20.2.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 47/63


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 145/2013 DER KOMMISSION

vom 19. Februar 2013

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates vom 19. Februar 2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe (1), insbesondere auf Artikel 11 Buchstaben a und b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 enthält die Liste der Personen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 enthält die Liste der zuständigen Behörden, denen besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der genannten Verordnung zugewiesen worden sind.

(2)

Im Beschluss 2011/101/GASP des Rates vom 15. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe (2) sind die natürlichen und juristischen Personen aufgeführt, auf die die in Artikel 5 des Beschlusses vorgesehenen restriktiven Maßnahmen Anwendung finden, und die Verordnung (EG) Nr. 314/2004 regelt die Umsetzung dieser Maßnahmen auf der Ebene der Union.

(3)

Der Rat beschloss am 18. Februar 2013, bestimmte Einträge aus der Liste der Personen und Organisationen, auf die die restriktiven Maßnahmen Anwendung finden sollten, zu streichen. Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 sollte daher geändert werden, um die Kohärenz mit dem Beschluss des Rates zu gewährleisten.

(4)

Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 sollte anhand der jüngsten von den Mitgliedstaaten übermittelten Angaben zu den zuständigen Behörden aktualisiert werden.

(5)

Die Verordnung (EG) Nr. 314/2004 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EG) Nr. 314/2004 wird wie folgt geändert:

1.

Anhang II erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.

2.

Anhang III wird entsprechend Anhang II dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 19. Februar 2013

Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente


(1)   ABl. L 55 vom 24.2.2004, S. 1.

(2)   ABl. L 42 vom 16.2.2011, S. 6-23


ANHANG I

„ANHANG II

Websites mit Informationen über die den Artikeln 4, 7 und 8 genannten zuständigen Behörden und Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission

BELGIEN

http://www.diplomatie.be/eusanctions

BULGARIEN

http://www.mfa.bg/en/pages/135/index.html

TSCHECHISCHE REPUBLIK

http://www.mfcr.cz/mezinarodnisankce

DÄNEMARK

http://um.dk/da/politik-og-diplomati/retsorden/sanktioner/

DEUTSCHLAND

http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/aussenwirtschaftsrecht,did=404888.html

ESTLAND

http://www.vm.ee/est/kat_622/

IRLAND

http://www.dfa.ie/home/index.aspx?id=28519

GRIECHENLAND

http://www.mfa.gr/en/foreign-policy/global-issues/international-sanctions.html

SPANIEN

http://www.maec.es/es/MenuPpal/Asuntos/Sanciones%20Internacionales/Paginas/Sanciones_%20Internacionales.aspx

FRANKREICH

http://www.diplomatie.gouv.fr/autorites-sanctions/

ITALIEN

http://www.esteri.it/MAE/IT/Politica_Europea/Deroghe.htm

ZYPERN

http://www.mfa.gov.cy/sanctions

LETTLAND

http://www.mfa.gov.lv/en/security/4539

LITAUEN

http://www.urm.lt/sanctions

LUXEMBURG

http://www.mae.lu/sanctions

UNGARN

http://www.kulugyminiszterium.hu/kum/hu/bal/Kulpolitikank/nemzetkozi_szankciok/

ΜΑLTA

http://www.doi.gov.mt/EN/bodies/boards/sanctions_monitoring.asp

NIEDERLANDE

www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/internationale-vrede-en-veiligheid/sancties

ÖSTERREICH

http://www.bmeia.gv.at/view.php3?f_id=12750&LNG=en&version=

POLEN

http://www.msz.gov.pl

PORTUGAL

http://www.min-nestrangeiros.pt

RUMÄNIEN

http://www.mae.ro/node/1548

SLOWENIEN

http://www.mzz.gov.si/si/zunanja_politika_in_mednarodno_pravo/zunanja_politika/mednarodna_varnost/omejevalni_ukrepi/

SLOWAKEI

http://www.foreign.gov.sk

FINNLAND

http://formin.finland.fi/kvyhteistyo/pakotteet

SCHWEDEN

http://www.ud.se/sanktioner

VEREINIGTES KÖNIGREICH

www.fco.gov.uk/competentauthorities

Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission:

Europäische Kommission

Dienst für außenpolitische Instrumente (FPI)

EEAS 02/309

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

E-Mail: relex-sanctions@ec.europa.eu“


ANHANG II

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 wird wie folgt geändert:

1.

