11.4.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 101/5 |
DELEGIERTER BESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 3. Februar 2012
zur Änderung der Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2012/186/EU)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2009/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Bei der Erstellung der europäischen Statistiken sollte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Nutzerbedarf und der Belastung der Auskunftgebenden bestehen. |
(2) |
Die im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften über die statistische Erfassung des Güter- und Personenseeverkehrs erfassten vorhandenen Daten und die Veröffentlichungspolitik wurden auf europäischer Ebene einer technischen Analyse unterzogen mit dem Ziel, mögliche technische Lösungen vorzuschlagen, mit deren Hilfe die verschiedenen für die Erstellung von Statistiken erforderlichen Tätigkeiten möglichst vereinfacht und gleichzeitig die Endproduktion an den aktuellen und künftigen Nutzerbedarf angepasst werden können. |
(3) |
Aufgrund dieser Analyse sollte die Variable „Richtung“ in den bestehenden vierteljährlichen Statistiken über den Schiffsverkehr in den wichtigsten europäischen Häfen vereinfacht werden, gleichzeitig sollte der Rechtsstatus (verbindlich oder fakultativ) der entsprechenden Datensätze F1 und F2 geklärt werden. |
(4) |
Zusätzlich sollte ein harmonisierter Rechtsrahmen für die fakultative Erfassung von statistischen Daten zu Ro-Ro-Containern geschaffen werden. Ferner sollte die Systematik der Ladungsarten erweitert werden. |
(5) |
Die Systematik der Küstengebiete muss an die technische Entwicklung angepasst werden. |
(6) |
Die Richtlinie 2009/42/EG sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Anhänge I, II, IV und VIII der Richtlinie 2009/42/EG erhalten die Fassung des Anhangs dieses Beschlusses.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Das erste Bezugsjahr für die Anwendung dieses Beschlusses ist das Jahr 2012, das sich auf die Daten für 2012 bezieht.
Brüssel, den 3. Februar 2012
Für die Kommission
Der Präsident
José Manuel BARROSO
(1) ABl. L 141 vom 6.6.2009, S. 29.
ANHANG
ANHANG I
VARIABLEN UND DEFINITIONEN
1. Statistische Variablen
a) Angaben über Ladung und Passagiere
— |
Bruttogewicht der Güter in Tonnen, |
— |
Art der Ladung unter Bezugnahme auf die Systematik in Anhang II, |
— |
Beschreibung der Güter unter Bezugnahme auf die Systematik in Anhang III, |
— |
Meldehafen, |
— |
Richtung des Verkehrs, eingehend oder ausgehend, |
— |
beim Gütereingang: Einladehafen (d. h. der Hafen, in dem die Ladung auf das Schiff geladen wurde, mit dem sie im Meldehafen angekommen ist), wobei innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) der jeweilige Hafen gemäß der Hafenliste und außerhalb des EWR das Küstengebiet gemäß Anhang IV anzugeben ist; |
— |
beim Güterausgang: Ausladehafen (d. h. der Hafen, in dem die Ladung von dem Schiff, mit dem sie den Meldehafen verlassen hat, abgeladen wird), wobei innerhalb des EWR der jeweilige Hafen gemäß der Hafenliste und außerhalb des EWR das Küstengebiet gemäß Anhang IV anzugeben ist; |
— |
Anzahl der Passagiere, die eine Reise beginnen oder beenden, sowie Anzahl der Kreuzfahrtpassagiere auf Landausflug, |
— |
