29.6.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 169/13


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 568/2012 DER KOMMISSION

vom 28. Juni 2012

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 in Bezug auf die Einreichung der Stützungsprogramme im Weinsektor

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1), insbesondere auf Artikel 103za in Verbindung mit Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 103k Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 muss jeder der in Anhang Xb derselben Verordnung genannten Erzeugermitgliedstaaten bei der Kommission den Entwurf eines Stützungsprogramms mit einer Laufzeit von fünf Jahren einreichen, das Maßnahmen zugunsten des Weinsektors umfasst.

(2)

Gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor (2) sind Stützungsprogramme erstmals für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013 einzureichen.

(3)

Zur Vorbereitung der zweiten Einreichung der Entwürfe von Stützungsprogrammen für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 sind die Rahmenbedingungen und besonderen Anforderungen für den neuen Programmplanungszeitraum festzulegen. Auch ist eine Frist für die zweite Einreichung der Entwürfe von Stützungsprogrammen festzusetzen.

(4)

Es ist eine Frist für die Mitgliedstaaten festzusetzen, die gemäß Artikel 103o der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 ab dem Haushaltsjahr 2014 Beträge ihres nationalen Finanzrahmens in die Betriebsprämienregelung übertragen wollen.

(5)

Die Verordnung (EG) Nr. 555/2008 ist daher entsprechend zu ändern.

(6)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EG) Nr. 555/2008 wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 2 erhält folgende Fassung:

„Artikel 2

Einreichung von Stützungsprogrammen

(1)   Der Entwurf des Stützungsprogramms gemäß Artikel 103k Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wird erstmals für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013 eingereicht.

Für die Haushaltsjahre 2014 bis 2018 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission ihren Entwurf des Stützungsprogramms bis zum 1. März 2013. Werden die ab dem Haushaltsjahr 2014 vorgesehenen nationalen Finanzrahmen nach diesem Zeitpunkt geändert, so passen die Mitgliedstaaten ihre Stützungsprogramme entsprechend an.

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission auf elektronischem Wege ihren Entwurf des Stützungsprogramms nach dem Muster in Anhang I der vorliegenden Verordnung.

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission ihre Finanzplanung zu dem Entwurf des Stützungsprogramms gemäß den Unterabsätzen 1 und 2 anhand des Formulars in Anhang II der vorliegenden Verordnung.

(2)   Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission ihre Rechtsvorschriften zu dem Entwurf des Stützungsprogramms gemäß Absatz 1 nach dessen Einführung oder Änderung mit. Diese Mitteilung kann erfolgen, indem der Kommission mitgeteilt wird, auf welcher Website die betreffenden Rechtsvorschriften veröffentlicht sind.

(3)   Die Mitgliedstaaten, die sich für die Übertragung des Gesamtbetrags ihres nationalen Finanzrahmens in die Betriebsprämienregelung ab dem Haushaltsjahr 2010 für den gesamten Zeitraum gemäß Absatz 1 Unterabsatz 1 entschieden haben, übermitteln das in der entsprechenden Zeile ordnungsgemäß ausgefüllte Formular gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung einmalig bis zum 30. Juni 2008.

Die Mitgliedstaaten, die sich für die Übertragung von Beträgen ihres nationalen Finanzrahmens in die Betriebsprämienregelung ab dem Haushaltsjahr 2014 für den gesamten Zeitraum gemäß Absatz 1 Unterabsatz 2 entschieden haben, übermitteln das in der entsprechenden Zeile ordnungsgemäß ausgefüllte Formular gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung bis zum 1. Dezember 2012.

(4)   Mitgliedstaaten, die in ihrem Stützungsprogramm regionale Besonderheiten berücksichtigt haben, können die Einzelheiten nach Regionen in dem Formular gemäß Anhang III übermitteln.

(5)   Die Mitgliedstaaten tragen die Verantwortung für die Ausgaben zwischen dem Zeitpunkt des Eingangs ihres Stützungsprogramms bei der Kommission und dem Beginn seiner Anwendbarkeit gemäß Artikel 103k Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007.“

2.

Die Anhänge I, II, III, IV, V, VI, VII, VIII, VIIIa und VIIIb werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 28. Juni 2012

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)   ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.

(2)   ABl. L 170 vom 30.6.2008, S. 74.


ANHANG

1.   

Anhang I erhält folgende Fassung:

„ANHANG I

GMO FÜR WEIN

Einreichung des Stützungsprogramms

A.   HAUSHALTSJAHRE 2009-2013

 

 

Mitgliedstaat  (1): …

Zeitraum  (2): …

Datum der Einreichung:

Revision Nr.:

Änderung beantragt durch die Kommission/Änderung beantragt durch den Mitgliedstaat (3)

A.   Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen und deren quantifizierter Ziele

a)   Unterstützung im Rahmen der Betriebsprämienregelung gemäß Artikel 103o (4)

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein

b)   Absatzförderung gemäß Artikel 103p

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen:

Quantifizierte Ziele:

Staatliche Beihilfe:

c)   Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gemäß Artikel 103q

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen (5):

Quantifizierte Ziele:

d)   Grüne Weinlese gemäß Artikel 103r

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen:

Quantifizierte Ziele:

e)   Fonds auf Gegenseitigkeit gemäß Artikel 103s

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen:

Quantifizierte Ziele:

f)   Ernteversicherung gemäß Artikel 103t

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen:

Quantifizierte Ziele:

Staatliche Beihilfe:

g)   Investitionen in Betrieben gemäß Artikel 103u

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen:

Quantifizierte Ziele:

