zur Änderung der Anhänge II, III, V und VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (1), insbesondere auf Artikel 31 Absätze 1 und 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt ab dem 11. Juli 2013 und wird die Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel (2) ersetzen. Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, dürfen die Wirtschaftsakteure jedoch kosmetische Mittel, die der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechen, bereits vor Geltungsbeginn der genannten Verordnung in Verkehr bringen.
(2)
Die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 spiegeln den Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt der Annahme des Vorschlags für die genannte Verordnung durch die Kommission am 5. Februar 2008 wider. Seitdem wurden die Anhänge der Richtlinie 76/768/EWG mehrfach geändert.
(3)
Einige Änderungen der Anhänge der Richtlinie 76/768/EWG wurden aufgrund möglicher Risiken für die menschliche Gesundheit vorgenommen; mit ihnen wurden die für den Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlichen Maßnahmen eingeführt. Sowohl im Interesse der rechtlichen Klarheit als auch zur Gewährleistung eines hohen Gesundheitheitsschutzniveaus sollten auch die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechend geändert werden, da die Möglichkeit besteht, bereits vor dem 11. Juli 2013 die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 anstelle der Vorschriften der Richtlinie 76/768/EWG zu befolgen.
(4)
Außerdem wurden die Anhänge der Richtlinie 76/768/EWG durch eine Reihe von Änderungen an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst; dies diente gleichzeitig ebenfalls dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. Das hat dazu geführt, dass die Anhänge der Richtlinie 76/768/EWG inzwischen dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt besser entsprechen als die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Daher sollten die betreffenden Änderungen auch an den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 vorgenommen werden.
(5)
In einigen Fällen wurden Stoffe nicht gemäß den international anerkannten Nomenklaturen, beispielsweise der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI), bezeichnet. Sie können jedoch anhand ihrer Duftstoff-Bezeichnungen („perfuming names“) identifiziert werden. Daher sollten die Duftstoff-Bezeichnungen in Spalte c des Anhangs III (gemeinsame Bezeichnung im Glossar der Bestandteile) angegeben werden.
(6)
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 sollte daher entsprechend geändert werden.
(7)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für kosmetische Mittel —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Anhänge II, III, V und VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 11. Juli 2013.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird wie folgt geändert:
a)
Der Eintrag mit der laufenden Nummer 167 erhält folgende Fassung:
„167
4-Aminobenzoesäure und ihre Ester, mit freier Aminogruppe
150-13-0
205-753-0“
b)
Der Eintrag mit der laufenden Nummer 450 erhält folgende Fassung:
„450
Ätherische Öle der Verbena (Lippia citriodora Kunth.) und ihre Derivate, ausgenommen Verbena Absolue bei Verwendung als Duftinhaltsstoff
8024-12-2
285-515-0“
c)
Der Eintrag mit der laufenden Nummer 1136 erhält folgende Fassung:
„1136
Absonderung von Myroxylon pereirae (Royle) Klotzsch (Perubalsam, roh) bei Verwendung als Duftinhaltsstoff
8007-00-9
232-352-8“
d)
Einträge mit folgenden laufenden Nummern werden hinzugefügt:
„1329
4-[(4-Aminophenyl)(4-iminocyclohexa-2,5-dien-1-yliden)methyl]-o-toluidin und sein Hydrochloridsalz (Basic Violet 14, CI-Nr. 42510) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
3248-93-9 / 632-99-5 (HCl)
221-832-2 / 211-189-6 (HCl)
1330
4-[(2,4-Dihydroxyphenyl)azo]benzolsulfonsäure und ihr Natriumsalz (Acid Orange 6, CI- Nr. 14270) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
2050-34-2 / 547-57-9 (Na)
218-087-0 / 208-924-8 (Na)
1331
