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12.10.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 272/46 |
BESCHLUSS 2013/497/GASP DES RATES
vom 10. Oktober 2013
zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 26. Juli 2010 den Beschluss 2010/413/GASP (1) erlassen. |
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(2) |
Die Kriterien für die Benennung im Hinblick auf Einreisebeschränkungen bezüglich der Einreise in die Union und auf das Einfrieren von Geldern, die Personen und Einrichtungen betreffen, die bereits benannten Personen und Einrichtungen Hilfe dabei geleistet haben, die Bestimmungen der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder des Beschlusses 2010/413/GASP zu umgehen, bzw. gegen diese zu verstoßen, sollten angepasst werden, um Personen und Einrichtungen zu erfassen, die selbst gegen die genannten Bestimmungen verstoßen haben, bzw. diese umgangen haben. |
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(3) |
Der Beschluss 2010/413/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2010/413/GASP wird wie folgt geändert:
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1. |
Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
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2. |
Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
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Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 10. Oktober 2013.
Im Namen des Rates
Der Präsident
R. SINKEVIČIUS
(1) Beschluss 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP (ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 39).