6.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 327/239


ENDGÜLTIGER ERLASS

des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013

(2013/690/EU, Euratom)

DER PRÄSIDENT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314 Absatz 4 Buchstabe a und Absatz 9,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (1),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2),

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, der am 12. Dezember 2012 endgültig erlassen wurde (3),

in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, der von der Kommission am 29. April 2013 erstellt wurde,

in Kenntnis des Standpunkts zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2013, der vom Rat am 15. Juli 2013 festgelegt wurde,

gestützt auf die Artikel 75b und 75e der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments,

unter Hinweis auf die Billigung des Standpunkts des Rates durch das Europäische Parlament am 11. September 2013 —

STELLT FEST:

Einziger Artikel

Das Verfahren gemäß Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist abgeschlossen, und der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013 ist endgültig erlassen.

Geschehen zu Straßburg am 11. September 2013.

Der Präsident

M. SCHULZ


(1)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

(2)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(3)  ABl. L 66 vom 8.3.2013.


BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLAN Nr. 4 FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2013

INHALT

EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Einzelplan III: Kommission

— Ausgaben

— Titel XX: Verwaltungsausgaben der einzelnen Politikbereiche

— Titel 15: Bildung und Kultur

— Titel 19: Aussenbeziehungen

— Personal

Einzelplan IV: Gerichtshof der Europäischen Union

— Personal


 

EINZELPLAN III

KOMMISSION

AUSGABEN

Titel

Bezeichnung

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

01

WIRTSCHAFT UND FINANZEN

555 684 796

428 350 972

 

 

555 684 796

428 350 972

02

UNTERNEHMEN

1 157 245 386

1 304 818 477

 

 

1 157 245 386

1 304 818 477

03

WETTBEWERB

92 219 149

92 219 149

 

 

92 219 149

92 219 149

04

BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALES

12 064 158 933

12 593 728 861

 

 

12 064 158 933

12 593 728 861

05

LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS

58 851 894 643

56 734 357 629

 

 

58 851 894 643

56 734 357 629

06

MOBILITÄT UND VERKEHR

1 740 800 530

983 961 494

 

 

1 740 800 530

983 961 494

07

KLIMA- UND UMWELTPOLITIK

498 383 275

397 680 274

 

 

498 383 275

397 680 274

08

FORSCHUNG

6 901 336 033

5 088 171 210

 

 

6 901 336 033

5 088 171 210

09

KOMMUNIKATIONSNETZE, INHALTE UND TECHNOLOGIEN

1 810 829 637

1 466 740 211

 

 

1 810 829 637

1 466 740 211

 

40 01 40, 40 02 41

391 985

391 985

 

 

391 985

391 985

 

 

1 811 221 622

1 467 132 196

 

 

1 811 221 622

1 467 132 196

10

DIREKTE FORSCHUNG

424 319 156

416 522 703

 

 

424 319 156

416 522 703

11

MARITIME ANGELEGENHEITEN UND FISCHEREI

919 262 394

708 756 335

 

 

919 262 394

708 756 335

 

40 01 40, 40 02 41

115 220 000

113 885 651

 

 

115 220 000

113 885 651

 

 

1 034 482 394

822 641 986

 

 

1 034 482 394

822 641 986

12

BINNENMARKT

103 313 472

101 433 656

 

 

103 313 472

101 433 656

 

40 02 41

3 000 000

3 000 000

 

 

3 000 000

3 000 000

 

 

106 313 472

104 433 656

 

 

106 313 472

104 433 656

13

REGIONALPOLITIK

43 778 241 730

41 390 607 901

 

 

43 778 241 730

41 390 607 901

14

STEUERN UND ZOLLUNION

144 620 394

121 807 617

 

 

144 620 394

121 807 617

15

BILDUNG UND KULTUR

2 829 575 587

2 497 061 739

 

 

2 829 575 587

2 497 061 739

16

KOMMUNIKATION

265 992 159

252 703 941

 

 

265 992 159

252 703 941

17

GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ

634 370 124

598 986 674

 

 

634 370 124

598 986 674

18

INNERES

1 227 109 539

857 143 815

 

 

1 227 109 539

857 143 815

 

40 01 40, 40 02 41

111 280 000

66 442 946

 

 

111 280 000

66 442 946

 

 

1 338 389 539

923 586 761

 

 

1 338 389 539

923 586 761

19

AUSSENBEZIEHUNGEN

5 001 226 243

3 231 193 639

 

 

5 001 226 243

3 231 193 639

20

HANDEL

107 473 453

103 477 972

 

 

107 473 453

103 477 972

21

ENTWICKLUNG UND BEZIEHUNGEN ZU DEN AKP-STAATEN

1 571 699 626

1 227 715 563

 

 

1 571 699 626

1 227 715 563

22

ERWEITERUNG

1 091 261 928

905 504 113

 

 

1 091 261 928

905 504 113

23

HUMANITÄRE HILFE

917 322 828

858 578 994

 

 

917 322 828

858 578 994

24

BETRUGSBEKÄMPFUNG

75 427 800

69 443 664

 

 

75 427 800

69 443 664

 

40 01 40

3 929 200

3 929 200

 

 

3 929 200

3 929 200

 

 

79 357 000

73 372 864

 

 

79 357 000

73 372 864

25

KOORDINIERUNG DER POLITIKEN UND RECHTLICHE BERATUNG DER KOMMISSION

193 336 661

194 086 661

 

 

193 336 661

194 086 661

26

VERWALTUNG DER KOMMISSION

1 030 021 548

1 019 808 608

 

 

1 030 021 548

1 019 808 608

27

HAUSHALT

142 450 570

142 450 570

 

 

142 450 570

142 450 570

28

AUDIT

11 879 141

11 879 141

 

 

11 879 141

11 879 141

29

STATISTIK

82 071 571

113 760 614

 

 

82 071 571

113 760 614

 

40 01 40, 40 02 41

51 900 000

7 743 254

 

 

51 900 000

7 743 254

 

 

133 971 571

121 503 868

 

 

133 971 571

121 503 868

30

VERSORGUNGSBEZÜGE UND VERBUNDENE AUSGABEN

1 399 471 000

1 399 471 000

 

 

1 399 471 000

1 399 471 000

31

SPRACHENDIENSTE

396 815 433

396 815 433

 

 

396 815 433

396 815 433

32

ENERGIE

738 302 781

814 608 051

 

 

738 302 781

814 608 051

33

JUSTIZ

218 238 524

184 498 972

 

 

218 238 524

184 498 972

40

RESERVEN

1 049 836 185

275 393 036

 

 

1 049 836 185

275 393 036

 

Insgesamt

148 026 192 229

136 983 738 689

 

 

148 026 192 229

136 983 738 689

 

Of which Reserves: 40 01 40, 40 02 41

285 721 185

195 393 036

 

 

