6.3.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 66/6


BESCHLUSS DES RATES

vom 24. Januar 2012

zur Feststellung, ob Ungarn aufgrund der Empfehlung des Rates vom 7. Juli 2009 wirksame Maßnahmen getroffen hat

(2012/139/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 8,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 126 Absatz 1 des Vertrags haben die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden.

(2)

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein kräftiges tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist. Zum Stabilitäts- und Wachstumspakt gehört die Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung der Umsetzung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (1), die mit dem Ziel erlassen wurde, die umgehende Korrektur übermäßiger gesamtstaatlicher Defizite zu fördern.

(3)

Mit der Entscheidung 2004/918/EG (2) vom 5. Juli 2004 entschied der Rat auf Empfehlung der Kommission gemäß Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), dass in Ungarn ein übermäßiges Defizit bestand (3).

(4)

Am 5. Juli 2004 empfahl der Rat auf Empfehlung der Kommission gemäß Artikel 104 Absatz 7 EGV Ungarn, in einem mittelfristigen Rahmen Maßnahmen zu ergreifen, um das Defizit bis 2008 auf unter 3 % des BIP abzusenken. Mit der Entscheidung 2005/348/EG (4) vom 18. Januar 2005 stellte der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 8 EGV fest, dass Ungarn auf die Empfehlung des Rates nicht wirksame Maßnahmen ergriffen hatte.

(5)

Am 8. März 2005 richtete der Rat auf Empfehlung der Kommission gemäß Artikel 104 Absatz 7 EGV erneut eine Empfehlung an Ungarn, in der das Jahr 2008 als Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits bestätigt wurde. Nach einer erheblichen Verschlechterung der ungarischen Haushaltsaussichten stellte der Rat mit der Entscheidung 2005/843/EG (5) vom 8. November 2005 gemäß Artikel 104 Absatz 8 EGV fest, dass Ungarn es zum zweiten Mal versäumt hatte, wirksame Maßnahmen aufgrund der Empfehlungen des Rates zu ergreifen.

(6)

Deshalb richtete der Rat am 10. Oktober 2006 auf Empfehlung der Kommission eine dritte Empfehlung gemäß Artikel 104 Absatz 7 EGV an Ungarn und verschob darin die Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits auf das Jahr 2009. Am 7. Juli 2009 stellte der Rat in seiner Empfehlung gemäß Artikel 104 Absatz 7 EGV fest, dass davon ausgegangen werden könne, dass die ungarischen Behörden mit wirksamen Maßnahmen auf die Empfehlungen vom Oktober 2006 reagiert hatten. Vor dem Hintergrund des deutlichen Konjunkturrückgangs infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise sprach der Rat in derselben Empfehlung eine geänderte dritte Empfehlung gemäß Artikel 104 Absatz 7 EGV aus.

(7)

In der Empfehlung des Rates vom 7. Juli 2009 wurden die ungarischen Behörden aufgefordert, das übermäßige Defizit spätestens bis zum Jahr 2011 zu beenden. Unter anderem wurde den ungarischen Behörden empfohlen, i) die Verschlechterung der Haushaltsposition 2009 einzudämmen, indem sie eine rigorose Umsetzung der verabschiedeten und angekündigten Korrekturmaßnahmen sicherstellen, um das Ziel von 3,9 % des BIP zu erreichen; ii) ab 2010 die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen zur Sicherung einer kontinuierlichen Rückführung des strukturellen Defizits und einer neuerlichen Verringerung des Gesamtdefizits mit mehr Gewicht auf strukturellen Maßnahmen zur Gewährleistung einer dauerhaften Verbesserung der öffentlichen Finanzen rigoros umzusetzen; iii) die Konsolidierungsmaßnahmen, die nötig sind, um die Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2011 zu erreichen, rechtzeitig auszuarbeiten und zu verabschieden; iv) in den Jahren 2010 und 2011 eine kumulative finanzpolitische Anstrengung von mindestens 0,5 Prozentpunkten des BIP zu gewährleisten; v) sicherzustellen, dass die öffentliche Bruttoschuldenquote auf einen eindeutigen Abwärtskurs gebracht wird.

