20.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 47/20 |
VERORDNUNG (EU) Nr. 141/2013 DER KOMMISSION
vom 19. Februar 2013
zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz in Bezug auf Statistiken auf der Grundlage der Europäischen Gesundheitsumfrage (EHIS)
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 wird ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung europäischer Statistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz festgelegt. |
(2) |
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 sind Durchführungsmaßnahmen erforderlich, um zu bestimmen, welche Daten und Metadaten über die in Anhang I der Verordnung erfassten Bereiche Gesundheitszustand und Gesundheitsfaktoren sowie den Bereich Gesundheitsversorgung zu liefern sind, und um die Bezugszeiträume und Zeitabstände für die Vorlage der Daten festzulegen. |
(3) |
Die genannten Daten bilden einen Satz statistischer Mindestangaben, mit denen die Gesundheitsprogramme und politischen Maßnahmen der Union in den Bereichen soziale Eingliederung, Sozialschutz, Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung und gesundes Altern besser überwacht werden könnten. |
(4) |
Vertrauliche Daten, die die Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) übermitteln, sollten nach dem Grundsatz der statistischen Geheimhaltung behandelt werden, entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken (2) sowie der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (3). |
(5) |
Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 ist eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt und bewertet worden. Diese Analyse ergab, dass die Verfügbarkeit vergleichbarer unionsweiter Daten für gesundheits- und sozialpolitische Entscheidungen sowie für wissenschaftliche Zwecke äußerst vorteilhaft sein dürfte, da die Nutzung gemeinsamer Instrumente eine länderübergreifende Kohärenz der Daten ermöglichen würde, auch wenn die damit verbundenen Kosten je nach dem Grad der Integration der erforderlichen Variablen und Methoden in den bestehenden nationalen Befragungen unterschiedlich ausfallen. |
(6) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anwendungsbereich
Europäische Statistiken auf der Grundlage der Europäischen Gesundheitsbefragung (EHIS) betreffen die Bereiche Gesundheitszustand, Gesundheitsversorgung und Gesundheitsfaktoren sowie soziodemografische Merkmale der Bevölkerung im Alter ab 15 Jahren.
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
1. |
„privater Haushalt“ eine allein lebende Person oder eine Gruppe von Personen, die in einer privaten Wohnung zusammenleben und sich die Ausgaben insbesondere für die lebensnotwendigen Dinge teilen; ausgeschlossen sind Gemeinschaftshaushalte wie Krankenhäuser, Pflege- oder Altenheime, Gefängnisse, Kasernen, religiöse Einrichtungen, Pensionen oder Wohnheime; |
2. |
„üblicher Aufenthaltsort“ den Ort, an dem eine Person normalerweise ihre täglichen Ruhephasen verbringt, ungeachtet vorübergehender Abwesenheit zwecks Erholung, Urlaub, Besuch von Freunden und Verwandten, zu geschäftlichen Zwecken, medizinischer Behandlung oder religiöser Pilgerfahrt, oder, in Ermangelung dessen, den Ort des rechtmäßigen oder eingetragenen Wohnsitzes. Nur die nachstehend genannten Personen sind als übliche Einwohner des betreffenden geografischen Gebiets zu betrachten:
Können die unter Buchstabe a oder b beschriebenen Umstände nicht festgestellt werden, so bedeutet „üblicher Aufenthaltsort“ den Ort des rechtmäßigen oder eingetragenen Wohnsitzes; |
3. |
„Mikrodaten“ nicht aggregierte Beobachtungen oder Messungen von Merkmalen einzelner Erhebungseinheiten; |
4. |
„Metadaten“ Daten, die andere Daten sowie statistische Abläufe festlegen und beschreiben. |
Artikel 3
Erforderliche Daten
(1) Jeder Mitgliedstaat übermittelt der Kommission (Eurostat) die in Anhang I beschriebenen Mikrodaten.
(2) Diese Mikrodaten beruhen auf für die jeweiligen Länder repräsentativen Zufallsstichproben.
(3) Um ein hohes Maß an Harmonisierung der Erhebungsergebnisse zwischen den Ländern zu erreichen, schlägt die Kommission (Eurostat) in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Empfehlungen und Leitlinien für die Methodik und die praktische Arbeit im Zusammenhang mit der Bildung der Stichproben und der Durchführung der Erhebung in Form eines „Handbuchs zur Europäischen Gesundheitsbefragung“ vor, das auch einen Musterfragebogen enthält.