Partnerhafen bei ankommenden Passagieren: Einschiffungshafen (d. h. der Hafen, in dem der Passagier an Bord des Schiffes eingeschifft wurde, mit dem er im Meldehafen angekommen ist), wobei innerhalb des EWR der jeweilige Hafen gemäß der Hafenliste und außerhalb des EWR das Küstengebiet gemäß Anhang IV anzugeben ist; |
— |
Partnerhafen bei abfahrenden Passagieren: Ausschiffungshafen (d. h. der Hafen, in dem der Passagier von Bord des Schiffes auszuschiffen ist, mit dem er den Meldehafen verlassen hat), wobei innerhalb des EWR der jeweilige Hafen gemäß der Hafenliste und außerhalb des EWR das Küstengebiet gemäß Anhang IV anzugeben ist. |
Für Güter in Containern oder Ro-Ro-Einheiten sind folgende Merkmale zusätzlich zu erfassen:
— |
Anzahl der Container (beladen und leer) insgesamt, |
— |
Anzahl der leeren Container, |
— |
Anzahl der beladenen und unbeladenen Ro-Ro-Einheiten insgesamt, |
— |
Anzahl der leeren Ro-Ro-Einheiten. |
b) Angaben über die Schiffe
— |
Anzahl der Schiffe, |
— |
Tragfähigkeit (‚deadweight‘) oder Bruttoraumzahl der Schiffe, |
— |
Nationalität der Flagge unter Bezugnahme auf die Systematik in Anhang V, |
— |
Schiffstyp unter Bezugnahme auf die Systematik in Anhang VI, |
— |
Schiffsgröße unter Bezugnahme auf die Systematik in Anhang VII. |
2. Definitionen
a) ‚Container‘: Transportgefäß, das
1.von dauerhafter Beschaffenheit und daher stabil genug ist, um mehrfach verwendet werden zu können;2.so konstruiert ist, dass der Gütertransport mit einem oder mehreren Verkehrsträgern ohne Umladen möglich ist;3.mit Einrichtungen versehen ist, die seine einfache Handhabung, insbesondere beim Umladen von einem Verkehrsträger in einen anderen, ermöglichen;4.so konstruiert ist, dass es be- und entladen werden kann;5.mindestens 20 Fuß lang ist.b) ‚Ro-Ro-Einheit‘: mit Rädern versehener Gegenstand, der zum Transport von Gütern bestimmt ist, z. B. ein Lastkraftwagen, Anhänger oder Sattelzug, der auf ein Schiff gefahren oder gezogen werden kann. Eingeschlossen in diese Definition sind Anhänger für den Hafenbetrieb oder Schiffsanhänger. Die Klassifizierung sollte entsprechend der UN/ECE-Empfehlung Nr. 21 ‚Codes for types of cargo, packages and packaging materials‘ (Codes für Ladungsarten, Verpackungen und Verpackungsmaterial) erfolgen.
c) ‚Containerladung‘: Container mit oder ohne Ladung, die auf die Schiffe, welche sie auf dem Seeweg befördern, verladen und aus ihnen entladen werden.
d) ‚Ro-Ro-Ladung‘: Güter auf Ro-Ro-Einheiten, unabhängig davon, ob sie in Container geladen sind oder nicht, und Ro-Ro-Einheiten, die auf die Schiffe, welche sie auf dem Seeweg befördern, gefahren und von ihnen heruntergefahren werden.
e) ‚Bruttogewicht der Güter‘: Gewicht der beförderten Güter, einschließlich Verpackung, aber ohne Eigengewicht des Containers oder der Ro-Ro-Einheit.
f) ‚Tragfähigkeit (DWT)‘: der in Tonnen angegebene Unterschied zwischen der Verdrängung eines Schiffes auf Sommerfreibord in Wasser mit einem spezifischen Gewicht von 1,025 und dem Eigengewicht des Schiffes, d. h. der in Tonnen angegebenen Verdrängung eines Schiffes ohne Ladung, Brennstoff, Schmieröl, Ballastwasser, Frischwasser und Trinkwasser in den Tanks, verbrauchbare Vorräte sowie Passagiere, Besatzung und ihre Habe
g) ‚Bruttoraumzahl‘: die gemäß den Bestimmungen des Internationalen Schiffsvermessungsübereinkommens von 1969 ermittelte Gesamtgröße des Schiffs.
