24.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 196/67


BESCHLUSS 2012/422/GASP DES RATES

vom 23. Juli 2012

zur Unterstützung eines Prozesses zur Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Union betreibt aktiv die Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen vom 12. Dezember 2003 sowie die Durchführung der in Kapitel III der Strategie genannten Maßnahmen, wie etwa die Verwirklichung eines wirksamen Multilateralismus und die Förderung eines stabilen internationalen und regionalen Umfelds.

(2)

Die Union bekennt sich zum multilateralen Vertragssystem, das die rechtliche und normative Grundlage für alle Bemühungen um Nichtverbreitung liefert. Die Politik der Union ist darauf ausgerichtet, die Anwendung und die Universalisierung der bestehenden Abrüstungs- und Nichtverbreitungsnormen zu fördern. Die Union unterstützt Drittländer dabei, ihren Verpflichtungen aus multilateralen Übereinkünften und Regimen nachzukommen.

(3)

In der gemeinsamen Erklärung des Pariser Mittelmeergipfels vom 13. Juli 2008 zur Gründung der Union für den Mittelmeerraum wurde das gemeinsame Streben nach Frieden und regionaler Sicherheit im Einklang mit der auf der Europa-Mittelmeer-Konferenz vom 27. und 28. November 1995 angenommenen Barcelona-Erklärung bekräftigt, die unter anderem dafür plädiert, die regionale Sicherheit zu fördern, indem auf die Nichtverbreitung nuklearer, chemischer und biologischer Waffen hingewirkt wird, und zwar durch Beitritt zu und Einhaltung von internationalen und regionalen Nichtverbreitungsregimen und Übereinkünften über Rüstungskontrolle und Abrüstung wie dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV), dem Chemiewaffenübereinkommen, dem Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen und von Toxinwaffen, dem Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen und/oder durch regionale Regelungen wie von Kernwaffen freien Zonen, einschließlich entsprechender Verifikationsregime, und indem die von ihnen im Rahmen von Rüstungskontroll-, Abrüstungs- und Nichtverbreitungsübereinkommen eingegangenen Verpflichtungen in Treu und Glauben erfüllt werden.

(4)

Die Parteien der Union für den Mittelmeerraum werden weiter darauf hinarbeiten, eine gegenseitig und effektiv überprüfbare Zone im Nahen Osten zu schaffen, die frei von nuklearen, chemischen und biologischen Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen ist. Ferner werden die Parteien praktische Schritte u.a. zur Vermeidung der Verbreitung von nuklearen, chemischen und biologischen Waffen und der übermäßigen Anhäufung von konventionellen Waffen erwägen.

(5)

Die Europäische Union hat am 19. und 20. Juni 2008 in Paris ein Seminar zum Thema "Sicherheit im Nahen Osten, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Abrüstung" veranstaltet, an dem Vertreter der Staaten der Region und der Mitgliedstaaten der Union sowie von Hochschulen und nationalen Kernenergieagenturen teilnahmen. Die Teilnehmer riefen die Union auf, sich für die Fortsetzung der Diskussionen in verschiedenen Gremien einzusetzen und schrittweise auf ein förmlicheres Format hinzuarbeiten, das – aufbauend auf dem Barcelona-Prozess – Gespräche zwischen Regierungsbeamten einschließen würde; dies sollte aber in einem geografisch umfassenderen Format erfolgen.

(6)

Auf der NVV-Überprüfungskonferenz 2010 wurde betont, wie wichtig ein Prozess ist, der zur vollständigen Umsetzung ihrer Resolution zum Nahen Osten von 1995 ("Resolution von 1995") führt. Zu diesem Zweck hat die Konferenz praktische Schritte gebilligt, unter anderem die Prüfung aller Angebote, die auf die Unterstützung der Umsetzung der Resolution von 1995 abzielen, wozu auch das Angebot der Union zählt, ein Folgeseminar zu dem Seminar vom Juni 2008 auszurichten.

(7)

Auf der NVV-Überprüfungskonferenz 2010 wurde ferner anerkannt, dass die Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle spielt, wenn es darum geht, einen Beitrag zur Umsetzung der Resolution von 1995 zu leisten, und alle diesbezüglichen Bemühungen wurden gewürdigt.

