1.2.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 30/13


BESCHLUSS DES RATES

vom 28. Januar 2013

zur Ernennung bzw. Ersetzung von Mitgliedern des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung

2013/C 30/07

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, insbesondere auf Artikel 4 (1),

in Anbetracht der von der litauischen Regierung unterbreiteten Kandidaturen,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat mit seinem Beschluss vom 16. Juli 2012 (2) die Mitglieder des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für den Zeitraum vom 18. September 2012 bis zum 17. September 2015 ernannt.

(2)

Aufgrund des Rücktritts von Herrn Romualdas PUSVAŠKIS ist der Sitz eines Mitglieds des Verwaltungsrates des Zentrums in der Kategorie der Regierungsvertreter frei geworden.

(3)

Das Mitglied im Verwaltungsrat des genannten Zentrums sollte für die verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 17. September 2015, ernannt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Einziger Artikel

Zum Mitglied des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung wird für die verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 17. September 2015, die folgende Person ernannt:

VERTRETER DER REGIERUNGEN:

LITAUEN

Herr Saulius ZYBARTAS

Geschehen zu Brüssel am 28. Januar 2013.

Im Namen des Rates

Der Präsident

S. COVENEY


(1)  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.

(2)  ABl. C 228 vom 31.7.2012, S. 3.