285 721 185

195 393 036

TITEL XX

VERWALTUNGSAUSGABEN DER EINZELNEN POLITIKBEREICHE

Einteilung nach Beschaffenheit

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

XX 01

VERWALTUNGSAUSGABEN NACH POLITIKBEREICHEN

XX 01 01

Ausgaben für Personal im aktiven Dienst in den verschiedenen Politikbereichen

XX 01 01 01

Ausgaben für Personal im aktiven Dienst des Organs

XX 01 01 01 01

Gehälter und Zulagen

5

1 835 349 000

– 181 000

1 835 168 000

XX 01 01 01 02

Vergütungen und Kosten bei Dienstantritt, Versetzungen und Ausscheiden aus dem Dienst

5

14 878 000

 

14 878 000

XX 01 01 01 03

Anpassung der Dienstbezüge

5

15 497 000

–1 000

15 496 000

 

Teilsumme

 

1 865 724 000

– 182 000

1 865 542 000

XX 01 01 02

Ausgaben für Personal im aktiven Dienst in den Delegationen der Union

XX 01 01 02 01

Gehälter und Zulagen

5

110 428 000

 

110 428 000

XX 01 01 02 02

Vergütungen und Kosten bei Dienstantritt, Versetzungen und Ausscheiden aus dem Dienst

5

7 462 000

 

7 462 000

XX 01 01 02 03

Mittel für etwaige Anpassungen der Dienstbezüge

5

871 000

 

871 000

 

Teilsumme

 

118 761 000

 

118 761 000

 

Artikel XX 01 01 — Teilsumme

 

1 984 485 000

– 182 000

1 984 303 000

XX 01 02

Externes Personal und sonstige Verwaltungsausgaben

XX 01 02 01

Externes Personal im Dienst des Organs

XX 01 02 01 01

Vertragsbedienstete

5

66 507 486

– 134 000

66 373 486

XX 01 02 01 02

Personal der Agenturen sowie technische und administrative Unterstützung für verschiedene Tätigkeiten

5

23 545 000

 

23 545 000

XX 01 02 01 03

Vorübergehend zur Kommission abgeordnete nationale Beamte

5

39 727 000

 

39 727 000

 

Teilsumme

 

129 779 486

– 134 000

129 645 486

XX 01 02 02

Externes Personal der Kommission in den Delegationen der Union

XX 01 02 02 01

Dienstbezüge des sonstigen Personals

5

7 619 000

 

7 619 000

XX 01 02 02 02

Ausbildungsmaßnahmen für beigeordnete Sachverständige und abgeordnete nationale Sachverständige

5

2 300 000

 

2 300 000

XX 01 02 02 03

Sonstige Ausgaben für Personal und Dienstleistungen

5

256 000

 

256 000

 

Teilsumme

 

10 175 000

 

10 175 000

XX 01 02 11

Sonstige Ausgaben für den Dienstbetrieb des Organs

XX 01 02 11 01

Ausgaben für Dienstreisen und Repräsentationszwecke

5

56 391 000

 

56 391 000

XX 01 02 11 02

Ausgaben für Konferenzen und Sitzungen

5

27 008 000

 

27 008 000

XX 01 02 11 03

Ausschusssitzungen

5

12 863 000

 

12 863 000

XX 01 02 11 04

Untersuchungen und Konsultationen

5

6 400 000

 

6 400 000

XX 01 02 11 05

Informations- und Managementsysteme

5

26 985 000

 

26 985 000

XX 01 02 11 06

Weiterbildung und Managementschulung

5

13 500 000

 

13 500 000

 

Teilsumme

 

143 147 000

 

143 147 000

XX 01 02 12

Sonstige Verwaltungsausgaben für Personal der Kommission in Delegationen der Union

XX 01 02 12 01

Dienstreise- und Repräsentationskosten, Ausgaben für Konferenzen

5

6 328 000

 

6 328 000

XX 01 02 12 02

Berufliche Fortbildung des Personals in den Delegationen

5

500 000

 

500 000

 

Teilsumme

 

6 828 000

 

6 828 000

 

Artikel XX 01 02 — Teilsumme

 

289 929 486

– 134 000

289 795 486

XX 01 03

Ausgaben für IKT-Ausstattung und Dienstleistungen sowie für Gebäude

XX 01 03 01

Ausgaben für IKT-Ausstattung und -Dienstleistungen in der Kommission

XX 01 03 01 03

IKT-Ausstattung

5

54 525 000

 

54 525 000

XX 01 03 01 04

IKT-Dienstleistungen

5

63 545 000

 

63 545 000

 

Teilsumme

 

118 070 000

 

118 070 000

XX 01 03 02

Ausgaben für Gebäude und Nebenkosten in Bezug auf Personal der Kommission in Delegationen der Union

XX 01 03 02 01

Kauf oder Miete von Gebäuden und Nebenkosten

5

46 908 000

 

46 908 000

XX 01 03 02 02

Ausstattung, Mobiliar, Bürobedarf und Dienstleistungen

5

9 638 000

 

9 638 000

 

Teilsumme

 

56 546 000

 

56 546 000

 

Artikel XX 01 03 — Teilsumme

 

174 616 000

 

174 616 000

XX 01 05

Ausgaben für Personal im aktiven Dienst des Bereichs „Indirekte Forschung“

XX 01 05 01

Gehälter und Zulagen des Personals im aktiven Dienst des Bereichs „Indirekte Forschung“

1.1

197 229 000

 

197 229 000

XX 01 05 02

Externes Personal des Bereichs „Indirekte Forschung“

1.1

47 262 000

 

47 262 000

XX 01 05 03

Sonstige Ausgaben für den Dienstbetrieb des Bereichs „Indirekte Forschung“

1.1

80 253 000

 

80 253 000

 

Artikel XX 01 05 — Teilsumme

 

324 744 000

 

324 744 000

 

Kapitel XX 01 — Insgesamt

 

2 773 774 486

– 316 000

2 773 458 486

KAPITEL XX 01 — VERWALTUNGSAUSGABEN NACH POLITIKBEREICHEN

XX 01 01
Ausgaben für Personal im aktiven Dienst in den verschiedenen Politikbereichen

XX 01 01 01
Ausgaben für Personal im aktiven Dienst des Organs

Einteilung nach Beschaffenheit

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

XX 01 01 01

Ausgaben für Personal im aktiven Dienst des Organs

XX 01 01 01 01

Gehälter und Zulagen

5

1 835 349 000

– 181 000

1 835 168 000

XX 01 01 01 02

Vergütungen und Kosten bei Dienstantritt, Versetzungen und Ausscheiden aus dem Dienst

5

14 878 000

 

14 878 000

XX 01 01 01 03

Anpassung der Dienstbezüge

5

15 497 000

–1 000

15 496 000

 

Posten XX 01 01 01 — Insgesamt

 

1 865 724 000

– 182 000

1 865 542 000

Erläuterungen

Für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, ist mit Ausnahme des in Drittländern Dienst tuenden Personals Folgendes veranschlagt:

die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängenden Zulagen,

die Kranken- und Unfallversicherung sowie sonstige Soziallasten,

die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss,

die sonstigen Zulagen und verschiedene Vergütungen,

für Beamte und Bedienstete auf Zeit die Vergütungen für Schichtdienst und für Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz und/oder zu Hause,

die Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Fall offensichtlich unzulänglicher Leistungen,

die Vergütung bei Kündigung des Vertrags eines Bediensteten auf Zeit durch das Organ,

die Erstattung der Ausgaben für die Sicherheit der Wohnungen der Beamten, die in Vertretungen und Delegationen der Union innerhalb des Gebiets der Union tätig sind,

