4.4.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 101/15 |
Berichtigung des Beschlusses 2012/757/EU der Kommission vom 14. November 2012 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung“ des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union und zur Änderung der Entscheidung 2007/756/EG
( Amtsblatt der Europäischen Union L 345 vom 15. Dezember 2012 )
Seite 71, Anhang II Anlage 6 Teil 4 — Ländercodes der Staaten, in denen die Fahrzeuge registriert werden (3. und 4. Ziffer und Abkürzung):
anstatt:
„Schweden — SE — 74“
muss es heißen:
„Schweden — S — 74“
.