3-Hydroxy-4-(phenylazo)-2-naphthoesäure und ihr Calciumsalz (Pigment Red 64:1, CI-Nr. 15800) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
27757-79-5 / 6371-76-2 (Ca)
248-638-0 / 228-899-7 (Ca)
1332
2-(6-Hydroxy-3-oxo-(3H)-xanthen-9-yl)benzoesäure, Fluorescein und sein Dinatriumsalz (Acid yellow 73 sodium salt, CI-Nr. 45350) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
2321-07-5 / 518-47-8 (Na)
219-031-8 / 208-253-0 (Na)
1333
4′,5′-Dibrom-3′,6′-dihydroxyspiro[isobenzofuran-1(3H),9′-[9H]xanthen]-3-on, 4′,5′-Dibromofluorescein, (Solvent Red 72) und sein Dinatriumsalz (CI-Nr. 45370) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
596-03-2 / 4372-02-5 (Na)
209-876-0 / 224-468-2 (Na)
1334
2-(3,6-Dihydroxy-2,4,5,7-tetrabromoxanthen-9-yl)-benzoesäure, Fluorescein, 2′,4′,5′,7′-Tetrabromo-, (Solvent Red 43), sein Dinatriumsalz (Acid Red 87, CI-Nr. 45380) und sein Aluminiumsalz (Pigment Red 90:1 Aluminium lake) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
15086-94-9 / 17372-87-1 (Na) / 15876-39-8 (Al)
239-138-3 / 241-409-6 (Na) / 240-005-7 (Al)
1335
Xanthyl, 9-(2-Carboxyphenyl)-3-(2-methylphenyl)amino)-6-((2-methyl-4-sulfophenyl)amino)-, inneres Salz und sein Natriumsalz (Acid Violet 9, CI-Nr. 45190) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
10213-95-3 / 6252-76-2 (Na)
- / 228-377-9 (Na)
1336
3′,6′-Dihydroxy-4′,5′-diiodspiro[isobenzofuran-1(3H),9′-[9H]xanthen]-3-on, (Solvent Red 73) und sein Natriumsalz (Acid Red 95, CI- Nr. 45425) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
38577-97-8 / 33239-19-9 (Na)
254-010-7 / 251-419-2 (Na)
1337
2′,4′,5′,7′-Tetraiodofluorescein, sein Dinatriumsalz (Acid Red 51, CI-Nr. 45430) und sein Aluminimsalz (Pigment Red 172 Aluminium lake) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
15905-32-5 / 16423-68-0 (Na) / 12227-78-0 (Al)
240-046-0 / 240-474-8 (Na) / 235-440-4 (Al)
1338
1-Hydroxy-2,4-diaminobenzol (2,4-Diaminophenol) und sein Dihydrochloridsalz (2,4- Diaminophenol HCl) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
95-86-3 / 137-09-7 (HCl)
202-459-4 / 205-279-4 (HCl)
1339
1,4-Dihydroxybenzol (Hydroquinone), mit Ausnahme des Eintrags 14 in Anhang III
123-31-9
204-617-8
1340
4-[[4-Anilino-1-naphthyl][4-(dimethylamino)phenyl]methylen]cyclohexa-2,5-dien-1-yliden]dimethylammoniumchlorid (Basic Blue 26, CI-Nr. 44045) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
2580-56-5
219-943-6
1341
Dinatrium-3-[(2,4-dimethyl-5-sulfonatophenyl)azo]-4-hydroxynaphthalin-1-sulfonat (Ponceau SX, CI-Nr. 14700) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
4548-53-2
224-909-9
1342
Trinatriumtris[5,6-dihydro-5-(hydroxyimino)-6-oxonaphthalin-2-sulfonato(2-)- N5,O6]ferrat(3-) (Acid Green 1, CI-Nr. 10020) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
19381-50-1
243-010-2
1343
4-(Phenylazo)resorcin (Solvent Orange 1, CI-Nr. 11920) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
2051-85-6
218-131-9
1344
4-[(4-Ethoxyphenyl)azo]naphthol (Solvent Red 3, CI-Nr. 12010) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
6535-42-8
229-439-8
1345
1-[(2-Chlor-4-nitrophenyl)azo]-2-naphthol (Pigment Red 4, CI- Nr. 12085) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
2814-77-9
220-562-2
1346
3-Hydroxy-N-(o-tolyl)-4-[(2,4,5-trichlorphenyl)azo]naphthalin-2-carboxamid (Pigment Red 112, CI-Nr. 12370) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
6535-46-2
229-440-3
1347
N-(5-Chlor-2,4-dimethoxyphenyl)-4-[[5-[(diethylamino)sulfonyl]-2- methoxyphenyl]azo]-3-hydroxynaphthalin-2-carboxamid (Pigment Red 5, CI-Nr. 12490) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
6410-41-9
229-107-2
1348
Dinatrium-4-[(5-chlor-4-methyl-2-sulfonatophenyl)azo]-3-hydroxy-2-naphthoat (Pigment Red 48, CI-Nr. 15865) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
3564-21-4
222-642-2
1349
Calcium-3-hydroxy-4-[(1-sulfonato-2-naphthyl)azo]-2-naphthoat (Pigment Red 63:1, CI-Nr. 15880) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
6417-83-0
229-142-3
