwänden, Vorhängen, Verkabelungen, Malerarbeiten, Tapezierarbeiten, Fußbodenbeläge, Zwischendecken und damit zusammenhängende technische Einrichtungen, |
— |
die Ausgaben, die mit auf Studien beruhenden Arbeiten und Unterstützungsarbeiten zusammenhängen. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 0 0 8 Mit Bauvorhaben zusammenhängende Studien und technische Unterstützung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
976 000 |
1 440 000 |
1 405 703,29 |
Erläuterungen
Diese Mittel sollen die Ausgaben decken, die mit den Studien und der technischen Unterstützung für Bauvorhaben großen Umfangs zusammenhängen.
2 0 2 Ausgaben für Gebäude
2 0 2 2 Reinigung und Unterhaltung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
7 962 000 |
7 153 000 |
5 852 316,07 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Instandhaltungs- und Reinigungskosten gemäß den laufenden Verträgen für die Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen sowie die Ausgaben für die Arbeiten und das erforderliche Material für den allgemeinen Unterhalt (Anstrich, Reparaturen usw.) der von dem Organ genutzten Gebäude.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 0 2 4 Energieverbrauch
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
3 852 500 |
2 870 000 |
2 379 087,37 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten des Verbrauchs von Wasser, Gas, Strom und Heizungsenergie.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 120 000 EUR veranschlagt.
2 0 2 6 Sicherheit und Überwachung der Gebäude
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
5 776 000 |
5 684 000 |
5 239 200,84 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten der Überwachung der von dem Organ genutzten Gebäude.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 0 2 8 Versicherungskosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
112 000 |
112 000 |
107 536,03 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die in den Versicherungspolicen für die von dem Organ genutzten Gebäude vorgesehenen Prämien.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 0 2 9 Sonstige mit Gebäuden zusammenhängende Ausgaben
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
305 000 |
324 000 |
286 789,08 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die sonstigen laufenden Ausgaben für Gebäude, die in den anderen Artikeln dieses Kapitels nicht besonders vorgesehen sind, insbesondere für Wegegebühren, Kanalisation, Müllabfuhr, Beschilderung usw.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
KAPITEL 2 1 — INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR: KAUF, ANMIETUNG UND UNTERHALTUNG
2 1 0 Ausrüstung, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung und der Telekommunikation
2 1 0 0 Kauf, Unterhaltung und Wartung der Ausrüstung und der Software
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
5 307 500 |
5 371 000 |
4 889 910,88 |
Erläuterungen
Dieser Mittelansatz ist dazu bestimmt, den Erwerb, die Ersatzbeschaffung, die Anmietung, die Instandsetzung und die Unterhaltung aller Anlagen und Einrichtungen, die mit der Datenverarbeitung, der Büroautomation und dem Telefon (einschließlich Faxgeräten, Anlagen für Videokonferenzen und Multimedia-Anlagen) zusammenhängen, sowie von Anlagen für den Dolmetscherdienst, wie Kabinen, Kopfhörer und Schaltsysteme für Simultandolmetschanlagen, zu decken.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 1 0 2 Externe Leistungen für die Nutzung, die Erstellung und die Wartung der Software und der Systeme
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
9 914 000 |
9 883 000 |
10 069 258,71 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben für EDV-Analysen und -Programmierung.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 1 0 3 Telekommunikation
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
801 000 |
800 000 |
926 615,30 |
Erläuterungen
Dieser Mittelansatz soll alle mit der Telekommunikation zusammenhängenden Ausgaben wie die für Festanschlussgebühren und Gebühren für Telefongespräche (im Festnetz und über Mobilfunk) decken.
Sie decken auch die Ausgaben bezüglich der Datenübertragungsnetze.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
2 1 2 Mobiliar
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
636 000 |
926 000 |
1 026 692,06 |
Erläuterungen
Dieser Mittelansatz soll decken:
— |
den Kauf von zusätzlichem Mobiliar, |
— |
die Erneuerung eines Teils des mindestens 15 Jahre alten Mobiliars und des nicht mehr instandsetzbaren Mobiliars, |
— |
die Anmietung von Mobiliar, |
— |
die Kosten der Unterhaltung und Instandsetzung von Mobiliar. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 1 4 Material und technische Anlagen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
252 500 |
244 000 |
398 717,83 |
Erläuterungen
Dieser Mittelansatz soll decken:
— |
die Ausgaben für den Kauf von technischen Anlagen, |
— |
die Ersatzbeschaffung von technischen Anlagen, insbesondere von Material für die Audio-Video-Technik, für die Archivierung und für die Bibliothek sowie von verschiedenem Arbeitsgerät für die Werkstätten, die für die Gebäudeinstandhaltung zuständig sind, und von Material für Reprografie, Versendung und Post, |
— |
die Kosten der Anmietung von Material und technischen Anlagen, |
— |
die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten für das Material und die Geräte dieses Artikels. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 1 6 Fahrzeuge
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 403 500 |
1 408 500 |
1 299 830,93 |
Erläuterungen
Dieser Mittelansatz soll decken:
— |
den Kauf von Fahrzeugen, |
— |
die Beschaffung von Ersatz für Kraftfahrzeuge mit dem höchsten über 120 000 km liegenden Kilometerstand, |
— |
die Kosten der Miete und der Nutzung gemieteter Fahrzeuge, |
— |
die Wartung, Instandsetzung, Garagen, Abstellplätze, Autobahngebühren und Versicherungen der Dienstfahrzeuge. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 84 700 EUR veranschlagt.
KAPITEL 2 3 — LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB
2 3 0 Schreibwaren, Bürobedarf und verschiedene Verbrauchsartikel
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
649 500 |
736 000 |
699 844,79 |
Erläuterungen
Dieser Mittelansatz soll die Aufwendungen für den Kauf von Schreibwaren und Büroausstattung decken:
— |
Xerografiepapier, Kopierpapier und Rechnungspapier, |
— |
Papier und Büromaterial, |
— |
Material für die Vervielfältigungsstelle, |
— |
Material für die Verteilungs- und Postdienste, |
— |
Tonaufnahmematerial, |
— |
Drucksachen und Formulare, |
— |
Material für Anlagen der Informatik und der Bürokommunikation, |
— |
sonstiges und nicht ins Inventar aufgenommenes Material. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 100 EUR veranschlagt.
2 3 1 Finanzkosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
50 000 |
20 000 |
15 086,25 |
Erläuterungen
Dieser Mittelansatz soll Bankgebühren (Provisionen, Agios, sonstige Gebühren) sowie sonstige Finanzkosten decken.
Die auf dem Konto des Gerichtshofs auflaufenden Bankzinsen sind im Einnahmenplan eingesetzt.
2 3 2 Rechtsschutzkosten und Schadensersatz
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
20 000 |
20 000 |
8 579,— |
Erläuterungen
Dieser Mittelansatz soll insbesondere die Honorare der Rechtsanwälte, die die Bediensteten des Gerichtshofs in den Rechtsstreitigkeiten zwischen der Verwaltung des Gerichtshofs und einem seiner Beamten oder sonstigen Bediensteten unterstützen, sowie Schadensersatzzahlungen decken.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 3 6 Postgebühren
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
350 000 |
350 000 |
635 000,— |
Erläuterungen
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 3 8 Sonstige Verwaltungsausgaben
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
418 000 |
1 717 000 |
352 131,56 |
Erläuterungen
Dieser Mittelansatz soll decken:
— |
verschiedene Versicherungen (insbesondere Haftpflicht, Diebstahl, von Textverarbeitungsanlagen ausgehendes Risiko, von elektrischen Anlagen ausgehendes Risiko), |
— |
den Kauf, den Unterhalt und die Reinigung insbesondere der Roben der Richter und Generalanwälte, der Dienstkleidung für Amtsdiener und Fahrer, der Arbeitskleidung für das Personal des Vervielfältigungsdienstes und des Wartungsdienstes, |
— |
verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen, |
— |
die Kosten von Umzügen und der Instandhaltung des Materials, Mobiliars und der Büroausstattung, |
— |
die von Dienstleistern getätigten Sachausgaben, |
— |
sonstige in den vorhergehenden Linien nicht besonders vorgesehene Sachausgaben. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
KAPITEL 2 5 — AUSGABEN FÜR SITZUNGEN UND KONFERENZEN
2 5 2 Ausgaben für Empfänge und für Repräsentationszwecke
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
149 000 |
197 000 |
131 153,51 |
Erläuterungen
Dieser Mittelansatz soll die Kosten, die sich aus den Verpflichtungen des Organs als Gastgeber und aus seinen Repräsentationsverpflichtungen ergeben, sowie die Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke der Angehörigen des Personals decken.
2 5 4 Sitzungen, Kongresse und Konferenzen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
291 000 |
326 000 |
239 529,94 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken hauptsächlich die Durchführung von Seminaren und anderen Fortbildungsveranstaltungen für Richter, Staatsanwälte und andere Juristen aus den Mitgliedstaaten am Sitz des Gerichtshofs in Zusammenarbeit mit den Justizministerien.
Die Entwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs und der einzelstaatlichen Gerichte auf dem Gebiet des Unionsrechts macht Studiensitzungen mit Richtern und Staatsanwälten der höheren einzelstaatlichen Gerichte und mit Fachleuten auf dem Gebiet des Unionsrechts erforderlich.
Dieser Mittelansatz soll auch die Kosten der Veranstaltungen einschließlich der Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer decken.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 5 6 Unterrichtung der Öffentlichkeit und öffentliche Veranstaltungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
147 500 |
173 500 |
137 072,75 |
Erläuterungen
Dieser Mittelansatz soll den Kauf und die Erstellung von leicht verständlichen Veröffentlichungen über das Unionsrecht, sonstige Ausgaben für Information und Fotografiekosten sowie die Beteiligung an den Kosten der Besuche beim Gerichtshof decken.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 5 7 Juristische Dokumentation
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Dieser Mittelansatz soll eine etwaige Forderung nach Kostenbeteiligung decken, die die Kommission im Zusammenhang mit dem juristischen Dokumentationszentrum an die anderen Organe richten könnte (Eingabe und Verbreitung der Daten der interinstitutionellen Datenbank).
KAPITEL 2 7 — INFORMATION: ERWERB, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG
2 7 0 Konsultationen, Untersuchungen und Erhebungen über Einzelprobleme
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
2 7 2 Ausgaben für Dokumentation, Bibliothek und Archivierung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 349 000 |
1 333 500 |
1 263 606,74 |
Erläuterungen
Dieser Mittelansatz soll decken:
— |
den Kauf von Büchern, Dokumenten und anderen Veröffentlichungen sowie von Ergänzungslieferungen zu den vorhandenen Werken, |
— |
die Datenerfassung und den Kauf von informatisierten Daten im Bereich der juristischen Dokumentation, |
— |
die Ausstattung der Bibliothek mit besonderen Materialien, |
— |
die Kosten der Abonnements von Zeitungen, allgemeinen Zeitschriften und verschiedenen Mitteilungsblättern, |
— |
die Kosten der Abonnements bei Presseagenturen, |
— |
die Kosten von Buchbindearbeiten und der Erhaltung der Werke der Bibliothek, |
— |
die Kosten der Abfrage bestimmter externer juristischer Datenbanken. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 7 4 Produktion und Verbreitung
2 7 4 0 Amtsblatt
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
650 000 |
630 000 |
600 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für die Veröffentlichung von Mitteilungen im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 20 000 EUR veranschlagt.
2 7 4 1 Allgemeine Veröffentlichungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 412 000 |
1 185 000 |
2 367 447,91 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken insbesondere die Kosten des Drucks und des Vertriebs der Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs einschließlich der Rechtsprechung des Gerichts und des Gerichts für den öffentlichen Dienst sowie des Nachschlagewerks der Rechtsprechung zum Unionsrecht.
Dieser Mittelansatz soll auch die Kosten der Herausgabe des Jahresberichts des Gerichtshofs und anderer Broschüren über den Gerichtshof decken, die den Besuchern zur Verfügung gestellt werden.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
TITEL 3
AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER AUFGABEN DURCH DAS ORGAN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||
KAPITEL 3 7 |
|||||||
3 7 1 |
|||||||
Besondere Ausgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union |
|||||||
3 7 1 0 |
Gerichtskosten |
|
|
|
|
||
Nichtgetrennte Mittel |
52 000 |
45 000 |
30 322,40 |
58,31 |
|||
3 7 1 1 |
Schiedsausschuss gemäß Artikel 18 des Euratom-Vertrags |
|
|
|
|
||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||
|
Artikel 3 7 1 — Insgesamt |
52 000 |
45 000 |
30 322,40 |
58,31 |
||
|
KAPITEL 3 7 — INSGESAMT |
52 000 |
45 000 |
30 322,40 |
58,31 |
||
|
Titel 3 — Insgesamt |
52 000 |
45 000 |
30 322,40 |
58,31 |
||
|
KAPITEL 3 7 — BESONDERE AUSGABEN BESTIMMTER ORGANE UND EINRICHTUNGEN
3 7 1 Besondere Ausgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union
3 7 1 0 Gerichtskosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
52 000 |
45 000 |
30 322,40 |
Erläuterungen
Dieser Mittelansatz soll den normalen Gang der Rechtspflege in allen Fällen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe ermöglichen und Zeugen- und Sachverständigenauslagen, Kosten für Inaugenscheinnahmen und Rechtshilfeersuchen sowie Anwaltshonorare und sonstige Kosten decken, die unter Umständen vom Gerichtshof zu tragen sind.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
3 7 1 1 Schiedsausschuss gemäß Artikel 18 des Euratom-Vertrags
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
TITEL 10
ANDERE AUSGABEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||
|
KAPITEL 10 0 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
KAPITEL 10 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
KAPITEL 10 1 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
KAPITEL 10 1 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
Titel 10 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
GESAMTBETRAG |
355 367 500 |
354 880 000 |
343 567 692,52 |
96,68 |
||||
|
KAPITEL 10 0 — VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
KAPITEL 10 1 — RÜCKLAGE FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
PERSONAL
Einzelplan IV — Gerichtshof der Europäischen Union
Funktions- und Besoldungsgruppe |
Gerichtshof der Europäischen Union |
|||
2014 |
2013 (außer Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013) |
|||
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
|
AD 16 |
5 |
— |
5 |
— |
AD 15 |
10 |
1 |
10 |
1 |
AD 14 |
45 (62) |
47 (63) |
45 (64) |
45 (65) |
AD 13 |
120 |
— |
100 |
— |
AD 12 |
99 (66) |
72 |
102 (67) |
68 |
AD 11 |
50 |
79 |
67 |
75 |
AD 10 |
52 |
37 |
42 |
34 |
AD 9 |
196 |
2 |
136 |
2 |
AD 8 |
100 |
1 |
170 |
1 |
AD 7 |
175 |
— |
156 |
— |
AD 6 |
27 |
— |
44 |
— |
AD 5 |
52 |
28 |
49 |
28 |
Insgesamt |
931 |
267 |
926 |
254 |
AST 11 |
10 |
— |
10 |
— |
AST 10 |
17 |
1 |
12 |
1 |
AST 9 |
30 |
— |
29 |
— |
AST 8 |
47 |
5 |
41 |
5 |
AST 7 |
56 |
31 |
67 |
29 |
AST 6 |
62 |
24 |
65 |
24 |
AST 5 |
65 |
49 |
66 |
47 |
AST 4 |
91 |
42 |
81 |
42 |
AST 3 |
167 |
11 |
140 |
10 |
AST 2 |
40 |
6 |
84 |
5 |
AST 1 |
39 |
— |
57 |
— |
Insgesamt |
624 |
169 |
652 |
163 |
AST/SC 6 |
|
|
|
|
AST/SC 5 |
|
|
|
|
AST/SC 4 |
|
|
|
|
AST/SC 3 |
|
|
|
|
AST/SC 2 |
|
|
|
|
AST/SC 1 |
|
|
|
|
Insgesamt |
|
|
|
|
Gesamtzahl |
1 555 (68) |
436 |
1 578 (69) |
417 |
AD und AST insgesamt |
1 991 (70) |
1 995 (71) |
EINZELPLAN V
RECHNUNGSHOF
EINNAHMEN
Beitrag der Europäischen Union zur Finanzierung der Ausgaben des Europäischen Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2014
Bezeichnung |
Betrag |
Ausgaben |
133 497 575 |
Eigene Einnahmen |
–19 801 000 |
Zu vereinnahmender Beitrag |
113 696 575 |
EIGENE EINNAHMEN
TITEL 4
EINNAHMEN VON MITGLIEDERN UND PERSONAL DES ORGANS
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||
KAPITEL 4 0 |
|||||||||
4 0 0 |
Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder des Organs, der Beamten und sonstigen Bediensteten |
10 004 000 |
10 170 000 |
9 558 707,34 |
95,55 |
||||
4 0 3 |
Ertrag aus der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
4 0 4 |
Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
1 500 000 |
1 400 000 |
1 447 586,43 |
96,51 |
||||
|
KAPITEL 4 0 — INSGESAMT |
11 504 000 |
11 570 000 |
11 006 293,77 |
95,67 |
||||
KAPITEL 4 1 |
|||||||||
4 1 0 |
Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung |
8 097 000 |
8 400 000 |
8 080 826,04 |
99,80 |
||||
4 1 1 |
Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal |
p.m. |
p.m. |
49 840,99 |
— |
||||
4 1 2 |
Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
KAPITEL 4 1 — INSGESAMT |
8 097 000 |
8 400 000 |
8 130 667,03 |
100,42 |
||||
|
Titel 4 — Insgesamt |
19 601 000 |
19 970 000 |
19 136 960,80 |
97,63 |
||||
|
KAPITEL 4 0 — STEUERN UND VERSCHIEDENE ABZÜGE
4 0 0 Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder des Organs, der Beamten und sonstigen Bediensteten
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
10 004 000 |
10 170 000 |
9 558 707,34 |
Erläuterungen
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8).
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1).
4 0 3 Ertrag aus der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1).
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 66a in der bis zum 15. Dezember 2003 geltenden Fassung.
4 0 4 Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
1 500 000 |
1 400 000 |
1 447 586,43 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 66a.
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1).
KAPITEL 4 1 — BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG
4 1 0 Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
8 097 000 |
8 400 000 |
8 080 826,04 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.
4 1 1 Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
49 840,99 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 4, Artikel 11 Absätze 2 und 3 und Artikel 48 des Anhangs VIII.
4 1 2 Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
TITEL 5
EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DES ORGANS
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||||||||
KAPITEL 5 0 |
|||||||||||||||||||
5 0 0 |
|||||||||||||||||||
Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen) |
|||||||||||||||||||
5 0 0 0 |
Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 0 0 1 |
Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen (ehemaliger Artikel 5 0 0) |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 5 0 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 0 2 |
Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
11 507,53 |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
11 507,53 |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 1 |
|||||||||||||||||||
5 1 1 |
|||||||||||||||||||
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung von Mietnebenkosten |
|||||||||||||||||||
5 1 1 0 |
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 1 1 1 |
Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 5 1 1 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 1 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 2 |
|||||||||||||||||||
5 2 0 |
Erträge aus Anlagemitteln und Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige Zinsen auf Guthaben des Organs |
p.m. |
p.m. |
59 395,56 |
— |
||||||||||||||
5 2 2 |
Zinserträge der Vorfinanzierungen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 2 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
59 395,56 |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 5 |
|||||||||||||||||||
5 5 0 |
Einnahmen aus Dienstleistungen und Arbeiten, die für andere Organe und Einrichtungen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe und Einrichtungen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 5 1 |
Einnahmen aus Zahlungen Dritter für in ihrem Auftrag durchgeführte Dienstleistungen oder Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 5 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 7 |
|||||||||||||||||||
5 7 0 |
Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
149 362,51 |
— |
||||||||||||||
5 7 1 |
Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 7 3 |
Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 7 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
149 362,51 |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 8 |
|||||||||||||||||||
5 8 0 |
Einnahmen aus der Vermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 8 1 |
Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 8 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 9 |
|||||||||||||||||||
5 9 0 |
Sonstige Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit |
p.m. |
p.m. |
19,46 |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 9 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
19,46 |
— |
||||||||||||||
|
Titel 5 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
220 285,06 |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 0 — ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN (LIEFERUNGEN) UND UNBEWEGLICHEN SACHEN
5 0 0 Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen)
5 0 0 0 Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von Fahrzeugen des Organs verbucht.
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 0 0 1 Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen (ehemaliger Artikel 5 0 0)
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von beweglichen Sachen des Organs mit Ausnahme von Fahrzeugen verbucht.
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 0 2 Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
11 507,53 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Dieser Artikel umfasst auch den Erlös aus dem Verkauf dieser Produkte in elektronischem Format. Die Einnahmen werden auf 70 000 EUR veranschlagt.
KAPITEL 5 1 — MIETEINNAHMEN
5 1 1 Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung von Mietnebenkosten
5 1 1 0 Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 1 1 1 Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 2 — ERTRÄGE AUS ANLAGEMITTELN UND DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGE ZINSEN
5 2 0 Erträge aus Anlagemitteln und Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige Zinsen auf Guthaben des Organs
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
59 395,56 |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Erträge aus Anlagemitteln und Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstige Zinsen auf Guthaben des Organs verbucht.
5 2 2 Zinserträge der Vorfinanzierungen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Erträge aus Zinserträgen der Vorfinanzierungen verbucht.
KAPITEL 5 5 — EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND ARBEITEN
5 5 0 Einnahmen aus Dienstleistungen und Arbeiten, die für andere Organe und Einrichtungen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe und Einrichtungen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 5 1 Einnahmen aus Zahlungen Dritter für in ihrem Auftrag durchgeführte Dienstleistungen oder Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 7 — SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DES ORGANS
5 7 0 Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
149 362,51 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 7 1 Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 7 3 Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 8 — VERSCHIEDENE VERGÜTUNGEN
5 8 0 Einnahmen aus der Vermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 8 1 Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 9 — SONSTIGE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
5 9 0 Sonstige Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
19,46 |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit verbucht.
TITEL 9
SONSTIGE EINNAHMEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||
KAPITEL 9 0 |
|||||||
9 0 0 |
Sonstige Einnahmen |
200 000 |
200 000 |
31 220,39 |
15,61 |
||
|
KAPITEL 9 0 — INSGESAMT |
200 000 |
200 000 |
31 220,39 |
15,61 |
||
|
Titel 9 — Insgesamt |
200 000 |
200 000 |
31 220,39 |
15,61 |
||
|
GESAMTBETRAG |
19 801 000 |
20 170 000 |
19 388 466,25 |
97,92 |
||
|
KAPITEL 9 0 — SONSTIGE EINNAHMEN
9 0 0 Sonstige Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
200 000 |
200 000 |
31 220,39 |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen verbucht.
AUSGABEN
Gesamtübersicht über die Mittel (2014 und 2013) und Ausgaben (2012)
Titel Kapitel |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 |
||||
MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS |
||||
1 0 |
MITGLIEDER DES ORGANS |
15 175 000 |
14 565 337 |
13 785 440,16 |
1 2 |
BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT |
93 179 575 |
97 772 266 |
89 015 177,42 |
1 4 |
SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN |
4 096 000 |
4 175 765 |
3 810 126,53 |
1 6 |
SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS |
6 312 000 |
6 428 250 |
6 390 821,78 |
|
Titel 1 — Insgesamt |
118 762 575 |
122 941 618 |
113 001 565,89 |
2 |
||||
GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN |
||||
2 0 |
GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN |
3 350 000 |
8 327 000 |
10 702 666,44 |
2 1 |
DATENVERARBEITUNG, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR: ANSCHAFFUNG, MIETE UND WARTUNG |
7 918 000 |
8 027 000 |
10 500 809,16 |
2 3 |
LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB |
438 000 |
413 000 |
612 014,19 |
2 5 |
SITZUNGEN UND KONFERENZEN |
768 000 |
768 000 |
684 674,09 |
2 7 |
INFORMATION: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG |
2 261 000 |
2 284 000 |
1 843 221,90 |
|
Titel 2 — Insgesamt |
14 735 000 |
19 819 000 |
24 343 385,78 |
10 |
||||
SONSTIGE AUSGABEN |
||||
10 0 |
VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL |
p.m. |
p.m. |
0,— |
10 1 |
RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN |
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Titel 10 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
GESAMTBETRAG |
133 497 575 |
142 760 618 |
137 344 951,67 |
TITEL 1
MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||
KAPITEL 1 0 |
|||||||||||||
1 0 0 |
|||||||||||||
Amtsbezüge und sonstige Ansprüche |
|||||||||||||
1 0 0 0 |
Amtsbezüge, Vergütungen und Versorgungsbezüge |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
8 687 000 |
8 669 992 |
8 245 528,58 |
94,92 |
|||||||||
1 0 0 2 |
Vergütungen bei Aufnahme der Amtstätigkeit und bei Ausscheiden aus dem Amt |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
557 000 |
224 259 |
390 956,51 |
70,19 |
|||||||||
|
Artikel 1 0 0 — Insgesamt |
9 244 000 |
8 894 251 |
8 636 485,09 |
93,43 |
||||||||
1 0 2 |
Übergangsgelder |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 957 000 |
1 736 480 |
1 785 937,55 |
91,26 |
|||||||||
1 0 3 |
Versorgungsbezüge |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
3 584 000 |
3 437 561 |
2 964 804,49 |
82,72 |
|||||||||
1 0 4 |
Dienstreisen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
319 000 |
308 000 |
298 237,08 |
93,49 |
|||||||||
1 0 6 |
Fortbildung |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
71 000 |
70 000 |
99 975,95 |
140,81 |
|||||||||
1 0 9 |
Vorläufig eingesetzte Mittel |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
119 045 |
0,— |
— |
|||||||||
|
KAPITEL 1 0 — INSGESAMT |
15 175 000 |
14 565 337 |
13 785 440,16 |
90,84 |
||||||||
KAPITEL 1 2 |
|||||||||||||
1 2 0 |
|||||||||||||
Dienstbezüge und sonstige Ansprüche |
|||||||||||||
1 2 0 0 |
Dienstbezüge und Zulagen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
91 758 575 |
95 362 536 |
87 704 177,19 |
95,58 |
|||||||||
1 2 0 2 |
Vergütete Überstunden |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
416 000 |
421 829 |
404 159,74 |
97,15 |
|||||||||
1 2 0 4 |
Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 005 000 |
1 180 087 |
906 840,49 |
90,23 |
|||||||||
|
Artikel 1 2 0 — Insgesamt |
93 179 575 |
96 964 452 |
89 015 177,42 |
95,53 |
||||||||
1 2 2 |
|||||||||||||
Vergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst |
|||||||||||||
1 2 2 0 |
Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||
1 2 2 2 |
Vergütungen bei endgültigem Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für Beamte und Bedienstete auf Zeit |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||
|
Artikel 1 2 2 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||
1 2 9 |
Vorläufig eingesetzte Mittel |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
807 814 |
0,— |
— |
|||||||||
|
KAPITEL 1 2 — INSGESAMT |
93 179 575 |
97 772 266 |
89 015 177,42 |
95,53 |
||||||||
KAPITEL 1 4 |
|||||||||||||
1 4 0 |
|||||||||||||
Sonstige Bedienstete und externes Personal |
|||||||||||||
1 4 0 0 |
Sonstige Bedienstete |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
2 743 000 |
2 832 900 |
2 718 815,50 |
99,12 |
|||||||||
1 4 0 4 |
Praktika und Austausch von Personal |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
987 000 |
987 000 |
789 646,74 |
80,— |
|||||||||
1 4 0 5 |
Sonstige externe Leistungen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
40 000 |
40 315 |
13 704,44 |
34,26 |
|||||||||
1 4 0 6 |
Externe Leistungen im Sprachbereich |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
326 000 |
293 000 |
287 959,85 |
88,33 |
|||||||||
|
Artikel 1 4 0 — Insgesamt |
4 096 000 |
4 153 215 |
3 810 126,53 |
93,02 |
||||||||
1 4 9 |
Vorläufig eingesetzte Mittel |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
22 550 |
0,— |
— |
|||||||||
|
KAPITEL 1 4 — INSGESAMT |
4 096 000 |
4 175 765 |
3 810 126,53 |
93,02 |
||||||||
KAPITEL 1 6 |
|||||||||||||
1 6 1 |
|||||||||||||
Ausgaben für Personalverwaltung |
|||||||||||||
1 6 1 0 |
Verschiedene Ausgaben für Personaleinstellung |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
48 000 |
60 250 |
50 011,09 |
104,19 |
|||||||||
1 6 1 2 |
Berufliche Fortbildung |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
718 000 |
705 000 |
689 999,79 |
96,10 |
|||||||||
|
Artikel 1 6 1 — Insgesamt |
766 000 |
765 250 |
740 010,88 |
96,61 |
||||||||
1 6 2 |
Dienstreisen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
3 700 000 |
3 700 000 |
3 511 814,66 |
94,91 |
|||||||||
1 6 3 |
|||||||||||||
Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs |
|||||||||||||
1 6 3 0 |
Sozialer Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
25 000 |
25 000 |
26 529,42 |
106,12 |
|||||||||
1 6 3 2 |
Soziale Beziehungen zwischen den Bediensteten und sonstige Sozialaufwendungen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
83 000 |
64 000 |
62 453,71 |
75,25 |
|||||||||
|
Artikel 1 6 3 — Insgesamt |
108 000 |
89 000 |
88 983,13 |
82,39 |
||||||||
1 6 5 |
|||||||||||||
Tätigkeiten, die die Mitglieder und das Personal des Organs betreffen |
|||||||||||||
1 6 5 0 |
Ärztlicher Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
101 000 |
105 000 |
76 532,68 |
75,77 |
|||||||||
1 6 5 2 |
Restaurants und Kantinen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
55 000 |
45 000 |
111 480,43 |
202,69 |
|||||||||
1 6 5 4 |
Kleinkinderzentrum |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 512 000 |
1 654 000 |
1 812 000,— |
119,84 |
|||||||||
1 6 5 5 |
Ausgaben des Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) für die Verwaltung der Akten der Bediensteten des Hofes |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
70 000 |
70 000 |
50 000,— |
71,43 |
|||||||||
|
Artikel 1 6 5 — Insgesamt |
1 738 000 |
1 874 000 |
2 050 013,11 |
117,95 |
||||||||
|
KAPITEL 1 6 — INSGESAMT |
6 312 000 |
6 428 250 |
6 390 821,78 |
101,25 |
||||||||
|
Titel 1 — Insgesamt |
118 762 575 |
122 941 618 |
113 001 565,89 |
95,15 |
||||||||
|
KAPITEL 1 0 — MITGLIEDER DES ORGANS
1 0 0 Amtsbezüge und sonstige Ansprüche
1 0 0 0 Amtsbezüge, Vergütungen und Versorgungsbezüge
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
8 687 000 |
8 669 992 |
8 245 528,58 |
Erläuterungen
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1), insbesondere Artikel 2.
Diese Mittel dienen der Finanzierung der Bezüge, Vergütungen und Zulagen der Mitglieder des Rechnungshofs sowie der Deckung der Kosten aufgrund der Anwendung von Berichtigungskoeffizienten auf die Amtsbezüge und den Anteil der Bezüge, der in ein anderes Land als das Land der dienstlichen Verwendung überwiesen wird.
1 0 0 2 Vergütungen bei Aufnahme der Amtstätigkeit und bei Ausscheiden aus dem Amt
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
557 000 |
224 259 |
390 956,51 |
Erläuterungen
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1), insbesondere Artikel 6.
Diese Mittel sind bestimmt:
— |
für die Erstattung der Reisekosten, die den Mitgliedern des Rechnungshofs bei Amtsantritt oder Ausscheiden aus dem Amt entstehen, |
— |
zur Deckung der bei Amtsantritt oder Ausscheiden aus dem Amt fälligen Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfen für die Mitglieder des Rechnungshofs, |
— |
für die Erstattung der Umzugskosten der Mitglieder des Rechnungshofs bei deren Amtsantritt bzw. Ausscheiden aus dem Amt. |
1 0 2 Übergangsgelder
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 957 000 |
1 736 480 |
1 785 937,55 |
Erläuterungen
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1), insbesondere Artikel 8.
Diese Mittel sind zur Deckung der Übergangsgelder und der Familienzulagen für die aus dem Amt ausgeschiedenen Mitglieder des Rechnungshofs bestimmt.
1 0 3 Versorgungsbezüge
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
3 584 000 |
3 437 561 |
2 964 804,49 |
Erläuterungen
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1), insbesondere die Artikel 9, 10, 11 und 16.
Diese Mittel sind zur Deckung der Ruhegehälter und der Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit der ehemaligen Mitglieder des Rechnungshofs sowie der Hinterbliebenenversorgung ihrer überlebenden Ehegatten und Waisen bestimmt.
1 0 4 Dienstreisen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
319 000 |
308 000 |
298 237,08 |
Erläuterungen
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofes (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1), insbesondere Artikel 7.
Diese Mittel sind zur Deckung der Fahrtkosten, Dienstreisetagegelder sowie Nebenkosten oder außergewöhnlichen Auslagen bestimmt, die im Rahmen von Dienstreisen anfallen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe e der Haushaltsordnung werden auf 2 000 EUR veranschlagt.
1 0 6 Fortbildung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
71 000 |
70 000 |
99 975,95 |
Erläuterungen
Diese Mittel sollen die Kosten der Teilnahme von Mitgliedern des Rechnungshofs an Sprachkursen oder anderen Fortbildungsveranstaltungen decken.
1 0 9 Vorläufig eingesetzte Mittel
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
119 045 |
0,— |
Erläuterungen
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge abzudecken, die vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres möglicherweise beschlossen werden.
Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel oder Posten übertragen worden sind.
KAPITEL 1 2 — BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT
Erläuterungen
Auf die Mittelansätze in diesem Kapitel wurde ein Pauschalabschlag von 3 % angewandt.
1 2 0 Dienstbezüge und sonstige Ansprüche
1 2 0 0 Dienstbezüge und Zulagen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
91 758 575 |
95 362 536 |
87 704 177,19 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Veranschlagt sind im Wesentlichen Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben:
— |
die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängenden Zulagen, |
— |
die Kranken- und Unfallversicherung, die Versicherung gegen Berufskrankheiten und sonstige Sozialkosten, |
— |
die Beiträge des Organs im Rahmen des gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems, |
— |
die sonstigen Zulagen und verschiedene Vergütungen, |
— |
die Zahlung der Reisekosten für Beamte oder Bedienstete auf Zeit, ihre Ehegatten und unterhaltsberechtigte Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort, |
— |
die Auswirkungen von Berichtigungskoeffizienten auf die Dienstbezüge und den Anteil der Bezüge, der in ein anderes Land als das Land der dienstlichen Verwendung überwiesen wird, |
— |
die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss, |
— |
die Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Falle offensichtlich unzulänglicher Leistungen, |
— |
die Entschädigung bei Kündigung des Vertrags eines Bediensteten auf Zeit durch das Organ, |
— |
die Vergütungen für Schichtdienst und für Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz und/oder zu Hause. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
1 2 0 2 Vergütete Überstunden
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
416 000 |
421 829 |
404 159,74 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 56 und Anhang VI.
Diese Mittel decken die Zahlungen für Überstunden nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen.
1 2 0 4 Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 005 000 |
1 180 087 |
906 840,49 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel decken:
— |
die Zahlung der Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind, |
— |
die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen, |
— |
die Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen, |
— |
die Differenz zwischen den Beiträgen von Hilfskräften an das Rentenversicherungssystem eines Mitgliedstaates und den im Falle der vertraglichen Neueinstufung des Bediensteten für das Vorsorgesystem der Union fälligen Beiträgen. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
1 2 2 Vergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst
1 2 2 0 Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 41 und 50 sowie Anhang IV.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Vergütungen für Beamte, die im Anschluss an eine Maßnahme zur Verringerung der Zahl der Planstellen des Organs in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, oder für höhere Führungskräfte, die aus dienstlichen Gründen ihrer Stelle enthoben werden.
1 2 2 2 Vergütungen bei endgültigem Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für Beamte und Bedienstete auf Zeit
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 64 und 72.
Diese Mittel decken:
— |
die in Anwendung des Statuts oder anderer Verordnungen zu zahlenden Vergütungen, |
— |
den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung für die Empfänger der Vergütungen, |
— |
die Auswirkungen der auf die verschiedenen Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten. |
1 2 9 Vorläufig eingesetzte Mittel
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
807 814 |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 65 und 65a sowie Anhang XI.
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge abzudecken, die vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres möglicherweise beschlossen werden.
Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel oder Posten dieses Kapitels übertragen worden sind.
KAPITEL 1 4 — SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN
1 4 0 Sonstige Bedienstete und externes Personal
1 4 0 0 Sonstige Bedienstete
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 743 000 |
2 832 900 |
2 718 815,50 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel decken im Wesentlichen:
— |
die Bezüge der sonstigen Bediensteten, namentlich der Hilfskräfte, Vertragsbediensteten, örtlichen Bediensteten und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen und die Auswirkungen der auf die Bezüge dieser Bediensteten anwendbaren Berichtigungskoeffizienten, |
— |
die Honorare des medizinischen und paramedizinischen Personals, das im Rahmen des Dienstleistungssystems bezahlt wird, sowie in besonderen Fällen die Ausgaben für die Einstellung von Leiharbeitskräften. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
1 4 0 4 Praktika und Austausch von Personal
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
987 000 |
987 000 |
789 646,74 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
die Ausgaben im Zusammenhang mit der Abordnung und vorübergehenden Verwendung in den Dienststellen des Rechnungshofs von Beamten (vorzugsweise aus Mitgliedstaaten, aber auch aus anderen Staaten) und anderen Sachverständigen sowie die Ausgaben für Konsultationen von kurzer Dauer, |
— |
die Erstattung zusätzlicher Kosten, die den Beamten der Union beim Austausch von Personal entstehen, |
— |
die Ausgaben für Praktika in den Dienststellen des Rechnungshofs. |
1 4 0 5 Sonstige externe Leistungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
40 000 |
40 315 |
13 704,44 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für die Einstellung von Aushilfspersonal mit Ausnahme vorübergehend beschäftigter Übersetzer.
1 4 0 6 Externe Leistungen im Sprachbereich
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
326 000 |
293 000 |
287 959,85 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
Ausgaben für die vom interinstitutionellen Übersetzungs- und Dolmetschausschuss (ICTI) beschlossenen Maßnahmen zur Förderung der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Sprachbereich, |
— |
Honorare, Sozialversicherungsbeiträge, Reise- und Aufenthaltskosten für freiberufliche Dolmetscher und sonstige vorübergehend beschäftigte Dolmetscher, |
— |
Ausgaben für Leistungen freiberuflicher oder vorübergehend beschäftigter Übersetzer oder für vom Übersetzungsdienst nach außen vergebene Schreib- und sonstige Arbeiten. |
1 4 9 Vorläufig eingesetzte Mittel
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
22 550 |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 65 und 65a sowie Anhang XI.
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge abzudecken, die vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres möglicherweise beschlossen werden.
Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel oder Posten dieses Kapitels übertragen worden sind.
KAPITEL 1 6 — SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS
1 6 1 Ausgaben für Personalverwaltung
1 6 1 0 Verschiedene Ausgaben für Personaleinstellung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
48 000 |
60 250 |
50 011,09 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für die Veröffentlichung, die Einberufung von Bewerbern und das Anmieten der Säle und Geräte für die Durchführung der vom Rechnungshof selbst organisierten Auswahlverfahren und sonstigen Ausleseverfahren sowie für die Reisekosten und die ärztliche Untersuchung der Bewerber.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
1 6 1 2 Berufliche Fortbildung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
718 000 |
705 000 |
689 999,79 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 24a.
Diese Mittel decken die Ausgaben für die Veranstaltung von beruflichen Fortbildungskursen einschließlich Sprachkursen und Seminaren auf dem Gebiet der Rechnungsprüfung und Finanzverwaltung auf interinstitutioneller Basis sowie die Einschreibegebühren für ähnliche Veranstaltungen in den Mitgliedstaaten.
Diese Mittel dienen auch zur Deckung der Kosten für Mitgliedsbeiträge zu bestimmten Fachorganisationen, deren Sachgebiet für die Tätigkeit des Hofes relevant ist.
Sie dienen außerdem zur Anschaffung von Lehrmitteln und technischem Material für die Fortbildung des Personals.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 2 500 EUR veranschlagt.
1 6 2 Dienstreisen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
3 700 000 |
3 700 000 |
3 511 814,66 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 11, 12 und 13 des Anhangs VII.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Fahrtkosten, einschließlich der Nebenkosten für die Ausstellung der Fahrausweise und für Reservierungen, der Dienstreisetagegelder sowie der Nebenkosten oder außergewöhnlichen Auslagen, die im Rahmen von Dienstreisen des Statutspersonals des Rechnungshofes, der zu Dienststellen des Hofes abgeordneten Sachverständigen oder nationalen oder internationalen Beamten oder der Praktikanten entstehen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
1 6 3 Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs
1 6 3 0 Sozialer Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
25 000 |
25 000 |
26 529,42 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 76.
Aus diesen Mitteln sollen die Zuwendungen an Bedienstete bestritten werden, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden.
Außerdem sind diese Mittel im Rahmen von Maßnahmen zu deren Gunsten für folgende Personen mit Behinderungen bestimmt:
— |
Beamte und Bedienstete auf Zeit im aktiven Dienst, |
— |
Ehegatten von Beamten und Bediensteten auf Zeit im aktiven Dienst, |
— |
alle unterhaltsberechtigten Kinder im Sinne des Statuts der Beamten der Europäischen Union. |
Sie decken im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland die Erstattung von als notwendig anerkannten Ausgaben, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, aufgrund der Behinderung entstehen und ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
1 6 3 2 Soziale Beziehungen zwischen den Bediensteten und sonstige Sozialaufwendungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
83 000 |
64 000 |
62 453,71 |
Erläuterungen
Der Mittelansatz ist dazu bestimmt,
— |
alle Initiativen finanziell zu fördern und zu unterstützen, die dazu dienen, die sozialen Beziehungen zwischen den Bediensteten verschiedener Nationalitäten zu entwickeln; hierzu gehören Zuschüsse an Clubs sowie an Vereinigungen des Personals auf kulturellem und sportlichem Gebiet; |
— |
die sonstigen Zuwendungen und Zuschüsse zugunsten der Bediensteten und ihrer Familien zu decken. |
1 6 5 Tätigkeiten, die die Mitglieder und das Personal des Organs betreffen
1 6 5 0 Ärztlicher Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
101 000 |
105 000 |
76 532,68 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 59 sowie Artikel 8 des Anhangs II.
Veranschlagt sind Mittel zur Deckung der Kosten für die jährliche ärztliche Untersuchung des gesamten Personals einschließlich der im Rahmen dieser Kontrolluntersuchung beantragten zusätzlichen ärztlichen Analysen und Untersuchungen.
1 6 5 2 Restaurants und Kantinen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
55 000 |
45 000 |
111 480,43 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für den Betrieb der Restaurants und Cafeterias.
Diese Mittel dienen außerdem zur Deckung des Umbaus und des Austauschs der Anlagen im Restaurant und in den Cafeterias im Hinblick auf die Anpassung an die geltenden nationalen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
1 6 5 4 Kleinkinderzentrum
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 512 000 |
1 654 000 |
1 812 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken den Anteil des Rechnungshofs am Kleinkinderzentrum und der Kindertagesstätte in Luxemburg.
1 6 5 5 Ausgaben des Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) für die Verwaltung der Akten der Bediensteten des Hofes
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
70 000 |
70 000 |
50 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben, die aufgrund der zwischen dem PMO und dem Rechnungshof geschlossenen Dienstleistungsvereinbarungen entstehen.