Staatliche Beihilfe:

h)   Destillation von Nebenerzeugnissen gemäß Artikel 103v

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen (einschließlich Höhe der Unterstützung):

Quantifizierte Ziele:

i)   Destillation von Trinkalkohol gemäß Artikel 103w

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Dauer der Übergangszeit (Weinwirtschaftsjahre):

Beschreibung der Maßnahmen (einschließlich Höhe der Unterstützung):

Quantifizierte Ziele:

j)   Dringlichkeitsdestillation gemäß Artikel 103x

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Dauer der Übergangszeit (Weinwirtschaftsjahre):

Beschreibung der Maßnahmen (einschließlich Höhe der Unterstützung):

Quantifizierte Ziele:

Staatliche Beihilfe:

k)   Verwendung von konzentriertem Traubenmost gemäß Artikel 103y

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Dauer der Übergangszeit (Weinwirtschaftsjahre):

Beschreibung der Maßnahmen (einschließlich Höhe der Unterstützung):

Quantifizierte Ziele:

B.   Ergebnisse der durchgeführten Konsultationen

C.   Beurteilung der erwarteten technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen (6)

D.   Zeitplan für die Durchführung der Maßnahmen

E.   Allgemeine Finanzierungstabelle nach dem Muster in Anhang II (mit Angabe der Revisionsnummer)

F.    Kriterien und quantitative Indikatoren für die Begleitung und Bewertung

Maßnahmen zur angemessenen und effizienten Durchführung des Programms

G.   Bezeichnung der zuständigen Behörden und für die Durchführung des Programms verantwortlichen Stellen

B.   HAUSHALTSJAHRE 2014-2018

 

 

Mitgliedstaat  (7): …

Zeitraum  (8): …

Datum der Einreichung:

Revision Nr.:

Änderung beantragt durch die Kommission/Änderung beantragt durch den Mitgliedstaat (9)

A.   Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen und deren quantifizierter Ziele

a)   Unterstützung im Rahmen der Betriebsprämienregelung gemäß Artikel 103o (10)

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein

b)   Absatzförderung gemäß Artikel 103p

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen:

Quantifizierte Ziele:

Staatliche Beihilfe:

c)   Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gemäß Artikel 103q

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen:

Quantifizierte Ziele:

d)   Grüne Weinlese gemäß Artikel 103r

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen:

Quantifizierte Ziele:

e)   Fonds auf Gegenseitigkeit gemäß Artikel 103s

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen:

Quantifizierte Ziele:

f)   Ernteversicherung gemäß Artikel 103t

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen:

Quantifizierte Ziele:

Staatliche Beihilfe:

g)   Investitionen in Betrieben gemäß Artikel 103u

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen:

Quantifizierte Ziele:

Staatliche Beihilfe:

h)   Destillation von Nebenerzeugnissen gemäß Artikel 103v

Aufgenommen in das Stützungsprogramm: ja/nein, wenn ja:

Beschreibung der Maßnahmen (einschließlich Höhe der Unterstützung):

Quantifizierte Ziele:

B.   Ergebnisse der durchgeführten Konsultationen

C.   Beurteilung der erwarteten technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen (11)

D.   Zeitplan für die Durchführung der Maßnahmen

E.   Allgemeine Finanzierungstabelle nach dem Muster in Anhang II (mit Angabe der Revisionsnummer)

F.    Kriterien und quantitative Indikatoren für die Begleitung und Bewertung

Maßnahmen zur angemessenen und effizienten Durchführung des Programms

G.   Bezeichnung der zuständigen Behörden und für die Durchführung des Programms verantwortlichen Stellen

2.   

Anhang II erhält folgende Fassung:

„ANHANG II

Vorlage der Finanzierungstabelle zum nationalen Stützungsprogramm gemäß Artikel 103l Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

A.   HAUSHALTSJAHRE 2009-2013

(in 1000 EUR)

Mitgliedstaat (12):

Datum der Mitteilung (spätestens 30. Juni 2008):

 

Haushaltsjahr

 

Maßnahmen

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

2009

2010

2011

2012

2013

Insgesamt

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

(7)

(8)

1 -

Betriebsprämienregelung

Artikel 103o

 

 

 

 

 

 

2 -

Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 103p

 

 

 

 

 

 

3a -

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 103q

 

 

 

 

 

 

3b -

Laufende Pläne

Verordnung (EG) Nr. 1493/1999

 

 

 

 

 

 

4 -

Grüne Weinlese

Artikel 103r

 

 

 

 

 

 

5 -

Risikofonds

Artikel 103s

 

 

 

 

 

 

6 -

Ernteversicherung

Artikel 103t

 

 

 

 

 

 

7 -

Investitionen in Betrieben

Artikel 103u

 

 

 

 

 

 

8 -

Destillation von Nebenerzeugnissen

Artikel 103v

 

 

 

 

 

 

9 -

Destillation von Trinkalkohol – Flächenbeihilfe

Artikel 103w

 

 

 

 

 

 

10 -

Dringlichkeitsdestillation

Artikel 103x Absatz 1

 

 

 

 

 

 

11 -

Verwendung von Traubenmostkonzentrat zur Anreicherung

Artikel 103y

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

Bei Maßnahmen, die nicht in das nationale Stützungsprogramm aufgenommen wurden, ist als Betrag „0“ anzugeben.