(4) Die mindestens zu berücksichtigende effektive Stichprobengröße wird, ausgehend von einer einfachen Zufallsauswahl, in Anhang II festgelegt. Die Gewichtungsfaktoren werden so berechnet, dass die Auswahlwahrscheinlichkeit und Nichtbeantwortung der Erhebungseinheiten berücksichtigt werden; gegebenenfalls wird die Stichprobe an externe Daten angepasst, die die Verteilung der Personen in der Grundgesamtheit betreffen.
(5) Kleine Teile des Hoheitsgebiets werden — sofern sie nicht mehr als 2 % der Bevölkerung der jeweiligen Mitgliedstaaten und der in Anhang III aufgeführten nationalen Hoheitsgebiete umfassen — ausgenommen.
Artikel 4
Bezugsjahr und -gesamtheit
(1) Das Bezugsjahr ist 2013, 2014 oder 2015.
(2) Bei der Bezugsgesamtheit handelt es sich um alle in privaten Haushalten lebenden Personen ab 15 Jahren, deren üblicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Datenerhebung im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats liegt.
(3) Die Datenerhebung erstreckt sich über mindestens drei Monate, wobei mindestens ein Monat im Herbst liegen muss (September bis Dezember).
Artikel 5
Referenz-Metadaten
(1) Die qualitätsbezogenen Referenz-Metadaten werden gemäß dem von der Kommission (Eurostat) vorgegebenen und mit den Mitgliedstaaten vereinbarten Standard des Europäischen Statistischen Systems übermittelt.
(2) Die Mitgliedstaaten liefern der Kommission (Eurostat) diese Metadaten spätestens zwei Monate nach Übermittlung der Mikrodaten.
Artikel 6
Übermittlung von Mikrodaten und Referenz-Metadaten an die Kommission (Eurostat)
(1) Die Mitgliedstaaten übermitteln die laut dieser Verordnung erforderlichen Mikrodaten (fertiggestellt, geprüft und gewichtet) und qualitätsbezogenen Referenz-Metadaten gemäß einem von der Kommission (Eurostat) vorgegebenen Standardaustauschformat. Mikrodaten und qualitätsbezogene Referenz-Metadaten werden über das zentrale Dateneingangsportal übermittelt.
(2) Die Mikrodaten werden bis spätestens 30. September 2015 oder neun Monate nach dem Ende des Zeitraums der nationalen Datenerhebung, soweit die Befragung über Dezember 2014 hinaus durchgeführt wird, zur Verfügung gestellt.
Artikel 7
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 19. Februar 2013
Für die Kommission
Der Präsident
José Manuel BARROSO
(1) ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 70.
(2) ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164.
(3) ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.
ANHANG I
Der Kommission (Eurostat) zu übermittelnde Mikrodaten
TECHNISCHE ERHEBUNGSVARIABLEN
Bezeichnung der Variable |
Beschreibung |
Antwortkategorien und -codes |
Filter |
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PID |
Identifikationsnummer der Auskunftsperson |
10-stellige Zahl
|
Alle |
||||||||||||||||
HHID |
Identifikationsnummer des Haushalts |
10-stellige Zahl
|
Alle |
||||||||||||||||
PRIMSTRAT |
Ziehungsschichten, wie bei der Stichprobenauswahl verwendet |
0001 – 9999
|
Alle |
||||||||||||||||
PSU |
Primäre Stichprobeneinheiten, wie bei der Stichprobenauswahl verwendet |
0001 – 9999
|
Alle |
||||||||||||||||
WGT |
Individueller Gewichtungsfaktor |
Ziffern 5,3
|
Alle |
||||||||||||||||
PROXY |
Wurde die ausgewählte Person oder jemand anders befragt (Proxy-Befragung)? |
|
Alle |
||||||||||||||||
REFYEAR |
Bezugsjahr der Befragung |
4 Ziffern |
Alle |
||||||||||||||||
REFMONTH |
Bezugsmonat der Befragung |
1 – 12
|
Alle |
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INTMETHOD |
Angewandte Datenerhebungsmethode |
|
Alle |
||||||||||||||||
INTLANG |
Sprache der Befragung |
3-stelliger Code (nach der von Eurostat vorgegebenen Liste)
|
Alle |
SOZIALE KERNVARIABLEN
Bezeichnung der Variable |
Beschreibung |
Antwortkategorien und -codes |
Filter |
|||||||||||||||||||||||||||||
SEX |
Geschlecht der Auskunftsperson |
|
Alle |
|||||||||||||||||||||||||||||
AGE |
Alter der Auskunftsperson (in vollendeten Jahren) zum Zeitpunkt der Befragung |
Ziffern
|
Alle |
|||||||||||||||||||||||||||||
LAND |
Wohnsitzland |
2-stellig auf NUTS-Basis, auf der höchsten Aggregationsebene (Ebene 0 oder Ebene der Länder)
|
Alle |
|||||||||||||||||||||||||||||
BIRTHPLACE |
Geburtsland |
|
Alle |
|||||||||||||||||||||||||||||
CITIZEN |
Land der Staatsbürgerschaft zum Zeitpunkt der Datenerhebung |
|
Alle |
|||||||||||||||||||||||||||||
REGION |
Wohnsitzregion |
Kodierung nach NUTS auf zweistelliger Ebene
|
Alle |
|||||||||||||||||||||||||||||