(8)

Am 6./7. Juli 2011 veranstaltete die Union in Brüssel ein Seminar "zur Förderung der Vertrauensbildung und zur Unterstützung eines Prozesses mit dem Ziel der Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen freien Zone im Nahen Osten", das ranghohe Vertreter von Staaten der Region, der drei NVV-Verwahrstaaten, der Union-Mitgliedstaaten und anderer interessierter Mitgliedstaaten sowie Vertreter von Hochschulen und offizielle Vertreter der wichtigsten regionalen und internationalen Organisationen zusammenführte. Die Teilnehmer ermutigten die Union nachdrücklich, die Förderung des Prozesses zur Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten fortzusetzen, u.a. durch weitere ähnliche Initiativen im Vorfeld der vom VN-Generalsekretär und den Mitträgern der Resolution von 1995 einzuberufenden Konferenz von 2012.

(9)

Am 14. Oktober 2011 ernannten der Generalsekretär der Vereinten Nationen und die Regierungen der Russischen Föderation, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten als Mitträger der NVV-Resolution von 1995 zum Nahen Osten und die Verwahrstaaten des Vertrags in Konsultation mit den Staaten der Region den finnischen Staatssekretär Jaakko Laajava zum Moderator und benannten die finnische Regierung als Ausrichter der Konferenz 2012 über die Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten.

(10)

Seit November 2011 führte die Union enge Konsultationen mit dem Modarator und seinem Team im Hinblick auf weitere Unterstützung für den Prozess zur Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Als Folgemaßnahme zu dem Seminar von 2011 "zur Förderung der Vertrauensbildung und zur Unterstützung eines Prozesses zur Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen freien Zone im Nahen Osten" unterstützt die Union Maßnahmen zur Förderung folgender Ziele:

a)

Unterstützung der Arbeit des Moderators für die Konferenz 2012 über die Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten;

b)

Verbesserung der Wahrnehmbarkeit der Union als globaler und in der Region tätiger Akteur im Bereich der Nichtverbreitung;

c)

Förderung des regionalen politischen und sicherheitsbezogenen Dialogs in der Zivilgesellschaft und den Regierungen, insbesondere zwischen Experten, Beamten und Hochschulvertretern;

d)

Ermittlung konkreter vertrauensbildender Maßnahmen, die als praktische Schritte in Richtung einer von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen freien Zone im Nahen Osten dienen könnten;

e)

Förderung der Diskussionen über die Universalisierung und Anwendung einschlägiger internationaler Verträge und anderer Instrumente zur Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen;

f)

Erörterung von Fragen im Zusammenhang mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie und der diesbezüglichen internationalen und regionalen Zusammenarbeit.

(2)   In diesem Zusammenhang umfassen die von der Union zu unterstützenden Projekte folgende spezifische Maßnahmen:

a)

Bereitstellung von Mitteln für die Ausrichtung einer Folgeveranstaltung zu den Seminaren der Union von 2008 und 2011 in Form eines im Vorfeld der Konferenz 2012 zu veranstaltenden Track-2-Seminars;

b)

Bereitstellung von Mitteln für die Erstellung von Hintergrundpapieren zu Themen, die auf dem Folgeseminar behandelt werden;

c)

Bereitstellung von Mitteln für die Erstellung einer eigenen Seite auf der Website des EU-Konsortiums für die Nichtverbreitung;

d)

Bereitstellung von Mitteln für die Teilnahme – soweit erforderlich und in enger Abstimmung mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) – von nichtstaatlichen Experten der Union an einschlägigen offiziellen nichtstaatlichen und Track-2-Initiativen, wie dem "Amman Framework".

Eine ausführliche Beschreibung der Projekte ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

(1)   Die Durchführung dieses Beschlusses obliegt dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ("Hoher Vertreter").

(2)   Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte übernimmt das EU-Konsortium für die Nichtverbreitung, das diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahrnimmt. Der Hohe Vertreter trifft hierzu die notwendigen Vereinbarungen mit dem EU-Konsortium für die Nichtverbreitung.

Artikel 3

(1)   Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte beträgt 352 000 EUR.