Gegebenenfalls:

10a -

Dringlichkeitsdestillation - staatliche Beihilfe

Artikel 103x Absatz 5

 

 

 

 

 

 

B.   HAUSHALTSJAHRE 2014-2018 (13)

(in 1000 EUR)

Mitgliedstaat (14):

Datum der Mitteilung (15):

 

Haushaltsjahr

 

Maßnahmen

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

2014

2015

2016

2017

2018

Insgesamt

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

(7)

(8)

1 -

Betriebsprämienregelung

Artikel 103o

 

 

 

 

 

 

2 -

Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 103p

 

 

 

 

 

 

3a -

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 103q

 

 

 

 

 

 

4 -

Grüne Weinlese

Artikel 103r

 

 

 

 

 

 

5 -

Risikofonds

Artikel 103s

 

 

 

 

 

 

6 -

Ernteversicherung

Artikel 103t

 

 

 

 

 

 

7 -

Investitionen in Betrieben

Artikel 103u

 

 

 

 

 

 

8 -

Destillation von Nebenerzeugnissen

Artikel 103v

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

3.   

Anhang III erhält folgende Fassung:

„ANHANG III

Fakultative Vorlage der Finanzierungstabelle zum nationalen Stützungsprogramm gemäß Artikel 103l Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 — Angaben nach Regionen

A.   HAUSHALTSJAHRE 2009-2013:

(in 1000 EUR)

Mitgliedstaat (16):

Region:

Datum der Mitteilung (spätestens 30. Juni 2008):

 

Haushaltsjahr

Maßnahmen

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

2009

2010

2011

2012

2013

Insgesamt

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

(7)

(8)

1 -

Betriebsprämienregelung

Artikel 103o

 

 

 

 

 

 

2 -

Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 103p

 

 

 

 

 

 

3a -

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 103q

 

 

 

 

 

 

3b -

Laufende Pläne

Verordnung (EG) Nr. 1493/1999

 

 

 

 

 

 

4 -

Grüne Weinlese

Artikel 103r

 

 

 

 

 

 

5 -

Risikofonds

Artikel 103s

 

 

 

 

 

 

6 -

Ernteversicherung

Artikel 103t

 

 

 

 

 

 

7 -

Investitionen in Betrieben

Artikel 103u

 

 

 

 

 

 

8 -

Destillation von Nebenerzeugnissen

Artikel 103v

 

 

 

 

 

 

9 -

Destillation von Trinkalkohol – Flächenbeihilfe

Artikel 103w

 

 

 

 

 

 

10 -

Dringlichkeitsdestillation

Artikel 103x

 

 

 

 

 

 

11 -

Verwendung von Traubenmostkonzentrat zur Anreicherung

Artikel 103y

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

Bei Maßnahmen, die nicht in das nationale Stützungsprogramm aufgenommen wurden, ist als Betrag „0“ anzugeben.

Gegebenenfalls:

10a -

Dringlichkeitsdestillation - staatliche Beihilfe

Artikel 103x Absatz 5

 

 

 

 

 

 

B.   HAUSHALTSJAHRE 2014-2018 (17):

(in 1000 EUR)

Mitgliedstaat (18):

Region:

Datum der Mitteilung (spätestens 1. März 2013):

 

Haushaltsjahr

Maßnahmen

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

2014

2015

2016

2017

2018

Insgesamt

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

(7)

(8)

1 -

Betriebsprämienregelung

Artikel 103o

 

 

 

 

 

 

2 -

Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 103p

 

 

 

 

 

 

3a -

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 103q

 

 

 

 

 

 

4 -

Grüne Weinlese

Artikel 103r

 

 

 

 

 

 

5 -

Risikofonds

Artikel 103s

 

 

 

 

 

 

6 -

Ernteversicherung

Artikel 103t

 

 

 

 

 

 

7 -

Investitionen in Betrieben

Artikel 103u

 

 

 

 

 

 

8 -

Destillation von Nebenerzeugnissen

Artikel 103v

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

4.   

Anhang IV erhält folgende Fassung:

„ANHANG IV

Änderungen der Finanzierungstabelle zum nationalen Stützungsprogramm gemäß Artikel 103l Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

A.   HAUSHALTSJAHRE 2009-2013:

(in 1000 EUR)

Mitgliedstaat (19):

Datum der Mitteilung (20):

Datum der letzten Mitteilung:

Nr. dieser geänderten Tabelle:

Änderung beantragt durch die Kommission / Änderung beantragt durch den Mitgliedstaat (21)

 

 

Haushaltsjahr

 

Maßnahmen

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

 

2009

2010

2011

2012

2013

Insgesamt

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

(7)

(8)

(9)

1 -

Betriebsprämienregelung

Artikel 103o

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

2 -

Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 103p

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

3a -

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 103q

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

3b -

Laufende Pläne

Verordnung (EG) Nr. 1493/1999

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

4 -

Grüne Weinlese

Artikel 103r

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

5 -

Risikofonds

Artikel 103s

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

6 -

Ernteversicherung

Artikel 103t

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

7 -

Investitionen in Betrieben

Artikel 103u

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

8 -

Destillation von Nebenerzeugnissen

Artikel 103v

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

9 -

Destillation von Trinkalkohol – Flächenbeihilfe

Artikel 103w

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

10 -

Dringlichkeitsdestillation

Artikel 103x

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

11 -

Verwendung von Traubenmost-konzentrat zur Anreicherung

Artikel 103y

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

Termin für die Mitteilung:

Gegebenenfalls:

10a -

Dringlichkeitsdestillation - staatliche Beihilfe

Artikel 103x Absatz 5

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

B.   HAUSHALTSJAHRE 2014-2018

(in 1000 EUR)

Mitgliedstaat (22):

Datum der Mitteilung (23):

Datum der letzten Mitteilung:

Nr. dieser geänderten Tabelle:

Änderung beantragt durch die Kommission / Änderung beantragt durch den Mitgliedstaat (24)

 

 

Haushaltsjahr

 

Maßnahmen

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

 

2014

2015

2016

2017

2018

Insgesamt

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

(7)

(8)

(9)

1 -

Betriebsprämienregelung

Artikel 103o

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

2 -

Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 103p

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

3a -

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 103q

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

4 -

Grüne Weinlese

Artikel 103r

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

5 -

Risikofonds

Artikel 103s

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

6 -

Ernteversicherung

Artikel 103t

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

7 -

Investitionen in Betrieben

Artikel 103u

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

8 -

Destillation von Nebenerzeugnissen

Artikel 103v

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

Letzte Mitteilung

 

 

 

 

 

 

Geänderter Betrag

 

 

 

 

 

 

5.   