(8)

Am 27. Januar 2010 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung an den Rat (6), in der sie auf der Grundlage der zum damaligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen feststellte, dass Ungarn mit wirksamen Maßnahmen auf die Empfehlung des Rates vom 7. Juli 2009 reagiert hatte. Die Kommission gelangte zu dieser Feststellung, indem sie insbesondere den Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 1,5 % des BIP zur Erreichung des Defizitziels 2009 von 3,9 % des BIP, Strukturreformen bei den Sozialleistungs- und Rentensystemen zur Untermauerung des Defizitziels 2010 von 3,8 % des BIP und den Fortschritten bei der Umsetzung des neuen finanzpolitischen Gesamtrahmens Rechnung trug, aber gleichzeitig warnte die Kommission vor erheblichen Risiken.

(9)

Am 15. Dezember 2011 legte Ungarn der Kommission und dem Rat seinen Bericht vom Dezember 2011 über die Maßnahmen vor, die Ungarn im Anschluss an die Empfehlung des Rates vom 7. Juli 2009 gemäß Artikel 126 Absatz 7 des Vertrags ergriffen hatte (im Folgenden „VÜD-Fortschrittsbericht vom Dezember 2011“). Unter anderem auf der Grundlage dieses Fortschrittsberichts wurde eine aktualisierte Bewertung der Maßnahmen vorgenommen, die Ungarn zur Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2011 ergriffen hat; dabei wurden folgende Schlussfolgerungen gezogen:

a)

Das tatsächliche Defizit lag 2010 um 0,4 % des BIP über dem gesetzten Ziel, obwohl das Wirtschaftswachstum 2010 kräftiger ausgefallen war als in der Frühjahrsprognose 2009 der Kommissionsdienststellen, die den Empfehlungen des Rates vom 7. Juli 2009 zugrunde lag, angenommen. 2011 dürfte (sowohl nach Erwartung der Regierung als auch laut Herbstprognose 2011 der Kommissionsdienststellen (im Folgenden „Herbstprognose 2011“)) ein gesamtstaatlicher Überschuss erzielt werden, der sich jedoch ausschließlich aus einmaligen Einnahmen von 9,75 % des BIP aus der Vermögensübertragung von privaten Pensionssystemen auf die staatliche Säule und 0,9 % des BIP aus sektorspezifischen Abgaben (Telekommunikation, Energie, Einzelhandel und Finanzsektor) ergibt. Ohne diese einmaligen Maßnahmen läge das Defizit bei etwa 6 % des BIP und damit weit über dem Referenzwert von 3 % des BIP, der in Artikel 1 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls (Nr. 12) über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit vorgesehen ist. In ihrer VÜD-Datenmeldung vom Herbst 2011 hatten die ungarischen Behörden einen Überschuss von 3,9 % des BIP projiziert. In der Herbstprognose 2011 wurde von einem etwas niedrigeren Überschuss (nämlich 3,6 % des BIP) ausgegangen, da eine teilweise Übernahme der Schulden der öffentlichen Verkehrsunternehmen (0,2 % des BIP) eingerechnet war. Ausgehend von den jüngsten, nach dem Stichtag für die Herbstprognose 2011 eingegangenen Angaben zu den einmaligen Maßnahmen könnte der Überschuss sogar noch niedriger ausfallen. Das strukturelle Defizit erhöhte sich 2010 um 1,5 % und 2011 um 1,25 % und damit insgesamt um 2,75 % des BIP, während der Rat in seiner Empfehlung vom 7. Juli 2009 gefordert hatte, in diesen beiden Jahren eine Konsolidierung von insgesamt mindestens 0,5 % des BIP zu gewährleisten, damit das Defizit bis zur Frist 2011 nachhaltig korrigiert werden könne. Diese strukturelle Verschlechterung ist darauf zurückzuführen, dass Steuersenkungen im Umfang von über 2 % des BIP nicht in ausreichendem Maße durch strukturelle Maßnahmen ausgeglichen wurden.

b)

