23.1.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 20/46 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 53/2013 DER KOMMISSION
vom 22. Januar 2013
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates vom 18. Juli 2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 enthält die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach Maßgabe der Verordnung eingefroren werden. |
(2) |
Am 31. Dezember 2012 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zwei weitere Personen und zwei weitere Organisationen in die Liste der Personen und Organisationen aufgenommen, deren Vermögenswerte einzufrieren sind. |
(3) |
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollte daher entsprechend geändert werden. |
(4) |
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 22. Januar 2013
Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,
Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente
(1) ABl. L 193 vom 23.7.2005, S. 1.
ANHANG
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wird wie folgt geändert:
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Unter „A. NATÜRLICHE PERSONEN“ werden die folgenden Einträge aufgenommen:
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(2) |
Unter „B. JURISTISCHE PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN“ werden die folgenden Einträge aufgenommen:
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