4.9.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 235/12


Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 200/2013 der Kommission vom 8. März 2013 zur Genehmigung des Wirkstoffs Ametoctradin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011

( Amtsblatt der Europäischen Union L 67 vom 9. März 2013 )

Seite 4, Anhang I, in der dritten Spalte:

anstatt:

„Die Verunreinigungen Amitrol und o-Xylen sind toxikologisch relevant und dürfen 50 g/kg bzw. 2 g/kg im technischen Material nicht überschreiten.“

muss es heißen:

„Die Verunreinigungen Amitrol und o-Xylen sind toxikologisch relevant und dürfen 50 mg/kg bzw. 2 g/kg im technischen Material nicht überschreiten.“

Seite 5, Anhang II, in der vierten Spalte:

anstatt:

„Die Verunreinigungen Amitrol und o-Xylen sind toxikologisch relevant und dürfen 50 g/kg bzw. 2 g/kg im technischen Material nicht überschreiten.“

muss es heißen:

„Die Verunreinigungen Amitrol und o-Xylen sind toxikologisch relevant und dürfen 50 mg/kg bzw. 2 g/kg im technischen Material nicht überschreiten.“