15.5.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 126/9 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2012/256/GASP DES RATES
vom 14. Mai 2012
zur Durchführung des Beschlusses 2011/782/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union,
gestützt auf den Beschluss 2011/782/GASP (1), insbesondere auf Artikel 21 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 1. Dezember 2011 den Beschluss 2011/782/GASP erlassen. |
(2) |
Angesichts der ernsten Lage in Syrien ist es angebracht, weitere Personen und Organisationen in die in Anhang I des Beschlusses 2011/782/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufzunehmen. |
(3) |
Außerdem sollten die Angaben zu drei der in Anhang I des Beschlusses 2011/782/GASP aufgeführten Personen auf den neuesten Stand gebracht werden; eine Person sollte dort nicht mehr aufgeführt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die in Anhang I dieses Beschlusses genannten Personen und Organisationen werden in die Liste in Anhang I des Beschlusses 2011/782/GASP aufgenommen.
Artikel 2
Anhang I des Beschlusses 2011/782/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs II des vorliegenden Beschlusses geändert
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 14. Mai 2012.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. ASHTON
(1) ABl. L 319 vom 2.12.2011, S. 56.
ANLAGE I
Personen und Organisationen nach Artikel 1
Personen
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Name |
Angaben zur Identität |
Gründe |
Datum der Aufnahme in die Liste |
1. |
Adib Mayaleh |
geboren 1955 in Daraa |
Im Rahmen seiner Tätigkeit als Gouverneur der Zentralbank Syriens verantwortlich für wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung des syrischen Regimes. |
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2. |
Salim Altoun, alias Saleem Altoun, alias Abu Shaker |
Vorsitzender und Geschäftsführer des Konzerns Altoun Group geboren 1940 in Caracas, Venezuela venezolanischer Staatsbürger, ID-Nr. 028173131 (möglicherweise im Besitz eines venezolanischen Passes) verfügt über einen libanesischen Wohnsitz und eine libanesische Arbeitserlaubnis (Nr. 1486/2011) |
Unterstützt das Regime finanziell. Über die Altoun Group beteiligt an einem System zur Ausfuhr syrischen Öls mit dem in die Liste aufgenommenen Unternehmen Sytrol als Einnahmequelle für das Regime. |
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3. |
Youssef Klizli |
Assistent von Salim Altoun |
Unterstützt das Regime finanziell. Helfer von Salim Altoun bei der Entwicklung eines Systems, über die Altoun Group, zur Ausfuhr syrischen Öls mit dem in die Liste aufgenommenen Unternehmen Sytrol als Einnahmequelle für das Regime. |
15.5.2012 |
Organisationen
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Name |
Angaben zur Identität |
Gründe |
Datum der Aufnahme in die Liste |
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1. |
General Organisation of Tobacco |
Salhieh Street 616, Damaskus, Syrien |
Unterstützt das syrische Regime finanziell. Die Organisation steht vollständig im Eigentum des syrischen Staates. Ihre Gewinne, die u.a. aus dem Verkauf von Lizenzen zur Vermarktung ausländischer Tabakmarken und aus der Besteuerung von deren Einfuhr stammen, werden an den syrischen Staat abgeführt. |
15.5.2012 |
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2. |
Altoun Group |
1987 US SIC Codes 6719 NACE Codes 7415 |
Unterstützt das syrische Regime finanziell. Beteiligt an einem System zur Ausfuhr syrischen Öls mit dem in die Liste aufgenommenen Unternehmen Sytrol als Einnahmequelle für das Regime. |
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ANHANG II
(1) |
Die Einträge in Anhang I des Beschlusses 2011/782/GASP zu den nachstehend aufgeführten Personen erhalten folgende Fassung:
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(2) |
Der nachstehende Eintrag wird gestrichen:
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