22.12.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 398/1 |
EMPFEHLUNG DES RATES
vom 20. Dezember 2012
zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens
2012/C 398/01
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 165 und 166,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Validierung von Lernergebnissen insbesondere Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen, die auf nichtformalem und informellem Wege erzielt werden, kann für die Steigerung von Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität eine wichtige Rolle spielen und insbesondere sozio-ökonomisch benachteiligte oder niedrigqualifizierte Menschen verstärkt für lebenslanges Lernen motivieren. |
(2) |
In einer Zeit, in der die Europäische Union mit einer schweren Wirtschaftskrise konfrontiert ist, die zu einem steilen Anstieg der Arbeitslosigkeit insbesondere bei jungen Menschen geführt hat, und angesichts der Bevölkerungsalterung ist die Validierung von relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen für die Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts, für die Förderung der Mobilität und für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftswachstums wichtiger denn je. |
(3) |
Arbeitgeberverbände, einzelne Arbeitgeber, Gewerkschaften, Industrie-, Handels- und Handwerkskammern, nationale Stellen, die an der Anerkennung von Berufsqualifikationen beteiligt sind und an der Bewertung und Zertifizierung von Lernergebnissen mitwirken; Arbeitsvermittlungsdienste, Jugendorganisationen, Jugendbetreuer, Bildungsanbieter sowie Organisationen der Zivilgesellschaft spielen als Schlüsselakteure eine entscheidende Rolle bei der Erleichterung nichtformalen und informellen Lernens und der sich daran anschließenden Validierungsverfahren. |
(4) |
Im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum wird zum Ausbau von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen aufgerufen, um so für mehr Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu sorgen. Die flankierenden Leitinitiativen „Jugend in Bewegung“ und „Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“ betonen, dass flexiblere Bildungswege benötigt werden, die den Einstieg in den und das Vorankommen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, den Übergang zwischen Arbeits- und Lernphasen erleichtern und eine Validierung des nichtformalen und des informellen Lernens begünstigen können. |
(5) |
In den Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) (1) wird darauf verwiesen, dass lebenslanges Lernen als Grundprinzip des gesamten Rahmens anzusehen ist, das jede Art des Lernens — formal, nichtformal oder informell — auf allen Ebenen abdecken soll. |
(6) |
Die „EU-Strategie für die Jugend — Investitionen und Empowerment. Eine neue offene Methode der Koordinierung, um auf die Herausforderungen und Chancen einzugehen, mit denen die Jugend konfrontiert ist“ aus dem Jahr 2009 fordert eine bessere Anerkennung von Fähigkeiten, die junge Menschen auf nichtformalem Wege erwerben, und betont, dass das auf EU-Ebene vorhandene Instrumentarium zur Validierung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen und zur Anerkennung von Qualifikationen in vollem Umfang genutzt werden muss. Diese Strategie ist vom Rat in seiner Entschließung vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) (2) gebilligt worden. |
(7) |
Im Kommuniqué von Brügge (Dezember 2010) erklärten die für die berufliche Aus- und Weiterbildung zuständigen europäischen Minister, die europäischen Sozialpartner und die Europäische Kommission, die teilnehmenden Länder sollten bis spätestens 2015 damit beginnen, einzelstaatliche Verfahren für die Anerkennung und Validierung des nichtformalen und des informellen Lernens zu entwickeln, gegebenenfalls mit Unterstützung einzelstaatlicher Qualifikationsrahmen. |
