23.4.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 111/25


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 364/2013 DES RATES

vom 22. April 2013

zur Durchführung des Artikels 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 204/2011 des Rates vom 2. März 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen (1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 2. März 2011 die Verordnung (EU) Nr. 204/2011 erlassen.

(2)

Nach Ansicht des Rates liegen keine Gründe mehr dafür vor, eine Person weiterhin in der Liste in Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 aufzuführen.

(3)

Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 sollte entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 22. April 2013.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. ASHTON


(1)   ABl. L 58 vom 3.3.2011, S. 1.


ANHANG

Der Eintrag zu der nachstehend aufgeführten Person wird aus der Liste in Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 gestrichen:

ASHKAL, Al-Barrani