3.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 209/14


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 22. Juli 2013

zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung in Bezug auf den mehrjährigen Finanzrahmen, um dem aufgrund des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union entstehenden Ausgabenbedarf Rechnung zu tragen

(2013/419/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1), insbesondere auf Nummer 29,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In dem Vertrag über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2) sind Übergangsbestimmungen für den Haushaltsbereich festgelegt.

(2)

Auf der Beitrittskonferenz vom 30. Juni 2011 wurden die Ergebnisse der Verhandlungen gebilligt, die den Ausgabenbedarf bestimmt haben, der sich aufgrund des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 ergibt.

(3)

Der Beitritt Kroatiens erfordert eine Anpassung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 für das Haushaltsjahr 2013 und eine Erhöhung der Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2013 um einen Betrag von insgesamt 603 Mio. EUR zu gegenwärtigen Preisen, der sich wie folgt verteilt: 47 Mio. EUR für Teilrubrik 1a, 450 Mio. EUR für Teilrubrik 1b, 31 Mio. EUR für Teilrubrik 3b und 75 Mio. EUR für Rubrik 6; der Betrag wird durch eine Verringerung der Obergrenze der Mittel für Verpflichtungen der Rubrik 5 für das Haushaltsjahr 2013 in gleicher Höhe in vollem Umfang ausgeglichen.

(4)

Der Beitritt Kroatiens erfordert auch eine Anpassung der Obergrenze der Mittel für Zahlungen für 2013, die um 374 Mio. EUR zu gegenwärtigen Preisen zu erhöhen ist.

(5)

Der in der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung vereinbarte Finanzrahmen für die Europäische Union sollte angepasst werden, um dem Beitritt Kroatiens während des Zeitraums vom 1. Juli bis 31. Dezember 2013 Rechnung zu tragen.

(6)

Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung ist daher entsprechend zu ändern (3)

BESCHLIESSEN:

Einziger Artikel

Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt.

Geschehen zu Brüssel am 22. Juli 2013.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

M. SCHULZ

Im Namen des Rates

Der Präsident

L. LINKEVIČIUS


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(2)  ABl. L 112 vom 24.4.2012, S. 10.

(3)  Zu diesem Zweck werden die aus der genannten Vereinbarung resultierenden Beträge in Beträge zu Preisen von 2004 umgerechnet.


ANHANG

FINANZRAHMEN 2007-2013

(Mio. EUR — konstante Preise von 2004)

Mittel für verpflichtungen

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Insgesamt 2007-2013

1.

Nachhaltiges Wachstum

50 865

53 262

55 879

56 435

55 693

57 708

59 111

388 953

1a.

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

8 404

9 595

12 018

12 580

11 306

12 677

13 112

79 692

1b.

Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

42 461

43 667

43 861

43 855

44 387

45 031

45 999

309 261

2.

Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

51 962

54 685

51 023

53 238

52 136

51 901

51 284

366 229

davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

43 120

42 697

42 279

41 864

41 453

41 047

40 645

293 105

3.

Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

1 199

1 258

1 375

1 503

1 645

1 797

2 014

10 791

3a.

Freiheit, Sicherheit und Recht

600

690

785

910

1 050

1 200

1 390

6 625

3b.

Unionsbürgerschaft

599

568

590

593

595

597

624

4 166

4.

Die EU als globaler Akteur

6 199

6 469

6 739

7 009

7 339

7 679

8 029

49 463

5.

Verwaltung  (1)

6 633

6 818

6 816

6 999

7 044

7 274

7 106

48 690

6.

Ausgleichszahlungen

419

191

190

0

0

0

63

863

Mittel für verpflichtungen insgesamt

117 277

122 683

122 022

125 184

123 857

126 359

127 607

864 989

in % des BNE

1,08 %

1,09 %

1,06 %

1,06 %

1,03 %

1,03 %

1,01 %

1,05 %

 

Mittel für zahlungen insgesamt

115 142

119 805

109 091

119 245

116 394

120 649

120 731

821 057

in % des BNE

1,06 %

1,06 %

0,95 %

1,01 %

0,97 %

0,98 %

0,96 %

1,00 %

Spielraum

0,18 %

0,18 %

0,29 %

0,22 %

0,26 %

0,25 %

0,27 %

0,23 %

Eigenmittelobergrenze in % des BNE

1,24 %

1,24 %

1,24 %

1,23 %

1,23 %

1,23 %

1,23 %

1,23 %


(1)  Ausgaben für Ruhegehälter: Die innerhalb der Obergrenze der Rubrik 5 berücksichtigten Beträge sind Nettobeträge und berücksichtigen nicht die jeweiligen Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung bis zu einer Höhe von 500 Mio. EUR zu Preisen von 2004 für den Zeitraum 2007-2013.