(2)   Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie eine Finanzierungsvereinbarung mit dem EU-Konsortium für die Nichtverbreitung. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass das EU-Konsortium für die Nichtverbreitung zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.

(4)   Die Kommission bemüht sich, die in Absatz 3 genannte Finanzierungsvereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und über den Zeitpunkt, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.

Artikel 4

(1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger, vom EU-Konsortium für die Nichtverbreitung erstellter Berichte über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Evaluierung durch den Rat.

(2)   Die Kommission liefert Informationen über die finanziellen Aspekte der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 18 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarungen. Sie endet jedoch sechs Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses, falls bis zu diesem Zeitpunkt keine Finanzierungsvereinbarung geschlossen wurde.

Geschehen zu Brüssel am 23. Juli 2012.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. ASHTON


ANHANG

Projekte zur Unterstützung eines Prozesses zur Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten

1.   ZIELE

In der auf der Europa-Mittelmeer-Konferenz vom 27. und 28. November 1995 angenommenen Barcelona-Erklärung hat sich die Union mit ihren Partnern des Mittelmeerraums darauf verständigt, die Schaffung einer Zone im Nahen Osten anzustreben, die effektiv und überprüfbar frei von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen ist. In der gemeinsamen Erklärung des Pariser Gipfeltreffens für den Mittelmeerraum von 2008 wird die Bereitschaft der Union bekräftigt, praktische Schritte zu prüfen und auszuarbeiten, um den Boden für die uneingeschränkte Umsetzung der Resolution der Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags zum Nahen Osten von 1995 ("Resolution von 1995") und für die Schaffung einer solchen Zone zu bereiten. Solche praktischen Schritte wurden zuerst auf dem im Juni 2008 in Paris veranstalteten EU-Seminar "Sicherheit im Nahen Osten, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Abrüstung" erörtert und anschließend auf dem im Juli 2011 in Brüssel veranstalteten Seminar "zur Förderung der Vertrauensbildung und zur Unterstützung eines Prozesses zur Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen freien Zone im Nahen Osten" dargelegt.

Nach Ansicht der Union sollten die praktischen Schritte unter anderem den universellen Beitritt zu allen multilateralen Übereinkünften und Instrumenten auf dem Gebiet der Nichtverbreitung, der Rüstungskontrolle und der Abrüstung – hierzu zählen der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV), das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ), das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen und von Toxinwaffen (BWÜ), der Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) und der Internationale Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen (HCoC) wie auch die umfassenden IAEO-Sicherungsabkommen und das Zusatzprotokoll – sowie deren Einhaltung fördern. Die Aufnahme von Verhandlungen über einen Vertrag über ein Verbot der Produktion von spaltbarem Material für Waffenzwecke wäre ein weiterer entscheidender Schritt in diesem Zusammenhang. Diese Schritte könnten eine bedeutende Maßnahme zur Vertrauensbildung in der Region im Hinblick auf die Schaffung einer Zone darstellen, die überprüfbar frei von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen ist.

Die Union möchte den politischen und sicherheitspolitischen Dialog zwischen den relevanten Partnern der Union für den Mittelmeerraum und allen anderen Ländern des Nahen Ostens über Fragen im Zusammenhang mit der Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen freien Zone fortsetzen und intensivieren. Die Europäische Union ist davon überzeugt, dass die Erarbeitung und die Durchführung konkreter vertrauensbildender Maßnahmen Fortschritte auf dem Weg hin zu einer von Massenvernichtungswaffen freien Zone erleichtern könnten.

Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Interesses an der Entwicklung der friedlichen Nutzung der Kernenergie in der Region sollten außerdem Bemühungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die Entwicklung der friedlichen Nutzung im Einklang mit den besten Sicherheits-, Sicherungs- und Nichtverbreitungsstandards erfolgt. Die Union unterstützt weiterhin die Beschlüsse und die Resolution zum Nahen Osten der Konferenz zur Überprüfung und Verlängerung des NVV von 1995 sowie die Schlussdokumente der NVV-Überprüfungskonferenz 2000 und der NVV-Überprüfungskonferenz 2010. Die NVV-Überprüfungskonferenz 2010 hat mehrere praktische Schritte gebilligt, zu denen unter anderem die Einberufung einer Konferenz 2012 über die Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten sowie die Prüfung aller Angebote, die auf die Unterstützung der Umsetzung der Resolution von 1995 abzielen, zählt.