1350
Trinatrium-3-hydroxy-4-(4′-sulfonatonaphthylazo)naphthalin-2,7-disulfonat (Acid Red 27, CI-Nr. 16185) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
915-67-3
213-022-2
1351
2,2′-[(3,3′-Dichlor[1,1′-biphenyl]-4,4′-diyl)bis(azo)]bis[N-(2,4-dimethylphenyl)-3-oxobutyramid] (Pigment Yellow 13, CI-Nr. 21100) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
5102-83-0
225-822-9
1352
2,2′-[Cyclohexylidenbis[(2-methyl-4,1-phenylen)azo]]bis[4-cyclohexylphenol] (Solvent Yellow 29, CI-Nr. 21230) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
6706-82-7
229-754-0
1353
1-((4-Phenylazo)phenylazo)-2-naphthol (Solvent Red 23, CI-Nr. 26100) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
85-86-9
201-638-4
1354
Tetranatrium-6-amino-4-hydroxy-3-[[7-sulfonato-4-[(4-sulfonatophenyl)azo]-1-naphthyl]azo]naphthalin-2,7-disulfonat (Food Black 2, CI-Nr. 27755) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
2118-39-0
218-326-9
1355
Ethanaminium, N-(4-((4-Diethylamino)phenyl)(2,4-disulfophenyl)methylen)-2,5-cyclohexadien-1-yliden)-N-ethyl-, Hydroxid, inneres Salz, Natriumsalz (Acid Blue 1, CI-Nr. 42045) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
129-17-9
204-934-1
1356
Ethanaminium, N-(4-((4-Diethylamino)phenyl)(5-hydroxy-2,4-disulfophenyl)methylen)-2,5-cyclohexadien-1-yliden)-N-ethyl-, Hydroxid, inneres Salz, Calciumsalz (2:1) (Acid Blue 3, CI-Nr. 42051) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
3536-49-0
222-573-8
1357
Benzolmethanaminium, N-Ethyl-N-(4-((4-(ethyl((3-sulfophenyl)methyl)amino)phenyl)(4-hydroxy-2-sulfophenyl)methylen)-2,5-cyclohexadien-1-yliden)-3-sulfo-, Hydroxid, inneres Salz, Dinatriumsalz (Fast Green FCF, CI-Nr. 42053) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
2353-45-9
219-091-5
1358
1,3-Isobenzofurandion, Reaktionsprodukte mit Methylchinolin und Chinolin (Solvent Yellow 33, CI-Nr. 47000) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
8003-22-3
232-318-2
1359
Nigrosin (CI-Nr. 50420) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
8005-03-6
—
1360
8,18-Dichlor-5,15-diethyl-5,15-dihydrodiindolo[3,2-b:3′,2′-m]triphenodioxazin (Pigment Violet 23, CI-Nr. 51319) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
6358-30-1
228-767-9
1361
1,2-Dihydroxyanthrachinon (Pigment Red 83, CI-Nr. 58000) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
72-48-0
200-782-5
1362
Trinatrium 8-hydroxypyren-1,3,6-trisulfonat (Solvent Green 7, CI-Nr. 59040) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
6358-69-6
228-783-6
1363
1-Hydroxy-4-(p-toluidino)anthrachinon (Solvent Violet 13, CI-Nr. 60725) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
81-48-1
201-353-5
1364
1,4-Bis(p-tolylamino)anthrachinon (Solvent Green 3, CI-Nr. 61565) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
128-80-3
204-909-5
1365
6-Chlor-2-(6-chlor-4-methyl-3-oxobenzo[b]thien-2(3H)-yliden)-4-methylbenzo[b]thiophen-3(2H)-on (VAT Red 1, CI-Nr. 73360) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
2379-74-0
219-163-6
1366
5,12-Dihydrochino[2,3-b]acridin-7,14-dion (Pigment Violet 19, CI-Nr. 73900) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
1047-16-1
213-879-2
1367
[29H,31H-Phthalocyaninato(2-)- N29,N30,N31,N32]Kupfer (Pigment Blue Blue 15, CI-Nr. 74160) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
147-14-8
205-685-1
1368
Dinatrium-[29H,31H-phthalocyanindisulfonato(4-)- N29,N30,N31,N32]cuprat(2-) (Direct Blue Blue 86, CI-Nr. 74180) (bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
1330-38-7
215-537-8
1369
Polychlorkupferphthalocyanin (Pigment Green 7, CI-Nr. 74260) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln
1328-53-6
215-524-7
1370
Diethylenglykol (DEG), zur Höchstkonzentration für Spuren siehe Anhang III 2,2′-Oxydiethanol
111-46-6
203-872-2
1371
Phytonadion [INCI] / Phytomenadion [INN]
84-80-0 / 81818-54-4
201-564-2 / 279-833-9
1372
2-Aminophenol (o-Aminophenol; CI 76520) und seine Salze
95-55-6 / 67845-79-8 / 51-19-4
202-431-1 / 267-335-4“
2.