Pauschalvergütungen und Vergütungen zum Stundensatz für Beamte der Laufbahngruppe AST, sofern diese Überstunden nicht, wie vorgesehen, durch Freizeit ausgeglichen werden können,

die Auswirkungen der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Gehälter der Beamten und Bediensteten auf Zeit angewandt werden, sowie die Auswirkungen der Anwendung der Berichtigungskoeffizienten auf den Teil der Bezüge, der in ein anderes Land als das, in dem der Dienstort liegt, überwiesen wird,

die Erstattung der Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) bei Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind,

die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,

die Erstattung der Umzugskosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,

die Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen,

die vorübergehend anfallenden Kosten für Beamte, die vor dem Beitritt dienstlich in künftige neue Mitgliedstaaten abgeordnet und nach erfolgtem Beitritt in diesen Ländern befristet weiterhin dienstlich verwendet werden und für die ausnahmsweise dieselben finanziellen und materiellen Bedingungen gelten, die von der Kommission vor dem Beitritt gemäß Anhang X des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union angewendet wurden,

die Auswirkungen etwaiger Anpassungen der Bezüge, die der Rat im Laufe des Haushaltsjahres beschließt.

Die Verordnung des Rates zur Anpassung der Gehaltstabellen der Beamten und sonstigen Bediensteten aller Unionsorgane, einschließlich der dienstaltersbedingten Erhöhungen und Zulagen, wird alljährlich im Amtsblatt veröffentlicht (zuletzt im ABl. L 338 vom 22.12.2010, S. 1).

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden mit 49 100 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

XX 01 01 01 01
Gehälter und Zulagen

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

1 835 349 000

– 181 000

1 835 168 000

XX 01 01 01 02
Vergütungen und Kosten bei Dienstantritt, Versetzungen und Ausscheiden aus dem Dienst

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

14 878 000

 

14 878 000

XX 01 01 01 03
Anpassung der Dienstbezüge

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

15 497 000

–1 000

15 496 000

XX 01 02
Externes Personal und sonstige Verwaltungsausgaben

XX 01 02 01
Externes Personal im Dienst des Organs

Einteilung nach Beschaffenheit

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

XX 01 02 01

Externes Personal im Dienst des Organs

XX 01 02 01 01

Vertragsbedienstete

5

66 507 486

– 134 000

66 373 486

XX 01 02 01 02

Personal der Agenturen sowie technische und administrative Unterstützung für verschiedene Tätigkeiten

5

23 545 000

 

23 545 000

XX 01 02 01 03

Vorübergehend zur Kommission abgeordnete nationale Beamte

5

39 727 000

 

39 727 000

 

Posten XX 01 02 01 — Insgesamt

 

129 779 486

– 134 000

129 645 486

Erläuterungen

Veranschlagt sind die Mittel für folgende im Gebiet der Union getätigte Ausgaben:

die Besoldung für Vertragsbedienstete (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union), die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialfürsorge für Vertragsbedienstete sowie die Auswirkungen der Anwendung der Berichtigungskoeffizienten auf die Bezüge dieser Bediensteten,

der Betrag, der zur Vergütung von als Betreuern für behinderte Personen fungierende Vertragsbedienstete erforderlich ist,

die Einstellung von Leiharbeitskräften, insbesondere für Verwaltungs- und Sekretariatstätigkeiten,

die Ausgaben für technisches und Verwaltungspersonal, das im Rahmen von Werkverträgen zur Verfügung gestellt wird, für intellektuelle Dienstleistungen sowie Gebäude, Material und Sachausgaben für das genannte Personal,

die Ausgaben im Zusammenhang mit der Abordnung nationaler Beamter und anderer Sachverständiger zu den Dienststellen der Kommission, ihrer vorübergehenden Verwendung in diesen Dienststellen sowie die Ausgaben für Konsultationen von kurzer Dauer, insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitung von Rechtsakten zur Harmonisierung in verschiedenen Bereichen. Durch diesen Austausch soll es den Mitgliedstaaten außerdem ermöglicht werden, die Rechtsakte der Union einheitlich anzuwenden,

die Auswirkungen etwaiger Anpassungen der Bezüge, die der Rat im Laufe des Haushaltsjahres beschließt.

Die unter Posten 6 0 3 1 des Einnahmenplans veranschlagten Einnahmen aus Beiträgen von Bewerberländern und gegebenenfalls potenziellen Bewerberländern des Westbalkans für ihre Beteiligung an Programmen der Union können gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Die Einnahmen aus den Beiträgen der Mitgliedstaaten der EFTA zu den Gemeinkosten der Union nach Artikel 82 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum werden gemäß der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bei den einschlägigen Haushaltslinien eingestellt. Diese Einnahmen werden mit 194 868 EUR veranschlagt.

Die etwaigen Einnahmen aus Beiträgen der Schweizerischen Eidgenossenschaft für ihre Beteiligung an Programmen der Union, die bei Posten 6 0 3 3 des Einnahmenplans veranschlagt sind, können zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung führen.

Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden anhand der verfügbaren Daten mit 1 527 000 EUR veranschlagt.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen der sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

Die von der Kommission festgelegten Regelungen hinsichtlich der Benennung der Beamten und ihrer Vergütung sowie sonstiger finanzieller Bestimmungen.

Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16).

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

Verhaltenskodex für die Einstellung von Personen mit Behinderungen, der vom Präsidium des Europäischen Parlaments mit Beschluss vom 22. Juni 2005 angenommen wurde.

XX 01 02 01 01
Vertragsbedienstete

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

66 507 486

– 134 000

66 373 486

XX 01 02 01 02
Personal der Agenturen sowie technische und administrative Unterstützung für verschiedene Tätigkeiten

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

23 545 000

 

23 545 000

XX 01 02 01 03
Vorübergehend zur Kommission abgeordnete nationale Beamte

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

39 727 000

 

39 727 000

TITEL 15

BILDUNG UND KULTUR

Titel

Kapitel

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

15 01

VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „BILDUNG UND KULTUR“

 

123 492 923

123 492 923

111 000

111 000

123 603 923

123 603 923

15 02

LEBENSLANGES LERNEN UND MEHRSPRACHIGKEIT

 

1 417 215 664

1 328 230 073

 

 

1 417 215 664

1 328 230 073

15 04

FÖRDERUNG DER EUROPÄISCHEN ZUSAMMENARBEIT IN DEN BEREICHEN KULTUR UND AUDIOVISUELLE MEDIEN

 

175 715 000

159 022 211

 

 

175 715 000

159 022 211

15 05

FÖRDERUNG DER ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH JUGEND UND SPORT

3

149 650 000

130 277 227

– 111 000

– 111 000

149 539 000

130 166 227

15 07

MENSCHEN — PROGRAMM FÜR DIE MOBILITÄT VON FORSCHERN

1

963 502 000

756 039 305

 

 

963 502 000

756 039 305

 

