18.1.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 14/18 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 20. Dezember 2012
zur Ernennung von vier Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA)
(2013/33/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (1), insbesondere auf Artikel 65 Absätze 1 und 4,
in Anbetracht der von der Kommission am 8. August 2012 vorgelegten Kandidatenliste,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Nikolaos DEDES, geboren am 15. Dezember 1966, Christophe HUGNET, geboren am 1. Februar 1971, Wolf-Dieter LUDWIG, geboren am 31. Januar 1952 und Wim WIENTJES, geboren am 16. September 1937 werden für einen Zeitraum von drei Jahren zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Arzneimittel-Agentur ernannt.
Artikel 2
Der Zeitpunkt, zu dem die in Artikel 1 genannte Amtszeit von drei Jahren beginnt, wird vom Verwaltungsrat der Europäischen Arzneimittel-Agentur festgelegt.
Geschehen zu Brüssel am 20. Dezember 2012.
Im Namen des Rates
Der Präsident
E. FLOURENTZOU
(1) ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1.