11.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 380/5


BESCHLUSS DES RATES

vom 3. Dezember 2012

zur Ernennung bzw. Ersetzung von Mitgliedern des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung

2012/C 380/02

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates vom 10. Februar 1975 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, insbesondere auf Artikel 4 (1),

in Anbetracht der dem Rat von der Kommission in der Kategorie der Vertreter der Arbeitgeber vorgelegten Kandidatur,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat mit seinem Beschluss vom 16. Juli 2012 (2) die Mitglieder des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für den Zeitraum vom 18. September 2012 bis zum 17. September 2015 ernannt.

(2)

Aufgrund des Rücktritts von Frau Karin THAPPER ist der Sitz eines Mitglieds des Verwaltungsrates des Zentrums in der Kategorie der Vertreter der Arbeitnehmer frei geworden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Einziger Artikel

Zum Mitglied des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung wird für die verbleibende Amtszeit bis zum 17. September 2015 die folgende Person ernannt:

VERTRETER DER ARBEITGEBERVERBÄNDE:

SCHWEDEN

Mr Tobias ERIKSSON

Association of Swedish Engineering Industries

Geschehen zu Brüssel am 3. Dezember 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

N. SYLIKIOTIS


(1)  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.

(2)  ABl. C 228 vom 31.7.2012, S. 3.