DEG_URB |
Urbanisierungsgrad |
|
Alle |
|||||||||||||||||||||||||||||
MARSTALEGAL |
Gesetzlicher Familienstand |
|
Alle |
|||||||||||||||||||||||||||||
MARSTADEFACTO |
De-facto-Familienstand |
|
Alle |
|||||||||||||||||||||||||||||
HATLEVEL |
Höchster erreichter Bildungsgrad (Bildungsstand) |
Auf Basis der Standardklassifikation ISCED 2011
|
Alle |
|||||||||||||||||||||||||||||
MAINSTAT |
Erwerbsstatus nach eigenen Angaben |
|
Alle |
|||||||||||||||||||||||||||||
FT_PT |
Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit |
|
MAINSTAT = 10 |
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JOBSTAT |
Stellung im Beruf |
|
MAINSTAT = 10 |
|||||||||||||||||||||||||||||
JOBISCO |
Berufstätigkeit |
Kodierung nach ISCO-08 auf der zweistelligen Ebene
|
MAINSTAT = 10 |
|||||||||||||||||||||||||||||
LOCNACE |
Wirtschaftszweig der Beschäftigung |
Abschnitt der NACE Rev. 2
|
MAINSTAT = 10 |
|||||||||||||||||||||||||||||
HHNBPERS |
Zahl der im Haushalt lebenden Personen, einschließlich der Auskunftsperson |
0 – 98
|
Alle |
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HHNBPERS_0_4 |
Zahl der Personen im Alter von 4 Jahren oder jünger |
0 – 98
|
Alle |
|||||||||||||||||||||||||||||
HHNBPERS_5_13 |
Zahl der Personen im Alter von 5-13 Jahren |
0 – 98
|
Alle |
|||||||||||||||||||||||||||||
HHNBPERS_14_15 |
Zahl der Personen im Alter von 14-15 Jahren |
0 – 98
|
Alle |
|||||||||||||||||||||||||||||
HHNBPERS_16_24 |
Zahl der Personen im Alter von 16-24 Jahren |
0 – 98
|
Alle |
|||||||||||||||||||||||||||||
HHNBPERS_25_64 |
Zahl der Personen im Alter von 25-64 Jahren |
0 – 98
|
Alle |
|||||||||||||||||||||||||||||
HHNBPERS_65plus |
Zahl der Personen ab 65 Jahren |
0 – 98
|
Alle |
|||||||||||||||||||||||||||||
HHTYPE |
Art des Haushalts |
|
Alle |
|||||||||||||||||||||||||||||
HH_ACT |
Zahl der im Haushalt lebenden Personen im Alter von 16-64 Jahren, die erwerbstätig sind |
0 – 98
|
Alle |
|||||||||||||||||||||||||||||
HH_INACT |
Zahl der im Haushalt lebenden Personen im Alter von 16-64 Jahren, die arbeitslos oder nicht erwerbsaktiv sind |
0 – 98
|
Alle |
|||||||||||||||||||||||||||||
HHINCOME |
Monatliches Nettoäquivalenzeinkommen des Haushalts |
|
Alle |
GESUNDHEITSVARIABLEN
Bezeichnung der Variable |
Beschreibung |
Antwortkategorien und -codes |
Filter |
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Gesundheitszustand — europäisches Mindestmodul zur Gesundheit |
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HS1 |
Selbstwahrnehmung des allgemeinen Gesundheitszustands: persönliche Einschätzung der eigenen Gesundheit im Allgemeinen |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
HS2 |
Lang andauerndes Gesundheitsproblem: Bestehen einer Krankheit oder eines Gesundheitsproblems mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
HS3 |
Allgemeine Aktivitätseinschränkungen: seit mindestens sechs Monaten andauernde gesundheitsbedingte Einschränkung bei üblicherweise ausgeübten Aktivitäten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
Krankheiten und chronische Erkrankungen |
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CD1a |
Bestehen einer asthmatischen Erkrankung in den letzten 12 Monaten (einschließlich allergischem Asthma) |
|
Alle |
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CD1b |
Bestehen einer chronischen Bronchitis, einer chronisch obstruktiven Atemwegserkrankung oder eines Emphysems in den letzten 12 Monaten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
CD1c |
Auftreten eines Herzinfarkts (Herzanfalls) in den letzten 12 Monaten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
CD1d |
Bestehen einer koronaren Herzerkrankung oder einer Angina pectoris in den letzten 12 Monaten |
|
Alle |
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CD1e |
Bestehen von Bluthochdruck in den letzten 12 Monaten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
CD1f |
Auftreten eines Schlaganfalls (Gehirnblutung, Hirn-Thrombose) in den letzten 12 Monaten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
CD1g |
Bestehen einer Arthrose (ohne Arthritis) in den letzten 12 Monaten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
CD1h |
Bestehen eines Gesundheitsproblems im unteren Rücken oder eines anderen — chronischen — Rückenleidens in den letzten 12 Monaten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
CD1i |
