27.9.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 259/7 |
Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011
( Amtsblatt der Europäischen Union L 16 vom 19. Januar 2012 )
Seite 5, Artikel 9 Buchstabe a:
anstatt:
„… im Zusammenhang mit der in Anhang VI aufgeführten Ausrüstung und Technologie oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung der in Anhang V aufgeführten Güter zu erbringen;“
muss es heißen:
„… im Zusammenhang mit der in Anhang VI aufgeführten Ausrüstung und Technologie oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung der in Anhang VI aufgeführten Güter zu erbringen;“.