Titel 15 — Insgesamt

 

2 829 575 587

2 497 061 739

 

 

2 829 575 587

2 497 061 739

KAPITEL 15 01 — VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „BILDUNG UND KULTUR“

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

15 01

VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „BILDUNG UND KULTUR“

15 01 01

Ausgaben für Personal im aktiven Dienst im Politikbereich „Bildung und Kultur“

5

52 066 716

– 182 000

51 884 716

 

Artikel 15 01 01 — Zwischensumme

 

52 066 716

– 182 000

51 884 716

15 01 02

Externes Personal und sonstige Verwaltungsausgaben zur Unterstützung des Politikbereichs„Bildung und Kultur“

15 01 02 01

Externes Personal

5

3 858 908

– 134 000

3 724 908

15 01 02 11

Sonstige Verwaltungsausgaben

5

3 333 017

 

3 333 017

 

Artikel 15 01 02 — Teilsumme

 

7 191 925

– 134 000

7 057 925

15 01 03

Ausgaben für IKT-Ausstattung und -Dienstleistungen des Politikbereichs „Bildung und Kultur“

5

3 294 977

 

3 294 977

15 01 04

Unterstützungsausgaben für die operativen Tätigkeiten im Politikbereich „Bildung und Kultur“

 

 

 

 

15 01 04 14

Erasmus Mundus — Verwaltungsausgaben

1.1

914 000

 

914 000

15 01 04 17

Zusammenarbeit mit Drittländern auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung — Verwaltungsausgaben

4

80 000

 

80 000

15 01 04 22

Lebenslanges Lernen — Verwaltungsausgaben

1.1

8 500 000

 

8 500 000

15 01 04 30

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur — Beitrag aus Programmen der Rubrik 1a

1.1

21 395 000

 

21 395 000

15 01 04 31

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur — Beitrag aus Programmen der Rubrik 3b

3.2

15 572 000

458 000

16 030 000

15 01 04 32

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur — Beitrag aus Programmen der Rubrik 4

4

263 000

 

263 000

15 01 04 44

Programm „Kultur“ (2007-2013) — Verwaltungsausgaben

3.2

550 000

 

550 000

15 01 04 55

Jugend in Aktion — Verwaltungsausgaben

3.2

780 000

 

780 000

15 01 04 60

MEDIA 2007 — Förderprogramm für den europäischen audiovisuellen Sektor — Verwaltungsausgaben

3.2

725 000

 

725 000

15 01 04 68

Media Mundus — Verwaltungsausgaben

3.2

75 000

–31 000

44 000

 

Artikel 15 01 04 — Teilsumme

 

48 854 000

427 000

49 281 000

15 01 05

Unterstützungsausgaben für die Forschungstätigkeiten des Politikbereichs „Bildung und Kultur“

 

 

 

 

15 01 05 01

Ausgaben für Forschungspersonal

1.1

1 952 000

 

1 952 000

15 01 05 02

Externes Forschungspersonal

1.1

700 000

 

700 000

15 01 05 03

Sonstige Verwaltungsausgaben im Forschungsbereich

1.1

348 000

 

348 000

 

Artikel 15 01 05 — Teilsumme

 

3 000 000

 

3 000 000

15 01 60

Informationsbeschaffung

 

 

 

 

15 01 60 01

Bibliothek, Abonnements und Anschaffung und Erhaltung von Veröffentlichungen

5

2 534 000

 

2 534 000

 

Artikel 15 01 60 — Teilsumme

 

2 534 000

 

2 534 000

15 01 61

Kosten für Praktika von Hochschulabsolventen in den Dienststellen des Organs

5

6 551 305

 

6 551 305

 

Kapitel 15 01 — Insgesamt

 

123 492 923

111 000

123 603 923

15 01 01
Ausgaben für Personal im aktiven Dienst im Politikbereich „Bildung und Kultur“

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

52 066 716

– 182 000

51 884 716

15 01 02
Externes Personal und sonstige Verwaltungsausgaben zur Unterstützung des Politikbereichs „Bildung und Kultur“

15 01 02 01
Externes Personal

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

3 858 908

– 134 000

3 724 908

15 01 04
Unterstützungsausgaben für die operativen Tätigkeiten im Politikbereich „Bildung und Kultur“

15 01 04 31
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur — Beitrag aus Programmen der Rubrik 3b

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

15 572 000

458 000

16 030 000

Erläuterungen

Diese Mittel sind bestimmt zur Deckung der operativen Ausgaben der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, die sich aus der Beteiligung der Agentur an der Verwaltung von Programmen unter Rubrik 3b des Finanzrahmens 2007-2013 und dem Abschluss vor 2007 finanzierter Aktionen ergeben.

Zu den bei diesem Posten eingesetzten Mitteln kommen — in Anwendung des EWR-Abkommens, insbesondere des Artikels 82 und des Protokolls Nr. 32 — die Beiträge der EFTA-Staaten hinzu. Bei diesen Beträgen handelt es sich um die bei Artikel 6 3 0 des Gesamteinnahmenplans ausgewiesenen Beiträge der EFTA-Staaten, die gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen sind. Die entsprechenden Mittel werden im Rahmen der Anlage „Europäischer Wirtschaftsraum“ zum Ausgabenplan dieses Einzelplans, der Bestandteil des Gesamthaushaltsplans ist, bereitgestellt und ausgeführt.

Unter Posten 6 0 3 1 des Einnahmenplans veranschlagte Beiträge der Bewerberländer und gegebenenfalls der potenziellen Bewerberländer des Westbalkans für die Teilnahme an Programmen der Union können gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, und zwar in einer Höhe, die sich nach dem Verhältnis zwischen den genehmigten Verwaltungsausgaben und den insgesamt für das Programm eingestellten Mitteln bestimmt.

Aus den Beiträgen der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu Programmen der Union, die gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung bei Posten 6 0 3 3 des Einnahmenplans veranschlagt werden, können zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, und zwar in einer Höhe, die sich nach dem Verhältnis zwischen den genehmigten Verwaltungsausgaben und den insgesamt für das Programm eingestellten Mitteln bestimmt.

Der Stellenplan der Agentur ist im Anhang „Stellenplan“ dieses Einzelplans enthalten.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007) (ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 12).

Beschluss Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ im Zeitraum 2007-2013 (ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 30).

Beschluss Nr. 1855/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das Programm „Kultur“ (2007-2013) (ABl. L 372 vom 27.12.2006, S. 1).

Verweise

Beschluss 2009/336/EG der Kommission vom 20. April 2009 zur Einrichtung der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur für die Verwaltung der Gemeinschaftsmaßnahmen in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates (ABl. L 101 vom 21.4.2009, S. 26).

15 01 04 68
Media Mundus — Verwaltungsausgaben

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

75 000

–31 000

44 000

Erläuterungen

Diese Mittel decken die Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Informationen und Veröffentlichungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Zielsetzungen des Programms oder der Maßnahmen im Rahmen dieses Postens stehen, sowie alle weiteren Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von punktuellen Dienstleistungsverträgen vergeben werden.