Bestehen eines Gesundheitsproblems oder einer anderen — chronischen — Schädigung an der Halswirbelsäule in den letzten 12 Monaten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
CD1j |
Bestehen von Diabetes in den letzten 12 Monaten |
|
Alle |
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CD1k |
Bestehen einer Allergie, z. B. allergische Rhinopathie, Augenentzündung, Dermatitis, Nahrungsmittelallergie usw. (ohne allergisches Asthma), in den letzten 12 Monaten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
CD1l |
Bestehen einer Leberzirrhose in den letzten 12 Monaten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
CD1m |
Bestehen einer Harninkontinenz in den letzten 12 Monaten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
CD1n |
Bestehen von Nierenproblemen in den letzten 12 Monaten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
CD1o |
Bestehen einer Depression in den letzten 12 Monaten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
Unfälle und Verletzungen |
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AC1a |
Verkehrsunfall in den letzten 12 Monaten |
|
Alle |
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AC1b |
Heimunfall in den letzten 12 Monaten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
AC1c |
Freizeitunfall in den letzten 12 Monaten |
|
Alle |
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AC2 |
Schwerwiegendste medizinische Behandlung für den schwerwiegendsten Unfall in den letzten 12 Monaten |
|
Wenn AC1a = 1 oder AC1b = 1 oder AC1c = 1 |
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Abwesenheit vom Arbeitsplatz (aufgrund von Gesundheitsproblemen) |
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AW1 |
Abwesenheit vom Arbeitsplatz aufgrund eigener gesundheitlicher Probleme in den letzten 12 Monaten |
|
Wenn MAINSTAT = 10 |
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AW2 |
Abwesenheit vom Arbeitsplatz aufgrund eigener gesundheitlicher Probleme in den letzten 12 Monaten — Ausfallzeit in Tagen |
Anzahl Arbeitstage
|
Wenn AW1 = 1 |
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Körperliche und sensorische funktionale Einschränkungen |
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PL1 |
Tragen von Brille oder Kontaktlinsen |
|
Alle |
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PL2 |
Schwierigkeiten beim Sehen, selbst mit Brille oder Kontaktlinsen |
|
Wenn PL1 = 1 oder 2 |
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PL3 |
Tragen eines Hörgeräts |
|
Alle |
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PL4 |
Schwierigkeiten beim Hören während einer Unterhaltung mit einem einzelnen Gesprächspartner in einem ruhigen Raum, selbst mit Hörgerät |
|
Wenn PL3 = 1 oder 2 |
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PL5 |
Schwierigkeiten beim Hören während einer Unterhaltung mit einem einzelnen Gesprächspartner in einem Raum mit höherem Geräuschpegel, selbst mit Hörgerät |
|
Wenn PL3 = 1 oder 2 und PL4 = 1 oder 2 oder 3 |
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PL6 |
Schwierigkeiten, auf ebener Strecke einen halben Kilometer ohne Hilfe zu gehen |
|
Alle |
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PL7 |
Schwierigkeiten, 12 Stufen hinauf- oder hinunterzugehen |
|
Alle |
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Tätigkeiten im Zusammenhang mit persönlichen Bedürfnissen |
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PC1a |
Schwierigkeiten bei der selbständigen Nahrungsaufnahme |
|
Wenn AGE >= 65 |
||||||||||||||||||||||
PC1b |
Schwierigkeiten, sich von einem Bett oder Stuhl zu erheben oder sich darauf niederzulassen |
|
Wenn AGE >= 65 |
||||||||||||||||||||||
PC1c |
Schwierigkeiten beim An- und Auskleiden |
|
Wenn AGE >= 65 |
||||||||||||||||||||||
PC1d |
Schwierigkeiten beim Toilettengang |
|
Wenn AGE >= 65 |
||||||||||||||||||||||
PC1e |
Schwierigkeiten beim Baden oder Duschen |
|
Wenn AGE >= 65 |
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PC2 |
Erhält in der Regel bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit folgenden persönlichen Bedürfnissen Unterstützung: Nahrungsaufnahme, sich von einem Bett oder Stuhl erheben oder sich darauf niederlassen, An- und Auskleiden, Toilettengang, Baden oder Duschen |
|
Wenn (AGE >= 65) und {PC1a ≠ 1 oder PC1b ≠1 oder PC1c ≠ 1 oder PC1d ≠ 1 oder PC1e ≠ 1} |
||||||||||||||||||||||
PC3 |
