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12.9.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 243/10 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 872/2013 DER KOMMISSION
vom 9. September 2013
zur Genehmigung einer geringfügigen Änderung der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Salame Brianza (g.U.))
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (1), insbesondere auf Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Gemäß Artikel 53 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1151/2012 hat die Kommission den Antrag Italiens auf Genehmigung von Änderungen der Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Salame Brianza“ geprüft, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 der Kommission (2) eingetragen worden ist. |
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(2) |
Zweck des Antrags ist die Änderung der Spezifikation durch genauere Beschreibung des Herstellungsverfahrens und der Etikettierung sowie die Angleichung an geltende Rechtsvorschriften, insbesondere in Bezug auf die Kontrollen. |
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(3) |
Die Kommission hat die Änderung geprüft und hält sie für gerechtfertigt. Da es sich um eine geringfügige Änderung im Sinne von Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 handelt, kann die Kommission sie genehmigen, ohne auf das Verfahren nach den Artikeln 50 bis 52 derselben Verordnung zurückzugreifen — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Salame Brianza“ wird gemäß Anhang I dieser Verordnung geändert.
Artikel 2
Anhang II enthält das konsolidierte Einzige Dokument mit den wichtigsten Angaben der Spezifikation.
Artikel 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 9. September 2013
Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,
Dacian CIOLOȘ
Mitglied der Kommission
ANHANG I
Folgende Änderung der Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Salame Brianza“ wird genehmigt:
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Herstellungsverfahren In Artikel 4 über das Herstellungsverfahren des Erzeugnisses mit der g.U. „Salame Brianza“ wurde Absatz 2 betreffend das Zermahlen geändert. Die geltende Spezifikation besagt, dass die Wurst mit einem Gewicht von bis zu 300 g in einem Fleischwolf mit 4-4,5 mm Lochscheibe (Feinmahlen) und die Wurst mit einem Gewicht von über 300 g in einem Fleischwolf mit 7-8 mm Lochscheibe (Grobmahlen) gemahlen wird, so dass der Durchmesser der Fleischstückchen der „Salame Brianza“ an das Gewicht gekoppelt wird. In Wirklichkeit besteht keinerlei Zusammenhang zwischen dem Gewicht der Wurst und dem Durchmesser der Fleischstückchen. In der geänderten Fassung der Spezifikation wurde dieser Zusammenhang gestrichen und es wird ausschließlich Bezug auf die Größe der Löcher des Fleischwolfs genommen. In Artikel 5 bezüglich der „Reifung“ wird die Tabelle mit den Mindestreifezeiten der g.U. „Salame Brianza“ auf der Grundlage von drei Kriterien aktualisiert. Zunächst wird die Einheit der Reifezeit, die in der derzeit geltenden Spezifikation in Wochen angegeben ist, in Tage geändert, was eine genauere und transparentere Angabe der vorgeschriebenen Zeiten möglich macht. Darüber hinaus wurde es als sinnvoll betrachtet, angesichts der in Artikel 8 der geltenden Spezifikation angegebenen Vermarktungsbedingungen auch für die luftdicht, unter geänderten atmosphärischen Bedingungen oder in einer mikroperforierten Kunststofffolie verpackten „Salame Brianza“ genaue Mindestreifezeiten anzugeben, die sich von denen der nicht verpackten Würste unterscheiden. So sind in der neuen Tabelle bei den kleinen Salamis (bis 55 mm Durchmesser) die Reifezeiten des aufgemachten Erzeugnisses etwas länger als bei dem unverpackt verkauften Erzeugnis, da die verpackte Salami keinen natürlichen Trocknungsprozess durchlaufen kann. Schließlich wurde es als sinnvoll erachtet, die Bandbreite der Durchmesser zu erweitern, mit denen die „Salame Brianza“ vermarktet werden darf. Es wurden größere Durchmesser hinzugefügt, die in der Vergangenheit aufgrund der auf dem Markt verfügbaren Wurstdärme nicht möglich waren. Da die Reifezeit der „Salame Brianza“ auch die Trocknung umfasst, bringt die in dieser Spezifikation vorgesehene größere Anzahl an Durchmessern selbstverständlich auch eine größere Bandbreite von Reifezeiten mit sich. |