TITEL 2
GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||||
KAPITEL 2 0 |
|||||||||||||||
2 0 0 |
|||||||||||||||
Gebäude |
|||||||||||||||
2 0 0 0 |
Mieten |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
181 000 |
2 466 000 |
4 995 000,— |
2 759,67 |
|||||||||||
2 0 0 1 |
Mietkauf |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||||
2 0 0 3 |
Erwerb von Immobilien |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
3 000 000 |
3 000 000,— |
— |
|||||||||||
2 0 0 5 |
Bau von Gebäuden |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||||
2 0 0 7 |
Herrichtung der Diensträume |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
621 000 |
160 000 |
215 000,— |
34,62 |
|||||||||||
2 0 0 8 |
Studien und technische Unterstützung im Zusammenhang mit Bauvorhaben |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
140 000 |
35 000 |
0,— |
0,— |
|||||||||||
|
Artikel 2 0 0 — Insgesamt |
942 000 |
5 661 000 |
8 210 000,— |
871,55 |
||||||||||
2 0 2 |
|||||||||||||||
Ausgaben für Gebäude |
|||||||||||||||
2 0 2 2 |
Reinigung und Instandhaltung |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 214 000 |
1 211 000 |
1 104 866,— |
91,01 |
|||||||||||
2 0 2 4 |
Energieverbrauch |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
889 000 |
1 099 000 |
1 034 000,— |
116,31 |
|||||||||||
2 0 2 6 |
Sicherheit und Bewachung der Gebäude |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
162 000 |
204 000 |
217 440,26 |
134,22 |
|||||||||||
2 0 2 8 |
Versicherungskosten |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
61 000 |
66 000 |
56 360,18 |
92,39 |
|||||||||||
2 0 2 9 |
Sonstige Ausgaben für Gebäude |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
82 000 |
86 000 |
80 000,— |
97,56 |
|||||||||||
|
Artikel 2 0 2 — Insgesamt |
2 408 000 |
2 666 000 |
2 492 666,44 |
103,52 |
||||||||||
|
KAPITEL 2 0 — INSGESAMT |
3 350 000 |
8 327 000 |
10 702 666,44 |
319,48 |
||||||||||
KAPITEL 2 1 |
|||||||||||||||
2 1 0 |
|||||||||||||||
Ausrüstung, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung und der Telekommunikation |
|||||||||||||||
2 1 0 0 |
Kauf, Instandhaltung und Wartung der Hardware und Software |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
2 191 000 |
2 236 000 |
2 644 542,65 |
120,70 |
|||||||||||
2 1 0 2 |
Externe Leistungen für Betrieb, Implementierung und Wartung der Software und der Systeme |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
4 462 000 |
4 122 000 |
6 271 544,73 |
140,55 |
|||||||||||
2 1 0 3 |
Telekommunikation |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
457 000 |
839 000 |
591 904,68 |
129,52 |
|||||||||||
|
Artikel 2 1 0 — Insgesamt |
7 110 000 |
7 197 000 |
9 507 992,06 |
133,73 |
||||||||||
2 1 2 |
Mobiliar |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
107 000 |
109 000 |
284 848,79 |
266,21 |
|||||||||||
2 1 4 |
Material und technische Anlagen |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
145 000 |
150 000 |
155 322,63 |
107,12 |
|||||||||||
2 1 6 |
Fahrzeuge |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
556 000 |
571 000 |
552 645,68 |
99,40 |
|||||||||||
|
KAPITEL 2 1 — INSGESAMT |
7 918 000 |
8 027 000 |
10 500 809,16 |
132,62 |
||||||||||
KAPITEL 2 3 |
|||||||||||||||
2 3 0 |
Papier- und Bürobedarf sowie verschiedene Verbrauchsmaterialien |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
160 000 |
150 000 |
161 556,88 |
100,97 |
|||||||||||
2 3 1 |
Finanzkosten |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
20 000 |
20 000 |
20 000,— |
100,— |
|||||||||||
2 3 2 |
Rechtsschutzkosten und Schadenersatz |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
50 000 |
30 000 |
120 000,— |
240,— |
|||||||||||
2 3 6 |
Postgebühren |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
50 000 |
50 000 |
45 601,49 |
91,20 |
|||||||||||
2 3 8 |
Sonstige Ausgaben für den Dienstbetrieb |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
158 000 |
163 000 |
264 855,82 |
167,63 |
|||||||||||
|
KAPITEL 2 3 — INSGESAMT |
438 000 |
413 000 |
612 014,19 |
139,73 |
||||||||||
KAPITEL 2 5 |
|||||||||||||||
2 5 2 |
Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
234 000 |
234 000 |
229 975,01 |
98,28 |
|||||||||||
2 5 4 |
Sitzungen, Kongresse und Konferenzen |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
142 000 |
142 000 |
95 341,22 |
67,14 |
|||||||||||
2 5 6 |
Ausgaben für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
17 000 |
17 000 |
16 857,86 |
99,16 |
|||||||||||
2 5 7 |
Gemeinsamer Dolmetscherkonferenzdienst |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
375 000 |
375 000 |
342 500,— |
91,33 |
|||||||||||
|
KAPITEL 2 5 — INSGESAMT |
768 000 |
768 000 |
684 674,09 |
89,15 |
||||||||||
KAPITEL 2 7 |
|||||||||||||||
2 7 0 |
Konsultationen, Untersuchungen und Erhebungen über Einzelprobleme |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
441 000 |
480 000 |
281 307,42 |
63,79 |
|||||||||||
2 7 2 |
Ausgaben für Dokumentation, Bibliothek und Archivierung |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
310 000 |
304 000 |
303 995,48 |
98,06 |
|||||||||||
2 7 4 |
|||||||||||||||
Produktion und Verbreitung |
|||||||||||||||
2 7 4 0 |
Amtsblatt |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
550 000 |
670 000 |
465 000,— |
84,55 |
|||||||||||
2 7 4 1 |
Allgemeine Veröffentlichungen |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
960 000 |
830 000 |
792 919,— |
82,60 |
|||||||||||
|
Artikel 2 7 4 — Insgesamt |
1 510 000 |
1 500 000 |
1 257 919,— |
83,31 |
||||||||||
|
KAPITEL 2 7 — INSGESAMT |
2 261 000 |
2 284 000 |
1 843 221,90 |
81,52 |
||||||||||
|
Titel 2 — Insgesamt |
14 735 000 |
19 819 000 |
24 343 385,78 |
165,21 |
||||||||||
|
KAPITEL 2 0 — GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN
Erläuterungen
Da die Versicherungsgesellschaften den Versicherungsschutz gekündigt haben, muss das Risiko von Arbeitskämpfen und Terroranschlägen für die Gebäude des Rechnungshofs im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union abgedeckt werden. Die Mittelansätze dieses Titels decken folglich alle Ausgaben im Zusammenhang mit Schäden ab, die aus Arbeitskämpfen und Terroranschlägen resultieren.
2 0 0 Gebäude
2 0 0 0 Mieten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
181 000 |
2 466 000 |
4 995 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Mieten in Luxemburg und in Brüssel bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 7 000 EUR veranschlagt.
2 0 0 1 Mietkauf
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Erbpachtzinsen und vergleichbaren Ausgaben, die das Organ aufgrund von Mietkaufverträgen zu zahlen hat.
2 0 0 3 Erwerb von Immobilien
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
3 000 000 |
3 000 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der jährlichen Tranchen für die Erweiterung des Gebäudes des Rechnungshofs in Luxemburg (Kirchberg).
Diese Mittel dienen zur Finanzierung des Immobilienprojekts K3 des Rechnungshofs.
2 0 0 5 Bau von Gebäuden
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Posten können Mittel für die Errichtung von Gebäuden eingesetzt werden.
2 0 0 7 Herrichtung der Diensträume
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
621 000 |
160 000 |
215 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
Herrichtungsarbeiten, insbesondere Einsetzung von Zwischenwänden in den Gebäuden, Anbringung von Vorhängen, Verlegung von Leitungen, Anstrich, Wandverkleidung, Bodenbelag, Einziehung von Zwischendecken sowie entsprechende technische Einrichtungen, |
— |
die Ausgaben für Arbeiten, die infolge von Studien und technischer Unterstützung für größere Bauvorhaben durchgeführt werden. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 0 0 8 Studien und technische Unterstützung im Zusammenhang mit Bauvorhaben
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
140 000 |
35 000 |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sollen die Ausgaben decken, die mit den Studien und der technischen Unterstützung für größere Bauvorhaben zusammenhängen.
2 0 2 Ausgaben für Gebäude
2 0 2 2 Reinigung und Instandhaltung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 214 000 |
1 211 000 |
1 104 866,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
die Reinigungskosten und die Kosten für die Instandhaltung der Räume, der Aufzüge, der Zentralheizung, der Klimaanlagen, der elektrischen Anlagen sowie für Änderungs- und Instandsetzungsarbeiten, |
— |
die Kosten für Putz- und Pflegemittel, Wäscherei und chemische Reinigung sowie das für die Instandhaltung erforderliche Material. |
Vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen stimmt sich das Organ nach Maßgabe von Artikel 70 der Haushaltsordnung mit den übrigen Organen über die von jedem einzelnen Organ jeweils erzielten Bedingungen (Preise, gewählte Währung, Indexierung, Dauer, sonstige Klauseln) ab.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 0 2 4 Energieverbrauch
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
889 000 |
1 099 000 |
1 034 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für Wasser-, Gas- und Stromverbrauch sowie Heizung.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 0 2 6 Sicherheit und Bewachung der Gebäude
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
162 000 |
204 000 |
217 440,26 |
Erläuterungen
Veranschlagt sind verschiedene Ausgaben für die Sicherheit der Gebäude, insbesondere für den Gebäudebewachungsvertrag, die Anschaffung und Unterhaltung der Brandbekämpfungsgeräte und der Ausrüstung der Sicherheitsbediensteten usw.
Vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen stimmt sich das Organ nach Maßgabe von Artikel 70 der Haushaltsordnung mit den übrigen Organen über die von jedem einzelnen Organ jeweils erzielten Bedingungen (Preise, gewählte Währung, Indexierung, Dauer, sonstige Klauseln) ab.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 0 2 8 Versicherungskosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
61 000 |
66 000 |
56 360,18 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die in den Versicherungspolicen vorgesehenen Prämien für die vom Rechnungshof belegten Gebäude einschließlich der beweglichen Sachen und der Kunstgegenstände.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 0 2 9 Sonstige Ausgaben für Gebäude
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
82 000 |
86 000 |
80 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für die übrigen, in den sonstigen Artikeln dieses Kapitels nicht gesondert ausgewiesenen laufenden Ausgaben für Gebäude bestimmt, insbesondere für Kanalgebühren, Müllabfuhr, Straßenreinigungsgebühren, Beschilderungsmaterial usw.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
KAPITEL 2 1 — DATENVERARBEITUNG, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR: ANSCHAFFUNG, MIETE UND WARTUNG
2 1 0 Ausrüstung, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung und der Telekommunikation
2 1 0 0 Kauf, Instandhaltung und Wartung der Hardware und Software
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 191 000 |
2 236 000 |
2 644 542,65 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung folgender Betriebskosten bestimmt:
— |
Kauf, Leasing und Wartung von EDV-Anlagen und Software sowie sonstigem Material und Dokumentation, |
— |
EDV-Verbindungsleitungen. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 1 0 2 Externe Leistungen für Betrieb, Implementierung und Wartung der Software und der Systeme
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
4 462 000 |
4 122 000 |
6 271 544,73 |
Erläuterungen
Veranschlagt sind die Ausgaben für externes Personal und extern vergebene Arbeiten, einschließlich Helpdesk-Dienstleistungen.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 1 0 3 Telekommunikation
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
457 000 |
839 000 |
591 904,68 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung sämtlicher Kosten der Telekommunikation bestimmt, also Grundgebühren, Telefonleitungen, Benutzungsgebühren, Wartungsgebühren sowie Kauf, Austausch, Reparatur- und Instandhaltungskosten der Telefonanlagen und -geräte.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 45 000 EUR veranschlagt.
2 1 2 Mobiliar
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
107 000 |
109 000 |
284 848,79 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für den Kauf oder die Miete von zusätzlichem Mobiliar, für die Instandhaltung oder Instandsetzung von Mobiliar sowie für die Erneuerung von veraltetem oder beschädigtem Mobiliar bestimmt.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 1 4 Material und technische Anlagen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
145 000 |
150 000 |
155 322,63 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für die Beschaffung, Ersatzbeschaffung, Miete, Instandhaltung und Instandsetzung von Material und Hardware für die Büroautomation bestimmt.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 1 6 Fahrzeuge
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
556 000 |
571 000 |
552 645,68 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für den Kauf oder die Miete von Fahrzeugen mit oder ohne Fahrer (einschließlich von Taxis) sowie für die Deckung der Kosten für den Betrieb der Fahrzeuge bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt und sind für die Vél'OH-Abonnements zu verwenden.
KAPITEL 2 3 — LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB
2 3 0 Papier- und Bürobedarf sowie verschiedene Verbrauchsmaterialien
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
160 000 |
150 000 |
161 556,88 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung aller Ausgaben für Papier- und Bürobedarf.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 3 1 Finanzkosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
20 000 |
20 000 |
20 000,— |
2 3 2 Rechtsschutzkosten und Schadenersatz
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
50 000 |
30 000 |
120 000,— |
Erläuterungen
Veranschlagt sind Mittel zur Deckung der Kosten und Gebühren, die der Rechnungshof gegebenenfalls tragen muss.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 3 6 Postgebühren
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
50 000 |
50 000 |
45 601,49 |
2 3 8 Sonstige Ausgaben für den Dienstbetrieb
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
158 000 |
163 000 |
264 855,82 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
die Ausgaben für die Versicherung des Reisegepäcks der Bediensteten auf Dienstreise, |
— |
die Anschaffung der Dienstkleidung für Amtsgehilfen und Fahrer sowie der sonstigen Arbeitskleidung, |
— |
Erfrischungen und gelegentliche Imbisse bei internen Sitzungen, |
— |
die Kosten für Umzüge und Transporte von Material, Mobiliar und Bürobedarf, |
— |
sonstige, unter den vorangehenden Haushaltslinien nicht ausdrücklich vorgesehene Betriebsausgaben sowie Kosten für die Instandhaltung oder Instandsetzung der Ausrüstung, |
— |
Kleinausgaben. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
KAPITEL 2 5 — SITZUNGEN UND KONFERENZEN
2 5 2 Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
234 000 |
234 000 |
229 975,01 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Empfänge und Repräsentationsverpflichtungen des Rechnungshofs.
2 5 4 Sitzungen, Kongresse und Konferenzen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
142 000 |
142 000 |
95 341,22 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten für die Teilnahme von Sachverständigen an Sitzungen der Studien- und Arbeitsgruppen sowie der Kosten für die Veranstaltung dieser Sitzungen, soweit sie nicht durch die bestehende Infrastruktur gedeckt sind.
Sie dienen ebenfalls zur Deckung der verschiedenen Kosten für die Organisation von und die Teilnahme an Konferenzen, Kongressen und Sitzungen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
2 5 6 Ausgaben für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
17 000 |
17 000 |
16 857,86 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Veranstaltung von Studientagen über die Tätigkeit des Rechnungshofs für Hochschullehrer, Redakteure von Fachzeitschriften und sonstige fachkundige Besucher aus den Mitgliedstaaten bestimmt. Außerdem dienen sie zur Deckung verschiedener Ausgaben im Zusammenhang mit der Informations- und Kommunikationspolitik des Rechnungshofs.
2 5 7 Gemeinsamer Dolmetscherkonferenzdienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
375 000 |
375 000 |
342 500,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Zahlung der von den Dolmetscherdiensten des Europäischen Parlaments und der Kommission erbrachten Leistungen bestimmt.
KAPITEL 2 7 — INFORMATION: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG
2 7 0 Konsultationen, Untersuchungen und Erhebungen über Einzelprobleme
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
441 000 |
480 000 |
281 307,42 |
Erläuterungen
Diese Mittel sollen die Vergabe von Studienverträgen an qualifizierte Sachverständige im Bereich der Rechnungsprüfung, aber auch auf administrativem Gebiet ermöglichen.
Im Rahmen seiner Prüfungen muss der Rechnungshof auf Fachuntersuchungen und -analysen zurückgreifen (z. B. im Bereich der Chemie, Physik, Statistik), die an externe Experten vergeben werden. Diese Mittel umfassen auch die Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses des Rechnungshofs durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, deren Bericht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird.
2 7 2 Ausgaben für Dokumentation, Bibliothek und Archivierung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
310 000 |
304 000 |
303 995,48 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
die Anschaffung von Büchern, Dokumenten und sonstigen nicht periodischen Veröffentlichungen sowie Ergänzungslieferungen zu den vorhandenen Werken, |
— |
spezielle Bibliothekenausstattung, |
— |
die Kosten für Abonnements von Zeitungen, Zeitschriften und verschiedenen Mitteilungsblättern, |
— |
die Kosten für Abonnements bei Presseagenturen oder externen Informationsdatenbanken, |
— |
die Kosten für die Abfrage bestimmter externer Datenbanken, |
— |
die Kosten für Buchbindearbeiten und für die Erhaltung der Werke der Bibliothek, |
— |
die Kosten für die Aufbereitung der Archivbestände und den Erwerb von Ersatzarchivbeständen. |
2 7 4 Produktion und Verbreitung
2 7 4 0 Amtsblatt
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
550 000 |
670 000 |
465 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sollen die Kosten für den Druck der Veröffentlichungen des Rechnungshofs im Amtsblatt der Europäischen Union decken.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 70 000 EUR veranschlagt.
2 7 4 1 Allgemeine Veröffentlichungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
960 000 |
830 000 |
792 919,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung:
— |
der Aufwendungen für die Veröffentlichung und Verbreitung der vom Rechnungshof aufgrund von Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 und Artikel 325 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union angenommenen Berichte und Stellungnahmen, |
— |
der Ausgaben für die Bekanntmachung der Prüfungsarbeiten und Tätigkeiten des Rechnungshofs (insbesondere Internet-Auftritt, audiovisuelles Material, Dokumentation) einschließlich der Ausgaben für die Beziehungen zur Presse und zu anderen interessierten Kreisen. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.
TITEL 10
SONSTIGE AUSGABEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||
|
KAPITEL 10 0 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
KAPITEL 10 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
KAPITEL 10 1 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
KAPITEL 10 1 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
Titel 10 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
GESAMTBETRAG |
133 497 575 |
142 760 618 |
137 344 951,67 |
102,88 |
||||
|
KAPITEL 10 0 — VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
KAPITEL 10 1 — RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
PERSONAL
Einzelplan V — Rechnungshof
Funktions- und Besoldungsgruppe |
Rechnungshof |
|||
Dauerplanstellen |
Zeitplanstellen (72) |
|||
2014 |
2013 |
2014 |
2013 |
|
Sondergruppe |
|
|
1 |
1 |
AD 16 |
|
|
|
|
AD 15 |
10 (75) |
|
|
|
AD 14 |
30 (76) |
30 (76) |
||
AD 13 |
33 (75) |
2 |
2 |
|
AD 12 |
5 |
5 |
||
AD 11 |
33 (75) |
31 |
31 |
|
AD 10 |
57 (75) |
2 (76) |
2 (76) |
|
AD 9 |
|
|
||
AD 8 |
52 |
52 |
|
|
AD 7 |
78 (78) |
23 |
|
|
AD 6 |
133 (75) |
|
|
|
AD 5 |
|
|
||
AD insgesamt |
537 |
537 |
71 |
71 |
AST 11 |
9 |
9 |
|
|
AST 10 |
7 (78) |
7 |
|
|
AST 9 |
6 (75) |
|
|
|
AST 8 |
22 (75) |
|
|
|
AST 7 |
28 (75) |
29 (76) |
29 (76) |
|
AST 6 |
22 (75) |
|
|
|
AST 5 |
32 (75) |
|
|
|
AST 4 |
18 (75) |
18 (75) |
29 (76) |
29 (76) |
AST 3 |
33 (77) |
7 (75) |
7 (75) |
|
AST 2 |
33 (75) |
3 (75) |
3 (75) |
|
AST 1 |
|
|
||
AST insgesamt |
206 |
215 |
68 |
68 |
AST/SC 6 |
|
|
|
|
AST/SC 5 |
|
|
|
|
AST/SC 4 |
|
|
|
|
AST/SC 3 |
|
|
|
|
AST/SC 2 |
2 |
|
|
|
AST/SC 1 |
|
|
|
|
AST/SC total |
|
|
|
|
Gesamtzahl |
743 (80) |
752 (80) |
139 |
139 |
EINZELPLAN VI
EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS
EINNAHMEN
Beitrag der Europäischen Union zur Finanzierung der Ausgaben des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für das Haushaltsjahr 2014
Bezeichnung |
Betrag |
Ausgaben |
128 559 380 |
Eigene Einnahmen |
–10 926 392 |
Zu vereinnahmender Beitrag |
117 632 988 |
EIGENE EINNAHMEN
TITEL 4
EINNAHMEN VON MITGLIEDERN UND PERSONAL DER ORGANE UND SONSTIGEN EINRICHTUNGEN DER UNION
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||
KAPITEL 4 0 |
|||||||||
4 0 0 |
Ertrag aus der Besteuerung der Gehälter, Löhne und. anderen Bezügen der Mitglieder der Institution, der Beamten, der sonstigen Bediensteten sowie der Ruhegehaltsempfänger |
4 521 290 |
4 467 343 |
4 475 537,— |
98,99 |
||||
4 0 3 |
Ertrag aus der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Institution sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
4 0 4 |
Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
871 316 |
426 482 |
790 624,— |
90,74 |
||||
|
KAPITEL 4 0 — INSGESAMT |
5 392 606 |
4 893 825 |
5 266 161,— |
97,66 |
||||
KAPITEL 4 1 |
|||||||||
4 1 0 |
Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung |
5 493 786 |
5 968 211 |
6 124 566,— |
111,48 |
||||
4 1 1 |
Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal |
p.m. |
p.m. |
373 230,— |
— |
||||
4 1 2 |
Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
KAPITEL 4 1 — INSGESAMT |
5 493 786 |
5 968 211 |
6 497 796,— |
118,28 |
||||
|
Titel 4 — Insgesamt |
10 886 392 |
10 862 036 |
11 763 957,— |
108,06 |
||||
|
KAPITEL 4 0 — STEUERN UND VERSCHIEDENE ABZÜGE
4 0 0 Ertrag aus der Besteuerung der Gehälter, Löhne und. anderen Bezügen der Mitglieder der Institution, der Beamten, der sonstigen Bediensteten sowie der Ruhegehaltsempfänger
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
4 521 290 |
4 467 343 |
4 475 537,— |
Erläuterungen
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8).
4 0 3 Ertrag aus der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Institution sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 66a in der bis zum 15. Dezember 2003 geltenden Fassung.
4 0 4 Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
871 316 |
426 482 |
790 624,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 66a.
KAPITEL 4 1 — BEITRÄGE DES PERSONALS ZUR VERSORGUNGSORDNUNG
4 1 0 Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
5 493 786 |
5 968 211 |
6 124 566,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.
4 1 1 Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
373 230,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 4, Artikel 11 Absätze 2 und 3 und Artikel 48 des Anhangs VIII.
4 1 2 Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
TITEL 5
VERSCHIEDENE EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DER EINRICHTUNG
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||||||||
KAPITEL 5 0 |
|||||||||||||||||||
5 0 0 |
|||||||||||||||||||
Erlös aus der Veräußerung beweglicher Sachen (Lieferungen) |
|||||||||||||||||||
5 0 0 0 |
Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 0 0 1 |
Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
3 645,— |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 5 0 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
3 645,— |
— |
||||||||||||||
5 0 2 |
Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
10 597,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
14 242,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 1 |
|||||||||||||||||||
5 1 0 |
Einnahmen aus der Vermietung von Mobiliar und Material — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 1 1 |
|||||||||||||||||||
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung der Mietnebenkosten |
|||||||||||||||||||
5 1 1 0 |
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
1 392 233,— |
— |
||||||||||||||
5 1 1 1 |
Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 5 1 1 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
1 392 233,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 1 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
1 392 233,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 2 |
|||||||||||||||||||
5 2 0 |
Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben der Einrichtung |
40 000 |
40 000 |
23 456,— |
58,64 |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 2 — INSGESAMT |
40 000 |
40 000 |
23 456,— |
58,64 |
||||||||||||||
KAPITEL 5 5 |
|||||||||||||||||||
5 5 0 |
Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstiger Arbeit, die für andere Organe oder Einrichtungen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Einrichtungen oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
1 838 381,— |
— |
||||||||||||||
5 5 1 |
Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 5 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
1 838 381,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 7 |
|||||||||||||||||||
5 7 0 |
Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
51 921,— |
— |
||||||||||||||
5 7 1 |
Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jeder Einrichtung zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 7 3 |
Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
427 747,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 7 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
479 668,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 8 |
|||||||||||||||||||
5 8 0 |
Einnahmen aus der Vermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 8 1 |
Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
7 496,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 8 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
7 496,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 9 |
|||||||||||||||||||
5 9 0 |
Andere Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 9 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
Titel 5 — Insgesamt |
40 000 |
40 000 |
3 755 476,— |
9 388,69 |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 0 — ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG BEWEGLICHER SACHEN (LIEFERUNGEN) UND UNBEWEGLICHER SACHEN
5 0 0 Erlös aus der Veräußerung beweglicher Sachen (Lieferungen)
5 0 0 0 Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von Fahrzeugen der Einrichtung verbucht.
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 0 0 1 Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
3 645,— |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme beweglicher Sachen der Einrichtung mit Ausnahme von Fahrzeugen verbucht.
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 0 2 Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
10 597,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 1 — MIETEINNAHMEN
5 1 0 Einnahmen aus der Vermietung von Mobiliar und Material — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 1 1 Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung der Mietnebenkosten
5 1 1 0 Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
1 392 233,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 1 1 1 Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 2 — ERTRÄGE AUS ANLAGEMITTELN ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN
5 2 0 Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben der Einrichtung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
40 000 |
40 000 |
23 456,— |
KAPITEL 5 5 — EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGER ARBEIT
5 5 0 Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstiger Arbeit, die für andere Organe oder Einrichtungen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Einrichtungen oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
1 838 381,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 5 1 Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 7 — SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DER EINRICHTUNG
5 7 0 Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
51 921,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 7 1 Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jeder Einrichtung zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 7 3 Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
427 747,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 8 — VERSCHIEDENE VERGÜTUNGEN
5 8 0 Einnahmen aus der Vermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 8 1 Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
7 496,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 9 — ANDERE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
5 9 0 Andere Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
TITEL 9
VERSCHIEDENE EINNAHMEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||
|
KAPITEL 9 0 |
p.m. |
p.m. |
21 953,— |
— |
||
|
KAPITEL 9 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
21 953,— |
— |
||
|
Titel 9 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
21 953,— |
— |
||
|
GESAMTBETRAG |
10 926 392 |
10 902 036 |
15 541 386,— |
142,24 |
||
|
KAPITEL 9 0 — VERSCHIEDENE EINNAHMEN
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
21 953,— |
AUSGABEN
Gesamtübersicht über die Mittel (2014 und 2013) und Ausgaben (2012)
Titel Kapitel |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 |
||||
PERSONAL DER EINRICHTUNG |
||||
1 0 |
MITGLIEDER DER EINRICHTUNG UND DELEGIERTE |
19 533 937 |
19 533 937 |
18 033 244,— |
1 2 |
BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT |
65 085 681 |
66 428 959 |
64 395 963,— |
1 4 |
SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNE LEISTUNGEN |
4 184 719 |
4 391 461 |
4 013 531,— |
1 6 |
SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DER EINRICHTUNG |
1 830 252 |
1 894 000 |
1 707 171,— |
|
Titel 1 — Insgesamt |
90 634 589 |
92 248 357 |
88 149 909,— |
2 |
||||
GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNGEN UND DIVERSE AUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB |
||||
2 0 |
GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN |
19 728 928 |
19 728 687 |
19 144 888,— |
2 1 |
INFORMATIK, AUSRÜSTUNGEN UND MOBILIAR: KAUF, ANMIETUNG UND WARTUNG |
6 062 390 |
6 049 280 |
6 038 649,— |
2 3 |
LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB |
518 450 |
518 451 |
507 061,— |
2 5 |
ARBEITEN DER EINRICHTUNG |
9 469 511 |
9 425 175 |
8 939 517,— |
2 6 |
KOMMUNIKATION, VERÖFFENTLICHUNGEN UND BESCHAFFUNG VON VERÖFFENTLICHUNGEN |
2 145 512 |
2 134 450 |
1 881 414,— |
|
Titel 2 — Insgesamt |
37 924 791 |
37 856 043 |
36 511 529,— |
10 |
||||
SONSTIGE AUSGABEN |
||||
10 0 |
VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL |
p.m. |
p.m. |
0,— |
10 1 |
RÜCKSTELLUNG FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN |
p.m. |
p.m. |
0,— |
10 2 |
RÜCKSTELLUNG FÜR DIE ÜBERNAHME VON GEBÄUDEN |
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Titel 10 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
GESAMTBETRAG |
128 559 380 |
130 104 400 |
124 661 438,— |
TITEL 1
PERSONAL DER EINRICHTUNG
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||
KAPITEL 1 0 |
|||||||||||||
1 0 0 |
|||||||||||||
Gehälter, Vergütungen und Zahlungen |
|||||||||||||
1 0 0 0 |
Gehälter, Vergütungen und Zahlungen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
106 080 |
106 080 |
95 100,— |
89,65 |
|||||||||
1 0 0 4 |
Reise- und Aufenthaltskosten bei Sitzungen und Einberufungen und Nebenkosten |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
18 901 194 |
18 901 194 |
17 365 335,— |
91,87 |
|||||||||
1 0 0 8 |
Reise- und Aufenthaltskosten bei Sitzungen und Einberufungen und Nebenkosten der Delegierten der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
472 382 |
472 382 |
519 239,— |
109,92 |
|||||||||
|
Artikel 1 0 0 — Insgesamt |
19 479 656 |
19 479 656 |
17 979 674,— |
92,30 |
||||||||
1 0 5 |
Berufliche Fortbildung, Sprachkurse und sonstige Fortbildung |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
54 281 |
54 281 |
53 570,— |
98,69 |
|||||||||
|
KAPITEL 1 0 — INSGESAMT |
19 533 937 |
19 533 937 |
18 033 244,— |
92,32 |
||||||||
KAPITEL 1 2 |
|||||||||||||
1 2 0 |
|||||||||||||
Bezüge und sonstige Rechte |
|||||||||||||
1 2 0 0 |
Bezüge und Vergütungen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
64 467 848 |
65 172 858 |
63 816 992,— |
98,99 |
|||||||||
1 2 0 2 |
Bezahlte Überstunden |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
30 102 |
34 405 |
20 024,— |
66,52 |
|||||||||
1 2 0 4 |
Rechte bei Dienstantritt, Versetzungen, Ausscheiden aus dem Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
587 731 |
664 508 |
392 674,— |
66,81 |
|||||||||
|
Artikel 1 2 0 — Insgesamt |
65 085 681 |
65 871 771 |
64 229 690,— |
98,68 |
||||||||
1 2 2 |
|||||||||||||
Vergütungen nach einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienst |
|||||||||||||
1 2 2 0 |
Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
166 273,— |
— |
|||||||||
1 2 2 2 |
Vergütungen bei endgültigem Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für die Beamten und Zeitbediensteten |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||
|
Artikel 1 2 2 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
166 273,— |
— |
||||||||
1 2 9 |
Vorläufig eingesetzte Mittel |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
557 188 |
0,— |
— |
|||||||||
|
KAPITEL 1 2 — INSGESAMT |
65 085 681 |
66 428 959 |
64 395 963,— |
98,94 |
||||||||
KAPITEL 1 4 |
|||||||||||||
1 4 0 |
|||||||||||||
Sonstige Bedienstete und externe Personen |
|||||||||||||
1 4 0 0 |
Sonstige Bedienstete |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
2 052 423 |
2 165 064 |
2 028 485,— |
98,83 |
|||||||||
1 4 0 4 |
Praktika, Zuschüsse und Austausch von Beamten |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
867 739 |
928 436 |
861 290,— |
99,26 |
|||||||||
1 4 0 8 |
Rechte bei Dienstantritt, Versetzungen, Ausscheiden aus dem Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
66 896 |
68 848 |
46 219,— |
69,09 |
|||||||||
|
Artikel 1 4 0 — Insgesamt |
2 987 058 |
3 162 348 |
2 935 994,— |
98,29 |
||||||||
1 4 2 |
|||||||||||||
Externe Leistungen |
|||||||||||||
1 4 2 0 |
Hilfsleistungen für den Übersetzungsdienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
424 810 |
429 810 |
420 597,— |
99,01 |
|||||||||
1 4 2 2 |
Leistungen von Sachverständigen im Rahmen der beratenden Arbeiten |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
742 851 |
742 851 |
626 940,— |
84,40 |
|||||||||
1 4 2 4 |
Interinstitutionelle Zusammenarbeit und externe Dienstleistungen im Bereich Personalverwaltung |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
30 000 |
30 000 |
30 000,— |
100,— |
|||||||||
|
Artikel 1 4 2 — Insgesamt |
1 197 661 |
1 202 661 |
1 077 537,— |
89,97 |
||||||||
1 4 9 |
Vorläufig eingesetzte Mittel |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
26 452 |
0,— |
— |
|||||||||
|
KAPITEL 1 4 — INSGESAMT |
4 184 719 |
4 391 461 |
4 013 531,— |
95,91 |
||||||||
KAPITEL 1 6 |
|||||||||||||
1 6 1 |
|||||||||||||
Ausgaben für die Personalverwaltung |
|||||||||||||
1 6 1 0 |
Ausgaben für Einstellungen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
55 000 |
80 000 |
31 100,— |
56,55 |
|||||||||
1 6 1 2 |
Berufliche Fortbildung |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
505 752 |
522 000 |
484 726,— |
95,84 |
|||||||||
|
Artikel 1 6 1 — Insgesamt |
560 752 |
602 000 |
515 826,— |
91,99 |
||||||||
1 6 2 |
Dienstreisen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
432 500 |
450 000 |
413 100,— |
95,51 |
|||||||||
1 6 3 |
|||||||||||||
Leistungen zugunsten des Personals |
|||||||||||||
1 6 3 0 |
Sozialer Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
42 000 |
41 500 |
39 006,— |
92,87 |
|||||||||
1 6 3 2 |
Soziale Beziehungen und sonstige soziale Maßnahmen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
185 000 |
185 500 |
135 360,— |
73,17 |
|||||||||
1 6 3 4 |
Ärztlicher Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
80 000 |
85 000 |
53 500,— |
66,88 |
|||||||||
1 6 3 6 |
Restaurants und Kantinen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||
1 6 3 8 |
Kleinkindertagesstätten und Kinderkrippen auf Vertragsbasis |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
530 000 |
530 000 |
550 379,— |
103,85 |
|||||||||
|
Artikel 1 6 3 — Insgesamt |
837 000 |
842 000 |
778 245,— |
92,98 |
||||||||
|
KAPITEL 1 6 — INSGESAMT |
1 830 252 |
1 894 000 |
1 707 171,— |
93,28 |
||||||||
|
Titel 1 — Insgesamt |
90 634 589 |
92 248 357 |
88 149 909,— |
97,26 |
||||||||
|
KAPITEL 1 0 — MITGLIEDER DER EINRICHTUNG UND DELEGIERTE
1 0 0 Gehälter, Vergütungen und Zahlungen
1 0 0 0 Gehälter, Vergütungen und Zahlungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
106 080 |
106 080 |
95 100,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Vergütungen und Zahlungen für die Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, einschließlich der Mittel für die Aufwandsentschädigungen und weitere Vergütungen, Versicherungsprämien einschließlich Kranken-, Unfall- und Reiseversicherungsprämien der Mitglieder sowie die spezifischen Maßnahmen für behinderte Mitglieder.
1 0 0 4 Reise- und Aufenthaltskosten bei Sitzungen und Einberufungen und Nebenkosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
18 901 194 |
18 901 194 |
17 365 335,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlungen an die Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und deren Stellvertreter aufgrund der derzeitigen Regelung betreffend die Erstattung der Beförderungskosten und der Reise- und Sitzungsvergütungen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.
1 0 0 8 Reise- und Aufenthaltskosten bei Sitzungen und Einberufungen und Nebenkosten der Delegierten der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
472 382 |
472 382 |
519 239,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlungen an die Delegierten der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel (CCMI) und deren Stellvertreter aufgrund der derzeitigen Regelung betreffend die Erstattung der Beförderungskosten und der Reise- und Sitzungsvergütungen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
1 0 5 Berufliche Fortbildung, Sprachkurse und sonstige Fortbildung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
54 281 |
54 281 |
53 570,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für eine partielle Erstattung der Einschreibgebühren für Sprachkurse oder sonstige Seminare zur beruflichen Fortbildung der Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und Delegierten der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel bestimmt.
KAPITEL 1 2 — BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT
Erläuterungen
Auf die Mittelansätze in diesem Kapitel wurde ein Pauschalabschlag von 6,5 % angewandt.
1 2 0 Bezüge und sonstige Rechte
1 2 0 0 Bezüge und Vergütungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
64 467 848 |
65 172 858 |
63 816 992,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Veranschlagt sind vorrangig folgende Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben:
— |
die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängenden Zulagen, |
— |
Kranken- und Unfallversicherung und Versicherung gegen Berufskrankheiten sowie sonstige Soziallasten, |
— |
Beitrag der Einrichtung zum gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem, |
— |
Pauschalzulagen für Überstunden, |
— |
sonstige Zulagen und verschiedene Vergütungen einschließlich der Zulage für Elternurlaub und Urlaub aus familiären Gründen, |
— |
die Erstattung der Fahrtkosten für Beamte auf Lebenszeit und Bedienstete auf Zeit, für deren Ehegatten und die unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort, |
— |
die finanziellen Auswirkungen der Anwendung der Berichtigungskoeffizienten auf den Teil der Dienstbezüge, die in ein anderes als das Land der dienstlichen Verwendung übertragen werden, |
— |
die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zum Erwerb oder zur Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss, |
— |
die Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Falle offensichtlich unzulänglicher Leistungen, |
— |
die Vergütung bei Kündigung des Vertrags eines Bediensteten auf Zeit durch die Einrichtung. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
1 2 0 2 Bezahlte Überstunden
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
30 102 |
34 405 |
20 024,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 56 und Anhang VI.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel dienen zur Zahlung von Überstunden nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen.
1 2 0 4 Rechte bei Dienstantritt, Versetzungen, Ausscheiden aus dem Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
587 731 |
664 508 |
392 674,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel decken:
— |
die Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind, |
— |
die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen, |
— |
die Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
1 2 2 Vergütungen nach einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienst
1 2 2 0 Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
166 273,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 41 und 50 sowie Anhang IV.
Diese Mittel decken die Vergütungen für Beamte, die
— |
im Anschluss an eine Maßnahme zur Verringerung der Zahl der Planstellen der Einrichtung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, |
— |
einen Dienstposten der Besoldungsgruppen AD 16 und AD 15 innehaben und die dieser Stellen aus dienstlichen Gründen enthoben werden. |
Die Mittel decken ferner den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung und die Auswirkungen der auf diese Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.
1 2 2 2 Vergütungen bei endgültigem Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für die Beamten und Zeitbediensteten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 64 und 72.
Diese Mittel decken:
— |
die in Anwendung der vorgenannten Regelungen zu zahlenden Vergütungen, |
— |
den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung für Personen, die diese Vergütungen erhalten, |
— |
die Auswirkungen der auf diese Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten. |
1 2 9 Vorläufig eingesetzte Mittel
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
557 188 |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 65 und Anhang XI.
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der Angleichungen der Dienstbezüge zu decken, die der Rat möglicherweise im Laufe des Haushaltsjahrs beschließt.
Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel und Posten übertragen worden sind.
KAPITEL 1 4 — SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNE LEISTUNGEN
1 4 0 Sonstige Bedienstete und externe Personen
1 4 0 0 Sonstige Bedienstete
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 052 423 |
2 165 064 |
2 028 485,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel sind vorrangig zur Deckung der folgenden Ausgaben bestimmt:
— |
die Bezüge der sonstigen Bediensteten, namentlich der Hilfskräfte, Vertragsbediensteten, örtlichen Bediensteten und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen und die Auswirkungen der auf die Bezüge und die Vergütungen bei Kündigung der Verträge dieser Bediensteten anwendbaren Berichtigungskoeffizienten, |
— |
die Honorare des medizinischen Personals und Sanitätspersonals, die im Rahmen des Dienstleistungssystems bezahlt werden, sowie in besonderen Fällen die Ausgaben für die Einstellung von Leiharbeitskräften, |
— |
die Vergütungen und Honorare der Konferenzveranstalter und der Multimediafachleute, die bei Arbeitsspitzen bzw. in besonderen Fällen zum Einsatz kommen, |
— |
Pauschalzulagen für Überstunden, |
— |
Vergütung der Überstunden gemäß Artikel 56 und Anhang VI des Statuts, |
— |
sonstige Zulagen und verschiedene Vergütungen einschließlich der Zulage für Elternurlaub und Urlaub aus familiären Gründen, |
— |
die Vergütung bei Kündigung des Vertrags eines Bediensteten durch das Organ. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
1 4 0 4 Praktika, Zuschüsse und Austausch von Beamten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
867 739 |
928 436 |
861 290,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel decken:
— |
eine Vergütung und die Reise- und Dienstreisekosten für die Praktikanten sowie die bei einer Kranken- und Unfallversicherung zu versichernden Risiken während der Praktika, |
— |
die Ausgaben, die aufgrund des Austausches von Personal zwischen dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten oder anderer in der Regelung genannter Staaten entstehen, |
— |
Betrag zur Verwirklichung von Forschungsvorhaben — in begrenztem Umfang — in den Tätigkeitsbereichen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, die für die europäische Integration von besonderem Interesse sind, |
— |
die Kosten der Programme zur Ausbildung der Jugendlichen im europäischen Geiste. |
1 4 0 8 Rechte bei Dienstantritt, Versetzungen, Ausscheiden aus dem Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
66 896 |
68 848 |
46 219,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel decken:
— |
die Reisekosten der Bediensteten (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind, |
— |
die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Bedienstete, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen, |
— |
Tagegelder für Bedienstete, die nachweislich zur Aufnahme ihrer Tätigkeit oder im Zuge der Versetzung an einen neuen Dienstort den Wohnsitz wechseln müssen, |
— |
die Differenz zwischen den Beiträgen von Bediensteten an das Rentenversicherungssystem eines Mitgliedstaats und den im Falle der vertraglichen Neueinstufung des Bediensteten für das Vorsorgesystem der Union fälligen Beiträgen. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
1 4 2 Externe Leistungen
1 4 2 0 Hilfsleistungen für den Übersetzungsdienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
424 810 |
429 810 |
420 597,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben für Leistungen freiberuflicher oder vorübergehend beschäftigter Übersetzer oder für vom Übersetzungsdienst nach außen vergebene Schreib- oder sonstige Arbeiten. Die Aufträge werden vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss prinzipiell an freiberufliche Übersetzer vergeben, die im Anschluss an interinstitutionelle Ausschreibungen in die entsprechenden Verzeichnisse aufgenommen wurden.
Etwaige Leistungen des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union sowie sämtliche Tätigkeiten im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Bereich Sprachendienste werden ebenfalls unter diesem Posten erfasst.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
1 4 2 2 Leistungen von Sachverständigen im Rahmen der beratenden Arbeiten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
742 851 |
742 851 |
626 940,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlungen an die Sachverständigen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses aufgrund der derzeitigen Regelung betreffend die Erstattung der Beförderungskosten und der Reise- und Sitzungsvergütungen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
1 4 2 4 Interinstitutionelle Zusammenarbeit und externe Dienstleistungen im Bereich Personalverwaltung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
30 000 |
30 000 |
30 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für die Tätigkeiten im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Bereich Personalverwaltung vorgesehen.
Des Weiteren decken diese Mittel die Ausgaben für externe Dienstleistungen im Bereich Personalverwaltung.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
1 4 9 Vorläufig eingesetzte Mittel
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
26 452 |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 65 und Anhang XI.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der Angleichungen der Dienstbezüge zu decken, die der Rat möglicherweise im Laufe des Haushaltsjahrs beschließt.
Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel und Posten übertragen worden sind.
KAPITEL 1 6 — SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DER EINRICHTUNG
1 6 1 Ausgaben für die Personalverwaltung
1 6 1 0 Ausgaben für Einstellungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
55 000 |
80 000 |
31 100,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang III.
Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53) und Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofs, der Generalsekretäre des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).
Diese Mittel decken:
— |
die Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG vorgesehenen Auswahlverfahren sowie die Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Einstellungsgesprächen und ärztlichen Einstellungsuntersuchungen, |
— |
die Ausgaben für die Organisation von Verfahren zur Auswahl der Bediensteten auf Zeit, Vertragsbediensteten und örtlichen Bediensteten. |
In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Konsultation des Europäischen Amts für Personalauswahl können sie für von der Einrichtung selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
1 6 1 2 Berufliche Fortbildung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
505 752 |
522 000 |
484 726,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 24a.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel decken:
— |
die Ausgaben für die Organisation von Kursen zur beruflichen Fortbildung und Umschulung, einschließlich Sprachkursen, für die Bediensteten, auf interinstitutioneller Grundlage. Sie können teilweise in ausreichend begründeten Fällen für die Organisation von Kursen innerhalb der Einrichtung verwendet werden, |
— |
die Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von pädagogischem Material sowie die Erstellung spezifischer Studien durch Experten zur Planung und Durchführung von Ausbildungsprogrammen, |
— |
berufliche Fortbildungsmaßnahmen, mit deren Hilfe die Bediensteten für die Probleme im Umgang mit Behinderten sensibilisiert werden sollen, sowie für Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der Chancengleichheit und der Laufbahnberatung, insbesondere die Erstellung von Bilanzen über die Befähigungen, |
— |
die Dienstreisekosten. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
1 6 2 Dienstreisen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
432 500 |
450 000 |
413 100,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 71 sowie die Artikel 11, 12 und 13 des Anhangs VII.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel sind bestimmt für die Deckung der Fahrtkosten, die Zahlung der Dienstreisetagegelder sowie die bei einer Dienstreise anfallenden Nebenkosten oder außergewöhnlichen Auslagen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.
