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16.11.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 308/220 |
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 17. April 2013
über den Rechnungsabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2011
(2013/573/EU)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2011, |
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in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2011 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur (1), |
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in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2013 (05753/2013 — C7-0041/2013), |
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gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185, |
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gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (3), insbesondere auf Artikel 208, |
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gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (4), insbesondere auf Artikel 13, |
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gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5), insbesondere auf Artikel 94, |
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gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung, |
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in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0070/2013), |
1.
billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2011;
2.
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss der Exekutivdirektorin der Europäischen Umweltagentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
Der Präsident
Martin SCHULZ
Der Generalsekretär
Klaus WELLE
(1) ABl. C 388 vom 15.12.2012, S. 80.
(2) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.
(3) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.