1.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 292/18


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 30. Oktober 2013

zur Änderung der Entscheidung 2007/742/EG zwecks Verlängerung der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens an Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 7154)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2013/633/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe c,

nach Anhörung des Ausschusses für das Umweltzeichen der Europäischen Union,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Entscheidung 2007/742/EG der Kommission (2) läuft am 31. Dezember 2013 ab.

(2)

Die Relevanz und Angemessenheit der derzeitigen, in der genannten Entscheidung festgelegten Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen wurden einer Bewertung unterzogen. Angesichts des Stands des Überprüfungsprozesses für diese Entscheidung empfiehlt es sich, die darin vorgesehene Geltungsdauer der Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen zu verlängern. Die Geltungsdauer der in der Entscheidung 2007/742/EG festgelegten Umweltkriterien sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen sollte bis 31. Dezember 2014 verlängert werden.

(3)

Die Entscheidung 2007/742/EG sollte daher entsprechend geändert werden.

(4)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 4 der Entscheidung 2007/742/EG erhält folgende Fassung:

„Artikel 4

Die Umweltkriterien für die Produktgruppe „Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen“ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis 31. Oktober 2014.“

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 30. Oktober 2013

Für die Kommission

Janez POTOČNIK

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 27 vom 30.1.2010, S. 1.

(2)  Entscheidung 2007/742/EG der Kommission vom 9. November 2007 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EG-Umweltzeichens an Elektro-, Gasmotor- oder Gasabsorptionswärmepumpen (ABl. L 301 vom 20.11.2007, S. 14).