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20.7.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 192/3 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 661/2012 DER KOMMISSION
vom 19. Juli 2012
zur Berichtigung der slowenischen Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1), insbesondere auf Artikel 113 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 121 Buchstabe h in Verbindung mit Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die slowenische Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 in der durch die Verordnung (EU) Nr. 61/2011 der Kommission (2) geänderten Fassung enthält einen Fehler: In Anhang XX Nummer 4.2 ist die Formulierung „die Reinheit muss überprüft werden“ nicht korrekt. Die slowenische Fassung ist daher zu berichtigen. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen. |
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(2) |
Die Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 sollte daher entsprechend berichtigt werden. |
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(3) |
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Betrifft nur die slowenische Fassung.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 19. Juli 2012
Für die Kommission
Der Präsident
José Manuel BARROSO