12.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 204/3


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 11. Juli 2012

über die Finanzierung des Arbeitsprogramms 2012 für IT-Tools in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit

2012/C 204/03

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (1) (nachfolgend „Haushaltsordnung“), insbesondere auf Artikel 75,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (2), insbesondere auf Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 66 Absatz 2,

gestützt auf die Entscheidung 2009/470/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich (3), insbesondere auf Artikel 35 Absatz 2 und Artikel 36 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 75 der Haushaltsordnung und Artikel 90 Absatz 1 der Durchführungsbestimmungen geht einer Mittelbindung aus dem Unionshaushalt ein Finanzierungsbeschluss des betreffenden Organs oder der Behörden, denen das Organ entsprechende Befugnisse übertragen hat, voran, der die wesentlichen Aspekte einer Maßnahme präzisiert, die eine Ausgabe zulasten des Haushalts bewirkt.

(2)

In der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4) (nachfolgend „Durchführungsbestimmungen“) ist festgelegt, wie ausführlich die Beschreibung des Rahmens eines Finanzierungsbeschlusses sein muss.

(3)

In Übereinstimmung mit Artikel 53d der Haushaltsordnung wurde der Nachweis erlangt, dass die Vorschriften der internationalen Organisationen, denen die Kommission den Vollzug der EU-Mittel im Rahmen der gemeinsamen Verwaltung überträgt, auf dem Gebiet der Rechnungsführung, der Rechnungsprüfung, der internen Kontrolle und der Auftragsvergabe Garantien bieten, die den durch die international anerkannten Normen gebotenen Garantien gleichwertig sind.

(4)

Mit Artikel 50 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (5) wurde ein Schnellwarnsystem für die Meldung eines von Lebensmitteln oder Futtermitteln ausgehenden unmittelbaren oder mittelbaren Risikos für die menschliche Gesundheit als Netz eingerichtet, für dessen Verwaltung die Kommission zuständig ist.

(5)

Gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (6) ist die Kommission verpflichtet, ein Register nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln zu erstellen und zu unterhalten.

(6)

Gemäß Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (7) ist die Kommission verpflichtet, ein öffentlich zugängliches Register genetisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel zu erstellen und zu unterhalten.

(7)

Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG (8) sieht vor, dass die EU eine Liste der Aromastoffe erstellt.

(8)

Gemäß Artikel 31 Absatz 2 der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates (9) richtet die Kommission ein oder mehrere Register zur Aufnahme von Informationen über genetische Veränderungen bei GVO ein, die zum Nachweis und zur Identifizierung bestimmter GVO-Produkte verwendet werden können, um die Überwachung und Kontrolle nach dem Inverkehrbringen zu erleichtern.

(9)

In den Artikeln 4 bis 8 der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (10) ist die Einrichtung und Pflege eines Netzes für den schnellen Datenaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Union vorgesehen, das den sicheren Umgang mit vertraulichen Informationen ermöglicht.

(10)

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe i und Artikel 21 Absatz 6 der Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (11) sehen die Herstellung von Nachrichtenverbindungen für die Unterrichtung über das Auftreten von Schadorganismen, Empfehlungen zur Erstellung von Leitlinien für pflanzengesundheitliche Einfuhrkontrollen durch einzelstaatliche Inspektoren sowie Programme zur Anhebung des Kenntnisstands der einzelstaatlichen Inspektoren vor.

(11)

Artikel 10 der Richtlinie 69/464/EWG des Rates vom 8. Dezember 1969 zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses (12), Artikel 1 Buchstabe a und Artikel 2 der Richtlinie 93/85/EWG des Rates vom 4. Oktober 1993 zur Bekämpfung der bakteriellen Ringfäule der Kartoffel (13), Artikel 1 Buchstabe a und Artikel 2 der Richtlinie 98/57/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Bekämpfung von Ralstonia solanacearum (Smith) Yabuuchi et al. (14) und Artikel 1, 4 und 8 der Richtlinie 2007/33/EG des Rates vom 11. Juni 2007 zur Bekämpfung von Kartoffelnematoden und zur Aufhebung der Richtlinie 69/465/EWG (15) legen Vorschriften für die Bekämpfung des Kartoffelkrebses, der bakteriellen Ringfäule der Kartoffel, der Schleimkrankheit (bakterielle Braunfäule) der Kartoffel bzw. der Kartoffelnematoden fest, die allesamt schwerwiegende Bedrohungen der Kartoffelernte darstellen. Sie enthalten insbesondere strenge Vorschriften für die Durchführung regelmäßiger Untersuchungen zur Überwachung des Auftretens der obengenannten Schadorganismen sowie die Verpflichtung zur Übermittlung der Untersuchungsergebnisse an die Kommission.

(12)

Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (16) sieht die Finanzierung einer Datenbank zur Sammlung und Speicherung aller Informationen über Pflanzenschutzmittel vor.

(13)

Gemäß Artikel 5e der Richtlinie 68/193/EWG des Rates vom 9. April 1968 über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben (17) veröffentlicht die Kommission einen gemeinsamen Katalog der Rebsorten, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.

(14)

Gemäß Artikel 7 Absatz 6 der Richtlinie 2008/90/EG des Rates vom 29. September 2008 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung (18) kann beschlossen werden, ein gemeinsames Sortenverzeichnis zu erstellen und zu veröffentlichen.

