12.12.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 382/7 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 27. November 2012
zur Neubesetzung des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung
2012/C 382/06
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, insbesondere auf Artikel 4 (1),
in Anbetracht der dem Rat von der Kommission für die Vertreter der Arbeitgeber vorgelegten Liste mit drei Kandidaten,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat mit seinem Beschluss vom 16. Juli 2012 (2) die Mitglieder des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für den Zeitraum vom 18. September 2012 bis zum 17. September 2015 ernannt. Allerdings erfasste dieser Beschluss nicht alle zu ernennenden Mitglieder — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Zu Mitgliedern des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung werden für die verbleibende Amtszeit bis zum 17. September 2015 ernannt:
VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE
Portugal |
Frau Ana Maria SANTOS GOUVEIA LOPES |
Slowakei |
Herr Martin HOSTAK |
Vereinigtes Königreich |
Frau Kate LING |
Artikel 2
Dieser Beschluss wird informationshalber im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 27. November 2012.
Im Namen des Rates
Der Präsident
G. DEMOSTHENOUS
(1) ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.
(2) ABl. C 228 vom 31.7.2012, S. 3.