24.1.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 19/12 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 57/2012 DER KOMMISSION
vom 23. Januar 2012
zur Aussetzung des mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1239/2011 eröffneten Ausschreibungsverfahrens
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (1), insbesondere auf Artikel 187 in Verbindung mit Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1239/2011 der Kommission (2) wurde eine Dauerausschreibung für das Wirtschaftsjahr 2011/12 für Einfuhren von Zucker des KN-Codes 1701 zu einem ermäßigten Zollsatz eröffnet. |
(2) |
Die Versorgung des Zuckermarkts der Europäischen Union hat sich verbessert, so dass eine weitere Ermäßigung des Zollsatzes nicht erforderlich ist und die Einreichung von Angeboten ausgesetzt werden sollte. |
(3) |
Um dem Markt rasch ein Signal zu geben und eine effiziente Verwaltung der Maßnahme zu gewährleisten, sollte diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. |
(4) |
Der Verwaltungsausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte hat nicht innerhalb der ihm von seinem Vorsitzenden gesetzten Frist Stellung genommen — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Im Einklang mit Artikel 2 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1239/2011 wird die Einreichung von Angeboten für die am 25. Januar 2012, am 1. Februar 2012 und am 15. Februar 2012 endenden Teilausschreibungen ausgesetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 23. Januar 2012
Für die Kommission
Der Präsident
José Manuel BARROSO
(1) ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.
(2) ABl. L 318 vom 1.12.2011, S. 4.