Benötigt Hilfe oder mehr Hilfe bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit folgenden persönlichen Bedürfnissen: Nahrungsaufnahme, sich von einem Bett oder Stuhl erheben bzw. sich darauf niederlassen, An- und Auskleiden, Toilettengang, Baden oder Duschen |
|
Wenn (AGE >= 65) und {PC1a ≠ 1 oder PC1b ≠ 1 oder PC1c ≠ 1 oder PC1d ≠ 1 oder PC1e ≠ 1} |
||||||||||||||||||||||
Tätigkeiten bei der Erledigung des Haushalts |
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HA1a |
Schwierigkeiten bei der Zubereitung von Mahlzeiten |
|
Wenn AGE >= 65 |
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HA1b |
Schwierigkeiten beim Telefonieren |
|
Wenn AGE >= 65 |
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HA1c |
Schwierigkeiten beim Einkaufen |
|
Wenn AGE >= 65 |
||||||||||||||||||||||
HA1d |
Schwierigkeiten bei der Medikamenteneinnahme |
|
Wenn AGE >= 65 |
||||||||||||||||||||||
HA1e |
Schwierigkeiten beim Erledigen leichter Hausarbeiten |
|
Wenn AGE >= 65 |
||||||||||||||||||||||
HA1f |
Schwierigkeiten, gelegentlich schwere Hausarbeiten zu erledigen |
|
Wenn AGE >= 65 |
||||||||||||||||||||||
HA1g |
Schwierigkeiten bei der Erledigung finanzieller und alltäglicher administrative Angelegenheiten |
|
Wenn AGE >= 65 |
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HA2 |
Wird in der Regel bei einer oder mehreren der folgenden Haushaltstätigkeiten unterstützt: Zubereitung von Mahlzeiten, Telefonieren, Einkaufen, Medikamenteneinnahme, Erledigung leichter oder gelegentlicher schwerer Hausarbeiten, finanzielle und alltägliche administrative Angelegenheiten |
|
Wenn (AGE >= 65) und {HA1a ≠ 1 oder HA1b ≠ 1 oder HA1c ≠ 1 oder HA1d ≠ 1 oder HA1e ≠ 1 oder HA1f ≠ 1 oder HA1g ≠ 1} |
||||||||||||||||||||||
HA3 |
Benötigt Hilfe oder mehr Hilfe bei einer oder mehreren der folgenden Haushaltstätigkeiten: Zubereitung von Mahlzeiten, Telefonieren, Einkaufen, Medikamenteneinnahme, Erledigung leichter oder gelegentlicher schwerer Hausarbeiten, finanzielle und alltägliche administrative Angelegenheiten |
|
Wenn (AGE >= 65) und {HA1a ≠ 1 oder HA1b ≠ 1 oder HA1c ≠ 1 oder HA1d ≠ 1 oder HA1e ≠ 1 oder HA1f ≠ 1 oder HA1g ≠ 1} |
||||||||||||||||||||||
Schmerzen |
|||||||||||||||||||||||||
PN1 |
Körperliche Schmerzen in den letzten vier Wochen |
|
Alle |
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PN2 |
Ausmaß, in dem diese Schmerzen die normale Arbeit in den letzten vier Wochen beeinträchtigten (sowohl Arbeit außerhalb des Haushalts als auch Hausarbeiten) |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
Psychische Gesundheit |
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MH1a |
Häufigkeit der Beeinträchtigung aufgrund von wenig Interesse oder Freude an Tätigkeiten im Verlauf der letzten zwei Wochen |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
MH1b |
Häufigkeit der Beeinträchtigung aufgrund von Niedergeschlagenheit, Schwermut oder Hoffnungslosigkeit im Verlauf der letzten zwei Wochen |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
MH1c |
Häufigkeit der Beeinträchtigung aufgrund von Schwierigkeiten beim Ein- oder Durchschlafen oder vermehrter Schlaf im Verlauf der letzten zwei Wochen |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
MH1d |
Häufigkeit der Beeinträchtigung aufgrund von Müdigkeit oder Mattigkeit im Verlauf der letzten zwei Wochen |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
MH1e |
Häufigkeit der Beeinträchtigung aufgrund von vermindertem Appetit oder einem übermäßigen Bedürfnis zu essen im Verlauf der letzten zwei Wochen |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
MH1f |
Häufigkeit der Beeinträchtigung aufgrund des Gefühls der Unzufriedenheit mit sich selbst oder des Versagens im Verlauf der letzten zwei Wochen |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
MH1g |
Häufigkeit der Beeinträchtigung im Verlauf der letzten zwei Wochen aufgrund von Konzentrationsschwierigkeiten, z. B. beim Zeitunglesen oder Fernsehen |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
MH1h |
Häufigkeit der Beeinträchtigung im Verlauf der letzten zwei Wochen durch eine Verlangsamung der Körperbewegungen oder der Sprache, die auch andere bemerkt haben könnten, oder Nervosität oder Unruhe |
|
Alle |
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Gesundheitsversorgung |
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Krankenhausaufenthalt: stationär oder als Tagespatient (bzw. Stundenpatient) |
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HO1 |