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird wie folgt geändert:
a)
Die Einträge mit den laufenden Nummern 8, 9 und 10 erhalten folgende Fassung:
„8
N-substituierte Derivate von p-Phenylendiamin und ihre Salze; N-substituierte Derivate von o-Phenylendiamin (1), ausgenommen die in diesem Anhang an anderer Stelle und die in Anhang II unter den laufenden Nummern 1309, 1311 und 1312 aufgeführten Derivate
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Allgemeine Verwendung
a)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.
Enthält Phenylendiamin.
Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.‘
b)
Gewerbliche Verwendung
Für a und b gilt:
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 3 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten.
b)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚Nur für gewerbliche Verwendung.
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.
Enthält Phenylendiamin.
Geeignete Handschuhe tragen.‘
8a
p-Phenylendiamin und seine Salze
p-Phenylendiamin
p-Phenylenediamine HCl
p-Phenylenediamine sulfate
106-50-3 / 624-18-0 / 16245-77-5
203-404-7 / 210-834-9 / 240-357-1
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Allgemeine Verwendung
a)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.
Enthält Phenylendiamin.
Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.‘
b)
Gewerbliche Verwendung
Für a und b gilt: Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten.
b)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚Nur für gewerbliche Verwendung.
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.
Enthält Phenylendiamin.
Geeignete Handschuhe tragen.‘
9
o,m,p-Toluylendiamine, ihre N-substituierten Derivate und ihre Salze (1), ausgenommen der in diesem Anhang unter der laufenden Nummer 9a genannte Stoff sowie die in Anhang II unter den laufenden Nummern 364, 1310 und 1313 aufgeführten Stoffe.
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Allgemeine Verwendung
a)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.
Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine).
Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.‘
b)
Gewerbliche Verwendung
Für a und b gilt: Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 5 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten.
b)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚Nur für gewerbliche Verwendung.
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.
Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine).
Geeignete Handschuhe tragen.‘
9a
Toluylen-2,5-diamin und seine Salze
Toluene-2,5-diamine
Toluene-2,5-Diamine Sulfate
95-70-5 / 615-50-9
202-442-1 / 210-431-8
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Allgemeine Verwendung
a)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.
Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine).
Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.‘
b)
Gewerbliche Verwendung
Für a und b gilt: Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 4 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten.
b)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚Nur für gewerbliche Verwendung.
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.
Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine).
Geeignete Handschuhe tragen.‘
10
b)
Der Eintrag mit der laufenden Nummer 12 erhält folgende Fassung:
„12
Wasserstoffperoxid und andere Wasserstoffperoxid freisetzende Verbindungen oder Gemische, Carbamidperoxid und Zinkperoxid
Hydrogenperoxide
7722-84-1
231-765-0
a)
Haarmittel
a)
12 % H2O2 (40 Volumenprozent), enthalten oder freigesetzt
a)
Geeignete Handschuhe tragen.
b)
Hautmittel
b)
4 % H2O2, enthalten oder freigesetzt
a) b) c) e)
Enthält Wasserstoffperoxid.
Kontakt mit den Augen vermeiden.
Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.
c)
Nagelhärter
c)
2 % H2O2, enthalten oder freigesetzt
d)
Mundpflegemittel, einschließlich Mundspülungen, Zahnpasta sowie Zahnaufheller und -bleichmittel
d)
≤ 0,1 % H2O2, enthalten oder freigesetzt
e)
Zahnaufheller und -bleichmittel
e)
> 0,1 % ≤ 6 % H2O2, enthalten oder freigesetzt
e)
Darf nur an Zahnärzte abgegeben werden.
In jedem Anwendungszyklus muss die erste Anwendung stets einem Zahnarzt im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG (*1) vorbehalten sein oder unter dessen direkter Aufsicht erfolgen, falls ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleistet ist. Danach muss das Mittel dem Verbraucher für den verbleibenden Anwendungszyklus bereitgestellt werden.