(15)

Gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Richtlinie 1999/105/EG des Rates vom 22. Dezember 1999 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut kann die Kommission eine „gemeinschaftliche Liste des zugelassenen Ausgangsmaterials für die Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut“ veröffentlichen.

(16)

Gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten (19) und Artikel 17 Absatz 1 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut (20) veröffentlicht die Kommission einen gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten bzw. für Gemüsearten.

(17)

Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates (21) sieht die Einrichtung einer konsolidierten Datenbank mit EU-Vorschriften über Rückstandshöchstgehalte für Pestizide vor, die der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist.

(18)

Artikel 8 der Richtlinie 96/23/EG des Rates vom 29. April 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinien 85/358/EWG und 86/469/EWG und der Entscheidungen 89/187/EWG und 91/664/EWG (22) sieht eine Datenbank für die Überwachungspläne vor.

(19)

Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (23) sieht eine Datenbank für die epidemiologische Überwachung spongiformer Rinderenzephalopathien vor.

(20)

Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (24) sieht den Betrieb und die Pflege von Datenbanken für das gemeinsame Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe vor.

(21)

Nach Artikel 35 Absatz 1 der Entscheidung 2009/470/EG kann für den Aufbau der Systeme zur Identifizierung der Tiere und zur Meldung von Tierseuchen eine finanzielle Beteiligung der Union gewährt werden. Es sollte eine Finanzhilfe der Union für die Verwaltung und Verbesserung des Tierseuchenmeldesystems (Animal Disease Notification System, ADNS) auf der Grundlage der Entscheidung 2005/176/EG der Kommission vom 1. März 2005 zur Festlegung der Code-Form und der Codes für die Mitteilung von Tierseuchen gemäß der Richtlinie 82/894/EWG des Rates (25) gewährt werden.

(22)

Nach Artikel 36 der Entscheidung 2009/470/EG kann eine finanzielle Beteiligung der Union für bestimmte EDV-Systeme gewährt werden, die beim Handel innerhalb der EU und bei Einfuhren in die EU zum Einsatz kommen.

(23)

Finanzielle Unterstützung ist auch weiterhin notwendig für Hosting, Verwaltung und Wartung des integrierten EDV-Systems für das Veterinärwesen TRACES (Trade Control and Expert System), das mit der Entscheidung 2003/24/EG der Kommission vom 30. Dezember 2002 über die Entwicklung eines integrierten EDV-Systems für das Veterinärswesen (26) eingerichtet wurde.

(24)

Gemäß Artikel 27 der Entscheidung 2009/470/EG unterbreiten die Mitgliedstaaten Anträge auf Genehmigung ihrer Tilgungs-/Überwachungsprogramme, Berichte und Anträge auf Erstattung der im Rahmen der genehmigten Programme entstandenen Kosten. Die Entwicklung eines Online-Systems für die Einreichung der Anträge auf Genehmigung, Berichte und Zahlungsanträge würde die Informationsverarbeitung erleichtern.

(25)

Um deren Koordination und eine erfolgreiche Durchführung des IT-Plans der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher für 2012 sicherzustellen, sollte das Arbeitsprogramm 2012 für diese Maßnahmen zusammen mit der erforderlichen Finanzierung durch den vorliegenden einzigen Beschluss genehmigt werden.

(26)

Dieser Beschluss stellt auch einen Finanzierungsbeschluss für Ausgaben im Rahmen der indirekten zentralen Mittelverwaltung und der gemeinsamen Verwaltung zulasten des EU-Haushalts dar.

(27)

Der vorliegende Finanzierungsbeschluss kann auch die Zahlung von Verzugszinsen nach Maßgabe des Artikels 83 der Haushaltsordnung und des Artikels 106 Absatz 5 der Durchführungsbestimmungen umfassen.

(28)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das im Anhang beschriebene Arbeitsprogramm 2012 betreffend Maßnahmen für die Entwicklung und Pflege von IT-Tools in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit („Arbeitsprogramm“) wird angenommen. Es stellt einen Finanzierungsbeschluss im Sinne von Artikel 75 der Haushaltsordnung dar.

Artikel 2

Der mit diesem Beschluss genehmigte Höchstbetrag für die Durchführung des Arbeitsprogramms beläuft sich auf 6 856 000 EUR und wird aus folgenden Haushaltslinien des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für 2012 finanziert:

a)

Haushaltslinie 17 04 02 01: 4 989 000 EUR

b)

Haushaltslinie 17 04 04 01: 1 180 000 EUR

c)

Haushaltslinie 17 04 07 01: 687 000 EUR

Diese Mittel können auch die Zahlung von Verzugszinsen abdecken.

Artikel 3

Der Haushaltsvollzug bei Aufgaben im Zusammenhang mit der unter Nummer 2 des Anhangs genannten Maßnahme kann der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) übertragen werden, deren Vorschriften auf dem Gebiet der Rechnungsführung, der Rechnungsprüfung, der internen Kontrolle und der Auftragsvergabe Garantien bieten, die den durch die international anerkannten Normen gebotenen Garantien gleichwertig sind.

Artikel 4

Änderungen der Mittelzuweisungen für spezifische Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsprogramms, die in der Summe 10 % des Höchstbeitrags gemäß Artikel 2 dieses Beschlusses nicht überschreiten, gelten nicht als substanziell im Sinne des Artikels 90 Absatz 4 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002, wenn dadurch Art und Ziel des Arbeitsprogramms nicht wesentlich verändert werden.