Aufnahme in ein Krankenhaus als stationärer Patient in den letzten 12 Monaten |
|
Alle |
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HO2 |
Anzahl der Krankenhaustage in den letzten 12 Monaten |
Ziffern 1 – 99
|
Wenn HO1 = 1 |
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HO3 |
Aufnahme in ein Krankenhaus als Stunden- oder Tagespatient in den letzten 12 Monaten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
HO4 |
Anzahl der Aufnahmen in ein Krankenhaus als Stunden- oder Tagespatient in den letzten 12 Monaten |
Ziffern 1 – 300
|
Wenn HO3 = 1 |
||||||||||||||||||||||
Inanspruchnahme ambulanter und häuslicher Versorgung |
|||||||||||||||||||||||||
AM1 |
Letzter Besuch bei einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden (zwecks eigener Behandlung) |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
AM2 |
Letzter Besuch bei einem Allgemeinmediziner oder Hausarzt (zwecks eigener Behandlung) |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
AM3 |
Anzahl der Besuche bei einem Allgemeinmediziner oder Hausarzt in den letzten vier Wochen (zwecks eigener Behandlung) |
Ziffern 0 – 99
|
Wenn AM2 = 1 |
||||||||||||||||||||||
AM4 |
Letzter Besuch bei einem Facharzt (zwecks eigener Behandlung) |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
AM5 |
Anzahl der Besuche bei einem Facharzt in den letzten vier Wochen (zwecks eigener Behandlung) |
Ziffern 0 – 99
|
Wenn AM4 = 1 |
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AM6a |
Konsultation eines Physiotherapeuten in den letzten 12 Monaten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
AM6b |
Konsultation eines Psychologen oder Psychotherapeuten in den letzten 12 Monaten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
AM7 |
Inanspruchnahme häuslicher Pflegedienste aufgrund eigener Bedürfnisse in den letzten 12 Monaten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
Einnahme von Medikamenten |
|||||||||||||||||||||||||
MD1 |
Einnahme ärztlich verordneter Medikamente in den letzten zwei Wochen (ohne Empfängnisverhütungsmittel) |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
MD2 |
Einnahme von nicht ärztlich verordneten Medikamenten, pflanzlichen Arzneimitteln oder Vitaminen in den letzten zwei Wochen |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
Präventionsleistungen |
|||||||||||||||||||||||||
PA1 |
Zeitpunkt der letzten Impfung gegen Grippe |
Monat/Jahr (MMYYYY) Nie oder zu lange her (0)
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
PA2 |
Letzte Blutdruckmessung durch einen Angehörigen eines Gesundheitsberufs |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
PA3 |
Letzter Cholesterintest durch einen Angehörigen eines Gesundheitsberufs |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
PA4 |
Letzte Blutzuckermessung durch einen Angehörigen eines Gesundheitsberufs |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
PA5 |
Letzter Test auf okkultes Blut im Stuhl |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
PA6 |
Letzte Koloskopie |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
PA7 |
Letzte Mammografie (Röntgenuntersuchung der Brust) |
|
Wenn SEX = 2 |
||||||||||||||||||||||
PA8 |
Letzter Gebärmutterhalsabstrich |
|
Wenn SEX = 2 |
||||||||||||||||||||||
Ungedeckter Bedarf an Gesundheitsdienstleistungen |
|||||||||||||||||||||||||
UN1a |
Verzögerung bei der Inanspruchnahme einer Gesundheitsdienstleistung in den letzten 12 Monaten wegen langer Wartezeiten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
UN1b |
Verzögerung bei der Inanspruchnahme einer Gesundheitsdienstleistung in den letzten 12 Monaten wegen zu großer Entfernung oder Beförderungsproblemen |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
UN2a |
Konnte sich in den letzten 12 Monaten eine erforderliche ärztliche Untersuchung oder Behandlung nicht leisten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
UN2b |
Konnte sich in den letzten 12 Monaten eine erforderliche zahnärztliche Untersuchung oder Behandlung nicht leisten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
UN2c |
Konnte sich in den letzten 12 Monaten ärztlich verordnete Medikamente nicht leisten |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
UN2d |
Konnte sich in den letzten 12 Monaten eine erforderliche Behandlung psychischer Probleme (z. B. durch einen Psychologen oder Psychiater) nicht leisten |
|
Alle |
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Gesundheitsfaktoren |