Zu den bei diesem Posten eingesetzten Mitteln kommen — in Anwendung des EWR-Abkommens, insbesondere des Artikels 82 und des Protokolls Nr. 32 — die Beiträge der EFTA-Staaten hinzu. Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um die bei Artikel 6 3 0 des Einnahmenplans ausgewiesenen Beiträge der EFTA-Staaten, die gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen sind. Die entsprechenden Mittel werden im Rahmen der Anlage „Europäischer Wirtschaftsraum“ zum Ausgabenplan dieses Einzelplans, der Bestandteil des Gesamthaushaltsplans ist, bereitgestellt und ausgeführt.

Unter Posten 6 0 3 1 des Einnahmenplans veranschlagte Beiträge der Bewerberländer und gegebenenfalls der potenziellen Bewerberländer des Westbalkans für die Teilnahme an Programmen der Union können gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, und zwar in einer Höhe, die sich nach dem Verhältnis zwischen den genehmigten Verwaltungsausgaben und den insgesamt für das Programm eingestellten Mitteln bestimmt.

Aus den Beiträgen der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu Programmen der Union, die gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung bei Posten 6 0 3 3 des Einnahmenplans veranschlagt werden, können zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, und zwar in einer Höhe, die sich nach dem Verhältnis zwischen den genehmigten Verwaltungsausgaben und den insgesamt für das Programm eingestellten Mitteln bestimmt.

Rechtsgrundlagen

Siehe neuen Artikel 15 04 68.

KAPITEL 15 05 — FÖRDERUNG DER ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH JUGEND UND SPORT

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

15 05

FÖRDERUNG DER ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH JUGEND UND SPORT

15 05 06

Besondere jährliche Veranstaltungen

3.2

2 000 000

444 789

 

 

2 000 000

444 789

15 05 09

Abschluss früherer Programme/Maßnahmen im Bereich der Jugend

3.2

p.m.

 

 

p.m.

15 05 10

Vorbereitende Maßnahme — Amicus — Zusammenschluss von Mitgliedstaaten zur Einführung eines gemeinschaftlichen Universaldienstes

3.2

p.m.

 

 

p.m.

15 05 11

Vorbereitende Maßnahme im Bereich des Sports

3.2

p.m.

209 000

 

 

p.m.

209 000

15 05 20

Vorbereitende Maßnahme — Europäische Partnerschaften im Bereich des Sports

3.2

4 000 000

2 500 000

 

 

4 000 000

2 500 000

15 05 55

Jugend in Aktion

3.2

143 650 000

127 123 438

– 111 000

– 111 000

143 539 000

127 012 438

 

Kapitel 15 05 — Insgesamt

 

149 650 000

130 277 227

– 111 000

– 111 000

149 539 000

130 166 227

15 05 55
Jugend in Aktion

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

143 650 000

127 123 438

– 111 000

– 111 000

143 539 000

127 012 438

Erläuterungen

Gemäß dem Programm „Jugend in Aktion“ (2007-2013) sind die Mittel für folgende Maßnahmen vorgesehen:

Jugend für Europa: Ziel dieser Aktion ist die Unterstützung des Jugendaustauschs, um die Mobilität junger Menschen zu verbessern, sowie von Jugendinitiativen, Projekten und Aktivitäten, die die Beteiligung am demokratischen Leben betreffen, um bei jungen Menschen aktiven Bürgersinn und gegenseitiges Verständnis zu entwickeln;

Europäischer Freiwilligendienst: Ziel dieser Aktion ist die Förderung der Beteiligung junger Menschen an verschiedenen Arten von Freiwilligentätigkeiten innerhalb und außerhalb der Union;

Jugend in der Welt: Mit dieser Aktion sollen Projekte mit den Partnerländern des Programms gemäß Artikel 5 des Beschlusses Nr. 1719/2006/EG unterstützt werden, insbesondere der Austausch von jungen Menschen und von in der Jugendarbeit Tätigen, Initiativen zur Stärkung des gegenseitigen Verständnisses junger Menschen und ihres Sinns für Solidarität sowie die Entwicklung der Zusammenarbeit im Jugendbereich und in der Zivilgesellschaft in diesen Ländern;

Jugendbetreuer und Unterstützungssysteme für junge Menschen: Ziel dieser Aktion ist die Unterstützung der auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen, insbesondere der Arbeit nichtstaatlicher Jugendorganisationen und ihrer Vernetzung, der Austausch und die Ausbildung sowie die Vernetzung der Jugendbetreuer, die Förderung der Innovation und der Qualität der Maßnahmen, die Information der jungen Menschen und der Aufbau der für die Erreichung der Programmziele erforderlichen Strukturen und Aktivitäten;

Unterstützung der politischen Zusammenarbeit: Ziel dieser Aktion ist die Organisation des Dialogs zwischen den Akteuren im Jugendbereich, insbesondere jungen Menschen, Jugendbetreuern und politisch Verantwortlichen, die Förderung der politischen Zusammenarbeit im Jugendbereich und die Durchführung von Maßnahmen sowie die Vernetzung, die für ein besseres Verständnis der Jugend erforderlich sind.

Zu den bei diesem Artikel eingesetzten Mitteln kommen — in Anwendung des EWR-Abkommens, insbesondere des Artikels 82 und des Protokolls Nr. 32 — die Beiträge der EFTA-Staaten hinzu. Bei diesen Beträgen handelt es sich um die bei Artikel 6 3 0 des Gesamteinnahmenplans ausgewiesenen Beiträge der EFTA-Staaten, die gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung zweckgebundene Einnahmen sind. Die entsprechenden Mittel werden im Rahmen der Anlage „Europäischer Wirtschaftsraum“ zum Ausgabenplan dieses Einzelplans, der Bestandteil des Gesamthaushaltsplans ist, bereitgestellt und ausgeführt.

Unter Posten 6 0 3 1 des Einnahmenplans veranschlagte Beiträge der Bewerberländer und gegebenenfalls der potenziellen Bewerberländer des Westbalkans für die Teilnahme an Programmen der Union können gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung als zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Aus den Beiträgen der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu Programmen der Union, die gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben e bis g der Haushaltsordnung bei Posten 6 0 3 3 des Einnahmenplans veranschlagt werden, können zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Beschluss Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ im Zeitraum 2007-2013 (ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 30).