Der oder die Anweisungsbefugte kann solche Änderungen im Einklang mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Verhältnismäßigkeit beschließen.

Brüssel, den 11. Juli 2012

Für die Kommission

John DALLI

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(2)  ABl. L 165 vom 30.4.2004, S. 1.

(3)  ABl. L 155 vom 18.6.2009, S. 30.

(4)  ABl. L 157 vom 10.6.1992, S. 10.

(5)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

(6)  ABl. L 404 vom 30.12.2006, S. 9.

(7)  ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 1.

(8)  ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 34.

(9)  ABl. L 106 vom 17.4.2001, S. 1.

(10)  ABl. L 43 vom 14.2.1997, S. 1.

(11)  ABl. L 169 vom 10.7.2000, S. 1.

(12)  ABl. L 323 vom 24.12.1969, S. 1.

(13)  ABl. L 259 vom 18.10.1993, S. 1.

(14)  ABl. L 235 vom 21.8.1998, S. 1.

(15)  ABl. L 156 vom 16.6.2007, S. 12.

(16)  ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1.

(17)  ABl. L 93 vom 17.4.1968, S. 15.

(18)  ABl. L 267 vom 8.10.2008, S. 8.

(19)  ABl. L 193 vom 20.7.2002, S. 1.

(20)  ABl. L 193 vom 20.7.2002, S. 33.

(21)  ABl. L 70 vom 16.3.2005, S. 1.

(22)  ABl. L 125 vom 23.5.1996, S. 10.

(23)  ABl. L 147 vom 31.5.2001, S. 1.

(24)  ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16.

(25)  ABl. L 59 vom 5.3.2005, S. 40.

(26)  ABl. L 8 vom 14.1.2003, S. 44.


ANHANG

Arbeitsprogramm 2012 für Informationstechnologie-Tools in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit

1.   EINLEITUNG

Dieses Arbeitsprogramm umfasst Durchführungsmaßnahmen für das Jahr 2012. Auf Grundlage der vorgegebenen Ziele werden die Haushaltsmittel für die wichtigsten Maßnahmen wie folgt zugewiesen:

für eine Finanzhilfe (455 000 EUR) und für die Auftragsvergabe im Rahmen der direkten zentralen Mittelverwaltung (6 401 000 EUR).

2.   IN GEMEINSAMER MITTELVERWALTUNG IM RAHMEN EINER VEREINBARUNG MIT DER OIE DURCHZUFÜHRENDE MASSNAHME

BEITRAG ZUR ENTWICKLUNG UND ANWENDUNG EINES TIERSEUCHEN-NACHRICHTENSYSTEMS („ANIMAL DISEASE INFORMATION SYSTEM” — ADIS)

Rechtsgrundlage

Artikel 35 Absatz 2 der Entscheidung 2009/470/EG des Rates

Haushaltslinie

17 04 02 01

Veranschlagter Betrag

380 000 bis 455 000 EUR

Dieser Betrag wird durch eine entsprechende schriftliche Vereinbarung mit der OIE abgedeckt.

Für die Durchführung zuständige Stelle

Die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) ist eine zwischenstaatliche Organisation, die für die weltweite Verbesserung der Tiergesundheit zuständig ist. Zur Verbesserung der Tiergesundheit weltweit und — folglich — zur Senkung des Tierseuchenrisikos in der EU ist es wichtig, dass der EU-Ansatz auf den Gebieten Tiergesundheit und Tierschutz von allen OIE-Mitgliedern geteilt wird und dass die EU die von der OIE veranstalteten Konferenzen und Schulungsseminare aktiv unterstützt, um bei diesen Gelegenheiten für die Tiergesundheits- und Tierschutzpolitik der EU zu werben.

Am 7. Juni 2010 haben die Kommission und die OIE eine langfristige Rahmenvereinbarung über die administrativen und finanziellen Einzelheiten ihrer Zusammenarbeit unterzeichnet (siehe Anlage), wonach die „Vereinbarung mit einer internationalen Organisation über einen Beitrag der Europäischen Union“ (Standard Contribution Agreement — SCA) auf globale, regionale oder nationale Programme und Maßnahmen anwendbar ist, die von der OIE verwaltet und von der Europäischen Union finanziert oder kofinanziert werden.

Vorausgegangen war eine gründliche und umfassende, auf vier Säulen beruhende Bewertung der OIE, die ergeben hat, dass die OIE auf dem Gebiet der Rechnungsführung, der Rechnungsprüfung, der internen Kontrolle und der Auftragsvergabe Garantien bietet, die den international anerkannten Normen gleichwertig sind.

Gesamtziel und Zweck der Maßnahme

Nach Abschluss und Validierung der laufenden ADIS-Pilotphase im Jahr 2012 wird eine erste Version von ADIS für die Nutzung unter feldähnlichen Bedingungen entwickelt.