h) ‚Kreuzfahrtpassagier‘: Fahrgast zur See, der eine Kreuzfahrt unternimmt. Passagiere auf Landausflügen sind ausgenommen.
i) ‚Kreuzfahrtschiff‘: ein Fahrgastschiff, das den Passagieren ein rein touristisches Erlebnis vermittelt. Alle Passagiere sind in Kabinen untergebracht. An Bord gibt es Unterhaltungseinrichtungen. Schiffe im normalen Fährbetrieb zählen nicht zu dieser Kategorie, selbst wenn einige Passagiere die Fahrt als Kreuzfahrt betrachten. Frachtschiffe mit einigen wenigen Kabinen für Passagiere sind auszuschließen, ebenso Schiffe, die nur für Landausflüge genutzt werden.
j) ‚Landausflug von Kreuzfahrtpassagieren‘: kurzer Besuch einer Touristenattraktion in Hafennähe durch einen Kreuzfahrtpassagier, unter Beibehaltung der Kabine an Bord.
k) ‚Ro-Ro-Containerladung‘: Container mit oder ohne Ladung auf Ro-Ro-Einheiten, die auf die Schiffe, welche sie auf dem Seeweg befördern, gefahren und von ihnen heruntergefahren werden.
l) ‚Anhänger für die Güterbeförderung auf See‘: Anhänger zur Beförderung von Ladung (einschl. Containern) zwischen zwei Häfen auf Ro-Ro-Schiffen. Er wird in erster Linie auf Ro-Ro-Schiffen eingesetzt oder an Land innerhalb eines Gebiets, das der Kontrolle der Hafenbehörde untersteht.
m) ‚Ro-Ro-Schiff‘: Schiff für den Transport von Ro-Ro-Einheiten.
ANHANG II
Systematik der Ladungsarten
Kategorie (1) |
Code einstellig |
Code zweistellig |
Beschreibung |
Gewicht |
Stückzahl |
Flüssiggut |
1 |
1X |
Flüssige Güter (keine Ladeeinheit) |
X |
|
11 |
Verflüssigtes Gas |
X |
|
||
12 |
Rohöl |
X |
|
||
13 |
Erdölerzeugnisse |
X |
|
||
19 |
Sonstige flüssige Güter |
X |
|
||
Schüttgut |
2 |
2X |
Schüttgüter (keine Ladeeinheit) |
X |
|
21 |
Erze |
X |
|
||
22 |
Kohle |
X |
|
||
23 |
Landwirtschaftliche Erzeugnisse (z. B. Getreide, Soja, Tapioka) |
X |
|
||
29 |
Sonstige Schüttgüter |
X |
|
||
Container |
3 |
3X |
Güter in Großcontainern |
X (2) |
X |
31 |
20-Fuß-Ladeeinheiten |
X (2) |
X |
||
32 |
40-Fuß-Ladeeinheiten |
X (2) |
X |
||
33 |
Ladeeinheiten > 20 Fuß und < 40 Fuß |
X (2) |
X |
||
34 |
Ladeeinheiten > 40 Fuß |
X (2) |
X |
||
Roll-on/Roll-off (selbstfahrend) |
5 |
5X |
Mobile selbstfahrende Einheiten |
X |
X |
51 |
Güter in Straßengüterfahrzeugen mit Anhängern |
X (2) |
X |
||
52 |
Pkw mit Anhängern, Motorräder und Wohnwagen |
|
X (3) |
||
53 |
Omnibusse |
|
X (3) |
||
54 |
Handelsfahrzeuge (einschließlich Import-/Export-Kraftfahrzeuge) |
X |
X (3) |
||
56 |
Lebende Tiere, „aus eigener Kraft“ |
X |
X (3) |
||
59 |
Sonstige mobile selbstfahrende Einheiten |
X |
X |
||
Roll-on/Roll-off (nicht selbstfahrend) |
6 |
6X |
Sonstige mobile Einheiten |
X |
X |
61 |
Güter in Straßengüterverkehrsanhängern und Sattelanhängern ohne Zugmaschine |
X (2) |
X |
||
62 |