TITEL 19

AUSSENBEZIEHUNGEN

Titel

Kapitel

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

19 01

VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „AUSSENBEZIEHUNGEN“

 

163 646 024

163 646 024

 

 

163 646 024

163 646 024

19 02

ZUSAMMENARBEIT MIT DRITTLÄNDERN IN DEN BEREICHEN MIGRATION UND ASYL

4

58 000 000

31 629 412

 

 

58 000 000

31 629 412

19 03

GEMEINSAME AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK (GASP)

4

395 832 000

316 294 119

 

 

395 832 000

316 294 119

19 04

EUROPÄISCHES INSTRUMENT FÜR DEMOKRATIE UND MENSCHENRECHTE (EIDHR)

4

166 086 000

132 510 906

 

 

166 086 000

132 510 906

19 05

BEZIEHUNGEN ZU UND ZUSAMMENARBEIT MIT INDUSTRIALISIERTEN DRITTLÄNDERN

4

23 400 000

18 285 754

 

 

23 400 000

18 285 754

19 06

KRISENREAKTION UND GLOBALE SICHERHEITSBEDROHUNGEN

4

393 793 000

253 079 672

 

 

393 793 000

253 079 672

19 08

EUROPÄISCHE NACHBARSCHAFTSPOLITIK UND BEZIEHUNGEN ZU RUSSLAND

 

2 491 284 700

1 390 558 678

 

 

2 491 284 700

1 390 558 678

19 09

BEZIEHUNGEN ZU LATEINAMERIKA

4

387 064 000

288 869 669

 

 

387 064 000

288 869 669

19 10

BEZIEHUNGEN ZU ASIEN, ZENTRALASIEN UND DEN LÄNDERN DES NAHEN UND MITTLEREN OSTENS (IRAK, IRAN, JEMEN)

4

893 490 519

611 954 874

 

 

893 490 519

611 954 874

19 11

ALLGEMEINE OPERATIVE UNTERSTÜTZUNG UND KOORDINIERUNG DES POLITIKBEREICHS AUSSENBEZIEHUNGEN

4

28 630 000

24 364 531

 

 

28 630 000

24 364 531

19 49

VERWALTUNGSAUSGABEN IM RAHMEN DER PROGRAMME, FÜR DIE DIE MITTEL NACH MASSGABE DER HAUSHALTSORDNUNG VOM 21. DEZEMBER 1977 GEBUNDEN WURDEN

4

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

 

Titel 19 — Insgesamt

 

5 001 226 243

3 231 193 639

 

 

5 001 226 243

3 231 193 639

KAPITEL 19 01 — VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „AUSSENBEZIEHUNGEN“

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

19 01

VERWALTUNGSAUSGABEN DES POLITIKBEREICHS „AUSSENBEZIEHUNGEN“

19 01 01

Ausgaben für Personal im aktiven Dienst im Politikbereich „Außenbeziehungen“

19 01 01 01

Ausgaben für Personal im aktiven Dienst im „Dienst für außenpolitische Instrumente“

5

7 265 123

 

7 265 123

19 01 01 02

Ausgaben für Personal im aktiven Dienst in Delegationen der Union im Politikbereich „Außenbeziehungen“

5

6 933 652

 

6 933 652

 

Artikel 19 01 01 — Teilsumme

 

14 198 775

 

14 198 775

19 01 02

Externes Personal und sonstige Verwaltungsausgaben zur Unterstützung des Politikbereichs „Außenbeziehungen“

19 01 02 01

Externes Personal des „Dienstes für außenpolitische Instrumente“

5

1 656 669

 

1 656 669

19 01 02 02

Ausgaben für externes Personal der Delegationen der Union im Politikbereich „Außenbeziehungen“

5

857 444

 

857 444

19 01 02 11

Sonstige Verwaltungsausgaben des „Dienstes für außenpolitische Instrumente“

5

585 573

 

585 573

19 01 02 12

Sonstige Verwaltungsausgaben der Delegationen der Union im Politikbereich „Außenbeziehungen“

5

435 830

 

435 830

 

Artikel 19 01 02 — Teilsumme

 

3 535 516

 

3 535 516

19 01 03

Ausgaben für IKT-Ausstattung und -Dienstleistungen, Gebäude und Nebenkosten im Politikbereich „Außenbeziehungen“

19 01 03 01

Ausgaben für IKT-Ausstattung und -Dienstleistungen des „Dienstes für außenpolitische Instrumente“

5

459 764

 

459 764

19 01 03 02

Ausgaben für Gebäude und Nebenkosten der Delegationen der Union im Politikbereich „Außenbeziehungen“

5

3 609 319

 

3 609 319

 

Artikel 19 01 03 — Teilsumme

 

4 069 083

 

4 069 083

19 01 04

Unterstützungsausgaben für die operativen Tätigkeiten im Politikbereich „Außenbeziehungen“

19 01 04 01

Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) — Verwaltungsausgaben

4

57 680 196

– 300 000

57 380 196

19 01 04 02

Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) — Verwaltungsausgaben

4

57 314 454

– 758 000

56 556 454

19 01 04 03

Stabilitätsinstrument — Verwaltungsausgaben

4

9 100 000

 

9 100 000

19 01 04 04

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) — Verwaltungsausgaben

4

500 000

 

500 000

19 01 04 05

Beurteilung der Ergebnisse der Unionshilfe sowie Maßnahmen zur Prüfung und Weiterverfolgung — Verwaltungsausgaben

4

p.m.

 

p.m.

19 01 04 06

Instrument für Zusammenarbeit im Bereich nuklearer Sicherheit (INSC) — Verwaltungsausgaben

4

1 400 000

 

1 400 000

19 01 04 07

Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) — Verwaltungsausgaben

4

10 981 000

 

10 981 000

19 01 04 08

Instrument für die Zusammenarbeit mit Industrieländern — Verwaltungsausgaben

4

100 000

 

100 000

19 01 04 20

Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben für den Politikbereich „Außenbeziehungen“

4

p.m.

 

p.m.

19 01 04 30

Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ — Beitrag aus Programmen des Politikbereichs „Außenbeziehungen“

4

4 767 000

1 058 000

5 825 000

 

Artikel 19 01 04 — Teilsumme

 

141 842 650

 

141 842 650

 

Kapitel 19 01 — Insgesamt

 

163 646 024

 

163 646 024

19 01 04
Unterstützungsausgaben für die operativen Tätigkeiten im Politikbereich „Außenbeziehungen“

19 01 04 01
Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) — Verwaltungsausgaben

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

57 680 196

– 300 000

57 380 196

Erläuterungen

Diese Mittel sind bestimmt für:

Ausgaben für technische und administrative Unterstützung, mit der die Kommission eine dem Unionsrecht unterliegende Einrichtung beauftragen kann;

Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von punktuellen Dienstleistungsverträgen zum gegenseitigen Nutzen der Empfänger und der Kommission vergeben werden;

Ausgaben für externes Personal am Hauptsitz (Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige oder Zeitarbeitskräfte), das die Aufgaben übernehmen soll, mit denen zuvor die nunmehr abgeschafften Büros für technische Hilfe betraut waren; die Ausgaben für externes Personal am Hauptsitz sind auf 4 337 552 EUR begrenzt. Diesem Schätzwert liegen die voraussichtlichen jährlichen Kosten pro Mannjahr zugrunde, wovon 93 % für die Gehälter der betreffenden Mitarbeiter und 7 % für die Kosten der für diese Mitarbeiter anfallenden Fortbildungsmaßnahmen, Sitzungen, Dienstreisen, Informationstechnologie (IT) und Telekommunikationseinrichtungen bestimmt sind;

Ausgaben für externes Personal in den Delegationen der Union (Vertragsbedienstete, örtliche Bedienstete oder abgeordnete nationale Sachverständige), das dort Tätigkeiten im Rahmen der Verlagerung der Programmverwaltung in die Delegationen der Union in Drittländern (Dekonzentration) oder im Zuge der Rückübernahme der bislang von den nunmehr abgeschafften Büros für technische Hilfe wahrgenommenen Aufgaben ausführt; dazu kommen die zusätzlichen Logistik- und Infrastrukturkosten u. a. für Fortbildungsmaßnahmen, Sitzungen, Dienstreisen, Informationstechnologie und Telekommunikation und Mieten, die unmittelbar durch die Anwesenheit des aus Mitteln dieses Postens besoldeten externen Personals in den Delegationen entstehen;

Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Informationssysteme und Veröffentlichungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Zielsetzung des Programms stehen.

