27.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 316/43


BESCHLUSS DES RATES

vom 19. November 2013

zur Ernennung eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Europäischen Chemikalienagentur

(2013/682/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur (1), insbesondere auf Artikel 79,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Artikel 79 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sieht vor, dass der Rat als Mitglieder des Verwaltungsrats der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Verwaltungsrat“) je einen Vertreter jedes Mitgliedstaats ernennt.

(2)

Mit seinem Beschluss vom 17. Mai 2011 (2) hat der Rat 15 Mitglieder des Verwaltungsrats ernannt.

(3)

Die rumänische Regierung hat den Rat von ihrer Absicht unterrichtet, den rumänischen Vertreter im Verwaltungsrat zu ersetzen, und hat einen neuen Vertreter benannt, der für die Zeit bis zum 31. Mai 2015 ernannt werden sollte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Frau Liliana Luminița TÎRCHILĂ, rumänische Staatsbürgerin, geboren am 1. Februar 1960, wird als Nachfolgerin von Herrn Ionuț GEORGESCU für die Zeit vom 19. November 2013 bis zum 31. Mai 2015 zum Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Chemikalienagentur ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 19. November 2013.

Im Namen des Rates

Der Präsident

L. LINKEVIČIUS


(1)  ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.

(2)  ABl. C 151 vom 21.5.2011, S. 1.