(8) |
Während in dem Kommuniqué der Konferenz der für die Hochschulen zuständigen Minister, die vom 28./29. April 2009 in Löwen und Louvain-la-Neuve stattfand, hervorgehoben wurde, dass erfolgreiche politische Strategien für lebenslanges Lernen grundlegende Prinzipien und Verfahren für die Anerkennung früheren Lernens auf der Grundlage der Lernergebnisse umfassen sollten, werden die Mitgliedstaaten in den Schlussfolgerungen des Rates vom 28. November 2011 zur Modernisierung der Hochschulbildung (3) aufgefordert, klare Pfade für den Eintritt in die Hochschulbildung nach der beruflichen und sonstigen Bildung sowie Mechanismen zur Anerkennung früherer Lernergebnisse und Erfahrungen, die außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung erworben wurden, zu entwickeln. |
(9) |
In der Entschließung des Rates vom 28. November 2011 über eine erneuerte europäische Agenda für die Erwachsenenbildung (4) wird die Einrichtung voll funktionstüchtiger Systeme zur Validierung des nichtformalen und informellen Lernens und die Förderung der Inanspruchnahme der Systeme durch Erwachsene aller Altersstufen und auf allen Qualifikationsniveaus sowie durch Unternehmen und sonstige Organisationen als einer der prioritären Bereiche für den Zeitraum 2012-2014 aufgeführt. |
(10) |
In der Entschließung des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung (5) und in der Kopenhagener Erklärung vom 30. November 2002 wurde die Ausarbeitung gemeinsamer Grundsätze bezüglich der Validierung nichtformalen und informellen Lernens gefordert. |
(11) |
Der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten traten in ihrer Entschließung vom 18. Mai 2004 für gemeinsame europäische Grundsätze für die Ermittlung und Validierung von nichtformalen und informellen Lernprozessen ein. |
(12) |
Seit 2004 wird regelmäßig ein Europäisches Verzeichnis zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens mit Informationen über die gegenwärtigen Validierungspraktiken in europäischen Ländern veröffentlicht; 2009 wurden Europäische Leitlinien für die Validierung nichtformalen und informellen Lernens veröffentlicht. |
(13) |
Mit der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über ein einheitliches gemeinschaftliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen (Europass) (6) wurde der Europass eingeführt, ein europäisches Portfolio, das Bürger benutzen können, um ihre Kompetenzen und Qualifikationen in ganz Europa leichter ausweisen, nachweisen und präsentieren zu können. |
(14) |
In der Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 18. Mai 2006 über die Anerkennung des Wertes von nicht formalen und informellen Lernerfahrungen im europäischen Jugendbereich (7) wurden die Mitgliedstaaten ersucht, die Ermittlung der beim nichtformalen und informellen Lernen erworbenen Kompetenzen zu ermöglichen, damit sie auf dem Arbeitsmarkt anerkannt werden können. |
(15) |
Für Teilnehmer an Projekten, die durch das mit dem Beschluss Nr. 1719/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (8) eingeführte Programm „Jugend in Aktion“ finanziert werden, wurde der Jugendpass als ein Instrument für mehr Transparenz geschaffen. |
(16) |
In der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (9) werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre nationalen Qualifikationssysteme an den Europäischen Qualifikationsrahmen zu koppeln und die Validierung des nichtformalen und des informellen Lernens gemäß den im Mai 2004 vereinbarten gemeinsamen europäischen Grundsätzen zu fördern. |
(17) |
Das 1989 im Rahmen des Erasmus-Programms eingeführte Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) sieht eine auf den erreichten Lernzielen und dem dafür erforderlichen Arbeitsaufwand basierende Anrechnung der Ergebnisse formalen Lernens vor und erleichtert den Hochschulen außerdem die Anrechnung von Lernergebnissen auf der Grundlage nichtformaler und informeller Lernerfahrungen. |