Einnahmen aus Finanzbeiträgen der Mitgliedstaaten und anderer Geberländer, jeweils einschließlich ihrer staatlichen und halbstaatlichen Einrichtungen, sowie Finanzbeiträge internationaler Organisationen zu bestimmten von der Union finanzierten und gemäß dem entsprechenden Basisrechtsakt in deren Namen von der Kommission verwalteten Außenhilfeprojekten oder -programmen können zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel beim vorliegenden Posten führen. Bei diesen Beiträgen, die in Artikel 6 3 3 des Einnahmenplans eingesetzt werden, handelt es sich nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung um zweckgebundene Einnahmen. Die bei der Haushaltslinie für Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben einzusetzenden Beträge werden in der für jedes einzelne operative Programm geschlossenen Beitragsvereinbarung festgelegt und machen im Schnitt je Kapitel höchstens 4 % der Beiträge für das betreffende Programm aus.

Diese Mittel decken die Verwaltungsausgaben zulasten der Kapitel 19 02, 19 09 und 19 10.

19 01 04 02
Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) — Verwaltungsausgaben

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

57 314 454

– 758 000

56 556 454

Erläuterungen

Diese Mittel sind bestimmt für:

Ausgaben für technische und administrative Unterstützung, mit der die Kommission eine dem Unionsrecht unterliegende Einrichtung beauftragen kann;

Ausgaben für technische und administrative Hilfe, mit Ausnahme der Aufgaben der öffentlichen Hand, die von der Kommission im Rahmen von punktuellen Dienstleistungsverträgen zum gegenseitigen Nutzen der Empfänger und der Kommission vergeben werden;

Ausgaben für externes Personal am Hauptsitz (Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige oder Zeitarbeitskräfte), das die Aufgaben übernehmen soll, mit denen zuvor die nunmehr abgeschafften Büros für technische Hilfe betraut waren; die Ausgaben für externes Personal am Hauptsitz sind auf 4 846 907 EUR begrenzt. Diesem Schätzwert liegen die voraussichtlichen jährlichen Kosten pro Mannjahr zugrunde, wovon 93 % für die Gehälter der betreffenden Mitarbeiter und 7 % für die Kosten der für diese Mitarbeiter anfallenden Fortbildungsmaßnahmen, Sitzungen, Dienstreisen, Informationstechnologie (IT) und Telekommunikationseinrichtungen bestimmt sind;

Ausgaben für externes Personal in den Delegationen der Union (Vertragsbedienstete, örtliche Bedienstete oder abgeordnete nationale Sachverständige), das dort Tätigkeiten im Rahmen der Verlagerung der Programmverwaltung in die Delegationen der Union in Drittländern oder im Zuge der Rückübernahme der bislang von den Büros für technische Hilfe wahrgenommenen Aufgaben ausführt; dazu kommen die zusätzlichen Kosten für Logistik und Infrastruktur (Fortbildungsmaßnahmen, Sitzungen, Dienstreisen, Informationstechnologie und Telekommunikation, Mieten), die unmittelbar durch die Anwesenheit des aus Mitteln dieses Postens besoldeten externen Personals in den Delegationen entstehen;

Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Informationssysteme und Veröffentlichungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verwirklichung der Zielsetzung des Programms stehen.

Einnahmen aus Finanzbeiträgen der Mitgliedstaaten und anderer Geberländer, jeweils einschließlich ihrer staatlichen und halbstaatlichen Einrichtungen, sowie Finanzbeiträge internationaler Organisationen zu bestimmten von der Union finanzierten und gemäß dem entsprechenden Basisrechtsakt in deren Namen von der Kommission verwalteten Außenhilfeprojekten oder -programmen können zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel beim vorliegenden Posten führen. Bei diesen Beiträgen, die in Artikel 6 3 3 des Einnahmenplans eingesetzt werden, handelt es sich nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung um zweckgebundene Einnahmen. Die bei der Haushaltslinie für Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben eingesetzten Beträge werden in der für jedes einzelne operative Programm geschlossenen Beitragsvereinbarung festgelegt und machen im Schnitt je Kapitel höchstens 4 % der Beiträge für das betreffende Programm aus.

Diese Mittel decken die Verwaltungskosten zulasten des Kapitels 19 08.

19 01 04 30
Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ — Beitrag aus Programmen des Politikbereichs „Außenbeziehungen“

Haushaltsplan 2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

Neuer Betrag

4 767 000

1 058 000

5 825 000

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Betriebsausgaben der Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ bestimmt, die dadurch entstehen, dass dieser Agentur die Verwaltung operationeller Programme im Bereich „Außenbeziehungen“ (Rubrik 4) zu Lasten der Kapitel 19 05, 19 06, 19 08, 19 09 und 19 10 übertragen wurde.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 1717/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Schaffung eines Instruments für Stabilität (ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 1).

Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41).

Verordnung (EG) Nr. 1934/2006 des Rates vom 21. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern und Gebieten sowie mit anderen Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen (ABl. L 405 vom 30.12.2006, S. 41).

Beschluss 2009/336/EG der Kommission vom 20. April 2009 zur Einrichtung der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur für die Verwaltung der Gemeinschaftsmaßnahmen in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates (ABl. L 101 vom 21.4.2009, S. 26).

PERSONAL

Kommission

Verwaltung

Funktions- und Besoldungsgruppe (1)  (2)

Verwaltung

2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

2013

im Haushaltsplan der Union bewilligte

Änderung des genehmigten Stellenplans

geänderter Stellenplan

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

24

 

 

 

24

 

AD 15

190

22

 

 

190

22

AD 14

580

31

 

 

580

31

AD 13

1 969

 

 

 

1 969

 

AD 12

1 329

53

 

 

1 329

53

AD 11

634

62

 

 

634

62

AD 10

1 012

11

 

 

1 012

11

AD 9

814

 

 

 

814

 

AD 8

970

2

 

 

970

2

AD 7

1 072

 

 

 

1 072

 

AD 6

1 245

 

 

 

1 245

 

AD 5

1 363

20

 

 

1 363

20

AD insgesamt

11 202

201

 

 

11 202

201

AST 11

172

 

 

 

172

 

AST 10

240

20

 

 

240

20

AST 9

529

 

 

 

529

 

AST 8

539

12

 

 

539

12

AST 7

1 003

28

–2

 

1 001

28

AST 6

802

19

 

 

802

19

AST 5

1 125

42

 

 

1 125

42

AST 4

929

20

 

 

929

20

AST 3

1 159

9

 

 

1 159

9

AST 2

511

13

 

 

511

13

AST 1

695

 

 

 

695

 