Unter „I. Personen“ werden die folgenden Einträge gestrichen:

 

Name

(und ggf. Aliasnamen)

Angaben zur Identität

Gründe

(1)

Chapfika, David

Ehemaliger Stellvertretender Minister für Landwirtschaft (früher Stellvertretender Minister für Finanzen), geb. 7.4.1957;

Pass ZL037165,

Personalausweis 63-052161G48.

Nationaler Vorsitzender des Ausschusses für Mittelbeschaffung der ZANU-PF; hat 2008 Milizen durch Mittel für Milizstandorte im Gebiet Hoyuyu (Mutoko) unterstützt.

(2)

Chigudu, Tinaye Elisha Nzirasha

Ehemaliger Gouverneur der Provinz Manicaland, geb. 13.8.42;

Pass AD000013,

Personalausweis 63-022247R42.

Ehemaliger ständiger Sekretär des Ministeriums für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie in Simbabwe und ehemaliger Gouverneur der Provinz Manicaland. Mit der ZANU-PF-Fraktion der Regierung verbunden. Ordnete im Juni 2008 Repressalien gegen Unterstützer der MDC an.

(3)

Chipanga, Tongesai Shadreck

Ehemaliger Stellvertretender Minister des Inneren, geb. 10.10.1940 oder 10.10.1946

Ehemaliges Regierungsmitglied und ehemaliger Direktor der Geheimpolizei von Simbabwe; wird mit politisch motivierten Morden in Verbindung gebracht.

(4)

Kwenda, R.

Major, Ost-Zaka.

Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. Anführer bei Gewalttaten in Zaka im Jahr 2008.

(5)

Mahofa, Shuvai Ben

Ehemalige Stellvertretende Ministerin für Jugendentwicklung, Gleichstellungsfragen und Schaffung von Arbeitsplätzen, geb. 4.4.1941;

Pass AD000369,

Personalausweis 27-031942V27.

Hat Personen unterstützt, die in Masvingo Folterstützpunkte errichtet haben. Personen aus diesen Stützpunkten haben am 24. April 2008 Mapurisa Zvidzai und am 11. Juni 2008 Tiziro Moyo ermordet.

(6)

Mashava, G.

Oberst, Zentral-Chiredzi.

Anführer politisch motivierter Gewalt in Chirendzi im Jahr 2008.

(7)

Moyo, Gilbert

„Kriegsveteran“, Anführer der ZANU-PF-Milizen.

Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen in West-Mashonaland (Chegutu) beteiligt, ferner an gewaltsamen Farmbesetzungen beteiligt.

(8)

Mpabanga, S.

Oberstleutnant, Ost-Mwenezi.

Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt. Anführer politisch motivierter Gewalt in Mwenezi.

(9)

Msipa, Cephas George

Ehemaliger Gouverneur der Provinz Midlands, geb. 7.7.1931.

Ehemaliger Provinzgouverneur mit Verbindungen zur ZANU-PF-Fraktion der Regierung.

(10)

Muchono, C.

Oberstleutnant; West-Mwenezi.

Durch Anführen der Terrorkampagne in Mwenezi 2008 unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen beteiligt.

(11)

Mudenge, Isack Stanislaus Gorerazvo

Minister für höhere Bildung und Hochschulen (ehemaliger Außenminister), geb. 17.12.1941 oder 17.12.1948;

Pass AD000964,

Personalausweis 63-645385Q22.

Der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied.

(12)

Mudonhi, Columbus

Hilfsinspektor der Polizeieinheit ZRP.