Anhang V erhält folgende Fassung:

„ANHANG V

Mitteilung zum Stützungsprogramm

A.   HAUSHALTSJAHRE 2009-2013:

 

 

Mitgliedstaat  (25): …

Zeitraum:

Datum der Einreichung:

Revision Nr.:

A.   Allgemeine Bewertung

B.   Bedingungen und Ergebnisse der Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen (26)

a)   Unterstützung im Rahmen der Betriebsprämienregelung gemäß Artikel 103o (27)

b)   Absatzförderung gemäß Artikel 103p

Bedingungen der Durchführung:

Ergebnisse (28):

Staatliche Beihilfe:

c)   Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gemäß Artikel 103q

Bedingungen der Durchführung:

Ergebnisse:

d)   Grüne Weinlese gemäß Artikel 103r

Bedingungen der Durchführung:

Ergebnisse:

e)   Fonds auf Gegenseitigkeit gemäß Artikel 103s

Bedingungen der Durchführung:

Ergebnisse:

f)   Ernteversicherung gemäß Artikel 103t

Bedingungen der Durchführung:

Ergebnisse:

Staatliche Beihilfe:

g)   Investitionen in Betrieben gemäß Artikel 103u

Bedingungen der Durchführung:

Ergebnisse:

Staatliche Beihilfe:

h)   Destillation von Nebenerzeugnissen gemäß Artikel 103v

Bedingungen der Durchführung (einschließlich Höhe der Unterstützung):

Ergebnisse:

i)   Destillation von Trinkalkohol gemäß Artikel 103w

Bedingungen der Durchführung (einschließlich Höhe der Unterstützung):

Ergebnisse:

j)   Dringlichkeitsdestillation gemäß Artikel 103x

Bedingungen der Durchführung (einschließlich Höhe der Unterstützung):

Ergebnisse:

Staatliche Beihilfe:

k)   Verwendung von konzentriertem Traubenmost gemäß Artikel 103y

Bedingungen der Durchführung (einschließlich Höhe der Unterstützung):

Ergebnisse:

C.   Schlussfolgerungen (und gegebenenfalls geplante Änderungen)

B.   HAUSHALTSJAHRE 2014-2018:

 

 

Mitgliedstaat  (29): …

Zeitraum:

Datum der Einreichung:

Revision Nr.:

A.   Allgemeine Bewertung:

B.   Bedingungen und Ergebnisse der Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen (30)

a)   Unterstützung im Rahmen der Betriebsprämienregelung gemäß Artikel 103o (31)

b)   Absatzförderung gemäß Artikel 103p

Bedingungen der Durchführung:

Ergebnisse (32):

Staatliche Beihilfe:

c)   Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gemäß Artikel 103q

Bedingungen der Durchführung:

Ergebnisse:

d)   Grüne Weinlese gemäß Artikel 103r

Bedingungen der Durchführung:

Ergebnisse:

e)   Fonds auf Gegenseitigkeit gemäß Artikel 103s

Bedingungen der Durchführung:

Ergebnisse:

f)   Ernteversicherung gemäß Artikel 103t

Bedingungen der Durchführung:

Ergebnisse:

Staatliche Beihilfe:

g)   Investitionen in Betrieben gemäß Artikel 103u

Bedingungen der Durchführung:

Ergebnisse:

Staatliche Beihilfe:

h)   Destillation von Nebenerzeugnissen gemäß Artikel 103v

Bedingungen der Durchführung (einschließlich Höhe der Unterstützung):

Ergebnisse:

C.   Schlussfolgerungen (und gegebenenfalls geplante Änderungen)

6.   

Anhang VI erhält folgende Fassung:

„ANHANG VI

Finanzierungstabelle zur Durchführung des nationalen Stützungsprogramms gemäß Artikel 188a Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

A.   HAUSHALTSJAHRE 2009-2013

(in 1000 EUR)

Mitgliedstaat (33):

Datum der Mitteilung (34):

Geänderte Tabelle: ja/nein (35)

wenn ja, Nummer:

 

Haushaltsjahr

 

Maßnahmen

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

2009

2010

2011

2012

2013

Insgesamt

 

 

Planung/ Ausführung (35)

Planung/ Ausführung (35)

Planung/ Ausführung (35)

Planung/ Ausführung (35)

Planung/ Ausführung (35)

 

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

(7)

(8)

1 -

Betriebsprämienregelung

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

2 -

Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 103p

 

 

 

 

 

 

3a -

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 103q

 

 

 

 

 

 

3b -

Laufende Pläne

Verordnung (EG) Nr. 1493/1999

 

 

 

 

 

 

4 -

Grüne Weinlese

Artikel 103r

 

 

 

 

 

 

5 -

Risikofonds

Artikel 103s

 

 

 

 

 

 

6 -

Ernteversicherung

Artikel 103t

 