Wohnwagen und sonstige Straßen-, landwirtschaftliche und Industrieanhänger ohne Zugmaschine |
X |
X (3) |
||
64 |
Güter in Eisenbahngüterwagen |
X (2) |
X |
||
65 |
Güter in Anhängern für die Güterbeförderung auf See |
X (2) |
X |
||
66 |
Güter in Trägerschiffsleichtern |
X (2) |
X |
||
69 |
Sonstige mobile nicht selbstfahrende Einheiten |
X |
X |
||
Sonstige Stückgüter (einschließlich kleiner Container) |
9 |
9X |
Sonstige Ladung, anderweitig nicht genannt |
X |
|
91 |
Forstwirtschaftliche Erzeugnisse |
X |
|
||
92 |
Erzeugnisse der Eisen- und Stahlindustrie |
X |
|
||
99 |
Sonstige Stückgüter |
X |
|
Ergänzung zur Systematik der Ladungsarten für Ro-Ro-Container
Kategorie (1) |
Code einstellig |
Code zweistellig |
Beschreibung |
Gewicht |
Stückzahl |
Große Ro-Ro-Container |
R |
RX |
Große Ro-Ro-Container |
|
X |
R1 |
20-Fuß-Ladeeinheiten |
|
X |
||
R2 |
40-Fuß-Ladeeinheiten |
|
X |
||
R3 |
Ladeeinheiten > 20 Fuß und < 40 Fuß |
|
X |
||
R4 |
Ladeeinheiten > 40 Fuß |
|
X |
ANHANG IV
KÜSTENGEBIETE
Zu verwenden ist die im Bezugsjahr der Daten gültige Fassung der Geonomenklatur (Länder- und Gebietsverzeichnis für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten) (4)
Der Code umfasst vier Stellen und setzt sich zusammen aus dem ISO-Alpha-2-Ländercode der oben genannten Nomenklatur, gefolgt von zwei Nullen (z. B. Code GR00 für Griechenland), außer bei Ländern, die in zwei oder mehr Küstengebiete untergliedert sind. Diese Küstengebiete sind durch eine vierte Stelle gekennzeichnet, die keine Null ist (sondern eine Ziffer zwischen 1 und 7), wie in der folgenden Liste dargestellt:
Code |
Küstengebiete |
FR01 |
Frankreich: Atlantik-/Nordseeküste |
FR02 |
Frankreich: Mittelmeer |
FR03 |
Französische Überseegebiete: Französisch-Guayana |
FR04 |
Französische Überseegebiete: Martinique und Guadeloupe |
FR05 |
Französische Überseegebiete: Réunion |
DE01 |
Deutschland: Nordsee |
DE02 |
Deutschland: Ostsee |
DE03 |
Deutschland: Binnenland |
GB01 |
Vereinigtes Königreich |
GB02 |
Insel Man |
GB03 |
Kanalinseln |
ES01 |
Spanien: Nordatlantikküste |
ES02 |
Spanien: Mittelmeer- und Südatlantikküste einschließlich der Balearen und der Kanarischen Inseln |
SE01 |
Schweden: Ostsee |
SE02 |
Schweden: Nordsee |
TR01 |
Türkei: Schwarzes Meer |
TR02 |
Türkei: Mittelmeer |
RU01 |
Russland: Schwarzes Meer |
RU03 |
Russland: Asien |
RU04 |
Russland: Barentssee-/Weißmeerküste |
RU05 |
Russland: Ostseeküste, nur Finnischer Meerbusen |
RU06 |
Russland: Ostseeküste, ohne Finnischen Meerbusen |
RU07 |
Russland: europäische Binnenwasserstraßen einschließlich Kaspisches Meer |
MA01 |
Marokko: Mittelmeer |
MA02 |
Marokko: Westafrikanische Küste |
EG01 |
Ägypten: Mittelmeer |
EG02 |
Ägypten: Rotmeerküste |
IL01 |
Israel: Mittelmeer |
IL02 |
Israel: Rotmeerküste |
SA01 |
Saudi-Arabien: Rotmeerküste |