Durch Anführen der Terrorkampagne in Buhera 2008 unmittelbar an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen beteiligt.

(13)

Mugariri, Bothwell

Ehemaliger Hauptstellvertreter des Polizeikommissars.

Mitglied der Sicherheitskräfte; in großem Maße verantwortlich für schwerwiegende Verletzungen des Rechts, sich friedlich zu versammeln. Als Einsatzleiter in Harare wird er in Zusammenhang mit den Gewaltakten im März 2007 gebracht.

(14)

Mumba, Isaac

Polizeichef.

Unmittelbar an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen 2008 beteiligt. Angehöriger der Befehlskette, die Gewaltakte im Ort Soka im Gebiet Muzarabani organisierte.

(15)

Mutsvunguma, S.

Oberst, Headlands.

Unmittelbar an der Terrorkampagne im Vorfeld und während der Wahlen in Mutare und im Hochland beteiligt.

(16)

Nkomo, John Landa

Vizepräsident. Ehemaliger Parlamentssprecher (ehemaliger Minister für Sonderaufgaben im Amt des Präsidenten), nationaler Vorsitzender der ZANU-PF, geb. 22.8.1934;

Pass AD000477,

Personalausweis 63-358161Q73.

Ältestes der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied.

(17)

Nyambuya, Michael Reuben

Ehemaliger Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom (früher Generalleutnant, Gouverneur der Provinz Manicaland), geb. 23.7.1955;

Pass AN045019,

Personalausweis 50-013758E50.

Ehemaliges der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied. An Gewaltakten in Manicaland beteiligt; setzte Angehörige der Armee für Farmbesetzungen ein.

(18)

Parirenyatwa, David Pagwese

Ehemaliger Minister für Gesundheitsfragen und Wohlfahrt der Kinder (ehemaliger Stellvertretender Minister), geb. 2.8.1950;

Pass AD000899,

Personalausweis 63-320762P47.

Der ZANU-PF angehörendes ehemaliges Regierungsmitglied. Organisierte Folterbasen in Nord-Murehwa und unterstützte Banden, die am 17. Juni 2008 Edward Pfukwa und im November 2008 Alloys Chandisareva Sanyangore ermordeten.

(19)

Rangwani, Dani

Polizeiinspektor, geb. 11.2.1962;

Personalausweis 70-006039V70.

Mitglied der Sicherheitskräfte. Beteiligung an einer Gruppe von 50 Männern, die direkt von der ZANU-PF bezahlt wurden, um im April 2007 MDC-Anhänger ausfindig zu machen und zu foltern.

(20)

Ruwodo, Richard

Direktor der Abteilung „Angelegenheiten der Kriegsveteranen“ im Verteidigungsministerium. Brigadegeneral, wurde am 12. August 2008 zum Generalmajor befördert (a. D.); ehemaliger geschäftsführender Ständiger Staatssekretär im Verteidigungsministerium, geb. 14.3.1954;

Personalausweis 63-327604B50.

Als hochrangiger Armeeoffizier unmittelbar an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen beteiligt. Überwacht die Kriegsveteranen, die als Gruppe eingesetzt werden, um die repressive Politik der ZANU-PF-Fraktion der Regierung umzusetzen.

(21)

Zhuwao, Patrick

Ehemaliger Stellvertretender Minister für Wissenschaft und Technik, geb. 23.5.1967;

Personalausweis 63-621736K70.

Ehemaliges der ZANU-PF angehörendes Regierungsmitglied. Störte im Juli 2009 die Verfassungskonferenz. Terrorisierte in Begleitung von CIO-Agenten MDC-Anhänger im Gebiet um Norton.

2.

Unter „II. Organisationen“ wird der folgende Eintrag gestrichen:

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

(1)

Divine Homes (PVT) Ltd

6 Hillside Shopping Centre, Harare, Simbabwe; 31 Kensington Highlands, Harare, Simbabwe; 12 Meredith Drive, Eastlea, Harare, Simbabwe.

Präsident: David Chapfika.