Nicht bei Personen unter 18 Jahren anwenden.
e)
Darin enthaltene oder daraus freigesetzte H2O2-Konzentration in Prozent angeben.
Nicht bei Personen unter 18 Jahren anwenden.
Darf nur an Zahnärzte abgegeben werden. In jedem Anwendungszyklus muss die erste Anwendung stets einem Zahnarzt vorbehalten sein oder unter dessen direkter Aufsicht erfolgen, falls ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleistet ist. Danach muss das Mittel dem Verbraucher für den verbleibenden Anwendungszyklus bereitgestellt werden.
c)
Der Eintrag mit der laufenden Nummer 14 erhält folgende Fassung:
„14
Hydrochinon
Hydroquinone
123-31-9
204-617-8
Mittel für künstliche Fingernagelsysteme
0,02 % (nach Mischung für die Verwendung)
Nur gewerbliche Verwendung
—
Nur für gewerbliche Verwendung
—
Hautkontakt vermeiden
—
Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen“
d)
Der Eintrag mit der laufenden Nummer 16 erhält folgende Fassung:
„16
1-Naphthol und seine Salze
1-Naphthol
90-15-3
201-969-4
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten.
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘ “
e)
Der Eintrag mit der laufenden Nummer 22 erhält folgende Fassung:
„22
Resorcin
Resorcinol
108-46-3
203-585-2
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
1.
Allgemeine Verwendung
a)
1.
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚Enthält Resorcin.
Nach Anwendung die Haare gut spülen.
Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.
Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
2.
Gewerbliche Verwendung
Für 1 und 2 gilt:
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,5 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten.
2.
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚Nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Resorcin.
Sofort Augen spülen falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.
Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
b)
Haarlotion und Shampoo
b)
0,5 %
b)
Enthält Resorcin.“
f)
Die Einträge mit den laufenden Nummern 26 bis 43 erhalten folgende Fassung:
„26
Ammoniummonofluorphosphat
Ammonium Monofluorophosphate
20859-38-5 / 66115-19-3
- / -
Mundmittel
0,15 % berechnet als F;
bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enhält Ammoniummonofluorphosphat.
Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:
‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘
27
Dinatriumfluorophosphat
Sodium Monofluorophosphate
10163-15-2 / 7631-97-2
233-433-0 / 231-552-2
Mundmittel
0,15 % berechnet als F;
bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Natriummonofluorphosphat.
Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:
‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘
28
Dikaliumfluorophosphat
Potassium Monofluorophosphate
14104-28-0
237-957-0
Mundmittel
0,15 % berechnet als F;
bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Kaliummonofluorphosphat.
Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:
‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘
29
Calciumfluorophosphat
Calcium Monofluorophosphate
7789-74-4
232-187-1
Mundmittel
0,15 % berechnet als F;
bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Calciummonofluorphosphat.
Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:
‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘
30
Calciumfluorid
Calcium Fluoride
7789-75-5
232-188-7
Mundmittel
0,15 % berechnet als F;
bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Calciumfluorid.
Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:
‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘
31
Natriumfluorid
Sodium Fluoride
7681-49-4
231-667-8
Mundmittel
0,15 % berechnet als F;
bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Natriumfluorid.
Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:
‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen‘
32
Kaliumfluorid
Potassium Fluoride
7789-23-3
232-151-5
Mundmittel
0,15 % berechnet als F;
bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Kaliumfluorid.
Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:
‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘
33
Ammoniumfluorid
Ammonium Fluoride
12125-01-8
235-185-9
Mundmittel
0,15 % berechnet als F;
bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Ammoniumfluorid.
Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:
‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘
34
Aluminiumfluorid
Aluminum Fluoride
7784-18-1
232-051-1
Mundmittel
0,15 % berechnet als F;
bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Aluminiumfluorid.
Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:
‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘
35
Zinn(II)fluorid
Stannous Fluoride
7783-47-3
231-999-3
Mundmittel
0,15 % berechnet als F;
bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Zinn(II)fluorid.
Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:
‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘
36
Hexadecyl ammonium fluoride
Cetylamine Hydrofluoride
3151-59-5
221-588-7
Mundmittel
0,15 % berechnet als F;
bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Cetylaminhydrofluorid.
Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:
‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘
Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:
‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘
Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:
‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘
39
9-Octadecen-1-aminhydrofluorid
Octadecenyl-Ammonium Fluoride
36505-83-6
—
Mundmittel
0,15 % berechnet als F;
bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Octadecenylaminhydrofluorid.
Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:
‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘
40
Dinatriumhexafluorosilicat
Sodium Fluorosilicate
16893-85-9
240-934-8
Mundmittel
0,15 % berechnet als F;
bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Natrium-Silicofluorid.
Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:
‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘
41
Dikaliumhexafluorsilicat
Potassium Fluorosilicate
16871-90-2
240-896-2
Mundmittel
0,15 % berechnet als F;
bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Kalium-Silicofluorid.
Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:
‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘
42
Ammoniumhexafluorosilicat
Ammonium Fluorosilicate
16919-19-0
240-968-3
Mundmittel
0,15 % berechnet als F;
bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Ammonium-Silicofluorid.
Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:
‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘
43
Magnesiumhexafluorosilicat
Magnesium Fluorosilicate
16949-65-8
241-022-2
Mundmittel
0,15 % berechnet als F;
bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Magnesium-Silicofluorid.
Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:
‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘ “
g)
Der Eintrag bezüglich der laufenden Nummer 45 erhält folgende Fassung:
Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis. Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein.
b)
Duftstoffe/Aromastoffe/ihre Ausgangsstoffe
b)
Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:
—
0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,
—
0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln
müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
h)
Der Eintrag mit der laufenden Nummer 47 erhält folgende Fassung:
„47
3-Hydroxymethylpyridiniumfluorid
Nicomethanol Hydrofluoride
62756-44-9
—
Mundmittel
0,15 % berechnet als F;
bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Nicomethanolfluorhydrat.
Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:
‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘ “
i)
Der Eintrag mit der laufenden Nummer 56 erhält folgende Fassung:
„56
Magnesiumfluorid
Magnesium Fluoride
7783-40-6
231-995-1
Mundmittel
0,15 % berechnet als F;
bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Magnesiumfluorid.
Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:
‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘ “
j)
Der Eintrag mit der laufenden Nummer 68 erhält folgende Fassung:
„68“
k)
Die Einträge mit den laufenden Nummern 72 und 73 erhalten folgende Fassung:
„72
7-Hydroxycitronellal
Hydroxycitronellal
107-75-5
203-518-7
a)
Mundmittel
a) b)
Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:
—
0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,
—
0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln
müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
b)
Andere Mittel
b)
1,0 %
73
2-Methoxy-4-(1-propenyl)-phenol
Isoeugenol
97-54-1 / 5932-68-3
202-590-7 / 227-678-2
a)
Mundmittel
a) b)
Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:
—
0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,
—
0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln
müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.“
b)
Andere Mittel
b)
0,02 %
l)
Die Einträge mit den laufenden Nummern 88 und 89 erhalten folgende Fassung:
0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,
—
0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln
müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
b)
Andere Mittel
b)
0,01 % bei alleiniger Verwendung.
In Kombination mit Methyloctincarbonat darf der gemeinsame Anteil im Fertigerzeugnis 0,01 % nicht überschreiten (wobei der Anteil von Methyloctincarbonat nicht höher als 0,002 % sein darf).
m)
Folgende Einträge mit den laufenden Nummern 103 bis 205 werden eingefügt:
In Kombination mit Methylheptincarbonat darf der gemeinsame Anteil im Fertigerzeugnis 0,01 % nicht überschreiten (wobei der Anteil an Methyloctincarbonat nicht höher als 0,002 % sein darf).
Mittel, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben: 0,1 %
ausgenommen:
hydroalkoholische Mittel: 1 %,
Parfüm: 2,5 %,
Cremeparfüm: 0,5 %
b)
Auszuspülende/abzuspülende Mittel: 0,2 %
183
Commiphora erythrea Engler var. glabrescens Engler gum, Extrakt und Öl
Opoponax oil
93686-00-1
297-649-7
0,6 %
184
Opopanax chironium resin
93384-32-8
0,6 %
185
Toluol
Toluene
108-88-3
203-625-9
Nagelmittel
25 %
Außer Reichweite von Kindern aufbewahren.
Nur zur Benutzung durch Erwachsene.
