29.6.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 187/7


BESCHLUSS DES RATES

vom 24. Juni 2013

zur Ernennung eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

2013/C 187/06

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (1), insbesondere auf Artikel 25 Absatz 1,

in Anbetracht der Bewerberliste, die die Europäische Kommission dem Rat vorgelegt hat,

gestützt auf die Positionen, die das Europäische Parlament zum Ausdruck gebracht hat,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Unabhängigkeit und die hohe wissenschaftliche Qualität, Transparenz und Effizienz der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sind unbedingt zu gewährleisten. Auch die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ist unerlässlich.

(2)

Frau Diána BÁNÁTI hat ihren Rücktritt erklärt und muss folglich für die noch verbleibende Amtszeit ersetzt werden.

(3)

Die von der Kommission vorgelegte Liste für die Ernennung eines neuen Mitglieds des Verwaltungsrats ist anhand der von der Kommission zur Verfügung gestellten Unterlagen und unter Berücksichtigung der vom Europäischen Parlament zum Ausdruck gebrachten Positionen geprüft worden. Ziel der Ernennungen ist, die höchste fachliche Qualifikation, ein breites Spektrum an einschlägigem Fachwissen, beispielsweise in den Bereichen Management und öffentliche Verwaltung, und die größtmögliche geografische Streuung in der Union zu gewährleisten.

(4)

Nach der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 müssen vier der Mitglieder aus dem Kreis von Organisationen kommen, die die Verbraucherschaft und andere Interessen in der Lebensmittelkette vertreten. Derzeit kommen drei Mitglieder des Verwaltungsrats aus dem Kreis dieser Organisationen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Zum neuen Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für die Zeit vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 wird ernannt:

Raymond O'ROURKE (2).

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 24. Juni 2013.

Im Namen des Rates

Der Präsident

S. COVENEY


(1)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

(2)  Mitglied mit einem Hintergrund bei Organisationen, die die Verbraucherschaft vertreten.