SA02 |
Saudi-Arabien: Golfküste |
US01 |
Vereinigte Staaten von Amerika (USA): Nordatlantikküste |
US02 |
Vereinigte Staaten von Amerika (USA): Südatlantikküste |
US03 |
Vereinigte Staaten von Amerika (USA): Golfküste |
US04 |
Vereinigte Staaten von Amerika (USA): Südpazifikküste |
US05 |
Vereinigte Staaten von Amerika (USA): Nordpazifikküste |
US06 |
Vereinigte Staaten von Amerika (USA): Große Seen |
US07 |
Puerto Rico |
CA01 |
Kanada: Atlantikküste |
CA02 |
Kanada: Große Seen und Oberer St.-Lorenz-Strom |
CA03 |
Kanada: Westküste |
CO01 |
Kolumbien: Nordküste |
CO02 |
Kolumbien: Westküste |
MX01 |
Mexiko: Atlantikküste |
MX02 |
Mexiko: Pazifik |
Zusätzliche Codes |
|
ZZ01 |
Offshore-Anlagen anderweitig nicht genannt |
ZZ02 |
Aggregate und anderweitig nicht genannt |
ANHANG VIII
STRUKTUR DER STATISTISCHEN DATENSÄTZE
Mit den in diesem Anhang dargestellten Datensätzen wird die Periodizität der benötigten gemeinschaftlichen Seeverkehrsdaten angegeben. Jeder Datensatz definiert eine Kreuzklassifikation, für die Angaben von guter Qualität benötigt werden, mit einer begrenzten Zahl von Dimensionen auf unterschiedlichen Systematikebenen; alle anderen Dimensionen werden aggregiert.
ZUSAMMENGEFASSTE UND AUFGESCHLÜSSELTE STATISTIKEN
— |
Bei den sowohl für die Waren als auch für die Passagiere ausgewählten Häfen sind folgende Datensätze zu übermitteln: A1, A2, A3, B1, C1, C2, D1, E1, F1 und F2. |
— |
Bei den für Waren, aber nicht für Passagiere ausgewählten Häfen sind folgende Datensätze zu übermitteln: A1, A2, A3, B1, C1, C2, E1, F1 und F2. |
— |
Bei den für Passagiere, aber nicht für Waren ausgewählten Häfen sind folgende Datensätze zu übermitteln: A3, D1, F1 und F2. |
— |
Bei den nicht ausgewählten Häfen (für Waren oder Passagiere) ist folgender Datensatz zu übermitteln: A3. |
RECHTSSTATUS DER DATENSÄTZE
— |
Die Erfassung der Datensätze A1, A2, A3, B1, C1, D1, E1 und F2 ist verbindlich. |
— |
Die Erfassung der Datensätze C2 und F1 ist fakultativ. |
Datensatz A1: Seeverkehr in den wichtigsten europäischen Häfen nach Hafen, Ladungsart und Partnerküstengebiet
Periodizität der Datenübermittlung: vierteljährlich
|
Variablen |
Darstellungsform |
Bezeichnung |
||
Dimensionen |
Datensatz |
2 alphanumerische Zeichen |
A1 |
||
Bezugsjahr |
4 alphanumerische Zeichen |
(z. B. 1997) |
|||
Bezugsquartal |
1 alphanumerisches Zeichen |
(1, 2, 3, 4) |
|||
Meldehafen |
5 alphanumerische Zeichen |
Ausgewählte EWR-Häfen der Hafenliste |
|||
Richtung |
1 alphanumerisches Zeichen |
Eingehend, ausgehend (1, 2) |
|||
Einlade-/Ausladehafen |
5 alphanumerische Zeichen |
EWR-Häfen der Hafenliste |
|||
Küstengebiet |
4 alphanumerische Zeichen |
Küstengebiete, Anhang IV |
|||
Ladungsart |
1 alphanumerisches Zeichen |
Ladungsarten, Anhang II |
|||
|