 

 

 

 

 

7 -

Investitionen in Betrieben

Artikel 103u

 

 

 

 

 

 

8 -

Destillation von Nebenerzeugnissen

Artikel 103v

 

 

 

 

 

 

9 -

Destillation von Trinkalkohol – Flächenbeihilfe

Artikel 103w

 

 

 

 

 

 

10 -

Dringlichkeitsdestillation

Artikel 103x

 

 

 

 

 

 

11 -

Verwendung von Traubenmostkonzentrat zur Anreicherung

Artikel 103y

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

Gegebenenfalls:

10a -

Dringlichkeitsdestillation

Artikel 103x Absatz 5

 

 

 

 

 

 

B.   HAUSHALTSJAHRE 2014-2018

Mitgliedstaat (36):

Datum der Mitteilung (37):

Geänderte Tabelle: ja/nein (38)

wenn ja, Nummer:

 

Haushaltsjahr

 

Maßnahmen

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

2014

2015

2016

2017

2018

Insgesamt

 

 

Planung/ Ausführung (38)

Planung/ Ausführung (38)

Planung/ Ausführung (38)

Planung/ Ausführung (38)

Planung/ Ausführung (38)

 

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

(7)

(8)

1 -

Betriebsprämienregelung

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

2 -

Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 103p

 

 

 

 

 

 

3a -

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 103q

 

 

 

 

 

 

4 -

Grüne Weinlese

Artikel 103r

 

 

 

 

 

 

5 -

Risikofonds

Artikel 103s

 

 

 

 

 

 

6 -

Ernteversicherung

Artikel 103t

 

 

 

 

 

 

7 -

Investitionen in Betrieben

Artikel 103u

 

 

 

 

 

 

8 -

Destillation von Nebenerzeugnissen

Artikel 103v

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

7.   

Anhang VII erhält folgende Fassung:

„ANHANG VII

Technische Daten zum nationalen Stützungsprogramm gemäß Artikel 103l Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

A.   HAUSHALTSJAHRE 2009-2013:

(in 1000 EUR)

Mitgliedstaat (39):

Datum der Mitteilung (40):

Datum der letzten Mitteilung:

Nummer dieser geänderten Tabelle:

 

 

Haushaltsjahr

 

 

 

 

2009

2010

2011

2012

2013

Insgesamt

Maßnahmen

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

 

Planung

Ausführung

Planung

Ausführung

Planung

Ausführung

Planung

Ausführung

Planung

Ausführung

Ausführung

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

(7)

(8)

(9)

(10)

(11)

(12)

(13)

(14)

1 -

Betriebsprämienregelung

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

2 -

Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 103p

Anzahl Projekte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

Durchschnittl. EU-Unterstützung (41)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatliche Beihilfen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

3a -

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 103q

Gesamtfläche (ha)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

Durchschnittsbetrag (EUR/ha) (42)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3b -

Laufende Pläne

Verordnung (EG) Nr. 1493/1999

Gesamtfläche (ha)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

Geänderter Betrag (EUR/ha) (42)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4 -

Grüne Weinlese

Artikel 103r

Gesamtfläche (ha)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durchschnittsbetrag (EUR/ha) (42)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5 -

Risikofonds

Artikel 103s

Anzahl neuer Fonds

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

Durchschnittl. EU-Unterstützung (43)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6 -

Ernteversicherung

Artikel 103t

Anzahl Erzeuger

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

Durchschnittl. EU-Unterstützung (44)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatliche Beihilfen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

7 -

Investitionen in Betrieben

Artikel 103u

Anzahl Begünstigter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

Durchschnittl. EU-Unterstützung (45)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatliche Beihilfen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

7.1

Investitionen in Betrieben in Konvergenzregionen

Artikel 103u Absatz 4 Buchstabe a

Zuschussfähige Kosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

7.2

Investitionen in Betrieben in anderen Regionen

Artikel 103u Absatz 4 Buchstabe b

Zuschussfähige Kosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

7.3

Investitionen in Betrieben in Regionen in äußerster Randlage

Artikel 103u Absatz 4 Buchstabe c

Zuschussfähige Kosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

7.4

Investitionen in Betrieben auf den kleineren Inseln des Ägäischen Meers

Artikel 103u Absatz 4 Buchstabe d

Zuschussfähige Kosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

7.5

Investitionen in Betrieben in Konvergenzregionen

Artikel 103u Absatz 4 Buchstabe a

EU-Beitrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

7.6

Investitionen in Betrieben in anderen Regionen

Artikel 103u Absatz 4 Buchstabe b

EU-Beitrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

7.7

Investitionen in Betrieben in Regionen in äußerster Randlage

Artikel 103u Absatz 4 Buchstabe c

EU-Beitrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

7.8

Investitionen in Betrieben auf den kleineren Inseln des Ägäischen Meers

Artikel 103u Absatz 4 Buchstabe d

EU-Beitrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

8 -

Destillation von Nebenerzeugnissen

Artikel 103v

Höchstbetrag der Beihilfe (EUR/%vol/ hl) (46)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mio. hl

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durchschnittl. EU-Unterstützung (47)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9 -

Destillation von Trinkalkohol – Flächenbeihilfe

Artikel 103w

Beihilfebetrag (EUR/ha) (46)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fläche (ha)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durchschnittl. Unterstützung (41)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10 -

Dringlichkeitsdestillation

Artikel 103x

Beihilfebetrag (EUR/%vol/ hl) (46)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erzeugermindestpreis (EUR/%vol/ hl) (46)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mio. hl

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durchschnittl. EU-Unterstützung (47)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11 -