1 6 3 Leistungen zugunsten des Personals
1 6 3 0 Sozialer Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
42 000 |
41 500 |
39 006,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 9 Absatz 3 Unterabsatz 3 und Artikel 76.
Diese Mittel decken:
— |
im Rahmen einer interinstitutionellen Politik zugunsten behinderter Personen folgender Gruppen:
|
— |
im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland die Erstattung von Ausgaben, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen, ordnungsgemäß nachgewiesen werden und nicht unter das gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem fallen, |
— |
die Zuwendungen an Beamte oder Bedienstete, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden, |
— |
die medizinisch-sozialen Maßnahmen (wie z. B. Familienhilfen, Betreuung kranker Kinder, psychologische Hilfe und Mediation), |
— |
die geringfügigen Aufwendungen des sozialen Dienstes. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
1 6 3 2 Soziale Beziehungen und sonstige soziale Maßnahmen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
185 000 |
185 500 |
135 360,— |
Erläuterungen
Mit diesen Mitteln sollen Initiativen zur Pflege der sozialen Beziehungen zwischen dem Personal gefördert und finanziell unterstützt sowie das Wohlergehen am Arbeitsplatz gesteigert werden.
Sie umfassen auch einen Zuschuss zugunsten der Personalvertretung, um deren Mitwirkung an der Verwaltung und Kontrolle der Einrichtungen sozialen Charakters wie Klubs, Sportklubs, Kultur- und Freizeitaktivitäten zu fördern.
Zugleich sollen mit diesen Mittel auch die sozialen Maßnahmen des Ausschusses in enger Zusammenarbeit mit der Personalvertretung abgedeckt werden (Artikel 1 Buchstabe e des Statuts).
Ferner umfassen sie den finanziellen Beitrag des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zur Förderung der sozialen, sportlichen, pädagogischen und kulturellen Aktivitäten des interinstitutionellen Europazentrums in Overijse in Belgien.
Außerdem soll mit diesen Mitteln ein Mobilitätsplan für das Personal umgesetzt werden, um die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel, die Verringerung des Individualverkehrs und die Reduzierung des CO2-Abdrucks zu fördern.
1 6 3 4 Ärztlicher Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
80 000 |
85 000 |
53 500,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 59 und Artikel 8 des Anhangs II.
Diese Mittel decken die Verwaltungskosten für die Zweigstellen des ärztlichen Dienstes, einschließlich des Kaufs von Material, Arzneimitteln usw., die Kosten für die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, die Verwaltungsausgaben für den Invaliditätsausschuss sowie die Ausgaben für externe Leistungen von Fachärzten, die von den Vertrauensärzten für erforderlich erachtet werden.
Ferner decken sie die Ausgaben für den Kauf von bestimmtem als medizinisch notwendig erachtetem Arbeitsgerät.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 500 EUR veranschlagt.
1 6 3 6 Restaurants und Kantinen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für den Unterhalt der Kantine bestimmt.
1 6 3 8 Kleinkindertagesstätten und Kinderkrippen auf Vertragsbasis
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
530 000 |
530 000 |
550 379,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung des Anteils des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses an den Ausgaben für die Kleinkinder-Tagesstätte der Union und sonstige Kinderkrippen und Kinderhorte.
Die aus den Beiträgen der Eltern stammenden zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.
TITEL 2
GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNGEN UND DIVERSE AUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||||
KAPITEL 2 0 |
|||||||||||||||
2 0 0 |
|||||||||||||||
Gebäude |
|||||||||||||||
2 0 0 0 |
Mieten |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
2 100 019 |
2 099 776 |
1 941 464,— |
92,45 |
|||||||||||
2 0 0 1 |
Mietzahlungen und vergleichbare Ausgaben |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
11 582 176 |
11 483 890 |
11 291 751,— |
97,49 |
|||||||||||
2 0 0 3 |
Erwerb von Immobilien |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||||
2 0 0 5 |
Errichtung von Gebäuden |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||||
2 0 0 7 |
Herrichtung der Diensträume |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
321 275 |
321 275 |
484 338,— |
150,75 |
|||||||||||
2 0 0 8 |
Sonstige Ausgaben |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
56 943 |
56 943 |
54 473,— |
95,66 |
|||||||||||
2 0 0 9 |
Vorläufig eingesetzte Mittel für die Investitionen der Einrichtung in Gebäude |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||||
|
Artikel 2 0 0 — Insgesamt |
14 060 413 |
13 961 884 |
13 772 026,— |
97,95 |
||||||||||
2 0 2 |
|||||||||||||||
Gebäudenebenkosten |
|||||||||||||||
2 0 2 2 |
Reinigung und Instandhaltung |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
2 539 992 |
2 539 992 |
2 607 748,— |
102,67 |
|||||||||||
2 0 2 4 |
Energieverbrauch |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
965 466 |
1 034 605 |
825 352,— |
85,49 |
|||||||||||
2 0 2 6 |
Sicherheit und Überwachung |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
2 052 711 |
2 052 711 |
1 894 454,— |
92,29 |
|||||||||||
2 0 2 8 |
Versicherungen |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
110 346 |
139 495 |
45 308,— |
41,06 |
|||||||||||
|
Artikel 2 0 2 — Insgesamt |
5 668 515 |
5 766 803 |
5 372 862,— |
94,78 |
||||||||||
|
KAPITEL 2 0 — INSGESAMT |
19 728 928 |
19 728 687 |
19 144 888,— |
97,04 |
||||||||||
KAPITEL 2 1 |
|||||||||||||||
2 1 0 |
|||||||||||||||
Ausrüstungen, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Informatik und Telekommunikation |
|||||||||||||||
2 1 0 0 |
Kauf, Instandhaltung und Wartung der Hardware und Software |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 514 025 |
1 514 025 |
1 344 846,— |
88,83 |
|||||||||||
2 1 0 2 |
Externe Unterstützung für Betrieb, Implementierung und Wartung der Software und der Systeme |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 887 328 |
1 887 328 |
2 232 437,— |
118,29 |
|||||||||||
2 1 0 3 |
Telekommunikation |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 377 714 |
1 364 214 |
1 290 136,— |
93,64 |
|||||||||||
|
Artikel 2 1 0 — Insgesamt |
4 779 067 |
4 765 567 |
4 867 419,— |
101,85 |
||||||||||
2 1 2 |
Mobiliar |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
231 188 |
231 188 |
138 623,— |
59,96 |
|||||||||||
2 1 4 |
Material und technische Anlagen |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
963 224 |
963 225 |
962 963,— |
99,97 |
|||||||||||
2 1 6 |
Fahrzeuge |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
88 911 |
89 300 |
69 644,— |
78,33 |
|||||||||||
|
KAPITEL 2 1 — INSGESAMT |
6 062 390 |
6 049 280 |
6 038 649,— |
99,61 |
||||||||||
KAPITEL 2 3 |
|||||||||||||||
2 3 0 |
Papier- und Bürobedarf und verschiedene Betriebsstoffe |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
214 030 |
214 031 |
240 844,— |
112,53 |
|||||||||||
2 3 1 |
Finanzkosten |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
4 500 |
4 500 |
4 500,— |
100,— |
|||||||||||
2 3 2 |
Gerichtskosten und Schadenersatz |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
50 000 |
50 000 |
33 616,— |
67,23 |
|||||||||||
2 3 6 |
Postgebühren und Zustellungskosten |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
125 000 |
125 000 |
97 475,— |
77,98 |
|||||||||||
2 3 8 |
Sonstige Ausgaben für den Dienstbetrieb |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
124 920 |
124 920 |
130 626,— |
104,57 |
|||||||||||
|
KAPITEL 2 3 — INSGESAMT |
518 450 |
518 451 |
507 061,— |
97,80 |
||||||||||
KAPITEL 2 5 |
|||||||||||||||
2 5 4 |
|||||||||||||||
Sitzungen, Konferenzen, Kongresse, Seminare und sonstige Veranstaltungen |
|||||||||||||||
2 5 4 0 |
Verschiedene Kosten für interne Sitzungen |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
227 430 |
227 430 |
262 950,— |
115,62 |
|||||||||||
2 5 4 2 |
Verschiedene Kosten für die Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen und Sitzungen und die Teilnahme an diesen Veranstaltungen |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
587 745 |
587 745 |
524 509,— |
89,24 |
|||||||||||
2 5 4 4 |
Kosten der Durchführung der Arbeiten der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel (CCMI) |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
75 000 |
75 000 |
67 058,— |
89,41 |
|||||||||||
2 5 4 6 |
Kosten aufgrund der Verpflichtungen der Einrichtung für Empfänge und Repräsentationszwecke |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
139 000 |
139 000 |
55 000,— |
39,57 |
|||||||||||
2 5 4 8 |
Konferenzdolmetscher |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
8 440 336 |
8 396 000 |
8 030 000,— |
95,14 |
|||||||||||
|
Artikel 2 5 4 — Insgesamt |
9 469 511 |
9 425 175 |
8 939 517,— |
94,40 |
||||||||||
|
KAPITEL 2 5 — INSGESAMT |
9 469 511 |
9 425 175 |
8 939 517,— |
94,40 |
||||||||||
KAPITEL 2 6 |
|||||||||||||||
2 6 0 |
|||||||||||||||
Kommunikation, Information und Veröffentlichungen |
|||||||||||||||
2 6 0 0 |
Kommunikation |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
845 500 |
795 500 |
779 411,— |
92,18 |
|||||||||||
2 6 0 2 |
Veröffentlichungen und Förderung von Veröffentlichungen |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
503 000 |
503 000 |
441 584,— |
87,79 |
|||||||||||
2 6 0 4 |
Amtsblatt |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
430 000 |
460 000 |
265 502,— |
61,74 |
|||||||||||
|
Artikel 2 6 0 — Insgesamt |
1 778 500 |
1 758 500 |
1 486 497,— |
83,58 |
||||||||||
2 6 2 |
|||||||||||||||
Beschaffung von Informationen, Dokumentation und Archivierung |
|||||||||||||||
2 6 2 0 |
Studien, Forschungsarbeiten und Anhörungen |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
155 000 |
155 000 |
193 991,— |
125,16 |
|||||||||||
2 6 2 2 |
Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
169 762 |
178 700 |
156 837,— |
92,39 |
|||||||||||
2 6 2 4 |
Archivierung und damit verbundene Arbeiten |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
42 250 |
42 250 |
44 089,— |
104,35 |
|||||||||||
|
Artikel 2 6 2 — Insgesamt |
367 012 |
375 950 |
394 917,— |
107,60 |
||||||||||
|
KAPITEL 2 6 — INSGESAMT |
2 145 512 |
2 134 450 |
1 881 414,— |
87,69 |
||||||||||
|
Titel 2 — Insgesamt |
37 924 791 |
37 856 043 |
36 511 529,— |
96,27 |
||||||||||
|
KAPITEL 2 0 — GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN
Erläuterungen
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1), insbesondere Artikel 60.
In allen Fällen, in denen die Mittel zur Deckung der Ausgaben für den Kauf oder den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung von Material oder die Erbringung von Dienstleistungen bestimmt sind, stimmt sich die Institution mit den übrigen Institutionen über die von ihnen jeweils ausgehandelten Bedingungen ab.
2 0 0 Gebäude
2 0 0 0 Mieten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 100 019 |
2 099 776 |
1 941 464,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Mietkosten für Gebäude sowie der Mietkosten im Zusammenhang mit Sitzungen, die nicht in den ständig belegten Gebäuden stattfinden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
2 0 0 1 Mietzahlungen und vergleichbare Ausgaben
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
11 582 176 |
11 483 890 |
11 291 751,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Mietkaufzahlungen und vergleichbaren Ausgaben, die den Institution aufgrund der Mietverträge mit Kaufoption entstehen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
2 0 0 3 Erwerb von Immobilien
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für den Erwerb von Gebäuden bestimmt. Die Zuschüsse betreffend die Grundstücke und ihre Erschließung werden gemäß der Haushaltsordnung behandelt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
2 0 0 5 Errichtung von Gebäuden
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Posten können Mittel für die Errichtung von Gebäuden eingesetzt werden.
2 0 0 7 Herrichtung der Diensträume
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
321 275 |
321 275 |
484 338,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Durchführung verschiedener Herrichtungsarbeiten, einschließlich besonderer Arbeiten zur Verkabelung, für die Sicherheit, die Kantine, usw. sowie die weitere Kosten im Zusammenhang mit diesen Arbeiten, u. a. Honorare für Architekten und Ingenieure usw.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
2 0 0 8 Sonstige Ausgaben
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
56 943 |
56 943 |
54 473,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
die in den anderen Artikeln dieses Kapitels nicht vorgesehenen Ausgaben für Gebäude, insbesondere für technische Unterstützung und Architektenleistungen im Zusammenhang mit Studien, der Vorbereitung und Überwachung der Instandhaltung von Gebäuden bzw. von Arbeiten in den Gebäuden, |
— |
die Ausgaben im Zusammenhang mit der Herrichtung der Gebäude für behinderte Bedienstete und Besucher des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, die im Rahmen der bereits gebilligten Überprüfung bezüglich des Zugangs Behinderter ermittelt worden sind, |
— |
die Abgaben als Gegenleistung für Leistungen gemeinnütziger Versorgungsbetriebe. |
2 0 0 9 Vorläufig eingesetzte Mittel für die Investitionen der Einrichtung in Gebäude
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der etwaigen Immobilieninvestitionen der Einrichtung bestimmt.
Sie sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel und Posten übertragen worden sind.
2 0 2 Gebäudenebenkosten
2 0 2 2 Reinigung und Instandhaltung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 539 992 |
2 539 992 |
2 607 748,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die Reinigung und Unterhaltung der Räume, der Aufzüge, der Zentralheizung, der Klimaanlagen, der Brandschutztüren sowie die Arbeiten zur Rattenbekämpfung, Malerarbeiten, Reparaturen, die Verschönerung der Gebäude und ihre Umgebung einschließlich der Kosten für Gutachten, Analysen, Genehmigungen, die Einhaltung der Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungs(EMAS)-Normen usw.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
2 0 2 4 Energieverbrauch
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
965 466 |
1 034 605 |
825 352,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen unter anderem zur Deckung der Kosten für den Verbrauch von Wasser, Gas, Strom und Heizung.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
2 0 2 6 Sicherheit und Überwachung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 052 711 |
2 052 711 |
1 894 454,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken im Wesentlichen die Kosten für die Wachdienste und die Überwachung der Gebäude.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
2 0 2 8 Versicherungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
110 346 |
139 495 |
45 308,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Versicherungsprämien bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.
KAPITEL 2 1 — INFORMATIK, AUSRÜSTUNGEN UND MOBILIAR: KAUF, ANMIETUNG UND WARTUNG
Erläuterungen
In allen Fällen, in denen die Mittel zur Deckung der Ausgaben für den Kauf oder den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung von Material oder die Erbringung von Dienstleistungen bestimmt sind, stimmt sich die Institution mit den übrigen Institutionen über die von ihnen jeweils ausgehandelten Bedingungen ab.
2 1 0 Ausrüstungen, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Informatik und Telekommunikation
2 1 0 0 Kauf, Instandhaltung und Wartung der Hardware und Software
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 514 025 |
1 514 025 |
1 344 846,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Kauf, Anmietung, Instandhaltung und Wartung der Hardware und Software für das Organ und die damit verbundenen Arbeiten bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
2 1 0 2 Externe Unterstützung für Betrieb, Implementierung und Wartung der Software und der Systeme
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 887 328 |
1 887 328 |
2 232 437,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Service-Büros und EDV-Beraterfirmen im Zusammenhang mit der Nutzung des EDV-Zentrums und des Netzes, die Implementierung und Wartung von Anwendungen, die Unterstützung der Benutzer, einschließlich der Mitglieder und der Fraktionen, die Durchführung von Studien sowie die Erstellung und Erfassung technischer Dokumentationen bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
2 1 0 3 Telekommunikation
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 377 714 |
1 364 214 |
1 290 136,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Anschlussgebühren und die Nutzungsgebühren für kabelgestützte oder drahtlose Kommunikationsdienste (Festnetz und Mobilfunk, Fernsehen) sowie Ausgaben für Datenübertragungsnetze und Telematikdienste. Sie decken zudem die Beteiligung an der Finanzierung der Geräte für die Mitglieder und Delegierten, damit diese die Dokumente des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses elektronisch empfangen können.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
2 1 2 Mobiliar
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
231 188 |
231 188 |
138 623,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Mobiliar, einschließlich des Kaufs ergonomischer Büromöbel, sowie für den Ersatz von abgenutztem und nicht mehr verwendbarem Mobiliar und von Büromaschinen bestimmt.
Bei Kunstwerken decken diese Mittel sowohl die Ausgaben für den Erwerb und Ankauf von spezifischem Material als auch die damit zusammenhängenden laufenden Kosten, u. a. die Kosten für das Rahmen, die Restaurierung, die Reinigung, Versicherungen sowie die gelegentlich anfallenden Transportkosten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
2 1 4 Material und technische Anlagen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
963 224 |
963 225 |
962 963,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Material und technischen Einrichtungen, insbesondere von:
— |
verschiedenem Material und festen und beweglichen technischen Einrichtungen für Veröffentlichung, Archivierung, Sicherheit, Kantinen, Gebäude usw., |
— |
Ausstattungsgegenständen, insbesondere für Druckerei, Archiv, Telefondienst, Kantinen, Einkaufszentralen, Sicherheit, Konferenztechnik, den audiovisuellen Sektor usw. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 35 000 EUR veranschlagt.
2 1 6 Fahrzeuge
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
88 911 |
89 300 |
69 644,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für Kauf, Unterhalt, Betrieb und Reparatur von Fahrzeugen (Kraftfahrzeug- und Fahrradbestand) und die Miete von Fahrzeugen, Taxis, Omnibussen und Lastkraftwagen mit oder ohne Fahrer bestimmt, einschließlich der damit zusammenhängenden Versicherungen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 4 000 EUR veranschlagt.
KAPITEL 2 3 — LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB
2 3 0 Papier- und Bürobedarf und verschiedene Betriebsstoffe
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
214 030 |
214 031 |
240 844,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die Beschaffung von Papier, Umschlägen, Büromaterial, Material für die Druckerei und den Vervielfältigungsdienst sowie für extern durchzuführende Druckarbeiten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.
2 3 1 Finanzkosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
4 500 |
4 500 |
4 500,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Bankkosten (Gebühren, Agios, verschiedene Kosten) und sonstigen Finanzkosten einschließlich der Nebenkosten für die Finanzierung von Gebäuden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 100 EUR veranschlagt.
2 3 2 Gerichtskosten und Schadenersatz
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
50 000 |
50 000 |
33 616,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
alle gegebenenfalls anfallenden Kosten für die Beteiligung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses an einem Verfahren vor den Gerichten der Union und nationalen Gerichten, die Kosten von juristischen Dienstleistungen, die Beschaffung von Material und juristischen Nachschlagewerken sowie weitere Kosten, die im Zusammenhang mit juristischen Tätigkeiten und streitigen oder außergerichtlichen Verfahren anfallen, an denen der Juristische Dienst mitwirkt, |
— |
die Ausgaben für Schadenersatz, Zinsen und etwaige einschlägige Verbindlichkeiten im Sinne von Artikel 11 Absatz 3 der Haushaltsordnung. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
2 3 6 Postgebühren und Zustellungskosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
125 000 |
125 000 |
97 475,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Postgebühren, Bearbeitung und Beförderung durch die Postdienste oder die Transportunternehmen bestimmt.
2 3 8 Sonstige Ausgaben für den Dienstbetrieb
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
124 920 |
124 920 |
130 626,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
die Versicherungen, die nicht eigens unter einem anderen Posten vorgesehen sind, |
— |
den Kauf und die Instandhaltung von Arbeitskleidung für Amtsboten, Kraftfahrer und Umzugspersonal, medizinische Dienste und verschiedene technische Dienste, |
— |
alle Umzugskosten, auch für die Leistungen von Umzugsfirmen bzw. von befristet beschäftigten Transporteuren, |
— |
verschiedene Sachausgaben, wie den Kauf von Fahrplänen und Flugplänen von Eisenbahn- und Luftverkehrsunternehmen, die Veröffentlichung von Anzeigen in Zeitungen für den Verkauf gebrauchter Ausrüstungen usw. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 500 EUR veranschlagt.
KAPITEL 2 5 — ARBEITEN DER EINRICHTUNG
2 5 4 Sitzungen, Konferenzen, Kongresse, Seminare und sonstige Veranstaltungen
2 5 4 0 Verschiedene Kosten für interne Sitzungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
227 430 |
227 430 |
262 950,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erfrischungen und gelegentliche Imbisse und Arbeitsessen bei internen Sitzungen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
2 5 4 2 Verschiedene Kosten für die Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen und Sitzungen und die Teilnahme an diesen Veranstaltungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
587 745 |
587 745 |
524 509,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind bestimmt zur Deckung der Ausgaben, einschließlich der Repräsentationsausgaben und der Logistikkosten a) für die Teilnahme von Vertretern des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses an Kongressen, Konferenzen, Seminaren, Symposien usw. sowie b) für die Veranstaltung durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss von Anhörungen und allgemeinen oder fachlichen Konferenzen und Sitzungen, einschließlich der pauschalen Beiträge zur Durchführung solcher Veranstaltungen mit Dritten bzw. der Kosten für die Leistungen von Unterauftragnehmern.
Sie decken zudem sämtliche Ausgaben für die Durchführung von Sitzungen zwischen dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und seinen Partnern (einschließlich der Vertreter wirtschaftlich-sozialer Interessengruppen) sowohl aus der als auch aus Drittstaaten.
Schließlich decken sie a) Ausgaben für die Besuche berufsständischer sozialer Interessengruppen aus Drittländern im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie b) Ausgaben für die Tätigkeiten der Vereinigung der ehemaligen Mitglieder des Ausschusses.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 250 000 EUR veranschlagt.
2 5 4 4 Kosten der Durchführung der Arbeiten der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel (CCMI)
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
75 000 |
75 000 |
67 058,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten der Durchführung der Arbeiten der Beratenden Kommission für den industriellen Wandel (CCMI) mit Ausnahme der Reise- und Sitzungsvergütungen für die Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und die Delegierten der CCMI.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
2 5 4 6 Kosten aufgrund der Verpflichtungen der Einrichtung für Empfänge und Repräsentationszwecke
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
139 000 |
139 000 |
55 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit den Verpflichtungen der Institution für Repräsentationszwecke bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
2 5 4 8 Konferenzdolmetscher
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
8 440 336 |
8 396 000 |
8 030 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen der Deckung der für Dolmetschleistungen für den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss anfallenden Kosten (Bereitstellung durch eine andere Institution oder freiberufliche Dolmetscher) einschließlich Honorare, Reise- und Aufenthaltskosten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
KAPITEL 2 6 — KOMMUNIKATION, VERÖFFENTLICHUNGEN UND BESCHAFFUNG VON VERÖFFENTLICHUNGEN
2 6 0 Kommunikation, Information und Veröffentlichungen
2 6 0 0 Kommunikation
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
845 500 |
795 500 |
779 411,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung sämtlicher Kosten für Kommunikation und Information seitens des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, u. a. betreffend die Ziele und die Tätigkeit des Ausschusses, der Kosten für Maßnahmen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Verbände und Gewerkschaften, für die Berichterstattung in den Medien über Kongresse, Konferenzen, Seminare und für die Durchführung von Veranstaltungen für die breite Öffentlichkeit und die Berichterstattung in den Medien darüber, für kulturelle Initiativen und sämtliche Veranstaltungen des Ausschusses, einschließlich des Preises der organisierten Zivilgesellschaft. Diese Mittel decken zudem sämtliche Materialien, Dienstleistungen, Betriebsstoffe und Büromaterial im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
2 6 0 2 Veröffentlichungen und Förderung von Veröffentlichungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
503 000 |
503 000 |
441 584,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Veröffentlichungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses in Medien jeglicher Art, die der Förderung der Veröffentlichungen und der Verbreitung allgemeiner Informationen dienen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
2 6 0 4 Amtsblatt
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
430 000 |
460 000 |
265 502,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für den Druck der Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union sowie der Versandkosten und weiterer Nebenkosten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 125 000 EUR veranschlagt.
2 6 2 Beschaffung von Informationen, Dokumentation und Archivierung
2 6 2 0 Studien, Forschungsarbeiten und Anhörungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
155 000 |
155 000 |
193 991,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für die Anhörung qualifizierter Fachleute in spezifischen Bereichen sowie für Studien bestimmt, mit deren Durchführung externe Sachverständige und Forschungsinstitute beauftragt werden.
2 6 2 2 Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
169 762 |
178 700 |
156 837,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
die Erweiterungen und Ersatzbeschaffungen im Bereich der allgemeinen Nachschlagewerke und die laufende Ergänzung des Grundstocks der Bibliothek, |
— |
die Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften sowie bei Informationsagenturen, Abonnements für deren Veröffentlichungen und Online-Dienste, einschließlich der Urheberrechtsgebühren für die Vervielfältigung und die Verbreitung dieser Veröffentlichungen in schriftlicher oder elektronischer Form, und die Dienstleistungsverträge für Presseübersichten und Pressespiegel, |
— |
die Abonnements oder Dienstleistungsverträge für die Lieferung von Inhaltsübersichten und -analysen von Zeitschriften oder die Erfassung der aus diesen Zeitschriften entnommenen Artikel auf optischen Datenträgern, |
— |
die Kosten für die Nutzung externer Dokumentendatenbanken und statistischer Datenbanken (ohne EDV-Anlagen und Fernmeldegebühren), |
— |
die Kosten im Zusammenhang mit den vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss im Rahmen der internationalen und/oder interinstitutionellen Zusammenarbeit übernommenen Verpflichtungen, |
— |
den Kauf oder die Anmietung spezifischer Geräte, einschließlich elektrischer, elektronischer und computertechnischen Geräte und Dokumentations- und Mediathekausrüstung und -systemen sowie externer Dienstleistungen für den Erwerb, die Entwicklung, die Installation, die Nutzung und die Wartung dieser Geräte und Systeme, |
— |
im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Bibliothek stehende Leistungen, insbesondere was die Beziehungen zu ihren Nutzern (Recherchen, Analysen), das Qualitätsmanagement-System usw. betrifft, |
— |
Einbinde- und Konservierungsmaterialien und -arbeiten für die Bibliothek, die Dokumentation und die Mediathek, |
— |
die Kosten und das Material für Veröffentlichungen sowohl interner Natur (Broschüren, Studien usw.) als auch zu Kommunikationszwecken (Newsletters, Videos, CD-ROM usw.), |
— |
den Kauf von Wörterbüchern, Lexika und sonstigen Werken für die Sprachendienste. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 500 EUR veranschlagt.
2 6 2 4 Archivierung und damit verbundene Arbeiten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
42 250 |
42 250 |
44 089,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
die Kosten für das Einbinden der Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union und verschiedener Broschüren, |
— |
die Kosten für externe Dienstleistungen im Zusammenhang mit Archivierungsmaßnahmen, einschließlich Sortierung, Registrierung und Neuordnung in den Beständen, mit der Archivierung zusammenhängende Dienstleistungen sowie den Erwerb und die Nutzung der Archivbestände auf alternativen Datenträgern (Mikrofilme, Disketten, Kassetten usw.) sowie den Kauf, die Anmietung und Wartung spezifischer (elektronischer, computertechnischer und elektrischer) Geräte und die Kosten für Veröffentlichungen auf Trägermedien jeder Art (Broschüren, CD-ROM usw.). |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 Buchstaben a bis h der Haushaltsordnung werden auf 500 EUR veranschlagt.
TITEL 10
SONSTIGE AUSGABEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||||
|
KAPITEL 10 0 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
KAPITEL 10 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
KAPITEL 10 1 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
KAPITEL 10 1 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
KAPITEL 10 2 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
KAPITEL 10 2 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
Titel 10 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
GESAMTBETRAG |
128 559 380 |
130 104 400 |
124 661 438,— |
96,97 |
||||||
|
KAPITEL 10 0 — VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
KAPITEL 10 1 — RÜCKSTELLUNG FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
KAPITEL 10 2 — RÜCKSTELLUNG FÜR DIE ÜBERNAHME VON GEBÄUDEN
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
PERSONAL
Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Funktions- und Besoldungsgruppe |
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
|||
2014 |
2013 |
|||
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
|
Sondergruppe |
|
1 |
|
1 |
AD 16 |
|
|
|
|
AD 15 |
6 |
|
6 |
|
AD 14 |
21 |
1 |
19 |
1 |
AD 13 |
37 |
3 |
37 |
3 |
AD 12 |
38 |
|
40 |
|
AD 11 |
30 |
|
30 |
|
AD 10 |
20 |
3 |
20 |
|
AD 9 |
23 |
7 |
22 |
10 |
AD 8 |
33 |
|
29 |
|
AD 7 |
48 |
2 |
48 |
2 |
AD 6 |
48 |
1 |
48 |
1 |
AD 5 |
40 |
2 |
48 |
2 |
AD insgesamt |
344 |
20 |
347 |
20 |
AST 11 |
5 |
|
5 |
|
AST 10 |
10 |
|
10 |
|
AST 9 |
12 |
1 |
13 |
1 |
AST 8 |
18 |
|
18 |
|
AST 7 |
43 |
1 |
43 |
1 |
AST 6 |
54 |
4 |
54 |
4 |
AST 5 |
47 |
4 |
47 |
4 |
AST 4 |
42 |
1 |
42 |
1 |
AST 3 |
61 |
3 |
61 |
3 |
AST 2 |
34 |
|
34 |
|
AST 1 |
15 |
1 |
18 |
1 |
AST insgesamt |
341 |
15 |
345 |
15 |
AST/SC 6 |
|
|
|
|
AST/SC 5 |
|
|
|
|
AST/SC 4 |
|
|
|
|
AST/SC 3 |
|
|
|
|
AST/SC 2 |
|
|
|
|
AST/SC 1 |
|
|
|
|
AST/SC total |
|
|
|
|
Insgesamt |
685 |
35 |
692 |
35 |
Gesamtzahl |
720 |
727 |
EINZELPLAN VII
AUSSCHUSS DER REGIONEN
EINNAHMEN
Beitrag der Europäischen Union zur Finanzierung der Ausgaben des Ausschusses der Regionen für das Haushaltsjahr 2014
Bezeichnung |
Betrag |
Ausgaben |
87 636 531 |
Eigene Einnahmen |
–7 938 742 |
Zu vereinnahmender Beitrag |
79 697 789 |
EIGENE EINNAHMEN
TITEL 4
EINNAHMEN VON MITGLIEDERN UND PERSONAL DER ORGANE UND SONSTIGEN EINRICHTUNGEN DER UNION
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||
KAPITEL 4 0 |
|||||||||
4 0 0 |
Ertrag aus der Besteuerung der Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Einrichtung, der Beamten, der sonstigen Bediensteten sowie der Personen, die ein Ruhegehalt empfangen |
3 188 444 |
3 105 726 |
3 021 011,— |
94,75 |
||||
4 0 3 |
Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Einrichtung sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
p.m. |
p.m. |
70,— |
— |
||||
4 0 4 |
Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
622 780 |
296 213 |
540 903,— |
86,85 |
||||
|
KAPITEL 4 0 — INSGESAMT |
3 811 224 |
3 401 939 |
3 561 984,— |
93,46 |
||||
KAPITEL 4 1 |
|||||||||
4 1 0 |
Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung |
4 115 471 |
4 493 611 |
4 267 221,— |
103,69 |
||||
4 1 1 |
Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal |
p.m. |
p.m. |
166 806,— |
— |
||||
4 1 2 |
Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
KAPITEL 4 1 — INSGESAMT |
4 115 471 |
4 493 611 |
4 434 027,— |
107,74 |
||||
|
Titel 4 — Insgesamt |
7 926 695 |
7 895 550 |
7 996 011,— |
100,87 |
||||
|
KAPITEL 4 0 — STEUERN UND VERSCHIEDENE ABZÜGE
4 0 0 Ertrag aus der Besteuerung der Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Einrichtung, der Beamten, der sonstigen Bediensteten sowie der Personen, die ein Ruhegehalt empfangen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
3 188 444 |
3 105 726 |
3 021 011,— |
Erläuterungen
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8).
4 0 3 Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Einrichtung sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
70,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 66a der bis 15. Dezember 2003 gültigen Fassung.
4 0 4 Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
622 780 |
296 213 |
540 903,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 66a.
KAPITEL 4 1 — BEITRÄGE DES PERSONALS ZUR VERSORGUNGSORDNUNG
4 1 0 Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
4 115 471 |
4 493 611 |
4 267 221,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.
4 1 1 Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
166 806,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 11 Absatz 2 sowie die Artikel 17 und 48 des Anhangs VIII.
4 1 2 Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 40 Absatz 3 und Artikel 83 Absatz 2.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 41 und 43.
TITEL 5
EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DER EINRICHTUNG
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||||||||
KAPITEL 5 0 |
|||||||||||||||||||
5 0 0 |
|||||||||||||||||||
Erlös aus der Veräußerung beweglicher Sachen |
|||||||||||||||||||
5 0 0 0 |
Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 0 0 1 |
Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 5 0 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 0 2 |
Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 1 |
|||||||||||||||||||
5 1 0 |
Einnahmen aus der Vermietung von Mobiliar und Material — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 1 1 |
|||||||||||||||||||
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung unbeweglichen Eigentums und der Erstattung der Mietnebenkosten |
|||||||||||||||||||
5 1 1 0 |
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 1 1 1 |
Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 5 1 1 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 1 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 2 |
|||||||||||||||||||
5 2 0 |
Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs |
12 047 |
44 139 |
11 414,— |
94,75 |
||||||||||||||
5 2 2 |
Zinserträge aus Vorfinanzierungen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 2 — INSGESAMT |
12 047 |
44 139 |
11 414,— |
94,75 |
||||||||||||||
KAPITEL 5 5 |
|||||||||||||||||||
5 5 0 |
Einnahmen von Dritten für Dienstleistungen und sonstiger Arbeit, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 5 1 |
Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 5 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 7 |
|||||||||||||||||||
5 7 0 |
Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 7 1 |
Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 7 3 |
Sonstige Beiträge und Erstattungen für die Verwaltung der Einrichtung — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 7 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 8 |
|||||||||||||||||||
5 8 0 |
Einnahmen aus der Vermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 8 1 |
Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 8 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 9 |
|||||||||||||||||||
5 9 0 |
Andere Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 9 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
Titel 5 — Insgesamt |
12 047 |
44 139 |
11 414,— |
94,75 |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 0 — ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG BEWEGLICHER SACHEN UND UNBEWEGLICHER SACHEN
5 0 0 Erlös aus der Veräußerung beweglicher Sachen
5 0 0 0 Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von Fahrzeugen der Einrichtung verbucht.
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 0 0 1 Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme beweglicher Sachen der Einrichtung mit Ausnahme von Fahrzeugen verbucht.
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 0 2 Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Dieser Artikel umfasst auch den Erlös aus dem Verkauf dieser Produkte in elektronischem Format.
KAPITEL 5 1 — MIETEINNAHMEN
5 1 0 Einnahmen aus der Vermietung von Mobiliar und Material — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 1 1 Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung unbeweglichen Eigentums und der Erstattung der Mietnebenkosten
5 1 1 0 Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 1 1 1 Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 2 — ERTRÄGE AUS ANLAGEMITTELN ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN
5 2 0 Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
12 047 |
44 139 |
11 414,— |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs verbucht.
5 2 2 Zinserträge aus Vorfinanzierungen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus Zinserträgen aus Vorfinanzierungen verbucht.
KAPITEL 5 5 — EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGER ARBEIT
5 5 0 Einnahmen von Dritten für Dienstleistungen und sonstiger Arbeit, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 5 1 Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 7 — SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DER EINRICHTUNG
5 7 0 Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 7 1 Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 7 3 Sonstige Beiträge und Erstattungen für die Verwaltung der Einrichtung — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 8 — VERSCHIEDENE VERGÜTUNGEN
5 8 0 Einnahmen aus der Vermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 8 1 Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Dieser Artikel umfasst auch die Erstattung der Bezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten infolge eines Unfalls durch die Versicherungen.
KAPITEL 5 9 — ANDERE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
5 9 0 Andere Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen aus der Verwaltungstätigkeit verbucht.
TITEL 9
VERSCHIEDENE EINNAHMEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||
KAPITEL 9 0 |
|||||||
9 0 0 |
Verschiedene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||
|
KAPITEL 9 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||
|
Titel 9 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||
|
GESAMTBETRAG |
7 938 742 |
7 939 689 |
8 007 425,— |
100,87 |
||
|
KAPITEL 9 0 — VERSCHIEDENE EINNAHMEN
9 0 0 Verschiedene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden verschiedene Einnahmen verbucht.
AUSGABEN
Gesamtübersicht über die Mittel (2014 und 2013) und Ausgaben (2012)
Titel Kapitel |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 |
||||
MITGLIEDER UND PERSONAL DER EINRICHTUNG |
||||
1 0 |
MITGLIEDER DER EINRICHTUNG |
8 408 084 |
8 088 350 |
8 227 779,— |
1 2 |
BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT |
47 473 867 |
47 079 803 |
44 729 195,— |
1 4 |
SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNE LEISTUNGEN |
8 209 144 |
8 471 679 |
7 649 945,— |
1 6 |
SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DER EINRICHTUNG |
1 446 970 |
1 458 200 |
1 547 475,— |
|
Titel 1 — Insgesamt |
65 538 065 |
65 098 032 |
62 154 394,— |
2 |
||||
GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNGEN UND DIVERSE AUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB |
||||
2 0 |
GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN |
14 528 461 |
14 469 802 |
14 006 515,— |
2 1 |
INFORMATIK, AUSRÜSTUNGEN UND MOBILIAR: KAUF, ANMIETUNG UND WARTUNG |
3 738 629 |
3 754 399 |
4 511 774,— |
2 3 |
VERWALTUNGSAUSGABEN |
358 247 |
394 298 |
390 717,— |
2 5 |
SITZUNGEN UND KONFERENZEN |
751 845 |
820 695 |
840 615,— |
2 6 |
FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG |
2 721 284 |
2 836 410 |
3 073 944,— |
|
Titel 2 — Insgesamt |
22 098 466 |
22 275 604 |
22 823 565,— |
10 |
||||
SONSTIGE AUSGABEN |
||||
10 0 |
VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL |
p.m. |
p.m. |
0,— |
10 1 |
RÜCKSTELLUNG FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN |
p.m. |
p.m. |
0,— |
10 2 |
RÜCKSTELLUNG FÜR DIE ÜBERNAHME VON GEBÄUDEN |
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Titel 10 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
GESAMTBETRAG |
87 636 531 |
87 373 636 |
84 977 959,— |
TITEL 1
MITGLIEDER UND PERSONAL DER EINRICHTUNG
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||
KAPITEL 1 0 |
|||||||||||||
1 0 0 |
|||||||||||||
Gehälter, Vergütungen und Zulagen |
|||||||||||||
1 0 0 0 |
Gehälter, Vergütungen und Zulagen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
80 000 |
80 000 |
90 000,— |
112,50 |
|||||||||
1 0 0 4 |
Reise- und Aufenthaltskosten bei Sitzungen und Einberufungen und Nebenkosten |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
8 313 084 |
7 993 350 |
8 122 779,— |
97,71 |
|||||||||
|
Artikel 1 0 0 — Insgesamt |
8 393 084 |
8 073 350 |
8 212 779,— |
97,85 |
||||||||
1 0 5 |
Kurse für die Mitglieder der Einrichtung |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
15 000 |
15 000 |
15 000,— |
100,— |
|||||||||
|
KAPITEL 1 0 — INSGESAMT |
8 408 084 |
8 088 350 |
8 227 779,— |
97,86 |
||||||||
KAPITEL 1 2 |
|||||||||||||
1 2 0 |
|||||||||||||
Bezüge und sonstige Rechte |
|||||||||||||
1 2 0 0 |
Bezüge und Vergütungen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
47 013 867 |
46 214 016 |
44 348 628,— |
94,33 |
|||||||||
1 2 0 2 |
Bezahlte Überstunden |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
60 000 |
60 000 |
58 095,— |
96,83 |
|||||||||
1 2 0 4 |
Rechte bei Dienstantritt, Versetzungen, Ausscheiden aus dem Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
400 000 |
570 000 |
322 472,— |
80,62 |
|||||||||
|
Artikel 1 2 0 — Insgesamt |
47 473 867 |
46 844 016 |
44 729 195,— |
94,22 |
||||||||
1 2 2 |
|||||||||||||
Vergütungen nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst |
|||||||||||||
1 2 2 0 |
Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||
1 2 2 2 |
Vergütung bei endgültigem Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||
|
Artikel 1 2 2 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||
1 2 9 |
Vorläufig eingesetzte Mittel |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
235 787 |
0,— |
— |
|||||||||
|
KAPITEL 1 2 — INSGESAMT |
47 473 867 |
47 079 803 |
44 729 195,— |
94,22 |
||||||||
KAPITEL 1 4 |
|||||||||||||
1 4 0 |
|||||||||||||
Sonstige Bedienstete und externe Personen |
|||||||||||||
1 4 0 0 |
Sonstige Bedienstete |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
2 054 784 |
2 175 152 |
2 133 396,— |
103,83 |
|||||||||
1 4 0 2 |
Dolmetscherdienste |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
4 566 700 |
4 613 917 |
4 090 706,— |
89,58 |
|||||||||
1 4 0 4 |
Praktika, Zuschüsse und Austausch von Beamten |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
760 460 |
810 160 |
612 484,— |
80,54 |
|||||||||
1 4 0 8 |
Rechte bei Dienstantritt, Versetzungen, Ausscheiden aus dem Dienst sowie sonstige Ausgaben für das Personal im aktiven Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
30 000 |
30 000 |
50 000,— |
166,67 |
|||||||||
|
Artikel 1 4 0 — Insgesamt |
7 411 944 |
7 629 229 |
6 886 586,— |
92,91 |
||||||||
1 4 2 |
|||||||||||||
Externe Leistungen |
|||||||||||||
1 4 2 0 |
Hilfsleistungen für den Übersetzungsdienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
347 200 |
347 200 |
266 199,— |
76,67 |
|||||||||
1 4 2 2 |
Unterstützung durch Sachverständige bei den beratenden Arbeiten |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
450 000 |
495 250 |
497 160,— |
110,48 |
|||||||||
|
Artikel 1 4 2 — Insgesamt |
797 200 |
842 450 |
763 359,— |
95,76 |
||||||||
1 4 9 |
Vorläufig eingesetzte Mittel |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||
|
KAPITEL 1 4 — INSGESAMT |
8 209 144 |
8 471 679 |
7 649 945,— |
93,19 |
||||||||
KAPITEL 1 6 |
|||||||||||||
1 6 1 |
|||||||||||||
Personalverwaltung |
|||||||||||||
1 6 1 0 |
Verschiedene Ausgaben für Einstellungen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
50 000 |
50 000 |
42 500,— |
85,— |
|||||||||
1 6 1 2 |
Berufliche Fortbildung, Umschulung und Information des Personals |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
425 070 |
418 200 |
401 725,— |
94,51 |
|||||||||
|
Artikel 1 6 1 — Insgesamt |
475 070 |
468 200 |
444 225,— |
93,51 |
||||||||
1 6 2 |
Dienstreisen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
382 500 |
425 000 |
450 000,— |
117,65 |
|||||||||
1 6 3 |
|||||||||||||
Leistungen zugunsten des Personals |
|||||||||||||
1 6 3 0 |
Sozialer Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
20 000 |
20 000 |
7 000,— |
35,— |
|||||||||
1 6 3 2 |
Interne sozialpolitische Maßnahmen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
28 500 |
30 000 |
28 500,— |
100,— |
|||||||||
1 6 3 3 |
Mobilität/Transport |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
45 000 |
45 000 |
41 250,— |
91,67 |
|||||||||
1 6 3 4 |
Ärztlicher Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
45 900 |
45 000 |
43 500,— |
94,77 |
|||||||||
1 6 3 6 |
Restaurants und Kantinen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||
1 6 3 8 |
Kleinkindertagesstätten und Kinderkrippen auf Vertragsbasis |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
450 000 |
425 000 |
533 000,— |
118,44 |
|||||||||
|
Artikel 1 6 3 — Insgesamt |
589 400 |
565 000 |
653 250,— |
110,83 |
||||||||
|
KAPITEL 1 6 — INSGESAMT |
1 446 970 |
1 458 200 |
1 547 475,— |
106,95 |
||||||||
|
Titel 1 — Insgesamt |
65 538 065 |
65 098 032 |
62 154 394,— |
94,84 |
||||||||
|
KAPITEL 1 0 — MITGLIEDER DER EINRICHTUNG
1 0 0 Gehälter, Vergütungen und Zulagen
1 0 0 0 Gehälter, Vergütungen und Zulagen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
80 000 |
80 000 |
90 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen der Zahlung der Bürokosten der Mitglieder, die Aufgaben und verantwortliche Funktionen im Ausschuss der Regionen wahrnehmen oder als Berichterstatter tätig waren. Der zweite Teil dieser Mittel dient zur Deckung der Kranken- und Unfallversicherungsprämien der Mitglieder und der spezifischen Unterstützung für behinderte Mitglieder.
