3.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 173/1


BESCHLUSS DES RATES

vom 18. Juni 2012

über den Standpunkt, den die Europäische Union in den jeweiligen Ausschüssen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa hinsichtlich der Anpassung der Regelungen Nr. 11, 13H, 30, 44, 49, 54, 64, 101, 106 und 121 an den technischen Fortschritt und hinsichtlich der Anpassung der globalen technischen Regelung Nr. 1 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über Türschlösser und Türaufhängungen an den technischen Fortschritt vertreten soll

(2012/348/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114 und Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß dem Beschluss 97/836/EG des Rates (1) ist die Gemeinschaft dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen („UN/ECE“) über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) beigetreten.

(2)

Gemäß dem Beschluss 2000/125/EG des Rates (2) ist die Union dem Übereinkommen über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können („Parallelübereinkommen“) beigetreten;

(3)

Mit der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (3) wurden die Genehmigungssysteme der Mitgliedstaaten durch ein Genehmigungsverfahren der Union ersetzt, indem ein harmonisierter Rahmen mit den Verwaltungsbestimmungen und allgemeinen technischen Anforderungen für alle Neufahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten geschaffen wurde. Mit dieser Richtlinie wurden UN/ECE-Regelungen in das EU-Typgenehmigungssystem integriert, entweder als Anforderungen für die Typgenehmigung oder als Alternative zu Rechtsvorschriften der Union. Seit Erlass der Richtlinie 2007/46/EG werden Rechtsvorschriften der Union im Rahmen des EU-Typgenehmigungsverfahrens zunehmend durch UN/ECE-Regelungen ersetzt.

(4)

Einige, bestimmte Teile oder Merkmale betreffende Anforderungen der UN/ECE-Regelungen Nr. 11, 13H, 30, 44, 49, 54, 64, 101, 106 und 121 sowie der globalen technischen Regelung Nr. 1 der UN/ECE müssen entsprechend den bisherigen Erfahrungen und in Anbetracht des technischen Fortschritts angepasst werden.

(5)

Es ist zweckmäßig, den Standpunkt festzulegen, der zu diesem Beitrittsantrag im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und im Exekutivausschuss des Übereinkommens von 1998 im Namen der Union zu den Änderungen der genannten UN/ECE-Rechtsakte vertreten werden soll.

(6)

Die Maßnahmen dieses Beschlusses stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Technischen Ausschusses — Kraftfahrzeuge —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und im Exekutivausschuss des Übereinkommens von 1998 in deren Sitzung vom 25. bis zum 29. Juni 2012 im Namen der Union vertreten werden soll, besteht darin, den vorgeschlagenen Änderungen, die im Anhang aufgeführt sind, zuzustimmen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 18. Juni 2012.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. GJERSKOV


(1)  ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78.

(2)  ABl. L 35 vom 10.2.2000, S. 12.

(3)  ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1.


ANHANG

Liste gemäß Artikel 1

Entwurf der Ergänzung 3 der Änderungsserie 03 zu Regelung Nr. 11 (Türschlösser und -scharniere)

ECE/TRANS/WP.29/2012/41

Entwurf der Ergänzung 14 zu Regelung Nr. 13-H (Bremsen für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1)

ECE/TRANS/WP.29/2012/47

Entwurf der Ergänzung 17 der Änderungsserie 02 zu Regelung Nr. 30 (Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)

ECE/TRANS/WP.29/2012/48

Entwurf der Ergänzung 5 der Änderungsserie 04 zu Regelung Nr. 44 (Kinder-Rückhaltesysteme)

ECE/TRANS/WP.29/2012/44

Entwurf der Änderungsserie 06 zu Regelung Nr. 49 (Emissionen von Selbstzündungsmotoren und von mit Erdgas oder Flüssiggas betriebenen Fremdzündungsmotoren)

ECE/TRANS/WP.29/2012/45

Entwurf der Ergänzung 18 zu Regelung Nr. 54 (Luftreifen für Nutzfahrzeuge und ihre Anhänger)

ECE/TRANS/WP.29/2012/49

Entwurf der Berichtigung 3 der Revision 2 zu Regelung Nr. 54 (Luftreifen für Nutzfahrzeuge und ihre Anhänger)

ECE/TRANS/WP.29/2012/52

Entwurf der Ergänzung 2 der Änderungsreihe 02 zu Regelung Nr. 64 (Komplettnotrad, Notlaufreifen, Notlaufsystem und Reifendrucküberwachungssystem)

ECE/TRANS/WP.29/2012/50

Entwurf der Ergänzung 1 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 101 (CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch)

ECE/TRANS/WP.29/2012/46

Entwurf der Ergänzung 9 zu Regelung Nr. 106 (Luftreifen für landwirtschaftliche Fahrzeuge)

ECE/TRANS/WP.29/2012/51

Entwurf der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 121 (Kennzeichnung der Handbetätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger)

ECE/TRANS/WP.29/2012/30

Vorschlag für Änderung 1 der globalen technischen Regelung Nr. 1 (Türschlösser und Türaufhängungen)

ECE/TRANS/WP.29/2012/56

ECE/TRANS/WP.29/2012/57

ECE/TRANS/WP.29/2012/AC.3/18