Verwendung von Traubenmostkonzentrat zur Anreicherung

Artikel 103y

Beihilfebetrag (EUR/%vol/ hl) (46)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mio. hl

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durchschnittl. EU-Unterstützung (47)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.   HAUSHALTSJAHRE 2014-2018:

(in 1000 EUR)

Mitgliedstaat (48):

Datum der Mitteilung (49):

Datum der letzten Mitteilung:

Nummer dieser geänderten Tabelle:

 

 

Haushaltsjahr

 

 

 

 

2014

2015

2016

2017

2018

Insgesamt

Maßnahmen

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

 

Planung

Ausführung

Planung

Ausführung

Planung

Ausführung

Planung

Ausführung

Planung

Ausführung

Ausführung

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

(7)

(8)

(9)

(10)

(11)

(12)

(13)

(14)

1-

Betriebsprämienregelung

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

(…)

2 -

Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 103p

Anzahl Projekte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

Durchschnittl. EU-Unterstützung (50)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatliche Beihilfen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

3a -

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 103q

Gesamtfläche (ha)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

Durchschnittsbetrag (EUR/ha) (51)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4 -

Grüne Weinlese

Artikel 103r

Gesamtfläche (ha)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durchschnittsbetrag (EUR/ha) (51)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5 -

Risikofonds

Artikel 103s

Anzahl neuer Fonds

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

Durchschnittl. EU-Unterstützung (52)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6 -

Ernteversicherung

Artikel 103t

Anzahl Erzeuger

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

Durchschnittl. EU-Unterstützung (53)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatliche Beihilfen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

7 -

Investitionen in Betrieben

Artikel 103u

Anzahl Begünstigter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

Durchschnittl. EU-Unterstützung (54)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatliche Beihilfen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

7.1

Investitionen in Betrieben in Konvergenzregionen

Artikel 103u Absatz 4 Buchstabe a

Zuschussfähige Kosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

7.2

Investitionen in Betrieben in anderen Regionen

Artikel 103u Absatz 4 Buchstabe b

Zuschussfähige Kosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

7.3

Investitionen in Betrieben in Regionen in äußerster Randlage

Artikel 103u Absatz 4 Buchstabe c

Zuschussfähige Kosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

7.4

Investitionen in Betrieben auf den kleineren Inseln des Ägäischen Meers

Artikel 103u Absatz 4 Buchstabe d

Zuschussfähige Kosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

7.5

Investitionen in Betrieben in Konvergenzregionen

Artikel 103u Absatz 4 Buchstabe a

EU-Beitrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

7.6

Investitionen in Betrieben in anderen Regionen

Artikel 103u Absatz 4 Buchstabe b

EU-Beitrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

7.7

Investitionen in Betrieben in Regionen in äußerster Randlage

Artikel 103u Absatz 4 Buchstabe c

EU-Beitrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

7.8

Investitionen in Betrieben auf den kleineren Inseln des Ägäischen Meers

Artikel 103u Absatz 4 Buchstabe d

EU-Beitrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(kumulativ)

8 -

Destillation von Nebenerzeugnissen

Artikel 103v

Höchstbetrag der Beihilfe (EUR/%vol/ hl) (55)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mio. hl

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durchschnittl. EU-Unterstützung (56)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8.   

Die Anhänge VIII, VIIIa und VIIIb erhalten folgende Fassung:

„ANHANG VIII

Mitteilung zu Absatzförderungsmaßnahmen gemäß Artikel 103p und Artikel 188a Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

A.   HAUSHALTSJAHRE 2009-2013:

Mitgliedstaat:

Planung/Ausführung  (57):

Datum der Mitteilung  (58):

Datum der letzten Mitteilung:

Nummer dieser geänderten Tabelle:

Begünstigte

Förderfähige Maßnahme (Artikel 103p Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2009)

Warenbezeichnung (59)

Zielmarkt

Zeitraum

Zuschussfähige Ausgaben (EUR)

davon Gemeinschaftsbeitrag (EUR)

davon andere öffentliche Unterstützung (EUR)

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

(7)

(8)

 

 

 

 

 

 

 

B.   HAUSHALTSJAHRE 2014-2018:

Mitgliedstaat:

Planung/Ausführung  (60):

Datum der Mitteilung  (61):

Datum der letzten Mitteilung:

Nummer dieser geänderten Tabelle:

Begünstigte

Förderfähige Maßnahme (Artikel 103p Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2009)

Warenbezeichnung (62)

Zielmarkt

Zeitraum

Zuschussfähige Ausgaben (EUR)

davon Gemeinschaftsbeitrag (EUR)

davon andere öffentliche Unterstützung (EUR)

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

(7)

(8)

 

 

 

 

 

 

 

„ANHANG VIIIa

Jahresbericht über die Vor-Ort-Kontrolle der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gemäß Artikel 103q der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

A.   HAUSHALTSJAHRE 2009-2013:

Mitgliedstaat (63):

Haushaltsjahr:

Datum der Mitteilung (64):

Region

Insgesamt genehmigte Umstrukturierungs- und Umstellungsmaßnahmen

Umstrukturierungen im Rahmen vorhergehender Rodungsmaßnahmen (65)

Kontrolle vor der Rodung (66)

Kontrolle nach Umstrukturierung/ Umstellung

Nach Kontrolle endgültig zugelassene Fläche

(ha)

Nach Kontrolle abgelehnte Fläche

(ha)

Abgelehnte Prämienanträge

(EUR)

Sanktionen (66)

Verwaltungskontrolle

Vor-Ort-Kontrolle

Anzahl der Anträge

Fläche

(ha)