Datensatz A2: Seeverkehr ohne Ladeeinheiten in den wichtigsten europäischen Häfen nach Hafen, Ladungsart und Partnerküstengebiet
Periodizität der Datenübermittlung: vierteljährlich
|
Variablen |
Darstellungsform |
Systematik |
||
Dimensionen |
Datensatz |
2 alphanumerische Zeichen |
A2 |
||
Bezugsjahr |
4 alphanumerische Zeichen |
(z. B. 1997) |
|||
Bezugsquartal |
1 alphanumerisches Zeichen |
(1, 2, 3, 4) |
|||
Meldehafen |
5 alphanumerische Zeichen |
Ausgewählte EWR-Häfen der Hafenliste |
|||
Richtung |
1 alphanumerisches Zeichen |
Eingehend, ausgehend (1, 2) |
|||
Einlade-/Ausladehafen |
5 alphanumerische Zeichen |
EWR-Häfen der Hafenliste |
|||
Küstengebiet |
4 alphanumerische Zeichen |
Küstengebiete, Anhang IV |
|||
Ladungsart |
2 alphanumerische Zeichen |
Ladungsarten, Anhang II (Unterkategorien 1X, 11, 12, 13, 19, 2X, 21, 22, 23, 29, 9X, 91, 92 und 99) |
|||
|
Datensatz A3: Zu erhebende Daten für ausgewählte Häfen und für Häfen, für die keine detaillierten Statistiken zu erstellen sind (vgl. Artikel 4 Absatz 3)
Periodizität der Datenübermittlung: jährlich
|
Variablen |
Darstellungsform |
Systematik |
||
Dimensionen |
Datensatz |
2 alphanumerische Zeichen |
A3 |
||
Bezugsjahr |
4 alphanumerische Zeichen |
(z. B. 1997) |
|||
Bezugsquartal |
1 alphanumerisches Zeichen |
(0) |
|||
Meldehafen |
5 alphanumerische Zeichen |
Sämtliche Häfen der Hafenliste |
|||
Richtung |
1 alphanumerisches Zeichen |
Eingehend, ausgehend (1, 2) |
|||
|
Datensatz B1: Seeverkehr in den wichtigsten europäischen Häfen nach Hafen, Ladungsart, Waren und Partnerküstengebiet
Periodizität der Datenübermittlung: jährlich
|
Variablen |
Darstellungsform |
Systematik |
||
Dimensionen |
Datensatz |
2 alphanumerische Zeichen |
B1 |
||
Bezugsjahr |
4 alphanumerische Zeichen |
(z. B. 1997) |
|||
Bezugsquartal |
1 alphanumerisches Zeichen |
(0) |
|||
Meldehafen |
5 alphanumerische Zeichen |
Ausgewählte EWR-Häfen der Hafenliste |
|||
Richtung |
1 alphanumerisches Zeichen |
Eingehend, ausgehend (1, 2) |
|||
Einlade-/Ausladehafen |
5 alphanumerische Zeichen |
EWR-Häfen der Hafenliste |
|||
Küstengebiet |
4 alphanumerische Zeichen |
Küstengebiete, Anhang IV |
|||
Ladungsart |
1 alphanumerisches Zeichen |
Ladungsarten, Anhang II |
|||
Ware |
2 alphanumerische Zeichen |
Gütersystematik, Anhang III |
|||
|
Datensatz C1: Seeverkehr mit Ladeeinheiten in den wichtigsten europäischen Häfen nach Hafen, Ladungsart, Partnerküstengebiet und Angabe, ob beladen oder unbeladen
Periodizität der Datenübermittlung: vierteljährlich
|
Variablen |
Darstellungsform |
Systematik |
||
Dimensionen |
Datensatz |
2 alphanumerische Zeichen |
C1 |
||
Bezugsjahr |
4 alphanumerische Zeichen |
(z. B. 1997) |
|||
Bezugsquartal |
1 alphanumerisches Zeichen |
(1, 2, 3, 4) |
|||
Meldehafen |