Angesichts des Erfolgs des EU-Seminars vom Juli 2011 ist die Union überzeugt, dass diese Ziele durch ein weiteres Seminar zur Unterstützung der Konferenz 2012 vorangebracht werden könnten.

Die Union möchte die genannten Ziele wie folgt unterstützen:

durch die Veranstaltung eines Folgeseminars im Vorfeld der Konferenz 2012;

durch die Bereitstellung von Mitteln für die Erstellung politischer Hintergrundpapiere durch Experten aus der Region und darüber hinaus zur Unterstützung des Folgeseminars;

durch die Bereitstellung von Mitteln für die Erstellung einer eigenen Seite auf der Website des EU-Konsortiums für die Nichtverbreitung (www.non-proliferation.eu);

durch die Bereitstellung von Mitteln für die Teilnahme – soweit erforderlich und in enger Abstimmung mit dem EAD – von nichtstaatlichen Experten der Union an einschlägigen offiziellen nichtstaatlichen und Track-2-Initiativen, wie dem "Amman Framework".

2.   PROJEKTBESCHREIBUNG

2.1.   Projekt 1: Seminar zur Unterstützung eines Prozesses mit dem Ziel der Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten im Vorfeld der Konferenz 2012

2.1.1.   Projektziel

a)

Ausrichtung einer Folgeveranstaltung zu dem am 6. und 7. Juli 2011 in Brüssel organisierten EU-Seminar "zur Förderung eines Prozesses zur Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen freien Zone im Nahen Osten" in Form einer allgemeinen Track-2-Tagung im Vorfeld der Konferenz 2012;

b)

Erörterung von Fragen der regionalen Sicherheit im Nahen Osten, einschließlich der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen sowie Fragen der konventionellen Rüstungskontrolle;

c)

Sondierung möglicher vertrauensbildender Maßnahmen, um den Prozess zur Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten zu fördern;

d)

Erörterung von Möglichkeiten, wie internationale Nichtverbreitungs- und Abrüstungsverträge und andere Instrumente universalisiert und durchgeführt werden können;

e)

Sondierung der Aussichten für eine Zusammenarbeit im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie und diesbezügliche Unterstützungsmaßnahmen.

2.1.2.   Angestrebte Projektergebnisse

a)

Unterstützung des Moderators für die Konferenz 2012 über die Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten im Vorfeld und bei der Organisation dieser Veranstaltung;

b)

Vertiefung des Dialogs und Schaffung von Vertrauen in der Zivilgesellschaft und in den Regierungen, um weitere Fortschritte zugunsten eines Prozesses zur Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten zu erzielen;

c)

Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses in Bezug auf Fragen, die die regionale Sicherheitslage betreffen, einschließlich der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen und Fragen in Bezug auf konventionelle Waffen;

d)

stärkere Sensibilisierung, bessere Kenntnisse und ein besseres Verständnis in Bezug auf die erforderlichen praktischen Schritte zur Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen freien Zone im Nahen Osten;

e)

Beitrag zu den Bemühungen um Universalisierung und Durchführung internationaler Nichtverbreitungs- und Abrüstungsverträge und anderer Instrumente;

f)

Förderung der internationalen und regionalen Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie im Einklang mit den besten Sicherheits-, Sicherungs- und Nichtverbreitungsstandards.

2.1.3.   Projektbeschreibung

Das Projekt sieht die Veranstaltung eines zweitägigen Seminars vor, das vorzugsweise in Brüssel oder in der Nahostregion ausgerichtet werden sollte. Zu den Teilnehmern werden Vertreter der relevanten Organe der Union, der Mitgliedstaaten der Union, aller Länder des Nahen Ostens, der Kernwaffenstaaten und der relevanten internationalen Organisationen sowie Experten aus dem akademischen Bereich zählen. Es wird mit rund 150 Teilnehmern gerechnet.