Anzahl

vorhergehend gerodete Fläche

(ha)

Anzahl kontrollierter Erzeuger

Kontrollierte Fläche

(ha)

Anzahl kontrollierter Erzeuger

Kontrollierte Fläche

(ha)

Anzahl kontrollierter Erzeuger

Kontrol lierte Fläche

(ha)

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

(7)

(8)

(9)

(10)

(11)

(12)

(13)

(14)

(15)

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitgliedstaat insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.   HAUSHALTSJAHRE 2014-2018:

Mitgliedstaat (67):

Haushaltsjahr:

Datum der Mitteilung (68):

Region

Insgesamt genehmigte Umstrukturierungs- und Umstellungsmaßnahmen

Umstrukturierungen im Rahmen vorhergehender Rodungsmaßnahmen (69)

Kontrolle vor der Rodung (70)

Kontrolle nach Umstrukturierung/ Umstellung

Nach Kontrolle endgültig zugelassene Fläche

(ha)

Nach Kontrolle abgelehnte Fläche

(ha)

Abgelehnte Prämienanträge

(EUR)

Sanktionen (70)

Verwaltungskontrolle

Vor-Ort-Kontrolle

Anzahl der Anträge

Fläche

(ha)

Anzahl

vorhergehend gerodete Fläche

(ha)

Anzahl kontrollierter Erzeuger

Kontrollierte Fläche

(ha)

Anzahl kontrollierter Erzeuger

Kontrollierte Fläche

(ha)

Anzahl kontrollierter Erzeuger

Kontrollierte Fläche

(ha)

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

(7)

(8)

(9)

(10)

(11)

(12)

(13)

(14)

(15)

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitgliedstaat insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„ANHANG VIIIb

Jahresbericht über die Vor-Ort-Kontrolle der grünen Weinlese gemäß Artikel 103r der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

A.   HAUSHALTSJAHRE 2009-2013

Mitgliedstaat (71):

Haushaltsjahr:

Datum der Mitteilung (72):

Region

Vom Mitgliedstaat genehmigte Anträge

Vor-Ort-Kontrolle

Nach Kontrolle endgültig zugelassene Fläche

(ha)

Nach Kontrolle abgelehnte Fläche

(ha)

Abgelehnte Prämienanträge

(EUR)

Sanktionen (73)

Anzahl Anträge

Fläche

(ha)

Anzahl Anträge

Kontrollierte Fläche

(ha)

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

(7)

(8)

(9)

1

 

 

 

 

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitgliedstaat insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

B.   HAUSHALTSJAHRE 2014-2018

Mitgliedstaat (74):

Haushaltsjahr:

Datum der Mitteilung (75):

Region

Vom Mitgliedstaat genehmigte Anträge

Vor-Ort-Kontrolle

Nach Kontrolle endgültig zugelassene Fläche

(ha)

Nach Kontrolle abgelehnte Fläche

(ha)

Abgelehnte Prämienanträge

(EUR)

Sanktionen (76)

Anzahl Anträge

Fläche

(ha)

Anzahl Anträge

Kontrollierte Fläche

(ha)

(1)

(2)

(3)

(4)

(5)

(6)

(7)

(8)

(9)

1

 

 

 

 

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitgliedstaat insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

 


(1)  OPOCE-Kürzel.

(2)  Weinwirtschaftsjahre.

(3)  Nichtzutreffendes streichen.

(4)  Alle Artikelangaben in diesem Anhang beziehen sich auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007.

(5)  Einschließlich Ergebnisse der laufenden Maßnahmen nach Artikel 10 der vorliegenden Verordnung.

(6)  Mitgliedstaaten im Sinne von Artikel 103o Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 müssen unter den Punkten C und F keine Angaben machen.

(7)  OPOCE-Kürzel.

(8)  Weinwirtschaftsjahre.

(9)  Nichtzutreffendes streichen.

(10)  Alle Artikelangaben in diesem Anhang beziehen sich auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007.

(11)  Mitgliedstaaten im Sinne von Artikel 103o Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 müssen unter den Punkten C und F keine Angaben machen.“

(12)  OPOCE-Kürzel.

(13)  Die Beträge umfassen auch Ausgaben für Maßnahmen, die im Rahmen der ersten Fünfjahresprogramme 2009-2013 eingeleitet und für die Zahlungen im Laufe des zweiten Fünfjahresprogramms 2014-2018 getätigt werden.“

(14)  OPOCE-Kürzel.

(15)  Termin für die Mitteilung: bis zum 1. Dezember 2012 für die Betriebsprämienregelung und bis zum 1. März 2013 für die übrigen Maßnahmen.

(16)  OPOCE-Kürzel.

(17)  Die Beträge umfassen auch Ausgaben für Maßnahmen, die im Rahmen der ersten Fünfjahresprogramme 2009-2013 eingeleitet und für die Zahlungen im Laufe des zweiten Fünfjahresprogramms 2014-2018 getätigt werden.“

(18)  Anhang IV erhält folgende Fassung:

(19)  OPOCE-Kürzel.

(20)  Termin für die Mitteilung: 1. März und 30. Juni.

(21)  Nichtzutreffendes streichen.

(22)  OPOCE-Kürzel.

(23)  Termin für die Mitteilung: 1. März und 30. Juni.

(24)  Nichtzutreffendes streichen.“

(25)  OPOCE-Kürzel.

(26)  Angaben sind nur zu Maßnahmen zu machen, die in das Stützungsprogramm aufgenommen wurden.

(27)  Alle Artikelangaben in diesem Anhang beziehen sich auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007.

