21.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 352/46


BESCHLUSS ATALANTA/4/2012 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 18. Dezember 2012

zur Ernennung eines Befehlshabers der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta)

(2012/808/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP des Rates vom 10. November 2008 über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (1) (Atalanta), insbesondere auf Artikel 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee („PSK“) ermächtigt, Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (im Folgenden „Befehlshaber der EU-Operation“) zu fassen.

(2)

Am 15. Juni 2011 hat das PSK den Beschluss Atalanta/2/2011 (2) zur Ernennung von Konteradmiral Duncan POTTS zum Befehlshaber der EU-Operation angenommen.

(3)

Das Vereinigte Königreich hat Konteradmiral (designiert) Robert TARRANT als Nachfolger von Konteradmiral Duncan POTTS als Befehlshaber der EU-Operation vorgeschlagen.

(4)

Der Militärausschuss der EU unterstützt diesen Vorschlag.

(5)

Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Konteradmiral (designiert) Robert TARRANT wird für die Zeit ab dem 16. Januar 2013 zum Befehlshaber der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss Atalanta/2/2011 wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 16. Januar 2013 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 18. Dezember 2012.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

O. SKOOG


(1)  ABl. L 301 vom 12.11.2008, S. 33.

(2)  ABl. L 158 vom 16.6.2011, S. 36.