1 0 0 4 Reise- und Aufenthaltskosten bei Sitzungen und Einberufungen und Nebenkosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
8 313 084 |
7 993 350 |
8 122 779,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlungen an die Mitglieder des Ausschusses der Regionen und deren Stellvertreter aufgrund der derzeitigen Regelung betreffend die Erstattung der Beförderungskosten und der Reise- und Sitzungsvergütungen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.
1 0 5 Kurse für die Mitglieder der Einrichtung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
15 000 |
15 000 |
15 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für eine partielle Erstattung der Einschreibgebühren für Sprachkurse oder sonstige Seminare zur beruflichen Fortbildung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter sowie den Erwerb von Material zum Selbststudium von Sprachen gemäß der Regelung (AdR) Nr. 003/2005 bestimmt.
KAPITEL 1 2 — BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT
Erläuterungen
Auf die Mittelansätze in diesem Kapitel wurde ein Pauschalabschlag von 6,0 % angewandt.
1 2 0 Bezüge und sonstige Rechte
1 2 0 0 Bezüge und Vergütungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
47 013 867 |
46 214 016 |
44 348 628,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Veranschlagt sind folgende Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben:
— |
die Gehälter, Familienzulagen, Auslands- und Expatriierungszulagen und mit den Gehältern zusammenhängende Zulagen, |
— |
Beitrag der Institution zum gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystem (Kranken- und Unfallversicherung und Versicherung gegen Berufskrankheiten), |
— |
Pauschalzulagen für Überstunden, |
— |
sonstige Zulagen und verschiedene Vergütungen, |
— |
die Erstattung der Fahrtkosten für Beamte und Bedienstete auf Zeit, für deren Ehegatten und die unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort, |
— |
die finanziellen Auswirkungen der Anwendung der Berichtigungskoeffizienten auf den Teil der Dienstbezüge, die in ein anderes als das Land der dienstlichen Verwendung übertragen werden, |
— |
die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die die Einrichtung für Bedienstete auf Zeit zum Erwerb oder zur Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss, |
— |
die Vergütung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Falle offensichtlich unzulänglicher Leistungen, |
— |
die Vergütung bei Kündigung des Vertrags eines Bediensteten auf Zeit durch die Einrichtung. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 3 000 EUR veranschlagt.
1 2 0 2 Bezahlte Überstunden
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
60 000 |
60 000 |
58 095,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 56 und Anhang VI.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel dienen zur Zahlung von Überstunden nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen.
1 2 0 4 Rechte bei Dienstantritt, Versetzungen, Ausscheiden aus dem Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
400 000 |
570 000 |
322 472,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel decken:
— |
die Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind, |
— |
die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen, |
— |
die Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen. |
1 2 2 Vergütungen nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst
1 2 2 0 Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Vergütungen für Beamte, die:
— |
im Anschluss an eine Maßnahme zur Verringerung der Zahl der Planstellen der Einrichtung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, |
— |
einen Dienstposten der Besoldungsgruppen AD 16 und AD 15 innehaben und die dieser Stellen aus dienstlichen Gründen enthoben werden. |
Die Mittel decken ferner den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung und die Auswirkungen der auf diese Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.
1 2 2 2 Vergütung bei endgültigem Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 64 und 72.
Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 3518/85 des Rates vom 12. Dezember 1985 zur Einführung von Sondermaßnahmen aufgrund des Beitritts Spaniens und Portugals betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Union aus dem Dienst (ABl. L 335 vom 13.12.1985, S. 56).
Diese Mittel decken:
— |
die in Anwendung des Beamtenstatuts bzw. der genannten Verordnung zu zahlenden Vergütungen, |
— |
den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung der Empfänger dieser Vergütungen, |
— |
die Auswirkungen der auf diese Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten. |
1 2 9 Vorläufig eingesetzte Mittel
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
235 787 |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 65 und 65a und Anhang XI.
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der Anpassung der Vergütungen zu decken, die der Rat möglicherweise im Laufe des Haushaltsjahrs beschließt.
Sie sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel und Posten übertragen worden sind.
KAPITEL 1 4 — SONSTIGE BEDIENSTETE UND EXTERNE LEISTUNGEN
1 4 0 Sonstige Bedienstete und externe Personen
1 4 0 0 Sonstige Bedienstete
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
2 054 784 |
2 175 152 |
2 133 396,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel sind vorrangig zur Deckung der folgenden Ausgaben bestimmt:
— |
die Bezüge der sonstigen Bediensteten, einschließlich Aufwendungen für Überstunden, namentlich der Vertragsbediensteten, Leiharbeitskräfte und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen, die Familienzulagen, Auslandszulagen und die Erstattung der Kosten für die Reise vom Ort der dienstlichen Verwendung in das Herkunftsland und die Auswirkungen der auf die Bezüge und die Vergütungen bei Kündigung der Verträge dieser Bediensteten anwendbaren Berichtigungskoeffizienten, |
— |
die Honorare des medizinischen Personals und Sanitätspersonals, das im Rahmen des Dienstleistungssystems bezahlt wird, sowie in besonderen Fällen die Ausgaben für die Einstellung von Leiharbeitskräften. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 13 000 EUR veranschlagt.
1 4 0 2 Dolmetscherdienste
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
4 566 700 |
4 613 917 |
4 090 706,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Dolmetscherdienste bestimmt.
Sie sind bestimmt zur Deckung der Kosten für die Honorare, die Sozialversicherungsbeiträge, die Fahrtkosten und Aufenthaltsvergütungen für die eingesetzten Dolmetscher.
1 4 0 4 Praktika, Zuschüsse und Austausch von Beamten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
760 460 |
810 160 |
612 484,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
eine Vergütung von Praktikazuschüssen sowie Reise- und Dienstreisekosten für die Praktikanten und andere Ausgaben im Zusammenhang mit dem Praktika-Programm der Institution (z. B. die Kranken- und Unfallversicherung während ihres Aufenthalts), |
— |
die Ausgaben, die aufgrund des Austausches von Personal zwischen dem Ausschuss der Regionen und dem öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten oder anderer in der Regelung genannter Staaten entstehen, |
— |
Betrag zur Verwirklichung von Forschungsvorhaben — in begrenztem Umfang — in den Tätigkeitsbereichen des Ausschusses der Regionen, die für die europäische Integration von besonderem Interesse sind. |
1 4 0 8 Rechte bei Dienstantritt, Versetzungen, Ausscheiden aus dem Dienst sowie sonstige Ausgaben für das Personal im aktiven Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
30 000 |
30 000 |
50 000,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel decken die Kosten für Dienstleistungen bei der Feststellung und Abwicklung der Ansprüche der Beamten, Zeitbediensteten und sonstigen Bediensteten des Ausschusses der Regionen. Da zu solchen Dienstleistungen auch die Leistungen des Amtes für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche der Europäischen Kommission gehören, wird die interinstitutionelle Zusammenarbeit ausgedehnt und es werden sich Vorteile aufgrund der Skaleneffekte ergeben und zu Einsparungen führen. Folgende Dienstleistungen könnten betroffen sein:
— |
die Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen aus dem bzw. in das Herkunftsland, |
— |
die Berechnung von Ruhegehaltsansprüchen, |
— |
die Feststellung und Abwicklung der Ansprüche auf Wiedereinrichtungsbeihilfe, |
— |
die Bearbeitung der Anträge auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit und Auszahlung der Leistungen an die Anspruchsberechtigten. |
Diese Mittel decken auch die Kosten für die Bereitstellung anderer personalbezogener Dienstleistungen für Beamte, Zeitbedienstete und sonstige Bedienstete des AdR (und ihre Familienangehörigen) während ihrer aktiven Laufbahn. So soll beispielsweise dem AdR-Personal die Teilnahme an den Aktivitäten des Empfangsbüros der Europäischen Kommission ermöglicht werden. Um weitere Skaleneffekte zu erzielen, werden derartige Dienstleistungen künftig generell im Rahmen einer intensivierten interinstitutionellen Zusammenarbeit angeboten.
1 4 2 Externe Leistungen
1 4 2 0 Hilfsleistungen für den Übersetzungsdienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
347 200 |
347 200 |
266 199,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben für Leistungen externer Auftragnehmer für Übersetzungen: Übersetzungen durch externe Auftragnehmer in die 24 Amtssprachen der Union sowie in sonstige Sprachen werden von den Auftragnehmern in Anwendung von Rahmenverträgen durchgeführt, abgesehen von einigen Sprachen, die keine Amtssprachen der Union sind und bei denen es keine derartigen Verfahren gibt.
Sie umfassen ebenfalls etwaige Leistungen des Übersetzungszentrums in Luxemburg sowie sämtliche Tätigkeiten im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Bereich Sprachendienste.
1 4 2 2 Unterstützung durch Sachverständige bei den beratenden Arbeiten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
450 000 |
495 250 |
497 160,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlungen an qualifizierte Fachleute in spezifischen Bereichen, die an den Tätigkeiten des Ausschusses der Regionen mitwirken, gestützt auf die Regelung betreffend die Erstattung der Beförderungskosten und die pauschale Vergütung für Reise- und Sitzungstage der an den Tätigkeiten des Ausschusses der Regionen mitwirkenden Sachverständigen, Referenten und Forscher.
1 4 9 Vorläufig eingesetzte Mittel
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 65 und 65a und Anhang XI.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der Anpassungen der Vergütungen zu decken, die der Rat möglicherweise im Laufe des Haushaltsjahrs beschließt.
Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel und Posten übertragen worden sind.
KAPITEL 1 6 — SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DER EINRICHTUNG
1 6 1 Personalverwaltung
1 6 1 0 Verschiedene Ausgaben für Einstellungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
50 000 |
50 000 |
42 500,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang III.
Beschluss über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften und Beschluss über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften.
Diese Mittel decken verschiedene Ausgaben im Zusammenhang mit Einstellungen wie:
— |
Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung allgemeiner und/oder interner Auswahlverfahren, Auswahl- und/oder Einstellungsverfahren für alle Arten von Bediensteten (Beamte, Zeitbedienstete, Vertragsbedienstete, Berater, abgeordnete nationale Sachverständige) einschließlich der Reise- und Aufenthaltskosten für Bewerber, die zu mündlichen oder schriftlichen Tests eingeladen werden, medizinische Untersuchungen etc., |
— |
die Ausgaben für den Abschluss einer Versicherung für die genannten Bewerber, |
— |
Ausgaben im Zusammenhang mit den Auswahlverfahren für Führungspositionen einschließlich Assessment-Center, |
— |
die Veröffentlichung von Stellenausschreibungen in den geeigneten Medien, |
— |
usw. |
1 6 1 2 Berufliche Fortbildung, Umschulung und Information des Personals
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
425 070 |
418 200 |
401 725,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 24a.
Diese Mittel decken:
— |
die Ausgaben für die Organisation von Kursen zur beruflichen Fortbildung und Umschulung, einschließlich Sprachkursen, die intern, auf interinstitutioneller Grundlage oder durch externe Partner angeboten werden, |
— |
Rückgriff auf externe Sachverständige im Bereich des Personalmanagements, |
— |
die Konzipierung und Inanspruchnahme von Instrumenten zur persönlichen, beruflichen und organisatorischen Entwicklung für Beamte, Bedienstete auf Zeit und sonstige Bedienstete des AdR, |
— |
die Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von pädagogischem Material, |
— |
berufliche Fortbildungsmaßnahmen, mit deren Hilfe die Bediensteten für die Probleme im Umgang mit Behinderten sensibilisiert werden sollen, sowie für Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der Chancengleichheit und der Laufbahnberatung, insbesondere die Erstellung von Kompetenzprofilen. |
1 6 2 Dienstreisen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
382 500 |
425 000 |
450 000,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 71 und Artikel 11 bis 13 des Anhangs VII.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel sind bestimmt für die Deckung der Fahrtkosten, der Tagegelder sowie weiterer bei einer Dienstreise anfallenden Nebenkosten, die im AdR-Leitfaden für Dienstreisen aufgeführt sind.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
1 6 3 Leistungen zugunsten des Personals
1 6 3 0 Sozialer Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
20 000 |
20 000 |
7 000,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 9 Absatz 3 und Artikel 76.
Mit diesen Mitteln werden finanziert:
— |
im Rahmen einer interinstitutionellen Politik zugunsten behinderter Personen in den folgenden Kategorien:
|
— |
im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland die Erstattung von Ausgaben, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich erachtet werden, aufgrund der Behinderung entstehen, ordnungsgemäß nachgewiesen werden und nicht unter das gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem fallen; |
— |
die Zuwendungen an Beamte oder Bedienstete, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden. |
1 6 3 2 Interne sozialpolitische Maßnahmen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
28 500 |
30 000 |
28 500,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 9 Absatz 3, Artikel 10b und Artikel 24b.
Mit diesen Mitteln sollen alle Initiativen finanziell gefördert und unterstützt werden, die dazu dienen, die sozialen Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Personals verschiedener Nationalitäten zu entwickeln; hierzu gehören Zuschüsse an Clubs sowie an Vereinigungen des Personals auf kulturellem und sportlichem Gebiet.
Sie decken auch einen Zuschuss zugunsten der Personalvertretung, geringfügige Aufwendungen sozialer Maßnahmen zugunsten der Bediensteten sowie die Beteiligung des Ausschusses der Regionen an den sozialen, sportlichen, pädagogischen und kulturellen Tätigkeiten des interinstitutionellen Europazentrums in Overijse.
Diese Mittel dienen auch dazu, Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit im Ausschuss der Regionen zu finanzieren und die Unterstützungsleistungen für Mitglieder des Personals zu decken, die nicht unter die Hilfen fallen, die zu Lasten anderer Artikel dieses Kapitels zu verbuchen sind.
1 6 3 3 Mobilität/Transport
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
45 000 |
45 000 |
41 250,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Maßnahmen im Rahmen des Mobilitätsplans wie Zuschüsse zur Förderung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Dienstfahrräder usw. zu finanzieren.
1 6 3 4 Ärztlicher Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
45 900 |
45 000 |
43 500,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 59 und Artikel 8 des Anhangs II.
Diese Mittel decken die Verwaltungskosten für die sechs Arbeitsplätze des ärztlichen Dienstes, einschließlich des Kaufs von Material, Arzneimitteln usw., die Kosten für die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, die Verwaltungsausgaben für den Invaliditätsausschuss sowie die Ausgaben für externe Leistungen von Fachärzten, die von den Vertrauensärzten für erforderlich erachtet werden.
Ferner decken sie die Ausgaben für den Kauf von bestimmtem als medizinisch notwendig erachtetem Arbeitsgerät und weitere Ausgaben im Rahmen der AdR-Präventionspolitik im Gesundheitsbereich.
1 6 3 6 Restaurants und Kantinen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für den Unterhalt der Kantinen und Cafeterias bestimmt.
1 6 3 8 Kleinkindertagesstätten und Kinderkrippen auf Vertragsbasis
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
450 000 |
425 000 |
533 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung des Anteils des Ausschusses der Regionen an den Ausgaben für die Kleinkindertagesstätte und sonstigen Kinderbetreuungs- und Kindertagesstätten, die von den Organen der Union getragen oder anerkannt werden, und weiterer Kosten im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung.
TITEL 2
GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNGEN UND DIVERSE AUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||||
KAPITEL 2 0 |
|||||||||||||||
2 0 0 |
|||||||||||||||
Gebäude und Nebenkosten |
|||||||||||||||
2 0 0 0 |
Mieten |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 566 537 |
1 548 696 |
1 444 312,— |
92,20 |
|||||||||||
2 0 0 1 |
Mietkaufzahlungen |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
8 527 657 |
8 422 315 |
8 210 039,— |
96,28 |
|||||||||||
2 0 0 3 |
Erwerb von Immobilien |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||||
2 0 0 5 |
Errichtung von Gebäuden |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||||
2 0 0 7 |
Herrichtung der Diensträume |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
236 571 |
235 624 |
331 931,— |
140,31 |
|||||||||||
2 0 0 8 |
Sonstige Ausgaben für Gebäude |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
41 930 |
41 762 |
38 555,— |
91,95 |
|||||||||||
2 0 0 9 |
Vorläufig eingesetzte Mittel für die Investitionen der Institution in Gebäude |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||||
|
Artikel 2 0 0 — Insgesamt |
10 372 695 |
10 248 397 |
10 024 837,— |
96,65 |
||||||||||
2 0 2 |
|||||||||||||||
Gebäudenebenkosten |
|||||||||||||||
2 0 2 2 |
Reinigung und Instandhaltung |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 870 322 |
1 862 837 |
1 905 735,— |
101,89 |
|||||||||||
2 0 2 4 |
Energieverbrauch |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
713 022 |
762 201 |
599 880,— |
84,13 |
|||||||||||
2 0 2 6 |
Sicherheit und Überwachung der Gebäude |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 494 468 |
1 497 562 |
1 442 496,— |
96,52 |
|||||||||||
2 0 2 8 |
Versicherungen |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
77 954 |
98 805 |
33 567,— |
43,06 |
|||||||||||
|
Artikel 2 0 2 — Insgesamt |
4 155 766 |
4 221 405 |
3 981 678,— |
95,81 |
||||||||||
|
KAPITEL 2 0 — INSGESAMT |
14 528 461 |
14 469 802 |
14 006 515,— |
96,41 |
||||||||||
KAPITEL 2 1 |
|||||||||||||||
2 1 0 |
|||||||||||||||
Ausrüstungen, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Informatik und Telekommunikation |
|||||||||||||||
2 1 0 0 |
Kauf, Instandhaltung und Wartung der Ausrüstungen und der Software, und damit zusammenhängende Arbeiten |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 121 737 |
1 120 440 |
1 020 091,— |
90,94 |
|||||||||||
2 1 0 2 |
Leistungen externer Mitarbeiter für den Betrieb, die Entwicklung und Wartung von Softwaresystemen |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 494 882 |
1 489 397 |
2 560 561,— |
171,29 |
|||||||||||
2 1 0 3 |
Telekommunikation |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
188 737 |
187 982 |
152 803,— |
80,96 |
|||||||||||
|
Artikel 2 1 0 — Insgesamt |
2 805 356 |
2 797 819 |
3 733 455,— |
133,08 |
||||||||||
2 1 2 |
Mobiliar |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
159 287 |
168 451 |
121 938,— |
76,55 |
|||||||||||
2 1 4 |
Material und technische Anlagen |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
693 986 |
708 129 |
572 241,— |
82,46 |
|||||||||||
2 1 6 |
Fahrzeuge |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
80 000 |
80 000 |
84 140,— |
105,17 |
|||||||||||
|
KAPITEL 2 1 — INSGESAMT |
3 738 629 |
3 754 399 |
4 511 774,— |
120,68 |
||||||||||
KAPITEL 2 3 |
|||||||||||||||
2 3 0 |
Papier- und Bürobedarf und verschiedene Verbrauchsmaterialien |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
148 556 |
147 970 |
170 106,— |
114,51 |
|||||||||||
2 3 1 |
Finanzkosten |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
4 500 |
4 500 |
1 500,— |
33,33 |
|||||||||||
2 3 2 |
Gerichtskosten und Schadenersatz |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
30 000 |
30 000 |
35 000,— |
116,67 |
|||||||||||
2 3 6 |
Postgebühren und Zustellungskosten |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
86 800 |
124 000 |
92 000,— |
105,99 |
|||||||||||
2 3 8 |
Sonstige Verwaltungsausgaben |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
88 391 |
87 828 |
92 111,— |
104,21 |
|||||||||||
|
KAPITEL 2 3 — INSGESAMT |
358 247 |
394 298 |
390 717,— |
109,06 |
||||||||||
KAPITEL 2 5 |
|||||||||||||||
2 5 4 |
|||||||||||||||
Sitzungen, Konferenzen, Kongresse, Seminare und sonstige Veranstaltungen |
|||||||||||||||
2 5 4 0 |
Interne Sitzungen |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
110 000 |
135 145 |
68 927,— |
62,66 |
|||||||||||
2 5 4 1 |
Beobachter |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
77 595 |
82 800 |
121 251,— |
156,26 |
|||||||||||
2 5 4 2 |
Organisation von Veranstaltungen (in Brüssel oder an einem anderen Ort) in Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, ihren Verbänden und den anderen Institutionen der Union |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
414 250 |
422 750 |
466 437,— |
112,60 |
|||||||||||
2 5 4 6 |
Repräsentationskosten |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
150 000 |
180 000 |
184 000,— |
122,67 |
|||||||||||
|
Artikel 2 5 4 — Insgesamt |
751 845 |
820 695 |
840 615,— |
111,81 |
||||||||||
|
KAPITEL 2 5 — INSGESAMT |
751 845 |
820 695 |
840 615,— |
111,81 |
||||||||||
KAPITEL 2 6 |
|||||||||||||||
2 6 0 |
|||||||||||||||
Kommunikation und Veröffentlichungen |
|||||||||||||||
2 6 0 0 |
Beziehungen zur Presse (europäische, nationale, regionale, lokale Presse oder Fachpresse) und Abschluss von Partnerschaften mit audiovisuellen Medien, der Presse oder Radiosendern |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
659 718 |
659 718 |
693 752,— |
105,16 |
|||||||||||
2 6 0 2 |
Herausgabe und Verteilung von gedrucktem, audiovisuellem, elektronischem oder webbasiertem (Internet/Intranet) Informationsmaterial |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
808 305 |
835 305 |
1 020 033,— |
126,19 |
|||||||||||
2 6 0 4 |
Amtsblatt |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
150 000 |
150 000 |
155 000,— |
103,33 |
|||||||||||
|
Artikel 2 6 0 — Insgesamt |
1 618 023 |
1 645 023 |
1 868 785,— |
115,50 |
||||||||||
2 6 2 |
|||||||||||||||
Beschaffung von Dokumentation und Archivierung |
|||||||||||||||
2 6 2 0 |
Externe Sachverständige und nach außen vergebene Studien |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
449 409 |
499 353 |
472 234,— |
105,08 |
|||||||||||
2 6 2 2 |
Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
128 292 |
150 934 |
200 092,— |
155,97 |
|||||||||||
2 6 2 4 |
Ausgaben für Archivbestände |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
126 560 |
142 100 |
112 833,— |
89,15 |
|||||||||||
|
Artikel 2 6 2 — Insgesamt |
704 261 |
792 387 |
785 159,— |
111,49 |
||||||||||
2 6 4 |
Ausgaben für Veröffentlichungen, für Informationsmaßnahmen und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen: Maßnahmen für Informationen und Kommunikation |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
399 000 |
399 000 |
420 000,— |
105,26 |
|||||||||||
|
KAPITEL 2 6 — INSGESAMT |
2 721 284 |
2 836 410 |
3 073 944,— |
112,96 |
||||||||||
|
Titel 2 — Insgesamt |
22 098 466 |
22 275 604 |
22 823 565,— |
103,28 |
||||||||||
|
Erläuterungen
2013 beliefen sich die Mittel für die Gemeinsamen Dienste der beiden Ausschüsse unter Titel 2 beim Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss auf EUR 24 057 781 und beim Ausschuss der Regionen auf EUR 17 669 322.
KAPITEL 2 0 — GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN
2 0 0 Gebäude und Nebenkosten
2 0 0 0 Mieten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 566 537 |
1 548 696 |
1 444 312,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Mietkosten für Gebäude sowie der Mietkosten im Zusammenhang mit Sitzungen, die nicht in den ständig belegten Gebäuden stattfinden.
2 0 0 1 Mietkaufzahlungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
8 527 657 |
8 422 315 |
8 210 039,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Mietkaufzahlungen und vergleichbaren Ausgaben, die die Institution aufgrund der Mietverträge mit Kaufoption zu zahlen hat.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 500 EUR veranschlagt.
2 0 0 3 Erwerb von Immobilien
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für den Erwerb von Gebäuden bestimmt. Die Zuschüsse betreffend die Grundstücke und ihre Erschließung werden gemäß der Haushaltsordnung behandelt.
2 0 0 5 Errichtung von Gebäuden
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Posten können Mittel für die Errichtung von Gebäuden eingesetzt werden.
2 0 0 7 Herrichtung der Diensträume
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
236 571 |
235 624 |
331 931,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Durchführung verschiedener Herrichtungsarbeiten, einschließlich besonderer Arbeiten für die Sicherheit, die Kantine usw. Hierunter fallen auch Renovierungsvorhaben im Rahmen des Systems für das Umweltmanagement und der Umweltbetriebsprüfung (EMAS), durch die der Energieverbrauch gesenkt werden soll.
2 0 0 8 Sonstige Ausgaben für Gebäude
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
41 930 |
41 762 |
38 555,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die in den anderen Artikeln dieses Kapitels nicht vorgesehenen Ausgaben für Gebäude, insbesondere für:
— |
technische Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Herrichtung von Diensträumen und Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit einer eventuellen Kaufoption für Gebäude, |
— |
Beratungsleistungen im Rahmen von EMAS, |
— |
sonstige Studien für verschiedene Projekte. |
2 0 0 9 Vorläufig eingesetzte Mittel für die Investitionen der Institution in Gebäude
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der etwaigen Immobilieninvestitionen der Einrichtung bestimmt.
Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel und Posten übertragen worden sind.
2 0 2 Gebäudenebenkosten
2 0 2 2 Reinigung und Instandhaltung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 870 322 |
1 862 837 |
1 905 735,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die Reinigung und Unterhaltung der Räume, der Aufzüge, der Zentralheizung, der Klimaanlagen, der Brandschutztüren sowie der Bekämpfung von Ungeziefer, Malerarbeiten, Reparaturen, die Verschönerung der Gebäude und ihrer Umgebung einschließlich der Kosten für Gutachten, Analysen, Genehmigungen, die Einhaltung der EMAS-Norm usw.
2 0 2 4 Energieverbrauch
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
713 022 |
762 201 |
599 880,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen unter anderem zur Deckung der Kosten für den Verbrauch von Wasser, Gas, Strom und Heizung.
2 0 2 6 Sicherheit und Überwachung der Gebäude
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 494 468 |
1 497 562 |
1 442 496,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken im Wesentlichen die Personalkosten im Zusammenhang mit der Sicherheit und Überwachung der Gebäude.
2 0 2 8 Versicherungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
77 954 |
98 805 |
33 567,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Versicherungsprämien bestimmt.
KAPITEL 2 1 — INFORMATIK, AUSRÜSTUNGEN UND MOBILIAR: KAUF, ANMIETUNG UND WARTUNG
2 1 0 Ausrüstungen, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Informatik und Telekommunikation
2 1 0 0 Kauf, Instandhaltung und Wartung der Ausrüstungen und der Software, und damit zusammenhängende Arbeiten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 121 737 |
1 120 440 |
1 020 091,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Kauf, Anmietung, Instandhaltung und Wartung der Hardware und Software für die Einrichtung und die damit verbundenen Arbeiten bestimmt.
2 1 0 2 Leistungen externer Mitarbeiter für den Betrieb, die Entwicklung und Wartung von Softwaresystemen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 494 882 |
1 489 397 |
2 560 561,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Service-Büros und EDV-Berater im Zusammenhang mit der Nutzung des EDV-Zentrums und des Netzes, die Implementierung und Wartung von Anwendungen, die Unterstützung der Benutzer, einschließlich der Mitglieder, die Durchführung von Studien sowie die Erstellung und Erfassung technischer Dokumentationen bestimmt.
2 1 0 3 Telekommunikation
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
188 737 |
187 982 |
152 803,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Anschlussgebühren und die Nutzungsgebühren für kabelbetriebene oder drahtlose Kommunikationsdienste (Festnetz und Mobilfunk, Fernsehen) sowie Ausgaben für Datenübertragungsnetze und Telematikdienste.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 10 000 EUR veranschlagt.
2 1 2 Mobiliar
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
159 287 |
168 451 |
121 938,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Mobiliar, insbesondere für den Kauf ergonomischer Büromöbel, sowie für den Ersatz von abgenutztem und nicht mehr verwendbarem Mobiliar bestimmt.
Bei Kunstwerken decken diese Mittel sowohl die Ausgaben für den Erwerb und Ankauf von spezifischem Material als auch die damit zusammenhängenden laufenden Kosten, u. a. die Kosten für das Rahmen, die Restaurierung, die Reinigung, Versicherungen sowie die gelegentlich anfallenden Transportkosten.
2 1 4 Material und technische Anlagen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
693 986 |
708 129 |
572 241,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Material und technischen Anlagen, insbesondere von:
— |
verschiedenem Material und festen und beweglichen technischen Einrichtungen für Veröffentlichung, Archivierung, Sicherheit, Kantinen, Gebäude usw., |
— |
Ausstattungsgegenständen, insbesondere für Druckerei, Archiv, Telefondienst, Kantinen, Einkaufszentralen, Sicherheit, Konferenztechnik, den audiovisuellen Sektor usw., |
— |
Instandhaltung und Reparatur von Material und technischen Anlagen in Sälen für interne Sitzungen und Konferenzen. |
2 1 6 Fahrzeuge
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
80 000 |
80 000 |
84 140,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für Kauf, Unterhalt, Betrieb und Reparatur von Fahrzeugen (Fahrzeugflotte und Fahrradbestand) und die Miete von Fahrzeugen, Taxis, Omnibussen und Lastkraftwagen mit oder ohne Fahrer bestimmt, einschließlich der damit zusammenhängenden Versicherungen.
KAPITEL 2 3 — VERWALTUNGSAUSGABEN
2 3 0 Papier- und Bürobedarf und verschiedene Verbrauchsmaterialien
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
148 556 |
147 970 |
170 106,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die Beschaffung von Papier, Umschlägen, Büromaterial, Material für die Druckerei und den Vervielfältigungsdienst sowie für einige der extern durchzuführenden Druckarbeiten.
2 3 1 Finanzkosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
4 500 |
4 500 |
1 500,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Bankkosten (Gebühren, Agios, verschiedene Kosten) und sonstigen Finanzkosten einschließlich der Nebenkosten für die Finanzierung von Gebäuden.
2 3 2 Gerichtskosten und Schadenersatz
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
30 000 |
30 000 |
35 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
alle gegebenenfalls anfallenden Kosten für die Beteiligung des Ausschusses der Regionen an einem Verfahren vor den Gerichten der Union und nationalen Gerichten, für juristische Dienstleistungen, die Beschaffung von Material und juristischen Nachschlagewerken sowie weitere Kosten, die im Zusammenhang mit juristischen Tätigkeiten und streitigen oder außergerichtlichen Verfahren anfallen, |
— |
die Ausgaben für Schadenersatz, Zinsen und etwaige einschlägige Verbindlichkeiten im Sinne von Artikel 11 Absatz 3 der Haushaltsordnung. |
2 3 6 Postgebühren und Zustellungskosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
86 800 |
124 000 |
92 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Postgebühren, Bearbeitung und Beförderung durch die Postdienste oder die Transportunternehmen bestimmt.
2 3 8 Sonstige Verwaltungsausgaben
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
88 391 |
87 828 |
92 111,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
die Versicherungen, die nicht eigens unter einem anderen Posten vorgesehen sind, |
— |
den Kauf und die Instandhaltung von Arbeitskleidung für Amtsboten, Kraftfahrer und Transporteure, medizinische Dienste und verschiedene technische Dienste, |
— |
alle Umzugskosten, auch für die Leistungen von Umzugsfirmen bzw. von befristet beschäftigten Transporteuren, |
— |
verschiedene Betriebskosten, wie Raumschmuck, Geschenke usw. |
KAPITEL 2 5 — SITZUNGEN UND KONFERENZEN
2 5 4 Sitzungen, Konferenzen, Kongresse, Seminare und sonstige Veranstaltungen
2 5 4 0 Interne Sitzungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
110 000 |
135 145 |
68 927,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erfrischungen und gelegentliche Imbisse und Arbeitsessen bei internen Sitzungen.
2 5 4 1 Beobachter
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
77 595 |
82 800 |
121 251,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Reise- und Sitzungsvergütungen der Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aus den Beitrittsländern sowie aus Ländern mit besonderen Beziehungen zur Union anlässlich ihrer Teilnahme an den Arbeiten des Ausschusses der Regionen.
2 5 4 2 Organisation von Veranstaltungen (in Brüssel oder an einem anderen Ort) in Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, ihren Verbänden und den anderen Institutionen der Union
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
414 250 |
422 750 |
466 437,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind bestimmt zur Deckung der Ausgaben, einschließlich der Repräsentationsausgaben und der Logistikkosten für:
— |
die Organisation von Veranstaltungen allgemeinen oder fachlichen Inhalts durch den Ausschuss der Regionen, auf denen die politischen und beratenden Arbeiten des Ausschusses bekanntgemacht werden sollen; solche Veranstaltungen finden entweder in Brüssel oder an einem anderen Ort statt, gewöhnlich in Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, ihren Verbänden und den anderen Institutionen der Union, |
— |
die Teilnahme des Ausschusses der Regionen an Kongressen, Konferenzen, Kolloquien, Seminaren und Symposien, die durch Dritte veranstaltet werden (Institutionen der Union, lokale und regionale Gebietskörperschaften, deren Verbände usw.). |
2 5 4 6 Repräsentationskosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
150 000 |
180 000 |
184 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit den Verpflichtungen der Institution für Repräsentationszwecke bestimmt.
Sie decken ferner die Ausgaben für Repräsentationszwecke bestimmter Beamter im Interesse der Institution.
KAPITEL 2 6 — FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG
2 6 0 Kommunikation und Veröffentlichungen
2 6 0 0 Beziehungen zur Presse (europäische, nationale, regionale, lokale Presse oder Fachpresse) und Abschluss von Partnerschaften mit audiovisuellen Medien, der Presse oder Radiosendern
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
659 718 |
659 718 |
693 752,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung folgender Kosten bestimmt:
— |
Beherbergung von Journalisten der Lokal- und Regionalpresse in Brüssel während der Sitzungen des Ausschusses der Regionen sowie bei von ihm organisierten Veranstaltungen, |
— |
öffentliche Kommunikations- und Informationsmaßnahmen des Ausschusses der Regionen zur Werbung für kulturelle und andere Veranstaltungen oder Aktivitäten des Ausschusses, einschließlich diesbezügliche audiovisuelle Dienste und Material, |
— |
redaktionelle Partnerschaften und Unterstützung bei der Herstellung (Zeitungen, audiovisuelle und Hörfunkproduktionen). |
2 6 0 2 Herausgabe und Verteilung von gedrucktem, audiovisuellem, elektronischem oder webbasiertem (Internet/Intranet) Informationsmaterial
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
808 305 |
835 305 |
1 020 033,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Veröffentlichungen des Ausschusses der Regionen in Medien jeglicher Art, insbesondere:
— |
Redaktion und Veröffentlichung von Broschüren mit allgemeinem oder fachlichen Inhalt, |
— |
Herstellung des elektronischen Newsletters auf dem Internetauftritt des Ausschusses der Regionen sowie Verbreitung an die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie die regionalen und nationalen Medien, |
— |
Erstellung des offiziellen Internetauftritts des Ausschusses der Regionen in 24 Sprachfassungen, |
— |
Herstellung von Videomaterial und sonstigen audiovisuellen oder Hörfunkdokumenten. |
2 6 0 4 Amtsblatt
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
150 000 |
150 000 |
155 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für den Druck der Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union sowie der Versandkosten und weiterer Nebenkosten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 71 600 EUR veranschlagt.
2 6 2 Beschaffung von Dokumentation und Archivierung
2 6 2 0 Externe Sachverständige und nach außen vergebene Studien
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
449 409 |
499 353 |
472 234,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für die Erstellung von Studien bestimmt, die durch Auftragsvergabe an externe qualifizierte Sachverständige und Forschungsinstitute vergeben werden.
2 6 2 2 Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
128 292 |
150 934 |
200 092,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
— |
die Erweiterungen und Ersatzbeschaffungen im Bereich der allgemeinen Nachschlagewerke und die laufende Ergänzung des Grundstocks der Bibliothek, |
— |
die Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften sowie bei Informationsagenturen, Abonnements für deren Veröffentlichungen und Online-Dienste einschließlich der Urheberrechtsgebühren für die Vervielfältigung und Verbreitung dieser Veröffentlichungen in schriftlicher und/oder elektronischer Form, |
— |
die Abonnements oder Dienstleistungsverträge für die Lieferung von Inhaltsübersichten und -analysen von Zeitschriften und die Erfassung der aus diesen Zeitschriften entnommenen Artikel auf optischen Datenträgern, |
— |
die Kosten für die Nutzung externer Dokumentendatenbanken und statistischer Datenbanken (ohne EDV-Anlagen und Fernmeldegebühren), |
— |
die Kosten im Zusammenhang mit den vom Ausschuss der Regionen im Rahmen der internationalen und/oder interinstitutionellen Zusammenarbeit übernommenen Verpflichtungen, |
— |
den Kauf oder die Anmietung spezifischer Geräte, einschließlich elektrischer, elektronischer und computertechnischer Materialien und/oder Systeme für die Bibliothek (traditionell oder hybrid) sowie externer Dienstleistungen für den Erwerb, die Entwicklung, die Installation, die Nutzung und die Wartung dieser Geräte und Systeme, |
— |
im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Bibliothek stehende Leistungen, insbesondere was die Beziehungen zu ihren Nutzern (Recherchen, Analysen), das Qualitätsmanagement-System usw. betrifft, |
— |
Einbinde- und Konservierungsmaterialien und -arbeiten für die Bibliothek, die Dokumentation und die Mediathek, |
— |
den Kauf von Wörterbüchern, Lexika und sonstigen Nachschlagewerken für die Direktion Übersetzung. |
2 6 2 4 Ausgaben für Archivbestände
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
126 560 |
142 100 |
112 833,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für externe Dienstleistungen im Zusammenhang mit Archivierungsmaßnahmen, einschließlich Sortierung, Registrierung und Neuordnung in den Beständen, mit der Archivierung zusammenhängende Dienstleistungen sowie den Erwerb und die Nutzung der Archivbestände auf alternativen Datenträgern (Mikrofilme, Disketten, Kassetten usw.) sowie den Kauf, die Anmietung und Wartung spezifischer (elektronischer, computertechnischer und elektrischer) Geräte und die Kosten für Veröffentlichungen auf Trägermedien jeder Art (Broschüren, CD-ROM usw.).
2 6 4 Ausgaben für Veröffentlichungen, für Informationsmaßnahmen und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen: Maßnahmen für Informationen und Kommunikation
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
399 000 |
399 000 |
420 000,— |
Erläuterungen
Regelung (AdR) Nr. 0008/2010 betreffend die Finanzierung der politischen Tätigkeiten sowie der Informationstätigkeiten der Mitglieder des Ausschusses der Regionen.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben aufgrund der politischen Tätigkeiten sowie der Informationstätigkeiten der Mitglieder des Ausschusses im Rahmen ihres Mandats auf europäischer Ebene:
— |
Förderung und Stärkung der Rolle der Mitglieder des Ausschusses der Regionen über die Tätigkeiten ihrer jeweiligen Fraktion; |
— |
Information der Bürger über die Rolle des Ausschusses der Regionen als institutioneller Vertreter der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Union. |
TITEL 10
SONSTIGE AUSGABEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||||
|
KAPITEL 10 0 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
KAPITEL 10 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
KAPITEL 10 1 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
KAPITEL 10 1 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
KAPITEL 10 2 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
KAPITEL 10 2 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
Titel 10 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
GESAMTBETRAG |
87 636 531 |
87 373 636 |
84 977 959,— |
96,97 |
||||||
|
KAPITEL 10 0 — VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel haben rein vorläufigen Charakter und können erst verwendet werden, wenn sie nach dem in der Haushaltsordnung dafür vorgesehenen Verfahren auf andere Kapitel des Haushalts übertragen worden sind.
KAPITEL 10 1 — RÜCKSTELLUNG FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
KAPITEL 10 2 — RÜCKSTELLUNG FÜR DIE ÜBERNAHME VON GEBÄUDEN
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
PERSONAL
Einzelplan VII — Ausschuss der Regionen
Funktions- und Besoldungsgruppe |
Ausschuss der Regionen |
|||
2014 |
2013 |
|||
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
|
Sondergruppe |
|
1 |
|
1 |
AD 16 |
|
|
|
|
AD 15 |
6 |
|
6 |
|
AD 14 |
21 |
1 |
16 |
1 |
AD 13 |
19 |
3 |
19 |
2 |
AD 12 |
23 |
2 |
24 |
3 |
AD 11 |
23 |
2 |
24 |
2 |
AD 10 |
17 |
3 |
17 |
3 |
AD 9 |
20 |
1 |
13 |
1 |
AD 8 |
51 |
2 |
44 |
2 |
AD 7 |
46 |
3 |
46 |
1 |
AD 6 |
65 |
10 |
73 |
12 |
AD 5 |
1 |
1 |
13 |
1 |
AD insgesamt |
292 |
29 |
295 |
29 |
AST 11 |
5 |
|
4 |
|
AST 10 |
5 |
|
5 |
|
AST 9 |
4 |
|
4 |
|
AST 8 |
11 |
|
9 |
|
AST 7 |
17 |
3 |
15 |
3 |
AST 6 |
27 |
|
24 |
|
AST 5 |
45 |
7 |
43 |
7 |
AST 4 |
39 |
1 |
37 |
1 |
AST 3 |
15 |
1 |
19 |
1 |
AST 2 |
28 |
2 |
37 |
2 |
AST 1 |
1 |
|
2 |
|
AST insgesamt |
197 |
14 |
199 |
14 |
AST/SC 6 |
|
|
|
|
AST/SC 5 |
|
|
|
|
AST/SC 4 |
|
|
|
|
AST/SC 3 |
|
|
|
|
AST/SC 2 |
|
|
|
|
AST/SC 1 |
|
|
|
|
AST/SC total |
|
|
|
|
AD und AST insgesamt |
489 |
43 |
494 |
43 |
Gesamtpersonalbestand |
532 |
537 |
EINZELPLAN VIII
EUROPÄISCHER BÜRGERBEAUFTRAGTER
EINNAHMEN
Beitrag der Europäischen Union zur Finanzierung der Ausgaben des Europäischen Bürgerbeauftragten für das Haushaltsjahr 2014
Bezeichnung |
Betrag |
Ausgaben |
9 857 002 |
Eigene Einnahmen |
–1 190 225 |
Zu vereinnahmender Beitrag |
8 666 777 |
EIGENE EINNAHMEN
TITEL 4
EINNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN BEAMTEN UND BEDIENSTETEN DER ORGANE UND SONSTIGEN EINRICHTUNGEN DER UNION
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||
KAPITEL 4 0 |
|||||||||
4 0 0 |
Ertrag aus der Besteuerung der Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder des Organs, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Personen, die ein Ruhegehalt empfangen |
593 147 |
585 550 |
521 710,— |
87,96 |
||||
4 0 4 |
Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
64 567 |
67 821 |
0,— |
0,— |
||||
|
KAPITEL 4 0 — INSGESAMT |
657 714 |
653 371 |
521 710,— |
79,32 |
||||
KAPITEL 4 1 |
|||||||||
4 1 0 |
Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung |
532 511 |
532 305 |
517 335,— |
97,15 |
||||
4 1 1 |
Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
4 1 2 |
Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und sonstigen Bediensteten zur Versorgungsordnung |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
KAPITEL 4 1 — INSGESAMT |
532 511 |
532 305 |
517 335,— |
97,15 |
||||
|
Titel 4 — Insgesamt |
1 190 225 |
1 185 676 |
1 039 045,— |
87,30 |
||||
|
KAPITEL 4 0 — VERSCHIEDENE STEUERN UND ABZÜGE
4 0 0 Ertrag aus der Besteuerung der Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder des Organs, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Personen, die ein Ruhegehalt empfangen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
593 147 |
585 550 |
521 710,— |
Erläuterungen
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8).
Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15), insbesondere Artikel 10 Absätze 2 und 3.
4 0 4 Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
64 567 |
67 821 |
0,— |
Erläuterungen
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 66a, und Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15), insbesondere Artikel 10 Absätze 2 und 3.
KAPITEL 4 1 — BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG
4 1 0 Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
532 511 |
532 305 |
517 335,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.
4 1 1 Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Anhang VIII Artikel 4, Artikel 11 Absätze 2 und 3 und Artikel 48.