Für das Jahr 2012 ist im Haushaltsentwurf — wie in der Aktualisierung 2011 des Konvergenzprogramms — ein Defizit von 2,5 % des BIP vorgesehen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden in den Haushalt mehrere Maßnahmen aufgenommen, die sich den Behörden zufolge zusammen auf fast 4 % des BIP belaufen, und eine außergewöhnliche Reserve in Höhe von 0,7 % des BIP vorgesehen. In der Herbstprognose 2011 wird das gesamtstaatliche Defizit 2012 dagegen auf 2,8 % des BIP veranschlagt und eine Verringerung des strukturellen Defizits um 2,4 % projiziert. Diese im Vergleich zum Haushaltsentwurf höheren Defizitzahlen reflektieren u. a. die um 1 Prozentpunkt niedriger angesetzten Wachstumsprojektionen für das Jahr 2012 und die vorsichtigere Bewertung der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung. Gleichzeitig wird im Haushaltsentwurf davon ausgegangen, dass die außergewöhnliche Reserve unangetastet bleibt. Die Einhaltung der Defizitmarke von 3 % dürfte nur dank einer einmaligen Einnahme in Höhe von knapp 0,9 % des BIP aus den oben genannten sektorspezifischen Sonderabgaben gelingen.

c)

In der Herbstprognose 2011 wurde unter der üblichen Annahme einer unveränderten Politik von einem erneuten Anstieg des Haushaltsdefizits auf 3,7 % im Jahr 2013 ausgegangen, da insbesondere die auslaufenden Sonderabgaben von rund 0,9 % des BIP durch die zusätzlichen Einsparungen aus dem Strukturreformprogramm des betreffenden Jahres nicht ausgeglichen werden dürften.

d)

Ausgehend von den Haushaltsentwicklungen seit Veröffentlichung der Herbstprognose 2011 erscheinen die für das gesamtstaatliche Defizit 2012 prognostizierten 2,8 % des BIP immer noch plausibel (allerdings ohne Berücksichtigung der jüngsten Verschlechterung der makroökonomischen Rahmenbedingungen). Dies erklärt sich daraus, dass die defizitsenkenden Auswirkungen (0,4 % des BIP) des von der Regierung am 15. Dezember 2011 verabschiedeten neuen Konsolidierungspakets weitgehend durch die defiziterhöhenden Effekte der verabschiedeten Änderungen am Haushaltsentwurf sowie durch die Nettokosten der am 15. Dezember 2011 mit dem Bankensektor geschlossenen Vereinbarung, zu deren Ausgleich bisher noch keine zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen wurden, zunichte gemacht werden.

e)

Das in der Herbstprognose 2011 projizierte Defizit im Jahr 2013 könnte sich unter Berücksichtigung weiterer Spezifizierungen des Strukturreformprogramms (einschlägige Beschlüsse von Regierung und Parlament sind im VÜD-Fortschrittsbericht vom Dezember 2011 betreffend Ungarn beschrieben), des positiven Basiseffekts von 2012 und der Nettokosten der Vereinbarung mit dem Bankensektor von 3,7 % des BIP auf 3,25 % des BIP verringern, wobei es aber immer noch deutlich über der Defizitmarke von 3 % des BIP läge. Der Unterschied zwischen dieser derzeitigen aktualisierten Bewertung und der im Konvergenzprogramm Ungarns vom April 2011 festgelegten offiziellen Zielvorgabe (2,2 % des BIP) rührt insbesondere daher, dass etwa die Hälfte des Strukturreformprogramms aufgrund fehlender spezifischer Maßnahmen nicht berücksichtigt werden konnte. Der Rest ergibt sich aus den höheren Ausgabenansätzen, insbesondere im Bereich der staatseigenen Verkehrsunternehmen und der Straßeninstandhaltung, sowie aus leicht abweichenden Wachstumsannahmen. Weitere Strukturreformen, durch welche die Defizitprognose gesenkt werden könnte, sind geplant, aber noch nicht hinreichend genau angegeben.

f)

Die Risiken für diese aktualisierten mittelfristigen Projektionen sind abwärtsgerichtet. Einige Aufwärtsrisiken ergeben sich vor allem aus einer Fortsetzung der unerwartet günstigen Einnahmen in den Jahren 2012 und 2013. Allerdings dürften die Abwärtsrisiken voraussichtlich größer sein als die ausgleichenden Aufwärtsrisiken. So haben sich insbesondere die Zinssätze aller fälligen Anleihen erhöht, hat sich der Wechselkurs negativ entwickelt und scheinen sich die mittelfristigen Wachstumsprognosen seit Veröffentlichung der Herbstprognose 2011 am 10. November 2011 verschlechtert zu haben. Bei vollständiger Berücksichtigung all dieser Faktoren würden sich die Defizitprojektionen sowohl 2012 als auch 2013 um weitere 0,5 % des BIP verschlechtern und zu einem Defizit von knapp über 3 % des BIP bzw. 3,75 % des BIP führen.

