12.7.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 191/11 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 9. Juli 2013
zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs
(2013/374/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 286 Absatz 2,
gestützt auf den Vertrag über den Beitritt der Republik Kroatien,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Artikel 285 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union besteht der Rechnungshof aus einem Staatsangehörigen je Mitgliedstaat. |
(2) |
Infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union sollte der Rechnungshof folglich durch die Ernennung eines weiteren Mitglieds mit einer Amtszeit von sechs Jahren ergänzt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Neven MATES wird für die Zeit vom 15. Juli 2013 bis zum 14. Juli 2019 zum Mitglied des Rechnungshofs ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 9. Juli 2013.
Im Namen des Rates
Der Präsident
R. ŠADŽIUS
(1) Stellungnahme vom 12. Juni 2013 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).