4 1 2 Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und sonstigen Bediensteten zur Versorgungsordnung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 40 Absatz 3, und Artikel 17 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
TITEL 6
BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN VON ABKOMMEN UND PROGRAMMEN DER UNION
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||
KAPITEL 6 6 |
|||||||
6 6 0 |
|||||||
Sonstige Beiträge und Erstattungen |
|||||||
6 6 0 0 |
Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
0,— |
1 570,— |
— |
||
|
Artikel 6 6 0 — Insgesamt |
p.m. |
0,— |
1 570,— |
— |
||
|
KAPITEL 6 6 — INSGESAMT |
p.m. |
0,— |
1 570,— |
— |
||
|
Titel 6 — Insgesamt |
p.m. |
0,— |
1 570,— |
— |
||
|
KAPITEL 6 6 — SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN
6 6 0 Sonstige Beiträge und Erstattungen
6 6 0 0 Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
0,— |
1 570,— |
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung die etwaigen Einnahmen verbucht, die nicht an anderer Stelle des Titels 6 vorgesehen sind und die als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben, denen diese Einnahmen zugewiesen sind, bereitgestellt werden.
TITEL 9
VERSCHIEDENE EINNAHMEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||
KAPITEL 9 0 |
|||||||
9 0 0 |
Verschiedene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
14 799,— |
— |
||
|
KAPITEL 9 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
14 799,— |
— |
||
|
Titel 9 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
14 799,— |
— |
||
|
GESAMTBETRAG |
1 190 225 |
1 185 676 |
1 055 414,— |
88,67 |
||
|
KAPITEL 9 0 — VERSCHIEDENE EINNAHMEN
9 0 0 Verschiedene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
14 799,— |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen verbucht.
AUSGABEN
Gesamtübersicht über die Mittel (2014 und 2013) und Ausgaben (2012)
Titel Kapitel |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 |
||||
AUSGABEN FÜR MITGLIEDER UND PERSONAL DER EINRICHTUNG |
||||
1 0 |
MITGLIEDER DER EINRICHTUNG |
653 253 |
533 314 |
500 104,— |
1 2 |
BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT |
6 537 633 |
6 569 282 |
6 099 735,— |
1 4 |
SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN |
452 116 |
411 775 |
299 236,— |
1 6 |
SONSTIGE AUSGABEN FÜR DAS PERSONAL DER EINRICHTUNG |
66 000 |
69 000 |
82 633,— |
|
Titel 1 — Insgesamt |
7 709 002 |
7 583 371 |
6 981 708,— |
2 |
||||
GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN |
||||
2 0 |
GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN |
715 000 |
693 000 |
539 000,— |
2 1 |
INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR: ANSCHAFFUNG, MIETE UND WARTUNG |
117 000 |
100 000 |
290 792,— |
2 3 |
LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB |
718 000 |
781 500 |
799 638,— |
|
Titel 2 — Insgesamt |
1 550 000 |
1 574 500 |
1 629 430,— |
3 |
||||
AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG DER ALLGEMEINEN AUFGABEN DER EINRICHTUNG |
||||
3 0 |
SITZUNGEN UND KONFERENZEN |
241 000 |
222 000 |
216 403,— |
3 2 |
FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG |
316 500 |
347 000 |
277 943,— |
3 3 |
UNTERSUCHUNGEN UND SONSTIGE ZUSCHÜSSE |
39 000 |
3 000 |
17 292,— |
3 4 |
AUSGABEN IN ZUSAMMENHANG MIT DEN AUFGABEN DES EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN |
1 500 |
1 500 |
1 350,— |
|
Titel 3 — Insgesamt |
598 000 |
573 500 |
512 988,— |
10 |
||||
SONSTIGE AUSGABEN |
||||
10 0 |
VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL |
p.m. |
p.m. |
0,— |
10 1 |
RÜCKSTELLUNG FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN |
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
Titel 10 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
|
GESAMTBETRAG |
9 857 002 |
9 731 371 |
9 124 126,— |
TITEL 1
AUSGABEN FÜR MITGLIEDER UND PERSONAL DER EINRICHTUNG
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||
KAPITEL 1 0 |
|||||||||||||
1 0 0 |
Gehalt, Zulagen und Entschädigungen (an das Gehalt gebunden) |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
359 163 |
376 900 |
354 923,— |
98,82 |
|||||||||
1 0 2 |
Übergangsgelder |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
148 273 |
p.m. |
0,— |
0,— |
|||||||||
1 0 3 |
Versorgungsbezüge |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
99 817 |
103 414 |
97 825,— |
98,— |
|||||||||
1 0 4 |
Dienstreisekosten |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
45 000 |
52 000 |
47 356,— |
105,24 |
|||||||||
1 0 5 |
Sprach- und EDV-Kurse |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 000 |
1 000 |
0,— |
0,— |
|||||||||
1 0 8 |
Vergütungen und Kosten bei Dienstantritt und Ausscheiden aus dem Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||
|
KAPITEL 1 0 — INSGESAMT |
653 253 |
533 314 |
500 104,— |
76,56 |
||||||||
KAPITEL 1 2 |
|||||||||||||
1 2 0 |
|||||||||||||
Dienstbezüge und sonstige Ansprüche |
|||||||||||||
1 2 0 0 |
Gehälter und Zulagen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
6 509 633 |
6 541 282 |
6 001 343,— |
92,19 |
|||||||||
1 2 0 2 |
Vergütete Überstunden |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
3 000 |
3 000 |
2 392,— |
79,73 |
|||||||||
1 2 0 4 |
Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
25 000 |
25 000 |
96 000,— |
384,— |
|||||||||
|
Artikel 1 2 0 — Insgesamt |
6 537 633 |
6 569 282 |
6 099 735,— |
93,30 |
||||||||
1 2 2 |
|||||||||||||
Vergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst |
|||||||||||||
1 2 2 0 |
Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||
1 2 2 2 |
Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für Beamte und Bedienstete auf Zeit |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||
|
Artikel 1 2 2 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||
|
KAPITEL 1 2 — INSGESAMT |
6 537 633 |
6 569 282 |
6 099 735,— |
93,30 |
||||||||
KAPITEL 1 4 |
|||||||||||||
1 4 0 |
|||||||||||||
Sonstige Bedienstete und externes Personal |
|||||||||||||
1 4 0 0 |
Sonstige Bedienstete |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
316 116 |
311 775 |
217 097,— |
68,68 |
|||||||||
1 4 0 4 |
Praktika, Zuschüsse und Austausch von Beamten |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
136 000 |
100 000 |
82 139,— |
60,40 |
|||||||||
|
Artikel 1 4 0 — Insgesamt |
452 116 |
411 775 |
299 236,— |
66,19 |
||||||||
|
KAPITEL 1 4 — INSGESAMT |
452 116 |
411 775 |
299 236,— |
66,19 |
||||||||
KAPITEL 1 6 |
|||||||||||||
1 6 1 |
|||||||||||||
Ausgaben für Personalverwaltung |
|||||||||||||
1 6 1 0 |
Ausgaben für Personaleinstellung |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
5 000 |
8 000 |
9 000,— |
180,— |
|||||||||
1 6 1 2 |
Berufliche Fortbildung |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
55 000 |
55 000 |
69 000,— |
125,45 |
|||||||||
|
Artikel 1 6 1 — Insgesamt |
60 000 |
63 000 |
78 000,— |
130,— |
||||||||
1 6 3 |
|||||||||||||
Maßnahmen zugunsten des Personals der Einrichtung |
|||||||||||||
1 6 3 0 |
Sozialer Dienst |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||
1 6 3 2 |
Soziale Beziehungen zwischen den Bediensteten und sonstige soziale Tätigkeiten |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
6 000 |
6 000 |
4 633,— |
77,22 |
|||||||||
|
Artikel 1 6 3 — Insgesamt |
6 000 |
6 000 |
4 633,— |
77,22 |
||||||||
|
KAPITEL 1 6 — INSGESAMT |
66 000 |
69 000 |
82 633,— |
125,20 |
||||||||
|
Titel 1 — Insgesamt |
7 709 002 |
7 583 371 |
6 981 708,— |
90,57 |
||||||||
|
KAPITEL 1 0 — MITGLIEDER DER EINRICHTUNG
1 0 0 Gehalt, Zulagen und Entschädigungen (an das Gehalt gebunden)
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
359 163 |
376 900 |
354 923,— |
Erläuterungen
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), insbesondere die Artikel 4a, 11 und 14.
Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15).
Diese Mittel dienen der Finanzierung der Bezüge, Vergütungen und sonstigen an das Gehalt des Europäischen Bürgerbeauftragten gebundenen Zulagen, insbesondere des Arbeitgeberanteils an der Versicherung gegen Berufskrankheits- und Unfallrisiken, des Arbeitgeberanteils an der Krankenversicherung, der Geburtenzulage, der im Todesfall vorgesehenen Vergütungen, der jährlichen ärztlichen Untersuchung usw.
Diese Mittel decken ferner die Zahlung der Berichtigungskoeffizienten sowie die Auswirkungen der etwaigen Anpassungen der Gehälter und Altersversorgungsbezüge, die vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres beschlossen werden.
1 0 2 Übergangsgelder
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
148 273 |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), insbesondere Artikel 7.
Diese Mittel sind zur Deckung der Übergangsgelder, der Familienzulagen sowie der Berichtigungskoeffizienten der Wohnsitzländer bestimmt.
1 0 3 Versorgungsbezüge
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
99 817 |
103 414 |
97 825,— |
Erläuterungen
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), insbesondere die Artikel 8, 9, 15 und 18.
Diese Mittel sind zur Deckung der Altersversorgung und des Berichtigungskoeffizienten des Wohnsitzlandes der vorangegangenen Europäischen Bürgerbeauftragten sowie der Hinterbliebenenversorgung der überlebenden Ehegatten und Waisen und der Berichtigungskoeffizienten ihrer Wohnsitzländer bestimmt.
1 0 4 Dienstreisekosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
45 000 |
52 000 |
47 356,— |
Erläuterungen
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), insbesondere Artikel 6.
Diese Mittel sind bestimmt für die Deckung der Fahrtkosten, der Dienstreisetagegelder sowie der bei der Durchführung einer Dienstreise anfallenden Nebenkosten oder außergewöhnlichen Auslagen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
1 0 5 Sprach- und EDV-Kurse
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 000 |
1 000 |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Teilnahme an Sprachkursen oder sonstigen beruflichen Weiterbildungsseminaren bestimmt.
1 0 8 Vergütungen und Kosten bei Dienstantritt und Ausscheiden aus dem Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), insbesondere Artikel 5.
Diese Mittel sind zur Deckung der Reisekosten des Europäischen Bürgerbeauftragten (einschließlich seiner oder ihrer Familie) bei der Aufnahme der Amtstätigkeit oder beim Ausscheiden aus dem Amt, der Einrichtungs- oder Wiedereinrichtungsbeihilfen bei der Aufnahme der Amtstätigkeit oder beim Ausscheiden aus dem Amt und der Umzugskosten bei der Aufnahme der Amtstätigkeit oder beim Ausscheiden aus dem Amt bestimmt.
KAPITEL 1 2 — BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT
Erläuterungen
Auf die Mittelansätze in diesem Kapitel wurde ein Pauschalabschlag von 5 % angewandt.
1 2 0 Dienstbezüge und sonstige Ansprüche
1 2 0 0 Gehälter und Zulagen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
6 509 633 |
6 541 282 |
6 001 343,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Bei diesem Posten ist für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, im Wesentlichen Folgendes veranschlagt:
— |
die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängende Zulagen, |
— |
die Kranken- und Unfallversicherung, die Versicherung gegen Berufskrankheiten und sonstige Sozialkosten, |
— |
die pauschalen Vergütungen für Überstunden, |
— |
die sonstigen Zulagen und verschiedene Vergütungen, |
— |
die Zahlung der Reisekosten des Beamten oder Bediensteten auf Zeit, für seinen Ehegatten und für die unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort, |
— |
die Auswirkungen von Berichtigungskoeffizienten auf die Dienstbezüge und auf den Anteil der Bezüge, der in ein anderes Land als das Land der dienstlichen Verwendung überwiesen wird, |
— |
die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die die Einrichtung für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss. |
1 2 0 2 Vergütete Überstunden
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
3 000 |
3 000 |
2 392,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 56 und Anhang VI.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel dienen zur Zahlung von Überstunden nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen.
1 2 0 4 Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
25 000 |
25 000 |
96 000,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel decken
— |
die Zahlung der Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind; |
— |
die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen; |
— |
die Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen; |
— |
die Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Fall offensichtlich unzulänglicher Leistungen; |
— |
die Entschädigung bei Kündigung des Vertrags eines Bediensteten auf Zeit durch die Einrichtung. |
1 2 2 Vergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst
1 2 2 0 Vergütungen bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 41 und 50 sowie Anhang IV.
Veranschlagt sind die Vergütungen für Beamte, die
— |
im Anschluss an eine Maßnahme zur Verminderung der Zahl der Dienstposten der Einrichtung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden; |
— |
einen Dienstposten der Besoldungsgruppen AD 16 oder AD 15 innehaben und die dieser Stelle aus dienstlichen Gründen enthoben werden. |
Die Mittel decken ferner den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung und die Auswirkungen der auf diese Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.
1 2 2 2 Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für Beamte und Bedienstete auf Zeit
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 3518/85 des Rates vom 12. Dezember 1985 zur Einführung von Sondermaßnahmen aufgrund des Beitritts Spaniens und Portugals betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst (ABl. L 335 vom 13.12.1985, S. 56) und Verordnung (EG, Euratom, EGKS) Nr. 2688/95 des Rates vom 17. November 1995 zur Einführung von Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst aufgrund des Beitritts Österreichs, Finnlands und Schwedens (ABl. L 280 vom 23.11.1995, S. 1.).
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 64 und 72.
Diese Mittel decken
— |
die in Anwendung des Statuts, der Verordnung (EGKS, EWG, EURATOM) Nr. 3518/85 oder der Verordnung (EG, Euratom, EGKS) Nr. 2688/95 zu zahlenden Vergütungen, |
— |
den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung für die Empfänger der Vergütungen, |
— |
die Auswirkungen der auf die verschiedenen Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten. |
KAPITEL 1 4 — SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN
1 4 0 Sonstige Bedienstete und externes Personal
1 4 0 0 Sonstige Bedienstete
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
316 116 |
311 775 |
217 097,— |
Erläuterungen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Die Mittel sind hauptsächlich veranschlagt für
— |
die Bezüge der sonstigen Bediensteten, namentlich der Vertragsbediensteten, örtlichen Bediensteten und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen und die Auswirkungen der auf die Bezüge dieser Bediensteten anwendbaren Berichtigungskoeffizienten; |
— |
die Honorare des Personals, das im Rahmen des Dienstleistungssystems bezahlt wird, sowie in besonderen Fällen die Einstellung von Leiharbeitskräften. |
1 4 0 4 Praktika, Zuschüsse und Austausch von Beamten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
136 000 |
100 000 |
82 139,— |
Erläuterungen
Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten betreffend Praktika und Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten betreffend Beamte internationaler, nationaler, regionaler oder lokaler Einrichtungen, die in das Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten abgeordnet wurden.
Diese Mittel decken
— |
Vergütungen und die Reise- und Dienstreisekosten für die Praktikanten sowie die Kosten einer Kranken- und Unfallversicherung während der Praktika; |
— |
die Ausgaben, die aufgrund des Austauschs von Personal zwischen dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten oder anderer in der Regelung genannter Staaten entstehen. |
KAPITEL 1 6 — SONSTIGE AUSGABEN FÜR DAS PERSONAL DER EINRICHTUNG
1 6 1 Ausgaben für Personalverwaltung
1 6 1 0 Ausgaben für Personaleinstellung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
5 000 |
8 000 |
9 000,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang III.
Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53) und Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofs, der Generalsekretäre des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).
Diese Mittel decken
— |
die Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG vorgesehenen Auswahlverfahren sowie der Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Einstellungsgesprächen und ärztlichen Einstellungsuntersuchungen; |
— |
die Ausgaben für die Organisation von Ausleseverfahren zur Auswahl von Beamten und sonstigen Bediensteten. |
In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Konsultation des Europäischen Amtes für Personalauswahl können sie für von der Einrichtung selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden.
1 6 1 2 Berufliche Fortbildung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
55 000 |
55 000 |
69 000,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 24a.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel decken
— |
die Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Fertigkeiten des Personals sowie die Leistungsfähigkeit und die Effizienz des Organs zu verbessern, |
— |
die Fahrtkosten, die Zahlung der Tagegelder für Dienstreisen sowie die bei der Durchführung einer Dienstreise anfallenden Nebenkosten oder außergewöhnlichen Kosten, einschließlich der bei der Ausstellung von Fahrausweisen und Reservierungen anfallenden Nebenkosten (andere als in Artikel 3 0 0). |
1 6 3 Maßnahmen zugunsten des Personals der Einrichtung
1 6 3 0 Sozialer Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 9 Absatz 3 Unterabsatz 3 und Artikel 76. Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 15. Januar 2004 zu den Bestimmungen über die Sozialleistungen für die Beamten und sonstigen Bediensteten im Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten.
Mit diesen Mitteln werden finanziert:
— |
für folgende Personengruppen im Rahmen einer interinstitutionellen Politik zugunsten von Behinderten:
im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland die Erstattung von Ausgaben, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen, ordnungsgemäß nachgewiesen werden und nicht im Rahmen des gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems abgedeckt sind; |
— |
die Zuwendungen an Beamte oder Bedienstete, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden. |
1 6 3 2 Soziale Beziehungen zwischen den Bediensteten und sonstige soziale Tätigkeiten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
6 000 |
6 000 |
4 633,— |
Erläuterungen
Mit diesen Mitteln sollen alle Initiativen finanziell gefördert werden, die dazu dienen, die gesellschaftlichen Beziehungen zwischen den Bediensteten verschiedener Nationalität zu entwickeln, z. B. Beihilfen für Clubs für Bedienstete, Vereinigungen, kulturelle Aktivitäten usw., und ein Beitrag zu den Kosten von vom Personalrat organisierten Aktivitäten (kulturelle und Freizeitaktivitäten, Essen usw.) geleistet werden.
Diese Mittel decken außerdem die finanzielle Beteiligung an den interinstitutionellen sozialen Tätigkeiten.
TITEL 2
GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||||
KAPITEL 2 0 |
|||||||||||
2 0 0 |
|||||||||||
Gebäude |
|||||||||||
2 0 0 0 |
Mieten |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
715 000 |
693 000 |
539 000,— |
75,38 |
|||||||
|
Artikel 2 0 0 — Insgesamt |
715 000 |
693 000 |
539 000,— |
75,38 |
||||||
|
KAPITEL 2 0 — INSGESAMT |
715 000 |
693 000 |
539 000,— |
75,38 |
||||||
KAPITEL 2 1 |
|||||||||||
2 1 0 |
|||||||||||
Ausstattung, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung und der Telekommunikation |
|||||||||||
2 1 0 0 |
Kauf, Instandhaltung und Wartung der Hardware und Software und damit verbundene Arbeiten |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
83 000 |
63 000 |
246 792,— |
297,34 |
|||||||
2 1 0 1 |
Kauf, Instandhaltung und Wartung der Telekommunikationsanlagen |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||
|
Artikel 2 1 0 — Insgesamt |
83 000 |
63 000 |
246 792,— |
297,34 |
||||||
2 1 2 |
Mobiliar |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
15 000 |
18 000 |
30 000,— |
200,— |
|||||||
2 1 6 |
Fahrzeuge |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
19 000 |
19 000 |
14 000,— |
73,68 |
|||||||
|
KAPITEL 2 1 — INSGESAMT |
117 000 |
100 000 |
290 792,— |
248,54 |
||||||
KAPITEL 2 3 |
|||||||||||
2 3 0 |
|||||||||||
Verwaltungsausgaben |
|||||||||||
2 3 0 0 |
Papier- und Bürobedarf sowie verschiedene Verbrauchsmaterialien |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
20 000 |
20 000 |
18 700,— |
93,50 |
|||||||
2 3 0 1 |
Postgebühren und Zustellungskosten |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
12 000 |
13 000 |
10 000,— |
83,33 |
|||||||
2 3 0 2 |
Telekommunikation |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
7 000 |
8 500 |
4 131,— |
59,01 |
|||||||
2 3 0 3 |
Finanzkosten |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 000 |
2 000 |
69,— |
6,90 |
|||||||
2 3 0 4 |
Sonstige Ausgaben |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
4 000 |
4 000 |
2 138,— |
53,45 |
|||||||
2 3 0 5 |
Gerichtskosten und Schadenersatz |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||
|
Artikel 2 3 0 — Insgesamt |
44 000 |
47 500 |
35 038,— |
79,63 |
||||||
2 3 1 |
Übersetzungen und Dolmetscher |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
580 000 |
650 000 |
667 000,— |
115,— |
|||||||
2 3 2 |
Unterstützung von Aktivitäten |
|
|
|
|
||||||
Nichtgetrennte Mittel |
94 000 |
84 000 |
97 600,— |
103,83 |
|||||||
|
KAPITEL 2 3 — INSGESAMT |
718 000 |
781 500 |
799 638,— |
111,37 |
||||||
|
Titel 2 — Insgesamt |
1 550 000 |
1 574 500 |
1 629 430,— |
105,12 |
||||||
|
KAPITEL 2 0 — GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN
2 0 0 Gebäude
2 0 0 0 Mieten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
715 000 |
693 000 |
539 000,— |
Erläuterungen
Administrative Vereinbarung zwischen dem Europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Parlament.
Diese Mittel sind für eine Pauschalzahlung an das Europäische Parlament für die Büros, die das Parlament dem Europäischen Bürgerbeauftragten in seinen Gebäuden in Straßburg und Brüssel zur Verfügung stellt, bestimmt. Sie decken den Mietzins und die Kosten für Versicherung, Wasser, Strom, Heizung, Reinigung und Wartung, Sicherheit und Überwachung sowie der sonstigen Ausgaben für Gebäude, einschließlich Umbau, Reparatur oder Renovierung der betreffenden Büros.
KAPITEL 2 1 — INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR: ANSCHAFFUNG, MIETE UND WARTUNG
Erläuterungen
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verständigt sich die Einrichtung mit den anderen Institutionen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Vertragsbedingungen.
2 1 0 Ausstattung, Betriebskosten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung und der Telekommunikation
2 1 0 0 Kauf, Instandhaltung und Wartung der Hardware und Software und damit verbundene Arbeiten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
83 000 |
63 000 |
246 792,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für folgende Bereiche bestimmt:
— |
Kauf, Anmietung, Wartung und Erhaltung von Ausrüstung und Entwicklung von Software, |
— |
Unterstützung für den Betrieb und die Erhaltung von Informatiksystemen, |
— |
auf Dritte übertragene Informatiktätigkeiten und sonstige Ausgaben für Informatik-Dienstleistungen, |
— |
Kauf, Anmietung, Instandhaltung und Wartung von Telekommunikationsausrüstungen und sonstige Ausgaben für Zwecke der Telekommunikation (Übertragungsnetze, Telefonzentralen, Telefone und dazugehörige Ausrüstungen, Fernkopierer, Telexgeräte, Installationskosten, usw.). |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
2 1 0 1 Kauf, Instandhaltung und Wartung der Telekommunikationsanlagen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die Anmietung, Wartung und Erhaltung von Telekommunikationsmaterial und sonstigen Ausgaben für Zwecke der Telekommunikation (Übertragungsnetze, Telefonzentralen, -geräte und ähnliche Ausrüstung, Fernkopierer, Installationskosten usw.) bestimmt.
2 1 2 Mobiliar
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
15 000 |
18 000 |
30 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Mobiliar, insbesondere für den Kauf ergonomischer Büromöbel, sowie für den Ersatz von veraltetem und nicht mehr verwendbarem Mobiliar und von Büromaschinen bestimmt.
2 1 6 Fahrzeuge
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
19 000 |
19 000 |
14 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für Kauf, Unterhaltung, Betrieb und Reparatur von Fahrzeugen (Dienstwagen) und die Miete von Fahrzeugen, Taxis, Omnibussen und Lastkraftwagen mit oder ohne Fahrer bestimmt, einschließlich der damit zusammenhängenden Versicherungen und der Bezahlung etwaiger Bußgelder.
KAPITEL 2 3 — LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB
2 3 0 Verwaltungsausgaben
Erläuterungen
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verständigt sich die Einrichtung mit den anderen Institutionen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Vertragsbedingungen.
2 3 0 0 Papier- und Bürobedarf sowie verschiedene Verbrauchsmaterialien
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
20 000 |
20 000 |
18 700,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für den Kauf von Papier, Umschlägen, Büromaterial, Erzeugnissen für die Druckerei und die Vervielfältigung usw. bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
2 3 0 1 Postgebühren und Zustellungskosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
12 000 |
13 000 |
10 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Postgebühren, Bearbeitung und Beförderung durch die Postdienste oder private Transportunternehmen bestimmt.
2 3 0 2 Telekommunikation
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
7 000 |
8 500 |
4 131,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die festen Anschlussgebühren und die Kosten für Kommunikationsdienste über Kabel oder Radiowellen (Festnetz und Mobilfunk, Fernsehen) sowie die Ausgaben für Datenübertragungsnetze und Telematikdienste.
2 3 0 3 Finanzkosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 000 |
2 000 |
69,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Bankgebühren (Gebühren, Agios, sonstige Gebühren) und sonstigen Finanzkosten einschließlich der Nebenkosten für die Finanzierung von Gebäuden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden mit 10 000 EUR veranschlagt.
2 3 0 4 Sonstige Ausgaben
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
4 000 |
4 000 |
2 138,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung folgender Ausgaben:
— |
Versicherungen, die nicht eigens unter einem anderen Posten vorgesehen sind, |
— |
verschiedene Sachausgaben wie etwa den Kauf von Fahr- oder Flugplänen, Anzeigen in Zeitungen für den Verkauf von Gebrauchtartikeln usw., |
— |
Zahlstellen in Brüssel und Straßburg. |
2 3 0 5 Gerichtskosten und Schadenersatz
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken
— |
alle gegebenenfalls anfallenden Kosten für die Beteiligung des Europäischen Bürgerbeauftragten an Verfahren vor Unions- und nationalen Gerichten sowie weitere Kosten, die im Zusammenhang mit juristischen Tätigkeiten und streitigen Verfahren oder im Vorfeld solcher Verfahren anfallen, |
— |
die Ausgaben für Schadenersatz, Zinsen und etwaige Verbindlichkeiten im Sinne von Artikel 11 Absatz 3 der Haushaltsordnung, |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
2 3 1 Übersetzungen und Dolmetscher
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
580 000 |
650 000 |
667 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind bestimmt zur Deckung der Kosten für etwaige zusätzliche Leistungen, insbesondere die Übersetzungs-, Schreib- und Druckarbeiten, die im Zusammenhang mit dem Jahresbericht und sonstigen Dokumenten anfallen, sowie für die Dienstleistungen vertraglich und gelegentlich beschäftigter Dolmetscher und sonstige damit verbundene Kosten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden mit 5 000 EUR veranschlagt.
2 3 2 Unterstützung von Aktivitäten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
94 000 |
84 000 |
97 600,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind bestimmt zur Deckung der an das Europäische Parlament zu zahlenden globalen „Verwaltungsgebühr“, die die dem Europäischen Parlament entstehenden Personalkosten abdeckt, die sich durch die Bereitstellung allgemeiner Dienstleistungen wie Rechnungswesen, Innenrevision, ärztlicher Dienst usw. ergeben.
Sie dienen auch der finanziellen Unterstützung zur Deckung der Kosten für verschiedene interinstitutionelle Dienstleistungen, die nicht bereits durch andere Haushaltslinien abgedeckt sind.
TITEL 3
AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG DER ALLGEMEINEN AUFGABEN DER EINRICHTUNG
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||
KAPITEL 3 0 |
|||||||||||||
3 0 0 |
Dienstreisekosten des Personals |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
157 000 |
142 000 |
148 204,— |
94,40 |
|||||||||
3 0 2 |
Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
13 000 |
15 000 |
6 243,— |
48,02 |
|||||||||
3 0 3 |
Sitzungen im Allgemeinen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
36 000 |
30 000 |
28 264,— |
78,51 |
|||||||||
3 0 4 |
Interne Sitzungen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
35 000 |
35 000 |
33 692,— |
96,26 |
|||||||||
|
KAPITEL 3 0 — INSGESAMT |
241 000 |
222 000 |
216 403,— |
89,79 |
||||||||
KAPITEL 3 2 |
|||||||||||||
3 2 0 |
|||||||||||||
Beschaffung von Informationen und Fachwissen |
|||||||||||||
3 2 0 0 |
Dokumentation und Bibliothek |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
11 500 |
12 000 |
10 030,— |
87,22 |
|||||||||
3 2 0 1 |
Ausgaben für Archivbestände |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
15 000 |
15 000 |
1 911,— |
12,74 |
|||||||||
|
Artikel 3 2 0 — Insgesamt |
26 500 |
27 000 |
11 941,— |
45,06 |
||||||||
3 2 1 |
|||||||||||||
Produktion und Verbreitung |
|||||||||||||
3 2 1 0 |
Kommunikation und Publikationen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
290 000 |
320 000 |
266 002,— |
91,72 |
|||||||||
|
Artikel 3 2 1 — Insgesamt |
290 000 |
320 000 |
266 002,— |
91,72 |
||||||||
|
KAPITEL 3 2 — INSGESAMT |
316 500 |
347 000 |
277 943,— |
87,82 |
||||||||
KAPITEL 3 3 |
|||||||||||||
3 3 0 |
|||||||||||||
Untersuchungen und Zuschüsse |
|||||||||||||
3 3 0 0 |
Untersuchungen |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
14 000 |
3 000 |
0,— |
0,— |
|||||||||
3 3 0 1 |
Beziehungen zu nationalen/regionalen Bürgerbeauftragten und ähnlichen Einrichtungen und Unterstützung der Aktivitäten des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
25 000 |
p.m. |
17 292,— |
69,17 |
|||||||||
|
Artikel 3 3 0 — Insgesamt |
39 000 |
3 000 |
17 292,— |
44,34 |
||||||||
|
KAPITEL 3 3 — INSGESAMT |
39 000 |
3 000 |
17 292,— |
44,34 |
||||||||
KAPITEL 3 4 |
|||||||||||||
3 4 0 |
|||||||||||||
Ausgaben in Zusammenhang mit den Aufgaben des Europäischen Bürgerbeauftragten |
|||||||||||||
3 4 0 0 |
Verschiedene Ausgaben |
|
|
|
|
||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 500 |
1 500 |
1 350,— |
90,— |
|||||||||
|
Artikel 3 4 0 — Insgesamt |
1 500 |
1 500 |
1 350,— |
90,— |
||||||||
|
KAPITEL 3 4 — INSGESAMT |
1 500 |
1 500 |
1 350,— |
90,— |
||||||||
|
Titel 3 — Insgesamt |
598 000 |
573 500 |
512 988,— |
85,78 |
||||||||
|
KAPITEL 3 0 — SITZUNGEN UND KONFERENZEN
3 0 0 Dienstreisekosten des Personals
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
157 000 |
142 000 |
148 204,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 71 sowie Anhang VII Artikel 11, 12 und 13.
Diese Mittel sind bestimmt für die Deckung der Fahrtkosten, die Zahlung der Tagegelder für Dienstreisen sowie die bei der Durchführung einer Dienstreise anfallenden Nebenkosten oder außergewöhnlichen Kosten, einschließlich der bei der Ausstellung von Fahrausweisen und Reservierungen anfallenden Nebenkosten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden mit 5 000 EUR veranschlagt.
3 0 2 Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
13 000 |
15 000 |
6 243,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten in Zusammenhang mit den Verpflichtungen der Einrichtung betreffend Empfänge, Repräsentationszwecke und den Kauf von Repräsentationsartikeln des Europäischen Bürgerbeauftragten.
3 0 3 Sitzungen im Allgemeinen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
36 000 |
30 000 |
28 264,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten der Sachverständigen und sonstigen Persönlichkeiten bestimmt, die zu Sitzungen der Ausschüsse, Studien- und Arbeitsgruppen eingeladen werden, sowie sonstiger damit in Zusammenhang stehender Ausgaben (Anmietung von Räumen, Dolmetschbedarf usw.).
3 0 4 Interne Sitzungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
35 000 |
35 000 |
33 692,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Kosten für die Organisation der internen Sitzungen der Einrichtung zu decken.
KAPITEL 3 2 — FACHWISSEN UND INFORMATIONEN: BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG
3 2 0 Beschaffung von Informationen und Fachwissen
3 2 0 0 Dokumentation und Bibliothek
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
11 500 |
12 000 |
10 030,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für
— |
die Erweiterungen und Ersatzbeschaffungen im Bereich der allgemeinen Nachschlagewerke und die laufende Ergänzung des Grundstocks der Bibliothek; |
— |
die Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften sowie bei Nachrichtenagenturen, Abonnements für deren Online-Veröffentlichungen und Online-Dienste, einschließlich der Urheberrechtsgebühren für die Vervielfältigung und die Verbreitung dieser Abonnements in schriftlicher und/oder elektronischer Form, und die Dienstleistungsverträge für Presseübersichten und Zeitungsausschnitte; |
— |
die Abonnements oder Dienstleistungsverträge für die Lieferung von Inhaltsübersichten und -analysen von Zeitschriften oder die Erfassung der aus diesen Zeitschriften entnommenen Artikel auf optischen Datenträgern; |
— |
die Kosten für die Nutzung externer dokumentarischer und statistischer Datenbanken (ohne EDV-Anlagen und Fernmeldegebühren); |
— |
den Kauf oder die Anmietung von spezifischem Material, einschließlich elektrischer, elektronischer und computertechnischer Materialien und/oder Systeme für Bibliothek, Dokumentation und Mediathek, sowie von externen Dienstleistungen für den Erwerb, die Entwicklung, die Installation, die Nutzung und die Wartung dieser Materialien und Systeme; |
— |
im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Bibliothek stehende Leistungen, insbesondere was die Beziehungen zu ihren Kunden (Umfragen, Analysen), das Qualitätsmanagement-System usw. betrifft; |
— |
Einbinde- und Konservierungsmaterialien und -arbeiten für die Bibliothek, die Dokumentation und die Mediathek; |
— |
den Kauf von Wörterbüchern, Lexika und sonstigen Werken für die Dienststellen des Europäischen Bürgerbeauftragten. |
3 2 0 1 Ausgaben für Archivbestände
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
15 000 |
15 000 |
1 911,— |
Erläuterungen
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43) und die hierzu vom Europäischen Bürgerbeauftragten angenommenen Durchführungsmaßnahmen.
Diese Mittel decken
— |
die Kosten für externe Dienstleistungen im Zusammenhang mit Archivierungsmaßnahmen, einschließlich Sortierung, Registrierung und Neuordnung in den Depots, mit der Archivierung zusammenhängende Dienstleistungen sowie den Erwerb und die Nutzung der Archivbestände auf alternativen Datenträgern (Mikrofilme, Disketten, Kassetten usw.) sowie den Kauf, die Anmietung und Wartung von spezifischem (elektronischem, computertechnischem und elektrischem) Material und die Kosten für Veröffentlichungen auf Trägermedien jeder Art (Broschüren, CD-ROM usw.); |
— |
die Kosten für die Verarbeitung der Archive, die der Bürgerbeauftragte in Ausübung seines Mandats angelegt und in Form von Schenkungen oder Legaten dem Europäischen Parlament, den historischen Archiven der Europäischen Union (AHUE) oder einer Vereinigung oder Stiftung im Rahmen einer geltenden Regelung vermacht hat. |
3 2 1 Produktion und Verbreitung
3 2 1 0 Kommunikation und Publikationen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
290 000 |
320 000 |
266 002,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für Veröffentlichungen und für die Unterrichtung der Öffentlichkeit, insbesondere:
— |
Druckkosten für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union, |
— |
Kosten für Druck und Vervielfältigung verschiedener Veröffentlichungen (Jahresberichte usw.) in den Amtssprachen, |
— |
gedrucktes Material (mit herkömmlichen oder elektronischen Mitteln) zur Förderung von Informationen über den Europäischen Bürgerbeauftragten (Öffentlichkeitsarbeit und Maßnahmen zur Förderung des Grundsatzes des Europäischen Bürgerbeauftragten gegenüber einer breiten Öffentlichkeit), |
— |
sonstige Ausgaben in Verbindung mit der Informationspolitik der Einrichtung (Symposien, Seminare, Beteiligung an öffentlichen Veranstaltungen usw.). |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
KAPITEL 3 3 — UNTERSUCHUNGEN UND SONSTIGE ZUSCHÜSSE
3 3 0 Untersuchungen und Zuschüsse
3 3 0 0 Untersuchungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
14 000 |
3 000 |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Finanzierung von Untersuchungen und/oder Erhebungen bestimmt, mit denen im Rahmen von Verträgen qualifizierte Sachverständige und Forschungsinstitute beauftragt werden, ferner für die Veröffentlichung solcher Untersuchungen und die damit verbundenen Kosten.
3 3 0 1 Beziehungen zu nationalen/regionalen Bürgerbeauftragten und ähnlichen Einrichtungen und Unterstützung der Aktivitäten des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
25 000 |
p.m. |
17 292,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sollen Ausgaben abdecken, die für die Förderung und Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Bürgerbeauftragten und den nationalen/regionalen Bürgerbeauftragten und anderen ähnlichen Einrichtungen bestimmt sind.
Sie können insbesondere finanzielle Beiträge zu Projekten in den Tätigkeitsbereichen des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten abdecken (andere als in Posten 3 2 1 0).
Damit werden auch alle finanziellen Beiträge in Verbindung mit Besuchergruppen des Europäischen Bürgerbeauftragten abgedeckt.
KAPITEL 3 4 — AUSGABEN IN ZUSAMMENHANG MIT DEN AUFGABEN DES EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN
3 4 0 Ausgaben in Zusammenhang mit den Aufgaben des Europäischen Bürgerbeauftragten
3 4 0 0 Verschiedene Ausgaben
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 500 |
1 500 |
1 350,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung von Ausgaben bestimmt, die in Verbindung mit der besonderen Art der Aufgaben des Europäischen Bürgerbeauftragten stehen, z. B. die Beziehungen zu den Bürgerbeauftragten der Mitgliedstaaten und den internationalen Organisationen der Bürgerbeauftragten sowie die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen.
TITEL 10
SONSTIGE AUSGABEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||
|
KAPITEL 10 0 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
KAPITEL 10 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
KAPITEL 10 1 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
KAPITEL 10 1 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
Titel 10 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
GESAMTBETRAG |
9 857 002 |
9 731 371 |
9 124 126,— |
92,56 |
||||
|
KAPITEL 10 0 — VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
KAPITEL 10 1 — RÜCKSTELLUNG FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung nicht vorhersehbarer Ausgaben bestimmt, die im Laufe des Haushaltsjahres gefasst werden.
PERSONAL
Einzelplan VIII — Europäischer Bürgerbeauftragter
Funktions- und Besoldungsgruppe |
2014 |
2013 |
||
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
|
AD 16 |
1 |
|
1 |
|
AD 15 |
2 |
|
1 |
|
AD 14 |
1 |
|
2 |
|
AD 13 |
3 |
1 |
1 |
3 |
AD 12 |
|
1 |
|
1 |
AD 11 |
1 |
1 |
1 |
1 |
AD 10 |
3 |
2 |
2 |
2 |
AD 9 |
3 |
|
3 |
1 |
AD 8 |
1 |
1 |
1 |
1 |
AD 7 |
3 |
3 |
3 |
1 |
AD 6 |
8 |
|
5 |
3 |
AD 5 |
2 |
1 |
3 |
1 |
AD insgesamt |
28 |
10 |
23 |
14 |
AST 11 |
|
|
|
|
AST 10 |
|
|
|
|
AST 9 |
|
|
|
|
AST 8 |
|
2 |
|
1 |
AST 7 |
|
|
|
1 |
AST 6 |
1 |
1 |
1 |
2 |
AST 5 |
7 |
3 |
6 |
3 |
AST 4 |
2 |
3 |
3 |
1 |
AST 3 |
5 |
1 |
5 |
2 |
AST 2 |
1 |
2 |
|
3 |
AST 1 |
1 |
|
1 |
1 |
AST insgesamt |
17 |
12 |
16 |
14 |
AST/SC 6 |
|
|
|
|
AST/SC 5 |
|
|
|
|
AST/SC 4 |
|
|
|
|
AST/SC 3 |
|
|
|
|
AST/SC 2 |
|
|
|
|
AST/SC 1 |
|
|
|
|
AST/SC total |
|
|
|
|
Gesamtzahl |
45 |
22 |
39 |
28 |
EINZELPLAN IX
EUROPÄISCHER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
EINNAHMEN
Beitrag der Europäischen Union zur Finanzierung der Ausgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten für das Haushaltsjahr 2014
Bezeichnung |
Betrag |
Ausgaben |
8 267 256 |
Eigene Einnahmen |
–1 000 000 |
Zu vereinnahmender Beitrag |
7 267 256 |
EIGENE EINNAHMEN
TITEL 4
VERSCHIEDENE VON DER UNION ERHOBENE ABGABEN, ABZÜGE UND GEBÜHREN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||
KAPITEL 4 0 |
|||||||||
4 0 0 |
Ertrag aus der Besteuerung der Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder des Organs, der Beamten und sonstigen Bediensteten |
489 000 |
446 000 |
331 882,41 |
67,87 |
||||
4 0 3 |
Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
4 0 4 |
Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
77 000 |
75 000 |
54 569,02 |
70,87 |
||||
|
KAPITEL 4 0 — INSGESAMT |
566 000 |
521 000 |
386 451,43 |
68,28 |
||||
KAPITEL 4 1 |
|||||||||
4 1 0 |
Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung |
434 000 |
422 000 |
326 784,94 |
75,30 |
||||
4 1 1 |
Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
KAPITEL 4 1 — INSGESAMT |
434 000 |
422 000 |
326 784,94 |
75,30 |
||||
|
Titel 4 — Insgesamt |
1 000 000 |
943 000 |
713 236,37 |
71,32 |
||||
|
KAPITEL 4 0 — GEHALTSABZÜGE
4 0 0 Ertrag aus der Besteuerung der Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder des Organs, der Beamten und sonstigen Bediensteten
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
489 000 |
446 000 |
331 882,41 |
Erläuterungen
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuern zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8).
Beschluss Nr. 1247/2002/EG des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom 1. Juli 2002 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten (ABl. L 183 vom 12.7.2002, S. 1).
4 0 3 Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Gemeinschaften (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).
Statut der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 66a in der bis zum 15. Dezember 2003 geltenden Fassung.
Beschluss Nr. 1247/2002/EG des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom 1. Juli 2002 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten (ABl. L 183 vom 12.7.2002, S. 1).
4 0 4 Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
77 000 |
75 000 |
54 569,02 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 66a.
KAPITEL 4 1 — BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG
4 1 0 Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
434 000 |
422 000 |
326 784,94 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.
4 1 1 Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Anhang VIII Artikel 4, Artikel 11 Absätze 2 und 3 und Artikel 48.
TITEL 9
VERSCHIEDENE EINNAHMEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||
KAPITEL 9 0 |
|||||||
9 0 0 |
Verschiedene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||
|
KAPITEL 9 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||
|
Titel 9 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||
|
GESAMTBETRAG |
1 000 000 |
943 000 |
713 236,37 |
71,32 |
||
|
KAPITEL 9 0 — VERSCHIEDENE EINNAHMEN
9 0 0 Verschiedene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen verbucht.