g)

Laut Herbstprognose 2011 dürfte der öffentliche Bruttoschuldenstand angesichts der Defizitprognosen und der Wechselkursannahmen bis 2013 erneut auf fast 77 % des BIP ansteigen, nachdem er 2011 dank der Vermögensübertragung der privaten Pensionssysteme vorübergehend gesunken war. Würden die mittelfristigen Haushaltsprojektionen ausschließlich auf der Grundlage der nach dem Stichtag für die Prognose verabschiedeten neuen Maßnahmen bewertet, so bliebe die projizierte Schuldenquote 2012 weitgehend unverändert und würde sich 2013 nur geringfügig verbessern. Bei möglichen weiteren Revisionen der Haushaltsprojektionen unter besonderer Berücksichtigung der erhöhten Anleihezinsen, des Ende 2011 notierten HUF/EUR-Wechselkurses von 311 (der etwa 12 % unter der technischen Annahme der Herbstprognose 2011 liegt) sowie der schwächeren makroökonomischen Rahmenbedingungen würde die Schuldenquote im Jahr 2011 bei rund 80 % liegen und sich in den Jahren 2012 und 2013 bei 78,5 % stabilisieren, während der Rat empfohlen hatte, den Bruttoschuldenstand auf einen eindeutigen Abwärtspfad zu führen.

(10)

Alles in allem lässt sich daraus der Schluss ziehen, dass Ungarn bis 2011 den Referenzwert von 3 % des BIP formell zwar einhält, dies aber nicht auf einer strukturellen und nachhaltigen Korrektur basiert. Der Haushaltsüberschuss 2011 ist auf substanzielle einmalige Einnahmen von über 10 % des BIP zurückzuführen und wird von einer kumulativen strukturellen Verschlechterung in den Jahren 2010 und 2011 um 2,75 % des BIP begleitet, während eine kumulative Verbesserung der Haushaltslage um 0,5 % des BIP empfohlen worden war. Zudem führen die Behörden 2012 zwar substanzielle strukturelle Maßnahmen zur Verringerung des strukturellen Defizits auf 2,6 % durch, wobei der Referenzwert von 3 % des BIP erneut aber nur dank einmaliger Maßnahmen in Höhe von knapp 1 % des BIP erreicht wird. Schließlich dürfte das Defizit 2013 (mit 3,25 % des BIP) die Defizitmarke von 3 % des BIP selbst bei Berücksichtigung zusätzlicher Maßnahmen, die seit der Herbstprognose 2011 angekündigt wurden, erneut überschreiten. Das höhere Defizit des Jahres 2013 ist in erster Linie im Zusammenhang mit der geplanten Einstellung befristeter einmaliger Maßnahmen und dem Wegfall der damit verbundenen Einnahmen zu sehen, während nicht alle geplanten Strukturreformen in ausreichendem Maße spezifiziert wurden. Insgesamt lässt sich daraus der Schluss ziehen, dass die Maßnahmen, welche die ungarische Regierung aufgrund der Empfehlung des Rates vom 7. Juli 2009 gemäß Artikel 104 Absatz 7 EGV ergriffen hat, unzureichend sind —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Ungarn hat auf die Empfehlung des Rates vom 7. Juli 2009 gemäß Artikel 104 Absatz 7 EGV innerhalb der in dieser Empfehlung gesetzten Frist nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an Ungarn gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 24. Januar 2012.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. VESTAGER


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6.

(2)  ABl. L 389 vom 30.12.2004, S. 27.

(3)  Alle Dokumente zum Defizitverfahren gegen Ungarn sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/deficit/index_de.htm.

(4)  ABl. L 110 vom 30.4.2005, S. 42.

(5)  ABl. L 314 vom 30.11.2005, S. 18.

(6)  KOM/2010/0010 final.