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Etikettierung In Artikel 8 wurde das Logo der g.U. „Salame Brianza“ in die Spezifikation eingefügt, das vorher im Anhang des Dokuments beigefügt war. Das Logo wurde bisher nie beschrieben oder verwendet. Das Logo der Ursprungsbezeichnung wird also mit den entsprechenden Farbangaben in den Artikel 8 eingefügt. |
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Kontrollen — Anpassung der Rechtsvorschriften Artikel 7 „Kontrollen“ wurde aktualisiert, da er der mit dem Schutz der g.U. beauftragten Organisation Aufgaben einräumte, die rechtlich im Rahmen der Artikel 10 und 11 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) nicht zulässig sind, da die betreffenden Kontrollen von Dritten durchgeführt werden müssen. Außerdem wurde in Artikel 1 und Artikel 8 Absätze 1 und 3 die italienische Bezeichnung DOC, die vor der Annahme der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates (2) verwendet wurde, im Einklang mit den Gemeinschaftsvorschriften durch DOP ersetzt. |
ANHANG II
EINZIGES DOKUMENT — KONSOLIDIERTE FASSUNG
Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (1)
„ SALAME BRIANZA “
EG-Nr.: IT-PDO-0217-0326-21.02.2008
g. g. A. ( ) g.U. ( X )
1. Bezeichnung
„Salame Brianza“
2. Mitgliedstaat oder Drittland
Italien
3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels
3.1. Art des Erzeugnisses
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Klasse 1.2 |
Fleischerzeugnisse (erhitzt, gepökelt, geräuchert usw.) |
3.2. Beschreibung des Erzeugnisses, für das die unter Punkt 1 aufgeführte Bezeichnung gilt
Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens weist die „Salame Brianza“ (g.U.) eine zylindrische Form auf und ist von kompakter, nichtelastischer Beschaffenheit.
Beim Aufschneiden ist eine kompakte und einheitliche Schnittfläche mit Fettstückchen ohne ranzige Bestandteile zu sehen, die Scheibe ist einheitlich dunkelrot ohne sichtbare Sehnenbestandteile. Der Geruch ist aromatisch und charakteristisch, der Geschmack sehr mild, delikat und nie sauer.
Beim Inverkehrbringen weist die g.U. „Salame Brianza“ u. a. die folgenden chemischen und physikalisch-chemischen Merkmale auf:
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Gesamteiweißgehalt: mindestens 23 %, |
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Verhältnis Kollagen/Eiweiß: höchstens 0,10, |
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Verhältnis Wasser/Eiweiß: höchstens 2,00, |
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Verhältnis Fett/Eiweiß: höchstens 1,5, |
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pH-Wert: ≥ 5,3. |
Was die mikrobiologischen Merkmale angeht so weist das Erzeugnis einen Gehalt an mesophilen Bakterien > 1 × 10 auf, vorwiegend Milchsäurebakterien und Coccaceae.
3.3. Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)
Die g.U „Salame Brianza“ wird aus Schweinefleisch hergestellt: Nach einer bestimmten Technik entbeinte Schulter ohne Nerven, Fleischabschnitte und Hack aus Schinken, Bauch oder Backen ohne weiches Fett. Hinzugefügt werden Salz und gemahlener und/oder zerstoßener Pfeffer.
Außerdem können folgende Zutaten verwendet werden: Wein, Zucker und/oder Dextrose und/oder Fruktose und/oder Laktose, Starterkulturen für die Fermentierung, Natrium- und/oder Kaliumnitrat (Höchstmenge: 195 ppm), Natrium- und/oder Kaliumnitrit (Höchstmenge: 95 ppm), Ascorbinsäure und Natriumsalz, Knoblauch in sehr geringen Mengen.
3.4. Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)
Hinsichtlich Futtereinsatz und Zusammensetzung des Futters sind detaillierte Vorschriften zu befolgen. Die Ernährung der Schweine erfolgt in zwei Phasen und basiert hauptsächlich auf der Getreideerzeugung in dem unter Punkt 4 abgegrenzten Gebiet. Die Nebenerzeugnisse der Käseherstellung (Molke, Käsebruch und Buttermilch) werden von den im abgegrenzten geografischen Gebiet angesiedelten Käsereien geliefert.