3.   AUFTRAGSVERGABE

3.1   IT-Projekte zur Unterstützung des Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel (RASFF) und der Register der Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelkontaktmaterialien, GVO, Neuartigen Lebensmittel, Aromastoffe sowie nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben

Mit den unter dieser Haushaltslinie zu finanzierenden Maßnahmen soll die IT-Anwendung Generic Rapid Alert System (GRAS), die 2011 in Betrieb genommen wurde, für die neueste Version des Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel, die ebenfalls 2011 in Betrieb gegangen ist, abschließend implementiert und weiter gepflegt werden. Der Einsatz derselben IT-Plattform für die verschiedenen von der Kommission verwalteten Warnsysteme dürfte den Informationsaustausch zwischen diesen Systemen erleichtern und die informationstechnische Handhabung verbessern.

Für einen fundierten Überblick über nicht zugelassene Stoffe und zur Unterstützung des RASFF müssen die Register der zugelassenen Stoffe (Zusatzstoffe, Lebensmittelkontaktmaterialien, neuartige Lebensmittel, genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel, GVO, Aromen usw.) gepflegt werden.

Geplante Maßnahmen:

Beitrag zur Pflege und Weiterentwicklung des RASFF: 200 000 EUR;

weitere Entwicklungsarbeit zur Leistungsverbesserung der RASFF-Anwendungskomponente einschließlich Spezifikationen für die Anbindung an externe Systeme: 308 000 EUR;

Register der zugelassenen Lebensmittelkontaktmaterialien (Substanzen zur Verwendung bei aktiven und intelligenten Materialien und Gegenständen, Recyclingverfahren), neuartigen Lebensmittel, genetisch veränderten Lebens- und Futtermittel, GVO, Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe: 200 000 EUR;

neuartige Lebensmittel: Entwicklung einer neuen Version des Registers (auf der Grundlage bestehender Software): 100 000 EUR;

Schaffung eines Unionsregisters nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben: 82 000 EUR;

Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit der IT-Systeme, des zentralen Support-Teams, des zentralen Hostings und der zentralen IT-Ausrüstung für Betrieb und Verwaltung öffentlich zugänglicher Anwendungen: 390 000 EUR.

Rechtsgrundlage

Artikel 50 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003

Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006

Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008

Artikel 31 der Richtlinie 2001/18/EG

Artikel 4 bis 8 der Verordnung (EG) Nr. 258/97

Haushaltslinie

17 04 02 01 — Betrag: 1 280 000 EUR.

Voraussichtliche Zahl und Art der Aufträge

Intra-Muros-Festpreisverträge und -Verträge auf Aufwandsbasis zu bestehenden Rahmenverträgen der DIGIT im Rahmen der Ausschreibung ESP-DESIS II und/oder SANCO/2010/A4/001.

Voraussichtliche Zahl der Einzelverträge: 13.

Gegenstand der geplanten Aufträge (falls möglich)

Entwicklung und Wartung von IT-Systemen, einschließlich Projektmanagement, Qualitätskontrolle, Betriebsanalyse, Programmierung und Dokumentation.

Voraussichtlicher Zeitplan für die Einleitung der Auftragsvergabe

Die Unterzeichnung der Verträge erfolgt voraussichtlich Ende des ersten Halbjahrs 2012.

Durchführung

Direkte Verwaltung.

Einzelauftrag

Einzelaufträge zu bestehenden Rahmenverträgen der DIGIT im Rahmen der Ausschreibung ESP-DESIS II und/oder des Rahmenvertrags SANCO/2010/A4/001.

3.2   IT-Projekte zur Unterstützung der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen, EUROPHYT

EUROPHYT ist eine webbasierte Anwendung, über die die Mitgliedstaaten Sendungen melden, die wegen eines Verstoßes gegen Pflanzenschutzbestimmungen beanstandet wurden. Auf einer Sitzung mit Vertretern aller Mitgliedstaaten zu EUROPHYT wurde ein Plan für die Erneuerung der Schnittstelle angenommen. EUROPHYT greift auf zentrale Ressourcen wie auch auf Ressourcen aus GRAS zu, die bereitgestellt und gepflegt werden müssen. Die Datenbank für pflanzengesundheitliche Anforderungen, die bei der Einfuhr von Pflanzen gelten, befindet sich in der Entwicklung und wird vor Ende des Jahres fertiggestellt.

Die unter dieser Haushaltslinie zu finanzierenden Maßnahmen umfassen Folgendes:

Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste für forstliches Vermehrungsgut: 100 000 EUR;

Entwicklung und Hosting einer Datenbank für pflanzengesundheitliche Anforderungen, die bei der Einfuhr von Pflanzen gelten: 100 000 EUR;

Registrierung von Anträgen auf Zulassung von Pflanzenschutzmitteln: 100 000 EUR;

Entwicklung der Registrierung aller Pflanzensendungen: 200 000 EUR;

Verarbeitung von Datensätzen zur Überprüfung der gemeinschaftlichen Liste zugelassenen Ausgangsmaterials: 25 000 EUR;

evolutive Pflege der vorhandenen Anwendung EUROPHYT: 100 000 EUR;

Entwicklungsarbeit zur Verbesserung der Benutzeroberfläche von EUROPHYT: 150 000 EUR;

Hosting der Anwendung EUROPHYT: 50 000 EUR;

Verarbeitung von Datensätzen betreffend die Überwachung des Auftretens von Schadorganismen und die entsprechende Unterrichtung auf der Grundlage der Richtlinie 2000/29/EG des Rates und der Richtlinien 93/85/EWG, 98/57/EG und 2007/33/EG: 60 000 EUR;

Beitrag für das zentrale IT-Supportteam, das zentrale Hosting und die zentrale IT-Ausrüstung: 60 000 EUR;

Beitrag für das zentrale Webteam und die IT-Sicherheit: 65 000 EUR.