186
2,2′-Oxydiethanol
Diethylenglykol (DEG)
Diethylene glycol
111-46-6
203-872-2
Spuren in Bestandteilen
0,1 %
187
Diethylenglykolmonobutylether (DEGBE)
Butoxydiglycol
112-34-5
203-961-6
Lösungsmittel in Haarfärbemitteln
9 %
Keine Verwendung in Aerosolpackungen (Sprays)
188
Ethylenglykolmonobutylether (EGBE)
Butoxyethanol
111-76-2
203-905-0
a)
Lösungsmittel in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
4,0 %
a) b)
Keine Verwendung in Aerosolpackungen (Sprays)
b)
Lösungsmittel in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
2,0 %
189
Trinatrium-5-hydroxy-1-(4-sulfophenyl)-4-(4-sulfophenylazo)pyrazol-3-carboxylat und Aluminiumsalz (17);
(CI 19140)
Acid Yellow 23;
Acid Yellow 23 Aluminum Lake
1934-21-0 / 12225-21-7
217-699-5 / 235-428-9
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
0,5 %
190
Benzolmethanamin, N-ethyl-N-[4-[[4-[ethyl-[(3-sulfophenyl)-methyl]-amino]-phenyl](2-sulfophenyl)methylen]-2,5-cyclohexadien-1-yliden]-3-sulfo, inneres Salz, Dinatriumsalz und seine Ammonium- und Aluminiumsalze (17); (CI 42090)
Acid Blue 9;
Acid Blue 9 Ammonium Salt;
Acid Blue 9 Aluminum Lake
3844-45-9 / 2650-18-2 / 68921-42-6
223-339-8 / 220-168-0 / 272-939-6
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis. Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein.
201
Phenol, 2-Chloro-6-(ethylamino)-4-nitro-
2-Chloro-6-ethylamino-4-nitrophenol
131657-78-8
411-440-1
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten.
a)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
3,0 %
Für a und b gilt:
—
Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.
—
Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.
—
In nitritfreien Behältern aufbewahren.
202
Siehe Nr. 226.
203
6-Methoxy-N2-methyl-2,3-pyridindiaminhydrochlorid und Dihydrochloridsalz (17)
6-Methoxy-2-methylamino-3-aminopyridine HCl
90817-34-8 / 83732-72-3
- / 280-622-9
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,68 %, berechnet als freie Base (1,0 % als Dihydrochlorid), nicht überschreiten.
Für a und b gilt:
—
Nicht zusammen mit nitrosierenden. Agenzien verwenden.
—
Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.
—
In nitritfreien Behältern aufbewahren.
a)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
0,68 % als freie Base (1,0 % als Dihydrochloridsalz)
b)
Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen.
204
2,3-Dihydro-1H-indol-5,6-diol und sein Hydrobromidsalz (17)
Dihydroxy indoline
Dihydroxy indoline HBr
29539-03-5 / 138937-28-7
- / 421-170-6
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
2,0 %
Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen.
205
Siehe Nr. 219.
n)
Die Einträge mit den laufenden Nummern 215 bis 256 erhalten folgende Fassung:
„215
4-Amino-3-nitrophenol
4-Amino-3-nitrophenol
610-81-1
210-236-8
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten.
a)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
1,0 %
b)
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
216
Naphthalin-2,7-diol
2,7-Naphthalenediol
582-17-2
209-478-7
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.
a)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
1,0 %
217
m-Aminophenol und seine Salze
m-Aminophenol
m-Aminophenol HCl
m-Aminophenol sulfate
591-27-5 / 51-81-0 / 68239-81-6 / 38171-54-9
209-711-2 / 200-125-2 / 269-475-1
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,2 % nicht überschreiten.
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
218
6-Hydroxy-3,4-dimethyl-2-pyridin
2,6-Dihydroxy-3,4-dimethylpyridine
84540-47-6
283-141-2
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,6 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten.
Für a und b gilt:
—
Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.
—
Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.
—
In nitritfreien Behältern aufbewahren.
a)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
2,0 %
—
Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.
—
Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.
—
In nitritfreien Behältern aufbewahren.
Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen.
225
1-(β-Hydroxyethyl) amino-2-nitro-4-N-ethyl-N-(β-hydroxyethyl) aminobenzol und sein Hydrochlorid
HC Blue No 12
104516-93-0 / 132885-85-9 (HCl)
- / 407-020-2
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,75 % (als Hydrochlorid) nicht überschreiten.
Für a und b gilt:
—
Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.
—
Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.
—
In nitritfreien Behältern aufbewahren.
a)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
1,5 % (als Hydrochlorid)
226
4,4′-[1,3-Propandiylbis(oxy)]bisbenzol-1,3-diamin und sein Tetrahydrochloridsalz (17)
1,3-bis-(2,4-Diaminophenoxy)propane
1,3-bis-(2,4-Diaminophenoxy)propane HCl
81892-72-0 / 74918-21-1
279-845-4 / 278-022-7
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,2 %, berechnet als freie Base (1,8 % als Tetrahydrochloridsalz), nicht überschreiten.
a)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
1,2 % als freie Base (1,8 % als Tetrahydrochloridsalz)
b)
Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen.
