27.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 200/18


BESCHLUSS EU BAM RAFAH/2/2012 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 24. Juli 2012

über die Verlängerung des Mandats des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) ad interim

(2012/437/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP des Rates vom 25. November 2005, zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 10 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse zur Wahrnehmung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Mission EU BAM Rafah zu fassen, wozu insbesondere auch der Beschluss zur Ernennung eines Missionsleiters gehört.

(2)

Am 3. Juli 2012 hat das PSK in dem Beschluss 2012/382/GASP (2) auf Vorschlag der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hohe Vertreterin“) Herrn Davide PALMIGIANI zum Leiter der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah), ad interim, für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis zum 31. Juli 2012 ernannt.

(3)

Die Hohe Vertreterin hat vorgeschlagen, dass das Mandat von Herrn Davide PALMIGIANI als Leiter der Mission EU BAM Rafah, ad interim, um zwei weitere Monate vom 1. August 2012 bis zum 30. September 2012 verlängert wird —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Mandat des Herrn Davide PALMIGIANI als Leiter der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah), ad interim, wird hiermit bis zum 30. September 2012 verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 1. August 2012.

Geschehen zu Brüssel am 24. Juli 2012.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

O. SKOOG


(1)   ABl. L 327 vom 14.12.2005, S. 28.

(2)   ABl. L 186 vom 14.7.2012, S. 30.