|||||||||||||||||||||||||
Körpergewicht und -größe |
|||||||||||||||||||||||||
BM1 |
Körpergröße (ohne Schuhe) |
Angabe in cm
|
Alle |
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BM2 |
Körpergewicht (ohne Bekleidung und Schuhe) |
Angabe in kg
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
Körperlich-sportliche Aktivität |
|||||||||||||||||||||||||
PE1 |
Körperliche Anstrengung bei arbeitsbezogenen Tätigkeiten (schließt sowohl bezahlte als auch unbezahlte Tätigkeiten ein) |
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
PE2 |
Anzahl der Tage in einer typischen Woche, an denen eine Strecke mindestens zehn Minuten kontinuierlich zu Fuß zurückgelegt wird, um von Ort zu Ort zu gelangen |
Anzahl der Tage 1 – 7
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
PE3 |
Zeit, die an einem typischen Tag mit Gehen verbracht wird, um von Ort zu Ort zu gelangen |
|
Wenn PE2 ≠ 0 |
||||||||||||||||||||||
PE4 |
Anzahl der Tage in einer typischen Woche, an denen eine Strecke durch mindestens zehnminütiges kontinuierliches Radfahren zurückgelegt wird, um von Ort zu Ort zu gelangen |
Anzahl der Tage 1 – 7
|
Alle |
||||||||||||||||||||||
PE5 |
Zeit, die an einem typischen Tag mit Radfahren verbracht wird, um von Ort zu Ort zu gelangen |
|
Wenn PE4 ≠ 0 |
||||||||||||||||||||||
PE6 |
Anzahl der Tage in einer typischen Woche an denen Sport, Fitnessübungen oder körperliche Aktivität in der Freizeit ausgeübt werden, die mindestens zu einem leichten Anstieg der Atem- oder Herzfrequenz führen und mindestens zehn Minuten ohne Unterbrechung ausgeübt werden |
Anzahl der Tage 1 – 7
|
Alle |
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PE7 |
Zeit, die in einer typischen Woche mit Sport, Fitnessübungen oder körperlicher Aktivität in der Freizeit verbracht wird |
HHMM (Stunden/Minuten)
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Wenn PE6 ≠ 0 |
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PE8 |
Anzahl der Tage in einer typischen Woche, an denen Aktivitäten zur Muskelkräftigung ausgeübt werden |
Anzahl der Tage 1 – 7
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Alle |
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Verzehr von Obst und Gemüse |
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FV1 |
Häufigkeit des Verzehrs von Obst (ohne Säfte) |
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Alle |
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FV2 |
Anzahl der Obstportionen pro Tag (ohne Säfte) |
Ziffern 1 – 99
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Wenn FV1 = 1 |
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FV3 |
Häufigkeit des Verzehrs von Gemüse oder Salat (ohne Säfte und Kartoffeln) |
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Alle |
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FV4 |
Anzahl der Gemüse- oder Salatportionen pro Tag (ohne Säfte und Kartoffeln) |
Ziffern 1 – 99
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Wenn FV3 = 1 |
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Rauchen |
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SK1 |
Rauchverhalten |
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Alle |
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SK2 |
Art des konsumierten Tabakerzeugnisses |
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Wenn SK1 = 1 oder 2 |
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SK3 |
Durchschnittliche Anzahl der pro Tag gerauchten Zigaretten |
Ziffern 1 – 99
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Wenn SK1 = 1 und SK2 = 1 |
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SK4 |
Häufigkeit der Belastung durch Passivrauchen in Innenräumen |
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Alle |
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Alkoholkonsum |
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AL1 |
Häufigkeit des Konsums alkoholischer Getränke aller Art (Bier, Wein, Cidre, Spirituosen, Cocktails, alkoholische Mischgetränke, Liköre, hausgemachter oder selbstgebrannter Alkohol usw.) in den letzten 12 Monaten |
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Alle |
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AL2 |
Häufigkeit des Konsums alkoholischer Getränke in der Zeit von Montag bis Donnerstag |
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Wenn AL1 = 1, 2, 3 oder 4 |
