13.11.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 297/9


Berichtigung der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG

( Amtsblatt der Europäischen Union L 354 vom 28. Dezember 2013 )

Seite 114, Anhang I, Teil A, Nummer 1, Entwurfskategorien für Wasserfahrzeuge, Erläuterungen:

Anstatt:

„A.

Ein Sportboot der Entwurfskategorie A gilt als für Windstärken über 8 (Beaufort-Skala) und signifikante Wellenhöhe über 4 m ausgelegt, jedoch nicht für extreme Wetterverhältnisse wie Sturm, schwerer Sturm, Orkan, Wirbelsturm, extreme Seebedingungen oder Riesenwellen.“

muss es heißen:

„A.

Ein Sportboot der Entwurfskategorie A gilt als für Windstärken über 8 (Beaufort-Skala) und signifikante Wellenhöhe über 4 m ausgelegt, jedoch nicht für extreme Wetterverhältnisse wie schwerer Sturm, orkanartiger Sturm, Orkan, Tornado, extreme Seebedingungen oder Riesenwellen.“

Seite 119, Anhang I, Teil B, Nummer 1.1, Buchstabe b:

Anstatt:

„b)

Motorentyp, Motorenfamilie, falls zutreffend;“

muss es heißen:

„b)

Motorentyp und, falls zutreffend, Motorenfamilie;“.