AUSGABEN
Gesamtübersicht über die Mittel (2014 und 2013) und Ausgaben (2012)
Titel Kapitel |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
||
1 |
|||||||
AUSGABEN FÜR MITGLIEDER UND PERSONAL DER EINRICHTUNG |
|||||||
1 0 |
MITGLIEDER DER EINRICHTUNG |
1 169 013 |
1 169 013 |
740 448 |
740 448 |
680 808,34 |
680 808,34 |
1 1 |
PERSONAL DER EINRICHTUNG |
4 777 243 |
4 777 243 |
4 635 535 |
4 635 535 |
4 315 028,77 |
4 315 028,77 |
|
Titel 1 — Insgesamt |
5 946 256 |
5 946 256 |
5 375 983 |
5 375 983 |
4 995 837,11 |
4 995 837,11 |
2 |
|||||||
GEBÄUDE, MATERIAL UND MIT DEM DIENSTBETRIEB VERBUNDENE SACHAUSGABEN |
|||||||
2 0 |
GEBÄUDE, MATERIAL UND MIT DEM DIENSTBETRIEB VERBUNDENE SACHAUSGABEN |
2 321 000 |
2 321 000 |
2 285 426 |
2 285 426 |
2 262 708,— |
2 262 708,— |
|
Titel 2 — Insgesamt |
2 321 000 |
2 321 000 |
2 285 426 |
2 285 426 |
2 262 708,— |
2 262 708,— |
3 |
|||||||
EUROPÄISCHER DATENSCHUTZAUSSCHUSS |
|||||||
3 0 |
AUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB DES AUSSCHUSSES |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
|
Titel 3 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
10 |
|||||||
SONSTIGE AUSGABEN |
|||||||
10 0 |
VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
0,— |
0,— |
10 1 |
RÜCKSTELLUNG FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
0,— |
0,— |
|
Titel 10 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
0,— |
0,— |
|
GESAMTBETRAG |
8 267 256 |
8 267 256 |
7 661 409 |
7 661 409 |
7 258 545,11 |
7 258 545,11 |
TITEL 1
AUSGABEN FÜR MITGLIEDER UND PERSONAL DER EINRICHTUNG
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||
KAPITEL 1 0 |
|||||||||
1 0 0 |
|||||||||
Bezüge, Vergütungen und andere Ansprüche der Mitglieder |
|||||||||
1 0 0 0 |
Bezüge und Vergütungen |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
617 459 |
644 322 |
606 102,72 |
98,16 |
|||||
1 0 0 1 |
Ansprüche bei Dienstantritt und bei Ausscheiden aus dem Dienst |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
130 000 |
p.m. |
0,— |
0,— |
|||||
1 0 0 2 |
Übergangsgelder |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
296 000 |
p.m. |
10 579,62 |
3,57 |
|||||
1 0 0 3 |
Versorgungsbezüge |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
40 000 |
32 000 |
0,— |
0,— |
|||||
1 0 0 4 |
Vorläufig eingesetzte Mittel |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
11 160 |
p.m. |
0,— |
0,— |
|||||
|
Artikel 1 0 0 — Insgesamt |
1 094 619 |
676 322 |
616 682,34 |
56,34 |
||||
1 0 1 |
|||||||||
Sonstige Ausgaben für die Mitglieder |
|||||||||
1 0 1 0 |
Berufliche Fortbildung |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
15 000 |
4 732 |
0,— |
0,— |
|||||
1 0 1 1 |
Dienstreise- und Fahrtkosten sowie Nebenkosten |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
59 394 |
59 394 |
64 126,— |
107,97 |
|||||
|
Artikel 1 0 1 — Insgesamt |
74 394 |
64 126 |
64 126,— |
86,20 |
||||
|
KAPITEL 1 0 — INSGESAMT |
1 169 013 |
740 448 |
680 808,34 |
58,24 |
||||
KAPITEL 1 1 |
|||||||||
1 1 0 |
|||||||||
Bezüge, Vergütungen und andere Ansprüche der Beamten und Bediensteten auf Zeit |
|||||||||
1 1 0 0 |
Bezüge und Vergütungen |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
4 000 405 |
3 872 366 |
3 572 485,58 |
89,30 |
|||||
1 1 0 1 |
Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
50 000 |
70 564 |
30 564,— |
61,13 |
|||||
1 1 0 2 |
Vergütete Überstunden |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||
1 1 0 3 |
Außerordentliche Beihilfen |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
— |
p.m. |
0,— |
— |
|||||
1 1 0 4 |
Vergütungen und verschiedene Beiträge bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||
1 1 0 5 |
Vorläufig eingesetzte Mittel |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
— |
p.m. |
0,— |
— |
|||||
|
Artikel 1 1 0 — Insgesamt |
4 050 405 |
3 942 930 |
3 603 049,58 |
88,96 |
||||
1 1 1 |
|||||||||
Sonstige Bedienstete |
|||||||||
1 1 1 0 |
Vertragsbedienstete |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
197 389 |
158 917 |
172 429,92 |
87,36 |
|||||
1 1 1 1 |
Kosten für Praktika und für den Austausch von Personal |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
179 428 |
179 428 |
149 428,— |
83,28 |
|||||
1 1 1 2 |
Nach außerhalb zu vergebende Dienstleistungen und Arbeiten |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
51 202 |
51 202 |
99 202,— |
193,75 |
|||||
|
Artikel 1 1 1 — Insgesamt |
428 019 |
389 547 |
421 059,92 |
98,37 |
||||
1 1 2 |
|||||||||
Sonstige Ausgaben für das Personal |
|||||||||
1 1 2 0 |
Dienstreise- und Fahrtkosten sowie Nebenkosten |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
112 686 |
112 686 |
112 686,— |
100,— |
|||||
1 1 2 1 |
Ausgaben für Personaleinstellung |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
6 789 |
6 789 |
6 789,— |
100,— |
|||||
1 1 2 2 |
Berufliche Fortbildung |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
78 500 |
84 874 |
83 374,— |
106,21 |
|||||
1 1 2 3 |
Sozialer Dienst |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||
1 1 2 4 |
Ärztlicher Dienst |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
14 844 |
14 844 |
14 844,— |
100,— |
|||||
1 1 2 5 |
Kleinkindertagesstätten und Kinderkrippen auf Vertragsbasis |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
80 000 |
80 000 |
67 938,— |
84,92 |
|||||
1 1 2 6 |
Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Personals und sonstige soziale Maßnahmen |
|
|
|
|
||||
Nichtgetrennte Mittel |
6 000 |
3 865 |
5 288,27 |
88,14 |
|||||
|
Artikel 1 1 2 — Insgesamt |
298 819 |
303 058 |
290 919,27 |
97,36 |
||||
|
KAPITEL 1 1 — INSGESAMT |
4 777 243 |
4 635 535 |
4 315 028,77 |
90,32 |
||||
|
Titel 1 — Insgesamt |
5 946 256 |
5 375 983 |
4 995 837,11 |
84,02 |
||||
|
KAPITEL 1 0 — MITGLIEDER DER EINRICHTUNG
1 0 0 Bezüge, Vergütungen und andere Ansprüche der Mitglieder
1 0 0 0 Bezüge und Vergütungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
617 459 |
644 322 |
606 102,72 |
Erläuterungen
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).
Beschluss Nr. 1247/2002/EG des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten (ABl. L 183 vom 12.7.2002, S. 1).
Diese Mittel dienen zur Finanzierung
— |
der Gehälter, Zulagen und Entschädigungen der Mitglieder sowie der Auswirkungen der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Gehälter angewandt werden, sowie der Auswirkungen der Anwendung des Berichtigungskoeffizienten auf den Teil der Bezüge, der in ein anderes Land als das, in dem der Dienstort liegt, überwiesen wird, |
— |
des Anteils der Einrichtung (0,87 %) an der Versicherung gegen Berufskrankheits- und Unfallrisiken, |
— |
den Anteils der Einrichtung (3,4 %) an der Versicherung gegen Krankheitsrisiken, |
— |
die Geburtenzulage, |
— |
die im Todesfall vorgesehenen Vergütungen. |
1 0 0 1 Ansprüche bei Dienstantritt und bei Ausscheiden aus dem Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
130 000 |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), insbesondere Artikel 5.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Reisekosten (einschließlich der Familienmitglieder) bei der Aufnahme der Amtstätigkeit oder beim Ausscheiden aus dem Amt, der Einrichtungs- oder Wiedereinrichtungsbeihilfen bei der Aufnahme der Amtstätigkeit oder beim Ausscheiden aus dem Amt und der Umzugskosten bei der Aufnahme der Amtstätigkeit oder beim Ausscheiden aus dem Amt.
1 0 0 2 Übergangsgelder
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
296 000 |
p.m. |
10 579,62 |
Erläuterungen
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), insbesondere Artikel 7.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Übergangsgelder, der Familienzulagen sowie der Berichtigungskoeffizienten der Wohnsitzländer der Mitglieder des Organs nach Ausscheiden aus ihrem Amt.
1 0 0 3 Versorgungsbezüge
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
40 000 |
32 000 |
0,— |
Erläuterungen
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), insbesondere die Artikel 8, 9, 15 und 18.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Altersversorgung und des Berichtigungskoeffizienten des Wohnsitzlandes der Mitglieder des Organs sowie der Hinterbliebenenversorgung der überlebenden Ehegatten und Waisen und der Berichtigungskoeffizienten ihrer Wohnsitzländer.
1 0 0 4 Vorläufig eingesetzte Mittel
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
11 160 |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
Diese Mittel dienen zur Deckung der Auswirkungen der vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres zu beschließenden etwaigen Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge.
Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel und Posten übertragen worden sind.
1 0 1 Sonstige Ausgaben für die Mitglieder
1 0 1 0 Berufliche Fortbildung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
15 000 |
4 732 |
0,— |
Erläuterungen
Die Mittel dieses Artikels dienen zur Deckung der Kosten für die Teilnahme an Sprachkursen, Seminaren oder beruflichen Weiterbildungskursen.
1 0 1 1 Dienstreise- und Fahrtkosten sowie Nebenkosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
59 394 |
59 394 |
64 126,— |
Erläuterungen
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), insbesondere Artikel 6.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Fahrtkosten, der Dienstreisetagegelder sowie der bei der Durchführung einer Dienstreise anfallenden Nebenkosten oder außergewöhnlichen Auslagen.
KAPITEL 1 1 — PERSONAL DER EINRICHTUNG
Erläuterungen
Auf die Mittelansätze in diesem Kapitel wurde ein Pauschalabschlag von 1,1 % angewandt.
1 1 0 Bezüge, Vergütungen und andere Ansprüche der Beamten und Bediensteten auf Zeit
1 1 0 0 Bezüge und Vergütungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
4 000 405 |
3 872 366 |
3 572 485,58 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union und Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel dienen zur Deckung
— |
des Grundgehalts der Beamten und Bediensteten auf Zeit, |
— |
der Familienzulagen, einschließlich der Haushaltszulage, der Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder und der Erziehungszulage, |
— |
der Auslands- und Expatriierungszulagen, |
— |
des Arbeitgeberanteils an der Krankenversicherung, an der Unfallversicherung und der Versicherung gegen Berufskrankheiten, |
— |
des Beitrags der Einrichtung zur Finanzierung des Arbeitslosensonderfonds, |
— |
der von der Einrichtung zu leistenden Zahlungen für die Bediensteten auf Zeit, um Rentenansprüche in ihrem Herkunftsland zu schaffen oder aufrechtzuerhalten, |
— |
der Auswirkungen der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Gehälter angewandt werden, und des Teils der Bezüge, der in ein anderes Land als das, in dem der Dienstort liegt, überwiesen wird, |
— |
der Geburtszulage, |
— |
der Pauschalvergütung für die Reisekosten vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort, |
— |
der Mietzulage und der Fahrkostenzulage, der Pauschalvergütung für Dienstaufwandskosten, |
— |
der Pauschalabgeltung für Fahrkosten, |
— |
der Sondervergütung für die Rechnungsführer und Zahlstellenverwalter. |
1 1 0 1 Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
50 000 |
70 564 |
30 564,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Diese Mittel decken die Zahlung der Reisekosten, auf die die Beamten und Bediensteten auf Zeit (einschließlich ihrer Familienmitglieder) anlässlich ihres Dienstantritts, ihres Ausscheidens aus dem Dienst oder der Änderung ihres Dienstortes Anspruch haben (Artikel 20 und 71 sowie Artikel 7 des Anhangs VII), die Vergütungen, die den Bediensteten zustehen, die bei Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnsitz wechseln müssen (Artikel 5 und 6 des Anhangs VII), die Umzugskosten (Artikel 20 und 71 sowie Artikel 9 des Anhangs VII) sowie die Tagegelder, die den Bediensteten zustehen, die nach ihrem Dienstantritt ihren Wohnsitz wechseln müssen (Nachweis erforderlich) (Artikel 20 und 71 sowie Artikel 10 des Anhangs VII).
1 1 0 2 Vergütete Überstunden
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 56 und Anhang VI.
Diese Mittel dienen zur Zahlung von Überstunden nach Maßgabe der oben genannten Bestimmungen.
1 1 0 3 Außerordentliche Beihilfen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
— |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 76.
Diese Mittel dienen zur Deckung etwaiger Zuwendungen an Beamte oder Bedienstete, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden.
1 1 0 4 Vergütungen und verschiedene Beiträge bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 41, 50, 64, 65 und 72 sowie Anhang IV.
Diese Mittel dienen zur Deckung
— |
der Vergütungen, die den Beamten bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand und bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen zu zahlen sind, |
— |
den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung für die Empfänger der oben genannten Vergütungen, |
— |
der Auswirkungen der auf die oben genannten Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten sowie der Auswirkungen der vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres zu beschließenden etwaigen Anpassungen der Dienstbezüge. |
1 1 0 5 Vorläufig eingesetzte Mittel
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
— |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 65 und 65a sowie Anhang XI.
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
Diese Mittel dienen zur Deckung der Auswirkungen von Anpassungen der Dienstbezüge und Vergütungen, die der Rat möglicherweise im Laufe des Haushaltsjahres beschließt.
Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß der Haushaltsordnung auf andere Artikel und Posten übertragen worden sind.
1 1 1 Sonstige Bedienstete
1 1 1 0 Vertragsbedienstete
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
197 389 |
158 917 |
172 429,92 |
Erläuterungen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für die Einstellung von Vertragsbediensteten.
1 1 1 1 Kosten für Praktika und für den Austausch von Personal
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
179 428 |
179 428 |
149 428,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung einer Vergütung und der Reise- und Dienstreisekosten für die Praktikanten sowie der Kosten einer Kranken- und Unfallversicherung während der Praktika.
Diese Mittel dienen ferner zur Deckung der Kosten des Austauschs von Personal zwischen dem Amt des Europäischen Datenschutzbeauftragten und dem öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten und der EFTA-Länder, die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind, sowie internationalen Organisationen.
1 1 1 2 Nach außerhalb zu vergebende Dienstleistungen und Arbeiten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
51 202 |
51 202 |
99 202,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung aller Dienstleistungen von Personen, die nicht bei dem Organ beschäftigt sind, darunter insbesondere Zeitbedienstete.
1 1 2 Sonstige Ausgaben für das Personal
1 1 2 0 Dienstreise- und Fahrtkosten sowie Nebenkosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
112 686 |
112 686 |
112 686,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 71 und Anhang VII Artikel 11, 12 und 13.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Fahrtkosten, der Tagegelder für Dienstreisen sowie der bei der Durchführung einer Dienstreise anfallenden zusätzlichen oder außergewöhnlichen Kosten.
1 1 2 1 Ausgaben für Personaleinstellung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
6 789 |
6 789 |
6 789,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang III.
Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53).
Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofes, der Generalsekretäre des Rechnungshofes, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG vorgesehenen Auswahlverfahren sowie der Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Einstellungsgesprächen und ärztlichen Einstellungsuntersuchungen.
Die Mittel decken außerdem die Ausgaben für die Organisation von Auswahlverfahren zur Auswahl der Bediensteten auf Zeit und der Vertragsbediensteten.
In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Konsultation des Europäischen Amtes für Personalauswahl können diese Mittel für vom Europäischen Datenschutzbeauftragten selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden.
1 1 2 2 Berufliche Fortbildung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
78 500 |
84 874 |
83 374,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 24a.
Veranschlagt sind Mittel zur Deckung der Organisation von internen und externen Kursen zur beruflichen Fortbildung und zur Umschulung, einschließlich von Sprachkursen, die interinstitutionell, extern oder intern organisiert werden.
Diese Mittel decken ebenfalls die Ausgaben für didaktisches und technisches Material.
1 1 2 3 Sozialer Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen im Rahmen einer interinstitutionellen Politik zugunsten von Personen mit Behinderungen (Beamte und Zeitbedienstete im aktiven Dienst und ihre Ehegatten sowie alle unterhaltsberechtigten Kinder im Sinne des Statuts der Beamten der Europäischen Union) zur Erstattung der Kosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen und ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
1 1 2 4 Ärztlicher Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
14 844 |
14 844 |
14 844,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die jährliche ärztliche Untersuchung der Beamten und der dazu berechtigten sonstigen Bediensteten, einschließlich der im Rahmen dieser Kontrolluntersuchung beantragten zusätzlichen ärztlichen Analysen und Untersuchungen.
1 1 2 5 Kleinkindertagesstätten und Kinderkrippen auf Vertragsbasis
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
80 000 |
80 000 |
67 938,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung des Anteils des Europäischen Datenschutzbeauftragten an den Ausgaben für die Kleinkinder-Tagesstätte und sonstige zugelassene Kinderkrippen und Kinderhorte.
1 1 2 6 Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Personals und sonstige soziale Maßnahmen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
6 000 |
3 865 |
5 288,27 |
Erläuterungen
Veranschlagt sind Mittel, mit denen:
— |
alle Initiativen finanziell gefördert werden, die dazu dienen, die gesellschaftlichen Beziehungen zwischen den Bediensteten verschiedener Nationalität zu entwickeln, z. B. Beihilfen für Clubs für Bedienstete, Vereinigungen, kulturelle Aktivitäten usw. sowie ein Beitrag zu den Kosten eines ständigen Freizeitzentrums (kulturelle und sportliche Aktivitäten usw.) geleistet wird, |
— |
und ein Beitrag zu den Kosten der vom Personalausschuss organisierten Aktivitäten (kulturelle Aktivitäten, sportliche Aktivitäten, Mahlzeiten usw.) geleistet wird. |
Außerdem soll mit diesen Mitteln ein Mobilitätsplan für das Personal umgesetzt werden, um die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel, die Verringerung des Individualverkehrs und die Reduzierung des CO2-Abdrucks zu fördern.
TITEL 2
GEBÄUDE, MATERIAL UND MIT DEM DIENSTBETRIEB VERBUNDENE SACHAUSGABEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||
KAPITEL 2 0 |
|||||||
2 0 0 |
Mieten, Nebenkosten und sonstige Ausgaben für Gebäude |
|
|
|
|
||
Nichtgetrennte Mittel |
885 000 |
798 516 |
728 067,— |
82,27 |
|||
2 0 1 |
|||||||
Ausgaben in Verbindung mit dem Dienstbetrieb und der Tätigkeit der Einrichtung |
|||||||
2 0 1 0 |
Material |
|
|
|
|
||
Nichtgetrennte Mittel |
350 000 |
229 086 |
245 497,— |
70,14 |
|||
2 0 1 1 |
Lieferungen |
|
|
|
|
||
Nichtgetrennte Mittel |
15 000 |
19 524 |
19 524,— |
130,16 |
|||
2 0 1 2 |
Weitere Ausgaben für den Dienstbetrieb |
|
|
|
|
||
Nichtgetrennte Mittel |
105 000 |
98 368 |
98 368,— |
93,68 |
|||
2 0 1 3 |
Kosten für Übersetzungen und Dolmetscher |
|
|
|
|
||
Nichtgetrennte Mittel |
775 000 |
875 000 |
930 000,— |
120,— |
|||
2 0 1 4 |
Ausgaben für Veröffentlichungen und für die Unterrichtung der Öffentlichkeit |
|
|
|
|
||
Nichtgetrennte Mittel |
112 000 |
150 000 |
166 320,— |
148,50 |
|||
2 0 1 5 |
Ausgaben für die Tätigkeit der Einrichtung |
|
|
|
|
||
Nichtgetrennte Mittel |
79 000 |
114 932 |
74 932,— |
94,85 |
|||
|
Artikel 2 0 1 — Insgesamt |
1 436 000 |
1 486 910 |
1 534 641,— |
106,87 |
||
|
KAPITEL 2 0 — INSGESAMT |
2 321 000 |
2 285 426 |
2 262 708,— |
97,49 |
||
|
Titel 2 — Insgesamt |
2 321 000 |
2 285 426 |
2 262 708,— |
97,49 |
||
|
KAPITEL 2 0 — GEBÄUDE, MATERIAL UND MIT DEM DIENSTBETRIEB VERBUNDENE SACHAUSGABEN
2 0 0 Mieten, Nebenkosten und sonstige Ausgaben für Gebäude
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
885 000 |
798 516 |
728 067,— |
Erläuterungen
Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und der anderen Institution, die die Büroräume bereitstellt.
Diese Mittel dienen zur Deckung einer pauschalen oder anteiligen Zahlung der Mieten sowie der Kosten für Versicherung, Wasser, Strom, Heizung, Reinigung und Wartung, Sicherheit und Überwachung sowie der sonstigen Ausgaben für Gebäude, einschließlich Umbau, Reparatur oder Renovierung der betreffenden Büros.
2 0 1 Ausgaben in Verbindung mit dem Dienstbetrieb und der Tätigkeit der Einrichtung
2 0 1 0 Material
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
350 000 |
229 086 |
245 497,— |
Erläuterungen
Veranschlagt sind Mittel zur Deckung der Ausgaben für
— |
Material (Kauf und Anmietung), die Betriebs- und Wartungskosten, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Informationstechnologie einschließlich der Unterstützung für den Betrieb und die Erhaltung von Datenverarbeitungssystemen sowie der Entwicklung von Software, |
— |
auf Dritte übertragene Informatiktätigkeiten und sonstigen Ausgaben für Informatik-Dienstleistungen, einschließlich der Erstellung und Wartung der Webseite, |
— |
den Kauf, die Anmietung, Wartung und Erhaltung von Telekommunikationsmaterial und sonstigen Ausgaben für Zwecke der Telekommunikation, einschließlich Gebühren für Telefongespräche sowie für telegrafische und Fernschreibverbindungen und Kosten der elektronischen Datenübertragung, |
— |
Kauf, Austausch und Wartung technischer Anlagen (Sicherheit usw.) und verwaltungstechnischer Anlagen (Büromaschinen wie Fotokopiergeräte, Rechenmaschinen usw.), |
— |
Kauf, Wartung und Austausch des Mobiliars, |
— |
alle weiteren Posten im Zusammenhang mit der Herrichtung der Diensträume und damit verbundene Kosten. |
2 0 1 1 Lieferungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
15 000 |
19 524 |
19 524,— |
Erläuterungen
Veranschlagt sind Mittel zur Deckung
— |
des Ankaufs von Papier, Umschlägen und Bürobedarf, |
— |
der Ausgaben für Post, Postgebühren, Gebühren für die Lieferung durch einen Kurierdienst, Pakete und Verteilung an die breite Öffentlichkeit. |
2 0 1 2 Weitere Ausgaben für den Dienstbetrieb
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
105 000 |
98 368 |
98 368,— |
Erläuterungen
Veranschlagt sind Mittel zur Deckung
— |
der an die Institution, die für den Europäischen Datenschutzbeauftragten allgemeine Dienstleistungen — z. B. die Verwaltung von Verträgen, Gehältern und Zulagen usw. — bereitstellt, zu zahlenden globalen „Verwaltungskosten“, |
— |
sonstige laufende Verwaltungskosten (Finanzkosten, Gerichtskosten usw.). |
2 0 1 3 Kosten für Übersetzungen und Dolmetscher
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
775 000 |
875 000 |
930 000,— |
Erläuterungen
Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und dem Organ, das die Dienstleistung bereitstellt.
Diese Mittel dienen zur Deckung jedweder Kosten für Übersetzungen und Dolmetscher sowie damit zusammenhängender Kosten.
2 0 1 4 Ausgaben für Veröffentlichungen und für die Unterrichtung der Öffentlichkeit
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
112 000 |
150 000 |
166 320,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Veröffentlichungen und für die Unterrichtung der Öffentlichkeit, insbesondere:
— |
Druckkosten für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union, |
— |
Kosten für Druck und Vervielfältigung verschiedener Veröffentlichungen in den Amtssprachen, |
— |
Material mit Informationen über den Europäischen Datenschutzbeauftragten, |
— |
sonstige Ausgaben in Verbindung mit der Informationspolitik der Einrichtung (Symposien, Seminare, Beteiligung an öffentlichen Veranstaltungen usw.), |
— |
Kosten für Werbung und Informationskampagnen über die Ziele, Maßnahmen und Aufgabe des Europäischen Datenschutzbeauftragten, |
— |
Kosten in Verbindung mit Besuchergruppen beim Europäischen Datenschutzbeauftragten. |
2 0 1 5 Ausgaben für die Tätigkeit der Einrichtung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
79 000 |
114 932 |
74 932,— |
Erläuterungen
Veranschlagt sind Mittel zur Deckung der
— |
Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke und den Kauf von Repräsentationsartikeln, |
— |
Kosten für Sitzungen, |
— |
Kosten für Einladungen, einschließlich Reise-, Aufenthalts- und andere Nebenkosten der Sachverständigen und sonstigen Personen, die zu Sitzungen der Studien- und Arbeitsgruppen eingeladen werden, |
— |
Finanzierung von Untersuchungen und/oder Erhebungen, mit denen im Rahmen von Verträgen qualifizierte Sachverständige oder Forschungsinstitute beauftragt werden, |
— |
Ausgaben im Zusammenhang mit der Bibliothek des Europäischen Datenschutzbeauftragten, einschließlich unter anderem des Kaufs von Büchern, CD-ROMs, Abonnierung von Zeitungen und Zeitschriften und bei Presseagenturen sowie andere Nebenkosten. |
TITEL 3
EUROPÄISCHER DATENSCHUTZAUSSCHUSS
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% Zahlungen 2012/2014 |
|||||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
|||||
KAPITEL 3 0 |
||||||||||
3 0 0 |
||||||||||
Bezüge, Vergütungen und andere Ansprüche des Vorsitzenden |
||||||||||
3 0 0 0 |
Bezüge und Vergütungen |
|
|
|
|
|
|
|
||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
— |
|||
3 0 0 1 |
Ansprüche bei Dienstantritt und bei Ausscheiden aus dem Dienst |
|
|
|
|
|
|
|
||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
— |
|||
3 0 0 2 |
Übergangsgelder |
|
|
|
|
|
|
|
||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
— |
|||
3 0 0 3 |
Versorgungsbezüge |
|
|
|
|
|
|
|
||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
— |
|||
|
Artikel 3 0 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
— |
||
3 0 1 |
||||||||||
Bezüge, Vergütungen und andere Ansprüche der Beamten und Bediensteten auf Zeit |
||||||||||
3 0 1 0 |
Bezüge und Vergütungen |
|
|
|
|
|
|
|
||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
— |
|||
3 0 1 1 |
Ansprüche bei Dienstantritt, bei Ausscheiden aus dem Dienst und bei Versetzung |
|
|
|
|
|
|
|
||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
— |
|||
3 0 1 2 |
Vergütungen und verschiedene Beiträge bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst |
|
|
|
|
|
|
|
||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
— |
|||
|
Artikel 3 0 1 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
— |
||
3 0 2 |
||||||||||
Sonstige Bedienstete |
||||||||||
3 0 2 0 |
Vertragsbedienstete |
|
|
|
|
|
|
|
||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
|
|
|
|
— |
|||
3 0 2 1 |
Kosten für Praktika und für den Austausch von Personal |
|
|
|
|
|
|
|
||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
|
|
|
|
— |
|||
3 0 2 2 |
Nach außerhalb zu vergebende Dienstleistungen und Arbeiten |
|
|
|
|
|
|
|
||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
|
|
|
|
— |
|||
|
Artikel 3 0 2 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
|
|
|
|
— |
||
3 0 3 |
||||||||||
Sonstige Ausgaben für das Personal des Ausschusses |
||||||||||
3 0 3 0 |
Dienstreise- und Fahrtkosten sowie Nebenkosten |
|
|
|
|
|
|
|
||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
— |
|||
3 0 3 1 |
Ausgaben für die Personaleinstellung |
|
|
|
|
|
|
|
||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
— |
|||
3 0 3 2 |
Berufliche Fortbildung |
|
|
|
|
|
|
|
||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
— |
|||
3 0 3 3 |
Ärztlicher Dienst |
|
|
|
|
|
|
|
||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
— |
|||
3 0 3 4 |
Kleinkindertagesstätte und sonstige zugelassene Kinderkrippen und Kinderhorte der Union |
|
|
|
|
|
|
|
||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
— |
|||
|
Artikel 3 0 3 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
— |
||
3 0 4 |
||||||||||
Ausgaben in Verbindung mit dem Dienstbetrieb und der Tätigkeit des Ausschusses |
||||||||||
3 0 4 0 |
Ausschusssitzungen |
|
|
|
|
|
|
|
||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
— |
|||
3 0 4 1 |
Kosten für Übersetzungen und Dolmetscher |
|
|
|
|
|
|
|
||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
— |
|||
3 0 4 2 |
Ausgaben für Veröffentlichungen und für die Unterrichtung der Öffentlichkeit |
|
|
|
|
|
|
|
||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
— |
|||
3 0 4 3 |
IT-Material und -Dienstleistungen |
|
|
|
|
|
|
|
||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
— |
|||
3 0 4 4 |
Reisekosten externer Sachverständiger |
|
|
|
|
|
|
|
||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
|
|
|
|
— |
|||
3 0 4 5 |
Externe Beratungsleistungen und Studien |
|
|
|
|
|
|
|
||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
|
|
|
|
— |
|||
3 0 4 6 |
Ausgaben in Verbindung mit den Tätigkeiten des Europäischen Datenschutzausschusses |
|
|
|
|
|
|
|
||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
|
|
|
|
— |
|||
|
Artikel 3 0 4 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
— |
||
|
KAPITEL 3 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
— |
||
|
Titel 3 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
— |
||
|
KAPITEL 3 0 — AUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB DES AUSSCHUSSES
3 0 0 Bezüge, Vergütungen und andere Ansprüche des Vorsitzenden
3 0 0 0 Bezüge und Vergütungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
Erläuterungen
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1).
Diese Mittel dienen zur Finanzierung
— |
der Gehälter, Zulagen und Entschädigungen der Mitglieder sowie der Auswirkungen der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Gehälter angewandt werden, sowie der Auswirkungen der Anwendung des Berichtigungskoeffizienten auf den Teil der Bezüge, der in ein anderes Land als das, in dem der Dienstort liegt, überwiesen wird, |
— |
des Anteils der Einrichtung (0,87 %) an der Versicherung gegen Berufskrankheits- und Unfallrisiken, |
— |
des Anteils der Einrichtung (3,4 %) an der Versicherung gegen Krankheitsrisiken, |
— |
der Geburtenzulage, |
— |
der im Todesfall vorgesehenen Vergütungen. |
3 0 0 1 Ansprüche bei Dienstantritt und bei Ausscheiden aus dem Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
Erläuterungen
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), insbesondere Artikel 5.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Reisekosten zugunsten von Mitgliedern (einschließlich der Familienmitglieder) bei der Aufnahme der Tätigkeit im Ausschuss oder beim Ausscheiden aus dem Ausschuss, der Einrichtungs- oder Wiedereinrichtungsbeihilfen zugunsten von Mitgliedern bei der Aufnahme der Tätigkeit im Ausschuss oder beim Ausscheiden aus dem Ausschuss und der Umzugskosten zugunsten von Mitgliedern bei der Aufnahme der Tätigkeit im Ausschuss oder beim Ausscheiden aus dem Ausschuss.
3 0 0 2 Übergangsgelder
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
Erläuterungen
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), insbesondere Artikel 7.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Übergangsgelder, der Familienzulagen sowie der Berichtigungskoeffizienten der Wohnsitzländer der Mitglieder des Ausschusses nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt.
3 0 0 3 Versorgungsbezüge
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
Erläuterungen
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts sowie für den Präsidenten, die Mitglieder und den Kanzler des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (ABl. 187 vom 8.8.1967, S. 1), insbesondere die Artikel 8, 9, 15 und 18.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Altersversorgung und des Berichtigungskoeffizienten des Wohnsitzlandes der Mitglieder des Ausschusses sowie der Hinterbliebenenversorgung der überlebenden Ehegatten und Waisen und der Berichtigungskoeffizienten ihrer Wohnsitzländer.
3 0 1 Bezüge, Vergütungen und andere Ansprüche der Beamten und Bediensteten auf Zeit
3 0 1 0 Bezüge und Vergütungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel dienen zur Deckung
— |
des Grundgehalts der Beamten und Bediensteten auf Zeit, |
— |
der Familienzulagen, einschließlich der Haushaltszulage, der Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder und der Erziehungszulage, |
— |
der Auslands- und Expatriierungszulagen, |
— |
des Arbeitgeberanteils an der Krankenversicherung, an der Unfallversicherung und der Versicherung gegen Berufskrankheiten, |
— |
des Beitrags der Einrichtung zur Finanzierung des Arbeitslosensonderfonds, |
— |
der von der Einrichtung zu leistenden Zahlungen für die Bediensteten auf Zeit, um Rentenansprüche in ihrem Herkunftsland zu schaffen oder aufrechtzuerhalten, |
— |
der Auswirkungen der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Gehälter angewandt werden, und des Teils der Bezüge, der in ein anderes Land als das, in dem der Dienstort liegt, überwiesen wird, |
— |
der Geburtenzulage, |
— |
der Pauschalvergütung für die Reisekosten vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort, |
— |
der Mietzulage und der Fahrkostenzulage, der Pauschalvergütung für Dienstaufwandskosten, |
— |
der Pauschalabgeltung für Fahrkosten, |
— |
der Sondervergütung für die Rechnungsführer und Zahlstellenverwalter. |
3 0 1 1 Ansprüche bei Dienstantritt, bei Ausscheiden aus dem Dienst und bei Versetzung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Diese Mittel decken die Zahlung der Reisekosten, auf die die Beamten und Bediensteten auf Zeit (einschließlich ihrer Familienmitglieder) anlässlich ihres Dienstantritts, ihres Ausscheidens aus dem Dienst oder der Änderung ihres Dienstortes Anspruch haben (Artikel 20 und 71 sowie Artikel 7 des Anhangs VII), die Vergütungen, die den Bediensteten zustehen, die bei Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnsitz wechseln müssen (Artikel 5 und 6 des Anhangs VII), die Umzugskosten (Artikel 20 und 71 sowie Artikel 9 des Anhangs VII) sowie die Tagegelder, die den Bediensteten zustehen, die nach ihrem Dienstantritt ihren Wohnsitz wechseln müssen (Nachweis erforderlich) (Artikel 20 und 71 sowie Artikel 10 des Anhangs VII).
3 0 1 2 Vergütungen und verschiedene Beiträge bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 41, 50, 64, 65 und 72 sowie Anhang IV.
Diese Mittel dienen zur Deckung
— |
der Vergütungen, die den Beamten bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand und bei Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen zu zahlen sind, |
— |
des Arbeitgeberanteils an der Krankenversicherung für die Empfänger der oben genannten Vergütungen, |
— |
der Auswirkungen der auf die oben genannten Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten sowie der Auswirkungen der vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres zu beschließenden etwaigen Anpassungen der Dienstbezüge. |
3 0 2 Sonstige Bedienstete
3 0 2 0 Vertragsbedienstete
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
|
|
|
|
Erläuterungen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für die Beschäftigung von Vertragsbediensteten.
3 0 2 1 Kosten für Praktika und für den Austausch von Personal
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
|
|
|
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Vergütungen sowie der Reise- und Dienstreisekosten für Praktikanten sowie der Kosten einer Kranken- und Unfallversicherung während der Praktika. Diese Mittel dienen ferner zur Deckung der Kosten des Austauschs von Personal zwischen dem Europäischen Datenschutzausschuss und den Mitgliedstaaten und EFTA-Ländern, die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind, sowie internationalen Organisationen.
3 0 2 2 Nach außerhalb zu vergebende Dienstleistungen und Arbeiten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
|
|
|
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung aller Dienstleistungen von Personen, die nicht bei dem Organ beschäftigt sind, darunter insbesondere Zeitbedienstete.
3 0 3 Sonstige Ausgaben für das Personal des Ausschusses
3 0 3 0 Dienstreise- und Fahrtkosten sowie Nebenkosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
Erläuterungen
Statut der Europäischen Union, insbesondere Artikel 71 und Anhang VII Artikel 11, 12 und 13.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Fahrtkosten, der Tagegelder für Dienstreisen sowie der bei der Durchführung einer Dienstreise anfallenden zusätzlichen oder außergewöhnlichen Kosten.
3 0 3 1 Ausgaben für die Personaleinstellung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
Erläuterungen
Statut der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang III.
Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53).
Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofes, der Generalsekretäre des Rechnungshofes, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG vorgesehenen Auswahlverfahren sowie der Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Einstellungsgesprächen und ärztlichen Einstellungsuntersuchungen.
Die Mittel decken außerdem die Ausgaben für die Organisation von Auswahlverfahren zur Auswahl der Bediensteten auf Zeit und der Vertragsbediensteten.
In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Konsultation des Amtes können diese Mittel für vom Europäischen Datenschutzausschuss selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden.
3 0 3 2 Berufliche Fortbildung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 24a Unterabsatz 3.
Veranschlagt sind Mittel zur Deckung der Organisation von internen und externen Kursen zur beruflichen Fortbildung und zur Umschulung, einschließlich Sprachkursen, die interinstitutionell, extern oder intern organisiert werden.
Diese Mittel decken ebenfalls die Ausgaben für didaktisches und technisches Material.
3 0 3 3 Ärztlicher Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die jährliche ärztliche Untersuchung der Beamten und der dazu berechtigten sonstigen Bediensteten, einschließlich der im Rahmen dieser Kontrolluntersuchung beantragten zusätzlichen ärztlichen Analysen und Untersuchungen.
3 0 3 4 Kleinkindertagesstätte und sonstige zugelassene Kinderkrippen und Kinderhorte der Union
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung des Anteils des Europäischen Datenschutzausschusses an den Ausgaben für die Kleinkindertagesstätte und sonstige zugelassene Kinderkrippen und Kinderhorte der Union.
3 0 4 Ausgaben in Verbindung mit dem Dienstbetrieb und der Tätigkeit des Ausschusses
3 0 4 0 Ausschusssitzungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten von Sachverständigen und sonstigen Personen, die zur Teilnahme an Sitzungen von Ausschüssen, Studien- oder Arbeitsgruppen eingeladen werden, sowie sonstiger damit verbundener Ausgaben (Anmietung von Räumlichkeiten, Dolmetscher, Verpflegung usw.)
3 0 4 1 Kosten für Übersetzungen und Dolmetscher
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
Erläuterungen
Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem Europäischen Datenschutzausschuss und der Einrichtung, die die Dienstleistung bereitstellt.
Diese Mittel dienen zur Deckung jedweder Kosten für Übersetzungen und Dolmetscher sowie damit zusammenhängender Kosten.
3 0 4 2 Ausgaben für Veröffentlichungen und für die Unterrichtung der Öffentlichkeit
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Veröffentlichungen und für die Unterrichtung der Öffentlichkeit, insbesondere:
— |
Druckkosten für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union, |
— |
Kosten für Druck und Vervielfältigung verschiedener Veröffentlichungen in den Amtssprachen, |
— |
Material mit Informationen über den Europäischen Datenschutzausschuss, |
— |
sonstige Ausgaben in Verbindung mit der Informationspolitik der Einrichtung (Symposien, Seminare, Beteiligung an öffentlichen Veranstaltungen usw.), |
— |
Kosten für Werbung und Informationskampagnen über die Ziele, Maßnahmen und Aufgabe des Europäischen Datenschutzausschusses, |
— |
Kosten in Verbindung mit Besuchergruppen beim Europäischen Datenschutzausschuss. |
3 0 4 3 IT-Material und -Dienstleistungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
Erläuterungen
Veranschlagt sind Mittel zur Deckung der Ausgaben für
— |
Material (Kauf und Anmietung), die Betriebs- und Wartungskosten, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Informationstechnologie einschließlich der Unterstützung für den Betrieb und die Erhaltung von Datenverarbeitungssystemen sowie der Entwicklung von Software, |
— |
auf Dritte übertragene Informatiktätigkeiten und sonstigen Ausgaben für Informatikdienstleistungen, einschließlich der Erstellung und Wartung der Website, |
— |
den Kauf, die Anmietung, Wartung und Erhaltung von Telekommunikationsmaterial und sonstigen Ausgaben für Zwecke der Telekommunikation, einschließlich Gebühren für Telefongespräche sowie für telegrafische und Fernschreibverbindungen und Kosten der elektronischen Datenübertragung. |
3 0 4 4 Reisekosten externer Sachverständiger
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
|
|
|
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten in Verbindung mit Einladungen, einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten sowie damit verbundener Kosten, für Sachverständige und andere Personen, die zur Teilnahme an Studiengruppen oder Arbeitssitzungen eingeladen werden.
3 0 4 5 Externe Beratungsleistungen und Studien
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
|
|
|
|
Erläuterungen
Diese Mittel dienen der Finanzierung von Studien, Beratungsleistungen und/oder Erhebungen, die an externe qualifizierte Sachverständige und Forschungseinrichtungen vergeben werden.
3 0 4 6 Ausgaben in Verbindung mit den Tätigkeiten des Europäischen Datenschutzausschusses
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
|
|
|
|
Erläuterungen
Veranschlagt sind Mittel zur Deckung:
— |
der Kosten für Empfänge, Repräsentationskosten und der Anschaffung von damit zusammenhängenden Artikeln; |
— |
der Kosten für die Organisation von Seminaren, Workshops und anderen gängigen Schulungsprogrammen für die Mitglieder von Datenschutzbehörden aus den Mitgliedstaaten, für Mitglieder der Datenschutzbehörden aus Drittländern und für andere einschlägige Datenschutzexperten, die vom Europäischen Datenschutzausschuss eingeladen werden; |
— |
der Kosten von Aktivitäten zur Förderung des Informations- und Verfahrensaustausches zwischen Aufsichtsbehörden im Bereich des Datenschutzes; |
— |
der Kosten für Aktivitäten zur Förderung der Sensibilisierung für den Datenschutz; |
— |
der Kosten für Aktivitäten zur Förderung des Austausches von Wissen und Dokumentation über Datenschutzrecht und -praxis mit Aufsichtsbehörden im Bereich des Datenschutzes weltweit; |
— |
der Kosten für den Zugang zu bestimmten Rechtsdatenbanken; |
— |
der Ausgaben für die Bibliothek des Europäischen Datenschutzausschusses, insbesondere für die Anschaffung von Büchern und CD-ROMs, für Zeitenschriftenabonnements, Abonnements bei Presseagenturen und sonstige diesbezügliche Kosten. |
TITEL 10
SONSTIGE AUSGABEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||
|
KAPITEL 10 0 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
KAPITEL 10 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
KAPITEL 10 1 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
KAPITEL 10 1 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
Titel 10 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
GESAMTBETRAG |
8 267 256 |
7 661 409 |
7 258 545,11 |
87,80 |
||||
|
KAPITEL 10 0 — VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
KAPITEL 10 1 — RÜCKSTELLUNG FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung nicht vorhersehbarer Ausgaben bestimmt, die sich aus Haushaltsentscheidungen ergeben, die im Laufe des Haushaltsjahres gefasst werden.
PERSONAL
Einzelplan IX — Europäischer Datenschutzbeauftragter
Funktions- und Besoldungsgruppe |
Europäischer Datenschutzbeauftragter |
|||
2014 |
2013 |
|||
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
|
Sondergruppe |
|
|
|
|
AD 16 |
— |
|
— |
|
AD 15 |
1 |
|
1 |
|
AD 14 |
— |
|
— |
|
AD 13 |
2 |
|
1 |
|
AD 12 |
1 |
|
1 |
|
AD 11 |
— |
|
1 |
|
AD 10 |
3 |
|
2 |
|
AD 9 |
7 |
|
8 |
|
AD 8 |
7 |
|
6 |
|
AD 7 |
7 |
|
5 |
|
AD 6 |
3 |
|
6 |
|
AD 5 |
— |
|
— |
|
AD insgesamt |
31 |
|
31 |
|
AST 11 |
1 |
|
— |
|
AST 10 |
— |
|
1 |
|
AST 9 |
— |
|
— |
|
AST 8 |
2 |
|
1 |
|
AST 7 |
1 |
|
1 |
|
AST 6 |
— |
|
1 |
|
AST 5 |
5 |
|
3 |
|
AST 4 |
2 |
|
3 |
|
AST 3 |
3 |
|
3 |
|
AST 2 |
— |
|
1 |
|
AST 1 |
— |
|
— |
|
AST insgesamt |
14 |
|
14 |
|
AST/SC 6 |
|
|
|
|
AST/SC 5 |
|
|
|
|
AST/SC 4 |
|
|
|
|
AST/SC 3 |
|
|
|
|
AST/SC 2 |
|
|
|
|
AST/SC 1 |
|
|
|
|
AST/SC total |
|
|
|
|
Gesamtzahl |
45 |
|
45 |
|
EINZELPLAN X
EUROPÄISCHER AUSWÄRTIGER DIENST
EINNAHMEN
Beitrag der Europäischen Union zur Finanzierung der Ausgaben des Europäischen Auswärtigen Dienstes für das Haushaltsjahr 2014
Bezeichnung |
Betrag |
Ausgaben |
518 628 447 |
Eigene Einnahmen |
–37 491 000 |
Zu vereinnahmender Beitrag |
481 137 447 |
EIGENE EINNAHMEN
TITEL 4
VON DER UNION ERHOBENE STEUERN, ABSCHÖPFUNGEN UND GEBÜHREN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||
KAPITEL 4 0 |
|||||||||
4 0 0 |
Ertrag aus der Besteuerung der Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten |
21 542 000 |
21 457 000 |
16 998 848,29 |
78,91 |
||||
4 0 4 |
Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst |
2 041 000 |
2 033 000 |
2 677 253,10 |
131,17 |
||||
|
KAPITEL 4 0 — INSGESAMT |
23 583 000 |
23 490 000 |
19 676 101,39 |
83,43 |
||||
KAPITEL 4 1 |
|||||||||
4 1 0 |
Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung |
13 658 000 |
13 604 000 |
17 754 162,12 |
129,99 |
||||
4 1 1 |
Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
4 1 2 |
Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten zur Versorgungsordnung |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
KAPITEL 4 1 — INSGESAMT |
13 658 000 |
13 604 000 |
17 754 162,12 |
129,99 |
||||
|
Titel 4 — Insgesamt |
37 241 000 |
37 094 000 |
37 430 263,51 |
100,51 |
||||
|
KAPITEL 4 0 — GEHALTSABZÜGE
4 0 0 Ertrag aus der Besteuerung der Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
21 542 000 |
21 457 000 |
16 998 848,29 |
Erläuterungen
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8).