3.5. Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen
Die Herstellung der g.U. „Salame Brianza“ (Reinigung, Zermahlen, Mischen der Zutaten, Eingeben in die Därme, Trocknung, Reifung) muss im traditionellen Herstellungsgebiet der Brianza erfolgen, das unter Punkt 4 beschrieben wird.
3.6. Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.
Das Zerschneiden der g.U. „Salame Brianza“ in Scheiben oder in Portionen muss im unter Punkt 4 abgegrenzten geografischen Gebiet unter Aufsicht der zulässigen Kontrolleinrichtung erfolgen, um die Qualität des Erzeugnisses zu garantieren. So ist die „Salame Brianza“ anfällig für äußere Einwirkungen, insbesondere Licht sowie Oxydation durch Luft und Wärme. Die Vorbereitung der „Salame Brianza“ für das Schneiden umfasst unbedingt auch das Entfernen des Darms, so dass der essbare Teil des Erzeugnisses unmittelbar der Luft ausgesetzt ist. Äußere Einflüsse unter nicht kontrollierten Bedingungen ändern die organoleptischen Eigenschaften der „Salame Brianza“. Um die ursprünglichen Merkmale des Erzeugnisses zu bewahren, muss die „Salame Brianza“ daher unmittelbar nach der Reifung am selben Ort geschnitten und aufgemacht werden.
3.7. Besondere Vorschriften für die Etikettierung
Die „Salame Brianza“ kann unverpackt, luftdicht oder unter geänderten atmosphärischen Bedingungen verpackt, ganz, in Portionen oder in Scheiben auf den Markt gebracht werden.
Der Name der geschützten Ursprungsbezeichnung „Salame Brianza“ ist auf dem Etikett in deutlich erkennbaren und unauslöschlichen Schriftzeichen anzubringen, die sich klar von jeder anderen Inschrift unterscheiden, unmittelbar gefolgt von der Angabe „Denominazione di Origine Protetta“ (geschützte Ursprungsbezeichnung).
Beide oben genannten Angaben müssen auf Italienisch erfolgen.
Das Zeichen „g.U.“ kann darüber hinaus im selben Sichtfeld auf dem Etikett erscheinen. Bei für die internationalen Märkte bestimmten Erzeugnissen kann die Angabe „Denominazione di Origine Protetta“ in die Sprache des Bestimmungslands übersetzt werden.
Diese Angaben sind untrennbar mit dem Logo der geschützten Ursprungsbezeichnung verbunden.
Die Hinzufügung jeder anderen nicht ausdrücklich vorgesehenen Bezeichnung ist verboten.
Erlaubt ist jedoch die Verwendung von Angaben zu Firmennamen, Gesellschaftsformen und privaten Marken ohne lobende Bedeutung, die nicht zu einer Irreführung des Käufers führen können, sowie der Namen von Schweineaufzuchtbetrieben für die Herstellung der „Salame Brianza“, sofern die Rohstoffe ausschließlich aus diesen Betrieben stammen.
Wird das Logo direkt auf dem Etikett der Herstellungsbetriebe angebracht, so muss die Menge der von der Kontrolleinrichtung kontrollierten Etiketten der Menge der für die Herstellung der „Salame Brianza“ bestimmten Rohstoffe entsprechen.
4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets
Die Erzeugerbetriebe des für die Herstellung der „Salame Brianza“ bestimmten Schweinefleischs müssen in dem Gebiet folgender Regionen liegen: Lombardei, Emilia Romagna und Piemont (die g.U. unterliegt einer Ausnahmeregelung gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)
Das Herstellungsgebiet der g.U. „Salame Brianza“ ist das Gebiet der Brianza. Es wird im Norden begrenzt durch die Ausläufer des Monte Ghisallo, im Süden durch den Canal Villoresi, im Osten durch das tiefe Flussbett der Adda und im Westen durch die Nationalstraße Comasine, einschließlich eines Streifens von 2 km über diese hinaus.