(28)  Beurteilung der erwarteten technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen anhand der im Programm festgelegten Kriterien und quantitativen Indikatoren für die Begleitung und Bewertung.

(29)  OPOCE-Kürzel.

(30)  Angaben sind nur zu Maßnahmen zu machen, die in das Stützungsprogramm aufgenommen wurden.

(31)  Alle Artikelangaben in diesem Anhang beziehen sich auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007.

(32)  Beurteilung der erwarteten technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen anhand der im Programm festgelegten Kriterien und quantitativen Indikatoren für die Begleitung und Bewertung.

(33)  OPOCE-Kürzel.

(34)  Termin für die Mitteilung: 1. März und 30. Juni.

(35)  Nichtzutreffendes streichen.

(36)  OPOCE-Kürzel.

(37)  Termin für die Mitteilung: 1. März und 30. Juni.

(38)  Nichtzutreffendes streichen.“

(39)  OPOCE-Kürzel.

(40)  Termin für die Mitteilung: für die Planung erstmalig 30. Juni 2008 und danach jährlich 1. März und 30. Juni, für die Ausführung jährlich 1. März (erstmalig 2010).

(41)  Berechnung: Die in Anhang II (Planung) bzw. Anhang VI (Ausführung) angegebenen Beträge werden durch die betreffende Anzahl Projekte im vorliegenden Anhang dividiert.

(42)  Berechnung: Die in Anhang II (Planung) bzw. Anhang VI (Ausführung) angegebenen Beträge werden durch die betreffende Flächenangabe im vorliegenden Anhang dividiert.

(43)  Berechnung: Die in Anhang II (Planung) bzw. Anhang VI (Ausführung) angegebenen Beträge werden durch die betreffende Anzahl Fonds im vorliegenden Anhang dividiert.

(44)  Berechnung: Die in Anhang II (Planung) bzw. Anhang VI (Ausführung) angegebenen Beträge werden durch die betreffende Anzahl Erzeuger im vorliegenden Anhang dividiert.

(45)  Berechnung: Die in Anhang II (Planung) bzw. Anhang VI (Ausführung) angegebenen Beträge werden durch die betreffende Anzahl Begünstigte im vorliegenden Anhang dividiert.

(46)  Nähere Angaben sind in den Anhängen I und V zu machen.

(47)  Berechnung: Die in Anhang II (Planung) bzw. Anhang VI (Ausführung) angegebenen Beträge werden durch die betreffende Anzahl Hektoliter im vorliegenden Anhang dividiert.

(48)  OPOCE-Kürzel.

(49)  Termin für die Mitteilung: für die Planung erstmalig 1. März 2013 und danach jährlich 1. März und 30. Juni, für die Ausführung jährlich 1. März (erstmalig 2015).

(50)  Berechnung: Die in Anhang II (Planung) bzw. Anhang VI (Ausführung) angegebenen Beträge werden durch die betreffende Anzahl Projekte im vorliegenden Anhang dividiert.

(51)  Berechnung: Die in Anhang II (Planung) bzw. Anhang VI (Ausführung) angegebenen Beträge werden durch die betreffende Flächenangabe im vorliegenden Anhang dividiert.

(52)  Berechnung: Die in Anhang II (Planung) bzw. Anhang VI (Ausführung) angegebenen Beträge werden durch die betreffende Anzahl Fonds im vorliegenden Anhang dividiert.

(53)  Berechnung: Die in Anhang II (Planung) bzw. Anhang VI (Ausführung) angegebenen Beträge werden durch die betreffende Anzahl Erzeuger im vorliegenden Anhang dividiert.

(54)  Berechnung: Die in Anhang II (Planung) bzw. Anhang VI (Ausführung) angegebenen Beträge werden durch die betreffende Anzahl Begünstigte im vorliegenden Anhang dividiert.

(55)  Nähere Angaben sind in den Anhängen I und V zu machen.

(56)  Berechnung: Die in Anhang II (Planung) bzw. Anhang VI (Ausführung) angegebenen Beträge werden durch die betreffende Anzahl Hektoliter im vorliegenden Anhang dividiert.“

(57)  Nichtzutreffendes streichen.

(58)  Termin für die Mitteilung: für die Planung erstmalig 30. Juni 2008 und danach jährlich 1. März und 30. Juni, für die Ausführung jährlich 1. März (erstmalig 2010).

(59)  Einschließlich Absatzförderungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten.

(60)  Nichtzutreffendes streichen.

(61)  Termin für die Mitteilung: für die Planung erstmalig 1. März 2013 und danach jährlich 1. März und 30. Juni, für die Ausführung jährlich 1. März (erstmalig 2015).

(62)  Einschließlich Absatzförderungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten.

(63)  OPOCE-Kürzel.

(64)  Termin für die Mitteilung: 1. Dezember jährlich (erstmalig 1. Dezember 2009).

(65)  Teilweise einbezogen in Spalten 2 und 3.

(66)  Falls zutreffend.

(67)  OPOCE-Kürzel.

(68)  Termin für die Mitteilung: 1. Dezember jährlich (erstmalig 1. Dezember 2014).

(69)  Teilweise einbezogen in Spalten 2 und 3.

(70)  Falls zutreffend.

(71)  OPOCE-Kürzel.

(72)  Termin für die Mitteilung: 1. Dezember jährlich (erstmalig 1. Dezember 2009).

(73)  Falls zutreffend.

(74)  OPOCE-Kürzel.

(75)  Termin für die Mitteilung: 1. Dezember jährlich (erstmalig 1. Dezember 2014).

(76)  Falls zutreffend.