4 0 4 Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
2 041 000 |
2 033 000 |
2 677 253,10 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 66a.
KAPITEL 4 1 — BEITRAG ZU DEN VERSORGUNGSREGELUNGEN
4 1 0 Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
13 658 000 |
13 604 000 |
17 754 162,12 |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.
4 1 1 Übertragung oder Rückkauf von Versorgungsansprüchen durch das Personal
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 4, Artikel 11 und Artikel 48 des Anhangs VIII.
4 1 2 Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten zur Versorgungsordnung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 40 Absatz 3 des Anhangs VIII.
TITEL 5
ERLÖSE AUS DEM VERWALTUNGSBETRIEB DES ORGANS
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||||||||
KAPITEL 5 0 |
|||||||||||||||||||
5 0 0 |
|||||||||||||||||||
Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen |
|||||||||||||||||||
5 0 0 0 |
Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 0 0 1 |
Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 0 0 2 |
Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
Artikel 5 0 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 0 2 |
Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 1 |
|||||||||||||||||||
5 1 0 |
Einnahmen aus der Vermietung von Mobiliar und Material |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 1 1 |
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von unbeweglichen Sachen und Erstattung von Mietkosten |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 1 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 2 |
|||||||||||||||||||
5 2 0 |
Ertrag aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen von Konten des Organs |
250 000 |
200 000 |
61 354,55 |
24,54 |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 2 — INSGESAMT |
250 000 |
200 000 |
61 354,55 |
24,54 |
||||||||||||||
KAPITEL 5 5 |
|||||||||||||||||||
5 5 0 |
Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 5 1 |
Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 5 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 7 |
|||||||||||||||||||
5 7 0 |
Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
2 953 212,88 |
— |
||||||||||||||
5 7 1 |
Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 7 2 |
Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
5 7 3 |
Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
38 459,87 |
— |
||||||||||||||
5 7 4 |
Einnahmen aus dem Beitrag der Kommission an den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) für die Delegationen der Union — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
268 262 884,51 |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 7 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
271 254 557,26 |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 8 |
|||||||||||||||||||
5 8 0 |
Verschiedene Entschädigungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 8 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
KAPITEL 5 9 |
|||||||||||||||||||
5 9 0 |
Sonstige Einnahmen aus der Verwaltung |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 9 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||||||||||
|
Titel 5 — Insgesamt |
250 000 |
200 000 |
271 315 911,81 |
108 526,36 |
||||||||||||||
|
KAPITEL 5 0 — ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN UND UNBEWEGLICHEN SACHEN
5 0 0 Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
5 0 0 0 Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 0 0 1 Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 0 0 2 Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 0 2 Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 1 — MIETEINNAHMEN
5 1 0 Einnahmen aus der Vermietung von Mobiliar und Material
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 1 1 Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von unbeweglichen Sachen und Erstattung von Mietkosten
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 2 — ERTRAG AUS ANLAGEMITTELN ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN
5 2 0 Ertrag aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen von Konten des Organs
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
250 000 |
200 000 |
61 354,55 |
KAPITEL 5 5 — EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN ARBEITEN
5 5 0 Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 5 1 Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
KAPITEL 5 7 — SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DES ORGANS
5 7 0 Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
2 953 212,88 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 7 1 Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 7 2 Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 7 3 Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
38 459,87 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
5 7 4 Einnahmen aus dem Beitrag der Kommission an den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) für die Delegationen der Union — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
268 262 884,51 |
Erläuterungen
Diese Einnahmen ergeben sich aus einem Beitrag der Kommission an den EAD und dienen der Deckung der auf lokaler Ebene verwalteten Ausgaben für in Delegationen der Union tätige Kommissionsbedienstete, einschließlich aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanzierter Kommissionsbediensteter, sowie sonstiger Ausgaben unter anderem in Bezug auf Presse- und Informationsarbeit.
Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung werden etwaige Einnahmen als zusätzliche Mittel bei Posten 3 0 0 5 des Ausgabenplans dieses Einzelplans eingesetzt.
KAPITEL 5 8 — VERSCHIEDENE ENTSCHÄDIGUNGEN
5 8 0 Verschiedene Entschädigungen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 5 9 — SONSTIGE EINNAHMEN AUS DER VERWALTUNG
5 9 0 Sonstige Einnahmen aus der Verwaltung
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
TITEL 6
BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN VON ABKOMMEN UND PROGRAMMEN DER UNION
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||||||
KAPITEL 6 1 |
|||||||||||
6 1 2 |
Erstattung von Beträgen, die in Durchführung von Auftragsarbeiten gegen Vergütung verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
KAPITEL 6 1 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
KAPITEL 6 3 |
|||||||||||
6 3 1 |
|||||||||||
Beitrag im Rahmen des Schengen-Besitzstands — Zweckgebundene Einnahmen |
|||||||||||
6 3 1 1 |
Beitrag zu den Verwaltungskosten aus dem Rahmenübereinkommen mit Island und Norwegen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
Artikel 6 3 1 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
KAPITEL 6 3 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
KAPITEL 6 6 |
|||||||||||
6 6 0 |
|||||||||||
Sonstige Beiträge und Erstattungen |
|||||||||||
6 6 0 0 |
Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
Artikel 6 6 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
KAPITEL 6 6 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
Titel 6 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||||
|
KAPITEL 6 1 — ERSTATTUNG VERSCHIEDENER BETRÄGE
6 1 2 Erstattung von Beträgen, die in Durchführung von Auftragsarbeiten gegen Vergütung verauslagt worden sind — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 6 3 — BEITRÄGE IM RAHMEN DER SPEZIFISCHEN ÜBEREINKÜNFTE
6 3 1 Beitrag im Rahmen des Schengen-Besitzstands — Zweckgebundene Einnahmen
6 3 1 1 Beitrag zu den Verwaltungskosten aus dem Rahmenübereinkommen mit Island und Norwegen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Beschluss 1999/437/EG des Rates vom 17. Mai 1999 zum Erlass bestimmter Durchführungsvorschriften zu dem Übereinkommen zwischen dem Rat der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung dieser beiden Staaten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 31).
Beitrag zu den Verwaltungskosten aufgrund des Übereinkommens vom 18. Mai 1999 zwischen dem Rat der Europäischen Union sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Assoziierung der beiden letztgenannten bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl. L 176 vom 10.7.1999, S. 36), insbesondere Artikel 12.
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
KAPITEL 6 6 — SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN
6 6 0 Sonstige Beiträge und Erstattungen
6 6 0 0 Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Einnahmen gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung gelten als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
TITEL 7
VERZUGSZINSEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||
KAPITEL 7 0 |
|||||||
7 0 0 |
|||||||
Verzugszinsen |
|||||||
7 0 0 0 |
Zinsen infolge verspäteter Gutschrift auf den Konten bei den Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||
7 0 0 1 |
Sonstige Verzugszinsen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||
|
Artikel 7 0 0 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||
|
KAPITEL 7 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||
|
Titel 7 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||
|
KAPITEL 7 0 — VERZUGSZINSEN
7 0 0 Verzugszinsen
7 0 0 0 Zinsen infolge verspäteter Gutschrift auf den Konten bei den Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1), insbesondere Artikel 78 Absatz 4.
7 0 0 1 Sonstige Verzugszinsen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1), insbesondere Artikel 78 Absatz 4.
TITEL 9
SONSTIGE EINNAHMEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
% 2012/2014 |
||
KAPITEL 9 0 |
|||||||
9 0 0 |
Sonstige Einnahmen |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||
|
KAPITEL 9 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||
|
Titel 9 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||
|
GESAMTBETRAG |
37 491 000 |
37 294 000 |
308 746 175,32 |
823,52 |
||
|
KAPITEL 9 0 — SONSTIGE EINNAHMEN
9 0 0 Sonstige Einnahmen
Haushaltsjahr 2014 |
Haushaltsjahr 2013 |
Haushaltsjahr 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
AUSGABEN
Gesamtübersicht über die Mittel (2014 und 2013) und Ausgaben (2012)
Titel Kapitel |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
||
1 |
|||||||
BEDIENSTETE IN DEN ZENTRALEN DIENSTSTELLEN |
|||||||
1 1 |
DIENSTBEZÜGE UND SONSTIGE ANSPRÜCHE DES STATUTSPERSONALS |
120 071 519 |
120 071 519 |
117 534 890 |
117 534 890 |
111 759 944,55 |
111 759 944,55 |
1 2 |
DIENSTBEZÜGE UND SONSTIGE ANSPRÜCHE DES EXTERNEN PERSONALS |
18 095 807 |
18 095 807 |
17 064 422 |
17 064 422 |
15 502 472,22 |
15 502 472,22 |
1 3 |
SONSTIGE AUSGABEN FÜR PERSONALVERWALTUNG |
2 377 000 |
2 377 000 |
2 117 000 |
2 117 000 |
3 274 504,67 |
3 274 504,67 |
1 4 |
DIENSTREISEKOSTEN |
7 723 305 |
7 723 305 |
7 723 305 |
7 723 305 |
7 723 305,— |
7 723 305,— |
1 5 |
UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN FÜR BEDIENSTETE |
1 924 000 |
1 924 000 |
1 342 515 |
1 342 515 |
1 823 071,— |
1 823 071,— |
|
Titel 1 — Insgesamt |
150 191 631 |
150 191 631 |
145 782 132 |
145 782 132 |
140 083 297,44 |
140 083 297,44 |
2 |
|||||||
GEBÄUDE, SACH- UND BETRIEBSAUSGABEN DER ZENTRALEN DIENSTSTELLEN |
|||||||
2 0 |
GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN |
29 871 500 |
29 871 500 |
19 922 500 |
19 922 500 |
18 559 124,26 |
18 559 124,26 |
2 1 |
INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR |
27 132 000 |
27 132 000 |
24 432 750 |
24 432 750 |
19 490 479,49 |
19 490 479,49 |
2 2 |
SONSTIGE BETRIEBSAUSGABEN |
5 704 430 |
5 704 430 |
5 676 005 |
5 676 005 |
4 397 147,02 |
4 397 147,02 |
|
Titel 2 — Insgesamt |
62 707 930 |
62 707 930 |
50 031 255 |
50 031 255 |
42 446 750,77 |
42 446 750,77 |
3 |
|||||||
DELEGATIONEN |
|||||||
3 0 |
DELEGATIONEN |
305 728 886 |
305 728 886 |
312 949 106 |
312 949 106 |
565 388 533,43 |
565 388 533,43 |
|
Titel 3 — Insgesamt |
305 728 886 |
305 728 886 |
312 949 106 |
312 949 106 |
565 388 533,43 |
565 388 533,43 |
10 |
|||||||
SONSTIGE AUSGABEN |
|||||||
10 0 |
VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
0,— |
0,— |
10 1 |
RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
|
Titel 10 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
0,— |
0,— |
|
GESAMTBETRAG |
518 628 447 |
518 628 447 |
508 762 493 |
508 762 493 |
747 918 581,64 |
747 918 581,64 |
TITEL 1
BEDIENSTETE IN DEN ZENTRALEN DIENSTSTELLEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||||||||
KAPITEL 1 1 |
|||||||||||||||
1 1 0 |
|||||||||||||||
Dienstbezüge und sonstige Ansprüche des Statutspersonals |
|||||||||||||||
1 1 0 0 |
Grundgehälter |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
90 740 207 |
90 444 734 |
85 280 225,59 |
93,98 |
|||||||||||
1 1 0 1 |
Statutarische Ansprüche im Zusammenhang mit dem Dienst |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
801 762 |
730 396 |
666 401,60 |
83,12 |
|||||||||||
1 1 0 2 |
Statutarische Ansprüche im Zusammenhang mit der persönlichen Situation des Bediensteten |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
23 868 846 |
22 370 760 |
22 514 141,53 |
94,32 |
|||||||||||
1 1 0 3 |
Sozialversicherung |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
4 660 704 |
3 989 000 |
3 299 175,83 |
70,79 |
|||||||||||
1 1 0 4 |
Berichtigungskoeffizienten und Anpassung der Gehälter |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||||
|
Artikel 1 1 0 — Insgesamt |
120 071 519 |
117 534 890 |
111 759 944,55 |
93,08 |
||||||||||
|
KAPITEL 1 1 — INSGESAMT |
120 071 519 |
117 534 890 |
111 759 944,55 |
93,08 |
||||||||||
KAPITEL 1 2 |
|||||||||||||||
1 2 0 |
|||||||||||||||
Dienstbezüge und sonstige Ansprüche des externen Personals |
|||||||||||||||
1 2 0 0 |
Vertragsbedienstete |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
7 086 195 |
5 620 464 |
5 067 888,26 |
71,52 |
|||||||||||
1 2 0 1 |
Nichtmilitärische abgeordnete nationale Sachverständige |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
3 468 994 |
3 603 674 |
3 035 000,— |
87,49 |
|||||||||||
1 2 0 2 |
Praktika |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
362 690 |
366 000 |
350 520,— |
96,64 |
|||||||||||
1 2 0 3 |
Externe Leistungen |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||||
1 2 0 4 |
Hilfspersonal (Leiharbeitskräfte) und Sonderberater |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
103 000 |
80 000 |
98 913,96 |
96,03 |
|||||||||||
1 2 0 5 |
Abgeordnete nationale Militärexperten |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
7 074 928 |
7 394 284 |
6 950 150,— |
98,24 |
|||||||||||
|
Artikel 1 2 0 — Insgesamt |
18 095 807 |
17 064 422 |
15 502 472,22 |
85,67 |
||||||||||
1 2 2 |
Vorläufig eingesetzte Mittel |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||||
|
KAPITEL 1 2 — INSGESAMT |
18 095 807 |
17 064 422 |
15 502 472,22 |
85,67 |
||||||||||
KAPITEL 1 3 |
|||||||||||||||
1 3 0 |
|||||||||||||||
Ausgaben für Personalverwaltung |
|||||||||||||||
1 3 0 0 |
Personaleinstellungen |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
100 000 |
100 000 |
100 000,— |
100,— |
|||||||||||
1 3 0 1 |
Fortbildung |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 017 000 |
1 217 000 |
1 014 504,67 |
99,75 |
|||||||||||
1 3 0 2 |
Ansprüche bei Dienstantritt, Versetzungen und Ausscheiden aus dem Dienst |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 260 000 |
800 000 |
2 160 000,— |
171,43 |
|||||||||||
|
Artikel 1 3 0 — Insgesamt |
2 377 000 |
2 117 000 |
3 274 504,67 |
137,76 |
||||||||||
|
KAPITEL 1 3 — INSGESAMT |
2 377 000 |
2 117 000 |
3 274 504,67 |
137,76 |
||||||||||
KAPITEL 1 4 |
|||||||||||||||
1 4 0 |
Dienstreisekosten |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
7 723 305 |
7 723 305 |
7 723 305,— |
100,— |
|||||||||||
|
KAPITEL 1 4 — INSGESAMT |
7 723 305 |
7 723 305 |
7 723 305,— |
100,— |
||||||||||
KAPITEL 1 5 |
|||||||||||||||
1 5 0 |
|||||||||||||||
Unterstützungsmaßnahmen für Bedienstete |
|||||||||||||||
1 5 0 0 |
Soziale und Unterstützungsleistungen für Bedienstete |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
199 000 |
388 000 |
173 140,— |
87,01 |
|||||||||||
1 5 0 1 |
Ärztlicher Dienst |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
450 000 |
450 000 |
438 075,— |
97,35 |
|||||||||||
1 5 0 2 |
Restaurants und Kantinen |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
|||||||||||
1 5 0 3 |
Kinderkrippen und Kindertagesstätten |
|
|
|
|
||||||||||
Nichtgetrennte Mittel |
1 275 000 |
504 515 |
1 211 856,— |
95,05 |
|||||||||||
|
Artikel 1 5 0 — Insgesamt |
1 924 000 |
1 342 515 |
1 823 071,— |
94,75 |
||||||||||
|
KAPITEL 1 5 — INSGESAMT |
1 924 000 |
1 342 515 |
1 823 071,— |
94,75 |
||||||||||
|
Titel 1 — Insgesamt |
150 191 631 |
145 782 132 |
140 083 297,44 |
93,27 |
||||||||||
|
KAPITEL 1 1 — DIENSTBEZÜGE UND SONSTIGE ANSPRÜCHE DES STATUTSPERSONALS
Erläuterungen
Die Mittel dieses Kapitels sind auf der Grundlage des Stellenplans des EAD für das laufende Haushaltsjahr veranschlagt.
Auf die Gehälter, Zulagen und Entschädigungen wurde ein Pauschalabschlag von 5,7 % angewandt, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die im Stellenplan des EAD vorgesehenen Planstellen nicht ständig voll besetzt sein werden.
1 1 0 Dienstbezüge und sonstige Ansprüche des Statutspersonals
1 1 0 0 Grundgehälter
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
90 740 207 |
90 444 734 |
85 280 225,59 |
Erläuterungen
Veranschlagt sind Mittel für die Grundgehälter der Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, und Vergütungen gemäß Artikel 50 des Statuts der Beamten der Europäischen Union.
Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Der EAD sollte eine ausreichende Anzahl von AD 12- bis AD 16-Strellen unbesetzt lassen, um seinen Verpflichtungen gegenüber seinem vorhandenen Personal nachzukommen, ohne dass weitere Stellen dieser Art geschaffen oder bestehende Stellen gehoben werden müssten.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
1 1 0 1 Statutarische Ansprüche im Zusammenhang mit dem Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
801 762 |
730 396 |
666 401,60 |
Erläuterungen
Veranschlagt sind Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben:
— |
Sekretariatszulagen, |
— |
Miet- und Fahrkostenzulagen, |
— |
Pauschalabgeltung von Fahrkosten, |
— |
Vergütungen für Schichtarbeit oder für Bereitschaft am Arbeitsplatz und/oder in der Wohnung, |
— |
sonstige Zulagen und Erstattungen, |
— |
Überstunden. |
Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
1 1 0 2 Statutarische Ansprüche im Zusammenhang mit der persönlichen Situation des Bediensteten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
23 868 846 |
22 370 760 |
22 514 141,53 |
Erläuterungen
Veranschlagt sind Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben:
— |
Auslands- und Expatriierungszulagen, |
— |
Haushaltszulagen, Zulagen für unterhaltsberechtigte Kinder und Erziehungszulagen, |
— |
Vergütung bei Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen, |
— |
Erstattung der Fahrtkosten für Beamte auf Lebenszeit und Bedienstete auf Zeit, für deren Ehegatten und die unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort, |
— |
sonstige Zulagen und Vergütungen. |
Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
1 1 0 3 Sozialversicherung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
4 660 704 |
3 989 000 |
3 299 175,83 |
Erläuterungen
Veranschlagt sind im Wesentlichen Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben:
— |
Kranken- und Unfallversicherung und Versicherung gegen Berufskrankheiten sowie sonstige Sozialbeiträge, |
— |
Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss. |
Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
1 1 0 4 Berichtigungskoeffizienten und Anpassung der Gehälter
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Veranschlagt sind Mittel für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, um die Auswirkungen von Berichtigungskoeffizienten auf die Dienstbezüge und den Anteil der Bezüge, der in ein anderes Land als das Land der dienstlichen Verwendung überwiesen wird, zu decken.
Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
KAPITEL 1 2 — DIENSTBEZÜGE UND SONSTIGE ANSPRÜCHE DES EXTERNEN PERSONALS
1 2 0 Dienstbezüge und sonstige Ansprüche des externen Personals
1 2 0 0 Vertragsbedienstete
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
7 086 195 |
5 620 464 |
5 067 888,26 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Bezüge der Vertragsbediensteten (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen und die Auswirkungen der auf die Bezüge dieser Bediensteten anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.
Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
1 2 0 1 Nichtmilitärische abgeordnete nationale Sachverständige
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
3 468 994 |
3 603 674 |
3 035 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Vergütungen und Verwaltungsausgaben für abgeordnete nationale Sachverständige, die nicht dem Militärstab der Europäischen Union zugeordnet sind.
Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Beschluss der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 23. März 2011 zur Einführung der Regelung für zum Europäischen Auswärtigen Dienst abgeordnete nationale Sachverständige (ABl. C 12 vom 14.1.2012, S. 8).
1 2 0 2 Praktika
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
362 690 |
366 000 |
350 520,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für Verwaltungspraktika bestimmt, die Hochschulabsolventen einen Überblick über Ziele und Probleme der Union vermitteln, einen Einblick in die Arbeitsweise der Organe gewähren und Gelegenheit bieten sollen, ihre Kenntnisse durch eine Arbeitserfahrung im Europäischen Auswärtigen Dienst zu erweitern.
Die Mittel dienen der Auszahlung der Vergütungen und weiterer damit verbundener Leistungen (Zulagen für unterhaltsberechtigte Personen oder für Praktikanten, Menschen mit Behinderung, Unfall- und Krankenversicherung usw., Erstattung von Reisekosten, insbesondere zu Beginn und am Ende des Praktikums, sowie Finanzierung von Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Praktikumsprogramm, z. B. Empfang, Betreuung und Besuche). Die Mittel dienen außerdem der Deckung der Kosten für die Bewertung des Praktikumsprogramms im Hinblick auf dessen Optimierung sowie für Informations- und Kommunikationstätigkeiten.
Die Auswahl der Praktikanten erfolgt nach objektiven und transparenten Kriterien, wobei eine ausgewogene geografische Verteilung gewährleistet wird.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
1 2 0 3 Externe Leistungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für alle Dienstleistungen von Personen bestimmt, die nicht bei dem Organ beschäftigt sind, darunter insbesondere:
— |
Zeitarbeitskräfte für verschiedene Dienstleistungen, |
— |
Aushilfspersonal für Sitzungen, |
— |
Sachverständige auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen. |
Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
1 2 0 4 Hilfspersonal (Leiharbeitskräfte) und Sonderberater
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
103 000 |
80 000 |
98 913,96 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Bezüge der Leiharbeitskräfte, Bediensteten auf Zeit und Sonderberater auch im Bereich der GSVP/GASP, die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen und die Auswirkungen der auf die Bezüge dieser Bediensteten anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.
Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
1 2 0 5 Abgeordnete nationale Militärexperten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
7 074 928 |
7 394 284 |
6 950 150,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Bezüge der nationalen Militärexperten, die im Rahmen der GSVP/GASP als Militärstab der Europäischen Union tätig sein sollen.
Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Beschluss der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 23. März 2011 zur Einführung der Regelung für zum Europäischen Auswärtigen Dienst abgeordnete nationale Sachverständige (ABl. C 12 vom 14.1.2012, S. 8).
1 2 2 Vorläufig eingesetzte Mittel
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der eventuellen vom Rat während des Haushaltsjahres zu beschließenden Anpassungen der Dienstbezüge zu decken.
Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie auf die geeigneten Artikel dieses Kapitels übertragen worden sind.
Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
KAPITEL 1 3 — SONSTIGE AUSGABEN FÜR PERSONALVERWALTUNG
1 3 0 Ausgaben für Personalverwaltung
1 3 0 0 Personaleinstellungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
100 000 |
100 000 |
100 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG vorgesehenen Auswahlverfahren sowie der Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Einstellungsgesprächen und ärztlichen Einstellungsuntersuchungen, |
— |
Ausgaben für die Organisation von Verfahren zur Auswahl der Bediensteten auf Zeit, Hilfskräfte und örtlichen Bediensteten. |
In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Konsultation des Europäischen Amtes für Personalauswahl können sie für vom Organ selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden.
Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang III.
Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53) und Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofs, der Generalsekretäre des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).
1 3 0 1 Fortbildung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 017 000 |
1 217 000 |
1 014 504,67 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
Ausgaben für Weiterbildung und Fortbildung einschließlich Sprachkursen, die auf interinstitutioneller Grundlage organisiert werden, Kursgebühren, Kosten für Lehrkräfte und Logistik wie Anmieten der Räume und Ausrüstung sowie weitere hiermit verbundene Kosten wie beispielsweise Bewirtungskosten, die Kosten für die Teilnahme an Lehrgängen, Konferenzen und Kongressen im Rahmen des Mandats des Militärstabs der Europäischen Union, |
— |
Anmeldegebühren für die Teilnahme an Seminaren und Konferenzen, |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 24a.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Beschluss der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 23. März 2011 zur Einführung der Regelung für zum Europäischen Auswärtigen Dienst abgeordnete nationale Sachverständige (ABl. C 12 vom 14.1.2012, S. 8).
Beschluss 2001/80/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union (ABl. L 27 vom 30.1.2001, S. 7).
1 3 0 2 Ansprüche bei Dienstantritt, Versetzungen und Ausscheiden aus dem Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 260 000 |
800 000 |
2 160 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
Reisekosten der Beamten, Zeit- und Vertragsbediensteten (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind, |
— |
Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe sowie Umzugskosten für Beamte, Zeit- und Vertragsbedienstete, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen, |
— |
zeitweilige Tagegelder für Beamte, Zeit- und Vertragsbedienstete, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen, |
— |
Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Fall offensichtlich unzulänglicher Leistungen, |
— |
Vergütung im Falle der Kündigung des Vertrages eines Zeit- oder Vertragsbediensteten durch das Organ. |
Diese Mittel decken auch die Vergütungen für Beamte, die,
— |
im Anschluss an eine Maßnahme zur Verringerung der Zahl der Planstellen des Organs in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, |
— |
eine Stelle der Besoldungsgruppen AD 14 bis AD 16 innehaben und dieser Stellen aus dienstlichen Gründen enthoben werden. |
Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
KAPITEL 1 4 — DIENSTREISEKOSTEN
1 4 0 Dienstreisekosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
7 723 305 |
7 723 305 |
7 723 305,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken
— |
Dienstreisekosten des Hohen Vertreters, |
— |
Dienstreisekosten der Beamten, Zeit- und Vertragsbediensteten sowie Sonderberater des EAD, Fahrtkosten und Tagegelder sowie zusätzliche oder außergewöhnliche Auslagen, |
— |
Dienstreisekosten, die sich aus dem Mandat des Militärstabs der Europäischen Union ergeben, |
— |
Dienstreisekosten der zum EAD abgeordneten nationalen Experten, |
— |
Dienstreisekosten der Sonderberater und Sonderbeauftragten des Hohen Vertreters, |
— |
Dienstreisekosten erfolgreicher Bewerber bei der Fortbildung vor Dienstantritt. |
Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Anhang VII Artikel 11, 12 und 13.
Beschluss der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik über die Regelung von Dienstreisen der Mitarbeiter des EAD.
Beschluss 2001/80/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union (ABl. L 27 vom 30.1.2001, S. 7).
Beschluss der Hohen Vertreterin vom der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 23. März 2011 zur Einführung der Regelung für zum Europäischen Auswärtigen Dienst abgeordnete nationale Sachverständige (ABl. C 12 vom 14.1.2012, S. 8)..
KAPITEL 1 5 — UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN FÜR BEDIENSTETE
1 5 0 Unterstützungsmaßnahmen für Bedienstete
1 5 0 0 Soziale und Unterstützungsleistungen für Bedienstete
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
199 000 |
388 000 |
173 140,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
Unterstützungsmaßnahmen für Beamte und sonstige Bedienstete in besonders schwierigen Lebenslagen, |
— |
Förderung der gesellschaftlichen Beziehungen innerhalb des Personals, |
— |
teilweise Erstattung der Kosten, die dem Personal bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs auf dem Weg zur Arbeit entstehen. Diese Maßnahme ist als Anreiz für die Benutzung der öffentlichen Transportmittel gedacht. |
Diese Mittel sind im Rahmen von Maßnahmen zu ihren Gunsten für folgende behinderte Personen bestimmt:
— |
Beamte im aktiven Dienst, |
— |
Ehegatten von Beamten im aktiven Dienst, |
— |
alle im Sinne des Statuts unterhaltspflichtigen Kinder der Beamten der Europäischen Union |
Aus diesen Mitteln können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Erschöpfung etwaiger Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland Ausgaben erstattet werden, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen und ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 24 und 76.
1 5 0 1 Ärztlicher Dienst
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
450 000 |
450 000 |
438 075,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind insbesondere für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
die Betriebskosten der Krankenbehandlungsstellen, die Kosten für Verbrauchs- und Behandlungsmaterial sowie Arzneimittel für die Kinderkrippe, die Kosten für die ärztlichen Untersuchungen sowie die Ausgaben für die Invaliditätsausschüsse und für die Erstattung der Kosten für Brillen, |
— |
ferner die Ausgaben für den Kauf von bestimmtem als medizinisch notwendig erachtetem Arbeitsgerät. |
Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
Rechtsgrundlagen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 59 und Anhang II Artikel 8.
1 5 0 2 Restaurants und Kantinen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die vom Betreiber der Restaurants und Kantinen erbrachten Leistungen.
Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
1 5 0 3 Kinderkrippen und Kindertagesstätten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 275 000 |
504 515 |
1 211 856,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung des Anteils des EAD an den Kosten der Kleinkindertagesstätte und sonstiger Krippen und Kinderhorte bestimmt (an die Kommission und/oder den Rat zu zahlen).
Die Einnahmen aus dem Elternbeitrag und aus den Beiträgen der Einrichtungen, bei denen die Eltern beschäftigt sind, stellen zweckgebundene Einnahmen dar.
Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
TITEL 2
GEBÄUDE, SACH- UND BETRIEBSAUSGABEN DER ZENTRALEN DIENSTSTELLEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% Zahlungen 2012/2014 |
|||||||||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
|||||||||
KAPITEL 2 0 |
||||||||||||||
2 0 0 |
||||||||||||||
Gebäude |
||||||||||||||
2 0 0 0 |
Mieten und Erbpachtzahlungen |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
18 182 000 |
18 182 000 |
6 616 000 |
6 616 000 |
7 483 000,— |
7 483 000,— |
41,16 |
|||||||
2 0 0 1 |
Erwerb von Immobilien |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
0,— |
0,— |
— |
|||||||
2 0 0 2 |
Herrichtungs- und Sicherheitsarbeiten |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
200 000 |
200 000 |
491 000 |
491 000 |
1 100 000,— |
1 100 000,— |
550,— |
|||||||
|
Artikel 2 0 0 — Insgesamt |
18 382 000 |
18 382 000 |
7 107 000 |
7 107 000 |
8 583 000,— |
8 583 000,— |
46,69 |
||||||
2 0 1 |
||||||||||||||
Ausgaben für Gebäude |
||||||||||||||
2 0 1 0 |
Reinigung und Instandhaltung |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
3 999 000 |
3 999 000 |
4 152 000 |
4 152 000 |
3 224 000,— |
3 224 000,— |
80,62 |
|||||||
2 0 1 1 |
Wasser, Gas, Strom und Heizung |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
1 318 000 |
1 318 000 |
1 318 000 |
1 318 000 |
1 349 000,— |
1 349 000,— |
102,35 |
|||||||
2 0 1 2 |
Sicherheit und Überwachung der Gebäude |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
5 928 000 |
5 928 000 |
7 101 000 |
7 101 000 |
5 147 999,47 |
5 147 999,47 |
86,84 |
|||||||
2 0 1 3 |
Versicherungen |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
74 500 |
74 500 |
74 500 |
74 500 |
71 999,68 |
71 999,68 |
96,64 |
|||||||
2 0 1 4 |
Sonstige Ausgaben für Gebäude |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
170 000 |
170 000 |
170 000 |
170 000 |
183 125,11 |
183 125,11 |
107,72 |
|||||||
|
Artikel 2 0 1 — Insgesamt |
11 489 500 |
11 489 500 |
12 815 500 |
12 815 500 |
9 976 124,26 |
9 976 124,26 |
86,83 |
||||||
|
KAPITEL 2 0 — INSGESAMT |
29 871 500 |
29 871 500 |
19 922 500 |
19 922 500 |
18 559 124,26 |
18 559 124,26 |
62,13 |
||||||
KAPITEL 2 1 |
||||||||||||||
2 1 0 |
||||||||||||||
Informatik und Telekommunikation |
||||||||||||||
2 1 0 0 |
Informations- und Kommunikationstechnologie |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
12 837 000 |
12 837 000 |
12 837 000 |
12 837 000 |
12 892 354,71 |
12 892 354,71 |
100,43 |
|||||||
2 1 0 1 |
Sichere Informations- und Kommunikationstechnologie |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
13 745 000 |
13 745 000 |
10 845 750 |
10 845 750 |
5 677 532,78 |
5 677 532,78 |
41,31 |
|||||||
|
Artikel 2 1 0 — Insgesamt |
26 582 000 |
26 582 000 |
23 682 750 |
23 682 750 |
18 569 887,49 |
18 569 887,49 |
69,86 |
||||||
2 1 1 |
Mobiliar |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
200 000 |
200 000 |
200 000 |
200 000 |
370 592,— |
370 592,— |
185,30 |
|||||||
2 1 2 |
Material und technische Anlagen |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
150 000 |
150 000 |
250 000 |
250 000 |
250 000,— |
250 000,— |
166,67 |
|||||||
2 1 3 |
Fahrzeuge |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
200 000 |
200 000 |
300 000 |
300 000 |
300 000,— |
300 000,— |
150,— |
|||||||
|
KAPITEL 2 1 — INSGESAMT |
27 132 000 |
27 132 000 |
24 432 750 |
24 432 750 |
19 490 479,49 |
19 490 479,49 |
71,84 |
||||||
KAPITEL 2 2 |
||||||||||||||
2 2 0 |
||||||||||||||
Konferenzen, Kongresse und Sitzungen |
||||||||||||||
2 2 0 0 |
Veranstaltung von Tagungen, Konferenzen und Kongressen |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
485 100 |
485 100 |
600 000 |
600 000 |
440 000,— |
440 000,— |
90,70 |
|||||||
2 2 0 1 |
Reisekosten der Sachverständigen |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
79 200 |
79 200 |
100 000 |
100 000 |
50 000,— |
50 000,— |
63,13 |
|||||||
|
Artikel 2 2 0 — Insgesamt |
564 300 |
564 300 |
700 000 |
700 000 |
490 000,— |
490 000,— |
86,83 |
||||||
2 2 1 |
||||||||||||||
Informationsmaßnahmen |
||||||||||||||
2 2 1 0 |
Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
674 685 |
674 685 |
631 500 |
631 500 |
551 620,65 |
551 620,65 |
81,76 |
|||||||
2 2 1 1 |
Satellitenbilder |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
495 000 |
495 000 |
500 000 |
500 000 |
200 000,— |
200 000,— |
40,40 |
|||||||
2 2 1 2 |
Allgemeine Veröffentlichungen |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
41 580 |
41 580 |
105 000 |
105 000 |
41 565,36 |
41 565,36 |
99,96 |
|||||||
2 2 1 3 |
Öffentlichkeitsarbeit |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
232 650 |
232 650 |
150 000 |
150 000 |
147 045,66 |
147 045,66 |
63,20 |
|||||||
|
Artikel 2 2 1 — Insgesamt |
1 443 915 |
1 443 915 |
1 386 500 |
1 386 500 |
940 231,67 |
940 231,67 |
65,12 |
||||||
2 2 2 |
||||||||||||||
Sprachendienste |
||||||||||||||
2 2 2 0 |
Übersetzungsleistungen |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
0,— |
0,— |
— |
|||||||
2 2 2 1 |
Dolmetschleistungen |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
579 150 |
579 150 |
690 000 |
690 000 |
1 000,— |
1 000,— |
0,17 |
|||||||
|
Artikel 2 2 2 — Insgesamt |
579 150 |
579 150 |
690 000 |
690 000 |
1 000,— |
1 000,— |
0,17 |
||||||
2 2 3 |
||||||||||||||
Sonstige Ausgaben |
||||||||||||||
2 2 3 0 |
Bürobedarf |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
323 235 |
323 235 |
326 505 |
326 505 |
399 417,— |
399 417,— |
123,57 |
|||||||
2 2 3 1 |
Postgebühren |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
177 210 |
177 210 |
100 000 |
100 000 |
128 000,— |
128 000,— |
72,23 |
|||||||
2 2 3 2 |
Kosten für Untersuchungen, Erhebungen und Konsultationen |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
49 500 |
49 500 |
100 000 |
100 000 |
33 491,85 |
33 491,85 |
67,66 |
|||||||
2 2 3 3 |
Interinstitutionelle Zusammenarbeit |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
1 846 350 |
1 846 350 |
1 650 000 |
1 650 000 |
1 399 970,— |
1 399 970,— |
75,82 |
|||||||
2 2 3 4 |
Umzüge |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
148 500 |
148 500 |
150 000 |
150 000 |
200 000,— |
200 000,— |
134,68 |
|||||||
2 2 3 5 |
Finanzkosten |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
19 800 |
19 800 |
20 000 |
20 000 |
19 000,— |
19 000,— |
95,96 |
|||||||
2 2 3 6 |
Streitsachen, Gerichtskosten und Schadenersatz |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
42 570 |
42 570 |
43 000 |
43 000 |
187 000,— |
187 000,— |
439,28 |
|||||||
2 2 3 7 |
Sonstige Sachausgaben |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
9 900 |
9 900 |
10 000 |
10 000 |
0,— |
0,— |
0,— |
|||||||
2 2 3 8 |
Konfliktverhütung und Mediationsunterstützungsdienste (1. Phase) |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
500 000 |
500 000 |
400 000,— |
400 000,— |
— |
|||||||
2 2 3 9 |
Pilotprojekt — Europäisches Friedensinstitut |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
— |
— |
p.m. |
p.m. |
199 036,50 |
199 036,50 |
— |
|||||||
|
Artikel 2 2 3 — Insgesamt |
2 617 065 |
2 617 065 |
2 899 505 |
2 899 505 |
2 965 915,35 |
2 965 915,35 |
113,33 |
||||||
2 2 4 |
||||||||||||||
Konfliktverhütung und Mediationsunterstützungsdienste (Fortsetzung) |
||||||||||||||
2 2 4 0 |
Konfliktverhütung und Mediationsunterstützungsdienste (Fortsetzung) |
|
|
|
|
|
|
|
||||||
Getrennte Mittel |
500 000 |
500 000 |
|
|
|
|
— |
|||||||
|
Artikel 2 2 4 — Insgesamt |
500 000 |
500 000 |
|
|
|
|
— |
||||||
|
KAPITEL 2 2 — INSGESAMT |
5 704 430 |
5 704 430 |
5 676 005 |
5 676 005 |
4 397 147,02 |
4 397 147,02 |
77,08 |
||||||
|
Titel 2 — Insgesamt |
62 707 930 |
62 707 930 |
50 031 255 |
50 031 255 |
42 446 750,77 |
42 446 750,77 |
67,69 |
||||||
|
KAPITEL 2 0 — GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN
2 0 0 Gebäude
2 0 0 0 Mieten und Erbpachtzahlungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
18 182 000 |
6 616 000 |
7 483 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Mieten und Steuern für die Gebäude des EAD in Brüssel sowie die Miete von Sälen, eines Lagers und von Parkplätzen.
Sie decken ferner die Erbpachtzinsen für Gebäude oder Gebäudeteile aufgrund von geltenden bzw. im Vorbereitungsstadium befindlichen Verträgen.
Voraussichtlicher Betrag der zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 0 0 1 Erwerb von Immobilien
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für den Erwerb von Gebäuden bestimmt.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 0 0 2 Herrichtungs- und Sicherheitsarbeiten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
200 000 |
491 000 |
1 100 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für insbesondere folgende Umbauarbeiten bestimmt:
— |
Studien für den Um- und Ausbau der Gebäude der Institution, |
— |
Herrichtung der Gebäude zur Gewährleistung der physischen und materiellen Sicherheit von Personen und Sachgütern, |
— |
Anpassung und Umgestaltung der Diensträume entsprechend den betrieblichen Erfordernissen, |
— |
Anpassung der Diensträume und technischen Ausstattungen an die geltenden Sicherheits- und Hygieneanforderungen und -normen. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
Rechtsgrundlagen
Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1).
2 0 1 Ausgaben für Gebäude
2 0 1 0 Reinigung und Instandhaltung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
3 999 000 |
4 152 000 |
3 224 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der folgenden Reinigungs- und Instandhaltungskosten bestimmt:
— |
Reinigung der Büros, Werkstätten und Lager (einschließlich Gardinen, Vorhänge, Teppiche, Jalousien usw.), |
— |
Ersetzung von abgenutzten Gardinen, Vorhängen und Teppichen, |
— |
Malerarbeiten, |
— |
verschiedene Instandhaltungsarbeiten, |
— |
Instandsetzung technischer Anlagen, |
— |
technisches Material, |
— |
Verträge über die Instandhaltung der verschiedenen technischen Anlagen (Klimaanlage, Heizung, Abfallentsorgung, Aufzüge). |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 0 1 1 Wasser, Gas, Strom und Heizung
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 318 000 |
1 318 000 |
1 349 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für den Verbrauch von Wasser, Gas, Strom und Heizung.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 0 1 2 Sicherheit und Überwachung der Gebäude
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
5 928 000 |
7 101 000 |
5 147 999,47 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für die Wachdienste und die Überwachung der Gebäude des EAD.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 0 1 3 Versicherungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
74 500 |
74 500 |
71 999,68 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Versicherungsprämien für die vom EAD benutzten Gebäude und die Haftpflichtversicherung zugunsten von Besuchern dieser Gebäude.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 0 1 4 Sonstige Ausgaben für Gebäude
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
170 000 |
170 000 |
183 125,11 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung sonstiger laufender Ausgaben für Gebäude (einschließlich der Gebäude „Kortenberg“ und „ER“) bestimmt, die nicht in anderen Artikeln dieses Kapitels vorgesehen sind, insbesondere für die Abfallentsorgung, für Beschilderungsmaterial, Kontrollen durch spezialisierte Stellen usw.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
KAPITEL 2 1 — INFORMATIK, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR
2 1 0 Informatik und Telekommunikation
2 1 0 0 Informations- und Kommunikationstechnologie
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
12 837 000 |
12 837 000 |
12 892 354,71 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnologie (für nicht als Verschlusssache eingestufte Informationen), d. h. Ausgaben für:
— |
Anschaffung oder Anmietung der Hard- oder Software für DV-Systeme und –Anwendungen, |
— |
Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen im Bereich Informatik für Unterstützung und Ausbildung in Bezug auf Betrieb und Aufbau von EDV-Systemen und -Anwendungen, einschließlich der Nutzerunterstützung, |
— |
Instandhaltung und Wartung der Hard- und der Software der EDV-Systeme und -Anwendungen, |
— |
Kommunikationsdienstleister, |
— |
Kosten der Kommunikation und Datenübertragung. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 1 0 1 Sichere Informations- und Kommunikationstechnologie
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
13 745 000 |
10 845 750 |
5 677 532,78 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnologie (für als Verschlusssache eingestufte Informationen), d. h. Ausgaben für:
— |
Anschaffung oder Anmietung der Hard- oder Software für sichere DV-Systeme und -Anwendungen, |
— |
Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen im Bereich Informatik für Unterstützung und Ausbildung in Bezug auf Betrieb und Aufbau von EDV-Systemen und -Anwendungen, einschließlich der Nutzerunterstützung, die Instandhaltung und Wartung sicherer Hard- und der Software der EDV-Systeme und -Anwendungen, |
— |
Abonnements für sichere Kommunikationsdienste, |
— |
Kosten der sicheren Kommunikation und Datenübertragung. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 1 1 Mobiliar
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
200 000 |
200 000 |
370 592,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
Ankauf oder Ersatzbeschaffung von Möbeln und Spezialmöbeln, |
— |
Anmietung von Mobiliar bei Dienstreisen und Sitzungen außerhalb der Räumlichkeiten des EAD, |
— |
Unterhaltung und Instandsetzung des Mobiliars. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 1 2 Material und technische Anlagen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
150 000 |
250 000 |
250 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
Ankauf oder Ersatzbeschaffung von verschiedenem technischem Material und festen und beweglichen technischen Anlagen insbesondere für Archive, Sicherheit, Konferenztechnik, Kantinen und Gebäude, |
— |
technische Unterstützung und Kontrolle insbesondere in Bezug auf Konferenztechnik und Kantinen, |
— |
Anmietung von technischem Material und technischen Anlagen sowie für die Unterhaltung, Wartung und Reparatur dieses technischen Materials und dieser technischen Anlagen. |
Gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen: p.m.