AST insgesamt

7 704

163

 

 

7 702

163

AD und AST insgesamt

18 906

364

–2

 

18 904

364

Gesamtpersonalbestand

19 270

–2

19 268

Von der Europäischen Union geschaffene Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit

Dezentrale Agenturen

Dezentrale Agenturen — Unternehmen

Agentur für das europäische GNSS

Funktions- und Besoldungsgruppe

Agentur für das Europäische GNSS

2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

2013

im Haushaltsplan der Union bewilligte

Änderung des genehmigten Stellenplans

geänderter Stellenplan

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

 

 

 

 

 

 

AD 15

 

 

 

 

 

 

AD 14

 

1

 

 

 

1

AD 13

 

 

 

 

 

 

AD 12

 

1

 

 

 

1

AD 11

 

3

 

 

 

3

AD 10

 

2

 

3

 

5

AD 9

 

6

 

3

 

9

AD 8

 

5

 

6

 

11

AD 7

 

23

 

7

 

30

AD 6

 

8

 

1

 

9

AD 5

 

3

 

 

 

3

AD insgesamt

 

52

 

20

 

72

AST 11

 

 

 

 

 

 

AST 10

 

 

 

 

 

 

AST 9

 

 

 

 

 

 

AST 8

 

 

 

 

 

 

AST 7

 

 

 

 

 

 

AST 6

 

 

 

 

 

 

AST 5

 

2

 

 

 

2

AST 4

 

1

 

 

 

1

AST 3

 

1

 

 

 

1

AST 2

 

1

 

 

 

1

AST 1

 

 

 

 

 

 

AST insgesamt

 

5

 

 

 

5

AD und AST insgesamt

 

57

 

20

 

77

Gesamtpersonalbestand

57

20

77

Exekutivagenturen

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur

Funktions- und Besoldungsgruppe

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur

2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

2013

im Haushaltsplan der Union bewilligte

Änderung des genehmigten Stellenplans

geänderter Stellenplan

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

 

 

 

 

 

 

AD 15

 

 

 

 

 

 

AD 14

 

1

 

 

 

1

AD 13

 

4

 

 

 

4

AD 12

 

5

 

 

 

5

AD 11

 

4

 

 

 

4

AD 10

 

15

 

 

 

15

AD 9

 

14

 

 

 

14

AD 8

 

16

 

2

 

18

AD 7

 

3

 

 

 

3

AD 6

 

9

 

 

 

9

AD 5

 

5

 

 

 

5

AD insgesamt

 

76

 

2

 

78

AST 11

 

 

 

 

 

 

AST 10

 

 

 

 

 

 

AST 9

 

 

 

 

 

 

AST 8

 

3

 

 

 

3

AST 7

 

4

 

 

 

4

AST 6

 

1

 

 

 

1

AST 5

 

9

 

 

 

9

AST 4

 

7

 

 

 

7

AST 3

 

3

 

 

 

3

AST 2

 

 

 

 

 

 

AST 1

 

 

 

 

 

 

AST insgesamt

 

27

 

 

 

27

AD und AST insgesamt

 

103

 

2

 

105

Gesamtpersonalbestand

103

2

105

EINZELPLAN IV

GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION

PERSONAL

Gerichtshof der Europäischen Union

Funktions- und Besoldungsgruppe

Gerichtshof der Europäischen Union

2013

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2013

2013

im Haushaltsplan der Union bewilligte

Änderung des genehmigten Stellenplans

geänderter Stellenplan

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

5

 

 

5

AD 15

10

1

 

 

10

1

AD 14

45 (3)

45 (3)

 

1

45 (3)

46 (3)

AD 13

100

 

 

100

AD 12

102 (4)

68

 

1

102 (4)

69

AD 11

67

75

 

1

67

76

AD 10

42

34

 

1

42

35

AD 9

136

2

 

 

136

2

AD 8

170

1

 

 

170

1

AD 7

156

 

 

156

AD 6

44

 

 

44

AD 5

49

28

 

 

49

28

AD insgesamt

926

254

 

4

926

258

AST 11

10

 

 

10

AST 10

12

1

 

 

12

1

AST 9

29

 

 

29

AST 8

41

5

 

 

41

5

AST 7

67

29

 

 

67

29

AST 6

65

24

 

 

65

24

AST 5

66

47

 

1

66

48

AST 4

81

42

 

 

81

42

AST 3

140

10

 

1

140

11

AST 2

84

5

 

1

84

6

AST 1

57

 

 

57

AST insgesamt

652

163

 

3

652

166

AD und AST insgesamt

1 578  (5)

417

 

7

1 578  (5)

424

Gesamtpersonalbestand

1 995  (6)  (7)

7

2002  (6)  (7)


(1)  Im Stellenplan sind gemäß Artikel 53 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft folgende Dauerplanstellen für die Versorgungsagentur enthalten: 1 AD 15-Stelle (ad personam) für den Generaldirektor der Agentur, 2 AD 14-Stellen (davon 1 für den stellvertretenden Generaldirektor der Agentur), 3 AD 12-Stellen, 1 AD 11-Stelle, 2 AD 10-Stellen, 1 AST 10-Stelle, 2 AST 8-Stellen, 1 AST 7-Stelle, 9 AST 6-Stellen, 1 AST 5-Stelle und 2 AST 3-Stellen.

(2)  Der Stellenplan lässt folgende Beförderungen (ad personam) zu: Bis zu 25 Beförderungen von AD 15 nach AD 16, bis zu 21 Beförderungen von AD 14 nach AD 15, bis zu 13 Beförderungen von AD 11 nach AD 14 und 1 Beförderung von AST 8 nach AST 10.

(3)  Davon 1 AD 15 ad personam.

(4)  Davon 1 AD 14 ad personam.

(5)  Ohne die nicht mit Mitteln versehene virtuelle Reserve für Beamte, die zu Mitgliedern des Gerichtshofs, des Gerichts oder des Gerichts für den öffentlichen Dienst abgeordnet sind (6 AD 12, 12 AD 11, 18 AD 10, 9 AD 7, 11 AST 6, 17 AST 5, 21 AST 4, 8 AST 3).

(6)  Die Besetzung bestimmter Stellen mit Teilzeitkräften kann durch die Einstellung sonstiger Bediensteter im Rahmen der so in jeder Laufbahngruppe frei gewordenen Stellen ausgeglichen werden.

(7)  Ohne die Planstellen im Zusammenhang mit der Änderung der Satzung des Gerichtshofs (Erhöhung der Zahl der Richter): Planstellen auf Zeit für die Kabinette der 12 Richter — 7 Planstellen AD 14, 11 Planstellen AD 12, 12 Planstellen AD 11, 6 Planstellen AD 10, 12 Planstellen AST 4 und 12 Planstellen AST 3; Dauerplanstellen für die Kanzlei des Gerichts: 3 AD 9, 1 AD 5, Umwandlung von 1 Planstelle AST 2 in 1 Planstelle AD 5, Umwandlung von 1 Planstelle AST 1 in 1 Planstelle AD 5 und Umwandlung von 6 Planstellen AST 1 in 6 Planstellen AST 3.