5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet
5.1. Besonderheit des geografischen Gebiets
Das geografische Gebiet, in dem die Aufzuchtbetriebe der für die Herstellung von „Salame Brianza“ bestimmten Schweine liegen, weist eine sehr einheitliche Landschaft auf, was vor allem für die vollkommen flache Po-Ebene gilt, die von Flüssen, Bächen und Kanälen durchzogen wird und reich an Ackerkulturen, insbesondere Mais, und Weiden ist. Das Klima zeichnet sich aus durch relativ strenge, feuchte und neblige Herbste und Winter, milde und regnerische Frühlinge und Sommer mit ziemlich hohen Temperaturen und häufigen Regenfällen, die kurz und oft sehr ergiebig sind.
Innerhalb dieses Herstellungsgebiets der g.U. „Salame Brianza“, das genau im Gebiet der Brianza liegt, wechseln sich fruchtbare Ebenen und sonnige Hügel ab, die im Norden durch ein Bergmassiv abgeschirmt werden, welches Wind und Störungen abfiltert und damit verschiedene atmosphärische Phänomene wie die Filterung der Luft, warme Fallwinde, kalte Winde (wenn die Strömungen aus dem Norden statt aus dem Westen kommen) und Nebel schafft.
5.2. Besonderheit des Erzeugnisses
Die Merkmale der Salame Brianza sind einmalig. Beim Aufschneiden ist eine einheitliche, feste und kompakte Schnittfläche von dunkelroter Farbe zu sehen. Der Geruch ist aromatisch und charakteristisch, der Geschmack sehr mild, delikat und nie sauer.
5.3. Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.)
Die Qualitätsanforderungen an die g.U. „Salame Brianza“ stehen in Zusammenhang mit den Umweltbedingungen sowie natürlichen und menschlichen Faktoren.
Insbesondere die Merkmale der Rohstoffe sind an das unter Punkt 4 abgegrenzte geografische Gebiet gebunden während die Herstellung der „Salame Brianza“ von den in dem Gebiet vorhandenen Bedingungen profitiert.
Die Merkmale und natürlichen Ressourcen des Gebiets haben die Entwicklung einer gut eingebundenen Landwirtschaft und Viehzucht ermöglicht. Heute lassen sich die positiven Auswirkungen dieser Entwicklung auf die in dem Gebiet angesiedelten Wirtschaftsaktivitäten feststellen: umfangreiche Maiskulturen und zahlreiche Getreide verarbeitende Betriebe, die Futtermaterialien für die beträchtliche Anzahl an Schweine- und Rinderaufzuchtbetrieben herstellen.
Das Gebiet ist seit jeher dafür bekannt, ideale Rohstoffe (Mais und Molke) für die Aufzucht von Schweinen zu bieten, doch ebenso wichtig für die Entwicklung einer typischen Produktion wie die der „Salame Brianza“ sind die Geographie und Morphologie der Brianza.
Die Alpen, die das Gebiet der Brianza im Nordosten begrenzen, verleihen der gesamten Region Piemont klimatische Besonderheiten: Winde und Störungen werden durch das Bergmassiv abgefiltert und damit verschiedene atmosphärische Phänomene wie die Filterung der Luft, warme Fallwinde, kalte Winde (wenn die Strömungen aus dem Norden statt aus dem Westen kommen) und Nebel erzeugt. All diese Bedingungen bilden natürlich ideale Umstände für die Reifung der „Salame Brianza“, da die Fermentierung, die während der Reifung beginnt, auf die bei der Verarbeitung und Reifung vorhandene Mikroflora zurückgeht, die selbst wiederum von den lokalen Gegebenheiten (Temperatur, Feuchtigkeit usw.) des Gebiets abhängt.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation
[Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006]
Die Verwaltungsbehörde hat das nationale Einspruchsverfahren eingeleitet und den Antrag auf Zuerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnung „Salame Brianza“ im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 8 vom 10. Januar 2008 veröffentlicht.
Die konsolidierte Fassung der Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Salame Brianza“ kann eingesehen werden
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unter dem Link http://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/3335 oder |
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direkt auf der Homepage des italienischen Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (www.politicheagricole.it) unter „Qualità e sicurezza“ [Qualität und Sicherheit] (oben rechts) und dann unter „Disciplinari di Produzione all’esame dell’UE“. |
(1) Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.