Rechtsgrundlage

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe i und Artikel 21 Absatz 6 der Richtlinie 2000/29/EG

Artikel 10 der Richtlinie 69/464/EWG

Artikel 1 Buchstabe a und Artikel 2 der Richtlinie 93/85/EWG

Artikel 1 Buchstabe a und Artikel 2 der Richtlinie 98/57/EG

Artikel 1, 4 und 8 der Richtlinie 2007/33/EG

Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 66 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sowie

Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Haushaltslinie

17 04 04 01 — Betrag: 1 010 000 EUR.

Voraussichtliche Zahl und Art der Aufträge

Intra-Muros-Festpreisverträge und -Verträge auf Aufwandsbasis zu bestehenden Rahmenverträgen der DIGIT im Rahmen der Ausschreibung ESP-DESIS II.

Voraussichtliche Zahl der Einzelverträge: 10.

Gegenstand der geplanten Aufträge (falls möglich)

Entwicklung und Wartung von IT-Systemen, einschließlich Projektmanagement, Qualitätskontrolle, Betriebsanalyse, Programmierung und Dokumentation.

Voraussichtlicher Zeitplan für die Einleitung der Auftragsvergabe

Die Unterzeichnung der Verträge erfolgt voraussichtlich Ende des ersten Halbjahrs 2012.

Durchführung

Unmittelbar durch die GD.

Einzelauftrag

Einzelaufträge zu bestehenden Rahmenverträgen der DIGIT im Rahmen der Ausschreibung ESP-DESIS II und/oder SANCO/2010/A4/001.

3.3   IT-Projekt zur Unterstützung der Verfahren für die gemeinsamen Sortenkataloge für landwirtschaftliche Pflanzenarten, Gemüse, Reben und Obstpflanzen sowie der gemeinschaftlichen Liste des zugelassenen Ausgangsmaterials für die Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut

Die Anwendung „Gemeinsamer Sortenkatalog“ umfasst die Sortenkataloge für landwirtschaftliche Pflanzenarten (Richtlinie 2002/53/EG) und Gemüse (Richtlinie 2002/55/EG), deren Saatgut innerhalb der Europäischen Union sowie in Norwegen und Island unbeschränkt in Verkehr gebracht werden darf.

Die Anwendung ist auch für den Sortenkatalog für Reben (Richtlinie 68/193/EWG), die gemeinschaftliche Liste des zugelassenen Ausgangsmaterials für die Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut (Richtlinie 1999/105/EG) und eine gemeinsame Liste der Pflanzen von Obstarten (Richtlinie 2008/90/EG) vorgesehen.

Eine Datenbank unterstützt die Kommission bei der Verwaltung dieser Kataloge, ermöglicht den Mitgliedstaaten den Zugang und regelt den elektronischen Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Amt für Veröffentlichungen.

Im Jahr 2012 wird die Pflege des Systems gewährleistet; außerdem werden die technischen Funktionen aktualisiert, um das System an die neueren Entwicklungen des E-Publishings anzupassen.

Rechtsgrundlage

Artikel 5 Buchstabe e der Richtlinie 68/193/EWG

Artikel 7 Absatz 6 der Richtlinie 2008/90/EG

Artikel 11 Absatz 1 der Richtlinie 1999/105/EG

Artikel 17 Absatz 1 der Richtlinie 2002/53/EG sowie

Artikel 17 Absatz 1 der Richtlinie 2002/55/EG

Haushaltslinie

17 04 04 01 — Betrag: 50 000 EUR.

Voraussichtliche Zahl und Art der Aufträge

Intra-Muros-Festpreisverträge und -Verträge auf Aufwandsbasis zu bestehenden Rahmenverträgen der DIGIT im Rahmen der Ausschreibung ESP-DESIS II und/oder des Rahmenvertrags SANCO/2010/A4/001.

Voraussichtliche Zahl der Einzelverträge: einer.

Gegenstand der geplanten Aufträge (falls möglich)

Entwicklung und Wartung von IT-Systemen, einschließlich Projektmanagement, Qualitätskontrolle, Betriebsanalyse, Programmierung und Dokumentation.

Voraussichtlicher Zeitplan für die Einleitung der Auftragsvergabe

Die Vertragsunterzeichnung erfolgt voraussichtlich Ende des ersten Halbjahrs 2012.

Durchführung

Unmittelbar durch die GD.

Einzelauftrag

Einzelverträge zu bestehenden Rahmenverträgen der DIGIT im Rahmen der Ausschreibung ESP-DESIS II.

3.4   Datenbank Pflanzenschutzmittelrückstände

In der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sind Aufbau und Pflege einer konsolidierten Datenbank mit Gemeinschaftsvorschriften über Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel vorgesehen. Diese Maßnahme dient der Durchführung der obengenannten Bestimmungen mittels Pflege und Weiterentwicklung einer Datenbank, die die Eingabe von Daten der Mitgliedstaaten und ihre automatische elektronische Veröffentlichung durch die Schaffung eines Exportformats für das Amt für Veröffentlichungen ermöglicht.

Rechtsgrundlage

Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 396/2005

Haushaltslinie

17 04 04 01 — Betrag: 120 000 EUR.

