8.8.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 211/1


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 718/2012 DER KOMMISSION

vom 7. August 2012

zur 176. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 7a Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

(2)

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat am 26. Juli 2012 beschlossen, eine natürliche Person aus der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu streichen.

(3)

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 sollte daher entsprechend aktualisiert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 7. August 2012

Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente


(1)   ABl. L 139 vom 29.5.2002, S. 9.


ANHANG

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird wie folgt geändert:

Unter „Natürliche Personen“ wird folgender Eintrag gestrichen:

„Bekkay Harrach (alias (a) Abu Talha al Maghrabi, (b) al Hafidh Abu Talha der Deutsche (‚,al Hafidh Abu Talha the German‘)). Geburtsdatum: 4.9.1977. Geburtsort: Berkane, Marokko. Staatsangehörigkeit: deutsch. Reisepass-Nr.: 5208116575 (deutscher Reisepass, ausgestellt in Bonn, Deutschland, gültig bis 7.9.2013). Personalausweis-Nr.: (a) 5209243072 (deutscher Bundespersonalausweis, ausgestellt in Bonn, Deutschland, gültig bis 7.9.2013, (b) J17001W6Z12 (deutscher Führerschein, ausgestellt in Bonn, Deutschland). Datum der Benennung nach Artikel 2a Absatz 4 Buchstabe b: 27.5.2009. Sonstige Angaben: Hält sich wahrscheinlich im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet auf (Stand April 2009).“