Die Diskussionen werden von Experten aus dem akademischen Bereich geleitet. Da sensible Themen behandelt werden, werden die Diskussionen der Chatham-House-Regel unterliegen, damit eine informellere und offenere Debatte möglich ist; dies bedeutet, dass die Quelle der in der Sitzung erhaltenen Informationen nicht preisgegeben wird.

Den eingeladenen Teilnehmern und Rednern (Hochschulvertretern und Beamten aus Drittstaaten) werden die Kosten für Reise und Unterkunft erstattet und sie erhalten ein Tagegeld. Nach dem Beschluss des Rates werden auch alle anderen Kosten übernommen, einschließlich der Kosten für Konferenzräumlichkeiten, Ausstattung, Mittag- und Abendessen und Kaffeepausen. Die Arbeitssprache des Seminars ist Englisch.

Das EU-Konsortium für die Nichtverbreitung wird in enger Absprache mit dem Vertreter des Hohen Vertreters und den Mitgliedstaaten der Union Einladungen zu dem Seminar verschicken und die Tagesordnung für die Konferenz erstellen.

Das EU-Konsortium für die Nichtverbreitung wird einen Tagungsbericht erstellen und an den Vertreter des Hohen Vertreters sowie den Moderator übermitteln. Der Bericht kann an die relevanten Stellen in der Union, alle Länder des Nahen Ostens, andere interessierte Länder und zuständige internationale Organisationen weitergegeben werden.

2.2.   Projekt 2: Hintergrunddokumente

2.2.1.   Projektziel

a)

Erstellung von bis zu 20 Hintergrunddokumenten zu den Themen des Seminars zur Unterstützung eines Prozesses zur Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten;

b)

Bereitstellung von Instrumenten, um ein Verständnis der regionalen Sicherheitslage zu schaffen, einschließlich der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen sowie Fragen der konventionellen Rüstungskontrolle;

c)

Ermittlung vertrauensbildender Maßnahmen, die als praktische Schritte zur Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen freien Zone im Nahen Osten dienen könnten;

d)

Aufzeigen von Wegen, wie weitere Fortschritte bei der Universalisierung und Durchführung internationaler Nichtverbreitungs- und Abrüstungsverträge und anderer Instrumente erzielt werden können;

e)

Aufzeigen von Perspektiven für eine Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernergie im Kontext der Energiepolitik und des Energiebedarfs der Länder.

2.2.2.   Angestrebte Projektergebnisse

a)

Ideen und Anregungen für das Seminar zur Unterstützung eines Vertrauensbildungsprozesses zur Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen freien Zone im Nahen Osten und Beitrag zu einer zielgerichteten und strukturierten Diskussion über alle releanten Fragen;

b)

stärkere Sensibilisierung, bessere Kenntnisse und besseres Verständnis in Zivilgesellschaft und Regierungen in Bezug auf eine von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen freie Zone im Nahen Osten und in Bezug auf die regionale Sicherheit im Nahen Osten;

c)

Aufzeigen der den Regierungen und internationalen Organisationen zur Verfügung stehenden Optionen für politische und/oder operative strategische Maßnahmen, um den Prozess zur Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen freien Zone im Nahen Osten und die regionale Sicherheit im Nahen Osten zu fördern.

2.2.3.   Projektbeschreibung

Im Rahmen des Projekts ist die Erstellung von bis zu 20 Hintergrunddokumenten von jeweils fünf bis zehn Seiten vorgesehen. Diese werden vom EU-Konsortium für die Nichtverbreitung erstellt oder in Auftrag gegeben und geben nicht unbedingt die Meinung der Organe der Union oder der Mitgliedstaaten der Union wieder. Das EU-Konsortium für die Nichtverbreitung wird zur Einreichung von Beiträgen mit dem Ziel aufrufen, Experten aus der Region zur Teilnahme zu ermutigen.

Die Hintergrunddokumente beziehen sich auf die Themen des Seminars zur Unterstützung eines Prozesses zur Schaffung einer von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten. In jedem Dokument werden Optionen für politische und/oder operative strategische Maßnahmen entworfen.

Die Hintergrunddokumente werden den Seminarteilnehmern, den relevanten Stellen in der Union und den Mitgliedstaaten, allen Ländern des Nahen Ostens, anderen interessierten Ländern und zuständigen internationalen Organisationen unterbreitet. Sie werden gegebenenfalls auf der Website des EU-Konsortiums für die Nichtverbreitung veröffentlicht.