5 alphanumerische Zeichen |
Ausgewählte EWR-Häfen der Hafenliste |
|||
Richtung |
1 alphanumerisches Zeichen |
Eingehend, ausgehend (1, 2) |
|||
Einlade-/Ausladehafen |
5 alphanumerische Zeichen |
EWR-Häfen der Hafenliste |
|||
Küstengebiet |
4 alphanumerische Zeichen |
Küstengebiete, Anhang IV |
|||
Ladungsart |
2 alphanumerische Zeichen |
Ladungsarten (Container, nur Ro-Ro), Anhang II (Unterkategorien 3X, 31, 32, 33, 34, 5X, 51, 52, 53, 54, 56, 59, 6X, 61, 62, 64, 65, 66 und 69) |
|||
|
Datensatz C2: Seeverkehr mit Ro-Ro-Containern in den wichtigsten europäischen Häfen nach Hafen, Ladungsart, Partnerküstengebiet und Angabe, ob beladen oder unbeladen
Periodizität der Datenübermittlung: jährlich
|
Variablen |
Darstellungsform |
Systematik |
||
Dimensionen |
Datensatz |
2 alphanumerische Zeichen |
C2 |
||
Bezugsjahr |
4 alphanumerische Zeichen |
(z. B. 1997) |
|||
Bezugsquartal |
1 alphanumerisches Zeichen |
(0) |
|||
Meldehafen |
5 alphanumerische Zeichen |
Ausgewählte EWR-Häfen der Hafenliste |
|||
Richtung |
1 alphanumerisches Zeichen |
Eingehend, ausgehend (1, 2) |
|||
Einlade-/Ausladehafen (fakultativ) |
5 alphanumerische Zeichen |
EWR-Häfen der Hafenliste |
|||
Küstengebiet (fakultativ) |
4 alphanumerische Zeichen |
Küstengebiete, Anhang IV |
|||
Ladungsart |
2 alphanumerische Zeichen |
Ladungsarten (nur Ro-Ro-Container), Anhang II (Unterkategorien RX, R1, R2, R3, R4) |
|||
|
Datensatz D1: Fahrgastverkehr in den wichtigsten europäischen Häfen nach Hafen, Partnerküstengebiet und Nationalität der Flagge
Periodizität der Datenübermittlung: jährlich
|
Variablen |
Darstellungsform |
Systematik |
||
Dimensionen |
Datensatz |
2 alphanumerische Zeichen |
D1 |
||
Bezugsjahr |
4 alphanumerische Zeichen |
(z. B. 1997) |
|||
Bezugsquartal |
1 alphanumerisches Zeichen |
(1, 2, 3, 4) |
|||
Meldehafen |
5 alphanumerische Zeichen |
Ausgewählte EWR-Häfen der Hafenliste |
|||
Richtung |
1 alphanumerisches Zeichen |
Eingehend, ausgehend (1, 2) |
|||
Einschiffungs-/Ausschiffungshafen |
5 alphanumerische Zeichen |
EWR-Häfen der Hafenliste |
|||
Küstengebiet |
4 alphanumerische Zeichen |
Küstengebiete, Anhang IV |
|||
Nationalität der Flagge (fakultativ) |
4 alphanumerische Zeichen |
Nationalität der Flagge, Anhang V |
|||
|
Datensatz E1: Seeverkehr in den wichtigsten europäischen Häfen nach Hafen, Ladungsart, Partnerküstengebiet und Nationalität der Flagge
Periodizität der Datenübermittlung: jährlich
|
Variablen |
Darstellungsform |
Systematik |
||
Dimensionen |
Datensatz |
2 alphanumerische Zeichen |
E1 |
||
Bezugsjahr |
4 alphanumerische Zeichen |
(z. B. 1997) |
|||
Bezugsquartal |
1 alphanumerisches Zeichen |
(0) |
|||
Meldehafen |
5 alphanumerische Zeichen |
Ausgewählte EWR-Häfen der Hafenliste |
|||
Richtung |
1 alphanumerisches Zeichen |