Voraussichtliche Zahl und Art der Aufträge

Intra-Muros-Festpreisverträge und -Verträge auf Aufwandsbasis zu bestehenden Rahmenverträgen der DIGIT im Rahmen der Ausschreibung ESP-DESIS II und/oder des Rahmenvertrags SANCO/2010/A4/001.

Voraussichtliche Zahl der Einzelverträge: einer.

Gegenstand der geplanten Aufträge (falls möglich)

Entwicklung und Wartung von IT-Systemen, einschließlich Projektmanagement, Qualitätskontrolle, Betriebsanalyse, Programmierung und Dokumentation.

Voraussichtlicher Zeitplan für die Einleitung der Auftragsvergabe

Die Vertragsunterzeichnung erfolgt voraussichtlich Ende des ersten Halbjahrs 2012.

Durchführung

Unmittelbar durch die GD.

Einzelauftrag

Einzelaufträge zu bestehenden Rahmenverträgen der DIGIT im Rahmen der Ausschreibung ESP-DESIS II und/oder SANCO/2010/A4/001.

3.5   IT-Projekte zur Unterstützung der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004, der Richtlinie 96/23/EG des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001 und (EG) Nr. 1333/2008

Die unter dieser Haushaltslinie zu finanzierenden Maßnahmen umfassen die Entwicklung und Pflege von IT-Tools und -Instrumenten, mit denen eine erfolgreiche Umsetzung mehrerer neuer Anforderungen an die Durchführung amtlicher Kontrollen im Lebensmittel- und Futtermittelrecht durch die Mitgliedstaaten und die Kommission sichergestellt werden soll und/oder spezifische durch die Rechtsgrundlage geschaffene Bedürfnisse oder Verpflichtungen bei Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen erfüllt werden sollen.

Die Maßnahmen beziehen sich auf die weitere Verbesserung und Kapazitätssteigerung von Datenbanken für die Erhebung von Daten über die nationalen Kontrollpläne und die Ergebnisse amtlicher Kontrollen, so dass die Kommission ihre Vorschriftsmäßigkeit prüfen und Entwicklungen längerfristig beobachten kann, sowie auf die Entwicklung von Online-Systemen für die Erfassung der von den Mitgliedstaaten und/oder der Kommission bereitgestellten Daten über die nationalen Kontrollpläne und die Ergebnisse amtlicher Kontrollen.

Dazu gehören:

Implementierung, Betrieb und Pflege von Datenbanken für die epidemiologische Überwachung von BSE (Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001), ein gemeinsames Zulassungsverfahren für Lebensmittelzusatzstoffe (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008), Rückstandsüberwachungspläne (Artikel 8 der Richtlinie 96/23/EG) und die quantitativen Ergebnisse, also die Berichterstattung über diese Überwachung: 150 000 EUR;

Weiterentwicklung eines IT-Systems sowie Pflege und Ausbau einer geeigneten Infrastruktur für den gegenseitigen Austausch, die Validierung und die Überwachung der von der Kommission erhobenen Daten über die Durchsetzung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts in den Mitgliedstaaten und in Drittländern, wozu auch vom Lebensmittel- und Veterinäramt gesammelte Informationen zählen. Das IT-Tool sollte auch die Erstellung von „Länderprofilen“ erlauben, wodurch die Bewertung der von den zuständigen Behörden vorgelegten Kontrollpläne erleichtert würde: 122 000 EUR;

Implementierung und Pflege eines vollständigen und sicheren Systems für die Verwaltung und Planung von EU-Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004, für die Verwaltung und Archivierung von Auditberichten und zugehörigen Unterlagen sowie für die Weiterverfolgung der darin enthaltenen Empfehlungen: 220 000 EUR;

Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit der IT-Systeme, des zentralen Supportteams und der zentralen IT-Ausrüstung für die Implementierung aller Systeme für die vorstehenden Maßnahmen: 195 000 EUR.

Rechtsgrundlage

Artikel 8 der Richtlinie 96/23/EG

Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001

Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008

Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 66 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004

Haushaltslinie

17 04 07 01 — Betrag: 687 000 EUR.

Voraussichtliche Zahl und Art der Aufträge

Intra-Muros-Festpreisverträge und -Verträge auf Aufwandsbasis zu bestehenden Rahmenverträgen der DIGIT im Rahmen der Ausschreibungen ESP-DESIS II, ITSS II und/oder des Rahmenvertrags SANCO/2010/A4/001.

Voraussichtliche Zahl der Einzelverträge: sieben.

Gegenstand der geplanten Aufträge (falls möglich)

Entwicklung und Wartung von IT-Systemen, einschließlich Projektmanagement, Qualitätskontrolle, Betriebsanalyse, Programmierung und Dokumentation.

Voraussichtlicher Zeitplan für die Einleitung der Auftragsvergabe

Die Unterzeichnung der Verträge erfolgt voraussichtlich Ende des ersten Halbjahrs 2012.

Durchführung

Unmittelbar durch die GD.

Einzelauftrag

Einzelverträge zu bestehenden Rahmenverträgen der DIGIT im Rahmen der Ausschreibungen ESP-DESIS II, ITSS II und SANCO/2010/A4/001.

3.6   Tierseuchenmeldesystem (Animal Disease Notification System — ADNS)

Die unter dieser Haushaltslinie zu finanzierenden Maßnahmen betreffen die endgültige Implementierung und die Pflege des Tierseuchenmeldesystems.