2 1 3 Fahrzeuge
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
200 000 |
300 000 |
300 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind insbesondere zur Deckung folgender Kosten bestimmt:
— |
Leasing oder Kauf von Dienstfahrzeugen, |
— |
Anmietung von Fahrzeugen in Fällen, in denen dem EAD keine eigenen Fahrzeuge zur Verfügung stehen, insbesondere bei Dienstreisen, |
— |
Unterhaltung und Reparatur von Dienstwagen (Kauf von Kraftstoff, Reifen usw.). |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
KAPITEL 2 2 — SONSTIGE BETRIEBSAUSGABEN
2 2 0 Konferenzen, Kongresse und Sitzungen
2 2 0 0 Veranstaltung von Tagungen, Konferenzen und Kongressen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
485 100 |
600 000 |
440 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
Veranstaltung informeller Tagungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ und anderer informeller Tagungen, |
— |
Veranstaltung von Tagungen im Rahmen des politischen Dialogs auf Ministerebene und auf der Ebene hochrangiger Beamter, |
— |
Veranstaltung von Konferenzen und Kongressen, |
— |
interne Sitzungen und gegebenenfalls der Kosten für Erfrischungen und gelegentliche Imbisse, die zu besonderen Anlässen gereicht werden, |
— |
Ausgaben, die sich aus den Verpflichtungen des Dienstes in Bezug auf Empfänge und Repräsentationszwecke ergeben. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 2 0 1 Reisekosten der Sachverständigen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
79 200 |
100 000 |
50 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Reise- und Aufenthaltskosten der Sachverständigen, die vom EAD zu Sitzungen eingeladen oder auf Dienstreise entsandt werden.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 2 1 Informationsmaßnahmen
2 2 1 0 Ausgaben für Dokumentation und Bibliothek
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
674 685 |
631 500 |
551 620,65 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
Ausgaben für die Benutzung externer dokumentarischer und statistischer Datenbanken einschließlich geografischer Daten, |
— |
Abonnements für Zeitungen, Zeitschriften, Zeitungs-/Zeitschriftenauswertungsdiensten und Online-Veröffentlichungen; diese Mittel dienen ebenfalls zur Finanzierung etwaiger Urheberrechtsgebühren für die Vervielfältigung und die schriftliche und/oder elektronische Verbreitung dieser Veröffentlichungen, |
— |
Anschaffung von Büchern und Werken für die Bibliothek auf Papier und/oder digitalen Datenträgern, |
— |
Abonnements bei Presseagenturen über Fernschreiber, |
— |
Buchbindearbeiten und sonstige Kosten für die Erhaltung der Bücher und Veröffentlichungen. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
Rechtsgrundlagen
Beschluss 2001/80/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union (ABl. L 27 vom 30.1.2001, S. 7).
2 2 1 1 Satellitenbilder
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
495 000 |
500 000 |
200 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die Anschaffung von Satellitenbildern für den EAD insbesondere im Hinblick auf Krisenprävention und Krisenbewältigung.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 2 1 2 Allgemeine Veröffentlichungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
41 580 |
105 000 |
41 565,36 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für die Vorbereitung und die traditionelle (auf Papier oder Film) oder elektronische Herausgabe und die Verbreitung von Veröffentlichungen des EAD in den Amtssprachen der Mitgliedstaaten einschließlich derjenigen, die im Amtsblatt der Europäischen Union erscheinen.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 2 1 3 Öffentlichkeitsarbeit
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
232 650 |
150 000 |
147 045,66 |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
audiovisuelle Dienstleistungen zur Information der Öffentlichkeit über die Außenpolitik der Union und die Maßnahmen der Hohen Vertreterin, |
— |
Aufbau und Pflege der EAD-Website, |
— |
Ausgaben für die Verbreitung von Informationen und die Förderung von Veröffentlichungen und öffentlichen Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Organs, einschließlich der Ausgaben für Personalausstattung und Infrastruktur, |
— |
Ausgaben für Informationstätigkeiten im Bereich der GSVP/GASP, |
— |
Kosten für sonstige Informationstätigkeiten und Öffentlichkeitsarbeit einschließlich von Werbematerial. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m..
2 2 2 Sprachendienste
2 2 2 0 Übersetzungsleistungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken Ausgaben für Übersetzungsleistungen, die das Generalsekretariat des Rates oder die Kommission für den EAD erbringt.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 2 2 1 Dolmetschleistungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
579 150 |
690 000 |
1 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben für Dolmetschleistungen, die die Dolmetscher der Kommission für den EAD erbringen.
Sie decken ferner die Ausgaben für die Dolmetschleistungen, die die Dolmetscher der Kommission anlässlich von Tagungen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees, des Militärausschusses und anderen Tagungen, die speziell im Rahmen der GSVP/GASP abgehalten werden, für den EAD erbringen.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
Rechtsgrundlagen
Beschluss Nr. 111/2007 des Generalsekretärs des Rates/Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik über Dolmetschdienstleistungen für den Europäischen Rat, den Rat und die Vorbereitungsgremien des Rates.
2 2 3 Sonstige Ausgaben
2 2 3 0 Bürobedarf
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
323 235 |
326 505 |
399 417,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
den Erwerb von Papier, |
— |
Fotokopien (Papier und Gebühren), |
— |
Schreibwaren und Büromaterial (laufender Bedarf), |
— |
Drucksachen, |
— |
Material für den Postversand (Briefumschläge, Packpapier, Platten für die Frankiermaschine), |
— |
Material für die Vervielfältigungsabteilung (Druckerschwärze, Offsetplatten, Matrizen, Filme und Chemikalien). |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 2 3 1 Postgebühren
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
177 210 |
100 000 |
128 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für den Versand der Post bestimmt.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 2 3 2 Kosten für Untersuchungen, Erhebungen und Konsultationen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
49 500 |
100 000 |
33 491,85 |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Untersuchungen, Erhebungen und Konsultationen, zu deren Durchführung Verträge mit hoch qualifizierten Sachverständigen geschlossen werden.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 2 3 3 Interinstitutionelle Zusammenarbeit
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
1 846 350 |
1 650 000 |
1 399 970,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für interinstitutionelle Tätigkeiten, insbesondere der Kosten für Personalanfragen durch die Dienststellen der Kommission, die für die Verwaltung des Personals, der Gebäude und der Aktivitäten des EAD zuständig sind.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 2 3 4 Umzüge
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
148 500 |
150 000 |
200 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für Verlagerung und Transport von Material bestimmt.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 2 3 5 Finanzkosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
19 800 |
20 000 |
19 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung sämtlicher Finanzkosten, insbesondere der Bankkosten.
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 2 3 6 Streitsachen, Gerichtskosten und Schadenersatz
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
42 570 |
43 000 |
187 000,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
Kosten etwaiger Verurteilungen des EAD durch den Gerichtshof, das Gericht oder das Gericht für den öffentlichen Dienst und der Hinzuziehung externer Rechtsanwälte vor den Gerichten, |
— |
Kosten für die Inanspruchnahme externer Rechtsanwälte, |
— |
Schadenersatz, der dem EAD angelastet wird. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 2 3 7 Sonstige Sachausgaben
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
9 900 |
10 000 |
0,— |
Erläuterungen
Diese Mittel sind für folgende Ausgaben veranschlagt:
— |
Anschaffung der Dienstkleidung für das Personal des Sitzungsdienstes und des Sicherheitsdienstes sowie des Arbeitsmaterials für das in den technischen Arbeitsräumen und den internen Diensten tätige Personal und Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung der Arbeits- und Dienstkleidung, |
— |
Beteiligung des EAD an den Ausgaben einiger Vereinigungen, deren Tätigkeiten in engem Zusammenhang mit denjenigen der Organe und Einrichtungen der Union stehen, |
— |
sonstige, unter den vorhergehenden Haushaltslinien nicht ausdrücklich vorgesehene Sachausgaben, |
— |
Anschaffung von Dienstkleidung und Zubehör, insbesondere für die Sicherheitsbediensteten, die für die Gebäude „Kortenberg“ und „ER“ zuständig sind. |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 2 3 8 Konfliktverhütung und Mediationsunterstützungsdienste (1. Phase)
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
p.m. |
p.m. |
500 000 |
500 000 |
400 000,— |
400 000,— |
Erläuterungen
2011 und 2012 wurde eine vorbereitende Maßnahme zur Einsetzung einer EU-Mediationsunterstützungsgruppe für den Europäischen Auswärtigen Dienst durchgeführt. Diese vorbereitende Maßnahme wurde als erster Schritt auf dem Weg zur Verstärkung und nachhaltigen Unterstützung von Mediationsinitiativen betrachtet, mit dem zunächst die Verbesserung der internen Kapazitäten der Union angestrebt wird, ohne die Unterstützung durch externe und Vertragssachverständige auszuschließen.
2013 sollen folgende Maßnahmen aus dieser Haushaltslinie finanziert werden:
— |
Einsatz von Personal zur Unterstützung von Mediations- und Dialogprozessen, |
— |
Beauftragung oder Hinzuziehung von internen und externen Experten in den Bereichen Mediation und Dialog unter Berücksichtigung der laufenden Arbeiten der Vereinten Nationen und anderer Organisationen auf diesem Gebiet, |
— |
Betreiben von Wissensmanagement einschließlich Konfliktanalyse, Erfahrungsauswertung und Workshops, Entwicklung und Veröffentlichung bewährter Praktiken und Leitlinien, |
— |
Fortbildungsmaßnahmen und Förderung des internen Kapazitätsaufbaus im Bereich mediations- und dialogbezogener Aufgaben sowie der Situationseinschätzung für EAD-Bedienstete in der Zentrale, das in Missionen eingesetzte Personal der Union und die Leiter und Mitarbeiter der Delegationen, |
Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung: p.m.
2 2 3 9 Pilotprojekt — Europäisches Friedensinstitut
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
— |
— |
p.m. |
p.m. |
199 036,50 |
199 036,50 |
Erläuterungen
Dieses Pilotprojekt, das auf dem Konzept aus dem Jahr 2009 zur Verstärkung der Kapazitäten der EU für Vermittlung und Dialog basiert, zielt darauf ab, Optionen und damit verbundene Kosten und Vorteile zu analysieren und zu prüfen, um dem Bedarf der Union auf dem Gebiet der Friedensvermittlung auf effiziente Art und Weise nachzukommen.
Aufbauend auf früheren und aktuellen Bemühungen um Errichtung eines Europäischen Friedensinstituts sowie unter Berücksichtigung bestehender Untersuchungen, einschließlich solcher des Europäischen Parlaments, und der zu diesem Zweck erstellten Geschäftspläne würde diese Kosten-Nutzen-Analyse auf Fragen eingehen, wie etwa möglicher institutioneller Aufbau, einschließlich Kostenstrukturen, Managementsysteme und Finanzierungsvorschriften.
Im Rahmen des Pilotprojekts sollte insbesondere erforscht werden, wie die Kapazitäten, die innerhalb des EAD, anderer Organe der Union, des Instituts der Europäischen Union für Sicherheitsstudien, des Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs, der Mitgliedstaaten und ihrer auf dem Gebiet der Friedensvermittlung tätigen Einrichtungen sowie bei anderen relevanten Akteuren bestehen, optimal genutzt und Synergien mit diesen Kapazitäten sichergestellt werden können.
Die Zielsetzungen des Europäischen Friedensinstituts sollten auf den in den Verträgen definierten grundlegenden Werten und Zielen der Union beruhen.
Ohne den Ergebnissen des Pilotprojekts vorzugreifen, könnten die Aufgaben des Europäischen Friedensinstituts Folgendes umfassen: Beratung, Forschung und Ausbildung, Vermittlungstätigkeit und informelle Diplomatie mit dem Ziel der Konfliktverhütung und der friedlichen Konfliktbeilegung; Lehren aus der Durchführung und Verwaltung einschlägiger Missionen der Union und damit verbundene Festlegung bewährter Verfahrensweisen, Einbeziehung von Wissenschaft, Forschung und nichtstaatlichen Organisationen und öffentliche Beratungstätigkeit in diesen Bereichen. Die Studie im Rahmen des Pilotprojekts sollte sich insbesondere darauf konzentrieren, inwiefern ein mögliches unabhängiges Institut sowohl die Kapazitäten des EAD als auch im weiteren Sinne der Union in diesem Bereich verstärken und bestehende Ressourcen in Abstimmung mit den einschlägigen Organen der Union optimal nutzen könnte.
Rechtsgrundlagen
Pilotprojekt im Sinne von Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
2 2 4 Konfliktverhütung und Mediationsunterstützungsdienste (Fortsetzung)
2 2 4 0 Konfliktverhütung und Mediationsunterstützungsdienste (Fortsetzung)
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
500 000 |
500 000 |
|
|
|
|
Erläuterungen
In den Haushaltsplan 2012 wurde eine vorbereitende Maßnahme für die Einrichtung einer EU-Mediationsunterstützungsgruppe (Mediation Support Group — MSG) für den EAD aufgenommen, für die ein neuer mit getrennten Mitteln ausgestatteter Posten 2 2 3 8 eingerichtet wurde. Diese Maßnahme wurde 2013 als „Konfliktverhütung und Mediationsunterstützungsdienste“ im Rahmen desselben weiterhin mit getrennten Mitteln ausgestatteten Postens fortgesetzt.
2014 werden diese Maßnahmen im Rahmen dieses neuen mit nichtgetrennten Mitteln ausgestatteten Artikels 2 2 4 fortgesetzt.
TITEL 3
DELEGATIONEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||
KAPITEL 3 0 |
|||||||
3 0 0 |
|||||||
Delegationen |
|||||||
3 0 0 0 |
Dienstbezüge und sonstige Ansprüche des Statutspersonals |
|
|
|
|
||
Nichtgetrennte Mittel |
103 417 857 |
106 608 000 |
101 585 922,93 |
98,23 |
|||
3 0 0 1 |
Externes Personal und externe Leistungen |
|
|
|
|
||
Nichtgetrennte Mittel |
59 835 029 |
62 239 106 |
56 339 694,36 |
94,16 |
|||
3 0 0 2 |
Sonstige Personalausgaben |
|
|
|
|
||
Nichtgetrennte Mittel |
19 035 000 |
21 407 000 |
21 490 472,31 |
112,90 |
|||
3 0 0 3 |
Gebäude und Nebenkosten |
|
|
|
|
||
Nichtgetrennte Mittel |
103 062 000 |
99 642 000 |
100 877 596,10 |
97,88 |
|||
3 0 0 4 |
Sonstige Verwaltungsausgaben |
|
|
|
|
||
Nichtgetrennte Mittel |
20 379 000 |
23 053 000 |
21 441 165,51 |
105,21 |
|||
3 0 0 5 |
Beitrag der Kommission für die Delegationen |
|
|
|
|
||
Nichtgetrennte Mittel |
p.m. |
p.m. |
263 653 682,22 |
— |
|||
|
Artikel 3 0 0 — Insgesamt |
305 728 886 |
312 949 106 |
565 388 533,43 |
184,93 |
||
|
KAPITEL 3 0 — INSGESAMT |
305 728 886 |
312 949 106 |
565 388 533,43 |
184,93 |
||
|
Titel 3 — Insgesamt |
305 728 886 |
312 949 106 |
565 388 533,43 |
184,93 |
||
|
KAPITEL 3 0 — DELEGATIONEN
3 0 0 Delegationen
3 0 0 0 Dienstbezüge und sonstige Ansprüche des Statutspersonals
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
103 417 857 |
106 608 000 |
101 585 922,93 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die folgenden Ausgaben für Beamte und Zeitbedienstete, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben und in einer Delegation der Union in Drittländern oder einer Delegation bei internationalen Organisationen innerhalb der Union arbeiten:
— |
Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängende Vergütungen, |
— |
Krankenversicherungs-, Unfallversicherung- sowie sonstige Sozialbeiträge, |
— |
Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Zeitbedienstete sowie Zahlungen, die für diese Bediensteten zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland zu leisten sind, |
— |
sonstige Zulagen und verschiedene Vergütungen, |
— |
Überstundenvergütungen, |
— |
Auswirkungen der auf die Gehälter angewandten Berichtigungskoeffizienten, |
— |
Auswirkungen der vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres zu beschließenden etwaigen Anpassungen der Bezüge. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung werden veranschlagt auf: p.m.
Rechtsgrundlagen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Regeln des EAD für die Ernennung der Beamten und ihre Vergütung sowie sonstige finanzielle Bestimmungen des EAD.
Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16).
Verhaltenskodex für die Einstellung von Personen mit Behinderungen, der vom Präsidium des Europäischen Parlaments mit Beschluss vom 22. Juni 2005 angenommen wurde.
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
3 0 0 1 Externes Personal und externe Leistungen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
59 835 029 |
62 239 106 |
56 339 694,36 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die folgenden Ausgaben der Delegationen der Europäischen Union in Drittländern und der Delegationen bei internationalen Organisationen innerhalb der Union:
— |
Bezüge der örtlichen Bediensteten und/oder Vertragsbediensteten sowie Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und sonstige Leistungen für diese Personalkategorien, |
— |
Arbeitgeberbeiträge zur ergänzenden Sozialversicherung für örtliche Bedienstete, |
— |
Ausgaben für Aushilfspersonal (Leiharbeitskräfte) und freiberufliches Personal. |
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung werden veranschlagt auf: p.m.
Rechtsgrundlagen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
3 0 0 2 Sonstige Personalausgaben
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
19 035 000 |
21 407 000 |
21 490 472,31 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die folgenden Ausgaben der Delegationen der Europäischen Union in Drittländern und der Delegationen bei internationalen Organisationen innerhalb der Union:
— |
Ausgaben für die Entsendung beigeordneter Sachverständiger (mit Hochschulabschluss) in die Delegationen der Europäischen Union, |
— |
Kosten der für junge Diplomaten aus den Mitgliedstaaten und aus Drittländern veranstalteten Seminare, |
— |
Kosten für die Abordnung oder zeitweilige Verwendung von Beamten der Mitgliedstaaten in den Delegationen, |
— |
Einrichtungs- bzw. Wiedereinrichtungsbeihilfe der Bediensteten, die infolge des Dienstantritts, der Verwendung an einem neuen Dienstort oder des endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst den Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen, |
— |
Reisekosten der Bediensteten (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen), die infolge des Dienstantritts, der Verwendung an einem neuen Dienstort oder des endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst anfallen, |
— |
Umzugskosten der Bediensteten, die infolge des Dienstantritts, der Verwendung an einem neuen Dienstort oder des endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst den Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen, |
— |
verschiedene Kosten und Vergütungen für sonstige Bedienstete, einschließlich Rechtsberatung, |
— |
Ausgaben für Einstellungsverfahren von Beamten, Bediensteten auf Zeit, Vertragsbediensteten und örtlichen Bediensteten, insbesondere die Kosten für Annoncen, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Unfallversicherung der zu Prüfungen und Vorstellungsgesprächen eingeladenen Bewerber, die Kosten für gemeinsame Einstellungsprüfungen und die Kosten für die ärztliche Untersuchung vor der Einstellung, |
— |
Kosten für die Beschaffung, Erneuerung, Umgestaltung und Wartung medizinischer Geräte in den Delegationen, |
— |
Kosten der jährlichen ärztlichen Untersuchung der Beamten, Vertragsbediensteten und örtlichen Bediensteten, einschließlich der in diesem Zusammenhang vorgenommenen Untersuchungen und Analysen; medizinische und zahnärztliche Beratungsleistungen sowie Kosten für AIDS-Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz, |
— |
Ausgaben für kulturelle Veranstaltungen sowie für Tätigkeiten zur Förderung der gesellschaftlichen Beziehungen zwischen abgeordneten und örtlichen Bediensteten, |
— |
pauschale Aufwandsentschädigung für Beamte, denen im Zuge der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit regelmäßig Repräsentationskosten entstehen, Erstattung der Ausgaben, die von entsprechend ermächtigten Beamten verauslagt werden, um ihren Repräsentationsverpflichtungen im Namen der Kommission und/oder des EAD, im dienstlichen Interesse und im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit nachzukommen (für die Delegationen innerhalb des Gebiets der Union deckt die pauschale Aufwandsentschädigung einen Teil der Wohnkosten), |
— |
Fahrtkosten, Dienstreisetagegelder sowie Nebenkosten oder außergewöhnliche Auslagen, die bei Erledigung eines dienstlichen Auftrags durch Beamte und sonstige Bedienstete entstehen, |
— |
Beförderungskosten und Tagegelder für erfolgreiche Bewerber bei der Fortbildung vor Dienstantritt, |
— |
Beförderungskosten und Tagegelder im Zusammenhang mit Kranken- und Verletztentransporten, |
— |
Ausgaben aufgrund von Krisensituationen, einschließlich Fahrtkosten, Unterbringung und Tagegelder, |
— |
Ausgaben für Fortbildung und für Sprachkurse, die darauf abzielen, die Fertigkeiten des Personals sowie die Leistungsfähigkeit des Dienstes zu verbessern: |
— |
Honorare von Sachverständigen, die für die Ermittlung der Bedürfnisse sowie für die Konzeption, Ausarbeitung, Betreuung, Bewertung und für das Follow-up der Fortbildungen herangezogen werden, |
— |
Honorare von Beratern, die in verschiedenen Bereichen, insbesondere in den Bereichen Organisationsmethoden, Planung, Management, Strategie, Qualitätssicherung und Personalverwaltung, herangezogen werden, |
— |
Ausgaben für die Konzeption, Betreuung und Bewertung der von den Kommissionsdienststellen in Form von Kursen, Seminaren und Konferenzen organisierten Fortbildung (Ausbilder/Vortragende und deren Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie Lehrmittel), |
— |
Ausgaben für die praktische und logistische Organisation der Kurse, einschließlich Miete von Räumlichkeiten, Beförderungskosten, Anmietung von Lehrmaterial für Seminare auf lokaler und regionaler Ebene sowie diverse damit verbundene Bewirtungskosten, |
— |
Kosten für die Teilnahme an Konferenzen und Symposien sowie Gebühren für die Mitgliedschaft in wissenschaftlichen oder Berufsverbänden, |
— |
Fortbildungsausgaben im Zusammenhang mit Publikationen und Information, für entsprechende Websites sowie für den Erwerb von Lehrmaterial, Abonnements und Lizenzen für Fernschulungen, Ausgaben für Bücher, Presse und Multimediaprodukte. |
3 0 0 3 Gebäude und Nebenkosten
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
103 062 000 |
99 642 000 |
100 877 596,10 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die folgenden Ausgaben der Delegationen der Europäischen Union in Drittländern und der Delegationen bei internationalen Organisationen innerhalb der Union:
— |
Befristete Wohnkostenzulage und Tagegelder für Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete, |
— |
im Zusammenhang mit Gebäudemiet- und -nebenkosten der Delegationen in Drittländern:
|
— |
im Zusammenhang mit Gebäudemiet- und -nebenkosten der Delegationen innerhalb des Gebietes der Union:
|
— |
Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (Kauf oder Mietkauf) sowie für den Bau von Büro- oder Wohngebäuden, einschließlich Voruntersuchungen und verschiedene Honorare. |
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1) sieht in Artikel 203 die Möglichkeit vor, dass die Organe den Ankauf einer Immobilie mit einem Darlehen finanzieren. Diese Mittel decken die mit solchen Darlehen für den Ankauf von Immobilien für die Delegationen verbundenen Ausgaben (Kapital und Zinsen).
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung werden veranschlagt auf: p.m.
3 0 0 4 Sonstige Verwaltungsausgaben
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
20 379 000 |
23 053 000 |
21 441 165,51 |
Erläuterungen
Diese Mittel decken die folgenden Ausgaben der Delegationen der Union in Drittländern und der Delegationen bei internationalen Organisationen innerhalb der Union:
— |
Beschaffung, Miete, Mietkauf, Instandhaltung und Instandsetzung von Mobiliar und Geräten, insbesondere für audiovisuelle Anlagen, für Archivierung und Reproduktion, für die Bibliothek, für Dolmetschanlagen sowie besondere Büroausstattungen (Fotokopiergeräte, Reader-Printer, Fernkopierer usw.); Erwerb von Dokumentation und Betriebsmittel für diese Geräte, |
— |
Beschaffung, Instandhaltung und Instandsetzung von technischen Anlagen wie Generatoren und Klimaanlagen; Installation von Anlagen für die Sozialeinrichtungen in den Delegationen, |
— |
Kauf, Ersatzbeschaffung, Miete, Mietkauf, Instandhaltung und Instandsetzung von Fahrzeugen, einschließlich Werkzeugen, |
— |
Versicherungsprämien der Fahrzeuge, |
— |
Anschaffung von Büchern, Dokumenten und sonstigen nichtperiodischen Veröffentlichungen, einschließlich der Ergänzungsbände; Abonnements von Zeitungen, Zeitschriften und verschiedenen Veröffentlichungen, sowie Buchbindearbeiten und sonstige unerlässliche Ausgaben im Zusammenhang mit der Archivierung von Zeitschriften, |
— |
Abonnements bei Presseagenturen, |
— |
Ankauf von Papier, Umschlägen, Büromaterial, Material für die Vervielfältigung sowie gegebenenfalls Ausgaben für in Auftrag gegebene Druckarbeiten, |
— |
Beförderung und Zollabfertigung von Ausrüstungsgegenständen; Anschaffung und Reinigung von Dienstkleidung für Amtsgehilfen, Fahrer usw.; verschiedene Versicherungsprämien (insbesondere Haftpflichtversicherung, Diebstahlversicherung), Ausgaben im Zusammenhang mit internen Sitzungen (Getränke, gelegentliche Imbisse), |
— |
Ausgaben für Untersuchungen, Erhebungen und Konsultationen im Rahmen des Dienstbetriebs der Delegationen sowie sonstige Ausgaben für den Dienstbetrieb, die nicht in den anderen Posten dieses Artikels vorgesehen sind, |
— |
Postgebühren und Zustellungskosten für den Schriftverkehr, den Versand von Berichten, Veröffentlichungen sowie für Paketgebühren im Luft-, Straßen-, Schiffs- und Eisenbahnversand, |
— |
Kosten für die Diplomatenpost, |
— |
sämtliche Ausgaben für das Mobiliar und für die Ausstattung der Wohnungen, die den Beamten zur Verfügung gestellt werden, |
— |
Anschaffung, Miete oder Leasing von Datenverarbeitungsanlagen, insbesondere von Rechnern, Terminals, Mikrorechnern, Peripheriegeräten, Ausstattungen für die Vernetzung, und der für ihren Betrieb erforderlichen Software, |
— |
externe Leistungen, insbesondere für die Entwicklung, Instandhaltung und technische Unterstützung der Informationstechnologie-Systeme der Delegationen, |
— |
Anschaffung, Miete oder Leasing von Geräten für die Vervielfältigung von Informationen auf Papier, wie Drucker und Scanner, |
— |
Anschaffung, Miete oder Leasing von Telefonzentralen und -anlagen sowie von Geräten für die Datenübertragung und der für ihren Betrieb erforderlichen Software, |
— |
Grund- und Benutzungsgebühren für Kommunikationsdienste über Kabel oder Radiowellen (Telefon, Telegraf, Fernschreiber, Fernkopierer), Datenübertragungsnetze, Telematikdienste usw. und Kauf der entsprechenden Teilnehmerverzeichnisse, |
— |
Kosten für Installation, Konfiguration, Wartung, technische Unterstützung, Hilfestellung, Dokumentation und Betriebsmittel in Verbindung mit diesen Anlagen, |
— |
etwaige Ausgaben im Zusammenhang mit Sicherheitseinsätzen bei Notfällen in den Delegationen, |
— |
sämtliche Finanzkosten, einschließlich Bankgebühren. |
— |
Korrekturen bei Zahlstellen, wenn der Anweisungsbefugte alle der jeweiligen Situation angemessenen Maßnahmen getroffen hat und die Korrekturen keiner anderen Haushaltslinie angelastet werden können, |
— |
Korrekturen in Fällen, in denen eine Forderung ganz oder teilweise annulliert wird, nachdem sie bereits als Einnahme verbucht wurde (insbesondere im Falle der Verrechnung mit einer Gegenforderung), |
— |
Korrekturen in Fällen, in denen die MwSt. nicht erstattet wurde und die Ausgabe nicht mehr aus der Haushaltslinie finanziert werden kann, zu deren Lasten die Hauptausgabe ging, |
— |
etwaige Zinszahlungen im Zusammenhang mit den vorstehenden Fällen, sofern sie nicht einer anderen Haushaltslinie angelastet werden können. |
Des Weiteren können bei diesem Posten Mittel zur Deckung etwaiger Verluste bei Liquidation oder Einstellung der Geschäftstätigkeit von Banken, bei denen die Kommission Konten für ihre Zahlstellen unterhält, eingesetzt werden.
Aus diesem Posten können Kosten gedeckt werden, die den Delegationen bei der lokalen Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten entstehen, insbesondere im Rahmen einer Krise.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung werden veranschlagt auf: p.m.
Rechtsgrundlagen
Beschluss Nr. 2010/427/EU des Rates vom 26. Juli 2010 über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes (ABl. L 201 vom 3.8.2010, S. 30), und insbesondere Artikel 5 Absatz 10.
3 0 0 5 Beitrag der Kommission für die Delegationen
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
263 653 682,22 |
Erläuterungen
Etwaige Einnahmen aus den Beiträgen der Kommission oder des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zu den Ausgaben, die den Delegationen durch die dort arbeitenden Bediensteten der Kommission entstehen, können gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.
Diese Mittel decken die folgenden Ausgaben, die den Delegationen der Union in Drittländern und den Delegationen bei internationalen Organisationen innerhalb der Union im Zusammenhang mit dem dort arbeitenden, von der Kommission bzw. dem EEF vergüteten Personal entstehen:
— |
Bezüge und einschlägige Ausgaben für örtliche Bedienstete (und Leiharbeitskräfte), |
— |
der diesem Personal entsprechende Anteil der bei den Posten 3 0 0 0 (Dienstbezüge und sonstige Ansprüche des Statutspersonals), 3 0 0 1 (Externes Personal und externe Leistungen), 3 0 0 2 (Sonstige Personalausgaben), 3 0 0 3 (Gebäude und Nebenkosten) und 3 0 0 4 (Sonstige Verwaltungsausgaben) veranschlagten Ausgaben. |
Außerdem können diese Mittel sonstige Ausgaben wie Presse- und Informationsaktivitäten decken, die auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen mit anderen Organen durchgeführt werden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung werden auf 250 000 000 EUR veranschlagt.
TITEL 10
SONSTIGE AUSGABEN
Artikel Posten |
Bezeichnung |
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
% 2012/2014 |
||||
|
KAPITEL 10 0 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
KAPITEL 10 0 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
KAPITEL 10 1 |
p.m. |
p.m. |
|
— |
||||
|
KAPITEL 10 1 — INSGESAMT |
p.m. |
p.m. |
|
— |
||||
|
Titel 10 — Insgesamt |
p.m. |
p.m. |
0,— |
— |
||||
|
GESAMTBETRAG |
518 628 447 |
508 762 493 |
747 918 581,64 |
144,21 |
||||
|
KAPITEL 10 0 — VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
0,— |
Erläuterungen
Die Mittel dieses Kapitels haben vorläufigen Charakter und können erst verwendet werden, wenn sie nach dem in der Haushaltsordnung dafür vorgesehenen Verfahren auf andere Kapitel übertragen worden sind.
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
KAPITEL 10 1 — RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN
Mittel 2014 |
Mittel 2013 |
Ausgaben 2012 |
p.m. |
p.m. |
|
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung nicht vorhersehbarer Ausgaben bestimmt, die sich aus Haushaltsentscheidungen ergeben, die im Laufe des Haushaltsjahres gefasst werden.
PERSONAL
Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst
Funktions- und Besoldungsgruppe |
2014 (81) |
2013 (82) |
||
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
Auf den EAD zu übertragende Stellen |
||
Dauerplanstellen |
Planstellen auf Zeit |
|||
AD 16 |
7 |
|
12 |
|
AD 15 |
29 |
|
38 |
|
AD 14 |
119 |
|
119 |
|
AD 13 |
198 |
|
198 |
|
AD 12 |
185 |
|
185 |
|
AD 11 |
69 |
|
69 |
|
AD 10 |
78 |
|
78 |
|
AD 9 |
83 |
|
82 |
|
AD 8 |
44 |
|
44 |
|
AD 7 |
70 |
|
56 |
|
AD 6 |
42 |
|
36 |
|
AD 5 |
44 |
|
33 |
|
AD insgesamt |
968 |
0 |
950 |
0 |
AST 11 |
31 |
|
31 |
|
AST 10 |
27 |
|
27 |
|
AST 9 |
51 |
|
51 |
|
AST 8 |
57 |
1 |
57 |
1 |
AST 7 |
98 |
|
102 |
|
AST 6 |
95 |
|
112 |
|
AST 5 |
109 |
|
120 |
|
AST 4 |
58 |
|
58 |
|
AST 3 |
58 |
|
55 |
|
AST 2 |
68 |
|
68 |
|
AST 1 |
40 |
|
38 |
|
AST insgesamt |
692 |
1 |
719 |
1 |
AST/SC 6 |
|
|
|
|
AST/SC 5 |
|
|
|
|
AST/SC 4 |
|
|
|
|
AST/SC 3 |
|
|
|
|
AST/SC 2 |
|
|
|
|
AST/SC 1 |
|
|
|
|
AST/SC total |
|
|
|
|
AD und AST insgesamt |
1 660 (81) |
1 |
1 669 (82) |
1 |
Gesamtpersonalbestand |
1 661 |
1 670 |
(1) Die Zahlenangaben in dieser Spalte entsprechen denen des Haushaltsplans 2013 (ABl. L 66 vom 8.3.2013, S. 1), zuzüglich der Berichtigungshaushaltspläne Nr. 1/2013 bis Nr. 9/2013.
(2) Artikel 310 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union lautet: „Der Haushaltsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.“
(3) Die Zahlenangaben in dieser Spalte entsprechen denen des Haushaltsplans 2013 (ABl. L 66 vom 8.3.2013, S. 1), zuzüglich der Berichtigungshaushaltspläne Nr. 1/2013 bis Nr. 9/2013.
(4) Die Eigenmittel für den Haushaltsplan 2014 werden auf der Grundlage der Schätzungen festgelegt, die der Beratende Ausschuss für Eigenmittel am 16. Mai 2013 auf seiner 157. Sitzung angenommen hat.
(5) Artikel 310 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union lautet: „Der Haushaltsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.“
(6) Die Bemessungsgrundlage wird auf 50 % des Bruttonationaleinkommens begrenzt.
(7) Berechnung des Satzes: (99 767 305 073) / (134 994 014 000) = 0,73904984463237.
(8) Gerundet.
(9) Der Betrag der erweiterungsbedingten Ausgaben entspricht dem Gesamtbetrag der aufteilbaren Ausgaben in den zehn der Union am 1. Mai 2004 und den zwei der Union am 1. Januar 2007 beigetretenen Mitgliedstaaten, mit Ausnahme der Direktzahlungen im Agrarbereich und der markbezogenen Ausgaben sowie der Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums, die aus dem EAGFL, Abteilung Garantie, finanziert werden. Dieser Betrag wird vom Gesamtbetrag der aufteilbaren Ausgaben abgezogen, um Gleichbehandlung vor und nach der Erweiterung zu gewährleisten.
(10) Hierbei handelt es sich um den Vorteil, der dem Vereinigten Königreich aus der Begrenzung der MwSt.-Bemessungsgrundlagen und der Einführung der BNE-Einnahme im Vergleich zum alten System erwächst.
(11) Hierbei handelt es sich um Gewinne, die sich für das Vereinigte Königreich aus der Anhebung des Prozentsatzes der traditionellen Eigenmittel ergeben, den die Mitgliedstaaten als Erhebungskosten einbehalten (von 10 % auf 25 % seit dem 1. Januar 2001).
(12) p.m. (Eigenmittel + sonstige Einnahmen = Einnahmen insgesamt = Ausgaben insgesamt); (133 960 184 723 + 1 544 428 277 = 135 504 613 000 = 135 504 613 000).
(13) Eigenmittel insgesamt als Prozentsatz des BNE: (133 960 184 723) / (13 499 401 400 000) = 0,99 %; Eigenmittelobergrenze in % des BNE: 1,23 %.
(14) Diese Mittel entsprechen der Summe der Beträge, die unter den Posten 2 0 0 0 (Mieten), 2 0 0 1 (Erbpachtzahlungen) und 2 0 0 3 (Erwerb von Immobilien) eingesetzt sind.
(15) Diese Mittel entsprechen der Summe der Beträge, die unter den Posten 2 0 0 0 (Mieten), 2 0 0 1 (Erbpachtzahlungen) und 2 0 0 3 (Erwerb von Immobilien) eingesetzt sind.
(16) Nettobuchwert zum Zeitpunkt der am 31. Dezember 2008 aufgestellten Jahresrechnung.
(17) Diese Mittel entsprechen der Summe der Beträge, die unter den Posten 2 0 0 0 und 3 1 0 0 (Mieten) eingesetzt sind.
(18) Diese Mittel entsprechen der Summe der Beträge, die unter den Posten 2 0 0 0 und 3 1 0 0 (Mieten) eingesetzt sind.
(19) Nettobuchwert zum Zeitpunkt der am 31. Dezember 2008 aufgestellten Jahresrechnung.
(20) Einschließlich des Beitrags der Kommission für die Delegationen der Union sowie für die Kosten der Verwaltungsinfrastruktur für die Forschungspolitik.
(21) Vorläufige Beträge: Die endgültigen Beträge werden in den Jahresabschlüssen 2013 veröffentlicht.
(22) Beiträge der Kommission für die Delegationen der Union.
(23) In der Jahresrechnung zum 31. Dezember 2012 ausgewiesener Nettobuchwert für die Nebengebäude „A“, „B“ und „C“ und für den Gebäudekomplex des neuen Justizpalastes (renovierter alter Justizpalast, Ringgebäude, 2 Türme und verbindende Galerie), die Gegenstand von Mietkaufverträgen sind.
(24) Erbpachtvertrag mit Kaufoption. Der Nettobetrag ist in der Jahresrechnung zum 31. Dezember 2010 ausgewiesen.
(25) Erbpachtvertrag mit Kaufoption. Der Nettobetrag ist in der Jahresrechnung zum 31. Dezember 2010 ausgewiesen.
(26) Stand zum 31. Dezember 2011. Die Gebäude der Delegationen der Union sind am 1. Januar 2011 auf den Europäischen Auswärtigen Dienst übertragen worden.
(27) Stand zum 31. Dezember 2011. Die Gebäude der Delegationen der Union sind am 1. Januar 2011 auf den Europäischen Auswärtigen Dienst übertragen worden.
(28) Vorläufige Beträge: Die endgültigen Beträge werden in den Jahresabschlüssen 2013 veröffentlicht.
(29) Erbpachtvertrag mit Kaufoption.
(30) Erbpachtvertrag mit Kaufoption.
(31) Erbpachtvertrag mit Kaufoption.
(32) Erbpachtvertrag mit Kaufoption.
(33) Erbpachtvertrag mit Kaufoption (vormals Marie de Bourgogne).
(34) Erbpachtvertrag mit Kaufoption.
(35) Erbpachtvertrag mit Kaufoption.
(36) Erbpachtvertrag mit Kaufoption.
(37) Erbpachtvertrag mit Kaufoption.
(38) Erbpachtvertrag mit Kaufoption.
(39) Erbpachtvertrag mit Kaufoption.
(40) Erbpachtvertrag mit Kaufoption (teilweise benutzt vom OLAF).
(41) Erbpachtvertrag mit Kaufoption.
(42) Erbpachtvertrag mit Kaufoption.
(43) Erbpachtvertrag mit Kaufoption.
(44) Erbpachtvertrag mit Kaufoption.
(45) Erbpachtvertrag mit Kaufoption.
(46) Erbpachtvertrag mit Kaufoption.
(47) Erbpachtvertrag mit Kaufoption.
(48) Miete/Kauf.
(49) Die Gebäude der Delegationen der Union sind am 1. Januar 2011 auf den Europäischen Auswärtigen Dienst übertragen worden.
(50) Zu den Immobilien der Außendienststellen gehören 30 Büros, 28 Unterkünfte für Delegationsleiter, 25 Unterkünfte für Beamte, 1 Parkplatz und 2 Grundstücke.
(51) Stand zum 31. Dezember 2011. Die Gebäude der Delegationen der Union sind am 1. Januar 2011 auf den Europäischen Auswärtigen Dienst übertragen worden.
(52) Darunter 5 Beförderungen ad personam (3 AD 14 nach AD 15, 1 AST 10 nach AST 11 und 1 AST 4 nach AST 5), die in außergewöhnlichen Fällen verdienstvollen Beamten gewährt werden.
(53) Nicht dotierte, in der Gesamtzahl nicht enthaltene Reserve für im dienstlichen Interesse abgeordnete Beamte.
(54) 1 AD 5 und 4 AST 3 (Berufliche Fortbildung) und 2 AD 5 und 2 AST 1 (Übersetzung) werden ohne Veranschlagung von Mitteln in den Stellenplan eingesetzt.
(55) Darunter drei Beförderungen ad personam (3 AD 14 nach AD 15), die in außergewöhnlichen Fällen verdienstvollen Beamten gewährt werden.
(56) Virtuelle, in der Gesamtzahl nicht erfasste Reserve für die im dienstlichen Interesse abgeordneten Beamten.
(57) Nach erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen zwischen dem EP, dem EWSA und dem AdR über eine künftige interinstitutionelle Zusammenarbeit können bis zu 80 Planstellen im Stellenplan des EP geschaffen werden. Die schrittweise Übertragung dieser Planstellen vom EWSA und AdR hängt davon ab, dass das EP, der EWSA und der AdR eine endgültige Einigung erzielen.
(58) Davon 4 AD 16 ad personam.
(59) Davon 7 AD 15 ad personam.
(60) Davon 4 AD 16 ad personam.
(61) Of which seven AD 15 ad personam.
(62) Davon 1 AD 15 ad personam.
(63) Davon 1 AD 15 ad personam.
(64) Davon 1 AD 15 ad personam.
(65) Davon 1 AD 15 ad personam.
(66) Davon 1 AD 14 ad personam.
(67) Davon 1 AD 14 ad personam.
(68) Ohne die nicht dotierte Reserve für Beamte, die zu Mitgliedern des Gerichtshofs, des Gerichts der Europäischen Union oder des Gerichts für den öffentlichen Dienst abgeordnet sind (6 AD 12, 12 AD 11, 18 AD 10, 9 AD 7, 11 AST 6, 17 AST 5, 21 AST 4 und 8 AST 3).
(69) Ohne die nicht dotierte Reserve für Beamte, die zu Mitgliedern des Gerichtshofs, des Gerichts der Europäischen Union oder des Gerichts für den öffentlichen Dienst abgeordnet sind (6 AD 12, 12 AD 11, 18 AD 10, 9 AD 7, 11 AST 6, 17 AST 5, 21 AST 4 und 8 AST 3).
(70) Im Falle von mit Teilzeitkräften besetzten Planstellen können in allen Laufbahngruppen zum Ausgleich der jeweils nicht besetzten Stellenanteile sonstige Bedienstete eingestellt werden.
(71) Im Falle von mit Teilzeitkräften besetzten Planstellen können in allen Laufbahngruppen zum Ausgleich der jeweils nicht besetzten Stellenanteile sonstige Bedienstete eingestellt werden.
(72) Die tatsächliche Einweisung in die Besoldungsgruppe bei Besetzung der den Kabinetten der Mitglieder zugeordneten Stellen unterliegt den gleichen Kriterien wie bei Beamten, die vor dem 1. Mai 2004 eingestellt wurden.
(73) Davon 1 AD 15 ad personam.
(74) Davon 1 AD 14 ad personam.
(75) Stellenanhebungen für 2013.
(76) Erweiterung durch den Beitritt Kroatiens (ab Juli 2013).
(77) Streichung von 9 Planstellen (2013).
(78) Stellenanhebungen für 2014.
(79) Streichung von 9 Planstellen (2014).
(80) Ohne virtuelle Reserve für die an die Kabinette abgeordneten Beamten, für die keine Mittel bereitgestellt werden (1 AD 14, 2 AD 13, 5 AD 12, 5 AD 11, 12 AD 10, 2 AD 9, 6 AD 8, 1 AD 6, 1 AST 11, 1 AST 10, 1 AST 9, 1 AST 8, 4 AST 7, 10 AST 6, 8 AST 5, 9 AST 4, 4 AST 3, 2 AST 2 und 3 AST 1).
(81) Ad-personam- oder sonstige Beförderungen über den Stellenplan hinaus sind unzulässig.
(82) Im Stellenplan sind folgende Ad-personam-Beförderungen möglich: 2 AD 15 werden AD 16; 3 AD 14 werden AD 15; 1 AD 13 wird AD 14.