Eingehend, ausgehend (1, 2) |
|||
Einlade-/Ausladehafen |
5 alphanumerische Zeichen |
EWR-Häfen der Hafenliste |
|||
Küstengebiet |
4 alphanumerische Zeichen |
Küstengebiete, Anhang IV |
|||
Ladungsart |
1 alphanumerisches Zeichen |
Ladungsarten, Anhang II |
|||
Nationalität der Flagge |
4 alphanumerische Zeichen |
Nationalität der Flagge, Anhang V |
|||
|
Datensatz F1: Schiffsverkehr in den wichtigsten europäischen Häfen nach Hafen, Typ und Größenklasse der Schiffe, in die Güter geladen und aus denen Güter gelöscht werden, in die Passagiere einsteigen und aus denen Passagiere aussteigen (einschließlich Kreuzfahrtpassagiere auf Landausflügen)
Periodizität der Datenübermittlung: jährlich
|
Variablen |
Darstellungsform |
Systematik |
||
Dimensionen |
Datensatz |
2 alphanumerische Zeichen |
F1 |
||
Bezugsjahr |
4 alphanumerische Zeichen |
(z. B. 1997) |
|||
Bezugsquartal |
1 alphanumerisches Zeichen |
(1, 2, 3, 4) |
|||
Meldehafen |
5 alphanumerische Zeichen |
Ausgewählte EWR-Häfen der Hafenliste |
|||
Richtung |
1 alphanumerisches Zeichen |
Nur eingehend (1) |
|||
Schiffstyp |
2 alphanumerische Zeichen |
Schiffstyp, Anhang VI |
|||
Schiffsgröße |
2 alphanumerische Zeichen |
Tragfähigkeit, Anhang VII |
|||
|
Datensatz F2: Schiffsverkehr in den wichtigsten europäischen Häfen nach Hafen, Typ und Größenklasse der Schiffe, in die Güter geladen und aus denen Güter gelöscht werden, in die Passagiere einsteigen und aus denen Passagiere aussteigen (einschließlich Kreuzfahrtpassagiere auf Landausflügen)
Periodizität der Datenübermittlung: jährlich
|
Variablen |
Darstellungsform |
Systematik |
||
Dimensionen |
Datensatz |
2 alphanumerische Zeichen |
F2 |
||
Bezugsjahr |
4 alphanumerische Zeichen |
(z. B. 1997) |
|||
Bezugsquartal |
1 alphanumerisches Zeichen |
(1, 2, 3, 4) |
|||
Meldehafen |
5 alphanumerische Zeichen |
Ausgewählte EWR-Häfen der Hafenliste |
|||
Richtung |
1 alphanumerisches Zeichen |
Nur eingehend (1) |
|||
Schiffstyp |
2 alphanumerische Zeichen |
Schiffstyp, Anhang VI |
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Schiffsgröße |
2 alphanumerische Zeichen |
Bruttoraumzahl-Größenklasse, Anhang VII |
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(1) Diese Kategorien stehen in Einklang mit der VN/ECE-Empfehlung Nr. 21.
(2) Bei der angegebenen Menge handelt es sich um das Bruttogewicht der Güter einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich des Gewichts der Container oder Ro-Ro- Einheiten.
(3) Nur Gesamtzahl der Einheiten.
(4) Die derzeit gültige Fassung wurde aufgestellt durch die Verordnung (EG) Nr. 1833/2006 der Kommission vom 13. Dezember 2006 über das Verzeichnis der Länder und Gebiete für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten (ABl. L 354 vom 14.12.2006, S. 19).