Die Hintergrunddokumente können nach dem Seminar zwecks Veröffentlichung zu einem einzigen Band zusammengefasst werden.

2.3.   Projekt 3: Erstellung einer eigenen Seite auf der Website des EU-Konsortiums für die Nichtverbreitung

2.3.1.   Projektziel

a)

Förderung der Diskussion und des Austauschs zwischen Regierungsvertretern und der Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen und Hochschulvertretern;

b)

Erstellung einer eigenen Seite, auf der Nichtverbreitungs-Thinktanks ihre unabhängigen Ansichten und Analysen zu den Seminarthemen einstellen können.

2.3.2.   Angestrebte Projektergebnisse

Förderung des Meinungsaustauschs und Steigerung des Beitrags von Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen und Hochschulen zum Prozess der Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten.

2.3.3.   Projektbeschreibung

Auf der Website des EU-Konsortiums für die Nichtverbreitung soll eine eigene Seite zu dieser Tagung erstellt werden. Dort können alle einschlägigen Dokumente kostenfrei heruntergeladen werden, auch die für das Seminar erstellten und veröffentlichten Dokumente und die Papiere von unabhängigen Thinktanks, die ihre Forschungsergebnisse zu den Seminarthemen mitteilen möchten.

2.4.   Projekt 4: Teilnahme – soweit erforderlich und in enger Abstimmung mit dem EAD – von nichtstaatlichen Experten der Union an einschlägigen offiziellen nichtstaatlichen und Track-2-Initiativen, wie dem "Amman Framework"; Finanzierung einer thematischen Ad-hoc-Initiative

2.4.1.   Projektziel

Gewährleistung einer angemessenen Teilnahme und umfassenden Vertretung der Experten der Union – u.a. durch die Finanzierung thematischer Initiativen – bei einschlägigen offiziellen nichtstaatlichen und Track-2-Initiativen mit internationaler oder regionaler Tragweite, die bereits laufen ("Amman Framework") oder in naher Zukunft eingeleitet werden, mit dem Ziel der Unterstützung des Prozesses zur Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten.

2.4.2.   Projektergebnisse

Zusammentragen von Informationen und themenbezogenen Veröffentlichungen, nutzbringende Vernetzung und positive Einflussnahme auf den Gesamtprozess zur Schaffung einer von Massenvernichtungswaffen freien Zone im Nahen Osten.

2.4.3.   Projektbeschreibung

Unterstützung der Teilnahme nichtstaatlicher Experten aus der Union, wenn keine Beamten der Union an den einschlägigen offiziellen nichtstaatlichen und Track-2-Initiativen mit internationaler oder regionaler Tragweite teilnehmen.

3.   LAUFZEIT

Die Dauer der Umsetzung der Projekte wird auf insgesamt 18 Monate geschätzt.

4.   BEGÜNSTIGTE

Zielgruppen der Projekte:

a)

die Länder im Nahen Osten;

b)

andere interessierte Länder;

c)

einschlägige internationale Organisationen;

d)

die Zivilgesellschaft.

5.   VERFAHRENSTECHNISCHE ASPEKTE, KOORDINIERUNG UND LENKUNGSAUSSCHUSS

Der für jedes einzelne Projekt zu bildende Lenkungsausschuss setzt sich aus Vertretern des Hohen Vertreters und Vertretern des Durchführungsgremiums zusammen. Der Lenkungsausschuss überprüft die Durchführung des Ratsbeschlusses in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal alle sechs Monate, wobei er auch elektronische Kommunikationsmittel einsetzt.

6.   DURCHFÜHRUNGSGREMIEN

Das EU-Konsortium für die Nichtverbreitung wird mit der technischen Durchführung des Beschlusses des Rates betraut.

Das EU-Konsortium für die Nichtverbreitung nimmt seine Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Bei seinen Tätigkeiten arbeitet es soweit erforderlich mit dem Hohen Vertreter, den Mitgliedstaaten der EU, anderen interessierten Staaten und internationalen Organisationen zusammen.