11.2.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 38/51


Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 44/2012 des Rates vom 17. Januar 2012 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten im Jahr 2012 in EU-Gewässern und für EU-Schiffe in bestimmten Nicht-EU-Gewässern für bestimmte, über internationale Verhandlungen und Übereinkünfte regulierte Fischbestände und Bestandsgruppen

( Amtsblatt der Europäischen Union L 25 vom 27. Januar 2012 )

Seite 105, Anhang IB, TAC für Kabeljau in I und IIb (COD/1/2B.), Fußnote 3:

anstatt:

„(3)

Die Beifänge an Schellfisch dürfen bis zu 19 % der Anlandungen pro Hol ausmachen. Die Beifangmengen an Schellfisch kommen zu der Quote für Kabeljau hinzu.“

muss es heißen:

„(3)

Die Beifänge an Schellfisch dürfen bis zu 19 % pro Hol ausmachen. Die Beifangmengen an Schellfisch kommen zu der Quote für Kabeljau hinzu.“