24.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 294/7


BESCHLUSS DES RATES

vom 22. Oktober 2012

zur Festlegung des von der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Demokratischen Volksrepublik Laos zur WTO zu vertretenden Standpunkts

(2012/656/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91, Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 16. Juli 1997 stellte die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Laos (im Folgenden „DVR Laos“) einen Antrag auf Beitritt zum Übereinkommen von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) nach Artikel XII dieses Übereinkommens.

(2)

Am 19. Februar 1998 wurde die Arbeitsgruppe für den Beitritt der DVR Laos zur WTO eingesetzt, um sich auf Beitrittsbedingungen zu verständigen, die für die DVR Laos und alle WTO-Mitglieder annehmbar sind.

(3)

Die Kommission handelte im Namen der Union eine ganze Reihe von Marktöffnungsverpflichtungen seitens der DVR Laos aus, die den Forderungen der Union gerecht werden und mit dem Entwicklungsstand der DVR Laos vereinbar sind.

(4)

Diese Verpflichtungen wurden in das Protokoll über den Beitritt der DVR Laos zur WTO aufgenommen.

(5)

Der WTO-Beitritt dürfte einen anhaltend positiven Beitrag zum Prozess der Wirtschaftsreform und der nachhaltigen Entwicklung der DVR Laos leisten.

(6)

Das Beitrittsprotokoll sollte daher genehmigt werden.

(7)

Artikel XII des Übereinkommens zur Errichtung der WTO bestimmt, dass die Beitrittsbedingungen zwischen dem Beitrittskandidaten und der WTO zu vereinbaren sind und dass die WTO-Ministerkonferenz die Beitrittsbedingungen auf Seiten der WTO genehmigt. Artikel IV Absatz 2 des Übereinkommens zur Errichtung der WTO bestimmt, dass zwischen den Tagungen der Ministerkonferenz der Allgemeine Rat deren Aufgaben wahrnimmt.

(8)

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, den Standpunkt der Union im Allgemeinen Rat der WTO bezüglich des Beitritts der DVR Laos zur WTO festzulegen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Europäische Union befürwortet im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation den Beitritt der Demokratischen Volksrepublik Laos zur WTO.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 22. Oktober 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

S. ALETRARIS