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AL3 |
Anzahl der durchschnittlich konsumierten alkoholischen Getränke (in Standard-Einheiten) an einem der genannten Tage (Montag bis Donnerstag) |
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Wenn (AL1 = 1, 2, 3 oder 4) und (AL2 = 1, 2, 3 oder 4) |
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AL4 |
Häufigkeit des Konsums eines alkoholischen Getränks in der Zeit von Freitag bis Sonntag |
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Wenn AL1 = 1, 2, 3 oder 4 |
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AL5 |
Anzahl der durchschnittlich konsumierten alkoholischen Getränke (in Standard-Einheiten) an einem der genannten Tage (Freitag bis Sonntag) |
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Wenn (AL1 = 1, 2, 3 oder 4) und (AL4 = 1, 2 oder 3) |
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AL6 |
Häufigkeit riskanten Alkoholkonsums (entspricht 60 g reinen Ethanols oder mehr) bei einer einzelnen Gelegenheit in den letzten 12 Monaten |
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Wenn AL1 = 1, 2, 3, 4, 5, 6 oder 7 |
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Soziale Unterstützung |
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SS1 |
Anzahl nahestehender Personen, auf die man sich bei ernsten persönlichen Problemen verlassen kann |
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Alle |
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SS2 |
Ausmaß der von Anderen gezeigten Anteilnahme an dem, was die Person tut |
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Alle |
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SS3 |
Wie leicht es ist, praktische Hilfe von den Nachbarn zu erhalten, wenn diese benötigt wird |
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Alle |
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Erbringung informeller Pflege- oder Unterstützungsleistungen |
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IC1 |
Mindestens einmal wöchentlich Pflege oder Unterstützung einer oder mehrerer Personen, die an einem altersbedingten Problem, einer chronischen Erkrankung oder einem Gebrechen leidet/n (ohne berufliche Tätigkeiten) |
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Alle |
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IC2 |
Bei der/den Person(en), die an einem altersbedingten Problem, einer chronischen Erkrankung oder einem Gebrechen leidet/n und mindestens einmal wöchentlich von der Auskunftsperson gepflegt oder unterstützt wird/werden, handelt es sich vorwiegend um |
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Wenn IC1 = 1 |
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IC3 |
Anzahl der Wochenstunden, die die Auskunftsperson die Person(en), die an einem altersbedingten Problem, einer chronischen Erkrankung oder einem Gebrechen leidet/n, pflegt oder unterstützt |
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Wenn IC1 = 1 |
ANHANG II
Zu erreichende endgültige Stichprobengrößen
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Zu befragende Personen ab 15 Jahren |
EU-Mitgliedstaaten |
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Belgien |
6 500 |
Bulgarien |
5 920 |
Tschechische Republik |
6 510 |
Dänemark |
5 350 |
Deutschland |
15 260 |
Estland |
4 270 |
Irland |
5 057 |
Griechenland |
6 667 |
Spanien |
11 620 |
Frankreich |
13 110 |
Italien |
13 180 |
Zypern |
4 095 |
Lettland |
4 555 |
Litauen |
4 850 |
Luxemburg |
4 000 |
Ungarn |
6 410 |
Malta |
3 975 |
Niederlande |
7 515 |
Österreich |
6 050 |
Polen |
10 690 |
Portugal |
6 515 |
Rumänien |
8 420 |
Slowenien |
4 486 |
Slowakei |
5 370 |
Finnland |
5 330 |
Schweden |
6 200 |
Vereinigtes Königreich |
13 085 |
EU-Mitgliedstaaten insgesamt |
194 990 |
Schweiz |
5 900 |
Island |
3 940 |
Norwegen |
5 170 |
EU zuzüglich Schweiz, Island und Norwegen |
210 000 |
ANHANG III
Hoheitsgebiete, die von der erhebung ausgenommen sind
Land |
Hoheitsgebiete |
Frankreich |
Französische Übersee-Departements und -Gebiete |
Zypern |
Nicht von der Republik Zypern kontrolliertes Gebiet |
Niederlande |
Karibische Inseln (Bonaire, St. Eustatius und Saba), die Westfriesischen Inseln mit Ausnahme von Texel |
Irland |
Alle küstennahen Inseln außer Achill, Bull, Cruit, Gorumna, Inishnee, Lettermore, Lettermullan und Valentia |
Vereinigtes Königreich |
Schottland nördlich des Kaledonischen Kanals, die Scilly-Inseln |