(18) |
Gemäß der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (10) sollte dieser Bezugsrahmen die Anwendung der gemeinsamen europäischen Grundsätze für die Ermittlung und Validierung von nicht formalen und informellen Lernprozessen unterstützen, zur Verbesserung des Verhältnisses zwischen den Bereichen Bildung, Ausbildung und Beschäftigung und zur engeren Verknüpfung von formalen, nichtformalen und informellen Lernerfahrungen beitragen. |
(19) |
Mit der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 (11) wurde das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET) eingeführt; es dient der Anrechnung und Akkumulierung der Lernergebnisse, die eine Person in formalen, nichtformalen und informellen Lernumgebungen erzielt hat. |
(20) |
Konsultationen in Form einer Online-Befragung, Diskussionen in einschlägigen politischen Gremien sowie verschiedene Peer-Learning-Aktivitäten unter Einbeziehung der Sozialpartner zeigen, dass nach Ansicht einer überwältigenden Mehrheit der Teilnehmer die durch Lebens- und Arbeitserfahrung erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen unbedingt sichtbarer gemacht werden müssen und dass eine Initiative der Union zur Verbesserung von Politik und Praxis der Mitgliedstaaten im Bereich der Validierung breite Unterstützung findet — |
HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:
1. |
UM DEM EINZELNEN DIE MÖGLICHKEIT ZU GEBEN, EINEN NACHWEIS ÜBER DAS AUSSERHALB DER FORMALEN BILDUNG UND BERUFSBILDUNG ERLERNTE — EINSCHLIESSLICH DURCH MOBILITÄTSERFAHRUNGEN — ZU ERBRINGEN UND DIESES ERLERNTE FÜR SEINE BERUFLICHE LAUFBAHN UND WEITERES LERNEN ZU NUTZEN, SOLLTEN DIE MITGLIEDSTAATEN UNTER ACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS:
|
2. |
DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION SOLLTEN FOLGENDE MASSNAHMEN ERGREIFEN:
|
3. |
DIE KOMMISSION SOLLTE FOLGENDE MASSNAHMEN ERGREIFEN:
|
Geschehen zu Brüssel am 20. Dezember 2012.
Im Namen des Rates
Der Präsident
E. FLOURENTZOU
(1) ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.
(2) ABl. C 311 vom 19.12.2009, S. 1.
(3) ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 36.
(4) ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 1.
(5) ABl. C 13 vom 18.1.2003, S. 2.
(6) ABl. L 390 vom 31.12.2004, S. 6.
(7) ABl. C 168 vom 20.7.2006, S. 1.
(8) ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 30.
(9) ABl. C 111 vom 6.5.2008, S. 1.
(10) ABl. C 155 vom 8.7.2009, S. 1.
(11) ABl. C 155 vom 8.7.2009, S. 11.
(12) ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22.
(13) ABl. C 111 vom 6.5.2008, S. 1.
ANHANG
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Für die Zwecke dieser Empfehlung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
(a) |
Formales Lernen bezeichnet einen Lernprozess, der in einem organisierten und strukturierten, speziell dem Lernen dienenden Kontext stattfindet, und typischerweise zum Erwerb einer Qualifikation, in der Regel in Form eines Zeugnisses oder eines Befähigungsnachweises führt; hierzu gehören Systeme der allgemeinen Bildung, der beruflichen Erstausbildung und der Hochschulbildung |
(b) |
Nichtformales Lernen bezeichnet einen Lernprozess, der im Rahmen planvoller Tätigkeiten (in Bezug auf Lernziele und Lernzeit) stattfindet und bei dem das Lernen in einer bestimmten Form unterstützt wird (z. B. im Rahmen eines Lehrer-Schüler-Verhältnisses); es kann Programme zur Vermittlung von im Beruf benötigten Fähigkeiten, für die Alphabetisierung von Erwachsenen und die Grundbildung für Schulabbrecher umfassen; ausgesprochen typische Beispiele für nichtformales Lernen sind die innerbetriebliche Weiterbildung, mit der Unternehmen die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter verbessern, etwa im IKT-Bereich, strukturiertes Online-Lernen (z. B. durch Nutzung offener Bildungsressourcen) und Kurse, die Organisationen der Zivilgesellschaft für ihre Mitglieder, ihre Zielgruppe oder die Allgemeinheit organisieren; |