227
3-Amino-2,4-dichlorphenol und sein Hydrochlorid
3-Amino-2,4-dichlorophenol
3-Amino-2,4-dichlorophenol HCl
61693-42-3 / 61693-43-4
262-909-0 / -
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % (als Hydrochlorid) nicht überschreiten.
a)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
1,5 % (als Hydrochlorid)
228
3-Methyl-1-phenyl-5-pyrazolon
Phenyl methyl pyrazolone
89-25-8
201-891-0
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,25 % nicht überschreiten.
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
229
5-[(2-Hydroxyethyl)amino]-o-kresol
2-Methyl-5-hydroxyethylaminophenol
55302-96-0
259-583-7
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten.
—
Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.
—
Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.
—
In nitritfreien Behältern aufbewahren.
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
230
3,4-Dihydro-2H-1,4-benzoxazin-6-ol
Hydroxybenzomorpholine
26021-57-8
247-415-5
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.
—
Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.
—
Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.
—
In nitritfreien Behältern aufbewahren.
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,4 % (als Tetrahydrochlorid) nicht überschreiten.
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
240
241
5-Amino-o-kresol
4-Amino-2-hydroxytoluene
2835-95-2
220-618-6
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten.
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
242
2,4-Diaminophenoxyethanol, sein Hydrochlorid und sein Sulfatsalz
2,4-Diaminophenoxyethanol HCl
2,4-Diaminophenoxyethanol sulfate
70643-19-5 / 66422-95-5 / 70643-20-8
- / 266-357-1 / 274-713-2
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % (als Hydrochlorid) nicht überschreiten.
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
243
1,3-Benzoldiol, 2-Methyl
2-Methylresorcinol
608-25-3
210-155-8
a)
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
a)
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,8 % nicht überschreiten.
a)
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
b)
Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln
b)
1,8 %
244
4-Amino-m-kresol
4-Amino-m-cresol
2835-99-6
220-621-2
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten.
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
245
2-[(3-Amino-4-methoxyphenyl)amino]ethanol und sein Sulfatsalz
2-Amino-4-hydroxyethylaminoanisole
2-Amino-4-hydroxyethylaminoanisole sulfate
83763-47-7 / 83763-48-8
280-733-2 / 280-734-8
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % (als Sulfat) nicht überschreiten.
—
Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.
—
Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.
—
In nitritfreien Behältern aufbewahren.
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
246
Hydroxyethyl-3,4-methylendioxyanilin und sein Hydrochlorid
Hydroxyethyl-3,4-methylenedioxyaniline HCl
94158-14-2
303-085-5
Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln
Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten.
—
Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.
—
Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.
—
In nitritfreien Behältern aufbewahren.
Auf dem Etikett anzugeben:
Mischverhältnis
‚ Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.
Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:
Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.
Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.
Färben Sie Ihr Haar nicht,
—
wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;
—
wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;
—
wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘
(1) Diese Stoffe können einzeln oder miteinander gemischt in einer solchen Menge verwendet werden, dass die Summe des jeweiligen Gehalts des kosmetischen Mittels an diesen Stoffen im Verhältnis zum zulässigen Höchstgehalt an jedem einzelnen dieser Stoffe 1 nicht überschreitet.“
(7) Für andere Verwendungszwecke als zur Konservierung siehe Anhang V, Eintrag Nr. 34.“
(15) Dieser Grenzwert gilt für den Stoff und nicht für das kosmetische Fertigerzeugnis.“
(15) Dieser Grenzwert gilt für den Stoff und nicht für das kosmetische Fertigerzeugnis.
(16) Die Summe dieser Stoffe in Kombination darf die in der Spalte ‚Höchstkonzentration in der gebrauchsfertigen Zubereitung‘ angegebenen Grenzwerte nicht überschreiten.
(17) Die freie Base und die Salze dieses Haarfärbestoffes sind zugelassen, sofern deren Verwendung nicht in Anhang II untersagt wird.
(18) Zur Verwendung als Konservierungsmittel siehe Anhang V, Nr. 58.“
(17) Die freie Base und die Salze dieses Haarfärbestoffes sind zugelassen, sofern deren Verwendung nicht in Anhang II untersagt wird.“
(7) Für andere Verwendungszwecke als zur Konservierung siehe Anhang III, Eintrag Nr. 45.“
(14) Für andere Verwendungszwecke als zur Konservierung siehe Anhang III, Eintrag Nr. 197.“