Geplante Maßnahmen:

Beitrag zur Pflege des ADNS: 150 000 EUR;

weitere Entwicklungsarbeit zur Verbesserung der Leistung und Datenqualität der Ausbruchskarten, durchsuchbaren Karten und online gezeichneten Karten: 100 000 EUR;

Hostingleistungen zur Gewährleistung der Verfügbarkeit der Anwendung: 78 000 EUR;

Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit der IT-Systeme, des zentralen Support-Teams, des zentralen Hostings und der zentralen IT-Ausrüstung für Betrieb und Verwaltung öffentlich zugänglicher Anwendungen: 255 000 EUR.

Rechtsgrundlage

Artikel 35 und 36 der Richtlinie 2009/470/EG des Rates

Haushaltslinie

17 04 02 01 — Betrag: 583 000 EUR.

Voraussichtliche Zahl und Art der Aufträge

Intra-Muros-Festpreisverträge und -Verträge auf Aufwandsbasis zu bestehenden Rahmenverträgen der DIGIT im Rahmen der Ausschreibung ESP-DESIS II und/oder des Rahmenvertrags SANCO/2010/A4/001.

Voraussichtliche Zahl der Einzelverträge: vier.

Gegenstand der geplanten Aufträge (falls möglich)

Entwicklung und Wartung von IT-Systemen, einschließlich Projektmanagement, Qualitätskontrolle, Betriebsanalyse, Programmierung und Dokumentation.

Voraussichtlicher Zeitplan für die Einleitung der Auftragsvergabe

Die Unterzeichnung der Verträge erfolgt voraussichtlich Ende des ersten Halbjahrs 2012.

Durchführung

Unmittelbar durch die GD.

Einzelauftrag

Einzelaufträge zu bestehenden Rahmenverträgen der DIGIT im Rahmen der Ausschreibung ESP-DESIS II und/oder SANCO/2010/A4/001.

3.7   Tierseuchennachrichtensystem (ADIS)

Die unter dieser Haushaltslinie zu finanzierenden Maßnahmen betreffen die Entwicklung der Schnittstelle des Tierseuchenmeldesystems und dessen Implementierung.

Geplante Maßnahme:

Beitrag zur Unterstützung der Sicherheit der IT-Systeme, des zentralen Support-Teams, des zentralen Hostings und der zentralen IT-Ausrüstung für Betrieb und Verwaltung öffentlich zugänglicher Anwendungen: 75 000 EUR.

Rechtsgrundlage

Artikel 35 und 36 der Richtlinie 2009/470/EG des Rates

Haushaltslinie

17 04 02 01 — Betrag: 75 000 EUR.

Voraussichtliche Zahl und Art der Aufträge

Intra-Muros-Festpreisverträge und -Verträge auf Aufwandsbasis zu bestehenden Rahmenverträgen der DIGIT im Rahmen der Ausschreibung ESP-DESIS II und/oder des Rahmenvertrags SANCO/2010/A4/001.

Voraussichtliche Zahl der Einzelverträge: einer.

Gegenstand der geplanten Aufträge (falls möglich)

Entwicklung und Wartung von IT-Systemen, einschließlich Projektmanagement, Qualitätskontrolle, Betriebsanalyse, Programmierung und Dokumentation.

Voraussichtlicher Zeitplan für die Einleitung der Auftragsvergabe

Die Vertragsunterzeichnung erfolgt voraussichtlich Ende des ersten Halbjahrs 2012.

Durchführung

Unmittelbar durch die GD.

Einzelauftrag

Einzelvertrag zu bestehenden Rahmenverträgen der DIGIT im Rahmen der Ausschreibung ESP-DESIS II und/oder SANCO/2010/A4/001.

3.8   Integriertes EDV-System für das Veterinärwesen (TRACES)

Mit den unter dieser Haushaltslinie zu finanzierenden Maßnahmen soll das System TRACES verbessert, gepflegt, unterstützt und zugänglich gemacht werden.

Geplante Maßnahmen:

2 380 000 EUR für Hosting, Verwaltung und Wartung des integrierten EDV-Systems für das Veterinärwesen TRACES (Trade Control and Expert System), logistische Unterstützung für TRACES-Nutzer, Beitrag für zentrale Dienste, Kommunikation, Website, Sicherheit und für den Erwerb (Wartung und Support) von Software-Lizenzen, für elektronische Unterschrift und Hosting der Anwendung.

80 000 EUR für die Unterstützung des Bovine Identification Exchange System (System für den Austausch von Daten zur Kennzeichnung von Rindern).

Rechtsgrundlage

Artikel 36 Absatz 2 der Entscheidung 2009/470/EG des Rates

Haushaltslinie

17 04 02 01 — Betrag: 2 460 000 EUR.

Voraussichtliche Zahl und Art der Aufträge

Intra-Muros-Festpreisverträge und -Verträge auf Aufwandsbasis zu bestehenden Rahmenverträgen der DIGIT im Rahmen der Ausschreibung ESP-DESIS II und/oder des Rahmenvertrags SANCO/2010/A4/001.

Voraussichtliche Zahl der Einzelverträge: 15.

Eine Vereinbarung (Memorandum of understanding) mit der DIGIT für das Hosting.

