14.6.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 162/1


BESCHLUSS DES RATES

vom 10. Juni 2013

zur Festlegung des im Rat für TRIPS der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts der Europäischen Union zum Antrag auf Verlängerung der Übergangsfrist nach Artikel 66 Absatz 1 des TRIPS-Übereinkommens für die am wenigsten entwickelten Länder, die Mitglieder sind

(2013/285/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 sowie Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 5. November 2012 stellte Haiti im Namen der Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder, die Mitglieder sind (Least developed country members — LDC), einen förmlichen Antrag auf Verlängerung der Übergangsfrist für die Umsetzung des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights — TRIPS) der Welthandelsorganisation nach Artikel 66 Absatz 1 des besagten Übereinkommens.

(2)

Die geltende Übergangsfrist, die in dem Beschluss des Rates für TRIPS vom 29. November 2005 vereinbart wurde, sollte am 1. Juli 2013 auslaufen.

(3)

In Artikel 66 Absatz 1 des TRIPS-Übereinkommens ist vorgesehen, dass der Rat für TRIPS „auf ordnungsgemäß begründeten Antrag eines der am wenigsten entwickelten Länder, das Mitglied ist, Verlängerungen dieser Frist [gewährt].“

(4)

Der wirksame Einsatz und der Schutz geistigen Eigentums sind Schlüsselfaktoren bei der Förderung des sozioökonomischen Wachstums, was von den Ministern beim regionalen Vorbereitungstreffen für Afrika in Daressalam im März 2013, das im Vorfeld der jährlichen Überprüfung auf Ministerebene des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen stattfand, anerkannt wurde, das dazu aufrief, die Bemühungen zur Weiterentwicklung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen unter anderem für das geistige Eigentum noch zu intensivieren.

(5)

Die LCD sind bei der Umsetzung des TRIPS-Übereinkommens unterschiedlich schnell und unterschiedlich weit vorangekommen.

(6)

Technische und finanzielle Hilfe, deren Wirksamkeit und deren ordnungsgemäße Koordinierung spielen bei der Umsetzung des TRIPS-Übereinkommens eine wichtige Rolle.

(7)

Von einer Reihe von LDC wurden auf dem Gebiet des geistigen Eigentums bereits wichtige Schritte unternommen, doch es ist nach wie vor so, dass die LDC besondere Bedürfnisse und Erfordernisse haben und sich weiterhin mit wirtschaftlichen, finanziellen und administrativen Engpässen konfrontiert sehen; daher brauchen sie Flexibilität und mehr Zeit, um das TRIPS-Übereinkommen umzusetzen.

(8)

Mithin ist es erforderlich, die Übergangsfrist für die Umsetzung des TRIPS-Übereinkommens für die LCD zu verlängern —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Von der Europäischen Union ist zu dem nach Artikel 66 Absatz 1 des TRIPS-Übereinkommens gestellten Antrag auf Verlängerung der Übergangsfrist für LDC im Rat für TRIPS der Welthandelsorganisation der Standpunkt zu vertreten, dass die LDC während eines Zeitraums, der von den Mitgliedern der Welthandelsorganisation einvernehmlich bestimmt wird, oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie nicht mehr zu den am wenigsten entwickelten Ländern gehören, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, nicht verpflichtet sein sollen, die Bestimmungen des TRIPS-Übereinkommens mit Ausnahme der Artikel 3, 4 und 5 anzuwenden.

(2)   Während dieser Verlängerungsfrist sollen die LDC ihr bereits bestehendes Niveau des Schutzes des geistigen Eigentums nicht unter die mit dem TRIPS-Übereinkommen festgelegten Normen absenken. Dieser Beschluss lässt den Beschluss des Rates für TRIPS vom 27. Juni 2002 über die „Verlängerung der Übergangsfristen nach Artikel 66 Absatz 1 des TRIPS-Übereinkommens für die am wenigsten entwickelten Länder, die Mitglieder sind, in Bezug auf bestimmte Verpflichtungen auf dem Gebiet der Arzneimittel“ unberührt.

(3)   Außerdem wird während dieser Fristverlängerung genau überprüft und analysiert, wie sich der Stand der Umsetzung des TRIPS und der Bedarf in den einzelnen LDC darstellt und wie technische Hilfe sowie Programme zum Kapazitätsaufbau wirksamer koordiniert, genutzt und bewertet werden können, mit Schwerpunkt in erster Linie auf den Bereichen, in denen der schnellste Nutzen zur Ermöglichung eines abgestuften Integrationsprozesses erzielt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 10. Juni 2013.

Im Namen des Rates

Der Präsident

E. GILMORE