28.2.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 54/1 |
VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2012 DES RATES
vom 27. Februar 2012
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,
gestützt auf den Beschluss 2011/782/GASP des Rates vom 1. Dezember 2011 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (1),
auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 18. Januar 2012 erließ der Rat die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 (2). |
(2) |
Angesichts der fortwährenden gewaltsamen Repressionen und Menschenrechtsverletzungen durch die syrische Regierung sind im Beschluss 2012/122/GASP des Rates (3) zur Änderung des Beschlusses 2011/782/GASP zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, nämlich ein Verbot des Verkaufs, des Erwerbs, der Beförderung oder der Vermittlung von Gold, Edelmetallen und Diamanten, restriktive Maßnahmen gegen die syrische Zentralbank sowie Änderungen der Liste der von den Maßnahmen betroffenen Personen und Organisationen. |
(3) |
Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, und daher bedarf es — insbesondere um ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten — für ihre einheitliche Umsetzung Rechtsvorschriften auf Ebene der Union. |
(4) |
Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden. |
(5) |
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung sofort in Kraft treten — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird wie folgt geändert:
1. |
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 11a (1) Es ist verboten,
(2) Anhang VIII umfasst Gold, Edelmetalle und Diamanten, die den in Absatz 1 genannten Verboten unterliegen.“ |
2. |
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 21a Die Verbote gemäß Artikel 14 gelten nicht für
|
Artikel 2
Die Personen und die Organisation, die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt sind, werden in die Liste in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen.
Artikel 3
Die Person, die in Anhang II dieser Verordnung aufgeführt ist, wird von der in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltenen Liste gestrichen.
Artikel 4
Der Wortlaut von Anhang III dieser Verordnung wird der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 als Anhang VIII angefügt.
Artikel 5
Diese Verordnung tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 27. Februar 2012.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. ASHTON
(1) ABl. L 319 vom 2.12.2011, S. 56.
(2) ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.
(3) Siehe Seite 14 dieses Amtsblatts.
ANHANG I
In Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 werden die folgenden Einträge angefügt:
|
Name |
Angaben zur Identität |
Gründe |
Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste |
|||
1. |
Zentralbank Syriens (Central Bank of Syria) |
Syrien, Damaskus,Sabah Bahrat Square Postanschrift:
|
Leistet finanzielle Unterstützung für das Regime. |
27.2.2012 |
|||
2. |
Al –Halqi, Dr. Wael Nader |
Geboren 1964 in der Provinz Daraa |
Gesundheitsminister Unter seiner Verantwortung wurden Krankenhäuser angewiesen, Demonstranten die Behandlung zu verweigern. |
27.2.2012 |
|||
3. |
Azzam, Mansour Fadlallah |
Geboren 1960 in der Provinz Sweida |
Präsidialamtsminister Berater des Präsidenten. |
27.2.2012 |
|||
4. |
Sabouni, Dr. Emad Abdul-Ghani |
Geboren 1964 in Damaskus |
Minister für Kommunikation und Technologie Unter seiner Verantwortung wird der freie Zugang zu den Medien ernstlich behindert. |
27.2.2012 |
|||
5. |
Allaw, Sufian |
Geboren 1944 in al-Bukamal, Deir Ezzor |
Minister für Öl und mineralische Ressourcen Verantwortlich für die Politik in den Bereichen Öl und mineralische Ressourcen, die eine bedeutende Quelle zur finanziellen Unterstützung des Regimes darstellen. |
27.2.2012 |
|||
6. |
Slakho, Dr. Adnan |
Geboren 1955 in Damaskus |
Minister für Industrie Verantwortlich für die Politik in den Bereichen Wirtschaft und Industrie, die eine bedeutende Quelle zur finanziellen Unterstützung des Regimes darstellen. |
27.2.2012 |
|||
7. |
Al-Rashed, Dr. Saleh |
Geboren 1964 in der Provinz Aleppo |
Minister für Bildung Unter seiner Verantwortung werden Schulen als Behelfsgefängnisse genutzt. |
27.2.2012 |
|||
8. |
Abbas, Dr. Fayssal |
Geboren 1955 in der Provinz Hama |
Minister für Verkehr Unter seiner Verantwortung wird logistische Unterstützung für die Repression geleistet. |
27.2.2012 |
ANHANG II
In Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird der folgende Eintrag gestrichen:
52. |
Emad Ghraiwati |
ANHANG III
„ANHANG VIII
Gold, Edelmetalle und Diamanten gemäß Artikel 11a
HS-Code |
Beschreibung |
7102 |
Diamanten, auch bearbeitet, jedoch weder montiert noch gefasst |
7106 |
Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver |
7108 |
Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver |
7109 |
Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder auf Silber, in Rohform oder als Halbzeug |
7110 |
Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver |
7111 |
Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug |
7112 |
Abfälle und Schrott, von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art“. |