13.11.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 297/9 |
Berichtigung der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG
( Amtsblatt der Europäischen Union L 354 vom 28. Dezember 2013 )
Seite 114, Anhang I, Teil A, Nummer 1, Entwurfskategorien für Wasserfahrzeuge, Erläuterungen:
Anstatt:
„A. |
Ein Sportboot der Entwurfskategorie A gilt als für Windstärken über 8 (Beaufort-Skala) und signifikante Wellenhöhe über 4 m ausgelegt, jedoch nicht für extreme Wetterverhältnisse wie Sturm, schwerer Sturm, Orkan, Wirbelsturm, extreme Seebedingungen oder Riesenwellen.“ |
muss es heißen:
„A. |
Ein Sportboot der Entwurfskategorie A gilt als für Windstärken über 8 (Beaufort-Skala) und signifikante Wellenhöhe über 4 m ausgelegt, jedoch nicht für extreme Wetterverhältnisse wie schwerer Sturm, orkanartiger Sturm, Orkan, Tornado, extreme Seebedingungen oder Riesenwellen.“ |
Seite 119, Anhang I, Teil B, Nummer 1.1, Buchstabe b:
Anstatt:
„b) |
Motorentyp, Motorenfamilie, falls zutreffend;“ |
muss es heißen:
„b) |
Motorentyp und, falls zutreffend, Motorenfamilie;“. |