12.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 382/7


BESCHLUSS DES RATES

vom 27. November 2012

zur Neubesetzung des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung

2012/C 382/06

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, insbesondere auf Artikel 4 (1),

in Anbetracht der dem Rat von der Kommission für die Vertreter der Arbeitgeber vorgelegten Liste mit drei Kandidaten,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat mit seinem Beschluss vom 16. Juli 2012 (2) die Mitglieder des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für den Zeitraum vom 18. September 2012 bis zum 17. September 2015 ernannt. Allerdings erfasste dieser Beschluss nicht alle zu ernennenden Mitglieder —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Zu Mitgliedern des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung werden für die verbleibende Amtszeit bis zum 17. September 2015 ernannt:

VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE

Portugal

Frau Ana Maria SANTOS GOUVEIA LOPES

Slowakei

Herr Martin HOSTAK

Vereinigtes Königreich

Frau Kate LING

Artikel 2

Dieser Beschluss wird informationshalber im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 27. November 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. DEMOSTHENOUS


(1)  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.

(2)  ABl. C 228 vom 31.7.2012, S. 3.