Gegenstand der geplanten Aufträge (falls möglich)

Entwicklung und Wartung von IT-Systemen, einschließlich Projektmanagement, Qualitätskontrolle, Betriebsanalyse, Programmierung und Dokumentation.

Voraussichtlicher Zeitplan für die Einleitung der Auftragsvergabe

Die Unterzeichnung der Verträge erfolgt voraussichtlich Ende des ersten Halbjahrs 2012.

Durchführung

Unmittelbar durch die GD.

Einzelauftrag

Einzelaufträge zu bestehenden Rahmenverträgen der DIGIT im Rahmen der Ausschreibung ESP-DESIS II und/oder SANCO/2010/A4/001.

3.9   Datensammlung für die Programme zur Tilgung und Überwachung

Geplante Maßnahmen:

136 000 EUR für die Sammlung und Bearbeitung von Daten betreffend die Anträge auf Genehmigung der Tilgungs-/Überwachungsprogramme, Berichte und Anträge auf Erstattung der im Rahmen der genehmigten Programme entstandenen Kosten gemäß Artikel 27 der Entscheidung 2009/470/EG.

Rechtsgrundlage

Artikel 27 der Entscheidung 2009/470/EG des Rates

Haushaltslinie

17 04 02 01 — Betrag: 136 000 EUR.

Voraussichtliche Zahl und Art der Aufträge

Intra-Muros-Festpreisverträge und -Verträge auf Aufwandsbasis zu bestehenden Rahmenverträgen der DIGIT im Rahmen der Ausschreibung ESP-DESIS II und/oder des Rahmenvertrags SANCO/2010/A4/001.

Voraussichtliche Zahl der Einzelverträge: zwei.

Gegenstand der geplanten Aufträge (falls möglich)

Entwicklung und Wartung von IT-Systemen, einschließlich Projektmanagement, Qualitätskontrolle, Betriebsanalyse, Programmierung und Dokumentation.

Voraussichtlicher Zeitplan für die Einleitung der Auftragsvergabe

Die Vertragsunterzeichnung erfolgt voraussichtlich Ende des ersten Halbjahrs 2012.

Durchführung

Unmittelbar durch die GD.

Einzelauftrag

Einzelaufträge zu bestehenden Rahmenverträgen der DIGIT im Rahmen der Ausschreibung ESP-DESIS II und/oder SANCO/2010/A4/001.

4.   ÜBERSICHT

Nr.

Bezeichnung

Haushaltslinie

Voraussicht-liche Anzahl von Verträgen

Rechtsgrundlage

Betrag in EUR

1.

Beitrag zur Entwicklung und Anwendung eines Tierseuchennachrichtensystems („Animal Disease Information System” — ADIS)

17 04 02 01

1

Artikel 35 Absatz 2 der Entscheidung 2009/470/EG

455 000

2.

IT-Projekte zur Unterstützung des Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel (RASFF) und der Register der Lebensmittelzusatzstoffe, Aromen, Lebensmittelkontaktmaterialien, GVO und neuartigen Lebensmittel

17 04 02 01

13

Verordnungen (EG) Nr. 178/2002, (EG) Nr. 1924/2006, (EG) Nr. 1829/2003, (EG) Nr. 1334/2008, Richtlinie 2001/18/EG und Verordnung (EG) Nr. 258/97

1 280 000

3.

IT-Projekte zur Unterstützung der Durchführung von Pflanzenschutzmaß-nahmen, EUROPHYT

17 04 04 01

10

Richtlinien 2000/29/EG, 69/464/EWG, 93/85/EWG, 98/57/EG und 2007/33/EG, Verordnungen (EG) Nr. 882/2004 und (EG) Nr. 1107/2009

1 010 000

4.

IT-Projekt zur Unterstützung der Verfahren für die gemeinsamen Sortenkataloge für landwirtschaftliche Pflanzenarten, Gemüse, Reben und der gemeinsamen Obstpflanzenliste sowie der gemeinschaftlichen Liste des zugelassenen Ausgangsmaterials für die Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut

17 04 04 01

1

Richtlinien 68/193/EWG, 2008/90/EG, 1999/105/EG, 2002/53/EG und 2002/55/EG

50 000

5.

Datenbank Pflanzenschutzmittelrückstände

17 04 04 01

1

Verordnung (EG) Nr. 396/2005

120 000

6.

IT-Projekte zur Unterstützung der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004, der Richtlinie 96/23/EG des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001 und (EG) Nr. 1333/2008

17 04 07 01

7

Verordnung (EG) Nr. 882/2004, Richtlinie 96/23/EG des Rates, Verordnung (EG) Nr. 999/2001, Verordnung (EG) Nr. 1333/2008

687 000

7.

Tierseuchenmeldesystem (ADNS)

17 04 02 01

4

Artikel 35 Absatz 2 der Entscheidung 2009/470/EG des Rates

583 000

8.

ADIS

17 04 02 01

1

Artikel 35 Absatz 2 der Entscheidung 2009/470/EG des Rates

75 000

9.

Integriertes EDV-System für das Veterinärwesen (TRACES)

17 04 02 01

15

Artikel 36 Absatz 2 der Entscheidung 2009/470/EG des Rates

2 460 000

10.

Studien zur Tiergesundheit

17 04 02 01

2

Artikel 27 der Entscheidung 2009/470/EG des Rates

136 000

INSGESAMT

 

55

 

6 856 000