(c) |
Informelles Lernen bezeichnet einen Lernprozess, der im Alltag – am Arbeitsplatz, im Familienkreis oder in der Freizeit – stattfindet und in Bezug auf Lernziele, Lernzeit oder Lernförderung nicht organisiert oder strukturiert ist; es ist aus Sicht des Lernenden möglicherweise nicht beabsichtigt; Beispiele für durch informelles Lernen erzielte Lernergebnisse sind Fähigkeiten, die man sich durch Lebens- und Berufserfahrung aneignet, wie die am Arbeitsplatz erworbene Fähigkeit, ein Projekt zu leiten, oder IKT-Fertigkeiten, während eines Auslandsaufenthalts erworbene Sprachkenntnisse oder interkulturelle Fähigkeiten, außerhalb des Arbeitsplatzes erlangte IKT-Fertigkeiten sowie Fähigkeiten, die durch freiwillige, kulturelle oder sportliche Aktivitäten, Jugendarbeit oder Tätigkeiten zu Hause (z. B. Kinderbetreuung) erworben wurden; |
(d) |
mit offenen Bildungsressourcen („Open Educational Resources“ — OER) wird digitalisiertes Material bezeichnet, das Erziehern, Schülern und Studenten sowie Autodidakten zur Nutzung im Unterricht, beim Lernen und in der Forschung kostenlos angeboten wird und frei zugänglich ist; OER umfassen Lerninhalte, Softwareinstrumente zur Entwicklung, Nutzung und Verbreitung von Inhalten sowie Umsetzungsressourcen wie offene Lizenzen; sie beziehen sich auch auf akkumulierte digitale Assets, die angepasst werden können und einen Nutzen bieten, ohne dass die Nutzungsmöglichkeiten für andere eingeschränkt werden; |
(e) |
mit der Überprüfung von Fähigkeiten wird ein Prozess bezeichnet, der darauf abzielt, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen einer Person, einschließlich ihrer Eignung und ihrer Motivation zu ermitteln und analysieren, um einen weiteren Schritt in der beruflichen Laufbahn festzulegen und/oder eine berufliche Neuausrichtung oder ein (Aus-) Bildungsprojekt zu planen; die Überprüfung von Fähigkeiten soll dem Einzelnen helfen, seinen beruflichen Hintergrund zu analysieren, seine Position in seinem Arbeitsumfeld selbst einzuschätzen, den Berufsweg zu planen oder in bestimmten Fällen sich auf die Validierung nichtformaler oder informeller Lernergebnisse vorzubereiten; |
(f) |
eine Qualifikation bezeichnet das formale Ergebnis eines Beurteilungs- und Validierungsprozesses, bei dem eine dafür zuständige Stelle festgestellt hat, dass die Lernergebnisse einer Person vorgegebenen Standards entsprechen; |
(g) |
Lernergebnisse sind Aussagen darüber, was ein Lernender weiß, versteht oder in der Lage ist zu tun, nachdem er einen Lernprozess abgeschlossen hat. Sie werden als Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen definiert; |
(h) |
Nationaler Qualifikationsrahmen bezeichnet ein Instrument zur Klassifizierung von Qualifikationen anhand eines Bündels von Kriterien zur Bestimmung des jeweils erreichten Lernniveaus; Ziel ist die Integration und Koordination nationaler Qualifikationsteilsysteme und die Verbesserung der Transparenz, des Zugangs, des fortschreitenden Aufbaus und der Qualität von Qualifikationen im Hinblick auf den Arbeitsmarkt und die Zivilgesellschaft; |
(i) |
Validierung bezeichnet ein Verfahren, bei dem eine zugelassene Stelle bestätigt, dass eine Person die anhand eines relevanten Standards gemessenen Lernergebnisse erzielt hat und umfasst folgende vier Einzelschritte:
|
(j) |
Anerkennung früheren Lernens bedeutet, dass die vor Beantragung der Validierung — im Wege der formalen Bildung oder durch nichtformales oder informelles Lernen — erzielten Lernergebnisse validiert werden. |